Donauquelle Folge 352

Die Donauquelle gluckst vor Freude, 
weil sie jetzt weiß wo es beginnt, 
ein langer Weg, ein langes Leiden, 
das jetzt nicht nur im Sand verrinnt.
Der Ruf tönt nun wie Donnerhall,
auch in den fernen Ländern.
Furtwanger beruhigt euch nun,
jetzt könnt ihr nichts mehr ändern

F.Hucke ( Haimaddischder )

https://www.blackforest-fritz-art.com/

50 Jahre Hüfingen – Fürstenberg

Am 1. Januar 1972 ist Fürstenberg offiziell ein Teil der Gesamtstadt Hüfingen geworden. Der Hieronymus wird hierzu noch einen größeren Artikel veröffentlichen. Bis dahin muss die geneigte Leserin mit meinem Kommentar hierzu vorlieb nehmen.

Leider wurde der Stadtteil Fürstenberg von der Stadt Hüfingen vergessen, wie auch schon Sumpfohren im April 2020. Aber dies erstaunt nicht sonderlich, da einige in der Kernstadt und ihr Bürgermeister doch meinen, nur sie seien Hüfingen. Wie könnte man seiner Exklusivität besser Ausdruck verleihen?

Aber genug gefrotzelt. Dass Fürstenberg sein mühsam wieder erlangtes Stadtrecht gleich wieder aufgab, ist mir schon im Oktober aufgefallen:

Auch Bräulingen , Blumberg und Fürstenberg bekamen die Stadtrechte zurück. Fürstenberg gab die Stadtrechte allerdings bei der Eingemeindung am 1. Januar 1972 nach Hüfingen wieder auf.

In Fürstenberg stand damals der Bürgermeister Fritz Mayer gegen eine Bürgergruppe die gegen eine Eingemeindung nach Hüfingen war:

Eine informative Abstimmung am Ende einer Bürgeranhörung vom 18. Juli 1971 ergab nur 69 Stimmen für die Eingemeindung nach Hüfingen, aber 89 für die Erhaltung der Selbständigkeit. Trotzdem entschied sich der Fürstenberger Gemeinderat am 29. Juli mit vier zu zwei Stimmen für die Eingemeindung nach Hüfingen. Daraufhin erfolgte am 3. August noch einmal eine informative Bürgerversammlung mit positivem Echo für die Eingliederung.

Eine Unterschriftenaktion erbrachte 69 Unterschriften für die Selbständigkeit, eine Gegenaktion durch Bürgermeister und Gemeinderäte aber 97 Unterschriften von Stimmberechtigten, die sich mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juli einverstanden erklärten.

Die Verhandlungen wurden weiter geführt, und auch der Hüfinger Gemeinderat stimmte der Eingemeindung zu. Allerdings fiel die Zustimmung mit sechs zu vier Stimmen sehr knapp aus. Die Vereinbarung wurde von Bürgermeister Fritz Mayer von Fürstenberg am 3. September und von Bürgermeister Max Gilly von Hüfingen am 16. September ratifiziert und am 1. Januar 1972 wirksam.

Die jetzt in Hüfingen eingegliederte Stadt bekam den Namen Hüfingen – Stadtteil Fürstenberg. Der Stadtteil erhielt eine Ortschaftsverfassung mit fünf Ortschaftsräten und einem Ortsvorsteher an der Spitze, der dem Bürgermeister untersteht. Der Ortschaftsrat berät die örtliche Verwaltung, ist vor allen wichtigen Entscheidungen durch die zuständigen Organe zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen.

Als wichtige Angelegenheiten gelten die Veranschlagung der Haushaltsmittel, Bau, Erweiterung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen, Bau und Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen, der Ausbau und die Unterhaltung der Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die Aufstellung von Bauleitplänen, die Erlassung, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen und Polizeiverordnungen sowie die Festsetzung von Abgaben und Tarifen. Der Ortschaftsrat entscheidet selbständig anstelle des Gemeinderats im Benehmen mit dem Bürgermeister beim Vollzug des Haushaltsplans, soweit der Betrag im Einzelfall 5000 DM übersteigt. Bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist die freie Verfügbarkeit auf 3000 DM beschränkt. Der Ortschaftsrat entscheidet über die Ausgestaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kultur- und Sportpflege, der Grünanlagen, des Friedhofs u.a. wie der Pflege des Otsbildes. Nach der unechten Teilortswahl steht Fürstenberg ein Gemeinderat zu.

Chronik der Stadt Hüfingen 1984 von August Vetter

In diesem Sinne vom Hieronymus:

Schön, dass Fürstenberg nach 50 Jahren immer noch dabei ist und unsere Gesamtstadt mit der großen Geschichte und auch mit seinen durchaus streitbaren Bürgerinnen und Bürgern bereichert!

Grob Fahrlässig

08. Dezember 2021 von Frank Meckes

„Guten Morgen, kleiner Louis. Du weißt ja, wir müssen heute alle Kinder testen, ob jemand Corona hat. Aber mach Dir keine Sorgen, alles ist gut. Jedoch: Wenn Du einen positiven Test hast, dann darfst Du heute nicht mehr kommen, sondern musst mit Deiner Mami zu einem PCR-Test. Da machen die richtig gute Tests, weißt Du. Doch wenn der auch positiv ist, dann gefährdest Du alle anderen und musst zu Hause bleiben. Das wäre dann schlimm für alle hier, verstehst Du das Louis. Du bist zwar erst 3 Jahre alt, aber das ist doch auch für Dich logisch, oder ansonsten frage deine Deine Eltern nochmal, die erklären es Dir sicher. Beim PCR-Test ist ja auch meist eine Warteschlange, da habt Ihr Zeit, alles nochmal zu besprechen. Also Louis, hier ist Dein Wattestäbchen. Schön in den Mund damit, so wie wir es gelernt haben. Und dann schnell mit Deiner Mami ins Auto. Dort wartet Ihr, bis wir den Test ausgewertet haben …“. 

Vielleicht empfinden dies einige als überspitzt. Aber es ist bei uns in der Region angekommen. Brutal und erbarmungslos hat sich das Virus um Corona in all seinen Mutationen in das Bewusstsein unserer Kinder gebrannt. Nicht Corona selbst, sondern der Umgang von uns Erwachsenen, den Institutionen, den politisch Verantwortlichen über alle Ebenen sind das Gift für die Entwicklung unserer Kinder, die nach dem Gesetz besonders schützenswert sind. 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in welcher Corona-Welle wir uns auch gerade befinden mögen, ist am Ende egal. Wichtig ist jedoch, dass wir in unserem Landkreis die Coronainzidenz von 1.000 bereits überschritten hatten und derzeit noch bei gut 911 stehen. Vergleiche ich dies mit letztem Jahr, so stehen wir noch immer bei einem dreifachen Wert. Doch dieses Jahr ist alles anders, hat man doch nun die Hospitalisierungsinzidenz erfunden und damit scheinbar alle Schreckenswerte der alten Inzidenz in die Ecke gestellt. Aber verwunderlich dann, dass in den Krankenhäusern augenscheinlich ein Zustand herrscht, der die Umbenennung in Lazarett eher zutreffend erscheinen lässt. Also scheint auch dieser Wert nicht viel Auswirkung zu haben.

Doch noch mehr steigt die Fassungslosigkeit in mir hoch, wenn ich höre, dass einige meinen, dass alles ganz normal weitergeht, solange der Abstand zu den anderen die 1,5 m nicht unterschreitet. Ich würde dies eher als grob fahrlässig betrachten. Derzeit, bei diesen Werten, ob man sie nun gut findet oder nicht, ob man sie glaubt oder nicht, gibt es von den dafür zuständigen Institutionen eine klare Ansage. Klarer als letztes Jahr und so deutlich, dass wenig Interpretationsspielraum da ist: Reduziert die Kontakte, geht Impfen, schränkt Euch ein. 

Unverständlich, dass dann trotzdem Gemeinderats- und Projektsitzungen stattfinden, dass in den Supermärkten keine Kundenreduzierung vollzogen wird, dass an vielen Stellen gedacht wird, wenn wir alle eine Maske tragen, dann ist das doch kein Problem. Doch ist es. Und die Politik vor Ort, im Kreis, im Land kommt nicht aus dem Pott. Und leider ist es dann auch so, dass wir Bürgerinnen und Bürger uns auch nur zu wenig verpflichtet sehen. 

Werdet also Konsequent. All diejenigen, die meinen, wir müssen doch unbedingt eine Sitzung machen, schaffen mit diesem Verhalten die Basis für die oben dargestellte Situation, in der sich Louis befindet. Schämen Sie sich! Denn dann brauchen wir auch nicht mehr das Argument, dass unsere Kinder das wichtigste für uns sind. 

Und all diejenigen, die meinen, sie müssten als Volksvertreter, ob in der Kommune, im Kreis oder im Land, weiterhin die Menschen anstacheln, dass wir unsere Grundrechte verlieren, weil wir uns im Sinne der Gemeinschaft mit einer Impfung solidarisch zeigen, den rufe ich zu: werdet vernünftig, wenn schon nicht euren Diskussionspartnern gegenüber, dann wenigstens für Louis, 3 Jahre. Der hat mit Euren Grabenkämpfen nichts zu tun und will einfach nur normal leben und in die Kita gehen.

Und wenn Sie es nicht für Louis tun wollen, dann denken Sie doch einfach an die 1 Millionen Angehörige, die in den letzten 18 Monaten ein Familienmitglied durch oder mit Corona verloren haben. Da sind bestimmt auch einige dabei, die Ihre Meinung mal vertreten haben. 

Falls jemand Fragen zum Virus oder Impfungen hat, bitte hier entlang:

Und jetzt auch noch der Goldschakal

Ist der Klimawandel schon so weit fortgeschritten, dass nächstens auch mit dem Auftauchen von Hyänen zu rechnen ist? Als ob nicht schon Wölfe und Luchse, die zugewanderten großen Beutegreifer, für genügend Aufsehen und Aufregung sorgen würden, die einen vorzugsweise aus Nordosten stammend, die letzteren aus Süden, aus der benachbarten Schweiz, wo sie anfangs der 1970er Jahren wieder eingebürgert worden waren. Jetzt also auch noch ein Zuwanderer aus Südost (Balkan, Vorderer Orient), von dem die meisten von uns bislang noch nie Notiz genommen hatten.

„Weidetiere statt Raubtiere!“, unter diesem Motto mitsamt einem zähnefletschenden Wolf auf den Plakaten machen Schwarzwälder Höhenlandwirte derzeit Front gegen die Neubürger. Wo sich seit Jahren doch schon die Meldungen über Risse häufen; meist trifft es zwar Rot- und Rehwild, aber eben auch Schafe und Ziegen. Sorgfältigst werden sie von einem Monitoringteam der Freiburger Forstlichen Versuchsanstalt (FVA) dokumentiert, obendrein durch das Frankfurter Senckenberg Forschungsinstitut analysiert, um dann per Kotproben und molekular-genetischem Nachweis den jeweiligen Verursachern zugerechnet zu werden.

Keine Sympathiebekundung an Schwarzwälder Wanderwegen.

Weil heutzutage nicht nur Bahnhöfe und Banktresen, sondern auch Wald und Flur mit einem zusehends engmaschigeren Netz von Kameras überwacht werden, konnte das Stuttgarter Umweltministerium seine aufsehenerregende Pressemitteilung vom 12. 11. 2021 sogar mit einem Fotobeweis garnieren: Es zeigt einen, ja was denn nun – einen Fuchs oder Wolf? Nein: einen Goldschakal, der im Schwarzwald-Baar-Kreis in eine Fotofalle getappt war, einen nachtaktiven Zuwanderer, wie er vereinzelt auch zuvor schon in Deutschland nachgewiesen worden war, der allererste 1997 in Brandenburg.

Doch diesmal war eine Sensation zu vermelden: Im Oktober waren zwischen Schwarzwald und Alb gleich zwei Tiere fotografiert worden, die sich – in Deutschland eine Uraufführung – als Paar identifizieren ließen. Und eine Woche später konnte in einer weiteren Pressemitteilung des Umweltministeriums sogar berichtet werden, dass das Paar bereits für Nachwuchs gesorgt hatte: Am 26. Oktober 2021 hat eine Wildkamera der FVA auch noch einen Welpen ertappt.

Wildtierkamera für die Tag- und Nachtüberwachung von Wald und Flur.

Grund genug für Panik und Raubtierängste, gar für Angst vor einer neuen, vom Klimawandel ausgelösten Migrationwelle? Eigentlich sieht er auf dem Foto doch recht harmlos aus, jedenfalls nicht eben furchteinflößend, sondern eher nach Fuchs als nach Wolf, auch wenn er zweifelsfrei der zoologischen Familie der Hundeartigen zugeordnet ist, wie schon Canis aureus, sein lateinischer Fachname, beweist. Weil die Art, im Gegensatz zu Wolf und Luchs, hierzulande nie heimisch war, sprechen Biologen von einer echten Neubesiedelung Mitteleuropas, jetzt erstmals manifestiert durch den Fortpflanzungsbeweis aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Goldschakal (Foto FVA)

Sein breites Beutespektrum, das vor allem aus Kleintieren und Insekten, aus Aas, bisweilen aber auch aus pflanzlicher Kost besteht, lässt ihn kaum als bedrohlich, gar als Beutekonkurrenten der Jäger in Verdacht geraten. Weder für Tierhalter noch für hiesige Ökosysteme dürfte er so zum Problemfall werden, anders als die vielen durch den Menschen und seine globalisierte Wirtschaft eingeschleppten Neozoen und Neophyten.

Am wohlsten fühlt er sich offenbar in Agrarlandschaften. Dennoch liegt die Vermutung aufgrund seiner heimlichen und zumeist nächtlichen Jagdweise nah, dass in Wahrheit schon sehr viel mehr Goldschakale „undercover“ (so die Süddeutsche Zeitung vom 29. 11 2021) eingetroffen sein könnten als sie bisher nachgewiesen wurden. Noch sind sie nach deutschem Jagdgesetz nicht als jagdbar vorgemerkt, wohingegen Österreich damit bereits vorgeprescht ist. Wohl aber haben sie gemäß europäischem Naturschutzrecht als schützenswerte Art zu gelten, deren günstiger Erhaltungszustand gemäß Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) sicherzustellen ist.

Wie also umgehen mit dem Neuankömmling? Mit Skepsis und Ablehnung, oder mit Sympathie angesichts des weltweiten Artenschwunds und mit Respekt vor seiner Wanderleistung? Für neue -wildbiologische Forschungsprojekte ist jedenfalls gesorgt.

Moden anno dazumal

Bilder und Ton zur Ausstellung von Ingeborg Jaag im Hüfinger Stadtmuseum vom 08. Oktober 2021 bis 02. Januar 2022.

Trompeter

Brautkleid von Maria Josepha Heinemann zu ihrer Hochzeit am 19. September 1881 mit Johann Carl Nober.
1780 Geiger im Rokoko
1789 Chemisenkleid Empire
  • Figur zur Biedemeierzeit
  • Figur zur Biedemeierzeit

Alt Jungfere aus Villingen als Zuschauerinnen.
Elisabeth von Österreich in einem Wiener Hofkleid.
Nach einem Bild von Franz Xaver Winterhalter 1865
Nach August Macke 1914

Unterhosen galten zunächst als höchst anstößig, so dass man sie nicht beim Namen nennen mochte. „Die Unaussprechliche“ – mehr brachte man nicht über die Lippen. Auch die Kirchen hatten Bedenken gegen das Tragen von geschlossenen Unterhosen, da „die Frauen zu ungebührlichen Bewegungen verführt werden“.

  • Unterwäsche


  • Dame 1915
    1915
  • Figur im Tippelrock


Chanel
Chanel


1950er
  • Modebild
Plauener Spitzen
Plauener Spitze

Der Sarwürker Georg Baum aus Behla mit dem Wappen der Schellenberger.

Sarwürker Georg Baum


  • Stammtafel Katharina Schelble geborene Götz

Mehr zum Hüfinger Künstlerkreis gibt es hier: https://hieronymus-online.de/hufinger-kunstlerkreis/

  • Hüfinger Hansel und im Hintergrund Batistle

Den Teil der Villinger Honoratioren lassen Sie sich von einem Villinger erklären.

  • Eiermann und alte Dame

Hier das Gespräch der Kuration Ariane Faller-Budasz mit der Künstlerin Ingeborg Jaag am 08. Oktober 2021.

Das Gespräch der Kuration Ariane Faller-Budasz mit der Künstlerin Ingeborg Jaag am 08. Oktober 2021

Unsere Halbzeitbilanz

Stellungnahme Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Die Hälfte der Wahlperiode des Gemeinderats liegt nun hinter uns. Zwischen Ernüchterung und Euphorie haben wir in den vergangenen 2,5 Jahren als Fraktion vieles erlebt. Im Juni 2019 haben wir – die beiden Listen Bündnis 90/Die Grünen und das BFSO – uns zu einer neuen Fraktion zusammengeschlossen. Nicht die wenigen Gegensätze, sondern die vielen Gemeinsamkeiten stachen hervor.

In dieser Zeit haben wir unseren Beitrag für ein besseres Hüfingen geleistet:

Kontrollfunktion: Als vielleicht wichtigste Aufgabe haben wir das Kontrollrecht durch den Gemeinderat und die Beseitigung von etwaigen Missständen auf unsere Fahnen geschrieben. Unzweckmäßiges Verhalten oder ein Verstoß gegen die kommunalpolitischen Richtlinien werden von uns nicht wortlos hingenommen.

Transparenz und Bürgernähe: Unseres Erachtens werden zu viele Themen unnötigerweise in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt. Die Bürger werden dadurch zu oft außen vor gelassen. Dies haben wir gebetsmühlenartig immer wieder kommuniziert. Als kleinen Teilerfolg verbuchen wir, dass die Stadtverwaltung beim Thema „bürgerfreundliche Sitzungsprotokolle“ kleine Verbesserungsfortschritte erkennen lässt. Wir bleiben an diesem Thema dran und sind überzeugt, dass unsere Stadt noch transparenter und bürgernäher auftreten könnte. Mögliche Stichworte sind „Online-Übertrag von Sitzungen und Versammlungen“ und „Digitaler Bürgerservice“.

Gesamtstädtisch: Uns liegt viel an einem fairen Miteinander zwischen Kernstadt und den fünf Ortsteilen. Nur ein ehrlicher Umgang auf Augenhöhe aller Teile der Gesamtstadt bringt uns voran. Wir begrüßen es, dass auch mal wieder eine Gemeinderatssitzung in einem Ortsteil stattfindet. Das sind kleine Gesten weg von einer zentralistischen Denkweise in zu vielen Lebenslagen. Unser größter Erfolg ist der gewonnene Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl.

Umwelt: Mit Anträgen und Wortbeiträgen zu mehr Umweltbewusstsein sind wir das ökologische Gewissen im Gemeinderat. Im Bereich Natur- und Umweltschutz ist noch großer Nachholbedarf.

Anträge: Als kleinste Fraktion ist das Mittel der Antragsstellung mitunter unser wichtigstes Instrument für die Gemeinderatsarbeit. Mit einem knappen halben Dutzend Anträgen in 30 Monaten haben wir wichtige Auffassungen aus der Bevölkerung in das Hauptorgan unserer Stadt transportiert. Viele Ideen hatten bisher leider keine Lobby gefunden. Anträge sollten von den Verantwortlichen nicht als Last, sondern als Chance angesehen und behandelt werden.

Aktive Fraktion: Wir sind gewählt, um unsere Meinungen im Gemeinderat zu äußern und unsere Ideen umzusetzen. Wir werden unsere Wahlperiode nicht lautlos und passiv absitzen. Unsere Gemeinderatsarbeit ist uns wichtig. Ein Indiz dafür ist, dass unsere Fraktion die prozentual höchste Anwesenheit bei GR-Sitzungen vorweisen kann. Wir erwarten vom gesamten Gemeinderat und der Verwaltung einen Gestaltungswillen und eine Zukunftsstrategie. Wir sind bereit unseren Beitrag zu leisten. Die Zeit bis zum Doppelwahljahr 2024 wird eine spannende bleiben.

Geflügelpest oder Vogelgrippe

Unterschied Geflügelpest und Vogelgrippe

Der Name „Geflügelpest“ ist eigentlich irreführend, wird aber gebraucht, um das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 vom ebenfalls hochpathogene Influenzavirus des Subtyps H5N8 zu unterscheiden. Manchmal zumindest. Meist werden diese deutschen Begriffe wild durcheinander geworfen.

Da in Donaueschingen jetzt das Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen wurde, möchte ich mich nachfolgend darauf konzentrieren.

Influenza-A-Virus H5N1

Für alle die es genauer wissen wollen gibt es auf den Seiten des Robert Koch-Instituts detailliertere Informationen:

RKI, Geflügelpest

Die meisten der an H5N1 erkrankten Menschen hatten sehr große Virusmengen aufgenommen. So ist es möglich, dass durch die industrielle Vogelhaltung die Menschen die dort arbeiten vom Virus infiziert werden können. Dies ist also die Brutstätte („mixed infections“) neuer Viren, die durch infizierte Menschen entstehen können. Über die sogenannte Rekombination der Viren hatte ich hier einen kleinen Absatz geschrieben.

Das Influenza A H5N1 Virus ist ein RNA-Virus aus der Familie der Orthomyxoviridae dessen bekanntester Vertreter die sogenannte „Spanische Grippe“ (H1N1) ist. Wie man hier schon sieht, sind diese Bezeichungen HxNx sehr wichtig für die Unterscheidung, aber es zeigt auch, wie einfach die verschiedenen Subtypen der Viren rekombinieren können. *

An der äusseren Hülle sind die verschiedenen H und N Proteine. Gegen diese „spikes“ entwickelt ein Immunsystem u.a. Antikörper.*

Das Virus kann durch Kot und Ähnliches bei niedrigen Temperaturen einige Wochen überstehen. Deshalb müssen jetzt die nicht wild lebenden Vögel drinnen bleiben und es wird den industriellen Geflügelhalterinnen und -haltern dringend empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Haltungen zu überprüfen.

Das Risiko einer Ausbreitung der Influenza A H5N1 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel im Schwarzwald-Baar Kreis wird als hoch eingestuft.

Die gebotenen Hygienemaßnahmen und Vorschriften sind auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nachzulesen.

*Marilyn J. Roossnick: Virus. An illustrated Guide To 101 Incredible Microbes. Seite 70.

Einsatz-Trainings-Zentrum für den Zoll in Hüfingen

Nachdem im Sommer sogar schon in der Zeitschrift „Der Spiegel“ (Zollbedienstete sollen künftig in elf neuen Trainingszentren unter anderem Schießen üben) berichtet wurde, wollen wir hier dem ETZ (Einsatz-Trainings-Zentrum) auch einen Beitrag widmen.

Wahrscheinlich ist der Artikel über das Vorhaben des Zolls in den hiesigen Zeitungen vom sehr aufregenden Sommerspektakel dieses Jahr verschluckt worden. Auf jeden Fall hat es sich in Hüfingen erstaunlicher Weise noch nicht rumgesprochen welche Dimensionen der Zoll hier plant.

Der Zoll hat für dieses ETZ etwa 26.000 m² vom Fürstenhaus an der Hochstraße gekauft.

Lage des geplanten ETZ an der Hochstraße auf dem ehemaligen Betriebsgelände vom FF Holzlager.

Dieses ETZ soll mit einer Sporthalle, Schießanlage und Trainingsflächen der Schulung von Zollbeamten dienen. Hierfür sollten etwa 60 Beamte und Angestellte in Hüfingen dauerhaft ihren Standort bekommen. Etwa 140 Zöllner werden dann unter der Woche tagsüber in Hüfingen trainieren und die Schulungen besuchen.

Das spannende hierbei ist, dass auf dem Gelände keine Kantine oder Wohnheime entstehen sollen.

Also werden Hüfinger Vereine abends und am Wochenende die Sportstätten nutzen können und die in Hüfingen verbliebenen Gaststätten haben sehr gute Aussichten.

Dies alles soll aber nicht vor dem Jahr 2024 realisiert werden und vorher wird noch ein Bebauungsplan erstellt.

Wir werden berichten.

Ziegeleschle 2

Im August 2020 hatte ich einen kleinen Bericht über das Ziegeleschle geschrieben. Jetzt wird es zumindest für das neue Gewerbegebiet Ziegeleschle 2 konkreter. Am Donnerstag, den 18.11.2021 wurde das Bebauungsplanverfahren „Ziegeleschle II“ dem Gemeinderat vorgelegt.

Folgende Pläne sind öffentlich auf der Seite der Stadt Hüfingen einzusehen und wir hoffen, dass wir dies hier spiegeln dürfen. Falls nicht, bitte eine kurze Nachricht an die Redaktion.

Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen vom 18.11.2021


Bebauungsplan Ziegeleschle II der Stadt Hüfingen am 18.11.2021

Was für das Gewerbegebiet Ziegeleschle II geplant ist

Es werden etwa 4 ha Landwirtschaftliche Fläche versiegelt.

In § 16 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) wird ausdrücklich auf den Schutz landwirtschaftlicher Flächen und Landschaftsentwicklung hingewiesen, da diese für die Landwirtschaft die zentrale Produktionsressource darstellen. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden.

Grundsätzlich ist der Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauerlich, da die Landwirtschaft auf ökonomischer Grundlage der Allgemeinheit dient.

Die Nutzung als Gewerbegebiet stellt für das Schutzgut Boden/Fläche ein hoher Verlust dar. Bei der Bebauung sei daher auf eine effektive Nutzung zu achten .Z.B. durch unterirdische Parkmöglichkeiten; durch mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen.

Art und der Standort der Ausgleichsflächen bitten wir mit dem Landwirtschaftsamt abzustimmen, damit der Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen so gering wie möglich erfolgt.

Landwirtschaftsamt Schwarzwald-Baar Kreis

Leider möchte der Hüfinger Gemeiderat dieser Empfehlung nicht folgen, da mehrgeschossige Gebäude, die anstelle Fläche mehr Höhe beanspruchen würden, die Äuglein manch ältlicher Herren beleidigt.

Diese starrsinnige Fixierung auf Gebäudehöhe ist sinnloser Landverbrauch!

Zur Vermeidung, Minimierung und zum Schutz der Belange von Natur und Landschaft werden in Hüfingen keinerlei Maßnahmen getroffen. Mehr noch, der Planer meint, dass das „Baufenster groß genug sei“ deshalb braucht man also keine Rücksicht auf die Fläche nehmen. Gleichzeitig wird aber argumentiert, dass Hüfingen so viel Fläche brauche. Klar, Hüfingen braucht noch viel mehr Fläche, da nur möglichst flache, grauen Häuschen mit vielen asphaltierten Parkplätzen Wohlgefallen dieser veralteten Herrschaften findet. Man kann ja für die Parkplätze Rasengittersteine nehmen.

Ziegeleschle II Baugebiet

„Die Bodenversiegelung ist auf das unabdingbare Maß zu beschränken.“
Dieser Satz im Bebauungsplan ist eine Farce angesichts der Tatsache, dass durch die Gebäudehöhe ein möglichst großer Landschaftsverbrauch angelegt ist. Alle Firmen, die gerne ökologisch handeln möchten, werden durch die unsinnigen Vorschriften Steine in den Weg gelegt. Was soll diese Regelwut?

Für die Eingriffsbewertung laut Bebauungsplan Ziegeleschle ist ein Ausgleichsbedarf von 775.554 Ökopunkten vorgesehen. Für einen Ökopunkt hat die Stadt Hüfingen diesen Sommer 60 Cent bezahlt. Von daher kann man hoffen, dass die Landwirte der Region für diese unsinnige Versiegelung mindestens mit dem Kauf von Ökopunkten entschädigt werden.


Durch die geplante gewerbliche Erweiterung und die damit verbundene Flächenversiegelung entstehen zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Biotope und Boden.

Erhebliche Beeinträchtigungen sind auf Grund des Versiegelungsgrades auch für das Schutzgut Grundwasser insbesondere in Bezug auf die Grundwasserneubildung zu erwarten.

Außerdem ist der flächengleiche Ersatz für die dort betroffenen geschützten Mähwiesenflächen nachzuweisen.

Somit werden planexterne Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Weiterhin können Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima und Luft nicht vollständig ausgeschlossen werden, deshalb sind hier zusätzlich geeignete Maßnahmenfestsetzungen und Regelungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzusehen.

Aus dem Umweltbericht zur Ergänzung zur Begründung zur frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB).
Fassung vom 27.05.2021, Büro Grözinger.
Ziegeleschle II Baugebiet

Am 18.11.2021 hat der Hüfinger Gemeinderat mit 12 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme und einer Enthaltung diesem Bebauungsplan zugestimmt. Drei Herren waren befangen und zwei entschuldigt. SPD/FDP/CDU war sich wie immer einig.

Die Buche – erneut „Baum des Jahres“

Es ist wieder soweit: Im Oktober ist nun auch der Baum des Jahres wieder verkündet worden – zusammen mit einer Vielzahl anderer Objekte zum Jahr 2022. Und wieder ist es die Buche geworden, botanisch korrekt: die Rotbuche (Fagus sylvatica), Deutschlands häufigster Laubbaum. Schon einmal, im Herbst 1989, ist die „Mutter des Waldes“ dazu ausersehen worden. Sollten dem zuständigen Kuratorium, das diese Auszeichnung seit jenem Jahr vergibt, inzwischen die Baumarten ausgegangen sein angesichts der eher schmalen Palette mitteleuropäischer Baumarten? Wo doch die Eiszeiten und das Bollwerk der Alpen die Zahl der vor den Gletschern Zurückweichenden und aus ihren Refugien wieder Einwandernden einst stark reduziert haben – ganz anders als Rocky Mountains und Anden auf dem amerikanischen Doppelkontinent.

Doppelt gemoppelt: die Buche, Baum des Jahres sowohl 1990 als auch  2022 wieder.

Oder gab es triftige Gründe, der bundesdeutschen Gesellschaft diese Baumart ein zweites Mal ans Herz zu legen?  „Die Buche hat zwei wichtige Botschaften in Zeiten klimatischer Veränderungen und extremer Wetterbedingungen“, erklärt uns Stefan Meier, Präsident der Stiftung in einer Pressemitteilung,  „deshalb haben wir uns dafür entschieden, die Art ein zweites Mal zu wählen.“ Zwar gelte sie als äußerst robust, desto schockierender seien die Schäden an den Altbuchen im Trockenstress der drei zurückliegenden Jahre gewesen.

Andererseits gebe es jedoch auch Hoffnung: Selbst wenn dem Altbestand noch so stark zugesetzt worden sei, bedeute das nicht, dass auch die Jungbäume ebenso stark leiden. Die jüngeren Rotbuchen würden sich sogar an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen können. Vor drei Jahrzehnten habe das Waldsterben den Ausschlag gegeben für die Wahl, diesmal der alle anderen Themen haushoch überlagernde Klimawandel.

Waldsterben 2.0: Trocknisschäden an Buchen

1990, wir erinnern uns, war die Waldsterbensdiskussion bereits wieder im Abflauen begriffen, von den Medien schon bald sogar in Anführungszeichen gesetzt als „sogenanntes Waldsterben“, als Indiz heillos übertriebener „german angst“. Schon hatten andere Themen wieder die Schlagzeilen geliefert: die Havarie des Atomreaktors im ukrainischen Tschernobyl oder der Fall der Mauer. Derweil hatten sich im Wald draußen die Orkane Vivian, Wiebke & Co. ausgetobt und in der Forstwirtschaft ein erstes Umdenken eingeleitet, weg von den labilen Nadelholz-Monokulturen, hin zur „naturnahen Waldwirtschaft“, in der auch der Buche wieder ein höherer Stellenwert zugedacht war. War die Gewalt der Stürme womöglich Folge der anthropogen aufgeheizten Wetterküche des Atlantiks? Das waldschädliche Schwefeldioxid (SO₂) des sauren Regens hatte sich durch ein paar Verordnungen zur Entschwefelung der Schlote, die Stickoxide (NOx) durch Einführung des Katalysators wirksam verringern lassen, doch wie sah es mit dem zur Assimilation benötigte, nun aber in Verdacht geratene Treibhausgas Kohlendioxid (CO₂) aus? Im Vergleich mit den globalen Bemühungen um ein Verdikt fossiler Verbrennung war die Reduzierung des Schwefeldioxids ja fast ein Kinderspiel gewesen.

Der Brocken: Fluch der reinen Fichtenwälder.

Neuerdings, nach drei Jahrzehnten, ist das Waldsterben plötzlich wieder aus der Versenkung hervorgeholt worden, diesmal als Waldsterben 2.0 nach drei trockenheißen Sommern mit wahrhaft spektakulären Schäden, von denen insbesondere die Nadelhölzer betroffen waren, vorneweg die Fichten, die zudem von Borkenkäferkalamitäten heimgesucht worden sind. Aber auch die Laubbäume, nicht zuletzt die Buchen, wiesen plötzlich enorme Trocknisschäden auf, zumal auf sonnenseitigen und flachgründigen Standorten sowie nach holzerntebedingten Auflockerungen des Kronendachs, erst recht entlang von Kahlschlägen.

Wo Bäume verdursten, weil der Wasserhaushalt der Wälder in Unordnung geraten ist, gewinnt der Winterniederschlag an zusätzlicher Bedeutung. Kein Wunder, dass in der heftig entbrannten Diskussion um die Widerstandskraft (Resilienz) der Waldökosysteme in Zeiten des Klimawandels und um die fällige Anpassung der Waldwirtschaft die Beimischung winterkahler Baumarten, wie auch die Bevorzugung reiner Laubwälder immer lauter gefordert wird. Denn deren Kronen fangen Schnee und Regen nun einmal weniger ab und transpirieren auch nicht den Winter über wie immergrüne Nadelbäume. Der Blattabwurf bekommt auch den Waldböden mitsamt der unterirdischen Mikrobenwelt besser als die sauere Nadelstreu von Fichten. Was wiederum den Mykorrhizapilzen an den Feinwurzeln der Bäume zugute kommt, die für deren Wasser- und Nährstoffversorgung zuständig sind. Auch die schwammartige Wasserrückhaltefähigkeit der Wälder verbessert sich so, ein entscheidender Vorteil angesichts katastrophaler Starkniederschläge. Womit sie letztlich auch mehr CO₂ zu speichern vermögen, sofern nicht alsbald wieder ein Sturmwurf oder gar ein Kahlschlag droht, Ereignisse, die das Treibhausgas (auch als noch klimaschädlicheres Methan und Lachgas) wieder in die Atmosphäre entlassen. Wo es dies zu vermeiden gilt, sind Schatten ertragende Buchen, aber auch Weißtannen mit ihrer milden Streu und ihrem tiefer reichenden Wurzelwerk, wie sie für ungleichaltrige Bergmischwälder charakteristisch sind, zweifellos im Vorteil; allemal erfüllen sie die den Wäldern zukommende Funktion als Kohlenstoffsenken (mit 8 bis 10 Tonnen je Jahr und Hektar) besser als die „Holzfabriken“ gleichwüchsiger Nadelbaumbestände. 

Unstrittig ist, dass Deutschlands Wälder ursprünglich zu weiten Teilen von der Buche beherrscht wurden, während Fichten und Kiefern, die im heutigen Wald noch immer dominieren, einst nur auf wenigen Sonderstandorten (an Moorrändern, auf Fels und in den höchsten Waldlagen) zuhause waren. Weil das Land Verbreitungszentrum der Rotbuche ist, wurden 2011 fünf deutsche Buchenwaldgebiete zu UNESCO-Weltnaturerbe erklärt. Umso lebhafter beklagt die Naturschutzseite allzu bescheidene Laubbaumanteile in den Wirtschaftswäldern, vor allem aber das Fehlen alter Wälder mit starken Dimensionen und hohem Totholzanteil. Die Forstwirtschaft ernte das Laubholz viel zu früh, sodass Spechte, Höhlenbrüter und holzbesiedelnde Pilze (wie der für Buchenwälder charakteristische Zunderschwamm) nahezu chancenlos sind. 

Umgekehrt argumentiert die Forstseite, dass nicht zuletzt der vom Holzmarkt und der Möbelbranche verschmähte Rotkern der Buchen zu frühzeitigem Einschlag zwinge, und auch die vollmechanisierte Holzerntetechnik verweigere sich bei allzu starken Dimensionen. So bleibt es einstweilen bei viel zu wenigen Waldreservaten, in denen die Bäume alt werden dürfen, wiewohl die Bundesregierung bereits 2007 in ihrer „nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (Biodiversitätsstrategie) bis 2020 fünf Prozent unbewirtschaftete Waldwildnis als Ziel vorgegeben hatte.

Im „Mehrgenerationenhaus“ des naturnahen Bergmischwalds (Bannwald Zweribach).

Die Waldwirtschaft verzeichnet indessen, seit die Schadholzberge abgetragen sind, einen boomenden Nadelholzmarkt mit kräftig steigenden Roh- und Schnittholzpreisen, denn der (Nadel-)Holzbau wird zusehends attraktiver seit im Klimawandel auch die CO₂-Bilanz der Baustoffe hinterfragt und damit auch vermehrt „Nadelholz der kurzen Wege“ aus heimischen Wäldern verlangt wird. Zugleich fördert der globalisierte Markt den Bauholzexport nach USA und China und heizt so den Boom weiter an – sehr zur Freude der küstennahen Großsägewerksbetreiber und des Holzhandels. 

Kein Wunder also, dass die Bevorzugung von Buchen- und Mischwäldern an Stelle von reinen Nadelholzplantagen nicht überall auf Gegenliebe stößt. Befürchtet wird eine Verknappung des Bauholzes je mehr Waldökologen und Klimaschützer das Sagen haben werden. Dabei ist längst klar, dass auch in der Waldwirtschaft neue Prioritäten gesetzt werden müssen; dass es gilt, den Wasserhaushalt und die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern durch Unterlassung von Kahlschlägen und Förderung der Laubbaumbeimischung. Vor exakt 100 Jahren hat der Eberswalder Waldbauprofessor Alfred Möller (1860 – 1922) seine revolutionäre Dauerwald-Idee in den forstwissenschaftlichen und -wirtschaftlichen Diskurs eingebracht und damit heftige Auseinandersetzungen ausgelöst. Nie war seine Forderung nach sich selbst erneuerndem Wald an Stelle von ackerbauartig bewirtschaftetem Forst, nie war seine ökosystemare Sichtweise zeitgemäßer als unterm Vorzeichen des Klimawandels – wie geschaffen auch für die nachhaltige Förderung des Baums des Jahres 2022.

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