Wahlergebnisse für Hüfingen

Wer selber schauen möchte, hier geht es zu den Ergebnissen: Wahlergebnisse Hüfingen

Behla ist der Gewinner beim Auszählen. Glückwunsch! Ergebnisse um 18:39 Uhr
Mundelfingen hat den 2. Platz mit 19:05 Uhr, Sumpfohren 19:12 Uhr.

Ich beschränke mich hier auf die Parteien mit Direktkandidaten. Oben 2026 und unten die Ergebnisse 2021. 2021 gab es nur eine Stimme und die steht bei den Erststimmen. Von den Wahlräumen in Hüfingen Kernstadt habe ich abgesehen.
Alle Zahlen ohne Gewähr!

Hüfingen gesamtErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE
686
1.013
912
17,5
29,09
23,1
Guido Wolf
CDU
1.419
906
1.28436,1
26,2
32,5
Christine Treublut
SPD
191
256
1784,9
7,35
4,5
Nikolai Reith
FDP
527
586
25113,4
16,83
6,4
Kay Rittweg
AfD
872
354
90922,2
10.17
23
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 135
78
1173,4
2,24
3
Christane Fichter
Volt
99
11
442,5
0,32
1,1

2026 Wahlberechtigte: 5.656
Wahlberechtigte 2021: 5.539

2026 Wähler/innen: 3.929 Wahlbeteiligung 2026: 70,3 %
Wähler/innen 2021: 3.524 Wahlbeteiligung 2021: 63,62 %

Hier geht es zu den alten Ergebnissen: Wahlergebnisse

BehlaErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE
26
29
46
13,1
20,71
23,4
Guido Wolf
CDU
98
44
7949,2
31,43
40,1
Christine Treublut
SPD
9
4
84,5
2,86
4,1
Nikolai Reith
FDP
20
39
1210,1
27,86
6,1
Kay Rittweg
AfD
37
13
4218,6
9,29
21,3
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 3
2
11,5
1,43
0,5
Christane Fichter
Volt
6
0
03,0
0
0
FürstenbergErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE
21
34
33
8,6
16,83
13,3
Guido Wolf
CDU
130
75
12853,1
37,13
51,6
Christine Treublut
SPD
6
2
62,4
0,99
2,4
Nikolai Reith
FDP
40
33
2016,3
16,34
8,1
Kay Rittweg
AfD
33
16
4213,5
7,92
16,9
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 8
6
53,3
2,97
2
Christane Fichter
Volt

7
0

52,9
0
2
Hausen vor WaldErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE
29
32
33
14,6
20,92
16,7
Guido Wolf
CDU
61
44
6230,7
28,76
31,3
Christine Treublut
SPD
8
11
84
7,19
4
Nikolai Reith
FDP
44
36
1722,1
23,53
8,6
Kay Rittweg
AfD
49
17
5324,6
11,11
26,8
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 5
2
32,5
1,31
1,5
Christane Fichter
Volt
3
1
41,5
0,65
2
MundelfingenErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE
44
75
54
15,8
30,74
19,2
Guido Wolf
CDU
98
65
9235,3
26,64
32,7
Christine Treublut
SPD
14
15
145
6,15
5
Nikolai Reith
FDP
51
42
2318,3
17,21
8,2
Kay Rittweg
AfD
59
19
6421,2
7,79
22,8
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 6
8
102,2
3,28
3,6
Christane Fichter
Volt
6
0
52,2
0
1,8
SumpfohrenErststimmenZweitstimmenProzent
Erststimmen
Prozent
Zweitstimmen
Jens Metzger
GRÜNE
27
27
28
19,7
22,5
20,4
Guido Wolf
CDU
54
40
5439,4
33,33
39,4
Christine Treublut
SPD
3
5
22,2
4,17
1,5
Nikolai Reith
FDP
17
21
912,4
17,5
6,6
Kay Rittweg
AfD
28
18
3220,4
15,0
23,4
Heinrich Alexandra Hermann, DIE LINKE 2
2
51,5
1,67
3,6
Christane Fichter
Volt
6
0
24,4
0
1,5

Lieber Hüfingerinnen und liebe Hüfinger,

dieses Jahr dürfen wir am 8. März einen Landtag für Stuttgart wählen. Der 8. März ist ein besonderer Tag und soll auch daran erinnern, dass Frauen in der Politik, auch heute noch, so gut wie keine Rolle spielen. Wir werden hier in Südbaden von Stuttgart fremdbestimmt und wurden für die Wahlen extra in den Schwäbischen Kreis eingegliedert.

Meine Meinung zur Stuttgarter Politik habe ich schon sehr oft kund getan: Baden nach Bayern eingliedern?

Die 35 Landkreise, 9 Stadtkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.

…S’rumoret zmol landuff, landab.
Min Nochber debret bsässe:
Jetzt, guck emol des Gschmier do aa,
d’Badenser sottes fresse.

Südweschtstaat schtoht do krottebroat,
Potzhageldunderwätter,
sott ech am End en Schwob no geä?
Ho sell, sell wär no nätter.

..
Glaub nu, iis ginges dräckig gnueg,
mier dierftet ninnt me sage.
Vum Muschterländli wäret d’Liit
… halt blos s’fifft Rad am Wage.

…
>Gottfried Schafbuch 1950

Wie der Hüfinger Frauenverband schon 1849 festgestellt hatte:
Worte können unser Recht und unsere Freiheit nicht erobern!

Es geht hier um die Landtagswahl am 8. März 2026 im Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen, im Speziellen um Hüfingen.

Für den Wahlkreis 55 hatte ich folgende Kandidatinnen und Kandidaten angeschrieben: Christane Fichter (Volt), Heinrich Alexandra Hermann (Die Linke), Jens Metzger (Bündnis 90/Die Grünen), Nikolai Reith (FDP), Kay Rittweg (AfD), Christine Treublut (SPD) und Guido Wolf (CDU).

Fragen zur Landtagswahl 2026

Vielen Dank an Christiane Fichter (Volt) für die Zeit und die klaren Antworten! Sie war die einzige die sich die Zeit für Hüfingen genommen hat.

Antworten von Christiane Fichter (Volt) für Hüfingen


1. Thema: Grünbrücke Hüfingen / B31
Mit dem Ausbau der B31 wurde das Landschaftsbild rund um Hüfingen stark verändert. Unter anderem ist das Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen durch die Trasse in zwei Teile geteilt, und die Durchgängigkeit für Menschen wie auch für Wildtiere ist stark eingeschränkt. Es wurde damals wie heute auf unsere Natur und die Menschen die hier leben keine Rücksicht genommen. 
In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Summen in den Ausbau der B31/B27 investiert und weitere 70 Millionen sind für eine zweite Gauchachtalbrücke vorgesehen. Durch den ungezügelten Ausbau der Bundesstraßen wurden nicht nur die Menschen in Hüfingen selber „eingesperrt“, sondern auch alle nicht geflügelten Wildtiere am Wandern gehindert. So wurde mit dem Ausbau der B31 ein Naturschutzgebiet, ein Wildtierkorridor und sogar die Stadt Hüfingen in zwei Teile geteilt. 
Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich daher eine Grünbrücke, die sowohl Wildtieren sichere Wanderwege eröffnet als auch Fußgängerinnen und Fußgängern eine Querungsmöglichkeit bietet.

Frage: Wie stehen Sie zum Vorschlag einer Grünbrücke über die B31 in unserem Naturschutzgebiet?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Eine Grünbrücke ist ein wirkungsvolles Instrument, um Lebensräume, die durch Verkehrswege getrennt wurden, wieder miteinander zu verbinden. Sie ermöglicht Wildtieren sichere Wanderungen, erhält genetische Vielfalt und stabilisiert ganze Ökosysteme.

Ich gebe offen zu, dass ich für den Abschnitt an der Hüfingen/B31 noch nicht alle Details kenne. Aber wo wir zusammenhängende Lebensräume getrennt haben, müssen wir wieder Verbindung schaffen. Denn nur so bleibt die Natur lebendig und die Vielfalt der Tiere erhalten.

Eine Grünbrücke kann genau das leisten. Sie wirkt wie eine geheilte Wunde in der Landschaft. Aber nur, wenn wir sie wirklich den Tieren überlassen. Wenn Menschen sie als Spazierweg nutzen, bleiben die Tiere fern. Dann verliert die Brücke ihren Sinn.

Ich wünsche mir, dass wir die Natur nicht länger nachrangig behandeln. Dass wir nicht zuerst neue Straßen planen und erst dann darüber nachdenken, was das für die Tiere bedeutet. Ich möchte, dass wir zuerst fragen, wie wir das Gleichgewicht erhalten und wie wir Schaden vermeiden können.

Denn am Ende geht es um unseren gemeinsamen Lebensraum. Und um die Verantwortung, die wir dafür tragen.


2. Thema: Wahlrecht und Landkreisordnung
Am 24. September 1950 stimmten etwa 65% der hiesigen Wahlberechtigten gegen einen Südweststaat und für die Wiederherstellung Badens. Wohl aus Strafe hatte Stuttgart später Hüfingen als Wahlkreis zusammen mit Donaueschingen und Blumberg ins schwäbische Tuttlingen zwangsverlegt. Unter Missachtung der Volksbefragung untersteht Hüfingen der baden-württembergischen Landkreisordnung, wird von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg verwaltet. Im Unterschied zu 14 anderen Bundesländern dürfen wir den Landrat nicht direkt wählen und bekommen von Stuttgart einen 1. Landesbeamten bestimmt. Die Konsequenz hiervon ist, dass dies immer Männer mit Parteibuch einer der in Stuttgart regierenden Parteien sind. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine Einschränkung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Landkreisebene.

Frage: Wie stehen Sie zu einer Reform der Landkreisordnung, insbesondere im Hinblick auf die Direktwahl von Landrätinnen und Landräten und der Anordnung der Wahlkreise?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Mein Vater ist Badner, meine Mutter Württembergerin. Ich bin in Württemberg geboren und in Baden aufgewachsen. Ich bin gerne Badenerin und gerne Württembergerin – und damit stolz, Baden-Württembergerin zu sein. Gleichzeitig bin ich überzeugte Europäerin.

Nichts ist für die Ewigkeit. Reformen sind dazu da, Strukturen zu prüfen, anzupassen und an veränderte Realitäten anzupassen. Die Region Schwarzwald Baar ist wunderschön und vielfältig, und die Menschen hier verdienen ein System, das ihre Interessen abbildet. Es gibt Pro und Contra für eine Direktwahl von Landrätinnen und Landräten. Wie einige andere Bundesländer zeigen, kann die Direktwahl funktionieren. Ich denke, es gibt noch viele weitere Faktoren, die dazu gehören, dass bei uns meist Landräte sind und womöglich mit der gleichen Partei wie in der Regierung in Stuttgart. Wie zum Beispiel “haben wir immer schon so gemacht/gewählt”, patriarchale Strukturen etc. Aber ich freue mich, wenn mir jemand die Daten dazu aussucht, ob dies z.B. in Bayern mit direkt gewählten Landräten und Landrätinnen anders aussieht. 

Noch wichtiger finde ich, dass Informationen und Veranstaltungsankündigungen nicht nur über die Zeitung bekannt gegeben werden, sondern auch über Social Media und andere digitale Kanäle. Dabei geht es nicht nur um Informationsveranstaltungen, sondern um echte Bürgerbeteiligung: Diskussionsrunden, Workshops und andere Mitwirkungsmöglichkeiten sollten angeboten werden. Öffentliche Kreistagssitzungen könnten online übertragen werden, ergänzt durch weitere Beteiligungsformate. Vor allem ist wichtig, dass Informationen frühzeitig und mit allen relevanten Daten und Fakten bereitgestellt werden. Nur so können Menschen wirklich mitentscheiden, sich ein eigenes Bild machen und informiert mitwirken.

Die letzte große Kreisreform war 1973, als der Schwarzwald Baar Kreis entstanden ist. Eine strukturelle Reform kann sinnvoll sein, aktuell sehe ich jedoch keinen dringenden Handlungsbedarf. Für Nostalgikerinnen und Nostalgiker bleibt immerhin die Möglichkeit, das Kennzeichen DS zu wählen – ein kleiner, aber schöner Bezug zu unserer Geschichte.


3. Thema: Einsatz von Palantir-Software
Das Land Baden-Württemberg hat einen Vertrag über den Einsatz der US-amerikanischen Software „Palantir“ abgeschlossen. Kritisch betrachtet wird dabei zum einen, dass der Vertrag offenbar keine Ausstiegsklausel enthält, zum anderen, dass es alternative Anbieter gibt – darunter auch Unternehmen aus Baden-Württemberg – die aus Sicht vieler Fachleute mehr Transparenz und eine bessere rechtsstaatliche Einbettung gewährleisten könnten.

Frage: Wie bewerten Sie den Einsatz der Software Palantir in Baden-Württemberg? Halten Sie es für wichtig, stärker auf regionale und europäische Anbieter zu setzen?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Palantir wurde von dem rechtslibertären US-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, der Demokratie kritisch gegenübersteht. Allein diese Herkunft und Abhängigkeit macht die Software Gotham für den Einsatz in kritischer Sicherheitsinfrastruktur hochproblematisch. Daneben geht mit der Software aber auch Intransparenz und Kontrollverlust einher. Zwar wurde 2023 durch das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie eine Überprüfung des Quellcode durchgeführt, diese gilt jedoch nur für die konkrete überprüfte Version und müsste für jedes Update neu überprüft werden, wie Netzpolitik.org hervorhebt, weshalb nicht sichergestellt werden kann, dass womöglich doch Daten abfließen, bspw. an us-amerikanische Geheimdienste und es zu Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit kommt. Die von der Landesregierung geplante Einführung von Gotham ist daher keine einfache Softwareinstallation. Es handelt sich um eine strategische Entscheidung für ein Betriebsmodell, das Schulungen, Abhängigkeiten und langfristige Integrationen mit sich bringt. Von der Polizei genutzte Software muss aus unserer Sicht jedoch geltende Grundrechte und Datenschutz achten. Gleichzeitig sollte Baden-Württemberg sich nicht langfristig an Einzelunternehmern mit autoritären Weltbildern, sondern Investitionen auch unter dem Gesichtspunkt digitaler Souveränität betrachten. Es gibt bereits Software-Alternativen in Europa, eine Möglichkeit besteht jedoch auch in einer Eigenentwicklung, wie Europol es vorgemacht hat. Dort war man mit den Ergebnissen der Software so unzufrieden, dass sogar eine Klage erwogen wurde. Eine Möglichkeit der wäre hier aber auch Innovation Hub 110 der Polizei Hessen, der als positives Beispiel für digitale Transformation in der Polizeiarbeit gilt. Dort findet seit 2020 eine EU-orientierte Entwicklung von digitalen Tools, Apps und Analyseverfahren in transparent öffentlichen Strukturen statt. Polizeiarbeit soll und muss modernisiert werden, das unterstützen wir ausdrücklich, aber wir wollen eine Polizei, die effektiv, demokratisch kontrolliert und technisch souverän arbeitet – keine blinde Abhängigkeit von US-Konzernen.


4. Thema: Qualifikation einheimischer Ingenieurinnen und Ingenieure
Deutschland – und insbesondere Baden-Württemberg – verfügt über eine große Zahl hochqualifizierter Ingenieurinnen und Ingenieure. Angesichts dessen stellt sich die Frage, warum auf international umstrittene Anbieter zurückgegriffen wird, obwohl auch im Land selbst Expertise und Innovationskraft vorhanden sind.

Frage: Sehen Sie Defizite in der Qualifikation unserer Ingenieurinnen und Ingenieure – oder sollte deren Know-how künftig stärker genutzt werden?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Wir haben sehr viele Ingenieure und Ingenieurinnen in BW und einige international bekannte Unis und Hochschulen. Während wir gerade in der Forschung und Entwicklung Vorreiter sind, haben wir aber in der Übersetzung in Anwendungen in der Wirtschaft häufig noch Defizite. In Deutschland fehlt es häufig noch an Risikokapital für die Entwicklung und Vermarktung  von Produkten und es gibt viele Hürden für die Gründung von neuen Unternehmen. Diese wollen wir angehen und Baden-Württemberg freundlicher für Gründerinnen und Gründer machen und so langfristig die Innovations- und Wirtschaftskraft unseres Landes stärken.


5. Thema: Wissenschaftsfreiheit und die Rolle vom Staat
Das sogenannte Gender Health Gap beschreibt die Tatsache, dass medizinische Forschung und Behandlung noch immer überwiegend am männlichen Körper ausgerichtet sind, wodurch Frauen Nachteile erfahren. In den USA wurde jüngst Forschung an Frauen und Kindern teilweise als „zu woke“ eingeschränkt. Auch in Baden-Württemberg gab es in der Vergangenheit politische Anträge, die den Universitäten Vorgaben machen sollten. Von Zigeunerschnitzel, Schokokuss über Tofuwurst; Worte werden verboten oder neue Worte vorgeschrieben, ein * ist schon zu Anarchie geworden. Der ÖPNV wird im Schwarzwald-Baar Kreis momentan stark eingeschränkt und die Kommunen werden gezwungen, zusätzlich zur Kreisumlage, dies auch noch zu bezahlen. Damit stellen sich die grundsätzlichen Fragen was die Aufgabe des Staates in einer Demokratie ist und was die Politiker mit den Gesetzten erreichen wollen.

Frage: Wie stehen Sie zur Wissenschaftsfreiheit der Universitäten? Wo sehen Sie ihre legitimen Grenzen – und wo beginnt politische Einflussnahme, die Sie für problematisch halten? Welche Rolle sollte der Staat in einer modernen Gesellschaft spielen?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Wissenschaftsfreiheit ist ein grundlegendes Prinzip, das gewahrt werden muss. Staatliche Projektförderung ist zunächst kein direkter Eingriff, nimmt aber natürlich Einfluss. Wenn Programme, die sich bspw. dem Gender Health Gap widmen, gestrichen werden, also der Forschung die sich Wissenslücken in der Medizin bezüglich der gesundheit von Frauen widmet aus Ideologie heraus gestrichen wird, wie wir es in den USA derzeit beobachten können, ist das nicht nur problematisch, sondern gefährdet auch die Gesundheit von Frauen.  Gleichzeitig müssen wir auch anerkennen, dass sich unsere Gesellschaft ändert und damit auch die Sprache und wie wir miteinander sprechen. Es werden keine Worte „verboten“, sie werden gesellschaftlich anerkannt als was sie sind. Rassistisch bzw. Aus einem rassistischen und/oder abwertenden Kontext. Solche Vorgaben bei Förderanträgen stellen jedoch anders als die zuvor beschriebenen Einschränkungen der Forschung zur Frauengesundheit keinen Eingriff in die Forschung ein, geforscht werden kann weiterhin völlig frei, sofern eine sensible Sprache gewählt wird. Grundsätzlich ist es normal, dass der Staat Schwerpunkte und Spielregeln für Förderanträge festlegt, schon weil ein (zu) begrenztes Budget für Forschung und Entwicklung zur Verfügung steht.


6. Thema: Haltung zu BDS und Antisemitismusprävention
Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit (CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ angenommen. Darin werden Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen aufgefordert, sich dieser Haltung anzuschließen und antisemitischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten.
Im März 2025 fand an der Volkshochschule Baar in Hüfingen eine Veranstaltung mit Bezug zur BDS-Bewegung statt. Mit unserem Geld, in unserem Raum wurden Juden entrechtet, Schändungen an Frauen gerechtfertigt und Geschichte neu geschrieben.

Frage: Wie stehen Sie zum Beschluss des Deutschen Bundestages von 2019 und zur Durchführung von Veranstaltungen mit Bezug zur BDS-Bewegung in unserer Region?

Christiane Fichter DE City Lead Schwarzwald-Baar-Heuberg Direktkandidatin Tuttlingen-Donaueschingen Platz 13 der BW-Landesliste für die Landtagswahl 2026
Christiane Fichter:

Die BDS-Bewegung ist im Kern antisemtisch und wird maßgeblich vom Palestinian BDS National Committee geführt, zu dem das Council of National and Islamic Forces in Palestine gehören, welcher Terrorgruppen wie die Hamas und die PFLP vereint. Das BDS National Committee kann insofern auch nicht als friedliche Organisation betrachtet werden. Dazu kommt, dass Flügel des BDS in der Vergangenheit auch aktiv die Verfolgung und Ausschluss von Aktivisten und Organisationen unterstützt haben, die sich für eine Verständigung und Frieden zwischen Palästinensern und Juden eingesetzt haben. Die BDS-Bewegung wird daher auch vom Verfassungsschutz beobachtet und der Beschluss des Bundestages von 2019, Antisemitismus entschlossen entgegen zu treten unterstützenswert. Gerade auch in Zeiten von zunehmendem Antisemitismus und einer sich polarisierenden Gesellschaft sind (Bildungs-) Projekte gegen Hass und für Verständigung und ein offener Dialog sowohl mit jüdischen als auch palästinensichen Akteuren wichtig. Dazu gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Politik der israelischen Regierung. Das ist und muss aber mit Akteuren möglich sein, die sich tatsächlich für ein friedliches Miteinander und Verständigung einsetzen.


Letztes Jahr zur Bundestagswahl hatten wir im Januar alle Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten. Thorsten Frei hat sogar nur einen Tag gebraucht, um zu antworten. Was sagt uns das?
Unsere Bundestagsabgeordneten sind wirklich für alle da. Derya Türk-Nachbaur und Thorsten Frei, die wirklich genug zu tun haben – und um ehrlich zu sein – es auch nicht nötig hätten sich um die Hüfinger Provinz zu kümmern. Trotzdem nehmen sie uns ernst. Kein Wunder, dass wir von Stuttgart so absolut gar nichts zu erwarten haben. Der Stuttgarter Landtag ist halt nur für Schwaben da. Aus Nostalgie möchte ich die Reden unserer Bundestagsabgeordneten raus kramen.

Hier letztes Jahr die Bundestagswahl und Antworten aus 2021 sind hier: https://hieronymus-online.de/landtagswahl-2021/.

Derya Türk-Nachbaur am 5. Januar 2025 in der Stadthalle Hüfingen
Thorsten Frei am 5. Januar 2025 in der Stadthalle Hüfingen

Abbruch Gasthaus Frank, Feuerwehrbedarfsplan, Ökopunktekonto, Zubringer – Allmendshofen, Schulinvestitionskosten, Ganztagsförderungsgesetz, Dirigenten der Stadtmusik, Gaststättenrecht Gebühren, Förderprogramm „Digital aufs Amt, Kosten RÜB

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: huefingen-sitzungsdienst
und alle Infos zu den Sitzungen hier: https://www.huefingen.de/Rathaus/Gemeinderat

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik um 18:20 Uhr

Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen
Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen

Bauantrag Nr. 04/2026
Umbau Wohnhaus mit Errichtung von zwei Gaupen, Neubau Garage in Fürstenberg.

Es wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 05/2026
Errichtung Werbeanlage in Behla.

Auch hier wird einstimmig zugstimmt.

Bauantrag Nr. 06/2026
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Gasthaus Frank

Man beachte auf dem Plan oben wie absolut wichtig es war die alten Bäume im Vorfeld zu fällen weil sie ja „im Weg“ waren. Und ja, ich bin immer noch ziemlich sauer!

Bild vom Frank noch mit dem letzten der Bäume der schon halb zerstört wurde und die gerodete Fläche vor dem Hotel. Der Himmel wurde in dramatische Farben geändert.

ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Donnerstag , 26.02.2026 um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

Etwa 20 Feuerwehrleute und 20 weitere Zuschauer.

Architekt Rolf Schafbuch gefällt die Lösung am Zubringer Allmendshofen nicht, er findet einen Kreisverkehr viel besser.

Die Feuerwehr Hausen vor Wald bittet um Betrachtung des Plans in Ruhe und möchte keine schnellen Entscheidungen.

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es wurde ein landwirtschaftliches Grundstück gekauft wo habe ich nicht verstanden, war zu schnell.

Nach dem Film von unserem Herr Bürgermeister weiß ich es jetzt:
Es handelt sich um das Flurstück Hofwiesen in Mundelfingen und das soll eines Tages Bauland werden.

TOP4 Feuerwehrbedarfsplan

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Verwaltung ermächtigt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans extern zu vergeben. Ziel war eine fachlich fundierte, objektive und unabhängige Analyse der örtlichen Gefahrenlage sowie der daraus resultierenden personellen, organisatorischen und sächlichen Anforderungen.

Am 04.02.2026 gab es eine Erläuterung der Entwurfsfassung durch die Feuerwehrkommandanten an den
Bürgermeister. Die Übergabe der Endfassung mit entsprechenden Erläuterungen an den Feuerwehrkommandanten sowie an den Bürgermeister gab es am 20.02.2026

Information der Führungskräfte der Feuerwehr gibt es am Mittwoch 25.02.2026

Die Sitzung dient der erstmaligen Information des Gemeinderats.
Es erfolgt:

  • eine Vorstellung durch Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer.
  • eine Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse,
  • sowie die Möglichkeit zu Verständnisfragen.

Eine inhaltliche Beratung über den Umgang mit den Ergebnissen, Priorisierungen oder mögliche Umsetzungsentscheidungen ist nicht Gegenstand dieser Sitzung.
Die vertiefte Beratung sowie die politische Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans sind für eine der kommenden Sitzungen – voraussichtlich im Mai – vorgesehen.

Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan enthält detaillierte fachliche Bewertungen und sensible organisationsbezogene Aussagen.
Um eine sachgerechte Erstinformation sicherzustellen und einer vorzeitigen oder fragmentarischen öffentlichen Diskussion vorzubeugen, wird der Feuerwehrbedarfsplan erst nach den Erläuterungen von Herrn Fischer öffentlich zur Verfügung gestellt. Bis zur Gemeinderatssitzung im Mai ist dann genügend Zeit, den Feuerwehrbedarfsplan auszuwerten, zu diskutieren und mögliche Entscheidungen im engen Austausch mit der Feuerwehr vorzubereiten.

Ab 18:38 Uhr stellt Herr Fischer den Plan vor und bedankt sich für die Kooperation aller Hüfinger Feuerwehren. Er meint, dass Hüfingen mit 1,3 % Kameradinnen deutlich unter dem Schnitt liegt und regt an hier etwas zu tun, da auch Kameradinnen sehr wertvoll seien.

Hausen vor Wald ist das Feuerwehrhaus zwar schön, aber nicht mehr zeitgemäß, da zu eng, zu alt und vor allem zu klein. Es ist kein Platz für ein modernes Auto oder Gerätschaft und es besteht Handlungsbedarf. Der Standort ist nicht mehr geeignet.

Er meint die Drehleiter aus Donaueschingen oder Blumberg sei ausreichend und Hüfingen braucht nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug mit Drehleiter.

Es stellt zur Diskussion auf den Standort Hausen vor Wald zu verzichten, da es keine nachhaltige Optimierungsmöglichkeit gibt. Hausen ist von Hüfingen, Mundelfingen und auch Behla gut zu erreichen.

Markus Leichenauer (CDU Fraktionssprecher) kann inhaltlich nicht Bezug nehmen, da er von den 170 Seiten jetzt nur 43 kenne, aber die CDU will sich auf den Weg begeben, dass das Ergebnis dann eines Tages für alle tragbar ist. Kerstin Skodell (SPD Fraktionssprecherin) meint ebenso, dass sie sich die nächsten Wochen intensiv damit auseinander setzen werden. Das Freie Forum hält eine längere Grundsatzrede über die Feuerwehren und deren Aufgaben. Dann möchten die Männer gerne die Digitalform ausgedruckt haben, da sie digital nicht richtig lesen könnten.

TOP5 Vorstellung Ökopunktekonto der Stadt Hüfingen

Seit 1998 führt das Umweltbüro des GVV Donaueschingen das Ökokonto für die Stadt Hüfingen. Dort wird dokumentiert, welche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, um die Eingriffe durch Bebauungspläne zu kompensieren. Die Ausgleichspflicht besteht seit 1998. Zuletzt wurde das Ökokonto im Gemeinderat im Jahr 2021 umfassend vorgestellt.
Im Jahr 2013 wurde das Bilanzierungsverfahren im kommunalen Ökokonto auf Beschluss des Gemeinderates auf das landeseinheitliche Verfahren der Ökokontoverordnung umgestellt. Mit diesem Verfahren erfolgt auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Bebauungspläne, so dass die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen problemlos möglich ist.
Die zum Ausgleich herangezogenen Maßnahmen sind insbesondere Bachrenaturierungen, Grünlandextensivierungen sowie eine Vielzahl von Bepflanzungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Forst wurden größere Waldumbau-Maßnahmen im Wuhrholz in die Wege geleitet.

Im Moment sieht der Stand wie folgt aus: Seit 2013 wurden rd. 2,64 Mio. baurechtliche Ökopunkte durch eigene Maßnahmen im Gemeindegebiet Hüfingen erzielt. Aktuell stehen davon rd. 825 Tsd. Ökopunkte im baurechtlichen Ökokonto noch zur Verfügung.
Der zunehmende Bestand an Ökokontomaßnahmen bedarf laufender Pflege. Außerdem besteht eine gesetzliche Monitoringpflicht. Solche Kontrollen werden im GVV-Bereich im 5-Jahres-Turnus durchgeführt, in Hüfingen zuletzt 2025.

Im Zuge der Biotopverbundplanung wurde ein Konzept zur Gehölzpflanzung an Gewässern entwickelt.

Gerodetes Heckenbiotop auf der Längewiese im Jahr 2022

Auf der Längewiese wurde im Zuge der Neuverpachtung eine extensivere Wiesenbewirtschaftung eingeleitet. Nach Abstimmung mit weiteren Planungsvorhaben könnten Teilflächen ins Ökokonto übernommen werden.

Meine Meinung hierzu:
Wenn ein Landwirt seine Gülle auf der Längewiese entsorgt, ist dies keine „extensive Wiesenbewirtschaftung“. Was dort im Nordost-Bereich ist, ist keine Wiese sondern überdüngte Grasmonokultur. Eine „Wiese“ als Müllplatz für Nebenerzeugnisse der Fleisch- und Milchproduktion.
Das Roden eines Heckenbiotopes und die anschließende Wiederherstellung, was vom Bauamtsleiter in der Sitzung am 20. November so gelobt wurde, hat die Stadt ziemlich viel Geld gekostet: Ungebremste Zerstörungswut

Karten von der Längewiese was vorhanden ist und was geplant ist
Biotope auf der Längewiese
Bilder vom Graben vorher und nachher
Gewässerbepflanzung Im Brühel/Pfaffenhölzle
Hausen vor Wald

An der Sitzung nimmt auch Wiltrud Siegfried als neue Leitung des Umweltbüros teil.
Sie stellte zwei weitere Themen im Bereich der Energiewirtschaft und Energieeffizienz in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hüfingen und dem Umweltbüro vor.

TOP6 Zubringer – Allmendshofen

Per E-Mail übersandte die Stadtverwaltung Donaueschingen der Stadt Hüfingen die Verkehrsrechtliche Anordnung betreffend „Donaueschingen, L 171 Zubringer Allmendshofen; Einmündung Zubringer B 27 auf die L 171“ zur Kenntnis.
Die Testphase von 01.03.2026 bis 31.08.2026 soll zeigen, ob die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens auf diese Weise erhöht werden kann und es so zu einer Reduzierung von Staulagen kommt.
Die Stadt Hüfingen hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Unterlagen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Karte mit den neuen Regeln
Verkehrsregelung für die Testphase vom 01.03.2026 bis 31.08.2026

Herr Göggel vom Landratsamt (Amtsleiter Straßenbauamt) wird bei der Sitzung anwesend sein und die Unterlagen erläutern.

Der Hüfinger Gemeinderat ist sehr skeptisch und verärgert, dass er vorher nicht gefragt oder zumindest informiert wurde. Mete Ünal macht auf die 25.000 Euro aufmerksam die das ganze Experiment kostet. Herr Göggel meint ein Kreisverkehr würde Donaueschingen etwa 1 Million kosten und eine Ampelanlage müsste das Land bezahlen, das auch kein Geld habe.

TOP7 Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat mit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2025 beschlossen, keine individuellen Investitionsbeteiligungen mit den Umlandgemeinden mehr anzustreben. Stattdessen sollen feste Kostenbeteiligungen in Form von Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr vereinbart werden. Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des § 17 FAG in Verbindung mit § 2 der Schullastenverordnung.
Für jeden auswärtigen Schüler ist damit ein pauschaler Betrag an die Schulstandortkommune zu entrichten. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
Mit Schreiben vom 06.08.2025 wurde die Stadt Hüfingen aufgefordert, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zu beraten.
Nach § 31 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg können Gemeinden zur Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemeinsam mit den Umlandgemeinden abschließen. Hierzu zählt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an Schulen.

Freiwilligkeitsphase § 31 Abs. 1 S. 1 SchG
Die Umlandgemeinden werden angehört und es wird auf den freiwilligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewirkt. Hierfür sind in allen Kommunen entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Alle beteiligten Kommunen müssen zustimmen, ansonsten gilt die Freiwilligkeitsphase als gescheitert.

Zwischenphase § 31 Abs. 1 S. 2 SchG
Die Zwischenphase wird eingeleitet, wenn die Freiwilligkeitsphase gescheitert ist. Die Schulstandortgemeinde hat daraufhin das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, sodass diese das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder zur Bildung eines Schulverbandes feststellt. Das Kultusministerium hört dabei die Umlandgemeinden an. Ist das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt, sind die Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung verpflichtet und die Zwischenphase endet mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Zwangsphase § 31 Abs. 1 S. 3 SchG
Sollte nach Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses die beteiligten Kommunen weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommen, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen.

Landkreisphase § 28 Abs. 2 S. 3 SchG
Die Landkreisphase wird eingeleitet, wenn die Zwangsphase zu keinem Ergebnis führt. Hier besteht die Möglichkeit, die Schulträgerschaft an den Landkreis zu übertragen.

Die vorgeschlagene Pauschalregelung berücksichtigt weder die individuellen finanziellen Möglichkeiten noch die tatsächliche Nutzung der Schulstandorte durch Umlandgemeinden ausreichend. Für kleinere Gemeinden kann die feste Pro-Kopf-Abgabe zu finanzieller Überlastung führen, besonders bei demografischen Schwankungen oder überdurchschnittlich großen Jahrgängen. Das starre Modell lässt keine Anpassungen an besondere Umstände oder individuelle Investitionsbedarfe zu. Zudem ist unklar, welche Investitionen genau durch die Pauschale abgedeckt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten mindert. Trotz Pauschalierung sind weiterhin aufwendige Prüfungen nötig, was kleinere Kommunen zusätzlich belastet. Insgesamt besteht das Risiko einer unfairen und finanziell belastenden Kostenverteilung.

Meine Meinung, da es in 10 oder 20 Jahren eh beim Landkreis landet:
Die 35 Landkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.

Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase erneut zu verhandeln und für beide Kommunen eine tragbare Lösung zu finden und ggf. bei fehlendem Einvernehmen die Zwischenphase einzuleiten.
  • Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Interkommunalen Pro-Kopf- Pauschale nicht zu.

Der Gemeinderat ist geschlossen mit der Sitzungsvorlage einverstanden. Das alles sei Aufgabe vom Land und die Kommunen sind sich einig, dass sie keine Einigung wollen und das Land, bzw. Stuttgart in der Pflicht sehen.

TOP 8 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 stufenweise eingeführt.

Eltern sind verpflichtet, ihren Bedarf bis zum 15.03. eines Jahres bei der Verwaltung anzumelden.
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Für eine Betreuung am Freitagmittag, in den Ferien und ergänzenden Betreuungsangeboten (z.B. VGS) kann der Schulträger Elternbeiträge erheben. Auch über die Höhe des Entgeltes des Mittagessens entscheidet der Schulträger.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umzusetzen.
  2. Das bestehende Ganztagsangebot an der Lucian-Reich-Schule (Ganztagsschule nach Alt-Erlass mit Angeboten von Montag bis Donnerstag) wird auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert fortgeführt. Die Einführung einer Freitagnachmittagsbetreuung wird derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Bedarfsmeldung, den Bedarf allgemein zu überprüfen und dem Gemeinderat entsprechend über erforderliche Anpassungen zu berichten.
  3. Die Schulferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 um zwei zusätzliche Wochen erweitert, und zwar um eine Woche in den Osterferien sowie um eine weitere Woche in den Sommerferien. Das Ferienbetreuungsangebot umfasst damit bis auf Weiteres insgesamt sieben Wochen pro Jahr.
  4. Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20 % eingerichtet.
  5. Im Rahmen der Schulferienbetreuung wird festgelegt, dass in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch Vorschulkinder am Betreuungsangebot der Stadt Hüfingen teilnehmen können. Die Aufnahme erfolgt nachrangig und ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
  6. Bei der Platzvergabe im Rahmen der Ferien- und Ganztagsbetreuung sind Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz vorrangig zu berücksichtigen. Dies betrifft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst Kinder der Klassenstufe 1 sowie im weiteren Verlauf den sukzessiven Ausbau bis zur Klassenstufe 4.
  7. Das Angebot der Verlässlichen Grundschule (VGS) im Anschluss an den Vormittagsunterricht wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 eingestellt. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn wird weiterhin angeboten.
  8. Für Angebote der Ganztags- und Ferienbetreuung werden Mindestgruppengrößen von in der Regel zehn Kindern festgelegt. Unabhängig von der Gruppengröße sind mindestens zwei Betreuungskräfte einzusetzen.
  9. Bei Unterschreitung der festgelegten Mindestgruppengröße ist die Verwaltung berechtigt, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Hüfingen zu informieren. Dabei wird eine weitergehende Ausweitung der Ganztagsangebote vorbehaltlich einer verbindlichen Regelung zur finanziellen Beteiligung des Landes Baden-Württemberg stetig thematisiert.

Die CDU möchte kleine Änderung dass Nr. 3 und 4 einen Vorbehaltszusatz bekommen, deswegen werden die zwei Punkte vertagt. Dem Rest wird zugestimmt.

TOP 9 Mögliche Nachfolgeregelungen des Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen und der musikalischen Leitung der Bläserschule Hüfingen/Bläserklasse LRSH

Der Gemeinderat hat am 23.11.2023 beschlossen, die Stelle eines hauptamtlichen Dirigenten für Blasmusik in der Entgeltgruppe 11 mit einem Stellenumfang von 50% im städtischen Stellenplan aufzunehmen.
Die Stelle beinhaltet die Aufgaben eines Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen, die Leitung der Bläserschule Unisono der Gesamtstadt Hüfingen und die Leitung der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen.

Der Dirigent hat zum 31.03.2026 seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Hüfingen gekündigt. Er wird eine 100% Stelle als Leiter einer anderen Musikschule antreten.
Die Stadtmusik Hüfingen wünscht sich eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen. Er wäre bereit, die Position des Dirigenten der Stadtmusik zukünftig parallel
zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fortzuführen.
Für die Leitung der Bläserschule Unisono und der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen müsste allerdings ein Ersatz gefunden werden.

Es wurde ein Vorschlag gemacht der nun als Beschlussvorlage vorliegt:

  1. Der Gemeinderat stimmt der inhaltlichen und arbeitszeitlichen Neu-Aufteilung der aktuell noch bestehenden 50% Stelle für die Leitung der Bläserschule, Leitung der Bläserklasse und Dirigent der Stadtmusik Hüfingen ab 01.04.2026 grundsätzlich zu.
  2. Die 50% Stelle wird ab 01.04.2026 auf 30% gekürzt und mit 30% im Stellenplan der Stadt berücksichtigt. Inhaltlich wird die Stelle ab 01.04.2026 auf die Leitung der Bläserschule und der Bläserklasse an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen begrenzt.
  3. Die beschriebene 30% Stelle wird von der Stadtverwaltung umgehend ausgeschrieben.
  4. Herr Markus Burger bleibt Dirigent der Stadtmusik Hüfingen. Ab 01.04.2026 nimmt er diese Funktion im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wahr. Die Kosten für diese geringfügige Beschäftigung übernimmt die Stadt.

Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung – LGastG

Zum 01.01.2026 ist eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft getreten.
Es gilt ein vereinfachtes, einheitliches Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG. Werden gastronomische Leistungen aus besonderem Anlass vorübergehend angeboten, genügt künftig eine Anzeige bei der Kommune, die in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen muss.

Diese Anzeige ersetzt die ehemals zu beantragende Gestattung vollumfänglich.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung unter der lfd. Nummer 12 wie folgt:

Gaststättenrecht
Anzeige einer Veranstaltungsgastronomie nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)
für den ersten Veranstaltungstag

bei Raumgrößen bis 350 m²
bei Raumgrößen über 350 m²
für jeden weiteren Veranstaltungstag
Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage

19,00 € / Fall
25,00 € / Fall
5,00 € / Tag
22,50 € / Fall

Dem wird auch einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Teilnahme am Förderprogramm „Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)“ und Implementierung einer browserbasierten Online Beratungsplattform für die Stadtverwaltung Hüfingen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des sogenannten „Virtuellen Amts“. Dieses System ermöglicht es Kommunen, Behördengänge vollständig digital, rechtssicher und dennoch mit persönlicher Beratung abzuwickeln.
Hintergrund ist das Bestreben des Landes, insbesondere kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in moderne digitale Angebote zu erleichtern. Das System ist browserbasiert, was bedeutet, dass weder auf Seiten der Verwaltung noch auf Seiten der Bürger eine Softwareinstallation erforderlich ist. Die Stadt Hüfingen hat bereits am 22. Januar 2026 schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.

Das aktuelle „Online-Bürgerbüro“ der Stadt Hüfingen beschränkt sich primär auf die Bereitstellung von Informationen und statischen Formularen.
Die Vorteile des Virtuellen Amts umfassen: Medienbruchfreie Prozesse: Dokumente (z. B. Ummeldungen) können im Video-Chat gemeinsam ausgefüllt und per rechtssicherer Online-Signatur (SMS-TAN oder Schriftbild) unterzeichnet werden. Integrierte Bezahlung: Gebühren werden direkt während des Termins via ePayBL beglichen.
Barrierefreiheit: Das System bietet Funktionen wie High-Contrast-Modus und Text-to-Speech.

Durch die Ortsunabhängigkeit der Plattform kann zukünftig flexibler mit dem Thema „Mobiles Arbeiten“ umgegangen werden und somit die Mitarbeiterbindung, beispielsweise bei jungen Eltern, erhöht werden. Darüber hinaus würde es uns auch die Möglichkeit eröffnen, zukünftig noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise wäre eine Abendsprechstunde (wöchentlich/monatlich) im „Digitalen Amt“ denkbar.

Finanzierung:
Durch die Nutzung des Förderprogramms (verlängert bis zum 31.03.2026) reduzieren sich die einmaligen Einführungskosten um 50 %. Die Kalkulation basiert auf der Ausstattung von 5 Mitarbeitenden (Paket S), da diese für Hüfingen aktuell wirtschaftlicher sind als eine pauschale Kommunenlizenz.

Einmalige Kosten (geförderter Aktionspreis):
◦ Einführungspaket S (Setup, Customizing, Hosting): 7.499,00 € (statt 15.000 €).
◦ Schulungskonzept (Basisschulung für 5 User): 750,00 €.
◦ Gesamtsumme einmalig: 8.249,00 €

Laufende Kosten:
◦ 5 Named User Lizenzen à 107,00 €: 535,00 € / Monat.

Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip für die ersten 200 Kommunen. Da die Stadt bereits im Austausch mit dem Dienstleister Komm.ONE steht, ist eine zeitnahe Beschlussfassung geboten, um die Mittel zu sichern.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Hüfingen führt das „Virtuelle Amt“ im Rahmen des Förderprogramms „Digital aufs Amt“ ein.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einführungspaket S (5 User) bei der Komm.ONE zu beauftragen.
  3. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Wenn wir beim Digitalisieren sind, Donaueschingen hat ein KI Programm namens Speechmind zum Protokolle schreiben eingekauft. Kosten soll die Lizenz für die Testphase über drei Monate 400 Euro, womit 90 Stunden protokolliert werden können.

Johannes Bogenschütz bespricht dies hier für die CDU und geht auch kurz auf Donaueschingen ein. Die CDU will zustimmen. Die SPD ist hier geteilter Meinung und Mete Ünal findet 14.000 Euro im Jahr etwas viel und er sieht keinen Kosten- Nutzenfaktor für noch eine App.

Es wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 12 Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2025, Spendenbericht 2025

Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß beiliegenden Spendenberichten angenommen werden.

Wer die Spendenaufstellung sehen möchte, soll zeitnah hier schauen, da ich dies nicht auf die Webpage kopiere:
huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 13 Vergabe von Bauleistungen für den Bauhof

Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Verglasungsarbeiten in Höhe von 27.159,62 € brutto beauftragt.

Dem wir auch einstimmig zugestimmt.

TOP 14 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Sumpfohren

Diese Regenüberlaufbecken (RÜB) habe ich in den letzten 7 Jahre schon ziemlich oft diskutiert:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert
Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

Kosten RÜB
Kosten RÜB

RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Es gibt in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Allein beim Strom kann man mit 26.000 Euro im Jahr rechnen.

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird.

Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation mit viel Geld die Donau runter.

Nächstes Jahr soll es in Hüfingen drei neue RÜB geben!

Eine Firma aus Müllheim wird mit der Ausstattung zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik des Regenüberlaufbeckens Sumpfohren in Höhe von 101.501,22€ brutto beauftragt.

TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Für die Projektentwicklung Frank gab es schon Gespräche mit Ärzten.
In der nächsten Sitzung wird es ein Konzept für die Jugendarbeit geben.
Flüchtlinge: Aktuell gibt es in Hüfingen 27 Ukrainer und 71 aus anderen Ländern und 2 Obdachlose.

Elseli – die Hüfinger Mutter Courage

Mutter Courage und ihre Kinder ist ein Drama von Bertolt Brecht das im Dreißigjährigen Krieg zwischen 1624 und 1636 spielt. Erzählt wird die Geschichte der Marketenderin Mutter Courage, die versucht, ihr Geschäft mit dem Krieg zu machen, und dabei ihre drei Kinder verliert. Wer das Buch nicht kennt, dem empfehle ich zumindest den Wikipedia Eintrag dazu zu lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Mutter_Courage_und_ihre_Kinder

Was in Hüfingen leider verloren gegangen ist, ist das Wissen, dass es auch hier eine Mutter Courage mit dem Namen „Deggenreuschen-Elseli“ gegeben hatte. Früher ist sie mit auf der Fasnet gelaufen. Heute spukt sie nur noch im restlichen Wald, in dem, von der B31 zerstörten, Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen. Vielleicht sollte sie mal im Gewissen der Politiker und der Führer vom RPF spuken, damit die uns zumindest eine Wildtierbrücke bauen lassen.

Das Deggenreuschen-Elseli

von Gottfried Schafbuch in Mii Boor – Mii Hoamet 1972

Das Deggenreuschen Elselie vorgelesen von Maria Simon

Die schwedischen Horden, in Wirklichkeit waren es aber württembergische Söldner, die am 15. Oktober 1632 in Hüfingen das gräßliche Blutbad anrichteten, zogen auf ihrem Raub- und Plünderungsweg südwärts. Am Morgen des 17. Oktober erschien ein Meldereiter im Lager des Oberst Rau und meldete, daß die Marketenderin Elseli samt Waren, Roß und Wagen spurlos verschwunden sei. Der Oberst, ein trinkfester Haudegen, schlug wütend auf den Tisch und schrie zornig:
„Der Teufel soll doch die abgefeimte Vettel holen und sie geisterweise in den Wäldern umherjagen. Doch, wir haben weder Lust noch Zeit, der schwarzen Hexe nachzuspüren!“

Die durchtriebene und furchtlose Marketenderin Elseli war schon zwei Tage vorher, also an jenem Tage als die Soldateska im Städtchen Hüfingen fürchterlich und grausam mordete und manchem Mannsvolk den sogenannten „Schwedentrunk“ gab, heimlicherweise bei Nacht und Nebel abseits der ehemaligen Römerstraße entlanggefahren, und hatte sich in eine kleine Lichtung zwischen den dichten Tannenwäldern Rauschachen, Schafschachen und Armenhölzle geflüchtet.

Beim Morgengrauen traf sie dort der sechsunddreißigjährige Sattler und Ratsherr Matthias Schafbuch mit seiner Frau Magdalena geborene Forster, die schon am 29. April 1633 im Wochenbett verstarb. Nach kurzem hin und her und wohin führten Schafbuch und dessen Weib auf fast unwegsamem Karrenweg das Elseli mit seinem Gespann in den nahegelegenen Deggenreuschenwald. Dort zeigten sie ihm den ehemaligen römischen Gutshof, in dessen Keller 17 Stufen hinunter führten. Gemeinsam richteten sie der Heimatlosen eine wohl recht dürftige Niederlassung ein.

Ihren Klepper gab Elseli wohlfeil dem Ratsherrn, der ihr versprach, sie nicht im Stich zu lassen und nach Möglichkeit für ihre Atzung besorgt zu sein. So hatte das Weiblein, das sich fortan nur selten im Städtlein zeigte, sogar eine heizbare Unterkunft, wie sie ehedem von den Römern erbaut wurden.

Badezimmers der villa rustica.
Das Bild zeigt die unterste Lage der Heizkacheln, durch die die warme Luft des Kohlbodens in die Höhe steigt und die Wand erwärmt. Die Kacheln sind da, wo sie den Boden verlassen, durch einen Viertelrundstab gegen Beschädigungen geschützt und an ihrer Vorderseite geraut, damit der Wandstuck besser haftet.

Die Römer in der Baar von Dr. Paul Revellio in der Badische Heimat 8 (1921)

Fürderhin sammelte Elseli Wurzeln, Kräuter und Beeren, die sie gegen Nahrung in Hüfingen, Döggingen, Hausen vor Wald und Sumpfohren feilhielt. Niemand wagte es, das runzelige Weiblein abzuweisen. Gar bald stand es im Städtchen und in dessen Umgebung im Verdachte der Zauberei und im Bündnis mit dem Leibhaftigen. Ihr Umgang im Hause des Ratsherrn Schafbuch schützte sie jedoch vor öffentlichen Lieblosigkeiten oder gar Verfolgung.

Im Frühjahr und zur Sommerszeit erfreute Elseli ihre Wohltäter mit den seltensten Blumen wie: Osterglocken, Ägetli, Hummel-, Spinne-, Bienen- und Fliegenragwurz, sowie Türkenbund und dem prächtigen Frauenschuh. Man munkelte, daß das Elseli den Samen dieser bisher unbekannten Blumen aus fernen Landen in ihrem Marketenderwagen mitgebracht und an verborgenen, schier unzugänglichen Plätzen ausgestreut habe.

Der Frühlings-Enzian, auch Schusternagerl, Schusternägele, Rauchfangkehrer, Himmelsbläueli, Herrgottsliechtli, Tintabluoma oder Himmelsstengel genannt
Frühlings-Enzian
Bienen-Ragwurz
Bienen-Ragwurz
Pyramidenorchis
Pyramidenorchis
Fliegen-Ragwurz
Fliegen-Ragwurz

Viele Jahre lebte das anspruchslose Weiblein vor sich hin. Matthias Schafbuch war am 19. November 1635 gestorben und seine zweite Frau, Catharina geborene Bauknecht, sowie ihre beiden Kinder Johann Georg und Catharina, waren dem Elseli stets gut gesinnt.

Auf einmal blieb das alte Weiblein aus und man vermutete allenthalben, daß es verstorben sei. Der ehemals römische Gutshof war nun im Laufe der Jahre eingestürzt und zweihundert Jahre später ward ein großer Hügel aus ihm, der bis anfangs des 20. Jahrhunderts im Volksmund das „Hünengrab“ genannt wurde. Erst im Jahre 1913 gruben Gelehrte das Hünengrab um und legten den römischen Gutshof, den ehemaligen Aufenthaltsort des Elseli, frei.

Nach Ende des unseligen Dreißigjährigen Krieges anno 1648, hieß es allgemein, das Elseli gehe im Deggenreuschenwald geistweis. Man erzählte von gar manchem Schabernack, den es den Leuten antue.

Ab und zu rauschte es im Dickicht und ein kleines Weiblein huschte vorüber. Die Leute, die ihm ausweichen wollten, verfehlten den düsteren Weg und kamen an irgend einer anderen Stelle, weitab ihres Zieles, zum Walde heraus. Ja, mancher Wanderer erzählte, daß ihm ein ausgemergeltes Weiblein auf den Rücken gehüpft sei und sich bis zum Ende des Waldes von ihm tragen ließ. Es sei dann boshaft lachend in den Deggenreuschenwald zurückgehuscht. Einer Botenfrau aus Bachheim, die wöchentlich mit einem eselbespannten Wägelein auf dem Weg im Deggenreuschenwald fuhr, in Hüfingen Butter, Eier und Geflügel feilbot und dort von den Krämern Waren mitnahm, geschah es mehrmals, dass ihr Esel stark unruhig wurde, zu schreien und zu schwitzen begann und zuguterletzt das Wägelein mit der ganzen Butscher umwarf. Wohl oder übel mußte die geneckte Botenfrau ihren allerdings unversehrt gebliebenen Kram wieder in das Wägelein packen, während dessen sprang das Hexlein Elseli lachend in das Innere des Waldes. Schindluder trieb der Waldgeist auch immer wieder mit den Schnittern und Schnitterinnen, die im nahen Ochsentrieb arbeiteten. Öfters kam es vor, dass das Hexlein den Korb mit dem Frühstück eiligst wegnahm und damit in einem dichten Gebüsch verschwand. Wenn die Schnitterinnen dann schimpfend an die Schatenstelle eilten, wo der Brotkorb in der Kühle stand, lag er noch unberührt, aber mit etlichen Blumen geschmückt, am Platze. Manchmal wurde auch beobachtet, daß das Weiblein nach Sonnenuntergang über die Ährenfelder dahintanzte.

Aber nicht nur neckend oder gar boshaft war das Deggenreuschen-Elseli. Gar manchen Leuten half es beim Holzlesen. Kindern, welche Erdbeeren und Himbeeren im Walde suchten, zeigte es gerne die besten Plätze. Nur in ganz wenigen Fällen jedoch führte es Leute zu seinen farbenfrohen Blumengärtchen. Möglich ist dies vielleicht die Ursache, daß sich heute noch im Deggenreuschen- und Rauschachenwald ein geschütztes Orchideenvorkommen erhalten hat, daß die Botaniker diesen beiden Wäldern den Namen „Blumenparadies von Deutschland“ gaben.

Ist das Deggenreuschen-Elseli von seinem Dasein „verlöst“ und zur Ruhe gebracht worden? Gewiß ist, dass es in Hüfngen heute, 1972, noch Leute gibt, die fest und steif behaupten, den Waldgeist Elseli gesehen zu haben. Es sei auf dem untersten Ast einer mächtigen Tanne gesessen und habe sich auf- und abgeschaukelt. Plötzlich sei es verschwunden und dann wieder in einem anderen Häs auf dem nächsten Tannenbaum lauthalslachend erschienen.

Solange im „Blumenparadies von Deutschland“ die Vielzahl seltener Blumen und Pflanzen vorkommt und unser Auge erfreut, wollen wir aber auch furchtlos der sagenhaften Gestalt des Deggenreuschen-Elseli gedenken und jener schrecklichen Zeit des „Dreißigjährigen Krieges“, in der unsere Vorfahren gar oft in den Wäldern kampieren mußten.

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Überflutung der Hüfinger Innenstadt am 15.02.1990

Am 15. Februar jährt sich die Überflutung der Hüfinger Innenstadt zum 36. Mal. Hier ein Foto von der Breg am Friedhof.

Hochwasser der Breg 15.02.1990
Hochwasser der Breg 15.02.1990

Unten ein alter Beitrag hierzu:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert

Beitrag vom 6. August 2021

Mit diesem wundervollen Satz verabschiedet sich der Hüfinger Gemeinderat in die Sommerpause.

Sicher kein Alleinstellungsmerkmal, aber der Gemeinderat steuert uns alle ungebremst und mit offenen Augen mitten in die Klimakrise.

Was schert die alten Männer noch ein Hangrutsch in Fürstenberg? Ein versumpftes Sumpfohren? Eine überflutete Altstadt in Hüfingen? Quellen die versiegen?

Hauptsache möglichst viele Baugebiete für junge glückliche Familien, großflächige Gewerbegebiete und die Augen der alten Herren werden nicht etwa durch hohe Gebäude beleidigt. Asphalt muss her, möglichst viel Beton! Der Bürgermeister kann ja wieder drei Quadratmeter Blumenwiese säen. Oder vielleicht besser vier?

Dafür werden die nächsten Jahre Millionen in RÜBen (Regenrücklaufbecken) der höchsten Qualität investiert, um die Spitzenabflüsse zu reduzieren und um unsere Quellen auszutrocknen.

Die Enkel der alten Männer können sich aussuchen, was wohl schlimmer wird:

Überflutung oder Wassermangel?

Ihr bekommt beides.

Hochwasser der Breg 15.02.1990
Hochwasser der Breg 15.02.1990

Sumpfohren Bebauungsplan, neue Wassergebühren, Breitbandversorgung, Haltestelle Behla, Kunstrasenplatz in Mundelfingen, Abbrucharbeiten Frank, Vergabe Bauleistungen.

Den Film von unserem Bürgermeister zur Sitzung kann man sich leider nur in Social Media anschauen. Vielleicht ändert sich das mit der neuen Webpage bald. Unterlagen gibt es hier: huefingen-sitzungsdienst.

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2026. Die Sitzung war im Bürgerhaus Sumpfohren

Donnerstag, 29.01.2026, um 18:15 Uhr

Ausschuss für Umwelt und Technik

Bauantrag Nr. 02/2026
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung einer bestehenden Wohnung zu Büroräumen

Es geht um die Umnutzung der bestehenden Pfarrwohnung in der Pfarrhausstraße 2 zu Büroräumen. Die Wohnflächen werden dabei zu Büro- Besprechungs- und Archivräumen umgenutzt. Eine äußerliche Veränderung am Gebäude ist nicht vorgesehen. Für die geplanten Büro- und Verwaltungsräume sind 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Im bisherigen Pfarrgarten werden dazu 6 zusätzliche Stellplätze hergestellt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Stadtgebiet Hüfingen“ in einem Mischgebiet. Das Gebäude selbst ist ein nach §2 DSchG geschütztes Baudenkmal.

Meine Meinung hierzu: Jetzt wird auch noch der Pfarrgarten platt gemacht, anstatt endlich mal für vernünftige Parkmöglichkeiten im Städtle zu sorgen. Die einzige Tiefgararage wurde sogar noch unter Gilly gebaut, dabei hätte die Kirche als einzige genug Geld für sowas. Schon lange sage ich, dass ein Parkaus am Schari das Problem lösen würde und sogar auf Dauer eine echte Investition wäre, da man für so etwas nämlich Geld bekommt. Aber zuerst kostet es natürlich und das Geld würde erst in 10 Jahren richtig fließen, wenn das Ding abbezahlt ist.
Alles zu versiegeln, Bäume fällen und das Wasser so schnell wie möglich ableiten, wird ganz massiv der nächsten Generation auf die Füsse fallen.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

TOP4 Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“ in Sumpfohren

Es ist müssig und sinnlos hier noch etwas dazu zu sagen. Das unten ist noch aus dem Jahr 2022 also es hat sich inzwischen bisschen etwas geändert. Was klar ist, dass die Streitereien in die nächste Runde gehen. Hoffen wir, dass es bei den zu erwartenden Klagewellen bleibt und nicht irgendwann handgreiflich wird und Tiere zu Schaden kommen.

Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
(Das hier war einer der ersten Entwürfe)
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.

Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Aushang über die Ortsbesichtigung

Der Petitionsausschuss war am 05. Mai 2023 vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.

Die sogenannte Aussprache war von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.

Hier gibt es ein paar Eindrücke aus 2023:

Niko Reith begrüßt die Vertreter aus Stuttgart und vom LRA Schwarzwald-Baar Kreis
Der Berichterstatter und Landtagsabgeordnete Georg Heitlinger erklärt den Petitionsausschuss.
Niko Reith im Gespräch mit Katharina Bogenschütz.
Der Landwirt Bogenschütz trägt sein Anliegen vor.
Die Anhörung beginnt.
Max Bogenschütz erläutert die Probleme mit dem geplanten Wohngebiet.

Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nur anhören und Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er keine Weisungsbefugnis. Diese ganzen Petitionsausschüsse sind eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Demokratie vorgegaukelt werden. Es ist das selbe wie mit diesen Abwägungen. Viele Leute machen sich die Mühe und schreiben lange Stellungnahmen die dann von einem Planungsbüro abgebügelt werden. Es ist ehrenamtliches Engagement gegen vom Steuerzahler bezahlte Planungsbüros und dann wird wieder behauptet der Naturschutz koste zu viel Geld. Der Naturschutz bekommt ausser Anfeindungen rein gar nichts für die viele Arbeit.

Es gab damals auch eine lange Diskussion mit vielen Stellungnahmen, was man hier nachlesen kann: Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Deshalb will ich jetzt gar nichts neues dazu schreiben und zeige einfach nur die Kuhwiese, um die es geht.

Wenn dann alles versiegelt ist und das Wasser nicht schnell genug abläuft, kann man ja paar Biber abknallen. Es wird aber nichts nützen.

TOP5 Überprüfung der Abgaben: Abwassergebühren 2026

Am 23. Oktober wurde in der Gemeinderatssitzung beschlossen ab 2026 die Gebühren für das Wasser zu erhöhen:

TOP 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hüfingen ab 01.01.2026

Neue Gebührensätze

  • Schmutzwassergebühr 2,55 €/m3 (bisher 1,84 €/m³ )
  • Niederschlagswassergebühr 0,71 €/m2 (bisher 0,56 €/m²)

Ich möchte die Stadt bitten, in Zukunft Schottergärten als versiegelte Fläche zu berechnen!

TOP6 Breitbandversorgung in Hüfingen – Sachstandsbericht zum FTTB-Ausbau

Der Zweckverband hat nach Bekanntwerden der positiven Bundesförderung sofort den entsprechenden
Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt. Durch das Innenministerium und Minister Strobl erhielt der Zweckverband am 14. Januar persönlich die Förderung für die grauen Flecken der Kernstadt von Hüfingen.
Mit dieser Förderung kann ein Großteil der noch verbleibenden Bereiche der Kernstadt erschlossen werden. Der Zweckverband schlägt deshalb vor, in einem ersten Schritt die vorbereitende Planung zu starten. Aufbauend auf den Ergebnissen (detaillierter Ausbauplan – erste Erkenntnisse des Zweckverbands werden im Rahmen der Präsentation im Gemeinderat gezeigt), kann dann im Laufe des Jahres eine Entscheidung über den Umfang des kommenden Ausbaus in 2027 entschieden (u.a. auch wie man mit den restlichen ungeförderten Bereichen umgeht) und die entsprechenden Mittel rechtzeitig in den Haushalt für 2027 eingebracht werden.

TOP7 Mitfinanzierung Haltestelle Behla

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen:
„Die dauerhafte Mitfinanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rund 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald
sich ein Wegfall der Haltestelle endgültig abzeichnet“.

Am 14.12.2025 wurde eine Bushaltestelle „Behla Rathaus“ in Betrieb genommen.
Am 13.01.2026 wurde eine Bedarfshaltestelle „Alois-Hirt-Straße 15“ in Betrieb genommen.
Die Reaktivierung der Haltestelle „Behla Schule“ und die damit verbundene dauerhafte Finanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rd. 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird erneut abgelehnt.

TOP8 Beschluss Förderantrag zum Umbau des Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz in Mundelfingen

In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2025 wurde die Beteiligung an den Kosten für den Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz im Ortsteil Mundelfingen beschlossen.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Bund gestellt. Dieser Förderantrag muss nun durch den Gemeinderat gebilligt werden.

TOP9 Vergabe von Abbrucharbeiten Gasthaus Frank Hüfingen

Die Abbrucharbeiten vom Gashaus Frank sind günstiger als befürchtet und werden in Höhe von 99.902,76 € brutto an eine Firma aus Schönwald vergeben.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum die ganze Fläche im Vorfeld hatte gerodet werden müssen. Aber egal, lassen wir das, regt mich nur auf.

TOP10 Vergabe von Planungsleistungen – Eigenkontrollverordnung 3. Abschnitt

Die Stadt Hüfingen plant auch 2026 die Untersuchung der Abwasserkanalisation gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO).
Für die Ingenieurleistungen sind im Haushaltsplan 2026 unter Abwasserbeseitigung 65.000 € eingestellt. Es wird an das selbe Ingenieurbüro wie immer vergeben.

TOP11 Vergabe von Ingenieurleistungen – Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung

Im dritten Bauabschnitt der Sanierung der Schaffhauser Straße wurden die beiden Brücken über die Breg und die Brücke über den Mühlibach der L181 mit saniert.
Da das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) der Brückenbaulastträger ist, wurde in der Verwaltung davon ausgegangen, dass auch der Ingenieurvertrag des Planers vom RP unterzeichnet wird.
Bei den Schlussrechnungen des Planungsbüros wurde festgestellt, dass es noch zu keinem vorherigen
Vertragsabschluss gekommen ist.
Zur Formwahrung und ordnungsgemäßen Schlussabwicklung der Maßnahme „Sanierung Schaffhauser Straße“ werden die Kosten der Planung und der Sanierungsarbeiten werden über Rückersatz der
Stadt komplett vom RPF getragen.

TOP12 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. BA

Eine Hüfinger Firma wird mit den Elektroarbeiten in Höhe von 25.780,51 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Heizungsbauarbeiten in Höhe von 11.975,99 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Sanitärarbeiten in Höhe von 33.752,08 € brutto beauftragt.

TOP13 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 46.526,14 € brutto beauftragt.

TOP14 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Feuer frei auf die Hüfinger Biber?

Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. 

Das strenge und umfassende Schutzregime des Bibers gemäß Art. 12 Abs. 1 FFH-RL bzw. § 44 BNatSchG ist ausreichend zu berücksichtigen!

Biber in der Breg
Biber in der Breg

Hauptkritikpunkte von BUND und NABU an der Biber-Verordnung:

  • Zweifelhafte Erfordernis und Begründung 

Es gibt bisher keinen einzigen dokumentierten Fall im Land, bei dem der Abschuss eines Bibers einen Konflikt langfristig gelöst hat. Bürokratie wird nicht abgebaut, sondern nur auf die unteren Behörden verlagert, die dann wiederum mit rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen haben.

  • Gefährdung des Biber-Managements

Das Töten von Bibern führt höchstens zu einer kurzfristigen Beruhigung von Konflikten, aber nicht zu nachhaltigen Lösungen. Darauf setzt aber das gut funktionierende Biber-Management im Land. Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden, weil sie eine kurzfristige Scheinlösung durch vermeintlich einfachen Abschuss verspricht. Viele der Engagierten werden sich überlegen, ihr Engagement aus Frust und mangelnder Akzeptanz zu beenden.

  • Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz 

Der Biber ist eine Schlüsselart mit erheblichen positiven Effekten auf die Gewässerökologie, die Biodiversität, den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Angesichts der kritischen Lage in diesen Bereichen ist es fahrlässig, dass die Verordnung diese kostenlosen Leistungen des Bibers in den Wind schlägt.

  • Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit

Der Entwurf bleibt an vielen Stellen so unkonkret, dass er in seiner aktuellen Form aus Sicht der Naturschutzverbände zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. Artenschutzrechtliche Ausnahmen müssen stets eindeutig begründet werden, verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden. Das geplante Instrument der Allgemeinverfügung hingegen ist nicht rechtssicher ausformulierbar und stellt die Unteren Naturschutzbehörden vor eine kaum lösbare Aufgabe. Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Erst im August wurde eine vergleichbare Allgemeinverfügung in Bayern vom dortigen Verwaltungsgericht gestoppt. Das Ergebnis: noch mehr Bürokratie.

Alternativvorschläge für den Umgang mit dem Biber im Land

BUND und NABU fordern von der Landesregierung, von der neuen Biber-Verordnung abzurücken und auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Dazu gehört:

  • naturnahe Gewässer und Auenlandschaften zu stärken und bauliche Eingriffe sowie die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen zu verhindern,
  • das etablierte Bibermanagement mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell zu stärken und dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Einsatz von Elektrozäunen, konsequent anzuwenden,
  • den Biber als heimische Art zu akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Renaturierung anzuerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.

https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2025/dezember/36838.html

https://baden-wuerttemberg.nabu.de/imperia/md/content/badenwuerttemberg/2025-12-17_nabu_stellungnahme_biber-vo.pdf

Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

kosten für Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle
Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle

Da der Gemeinderat den Naturschutz als obsolet und kostenintensiv abgeschafft hat, möchte ich mal auflisten was uns die Zerstörung unserer Natur die letzten Jahre so alles gekostet hat und weiter kosten wird.

Ein großer Posten ist die Entwässerung vom Ziegeleschle mit 1.524.000 Euro. Wobei das sogar noch unterschätzt ist, da hier die Sanierung vom Kennerbach und auch an der Schaffhauser Straße nicht dabei sind.

Kosten RÜB
Kosten RÜB

Dann die vielen RÜB (Regenüberlaufbecken). RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen, entlasten kurzfristig die Kanalisation und es wird behauptet die trügen zum Gewässerschutz bei. Was die tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Es wäre den Politikern aber ziemlich egal, wenn euer Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, aber der ganze Dreck geht dann irgendwann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim angeblichen Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Diese Kosten werden im Haushalt kleinteilig mehr oder weniger versteckt. Aber es gibt natürlich in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Aber wie man sieht, rechnet man beim Strom mit 26.000 Euro im Jahr – jedes Jahr!

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird. Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation die Donau runter.

Was so als Investition gewertet wird

Wenn ich schon bei Kanälen bin: Der Regenwasserkanal von Fürstenberg nach Hondingen ist mit 164.000 Euro natürlich eine super Investition. Immerhin spart es Strom, da das Wasser nicht in die Breg gepumpt werden muss, sondern in die Aitrach läuft. Die Schifffahrt hats nötig. Vermutlich gilt dies auch als Naturschutz.

Mit den 40.000 Euro für eine obsolete Volkshochschule  möchte ich nicht schon wieder anfangen.

Schönen Sonntag!

Frohe Weihnachten!

Weihnachtsliedchen aus Bruder Martin
von Wenzel Kalliwoda.
gespielt von Ursula Albert

Es kommt die gnadenvolle Nacht,
Die uns den hellsten Tag gebracht.
Wie freute sich der Engel Schaar,
Da Gottes Sohn geboren war!

Froh jubelte der Engel Heer:
“Gott in den höhen Gott sei Ehr’!
Und Friede, Freud’ und Seligkeit
Herrlich’ auf der Erde weit und breit!

Aus goldnen Wolken fangen so
Die Boten Gottes himmlisch froh;
Und himmlisch froh und hoch entzückt
Hat sie der Hirten Schaar erblickt.

Die hocherfreuten Hirten geh’n,
In Windeln Gottes Sohn zu seh’n;
Erblicken in der Krippe Ihn,
Und sinken auf die Kniee hin.

Und Jeder, der das Kindlein sah,
War froh und sprach: der Herr ist da!
Es kommt sein gnadenvolles Reich
Welch’ Kind ist diesem Kinde gleich?

O, wie viel Trost und Freunde gab
Mit ihm Gott in die Welt hernab!
O, wie uns unser Vater liebt,
Daß er den liebsten Sohn uns gibt.

Ja Gottes Lieb’ ist unbeschränkt,
Ein Gott, der seinen Sohn uns schenkt,
Schenkt Alles uns was heilsam ist,
Er schenkt es uns durch Jesum Christ.





Conrad Franz Xaver Gruber schrieb 1818 die Melodie zum bekanntesten Weihnachtslied der Welt, Stille Nacht, heilige Nacht, das Joseph Mohr 1816 gedichtet hatte. Hier eine Klavierfassung gespielt von Ursula Albert.

Haushaltsrede 2026 von der SPD-Fraktion

von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende SPD Fraktion Hüfingen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haas, liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

„Es ist für uns eine Zeit angekommen, die bringt uns keine gute Zeit.“

Diese Liedzeile beschreibt die weltpolitische Lage treffend: Kriege, Krisen, Unsicherheiten allüberall. Trotz wirtschaftlicher Eintrübungen sollen wir als Kommunen gesellschaftlichen Zusammenhalt und Verlässlichkeit sichern. Das ist eine gewaltige Herausforderung – auch für Hüfingen.

Der Gesamtergebnishaushalt für 2026 weist ein Minus von -0,189 Mio. € aus 

Die Gründe dafür sind klar erkennbar:

  • Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage um rund 1 Mio. €
  • Steigende Personalausgaben um 0,4 Mio. €
  • Wachsende Sach- und Dienstleistungsaufwendungen um 0,2 Mio. €

Diese Zahlen zeigen: Wir müssen handeln – nicht später, sondern jetzt!

Der Haushalt 2026 hat bewusst ein niedriges Investitionsvolumen, welches sich im Finanzhaushalt abbildet: 4,183 Mio. € für Investitionen sind geplant. Das ist für unsere Größe immer noch viel. Deutlich mehr als sich andere Städte leisten können.

Gerade in finanziell engen Zeiten gilt: Jeder Euro braucht eine Richtung.
Und wir haben ihn auf Zukunft gesetzt.

Schwerpunkte der SPD Fraktion im Haushalt 2026

Sozialraumplanung

Wir brauchen starke Strukturen für Soziales, Bildung und Gesundheit.
Es ist „fünf vor zwölf“, um die Daseinsvorsorge für Jung und Alt zu sichern.
Hier werden wir gemeinsam bewusst investieren – das ist endlich wieder ein richtiges Zeichen. Die SPD-Fraktion hat dies schon seit Jahren angemahnt. 

Anbau Feuerwehrhaus

Das größte Projekt 2026 – und absolut notwendig zur Gewährleistung unserer Sicherheit ist der Anbau des Feuerwehrhauses mit Schulungsräumen und Ausstattung nach den neusten Standards. Wichtig sei hier zu betonen, dass die Größe der Schulungsräume so geplant wurden, dass auch die Allgemeinheit einen nutzen davon hat. 

Auch deswegen steht die SPD ohne Wenn und Aber hinter diesem Projekt.

Personal & Verwaltung

Die Personalausgaben steigen – ja.
Aber eine leistungsfähige Verwaltung ist Grundlage für funktionierende Stadtpolitik.

Deswegen priorisieren wir:
1.Prüfung von Strukturen
2.Effizienzsteigerungen
3.moderne Personalentwicklung

Wir halten fest: Hüfingen bleibt handlungsfähig.

Die liquiden Mittel der Stadt sollen zum 31.12.2026 bei ca. 2,3Mio. € liegen. Das lassen wir mal so stehen. Wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass diese Vorrausage sich in der Regel zum positiven ändern wird.
Wir erfüllen weiterhin die Vorgaben zur Mindestliquidität – ein wichtiges Signal der Stabilität. Natürlich nicht mehr so stabil wie in den letzten Jahrzehnten. Doch, die Stadt Hüfingen ist schuldenfrei und braucht keine Kreditaufnahme.

Hüfingen steht im Vergleich zu vielen anderen Kommunen noch gut da.
Damit das so bleibt, braucht es:

  • Mut statt Angst
  • Zusammenarbeit statt Blockade
  • Verantwortung statt Ideologie

Wir lassen uns nicht von Krisen beugen, sondern nutzen unsere Chancen für die Zukunft.

Wir – die SPD-Fraktion – stimmen diesem Haushalt zu.
Weil er realistisch ist.
Weil er zukunftsorientiert ist.
Weil er die sozialdemokratische Grundidee trägt: Eine Stadt für alle Menschen.

Zum Abschluss möchte ich noch eines besonders betonen:

Bei aller Herausforderung, die dieser Haushalt mit sich bringt – Hüfingen ist und bleibt eine starke, lebenswerte Stadt, weil viele Bürgerinnen und Bürger das Ehrenamt leben. Aber auch Menschen die tagtäglich für die Stadt arbeiten, mit Herzblut. Mit Kompetenz. Mit Verantwortung für unsere Gemeinschaft.

Unser ausdrücklicher Dank gilt daher

  • unserem Bürgermeister Patrik Haas,
    der Hüfingen mit ruhiger Hand und klarer Orientierung durch bewegte Zeiten führt,
  • unserem Kämmerer Michael Binninger,
    der mit großem Einsatz und Sorgfalt einen tragfähigen Haushalt möglich gemacht hat,
  • Stadtbaumeister Thilo Mayer,
    der unsere Stadt in ihrer Entwicklung sicher nach vorn begleitet,

und natürlich

  • allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, des Bauhofs, und aller weiteren Einrichtungen.

Ohne ihren täglichen Beitrag, ihre Expertise und ihre Bereitschaft, oft mehr zu leisten, als man sieht, wäre Hüfingen nicht die Stadt, auf die wir so stolz sein dürfen.

Lassen Sie uns deshalb gerade in dieser Weihnachtszeit das Gemeinsame vor das Trennende stellen. Nutzen wir die Chancen, die vor uns liegen – im Vertrauen darauf, dass wir gemeinsam mehr erreichen.

Wir – die SPD-Fraktion – sagen ganz bewusst:
Wir gehen diesen Weg mit.
Für ein solidarisches, modernes und zukunftsstarkes Hüfingen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Fraktionsvorsitzende SPD Fraktion Hüfingen

Kerstin Skodell

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