Antrag Tempo 30

Antrag Tempo 30

19. März 2022 0 Von Michael Steinemann

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion


Die Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird durch die Straßenverkehrsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Dies passt oft nicht zu den Bedürfnissen vor Ort. Die Kommunen benötigen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von lebenswerten öffentlichen Räumen. Dazu gehören auch Straßen und ihr direktes Umfeld. Tempo-30- Zonen erhöhen durch mehr Ruhe die Lebensqualität und verbessern die Verkehrssicherheit.

Die kommunale Initiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr” fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen.

Wichtigste Ziele des Antrages sind mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Die Maßnahme dient als Schutz des Erholungsortes Hüfingen, da der Grad der Lärmbeeinträchtigungen und der Schadstoffemissionen sehr hoch ist. Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Die Funktion der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße (vom künftigen Kreisverkehr Schaffhauser Straße/Dögginger Straße, über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße) für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme aus lärmtechnischer Sicht wird im „Lärmaktionsplan Hüfingen“ bestätigt. Insbesondere entlang der Hauptstraße ist eine große Zahl von Bürgern betroffen. Außerdem muss eine große Zahl von Schülern täglich die Straße (z. B. vom Bahnhof kommend) zur Schule überqueren. Die Forderung der Temporeduzierung ist der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zeitnahe zu übermitteln.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen möge beschließen:

  1. Die Stadt Hüfingen tritt der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.
  2. Von der Schaffhauser Straße (Startpunkt neuer Kreisverkehr Dögginger Straße), über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 abgesenkt werden.