Antrag für das Biotop Behlaer Weiher

Am 18. Mai 2022 hatten wir einen Antrag gestellt, dass die Zustände am Behlaer Weiher endlich mal untersucht werden und auch dass ein unabhängiges Ingenieurbüro Lösungsvorschläge erarbeitet.

Der Bm musste von der Kommunalaufsicht gezwungen werden den Antrag, heute am 28. Juni 2022, zu behandeln.

Der Bm hat extra ein TOP12 vorgeschaltet der unseren Antrag „nicht erforderlich“ machen soll. In seinem TOP12 fehlen sämtliche Informationen ausser einer Kostenaufstellung für eine Entschlammung.

Entgegen der Behauptungen des Bm gäbe es sehr wohl Fördergelder. Aber diese Anträge müsste halt jemand stellen, müsste wissen wo, wie und vor allem müsste man reden und recherchieren können. Das alles kann und will der Bm und sein Helfer nicht. 

Ein unabhängiges Ingenieurbüro würde sehen was gelaufen ist und wie das Biotop wieder hergestellt werden kann. Das alles will der Bm unter allen Umständen verhindern. 

Hier meine Rede aus der Stadtratssitzung:

28.07.2022 Stadtratsitzung

Jetzt da die Märchenstunde vom Bürgermeister und sein Storrytelling von PM vorbei ist, möchte ich unseren Antrag erläutern. Deshalb ist es auch richtig, dass der GR erst mal nicht irgendwelche Entschlammungen genehmigt, ohne zu wissen was und warum überhaupt.

Das mit 2019 ist nachweislich nicht wahr. Es gibt hier auch noch eine ehrliche Zeitung, die ihren Job macht. Deshalb verweise ich hier auf den Artikel in der Neckarquelle vom 16. April 2021.

Aber immerhin geben Sie jetzt den Bypass zu, nachdem wir den mühsam dokumentiert haben. Und ja, es ist ein Bypass und kein Überlauf. Das Ding hat nichts mit Regenereignissen zu tun, sondern mit Fäkalereignissen. Die Stadt hat jahrelang eine Abwassergebühr von den Bewohnern der Römerstraße verlangt und das Abwasser über den Bypass im Weiher versenkt. Und dies bis ich 2021 Rabatz gemacht habe.
Dann kleine Empfehlung am Rande, lesen Sie bei Wikipedia mal durch, was ein Abwasserpilz ist.

Dann weiß ich nicht was der sogenannte “Wasserschutz” angeblich gesagt hat, wer immer das sein soll –
aber vom Naturschutz gibt es eine deutliche Wiederherstellungspflicht des Biotops Behlaer Weiher. Klar gibt es keine Ökopunkte, weil das Biotop aktiv und strafrechtlich relevant von der Stadt Hüfingen zerstört wurde. Warum sollte also der Naturschutz dafür bezahlen?
Auch hier: lesen Sie sich mal das Verursacherprinzip auf Wikipedia durch.

Interessant auch, dass angeblich das Umweltbüro zitiert wird, ohne dies hier zu Wort kommen zu lassen.
PM ist kein Naturschutz! Mit echtem Naturschutz reden Sie nämlich prinzipiell nicht. Nein!
PM hat gerade auf der Längewiese widerrechtlich ein geschütztes Heckenbiotop roden lassen. Ansonsten generiert er lediglich für die Stadt Hüfingen mit Hilfe von echten Fachleuten Ökopunkte und damit Geld auch für seinen eigenen Säckel.

Da der Bürgermeister zufällig erst mal vergessen hat unseren Antrag zu den Unterlagen zu legen, werde ich ihn jetzt mal vorlesen:

Bitte ins Protokoll: Ich möchte, dass der Bm unseren Beschlussvorschlag wörtlich vor der Abstimmung vorliest.

Gerade die Vorlage TOP12 des Bm zeigt, dass vieles nicht verstanden wurde und wie wichtig eine unabhängige Untersuchung der Unterlagen der Stadt ist.

Eigentlich bin ich ja keine Wasserbauingenieurin, sondern Agraringenieurin.
Aber nach zwei Jahren des Studiums von Kanalplänen, Mischwasser und Gullischächten könnte ich wohl eine Masterarbeit schreiben mit den Titel:
„Wie vertuscht eine Altherrenrunde und ihr Bm eine wasserbauliche Straftat?“

Falls es jemand interessiert wie es wirklich war. In den Schriften der Baar von 1978 ist ein Artikel von Prof. Dr. Günther Reichelt dazu.

Es geht ja erst mal drum unabhängig festzustellen was überhaupt nützt und nötig ist. Dies kostet auch bedeutend weniger, als das was die Stadt bis jetzt für die unzähligen Kanalbefahrungen durch die BIT Ingenieure ausgegeben hat. Was übrigens eine totale Geldverschwendung war, wenn man sich vorher einfach die Kanalpläne vernünftig angeschaut hätte.

Momentan geht es nur um eine unabhängige Untersuchung, mehr nicht.

Es wird Zeit, dass der Hüfinger Gemeinderat seiner Aufgabe als Gremium mit Kontrollfunktion nach kommt.

Heute Abend hat der Gemeinderat von Hüfingen unseren Antrag auf eine unabhängige Untersuchung mit allen Stimmen der CDU und FDP abgelehnt. Die SPD hat sich enthalten.

Das Gremium möchte seiner Kontrollfunktion nicht nachkommen und auch keine Förderung vom Naturschutz erhalten.

Es werden auch weiterhin die illegalen Aktivitäten des Bm gedeckt. Umgekehrt ist es ja auch der Fall, dass der Bm die illegalen Aktivitäten bestimmter Stadträte deckt.

Rettungsgrabungen Fürstenberg Teil 2

Im Neubaugebiet von Fürstenberg fanden letztes Jahr Notgrabungen statt.

Damals wurde nichts relevantes gefunden – die römische Villa Rustica befindet sich wohl etwas weiter südlich. Wo genau wissen wir nicht. Auch der Acker auf dem sich das Loch befand, das Professor Dr. Paul Revellio 1913 zusammen mit dem Landwirt gegraben hatte, ist bis heute unbekannt.

So wurde die Firma  ArchaeoTask (siehe auch Fürstenberg von oben) jetzt für Rettungsgrabungen beauftragt.

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Parallel zu den Grabungen findet auch schon die Erschließung des neuen Baugebietes statt. Es wurde genau auf dem Gebiet schon angefangen, wo im Jahr 2019 illegal 11 Bäume einer alten Streuobstwiese vorsorglich gefällt wurden.

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Erschließung des Baugebietes „Hondinger Straße“ auf der illegal gerodeten Streuobstwiese. Die zwei Bäume die noch stehen wurden vom Grundstückseigentümer geschützt.

Naturkindergarten für Hüfingen

Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Und zwar mehrere unterschiedliche freie Träger. Auch sollte, unter normalen Bedingungen, eine Auswahl unter den verschiedenen Trägern ermöglicht werden.

In Hüfingen gibt es keine Möglichkeit für Eltern ihren Kindern eine passende Kindertagesstätte zu wählen. Nicht nur die pädagogische Ausrichtung wird vom Bürgermeister und dem Gemeinderat bestimmt, sondern auch nur ein einziger Träger den Einrichtungen vorgegeben.

Ein neuer, junger Verein arbeitet nun aktiv daran, das Angebot der Kinderbetreuung in Hüfingen zu erweitern.

Wiesenkinder

Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen.

§ 2 Vereinszweck

(1)  Der Verein Wiesenkinder e.V. – Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen mit Sitz in Hausen vor Wald verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Ziel und Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zum Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, weltoffenen und naturverbundenen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu leisten, insbesondere der individuellen und sozialen Entwicklung und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (angelehnt an §1 Kinder- und Jugendhilfegesetz).

(3) Der Verein hat des Weiteren zum Ziel, die Trägervielfalt in der Kleinkindbetreuung auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen zu ergänzen und zu gewährleisten. 

(4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Planung, Organisation und Errichtung eines Naturkindergartens für Kinder bis zum Schuleintritt.

(5) Der Verein ist in weltanschaulicher, sozialer, politischer und religiöser Hinsicht neutral.

(6) In seiner Funktion fördert und unterstützt der Verein das Projekt „Errichtung einen Naturkindergarten auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen“ und begleitet die anstehenden Gestaltungsprozesse organisatorisch, strukturell, finanziell sowie planerisch.

Die ganze Satzung befindet sich unten. Hier zuerst mal ein Mitgliedsantrag.

Mitglieder entrichten pro Person im Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25,00 €.
Fördermitglieder sind solche Personen, die nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sind. Sie unterstützen den Verein mit einem Mitgliedsbeitrag zur Förderung in beliebiger Höhe, mindestens jedoch mit 10,00 € pro Person im Kalenderjahr.

Zu erreichen ist der Verein unter folgenden E-Mail Adresse:

Vorstand des Vereins Wiesenkinder bei der Gründungsversammlung am 12. Juli 2022.

Fürstenberg im Zerstörungsrausch?

Gerade eben hat das lokale CDU Patriarchat und sein Bürgermeister wieder einen riesen Rabatz gemacht, wegen bestimmter Zäune auf dem Hohen. Ihre Regeln müssten unbedingt eingehalten werden. Von wem?

Auf der Länge von Fürstenberg wurden geschützte Feldhecken unwiederbringlich zerstört!

Längewiese auf dem Flurstück 1487.
Die zertörten Hecken sind mit Pfeilen markiert.

Wohlgemerkt das Flurstück und das geschützte Biotop gehören der Stadt Hüfingen. Also uns allen!

Es ist schon merkwürdig, dass bestimmte Landwirte Frevel wie das Zerstören von Biotopen oder das Vergraben von Bauschutt nur auf gepachtetem Land oder auf Land das sie der Stadt verkaufen wollen vollführen? Sie bringen damit ihren ganzen Berufsstand in Verruf und spotten allen ehrlichen Menschen.


Ein bizarrer Funfakt am Rande: Der Landwirt hat teilweise Weizen eingesät, nach dem Entfernen der Wurzelstöcke von den Schlehen, Heckenkirschen, Holunder und wie sie alle hießen:

Auch wenn die regionalen Hofberichterstatter aus bekannten Gründen bei Frevel an der Natur, Umwelt und Kultur weg sehen, so heißt es nicht, dass auch das Landratsamt blind ist.

Wohin soll dies alles hier noch führen? Wieso macht man das, ständig und immer wieder?

Bellemer Kanallabyrinth

Beim Vortrag im Kranz kamen wir auf die Idee die Kanalpläne mal etwas genauer von einem Sachkundigen anschauen zu lassen. Die Fehleinleitung in den Regenwasserkanal zum Behlaer Weiher hätte man seit langem schon, auf dem Bestandsplan (S 20a MW – S20b RW), oder durch Augenscheinnahme , ausmachen können.

Die „Fehleinleitung“ über die Jahre lang Fäkalien in den Weiher geleitet wurde ist sogar auf dem Plan eingezeichnet.

Durchgang zwischen 20a und 20b

Die Ausleitung bzw. Überleitung (Bypass) vom Mischwassersystem 20a (MW) ins Regenwassersystem 20b (RW) ist ein gravierender, umweltschädigender, unverständlicher Mangel. Warum ein Durchgang vom Mischwasserkanal zum Regenwasserkanal existierte und warum so etwas abgenommen werden konnte wird ein ewiges Rätsel unbedarfter Herren vom Landratsamt bleiben.

Schacht 20a mit Mischwasser. Hinten sieht man wie der Durchgang zum Regenwasserkanal mit einer PE Platte verschlossen wurde.

Nach Jahren der Einleitung von Fäkalien aus dem Mischwasserkanal der Römerstraße in den Behlaer Weiher und unzähligen Beschwerden deshalb bei verschiedenen Ämtern, wurde nach meiner Meldung bei der Polizei zumindest diese Einleitung gestoppt.

Bei der aufwändigen Schadenssuche im Jahr 2020 und 2021 wurde zwar der Bypass entdeckt und mit einer Platte abgedichtet, aber eine weitere, eindeutige Abwasserbelastung im Regenwasserkanal oberstromseitig fahrlässigerweise nicht erkannt.

Von kompetenter Problemlösung kann nicht gesprochen werden. Im Zulaufkanal bei S 20b (RW) ist immer noch eine erhebliche, eindeutig sichtbare Abwasserpilzfahne zu erkennen. Dieser immer noch latente Abwasserpilz ist auch deutlich am Auslaufrohr in den Weihervorfluter zu sehen.

Regenwasserkanal 20b
von innen
mit Abwasserpilz

Im Regenwasserkanal 20b sieht man immer noch Abwasserpilz, auch kommt davon noch einiges im Zulauf von Behlaer Weiher an.

Zulauf über dem Behlaer Weiher mit Abwasserpilz

Die Gründe vom Staatsanwalt vom 22.02.2021 kein Verfahren einzuleiten waren: „es hatte lediglich ein technisches Problem im Kanalsystem gegeben, das zu einer minimalen Ausleitung von Wasser in ein Oberflächengewässer welches in den Belaer Weiher mündet führte„.

Diese Gründe beruhen vorgeblich auf ein Protokoll der Polizei und von einer „Lokalisierungsaktion“.

Die Aussagen dieser „Lokalisierungsaktion“ sind falsch und die Behauptung dass das Problem gelöst sei, ist grob fahrlässig.

Nachdem die Stadt nach Jahren endlich die Zuleitung des Mischwasserkanals zum Regenwasserkanal verschlossen hat, ist es am Behlaer Weiher deutlich besser geworden.

Aber noch nicht gut!

In Anbetracht der Tatsache, dass mehrere Gesetzte gebrochen wurden, fordere ich die sofortige Wiederherstellung des Weihers!

Fazit

In der Abwassersatzung verpflichtet sich der Entwässerungsträger (Stadt) die Abwässer sachgerecht zu entsorgen (Kläranlage). Der Bürger (Abwasserbeitragspflichtige) kann und muss davon ausgehen, dass dies ordnungs- und vertragsgerecht geschieht. Die Anlieger des Einzugsbereiches der Römerstraße in Behla haben jahrelang, wenn nicht sogar jahrzehntelang, für eine Leistung bezahlt, die sie nicht erhalten haben bzw. für die der Vertragspartner (Stadt) keine zugesicherte Dienstleistung erbracht hat.

Es wurden über Jahre in Hüfingen – Behla Abwasser aus Haushalten der Römerstraße illegal in einen Regenwasserkanal geleitet und im Behlaer Weiher entsorgt.

Diese Haushalte haben im guten Glauben eine Abwassergebühr bezahlt und wurden getäuscht.

Ich ermutige hiermit die Anwohner ihre zu Unrecht bezahlten Abwassergebühren zurück zu fordern!

20a Mischwasser
20b Regenwasser
20f Regenwasser
20a Mischwasser
21a Mischwasser
21 Mischwasser

Behlaer Weiher Vortrag

Vielen Dank an die fast 40 Besucher gestern im  Hotel Landgasthof Kranz in Behla und auch für die tolle Diskussion und die vielen Gäste auf Zoom! Den Menschen in Behla ist der Zustand ihrer Natur nicht egal und wir werden weiter kämpfen.

Vielen Dank auch noch für die vielen Anregungen. Wir werden sie ganz sicher aufgreifen.

Ich möchte hier für alle die gestern nicht dabei sein konnten nochmal die wesentlichen Teile des Vortrages zur Verfügung stellen.

Willkommen bei den Freunden der Natur Hüfingen

Wir haben letztes Jahr den Verein nach 200 Jahren wieder gegründet, einfach, weil es gerade in Hüfingen bitter nötig ist.

Die letzten Jahre gab es hier einen gewaltigen Rollback und zwar nicht ins Mittelalter, sondern in die schwärzesten Zeiten des 20 Jahrhunderts.
Wir wollen das stoppen, nicht nur für unsere Natur, sondern auch für die Menschen;
für unsere Demokratie und freiheitlich Demokratische Grundordnung!

Vortrag vom 29. April 2022 im Hotel Landgasthof Kranz in Behla

Weitere Infos gibt es hier auf dem Hieronymus unter Behla und hier:

CDU im Kreistag versucht das Landratsamt zu blockieren

Am 17. März 2022 berichtete die Neckarquelle von einer Sitzung des Kreisausschusses für Umwelt und Technik bei der die CDU Männer versuchten das Amt für Naturschutz und das Landwirtschaftsamt zu lähmen:

Das Land Baden-Württemberg hat drei voll finanzierte Stellen für die Umsetzung des Biodiversitätsgesetzes angeboten. Es ging hier also nicht um eine Finanzierung. Die CDU Herren im Kreistag argumentierten, dass die Stellen nicht gebraucht würden und die Behörden das nebenbei machen könnten, da sie anscheinend nichts zu tun hätten.

Hier zeigt sich wieder was ich schon lange bemängele:

Für das hiesige CDU Patriarchat sind manche Gesetze wichtig und werden bis auf den kleinsten Winkel ausgenützt, andere Gesetze werden ignoriert.

Wenn den Herren einer unangenehm ist und sie ihn ihre Stärke fühlen lassen wollen, dann lässt sich schwerlich etwas dagegen tun. Aber wenn die Männer sich nicht an Gesetze halten, so bleibt der kleinen Bürgerin und dem kleinen Bürger nur das Landratsamt.

Genau dies ist der Punkt warum die CDU kein Personal im Landratsamt wünscht.

Es hat sich nicht nur beim Streuobstmassaker gezeigt, wie wichtig ein funktionierendes Landratsamt ist.

Wenn ich mir anschaue was in der Politik ganz offen betrieben wird, dann gibt mir die chronische Unterbesetzung des Finanzamtes und auch der Gerichte doch einiges zu denken.

Ich kann nur an alle Menschen appellieren, die das lesen: Schaut hin wen ihr wählt! Es ist euer Land und eure Demokratie!

Wenn die CDU nicht mit zwei Stimmen Mehrheit gestoppt worden wäre, dann wären sie damit durchgekommen.

50 Jahre Hüfingen – Hausen vor Wald

Am 1 .März 1972 ist Hausen vor Wald offiziell ein Teil der Gesamtstadt Hüfingen geworden.

Leider wurde der Stadtteil Hausen vor Wald von der Stadt Hüfingen vergessen, wie auch zuvor Sumpfohren, Fürstenberg und Behla. Aber dies erstaunt nicht sonderlich, da einige in der Kernstadt und ihr Bürgermeister doch meinen, nur sie seien Hüfingen. Wie könnte man seiner Exklusivität besser Ausdruck verleihen?

Laut Chronik von August Vetter 1984 schloss sich Hausen vor Wald ebenso wie vorher Behla Hüfingen ohne große Diskussion an.

890 Husun. Reihengräber westlich des Dorfes. Besitz im Ort wie in Behla 890 von König Arnulf an seinen Vasallen Egino geschenkt. Im Hochmittelalter waren die Klöster St. Peter, St. Georgen, Reichenau, St. Gallen und die Konstanzer Kirche in Hausen begütert. Als Lehen der Grafschaft Heiligenberg war der Ort 1357 im Besitz der von Allmendshofen, gelangte 1485 durch Kauf an die von Schellenberg und 1783 über die von Neuenstein an die Fürstenberger. Diese besaßen bereits 1534 nach dem Anfall der Grafschaft Heiligenberg die Lehenshoheit über Hausen Steuer- und Militärhoheit lagen beim Ritterkanton Hegau. Das schellenbergische Schloß gelangte ebenfalls an Fürstenberg und wurde 1823 abgebrochen. 1806 badisch, 1807 Amt Hüfingen, 1849 Bezirksamt/Landkreis. Donaueschingen, 1973 Schwarzwald-Baar-Kreis.

aus LEO BW
Güterplan der Bahn von Neustadt bis Hüfingen: Gemarkung Hausen vor Wald Streckenausschnitt: 67,5 bis 68,3 km [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]

Schön, dass Hausen vor Wald nach 50 Jahren immer noch dabei ist!

Bilder zu Hausen vor Wald gibt es hier:

Beton für Fürstenberg

Da der Südkurier wieder falsche Behauptungen aufstellt, wollte ich hier die Stellungnahmen vom „Naturschutz“ noch einmal hervorheben.

Die Meldung unten vom 20.01.2022 im Südkurier entspricht nicht der Wahrheit.

Es gab keine Diskussionen, keine Ausgleichsmaßnahmen, da nach 13b gebaut wird und keiner vom Naturschutz ist zufrieden. (Davon abgesehen ist das über die Römer auch Mist.)
Einzig und alleine das Landratsamt hat die Abholzung der Streuobstwiese genehmigt. Dies wird vom Südkurier harmlos als „Umwandlung“ bezeichnet.

Alles schien perfekt zu laufen. Auch Diskussionen mit dem Naturschutz um Streuobstwiesen und Ausgleichsmaßnahmen, fanden für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ende.

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/huefingen/warum-die-alten-roemer-die-erschliessung-des-huefinger-neubaugebiets-hondinger-strasse-vorerst-gestoppt-haben;art372521,11020499

Da wir alle auf der Schwarzen Liste des Südkuriers stehen, dürfen wir uns bei der Zeitung dazu nicht öffentlich äußern. Deshalb hier.

Von Hannah Miriam Jaag am 01.06.2020

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten, 
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

In Hüfingen werden manche Gesetze besonders ausgelegt, als wichtig erachtet und durchgesetzt, andere Gesetze werden ignoriert. Je nachdem, wie es momentan den Herren in den Kram passt.

Das Gesetz oben zählt zu den lästigen Gesetzen und wird deshalb ignoriert. Dies geschieht zum Teil mit Wissen der Unteren Naturschutzbehörde die mir schon mitgeteilt hat, dass dieses Gesetz im Schwarzwald-Baar Kreis nicht „so eng gesehen wird“

In Fürstenberg wird nach dem berühmten Beton-Paragraph gebaut. Der § 13b des Baugesetzbuches erlaubt es Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung durchzuziehen.

Und genau dies geschieht in Fürstenberg. So wurde im Winter schon vorsorglich ein Teil der Streuobstwiese gefällt. Auf Grund der Besonderheiten des Beton-Paragraphen wurden die Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) gleich gar nicht untersucht.

Bleiben wir lieber bei der Aussage des Ortsvorstehers, dass alte Obstbäume ja keinen Wert haben. Genau so wenig Wert wie das Bundesnaturschutzgesetz. Mann ist ja keine Fledermaus oder gar ein Insekt.

Aber kommen wir zu den Kompensationsmaßnahmen, die ja wegen 13b nicht gefordert werden, die aber die Stadt Hüfingen vielleicht trotzdem durchführen könnte.

Eigentlich würde sich hier unser Umweltbüro anbieten, das ja auch von Hüfingen mit finanziert wird, aber leider hat sich der Hüfinger Bürgermeister dafür entschieden nicht mit kompetenten Menschen Rücksprache zu halten.

Was ist überhaupt eine Streuobstwiese?

Bei einer Streuobstwiese stehen hochstämmige Obstbäume auf Wiesen, Weiden oder Mähweiden. Dies hat sogar das Planungsbüro begriffen. Deshalb wurde im Bebauungsplan die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefordert.

Als Hochstamm bezeichnet man Obstbäume, deren Kronenansatz in mindestens 180 – 220 cm Höhe liegt – gültige bundesweite Norm seit 1995. Bundesweit? Nein, nicht in Baden-Württemberg. Deshalb werden in Baden-Württemberg aus Kosten- und Intelligenz- gründen von den Kommunen die falschen Bäume nachgepflanzt.

Unser Antrag die Hochstämme mit mindestens 180 cm zu spezifizieren wurde vom Gemeinderat Hüfingen abgelehnt. In diesem Fall wohl zufällig nicht aus Kostengründen, sondern wegen des anderen Grundes.

Falls einer meiner Leser mal in den Genuss kommt eine Streuobstwiese anzulegen, wollen wir Ihnen daher das Know-How zur Pflanzung der ökologisch so wertvollen Obst-Hochstämme geben.

Der Erfolg der Pflanzung hängt maßgeblich von der Qualität des Pflanzgutes ab. Die Obst-Hochstämme sollten folgenden Qualitätskriterien entsprechen:

  • Hochstämme mit Stammhöhe >180 cm
  • Stammumfang in 1 m Stammhöhe mindestens 7-8 cm
  • Krone aus mindestens 4 starken Leittrieben
  • Veredlungsstelle mindestens 10 cm über den Wurzeln
  • Veredlungsunterlage: Sämling oder stark wachsende vegetativ vermehrte Unterlage
Alter Birnbaum auf dem Bauplatz in Fürstenberg

Der SPD war übrigens der Zerstörung nicht genug in Fürstenberg und es wurde gefordert die obere Streuobstwiese wegen einer „Verdichtung“ auch noch platt zu machen.

Weil, wenn man Fledermäuse nicht sieht, gibt es sie selbstverständlich auch nicht.

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