So den topographischen Atlas über das Grossherzogtum Baden: Auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Grossherzogs Leopold nach den Original-Aufnahmen des militairisch topographischen Bureaus in 55 Blättern bearbeitet und gestochen im Maasstabe von 1 : 50000 Verjüngung ; … 1838 – 1849. – Ueberdr. – 1:50 000. – Carlsruhe : Müller, [1854]. – 55 Bl. : Kt.; (dt.)
Von diesen Karten habe ich die von Hüfingen raus gezogen und dem Jahr 2026 gegenübergestellt. Bearbeitet wurden hier Ausschnitte aus Blatt XI.4.
1840-2026 Greater Hüfingen
Hausen vor Wald und Behla. Man beachte den Behlaer Weiher!
Hausen vor Wald und Behla
Fürstenberg
Fürstenberg oben auf dem Berg ist am 18. Juli 1841 abgebrannt und wurde dann unten neu errichtet. Die Karten entstanden von 1838 bis 1849 und wurden 1854 veröffentlicht.
Fürstenberg 1840 und 2026
Mundelfingen
1840-2026 Mundelfingen
Sumpfohren
1840-2026 Sumpfohren
Hüfingen In Rothlauben war seit 1824 eine landwirtschaftliche Versuchsstation von Jakob Curta von denen die Schosenhöfe ein Teil waren. Ursprünglich waren dort drei Höfe, der einzige Hof von damals der noch an der selben Stelle steht, ist der Untere Schosenhof. Der Obere Schosenhof ist abgebrannt und etwas weiter unten neu errichtet worden. Am alten Standort steht heute noch eine Linde.
1840-2026 Hüfingen
In Hüfingen ist sehr interessant, wo heute die Tiefbrunnen sind hieß damals Im Wangen. Der Schaafaecker war an der Ruckhalde – dort wo heute Donaueschingen einen Tiefbrunnen hat. Beim Hasenwäldle war eine Ziegelhütte. Nördlich der Sieren war ein Kalksteinbruch. Den sieht man heute noch.
Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. März 2026
Ausschuss für Umwelt und Technik 18:15 Uhr
02/2026 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung der Pfarrerwohnung Wohnung zu Büroräumen
4 neue Parkplätze sollen im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden
Hierfür sollen jetzt 4 neue Parkplätze im Bereich des Vorplatzes der Kirche neu angelegt werden. Dies wurde bereites in der GR Sitzung am 29.01.2026 besprochen, aber damals war ich nicht dabei. Vermutlich hatte damals der Gemeinderat den Pfarrgarten gerettet. Vielen Dank dafür!
Meine Meinung hierzu hat sich trotzdem nicht grundlegend geändert: Jetzt soll die Grünfläche vor der Kirche platt gemacht werden. Dies ist zwar besser als der Garten, aber trotzdem wird Hüfingen viel verlieren.Jetzt müssen dann die Messebesucher und auch Trauernden zwischen Autos rum stehen, nur damit der Herr Pfarrer aus Donaueschingen mit dem Auto anreisen kann. Als nächstes sind vermutlich wieder die Bäume dran.
Gemeinderäte sind sich einig, dass es leider baurechtlich nicht anders geht. Kerstin Skodell, Mete Ünal und Daniel Bucher finden es nicht in Ordnung, dass vor der Kirche Autos stehen müssen. Die Kirche möchte die Parkplätze unbedingt vor der Kirche und die Stadt kann nichts dagegen tun. Wenn die Gemeinderäte ablehnen würde das Landratsamt ziemlich sicher überstimmen. Obwohl 4 Gemeinderäte trotzdem ablehnen stimmen 6 dem zu. Es wird mit 6 Ja Stimmen und 4 Gegenstimmen beschlossen.
07/2026 Modernisierung und energetische Sanierung Gruppen- und Seminarhaus Mariawald, Errichtung Anbau Flst. Nr. 2651
Die Antragsteller beantragen die energetische Sanierung mit Modernisierung des Ferien- und Erholungsheim Mariawald sowie die Errichtung eines Anbaus.
Ich freue mich sehr, dass er jetzt endlich voran geht! Alles kann ganz genau auf der Webseite von Mariawald angschaut werden: https://mariawald-huefingen.de/vision/ Es wird wunderbar werden!
Dies wurde einstimmig beschlossen.
08/2026 Umnutzung eines weiteren Teils der Lager-/Maschinenhalle zu einem Rinderstall für die winterliche Tierhaltung
Der Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes in Mundelfingen beantragt die Umnutzung eines Teils der bestehenden Lager- und Maschinenhalle zu einem Rinderstall.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
09/2026 Umbau und Nutzungsänderung Pizzeria und Eisdiele mit Straßenverkauf
Ein großes Lob an unser Landratsamt: Hüfingen wurde erfolgreich vor übermäßigem Pizzakonsum geschützt. Seit Monaten wartet die Stadt geduldig auf die Wiedereröffnung – der Pizzabäcker arbeitet inzwischen in einer Nachbargemeinde. Planungssicherheit, wie man sie sich wünscht. Umso beruhigender, dass gleichzeitig konsequent darauf geachtet wird, dass eine Pizzeria nicht einfach zur Pizzeria wird – und schon gar nicht nebenbei Eis verkauft. Ordnung muss schließlich sein. Wo kämen wir hin, wenn Ladenbesitzer eigenständig Scheiben einbauen und ihre Betriebe am Laufen halten wollten? Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden. Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
11/2026 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Auf dem Hohen II soll neues Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Dazu sage ich jetzt mal einfach:
Viel Freude an unserer modernen Lärmschutzanlage, die uns über Jahre hinweg begleitet – ursprünglich war hier eine andere Lösung vorgesehen, entstanden ist ein Projekt, das bis heute seine ganz eigene Baugeschichte schreibt und den Verkehr auf bemerkenswert nachhaltige Weise lenkt. Planungssicherheit war selten so… langlebig.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
So viele Bürger waren noch nie da. Ich schätze deutlich über 100 Besucherinnen und Besucher.
Vielen Dank an Markus Leichenauer für die Fotos!
Frau Hasenfratz bedankt sich für die Rückmeldungen zu TOP7. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sie vorher gefragt worden wären. Es wurde vorher nichts gesagt und eine einseitige Vorlage geschrieben ohne vorher die andere Seite anzuhören. Der Gesetzgeber hat das Recht eingeräumt angehört zu werden. Hier hat keine Transparenz statt gefunden. Sie hinterfragt die Querschnittszahlen. Punkt 2.7 und 2.8 sollen zurück gestellt werden und in die Juli Sitzung geschoben werden und die Zahlen sollen noch mal abgefragt werden. Sie hinterfragt auch, ob dies alles 12.000 Euro Wert sein soll.
Die Elternbeiräte des Kindergarten St. Georg Behla wehren sich auch gegen die Kürzungen. Frau Albicker liest die Stellungnahme des Kindergartens vor. Sie haben große Sorge wegen der Kürzung der Betreuungszeiten und beklagen auch eine Mangelhafte Absprache.
Kerstin Örtle die Elternvertreterin des Kindergartens St. Verena beschwert sich auch, dass dies alles sehr überraschend kam. Diese Bedarfsplanung gehe am Bedarf der Eltern vorbei. Seit gestern haben sie 86 Unterschriften gesammelt und sie wünscht auch eine Vertagung und möchte gerne ins Gespräch gehen.
Sonja Atik fragt, ob die Bläserschule die Kinder auffangen könnte. Es sind momentan 110 Hüfinger Kinder die in Donaueschingen Musikunterricht nehmen, die können nicht alle an die Bläserschule. Was ist mit den Kinder die kein Orchester relevantes Instrument spielen? Wenn die Kinder von Donaueschingen nach Hüfingen wechseln, dann wäre dies nur eine Verlagerung der Kosten, aber keine Ersparnis.
Lina Zante-Leovey bedankt sich für die Antwort auf ihre E-Mail und fragt wie Hüfingen zukunftsfähig bleiben kann, wenn ausgerechnet Familien und Kinder durch kommunale Entscheidungen zunehmend belastet statt gestärkt werden.
Frank Meckes Elternbeirat vom Wuki Hausen vor Wald meint, dass der Kindergarten vor drei Tagen einen Brief bekommen habe, in dem stand dass einige Stellen gestrichen werden und er fragt was hier stimmt. Laut Bürgermeister sei bisher nur kein Soziales Jahr genehmigt worden.
Aus Hausen vor Wald kommt eine Beschwerde wegen der Feuerwehr die geschlossen werden soll. Der Herr meint für einen Kunstrasen beim Fußball sei Geld da, aber nicht für die Feuerwehr. Die Prioritäten seien etwas schief.
Thomas Blessing, Ortschaftsrat Sumpfohren, ist wegen der Schülerbeförderung da. Auch er meint, dass die Prioritäten falsch gesetzt werden.
Christopher Deutsch, Elternbeirat der Schellenberger Schule, rechnet die Mehrbelastung für die Eltern.
19:20 Uhr beginnt dann die Gemeinderatssitzung
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Die Verwaltung steht derzeit mit der oberen Denkmalschutzbehörde bezüglich einer möglichen Anpassung oder Neuaufstellung der Denkmalschutzsatzung in Kontakt. Hier könnten entsprechende Vorgaben / Richtlinien aufgestellt werden um in Zukunft diese Einzelentscheidungen zu vermeiden. Zur Erläuterung des derzeitigen Sachstandes bzw. zur Diskussion über Vorteile und Nachteile einer Denkmalsatzung wird Frau Claudia Mann vom Landesamt für Denkmalpflege den Gemeinderat zu folgenden Punkten informieren:
Wertigkeit der Gesamtanlage „Stadtmitte Hüfingen“
Bestehende Satzung und Satzungsänderung aus denkmalfachlicher Sicht
Umgang PV in Gesamtanlagen – Fachinstrument Solarkataster Frau Mann steht dem Gemeinderat nach einer kurzen Präsentation für eine Fragerunde bzw. Diskussion zur Verfügung.
In dem Zusammenhang fällt mir das Haus Nober ein, das vor Jahren von der Stadt an einen „Investor“ verkauft wurde, mit dem Zusatz eines Rückkaufrechts, falls der Investor nicht investiert. Seit Krav Maga in ein eigenes Haus umgezogen ist, ist ausser geisterhaften Bewohnern im Haus, die im Fenster Fische trocknen, und durch das Offenlassen der Türen hinten, gar nichts passiert. 2020 gab es mal einen fiktiven Bauantrag:
Bauantrag aus dem Jahr 2020
Zeichnung aus dem Bauantrag vom 29. Februar 2020
Frau Mann rät zu einer modernen Denkmalsatzung anhand von Beispielen.
Daniel Bucher meint für die CDU, dass sie sich auf eine eine moderne Gestaltungssatzung freuen. Kerstin Skodell hätte die neue Satzung gerne im kleinen Kreis mit dem Gemeinderat besprochen – auch im Hinblick auf die erzwungenen neuen Parkplätze vor der Kirche.
Es wird eine Arbeitsgruppe „Denkmalschutz“ aus dem Gemeinderat und dem Bauamt gebildet.
In den Ortslagen von Hüfingen gab es in der Vergangenheit vereinzelt Starkregenereignisse, deswegen wurden die BIT Ingenieure AG im Mai 2022 mit der Erstellung eines gesamtheitlichen Konzepts für das kommunale Starkregenrisikomanagement (SRRM) zu beauftragt. Im Rahmen des SRRM wurde zunächst eine hydraulische Gefährdungsanalyse durchgeführt, bei der Überflutungshöhen und Fließgeschwindigkeiten für das gesamte oberirdische Einzugsgebiet Hüfingens bestimmt wurden. Die daraus erstellten Starkregengefahrenkarten dienten als Grundlage für die anschließende Risikoanalyse kommunaler Objekte, Bereiche und Infrastrukturen.
Diese Erkenntnisse bildeten die Basis für die Ableitung und Definition geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb des kommunalen Handlungskonzepts. Die Konzepte des SRRM und die daraus resultierenden baulichen Schutzmaßnahmen sind nach den Grundsätzen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 „FrWw 2024“ mit einem Fördersatz von bis zu 70% förderfähig. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Sturzfluten bzw. Überschwemmungen infolge seltener oder außergewöhnlicher Starkregenereignisse aus Außengebieten abzufangen und abzuleiten.
Um die gewonnenen Erkenntnisse auch für die Bürgerschaft zugänglich zu machen und diese insbesondere über die Verpflichtung zur Eigenvorsorge privater Grundstückseigentümer zu informieren, wurden die erstellten Karten und erläuternde Informationen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Frau Huth vom Ingenieurbüro BIT aus Freiburg stellte die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements vor und stand für Fragen zur Verfügung.
Die Daten werden auch unabhängig von der Stadt bei der LUBW eingepflegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des aufgestellten Konzepts zum Starkregenrisikomanagement (SRRM) der Stadt Hüfingen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Konzepts zukünftig Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen durch Starkregen zu planen und dem Gemeinderat vorzustellen.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
TOP6 Neuabschluss des Gaskonzessionsverträge (Wegenutzungsvertrag Erdgas)
Beschlussvorschlag: Der beiliegende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung wird mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG abgeschlossen.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
TOP7 Beschlussfassung zur örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen 2026
Beschlussvorschlag: Die örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hüfingen (Bedarfsplan 2026) beinhaltet folgende Punkte:
Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen 2026 der Stadt Hüfingen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der im Folgenden ausgewiesene Bedarf wird festgestellt und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen: 2.1in der Kinderkrippe Felix in Allmendshofen die auf die Stadt Hüfingen entfallenden drei Plätze zur Kleinkindbetreuung für Kinder im Alter von 2 Monaten bis drei Jahren; 2.2 in der Kindertagesstätte St. Verena drei Gruppen zur Kleinkindbetreuung für insgesamt 30 Kinder von 0 bis 3 Jahren (zwei Gruppen VÖ, eine Gruppe VÖ/GT); 2.3 in der Kindertagesstätte St. Verena eine Regelgruppe (28 Plätze), eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (25 Plätze) und zwei Mischgruppen mit verlängerter Öffnungszeit, Regelgruppenangebot und je 10 Ganztagsplätzen für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt (47 Plätze), 2.4 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Krippengruppe für die Betreuung von 10 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren (VÖ); 2.5 in der Kindertagesstätte Luise-Scheppler eine Ganztagesgruppe (20 Plätze) und drei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (70 Plätze) für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt. 2.6 im Kindergarten des Stadtteils Fürstenberg eine altersgemischte Regelgruppe Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt. 2.7 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine altersgemischte Gruppe (HT/VÖ) für 22 Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten. 2.8 im Kindergarten des Stadtteils Mundelfingen eine Gruppe in der Betreuungsform VÖ/HT für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt mit 25 Plätzen. Das Betreuungsmodell Regelgruppe wird spätestens ab Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 nicht mehr angeboten. 2.9 Das Angebot eines warmen Mittagessens im Kindergarten Mundelfingen wird ab Kindergartenjahr 2026/27 aufgrund zu geringer Nachfrage eingestellt. 2.10 in der Kindertagesstätte Behla (Standort Behla) eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. 2.11 in der Außenstelle der Kindertagesstätte Behla in Sumpfohren eine Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für die Betreuung von 10 Kindern im Alter 0 bis 3 Jahren. 2.12 in der Kindertagesstätte Behla jeweils für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt: zwei Gruppen (VÖ/RG) mit jeweils 25 Plätzen und eine gemischte Gruppe (25 Plätze) mit Regelöffnungszeit, verlängerter Öffnungszeit und Ganztagsöffnungszeit (10 Plätze für GT-Betreuung). 2.13 im Naturkindergarten „Wuki“ eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 20 Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt.
Das Angebot VÖ wird ab Kindergartenjahr 2026/27 in allen Einrichtungen der Gesamtstadt auf eine tägliche maximale Betreuungszeit von 6 Stunden festgelegt. Bei den Einrichtungen in Trägerschaft der kath. Kirche wird die tägl. Betreuungszeit beim VÖ Modell dementsprechend von bisher 6,5 h auf 6,0 h reduziert.
Im kompletten Planungszeitraum ist die Zahl der Betreuungsplätze in der Gesamtstadt ausreichend, um die bekannten Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen.
Im Rahmen der Kapazitäten wird den einzelnen Kindergärten die Möglichkeit gegeben, auch Kinder mit zwei Jahren und neun Monaten aufzunehmen. Die Betreuung drei- bis sechsjähriger Kinder hat jedoch Vorrang. Desweiteren wird auf freie Tagesbetreuungsplätze und qualifizierte Tagesmütter und –väter verwiesen.
Um die Betreuungseinrichtungen in der Gesamtstadt Hüfingen (plus Felix in Allmendshofen) für die Zukunft bedarfsgerecht aufzustellen wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter jeder Gemeinderatsfraktion, je einem Vertreter aller Träger und aller Leitungen und MA der Verwaltung. Die Arbeitsgruppe erstellt für den Gemeinderat Handlungsempfehlungen für die Bedarfsplanung 2027. Als Grundlage für die Handlungsempfehlungen stellt die Verwaltung monatlich die Belegungszahlen der Einrichtungen und bei Bedarf aktuelle Entwicklungen in den Einrichtungen zur Verfügung.
Das Angebot der verlässlichen Grundschule an der Lucian-Reich-Schule bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab Schuljahr 2027 auf das Modul 1 beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf in Bezug auf das bestehende Ganztagesschulangebot jährlich zu prüfen und ggf. Anpassungen im Angebot vorzunehmen.
Das Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Schellenberger Schule bleibt bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Schulleitung alle Möglichkeiten der Bezuschussung auszunutzen. Der Bedarf ist jährlich zu prüfen.
Die Ferienbetreuung wird auch im Schuljahr 2026/27 über KifaZ als Träger angeboten. Das Angebot soll auf sieben Ferienwochen ausgeweitet werden. Die Stadt Hüfingen trägt die nicht durch Elternbeiträge gedeckten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ferienbetreuungsangebot entstehen.
Eine aktualisierte Bedarfsplanung für das Jahr 2027 ist zum Ende des Jahres 2026 in der bisherigen Form dem Gemeinderat vorzulegen.
Laura Bruder ist Kindergarten Geschäftsführung und betreut die katholische Kirchengemeinden Hüfingen, Bräunlingen und Blumberg mit 9 Kindergärten. Sonja Geiselmann ist für die Stadt Hüfingen im Bereich Bildung und Soziales da.
Sarina Bäurer spricht für die CDU. Sie meint, dass der verspätete Plan der Vakanz im Hauptamt geschuldet sei und freut sich über den Naturkindergarten WuKi in Hausen vor Wald. Sie meint, dass eine Betreuungszeit über sechst Stunden unverhältnismäßig sei, da nach sechs Stunden eine Pause gemacht werden müsse. Dies gibt das Arbeitszeitgesetz vor. Kerstin Skodell ist erstaunt, dass es eine mangelnde Kommunikation seitens der Träger gab. Es müsse an der Kommunikation gearbeitet werden. Sie verweist auch auf die Nachbarschaftshilfe. Philip Wills beantragt entweder alles zu vertagen oder mindestens Punkt 3 gesondert abzustimmen. Markus Leichenauer schlägt vor den Schlecker für in einen Kindergarten zu prüfen. Des weiteren rechnet er vor wieviel Hüfingen für Kinder und Familie ausgibt. Insgesamt sind dies über 20 Millionen im Jahr.
Der Gemeinderat stimmt gegen die Vertagung von TOP7. Der Punkt drei wird auch nicht gesondert abgestimmt.
Der Vorschlag wird mit 15 Ja Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Bei der Beschlussvorlage oben gibt es noch ein paar kleine Änderungen und verlängerte Fristen.
TOP8 Kostenübernahme der Schülerbeförderung zu Schellenberger Schule
Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 beschlossen, ab dem 01.01.2026 die Kosten für die Schülerbeförderung von Grundschulkindern nicht mehr zu übernehmen. Die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW betragen derzeit 45,00 € pro Monat und sind von den Eltern zu tragen. Die Übernahme der Beförderungskosten für das dritte Kind wurde ebenfalls beendet.
Durch diese Maßnahme erzielt der Landkreis jährliche Einsparungen in erheblicher Höhe. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadt Hüfingen die Kosten für die Schülerbeförderung zur Schellenbergschule übernimmt. Auch seitens der Elternbeiräte wurde die Übernahme der Kosten angeregt. Zur Begründung wird insbesondere auf die Gleichbehandlung zwischen Kernstadt und Ortsteilen, die Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen durch Elterntaxis sowie die finanzielle Belastung von Familien verwiesen. Zudem wird argumentiert, dass die schulische Struktur und die Verteilung von Schulstandorten nicht zu einer Mehrbelastung einzelner Familien führen dürfe.
Finanzielle Auswirkungen und Haushaltslage Auch die Stadt Hüfingen steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde zu dauerhaften Mehrausgaben führen, deren Umfang sich jährlich verstetigen und perspektivisch steigen würde. Gerade im Ergebnishaushalt (laufende Kosten) hatten wir dieses Jahr schon sehr zu kämpfen und die Problematik wird sich voraussichtlich weiter verschlimmern, da der Landkreis aufgrund der eigenen prekären Haushaltslage eine erhebliche Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2027 beschließen muss. Vor dem Hintergrund notwendiger Haushaltskonsolidierungen ist die Einführung einer zusätzlichen freiwilligen Leistung in einem Themenfeld, dass eigentlich nicht in der Verantwortung der Städte und Kommunen liegt, schwer begründbar. Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die aktuelle Argumentation nach Auslaufen einer befristeten Kostenübernahme durch die Stadt wiederholt und sich dann wiederum gegen die Stadt richtet.
Fazit Die Stadt ist für die Schülerbeförderung sachlich nicht zuständig. Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung würde eine freiwillige Leistung darstellen, die sowohl finanzielle als auch strukturelle Folgewirkungen nach sich ziehen würde. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten, der Haushaltslage sowie der Gleichbehandlung ist eine Kostenübernahme durch die Stadt Hüfingen nicht zu empfehlen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen.
Wie oben schon geschrieben hatte: Ein großes Lob an unser Landratsamt… …Dass für diese Prioritätensetzung ausreichend Mittel vorhanden sind, zeigt, wie gut die Ressourcen eingesetzt werden. Sollte dafür die Kreisumlage steigen müssen, wird sich sicher eine Lösung finden. Und wenn gleichzeitig beim ÖPNV gespart wird und Schülerinnen und Schüler künftig sehen müssen, wie sie zur Schule kommen – nun ja: Hüfingen ist schließlich überschaubar. Wer zur Schule muss, hat ja noch junge Beine.
Markus Leichenauer meint, dass beim Antrag der CDU vor drei Monaten noch nicht bekannt war, was heute bekannt ist. Die CDU wird unterschiedlich abstimmen. Kerstin Skodell meint, dass sich auch der Kreistag schwer getan hat und der Haushaltsplan fast nicht zu stemmen war. Die Kommune sei nicht in der Lage das zu bezahlen was das Land und der Bund nach unten durch drückt.
Reinhard Isak liest eine Resolution vor die der Gemeinderat an das Land schicken soll.
Beschlussvorschlag der CDU: Die Stadt Hüfingen übernimmt die Kosten für das Deutschland-Ticket JugendBW für anspruchsberechtigte Grundschulkinder im Rahmen der Schülerbeförderung befristet für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
5 Ja, 13 Nein und eine Enthaltung. Die Kosten werden nicht übernommen.
TOP9 Errichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen
Der Gemeinderat hat am 26.02.2026 im Rahmen der öffentlichen Sitzung die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ausführlich beraten und beschlossen.
Vertagt wurde der Beschluss zur Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum KiFaZ zur Durchführung der Ganztagsbetreuung und die Einrichtung einer stellvertretenden Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20%. KiFaZ hat auf Bitte der Verwaltung die Aufgaben sowohl der Ganztagsleitung wie auch einer stellvertretenden Ganztagsleitung ausführlich dargestellt. Die Darstellungen der jeweiligen Aufgabenbereiche sind der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag: Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20% ab Schuljahr 2026/27 eingerichtet.
11 Ja, 5 Nein und 1 Enthaltung. Der Beschlussvorschlag ist angenommen.
TOP10 Anpassung Musikschule Donaueschingen
Am 27.07.1992 bzw. 14.08.1992 haben die Bürgermeister der Städte Donaueschingen und Hüfingen eine Vereinbarung bezüglich der Jugendmusikschule Donaueschingen unterzeichnet. In dieser Vereinbarung erklärt sich die Stadt Hüfingen bereit, sich an den der Stadt Donaueschingen aus der Trägerschaft der Jugendmusikschule entstehenden Kosten zu beteiligen. Die Vereinbarung legt fest, dass für die Kinder und Jugendlichen aus Hüfingen die gleichen Gebührensätze wie für Donaueschinger Schüler gelten. Kinder und Jugendliche aus Hüfingen und Donaueschingen bezahlen also nicht die allgemeine Gebühr je Baustein (wie z.B. Erwachsene), sondern eine ermäßigte Gebühr. Der Unterschied zwischen der allgemeinen und der ermäßigten Gebühr wird von den jeweiligen Wohnsitz-Städten übernommen. Die Förderung der Stadt betrug 2024/2025 40.980,70 €
Die Bläserschule erhält einen städtischen Zuschuss von rund 20.000 € pro Jahr. Es ist vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und des Gebotes des wirtschaftlichen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln eine Entscheidung zu treffen, ob die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen aus Hüfingen an der JMS Donaueschingen weiterhin im selben Umfang bezuschusst werden soll und kann wie bisher, zumal es sich um eine freiwillige Aufgabe und keine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt. Sehr viele Familien wissen gar nicht, dass die Stadt für den Unterricht der Hüfinger Kinder in den letzten Jahren durchschnittlich rd. 44.000 € pro Jahr aufgewendet hat. Ein direkter Nutzen für die Stadtgemeinschaft ist ebenfalls nicht ersichtlich. Es liegt deshalb nahe, die städtische Förderung der Musikausbildung vermehrt auf die Bläserschule zu konzentrieren.
Die Verwaltung schlägt vor für das kommende Schuljahr den Zuschuss für die Musikausbildung an der JMS DS zu begrenzen. Der Zuschuss an die Musikschule soll auf 20% der Gebühren reduziert werden (aktuell 39%) und es soll keine Doppelförderungen (1 Kind – 2 Instrumente) mehr erfolgen. Das Einsparvolumen läge bei knapp 20.000€ pro Schuljahr.
Die Verwaltung schlägt außerdem vor, im Herbst 2026 endgültig über die weitere Zusammenarbeit mit der Musikschule DS zu entscheiden. Die Entscheidung wurde im Januar vertagt, um die weitere Entwicklung der Bläserschule Hüfingen aufgrund der Kündigung des Leiters abzuwarten. Die Vereinbarung aus dem Jahr 1992 zwischen der Stadt Donaueschingen und der Stadt Hüfingen ist unbefristet, kann jedoch unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres der Städtischen Jugendmusikschule von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Sollte der Gemeinderat eine Kündigung der Vereinbarung beschließen, wäre diese bis spätestens 31.01.2027 an die Stadt Donaueschingen zu übermitteln.
In Hüfingen wird wieder einmal sehr zielgerichtet gespart – bei Kindern und kultureller Bildung. Die Förderung der Musikschule soll zunächst gekürzt und dann im Herbst ganz gestrichen werden. Einsparvolumen: rund 40.000 Euro. Gleichzeitig bleibt die VHS Baar mit mindestens 46.000 Euro unangetastet. Eine Einrichtung, die im vergangenen Jahr auch Veranstaltungen angeboten hat, die ich persönlich als mindestens fragwürdig empfunden habe – um es vorsichtig zu formulieren.
Ich habe bereits letztes Jahr gesagt: Das Geld fehlt nicht – es wird nur sehr selektiv eingesetzt.
Während musikalische Förderung für Kinder zur Disposition steht, scheint für andere Formate weiterhin verlässlich Geld vorhanden zu sein. Und ja – so unterhaltsam einzelne Angebote wie Whisky-Tastings für Erwachsene auch sein mögen: Als öffentlich geförderte Priorität überzeugen sie mich weniger als Musikunterricht für Kinder. Für gesellige Abende gibt es in Hüfingen schließlich genügend Alternativen – ganz ohne Zuschuss.
Aber vielleicht ist das die neue alte Linie des GR: Kultur ja – solange sie nichts kostet oder zumindest brav ins Weltbild passt.
Sarina Bäurer spricht für die CDU und möchte den Blick auf die Bläserschule richten. Auch die SPD stimmt dem Vorschlag zu.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat soll beschliessen:
Die Förderung der Musikausbildung bei der Kunst- und Musikschule Donaueschingen für die Hüfinger Kinder und Jugendlichen wird für das kommende Schuljahr auf einen Zuschuss pro Instrument/Person von 20% der Gebühren begrenzt.
Es wird keine Doppelförderung mehr gewährt.
Im Herbst 2026 eine Grundsatzentscheidung über eine Kündigung der Vereinbarung mit der Musikschule DS zu treffen.
Dies wird mit mit nur einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Tätärä! Es lebe Tracht und Blasmusik!
TOP11 Städtischer Familien- und Seniorenpass- Anpassung der Einkommensgrenzen zum 01.5.2026
Der städtische Familien- und Seniorenpass wurde eingeführt, um insbesondere Mehrkindfamilien den Zugang zu städtischen Leistungen zu erleichtern und sozialpolitische Akzente zu setzen. Eine Doppelförderung mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) ist ausgeschlossen.
Um sicherzustellen, dass arbeitende Familien ohne Sozialleistungsbezug gefördert werden, liegt die vorgeschlagene Grenze für eine Familie mit einem Kind (2.630 €) weiterhin deutlich über dem durchschnittlichen Bedarfsniveau des Bürgergelds (ca. 2.150 € inkl. Miete/Heizung, Stand 2026).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass zum 01.01.2026 wie dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
Die Einkommensgrenzen sind turnusgemäß zum 01.01.2028 erneut zu überprüfen.
Dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP12 Vergabe von Erd-, Tief und Straßenbauarbeiten – Erschließung „Im Stegle“ Bauabschnitt 1 Hausen vor Wald
Die Stadt Hüfingen erschließt das Wohngebiet „Im Stegle“ im Ortsteil Hausen vor Wald in einem ersten Bauabschnitt. Insgesamt sollen 14 Bauplätze erschlossen werden. Im Rahmen der Ausschreibung sollen nun die zugehörigen Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten vergeben werden. Neben Kanalbauarbeiten sind die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung auszuführen und der komplette Straßenbau. Darüber hinaus sind auch Leistungen des Zweckverbands Breitbandversorgung vorgesehen.
Wer sich hier genauer interessiert, die Unterlagen gibt es auf der Seite der Stadt hier: Bebauungspläne
Beschlussvorschlag: Eine Firma aus Balingen wird als wirtschaftlichste Bieterin, zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto € 713.566,68 (€ 733.597,86 – € 20.031,18 (ZV Glasfaser)) mit den Erd-, Tief-, und Straßenbauarbeiten beauftragt.
Auch dem wird einstimmig zugestimmt.
TOP13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Hüfingen ist Modellgemeinde für die Sozialraumplanung im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Kommentarvon Hannah
Nach dieser langen und intensiven Gemeinderatssitzung möchte ich ausnahmsweise noch einen persönlichen Kommentar hinterlassen, weil mich manches gestern wirklich tief erschüttert hat.
Zuerst aber etwas Positives: Ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen jungen Frauen bedanken, die da waren. Ihre Präsenz, ihre Aufmerksamkeit und ihre positive Energie haben den Abend für mich überhaupt erträglich gemacht. In diesem Kreis war etwas Lebendiges, Kluges und Hoffnungsvolles zu spüren – und das hat gut getan.
Gerade deshalb hat mich umso mehr irritiert, wie oft gestern von „Fairness“ gesprochen wurde. Denn ich frage mich ernsthaft: Was versteht man hier eigentlich unter Fairness?
Fair wäre für mich, nicht immer nur das zu fördern, was ohnehin schon groß, sichtbar und etabliert ist. Fair wäre, auch den Kindern und Jugendlichen etwas zuzugestehen, die nicht in die Blasmusik gehen. Fair wäre, anzuerkennen, dass Kultur mehr ist als das, was in Hüfingen seit Jahrzehnten als selbstverständlich gilt.
Denn genau das scheint das Problem zu sein: Hüfingen bewegt sich oft im immer gleichen Tunnelblick aus Blasmusik und Fußball. So wie im Sport nicht nur Fußball existiert, gibt es auch kulturell mehr als das, was man schon immer kennt und organisiert hat. Aber alles, was nicht in dieses vertraute Raster passt, scheint schnell verzichtbar zu sein.
Dieses Denken kenne ich inzwischen nur zu gut: Was nicht ins Bild passt, kann weg. So wie Bäume, wenn sie stören. So wie Angebote, wenn sie nicht ins gewohnte Ortsbild passen. So wie Menschen, deren Leben, Interessen oder Möglichkeiten nicht in die gewohnte Ordnung hineinfallen.
Und genau das hat mich gestern so traurig gemacht.
Denn hinter all den Worten von Gemeinschaft und Fairness stand für mich etwas ganz anderes: Die Priorität liegt offenbar weiterhin bei den braven Bürgern in der Gruppe, bei denen, die sich einfügen, mitlaufen und sich nicht querstellen.
Wer wenig Geld hat, wenig Zeit hat, andere Interessen hat oder sich nicht nahtlos einreihen kann, soll sich eben irgendwie anders behelfen. Dann verweist man eben auf Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt oder „andere Lösungen“.
Aber auch das muss man einmal klar sagen: Ehrenamt ersetzt keinen Staat. Und es ersetzt auch keine gerechte kommunale Politik.
Es kann nicht die Antwort sein, dass vor allem wieder Frauen im Hintergrund auffangen, organisieren, begleiten und ausgleichen sollen, was politisch nicht mehr getragen werden will – oft mit viel Herzblut, für wenig Geld und unter dem schönen Etikett der „Gemeinschaft“.
So entsteht am Ende keine faire Stadt, sondern eine Stadt, in der viele nur dann mitgedacht werden, wenn sie sich im Gleichschritt einordnen.
Und genau das ist mein Eindruck nach dieser Sitzung: Alle sollen sich einreihen. Ins Orchester. In die Gruppe. In das, was man hier eben für richtig hält.
Aber eine lebendige Stadt entsteht nicht durch Gleichschritt. Sie entsteht durch Vielfalt, durch Offenheit und durch den Willen, auch das zu ermöglichen, was nicht schon immer da war.
Und vielleicht war genau deshalb das Hoffnungsvolle an diesem Abend nicht vorne am Ratstisch zu finden, sondern unterm Publikum.
Dr. Jörg Martin hat am 23. Februar 2026 einen Vortrag über Martin Menrad und dessen „Nürnberger Karten“ für den Donaustrand von Sigismund Birken im Jahr 1664 gehalten:
Mit den Karten von diesem Vortrag habe ich diesen Artikel hier aktualisiert.
Ausschnitt einer Karte vom Amt Tuttlingen aus 1612
Nachlass Johann Majer, Pfarrer und Kartograph (1680-1711). Hauptstaatsarchiv Stuttgart N 7 Nr. 14
Mappa über den strittigen Bregabfluss zwischen der Gemeinde Allmentshofen und der Stadt Hiffingen, die Überschwemmung und Einrisse in die Güter betreffend. Differenzen zwischen den Gemeinden Allmendshofen, Hüfingen und Donaueschingen wegen der Anlage eines Damms an der Breg und der Banngrenzen aus 1790-1793 Generallandesarchiv Karlsruhe 229 Nr. 1300 K 1
Stadtplan von Hüfingen 1786
Stadtplan von Hüfingen aus der zum fürstenbergischen Urbar von 1786 gehörenden Gemarkungskarte.
Der Stadtplan wurde 1968 von Paul Revellio in der Badischen Heimat veröffentlicht.
Der Mühlibach wird mit Gewerbekanal beschrieben.
Links sieht man das Wappen von 1786 mit dem Hohenwiel. Leider ist der Hohentwiel selber nicht mit auf der Karte eingetragen.
Diese Karte mit den einzelnen Nummern der Häuser aus dem Jahr 1786 hat Dr. Jörg Martin bei seinem Vortrag über Martin Menrad gezeigt. Die Karte befindet sich im Hüfinger Archiv.
Karte von Hüfingen aus dem Archiv aus 1786
Nürnberger Karte von Martin Menradt aus dem Jahr 1664
Die zwei Karten unten sind Vorzeichnung für eine Nürnberger Karte von Martin Menradt aus dem Jahr 1664. Dr. Jörg Martin, der Leiter vom Fürstlich Fürstenbergisches Archiv, hat sie uns zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!
Auf dem Hüfinger Teil sieht man links die im Dreißigjährigen Krieg abgebrannte Seemühle an der Breg und auf der gegenüberliegenden Seite den Galgen. Über den Galgen schreibt Lucian Reich 1896 im Denkbuch:
„Den Galgen, der sich auf der Höhe des „Hölensteins“, den der Vater angekauft und teilweise kultiviert hatte, erhoben. In einer finstern Dezembernacht hatte er und sein Freund, Bürgermeister Burkhard die Pfeiler umgestürzt und die schweren steinernen Kugeln, mit denen sie geziert waren, den felsigen Abhang hinunter rollen lassen ein Gepolter, das der alten Großmutter im nahen „Henkerhaus“ wie Geistergetös vorgekommen sei.“ Die steinernen Kugeln kann man unten auf der Bräunlinger Mappa erkennen.
Das Schützenhaus erkennt man auf allen Karten an den Zielscheiben und dem Tor, das aussieht wie ein Galgen. Deswegen hatte Martin Menradt wohl einen Menschen am Galgen baumelnd mit eingezeichnet.
Hier sieht man wunderschön die Position vom Hohentwiel, Stadtmauer, Sumserturm, altes Tor an der Sparkasse und vieles mehr.
Mundelfingen mit der alten Stadtkirche die beim Friedhof stand.
Bräunlinger Mappa
Aus dem Jahre 1620 stammt die „Bräunlinger mappa“, in der die Territorialgrenze gegen Bräunlingen hervorgehoben ist. Sie enthält auch den westlichen Teil der Gemarkung Hüfingen, die allerdings ungenau gezeichnet ist. Dagegen sind die Schächerkapelle, das Leprosenhaus, St. Leonhard, das Schützenhaus, die Seemühle und der Galgen sowie der große Weiher richtiger eingetragen als in der Landtafel der Baar. Verzeichnet sind das Scharfrichterhaus und der Weg nach Behla.* 1
Behla selber ist nicht mehr mit drauf. Oben links ist Hausen vor Wald und AUFGANG bedeutet, dass es Osten ist, weil da die Sonne auf geht.
Hier der Ausschnitt mit Hüfingen. Rechts oben von Hüfingen ist die Leonhardkapelle dann das große Kreuz ist da wo jetzt die Lorettokapelle steht. Daneben im Ziegeleschle sehe ich zwei Häuser – andere sehen zwei große Bäume. Kann jeder für sich entscheinden.
Die Weyerwiesen sind mit Schwänen verziert. Das ist das Niedermoor wo unser Gemeinderat das riesige illegale Lidelzentrum durchgesetzt hatte.
Man sieht auch den Galgen mit den Kugeln verziert von dem Lucian Reich im Denkbuch berichtet, sowie die noch intakte Seemühle und das Schützenhaus.
Landtafel der Baar
Landtafel der Baar aus 1620 mit Hüfingen und den Ortschaften. Leider hatte später mal jemand darüber gekritzelt. Deswegen hat Vetter in der Chronik eine Reproduktion veröffentlicht. Oben das Bild davon was uns Dr. Jörg Martin überlassen hat. Fürstenberg und Mundelfingen sind da schön drauf!
Hüfingen in der Reproduktion der Landtafel der Baar 1620
Reproduktion von Hüfingen von August Vetter aus dem Jahr 1984: Landtafel der Baar von Hiffingen mit Schützenhaus und Stadtkirche. Die beiden Stadttore und überdimensional auch die Nikolauskapelle. Die Nikolauskapelle stand etwa da, wo die Stadtapotheke war. Deutlich lassen sich die an die Stadtmauer gebauten Häuser erkennen. Merkwürdigerweise fehlen die beiden Schlösser. Willkürlich ist die Bebauung innerhalb der Stadt gestaltet. Auf der Donaueschinger Stadtseite lagen eingezäunte Grundstücke (Gärten). Besonders ins Auge fällt ein Wegkreuz etwa auf dem Platz der nachmaligen Lorettokapelle. Weniger Sorgfalt als in der » Bräunlinger Mappa« wurde auf den Breglauf, die Wege und die topographisch richtige Lage der St. Leonhardskapelle und des Scharfrichterhauses (zwischen Kapelle und Wegkreuz) gelegt, das westlich der Dögginger Straße erbaut war.
Hier einige Fotos von Thomas Kring aufgenommen am 19. Februar 2023:
Rabenkrähe
Kiebitz
Stockente und Kibietz
Kiebitze
Rabenkrähe
Pfeifenten
Beitrag vom 16. August 2021
Der Wiesenackerhof in Sumpfohren lässt mit seinem neuen Artenschutzprojekt für den Kiebitz alle Ornitiologenherzen auf der Baar höher schlagen.
Ein großer Traum von Professor Dr. Reichelt ist in Erfüllung gegangen und leider kann er die Rückkehr des Kiebitz auf die Baar nicht mehr erleben. Bis zu den „fast überall gegenwärtigen lauten Brutgenossenschaften der Kiebitze“ ist zwar noch ein sehr weiter Weg, aber ein Anfang ist gemacht.
Die Biotopentwicklung hat eben erst begonnen und schon können im Gelände die ersten Paare Kibitze beobachtet werden.
Kiebitze auf dem Wiesenäcker
Der Maßnahmenkomplex wurde im Dezember 2020 genehmigt und soll als Artenschutzmaßnahme der in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohten Wiesenvogelart Kiebitz (Vanellus vanellus) eine Wiederansiedlung ermöglichen.
Kiebitze im Streit mit einer Nilgans
Zur Grundwasseranhebung wurden alte Drainagen verschlossen, um das Niedermoor wieder zu vernässen. Weiter wurden sogenannte Blänken angelegt. Dazu wurden die im Frühjahr am längsten Wasser haltenden Flächen ausgewählt, um dort Mulden mit möglichst flacher Profilierung auszuformen, die den Wasserabfluss verlangsamen und mit Wällen eigefasst sind. Diese Blänken werden vorbereitend auf die Brutzeit geeggt .
Auch wurde die Kiebitzschutzfläche mit einem etwa 2.500 Meter langen Elektro-Schafweidezaun eingezäunt, da Kiebitze Bodenbrüter sind und sie vor Raubtieren geschützt werden sollen. Der Zaun wurde vor der Brutzeit Mitte März aufgestellt und muss täglich kontrolliert werden. Auch muss die Fläche 1-2x während der Standzeit ausgemäht werden und nach dem Verlassen des Gebietes durch die flüggen Kiebitze Ende Juni/Juli muss der Zaun wieder abgebaut werden.
Die Fläche soll später mit Wagyū-Rinder-Kreuzungen beweidet werden. Wobei diese Tiere nicht reinrassig sind und nicht der Zucht dienen. Auch wurde eine speziellen Saatgutmischung aus dem Bodenseeraum mit einheimischen Wildpflanzen auf der Fläche ausgebracht.
Wagyū-Kreuzung
Um die Kiebitze vor dem Rotmilan zu schützen, musste eine alte Pappel entfernt werden und es wurden dafür in größerer Entfernung drei Schwarzpappeln gepflanzt.
Rotmilan
Vielen Dank an Prof. Dr. Helmut Gehring für folgende Beobachtungen auf der Fläche vom Wiesenackerhof im Frühjahr 2021.
Art
Höchstzahl gleichzeitig beobachtet (Datum)
Kiebitz
15 (17.2.)
Kampfläufer
12 (4.4. bis 7.4.)
Waldwasserläufer
6 (2.4.)
Grünschenkel
7 (7.5.)
Bruchwasserläufer
3 (25.4.)
Flussregenpfeifer
12 (11.08.)
Rotschenkel
2 (15.4.)
Alpenstrandläufer
2 (11.08.)
Dunkler Wasserläufer
1 (1.5.)
Sandregenpfeifer
1 (1.5.)
Bekassine
1 (2.4.)
Schwarzstorch
1 (11.08.)
Zusätzliche bemerkenswerte Beobachtungen
am 7.5. 9 Silberreiher auf Wiese
am 9.5. ein subadulterSchwarzstorch,wird vonKiebitzen attackiert
1Seidenreiherzusammen mit 3Silberreihernauf der Wiese
Über den gesamten Beobachtungszeitraum hielten sich regelmäßig ca. 30 nicht brütende Rabenkrähen auf der Fläche auf und suchten nach Nahrung. Ebenso ca. 15 Nilgänse und 12 Rostgänse sowie 1-2 Mittelmeermöwen.
Behla ist der Gewinner beim Auszählen. Glückwunsch! Ergebnisse um 18:39 Uhr Mundelfingen hat den 2. Platz mit 19:05 Uhr, Sumpfohren 19:12 Uhr.
Ich beschränke mich hier auf die Parteien mit Direktkandidaten. Oben 2026 und unten die Ergebnisse 2021. 2021 gab es nur eine Stimme und die steht bei den Erststimmen. Von den Wahlräumen in Hüfingen Kernstadt habe ich abgesehen. Alle Zahlen ohne Gewähr!
dieses Jahr dürfen wir am 8. März einen Landtag für Stuttgart wählen. Der 8. März ist ein besonderer Tag und soll auch daran erinnern, dass Frauen in der Politik, auch heute noch, so gut wie keine Rolle spielen. Wir werden hier in Südbaden von Stuttgart fremdbestimmt und wurden für die Wahlen extra in den Schwäbischen Kreis eingegliedert.
Die 35 Landkreise, 9 Stadtkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.
…S’rumoret zmol landuff, landab. Min Nochber debret bsässe: Jetzt, guck emol des Gschmier do aa, d’Badenser sottes fresse.
Südweschtstaat schtoht do krottebroat, Potzhageldunderwätter, sott ech am End en Schwob no geä? Ho sell, sell wär no nätter. .. Glaub nu, iis ginges dräckig gnueg, mier dierftet ninnt me sage. Vum Muschterländli wäret d’Liit … halt blos s’fifft Rad am Wage. … >Gottfried Schafbuch 1950
Wie der Hüfinger Frauenverband schon 1849 festgestellt hatte: Worte können unser Recht und unsere Freiheit nicht erobern!
Es geht hier um die Landtagswahl am 8. März 2026 im Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen, im Speziellen um Hüfingen.
Für den Wahlkreis 55 hatte ich folgende Kandidatinnen und Kandidaten angeschrieben: Christane Fichter (Volt), Heinrich Alexandra Hermann (Die Linke), Jens Metzger (Bündnis 90/Die Grünen), Nikolai Reith (FDP), Kay Rittweg (AfD), Christine Treublut (SPD) und Guido Wolf (CDU).
Fragen zur Landtagswahl 2026
Vielen Dank an Christiane Fichter (Volt) für die Zeit und die klaren Antworten! Sie war die einzige die sich die Zeit für Hüfingen genommen hat.
Antworten von Christiane Fichter (Volt) für Hüfingen
1. Thema: Grünbrücke Hüfingen / B31 Mit dem Ausbau der B31 wurde das Landschaftsbild rund um Hüfingen stark verändert. Unter anderem ist das Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen durch die Trasse in zwei Teile geteilt, und die Durchgängigkeit für Menschen wie auch für Wildtiere ist stark eingeschränkt. Es wurde damals wie heute auf unsere Natur und die Menschen die hier leben keine Rücksicht genommen. In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Summen in den Ausbau der B31/B27 investiert und weitere 70 Millionen sind für eine zweite Gauchachtalbrücke vorgesehen. Durch den ungezügelten Ausbau der Bundesstraßen wurden nicht nur die Menschen in Hüfingen selber „eingesperrt“, sondern auch alle nicht geflügelten Wildtiere am Wandern gehindert. So wurde mit dem Ausbau der B31 ein Naturschutzgebiet, ein Wildtierkorridor und sogar die Stadt Hüfingen in zwei Teile geteilt. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich daher eine Grünbrücke, die sowohl Wildtieren sichere Wanderwege eröffnet als auch Fußgängerinnen und Fußgängern eine Querungsmöglichkeit bietet.
Frage: Wie stehen Sie zum Vorschlag einer Grünbrücke über die B31 in unserem Naturschutzgebiet?
Christiane Fichter:
Eine Grünbrücke ist ein wirkungsvolles Instrument, um Lebensräume, die durch Verkehrswege getrennt wurden, wieder miteinander zu verbinden. Sie ermöglicht Wildtieren sichere Wanderungen, erhält genetische Vielfalt und stabilisiert ganze Ökosysteme.
Ich gebe offen zu, dass ich für den Abschnitt an der Hüfingen/B31 noch nicht alle Details kenne. Aber wo wir zusammenhängende Lebensräume getrennt haben, müssen wir wieder Verbindung schaffen. Denn nur so bleibt die Natur lebendig und die Vielfalt der Tiere erhalten.
Eine Grünbrücke kann genau das leisten. Sie wirkt wie eine geheilte Wunde in der Landschaft. Aber nur, wenn wir sie wirklich den Tieren überlassen. Wenn Menschen sie als Spazierweg nutzen, bleiben die Tiere fern. Dann verliert die Brücke ihren Sinn.
Ich wünsche mir, dass wir die Natur nicht länger nachrangig behandeln. Dass wir nicht zuerst neue Straßen planen und erst dann darüber nachdenken, was das für die Tiere bedeutet. Ich möchte, dass wir zuerst fragen, wie wir das Gleichgewicht erhalten und wie wir Schaden vermeiden können.
Denn am Ende geht es um unseren gemeinsamen Lebensraum. Und um die Verantwortung, die wir dafür tragen.
2. Thema: Wahlrecht und Landkreisordnung Am 24. September 1950 stimmten etwa 65% der hiesigen Wahlberechtigten gegen einen Südweststaat und für die Wiederherstellung Badens. Wohl aus Strafe hatte Stuttgart später Hüfingen als Wahlkreis zusammen mit Donaueschingen und Blumberg ins schwäbische Tuttlingen zwangsverlegt. Unter Missachtung der Volksbefragung untersteht Hüfingen der baden-württembergischen Landkreisordnung, wird von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg verwaltet. Im Unterschied zu 14 anderen Bundesländern dürfen wir den Landrat nicht direkt wählen und bekommen von Stuttgart einen 1. Landesbeamten bestimmt. Die Konsequenz hiervon ist, dass dies immer Männer mit Parteibuch einer der in Stuttgart regierenden Parteien sind. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine Einschränkung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Landkreisebene.
Frage: Wie stehen Sie zu einer Reform der Landkreisordnung, insbesondere im Hinblick auf die Direktwahl von Landrätinnen und Landräten und der Anordnung der Wahlkreise?
Christiane Fichter:
Mein Vater ist Badner, meine Mutter Württembergerin. Ich bin in Württemberg geboren und in Baden aufgewachsen. Ich bin gerne Badenerin und gerne Württembergerin – und damit stolz, Baden-Württembergerin zu sein. Gleichzeitig bin ich überzeugte Europäerin.
Nichts ist für die Ewigkeit. Reformen sind dazu da, Strukturen zu prüfen, anzupassen und an veränderte Realitäten anzupassen. Die Region Schwarzwald Baar ist wunderschön und vielfältig, und die Menschen hier verdienen ein System, das ihre Interessen abbildet. Es gibt Pro und Contra für eine Direktwahl von Landrätinnen und Landräten. Wie einige andere Bundesländer zeigen, kann die Direktwahl funktionieren. Ich denke, es gibt noch viele weitere Faktoren, die dazu gehören, dass bei uns meist Landräte sind und womöglich mit der gleichen Partei wie in der Regierung in Stuttgart. Wie zum Beispiel “haben wir immer schon so gemacht/gewählt”, patriarchale Strukturen etc. Aber ich freue mich, wenn mir jemand die Daten dazu aussucht, ob dies z.B. in Bayern mit direkt gewählten Landräten und Landrätinnen anders aussieht.
Noch wichtiger finde ich, dass Informationen und Veranstaltungsankündigungen nicht nur über die Zeitung bekannt gegeben werden, sondern auch über Social Media und andere digitale Kanäle. Dabei geht es nicht nur um Informationsveranstaltungen, sondern um echte Bürgerbeteiligung: Diskussionsrunden, Workshops und andere Mitwirkungsmöglichkeiten sollten angeboten werden. Öffentliche Kreistagssitzungen könnten online übertragen werden, ergänzt durch weitere Beteiligungsformate. Vor allem ist wichtig, dass Informationen frühzeitig und mit allen relevanten Daten und Fakten bereitgestellt werden. Nur so können Menschen wirklich mitentscheiden, sich ein eigenes Bild machen und informiert mitwirken.
Die letzte große Kreisreform war 1973, als der Schwarzwald Baar Kreis entstanden ist. Eine strukturelle Reform kann sinnvoll sein, aktuell sehe ich jedoch keinen dringenden Handlungsbedarf. Für Nostalgikerinnen und Nostalgiker bleibt immerhin die Möglichkeit, das Kennzeichen DS zu wählen – ein kleiner, aber schöner Bezug zu unserer Geschichte.
3. Thema: Einsatz von Palantir-Software Das Land Baden-Württemberg hat einen Vertrag über den Einsatz der US-amerikanischen Software „Palantir“ abgeschlossen. Kritisch betrachtet wird dabei zum einen, dass der Vertrag offenbar keine Ausstiegsklausel enthält, zum anderen, dass es alternative Anbieter gibt – darunter auch Unternehmen aus Baden-Württemberg – die aus Sicht vieler Fachleute mehr Transparenz und eine bessere rechtsstaatliche Einbettung gewährleisten könnten.
Frage: Wie bewerten Sie den Einsatz der Software Palantir in Baden-Württemberg? Halten Sie es für wichtig, stärker auf regionale und europäische Anbieter zu setzen?
Christiane Fichter:
Palantir wurde von dem rechtslibertären US-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, der Demokratie kritisch gegenübersteht. Allein diese Herkunft und Abhängigkeit macht die Software Gotham für den Einsatz in kritischer Sicherheitsinfrastruktur hochproblematisch. Daneben geht mit der Software aber auch Intransparenz und Kontrollverlust einher. Zwar wurde 2023 durch das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie eine Überprüfung des Quellcode durchgeführt, diese gilt jedoch nur für die konkrete überprüfte Version und müsste für jedes Update neu überprüft werden, wie Netzpolitik.org hervorhebt, weshalb nicht sichergestellt werden kann, dass womöglich doch Daten abfließen, bspw. an us-amerikanische Geheimdienste und es zu Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit kommt. Die von der Landesregierung geplante Einführung von Gotham ist daher keine einfache Softwareinstallation. Es handelt sich um eine strategische Entscheidung für ein Betriebsmodell, das Schulungen, Abhängigkeiten und langfristige Integrationen mit sich bringt. Von der Polizei genutzte Software muss aus unserer Sicht jedoch geltende Grundrechte und Datenschutz achten. Gleichzeitig sollte Baden-Württemberg sich nicht langfristig an Einzelunternehmern mit autoritären Weltbildern, sondern Investitionen auch unter dem Gesichtspunkt digitaler Souveränität betrachten. Es gibt bereits Software-Alternativen in Europa, eine Möglichkeit besteht jedoch auch in einer Eigenentwicklung, wie Europol es vorgemacht hat. Dort war man mit den Ergebnissen der Software so unzufrieden, dass sogar eine Klage erwogen wurde. Eine Möglichkeit der wäre hier aber auch Innovation Hub 110 der Polizei Hessen, der als positives Beispiel für digitale Transformation in der Polizeiarbeit gilt. Dort findet seit 2020 eine EU-orientierte Entwicklung von digitalen Tools, Apps und Analyseverfahren in transparent öffentlichen Strukturen statt. Polizeiarbeit soll und muss modernisiert werden, das unterstützen wir ausdrücklich, aber wir wollen eine Polizei, die effektiv, demokratisch kontrolliert und technisch souverän arbeitet – keine blinde Abhängigkeit von US-Konzernen.
4. Thema: Qualifikation einheimischer Ingenieurinnen und Ingenieure Deutschland – und insbesondere Baden-Württemberg – verfügt über eine große Zahl hochqualifizierter Ingenieurinnen und Ingenieure. Angesichts dessen stellt sich die Frage, warum auf international umstrittene Anbieter zurückgegriffen wird, obwohl auch im Land selbst Expertise und Innovationskraft vorhanden sind.
Frage: Sehen Sie Defizite in der Qualifikation unserer Ingenieurinnen und Ingenieure – oder sollte deren Know-how künftig stärker genutzt werden?
Christiane Fichter:
Wir haben sehr viele Ingenieure und Ingenieurinnen in BW und einige international bekannte Unis und Hochschulen. Während wir gerade in der Forschung und Entwicklung Vorreiter sind, haben wir aber in der Übersetzung in Anwendungen in der Wirtschaft häufig noch Defizite. In Deutschland fehlt es häufig noch an Risikokapital für die Entwicklung und Vermarktung von Produkten und es gibt viele Hürden für die Gründung von neuen Unternehmen. Diese wollen wir angehen und Baden-Württemberg freundlicher für Gründerinnen und Gründer machen und so langfristig die Innovations- und Wirtschaftskraft unseres Landes stärken.
5. Thema: Wissenschaftsfreiheit und die Rolle vom Staat Das sogenannte Gender Health Gap beschreibt die Tatsache, dass medizinische Forschung und Behandlung noch immer überwiegend am männlichen Körper ausgerichtet sind, wodurch Frauen Nachteile erfahren. In den USA wurde jüngst Forschung an Frauen und Kindern teilweise als „zu woke“ eingeschränkt. Auch in Baden-Württemberg gab es in der Vergangenheit politische Anträge, die den Universitäten Vorgaben machen sollten. Von Zigeunerschnitzel, Schokokuss über Tofuwurst; Worte werden verboten oder neue Worte vorgeschrieben, ein * ist schon zu Anarchie geworden. Der ÖPNV wird im Schwarzwald-Baar Kreis momentan stark eingeschränkt und die Kommunen werden gezwungen, zusätzlich zur Kreisumlage, dies auch noch zu bezahlen. Damit stellen sich die grundsätzlichen Fragen was die Aufgabe des Staates in einer Demokratie ist und was die Politiker mit den Gesetzten erreichen wollen.
Frage: Wie stehen Sie zur Wissenschaftsfreiheit der Universitäten? Wo sehen Sie ihre legitimen Grenzen – und wo beginnt politische Einflussnahme, die Sie für problematisch halten? Welche Rolle sollte der Staat in einer modernen Gesellschaft spielen?
Christiane Fichter:
Wissenschaftsfreiheit ist ein grundlegendes Prinzip, das gewahrt werden muss. Staatliche Projektförderung ist zunächst kein direkter Eingriff, nimmt aber natürlich Einfluss. Wenn Programme, die sich bspw. dem Gender Health Gap widmen, gestrichen werden, also der Forschung die sich Wissenslücken in der Medizin bezüglich der gesundheit von Frauen widmet aus Ideologie heraus gestrichen wird, wie wir es in den USA derzeit beobachten können, ist das nicht nur problematisch, sondern gefährdet auch die Gesundheit von Frauen. Gleichzeitig müssen wir auch anerkennen, dass sich unsere Gesellschaft ändert und damit auch die Sprache und wie wir miteinander sprechen. Es werden keine Worte „verboten“, sie werden gesellschaftlich anerkannt als was sie sind. Rassistisch bzw. Aus einem rassistischen und/oder abwertenden Kontext. Solche Vorgaben bei Förderanträgen stellen jedoch anders als die zuvor beschriebenen Einschränkungen der Forschung zur Frauengesundheit keinen Eingriff in die Forschung ein, geforscht werden kann weiterhin völlig frei, sofern eine sensible Sprache gewählt wird. Grundsätzlich ist es normal, dass der Staat Schwerpunkte und Spielregeln für Förderanträge festlegt, schon weil ein (zu) begrenztes Budget für Forschung und Entwicklung zur Verfügung steht.
6. Thema: Haltung zu BDS und Antisemitismusprävention Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit (CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ angenommen. Darin werden Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen aufgefordert, sich dieser Haltung anzuschließen und antisemitischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten. Im März 2025 fand an der Volkshochschule Baar in Hüfingen eine Veranstaltung mit Bezug zur BDS-Bewegung statt. Mit unserem Geld, in unserem Raum wurden Juden entrechtet, Schändungen an Frauen gerechtfertigt und Geschichte neu geschrieben.
Frage: Wie stehen Sie zum Beschluss des Deutschen Bundestages von 2019 und zur Durchführung von Veranstaltungen mit Bezug zur BDS-Bewegung in unserer Region?
Christiane Fichter:
Die BDS-Bewegung ist im Kern antisemtisch und wird maßgeblich vom Palestinian BDS National Committee geführt, zu dem das Council of National and Islamic Forces in Palestine gehören, welcher Terrorgruppen wie die Hamas und die PFLP vereint. Das BDS National Committee kann insofern auch nicht als friedliche Organisation betrachtet werden. Dazu kommt, dass Flügel des BDS in der Vergangenheit auch aktiv die Verfolgung und Ausschluss von Aktivisten und Organisationen unterstützt haben, die sich für eine Verständigung und Frieden zwischen Palästinensern und Juden eingesetzt haben. Die BDS-Bewegung wird daher auch vom Verfassungsschutz beobachtet und der Beschluss des Bundestages von 2019, Antisemitismus entschlossen entgegen zu treten unterstützenswert. Gerade auch in Zeiten von zunehmendem Antisemitismus und einer sich polarisierenden Gesellschaft sind (Bildungs-) Projekte gegen Hass und für Verständigung und ein offener Dialog sowohl mit jüdischen als auch palästinensichen Akteuren wichtig. Dazu gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Politik der israelischen Regierung. Das ist und muss aber mit Akteuren möglich sein, die sich tatsächlich für ein friedliches Miteinander und Verständigung einsetzen.
Letztes Jahr zur Bundestagswahl hatten wir im Januar alle Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten. Thorsten Frei hat sogar nur einen Tag gebraucht, um zu antworten. Was sagt uns das? Unsere Bundestagsabgeordneten sind wirklich für alle da. Derya Türk-Nachbaur und Thorsten Frei, die wirklich genug zu tun haben – und um ehrlich zu sein – es auch nicht nötig hätten sich um die Hüfinger Provinz zu kümmern. Trotzdem nehmen sie uns ernst. Kein Wunder, dass wir von Stuttgart so absolut gar nichts zu erwarten haben. Der Stuttgarter Landtag ist halt nur für Schwaben da. Aus Nostalgie möchte ich die Reden unserer Bundestagsabgeordneten raus kramen.
Man beachte auf dem Plan oben wie absolut wichtig es war die alten Bäume im Vorfeld zu fällen weil sie ja „im Weg“ waren. Und ja, ich bin immer noch ziemlich sauer!
ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Donnerstag , 26.02.2026 um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
Etwa 20 Feuerwehrleute und 20 weitere Zuschauer.
Architekt Rolf Schafbuch gefällt die Lösung am Zubringer Allmendshofen nicht, er findet einen Kreisverkehr viel besser.
Die Feuerwehr Hausen vor Wald bittet um Betrachtung des Plans in Ruhe und möchte keine schnellen Entscheidungen.
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Es wurde ein landwirtschaftliches Grundstück gekauft wo habe ich nicht verstanden, war zu schnell.
Nach dem Film von unserem Herr Bürgermeister weiß ich es jetzt: Es handelt sich um das Flurstück Hofwiesen in Mundelfingen und das soll eines Tages Bauland werden.
TOP4 Feuerwehrbedarfsplan
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Verwaltung ermächtigt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans extern zu vergeben. Ziel war eine fachlich fundierte, objektive und unabhängige Analyse der örtlichen Gefahrenlage sowie der daraus resultierenden personellen, organisatorischen und sächlichen Anforderungen.
Am 04.02.2026 gab es eine Erläuterung der Entwurfsfassung durch die Feuerwehrkommandanten an den Bürgermeister. Die Übergabe der Endfassung mit entsprechenden Erläuterungen an den Feuerwehrkommandanten sowie an den Bürgermeister gab es am 20.02.2026
Information der Führungskräfte der Feuerwehr gibt es am Mittwoch 25.02.2026
Die Sitzung dient der erstmaligen Information des Gemeinderats. Es erfolgt:
eine Vorstellung durch Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer.
eine Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse,
sowie die Möglichkeit zu Verständnisfragen.
Eine inhaltliche Beratung über den Umgang mit den Ergebnissen, Priorisierungen oder mögliche Umsetzungsentscheidungen ist nicht Gegenstand dieser Sitzung. Die vertiefte Beratung sowie die politische Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans sind für eine der kommenden Sitzungen – voraussichtlich im Mai – vorgesehen.
Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans
Der Feuerwehrbedarfsplan enthält detaillierte fachliche Bewertungen und sensible organisationsbezogene Aussagen. Um eine sachgerechte Erstinformation sicherzustellen und einer vorzeitigen oder fragmentarischen öffentlichen Diskussion vorzubeugen, wird der Feuerwehrbedarfsplan erst nach den Erläuterungen von Herrn Fischer öffentlich zur Verfügung gestellt. Bis zur Gemeinderatssitzung im Mai ist dann genügend Zeit, den Feuerwehrbedarfsplan auszuwerten, zu diskutieren und mögliche Entscheidungen im engen Austausch mit der Feuerwehr vorzubereiten.
Ab 18:38 Uhr stellt Herr Fischer den Plan vor und bedankt sich für die Kooperation aller Hüfinger Feuerwehren. Er meint, dass Hüfingen mit 1,3 % Kameradinnen deutlich unter dem Schnitt liegt und regt an hier etwas zu tun, da auch Kameradinnen sehr wertvoll seien.
Hausen vor Wald ist das Feuerwehrhaus zwar schön, aber nicht mehr zeitgemäß, da zu eng, zu alt und vor allem zu klein. Es ist kein Platz für ein modernes Auto oder Gerätschaft und es besteht Handlungsbedarf. Der Standort ist nicht mehr geeignet.
Er meint die Drehleiter aus Donaueschingen oder Blumberg sei ausreichend und Hüfingen braucht nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug mit Drehleiter.
Es stellt zur Diskussion auf den Standort Hausen vor Wald zu verzichten, da es keine nachhaltige Optimierungsmöglichkeit gibt. Hausen ist von Hüfingen, Mundelfingen und auch Behla gut zu erreichen.
Markus Leichenauer (CDU Fraktionssprecher) kann inhaltlich nicht Bezug nehmen, da er von den 170 Seiten jetzt nur 43 kenne, aber die CDU will sich auf den Weg begeben, dass das Ergebnis dann eines Tages für alle tragbar ist. Kerstin Skodell (SPD Fraktionssprecherin) meint ebenso, dass sie sich die nächsten Wochen intensiv damit auseinander setzen werden. Das Freie Forum hält eine längere Grundsatzrede über die Feuerwehren und deren Aufgaben. Dann möchten die Männer gerne die Digitalform ausgedruckt haben, da sie digital nicht richtig lesen könnten.
TOP5 Vorstellung Ökopunktekonto der Stadt Hüfingen
Seit 1998 führt das Umweltbüro des GVV Donaueschingen das Ökokonto für die Stadt Hüfingen. Dort wird dokumentiert, welche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, um die Eingriffe durch Bebauungspläne zu kompensieren. Die Ausgleichspflicht besteht seit 1998. Zuletzt wurde das Ökokonto im Gemeinderat im Jahr 2021 umfassend vorgestellt. Im Jahr 2013 wurde das Bilanzierungsverfahren im kommunalen Ökokonto auf Beschluss des Gemeinderates auf das landeseinheitliche Verfahren der Ökokontoverordnung umgestellt. Mit diesem Verfahren erfolgt auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Bebauungspläne, so dass die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen problemlos möglich ist. Die zum Ausgleich herangezogenen Maßnahmen sind insbesondere Bachrenaturierungen, Grünlandextensivierungen sowie eine Vielzahl von Bepflanzungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Forst wurden größere Waldumbau-Maßnahmen im Wuhrholz in die Wege geleitet.
Im Moment sieht der Stand wie folgt aus: Seit 2013 wurden rd. 2,64 Mio. baurechtliche Ökopunkte durch eigene Maßnahmen im Gemeindegebiet Hüfingen erzielt. Aktuell stehen davon rd. 825 Tsd. Ökopunkte im baurechtlichen Ökokonto noch zur Verfügung. Der zunehmende Bestand an Ökokontomaßnahmen bedarf laufender Pflege. Außerdem besteht eine gesetzliche Monitoringpflicht. Solche Kontrollen werden im GVV-Bereich im 5-Jahres-Turnus durchgeführt, in Hüfingen zuletzt 2025.
Im Zuge der Biotopverbundplanung wurde ein Konzept zur Gehölzpflanzung an Gewässern entwickelt.
Gerodetes Heckenbiotop auf der Längewiese im Jahr 2022
Auf der Längewiese wurde im Zuge der Neuverpachtung eine extensivere Wiesenbewirtschaftung eingeleitet. Nach Abstimmung mit weiteren Planungsvorhaben könnten Teilflächen ins Ökokonto übernommen werden.
Meine Meinung hierzu: Wenn ein Landwirt seine Gülle auf der Längewiese entsorgt, ist dies keine „extensive Wiesenbewirtschaftung“. Was dort im Nordost-Bereich ist, ist keine Wiese sondern überdüngte Grasmonokultur. Eine „Wiese“ als Müllplatz für Nebenerzeugnisse der Fleisch- und Milchproduktion. DasRoden eines Heckenbiotopes und die anschließende Wiederherstellung, was vom Bauamtsleiter in der Sitzung am 20. November so gelobt wurde, hat die Stadt ziemlich viel Geld gekostet:Ungebremste Zerstörungswut
Biotope auf der Längewiese
Gewässerbepflanzung Im Brühel/Pfaffenhölzle Hausen vor Wald
An der Sitzung nimmt auch Wiltrud Siegfried als neue Leitung des Umweltbüros teil. Sie stellte zwei weitere Themen im Bereich der Energiewirtschaft und Energieeffizienz in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hüfingen und dem Umweltbüro vor.
TOP6 Zubringer – Allmendshofen
Per E-Mail übersandte die Stadtverwaltung Donaueschingen der Stadt Hüfingen die Verkehrsrechtliche Anordnung betreffend „Donaueschingen, L 171 Zubringer Allmendshofen; Einmündung Zubringer B 27 auf die L 171“ zur Kenntnis. Die Testphase von 01.03.2026 bis 31.08.2026 soll zeigen, ob die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens auf diese Weise erhöht werden kann und es so zu einer Reduzierung von Staulagen kommt. Die Stadt Hüfingen hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Unterlagen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.
Verkehrsregelung für die Testphase vom 01.03.2026 bis 31.08.2026
Herr Göggel vom Landratsamt (Amtsleiter Straßenbauamt) wird bei der Sitzung anwesend sein und die Unterlagen erläutern.
Der Hüfinger Gemeinderat ist sehr skeptisch und verärgert, dass er vorher nicht gefragt oder zumindest informiert wurde. Mete Ünal macht auf die 25.000 Euro aufmerksam die das ganze Experiment kostet. Herr Göggel meint ein Kreisverkehr würde Donaueschingen etwa 1 Million kosten und eine Ampelanlage müsste das Land bezahlen, das auch kein Geld habe.
TOP7 Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale
Die Stadt Villingen-Schwenningen hat mit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2025 beschlossen, keine individuellen Investitionsbeteiligungen mit den Umlandgemeinden mehr anzustreben. Stattdessen sollen feste Kostenbeteiligungen in Form von Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr vereinbart werden. Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des § 17 FAG in Verbindung mit § 2 der Schullastenverordnung. Für jeden auswärtigen Schüler ist damit ein pauschaler Betrag an die Schulstandortkommune zu entrichten. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Mit Schreiben vom 06.08.2025 wurde die Stadt Hüfingen aufgefordert, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zu beraten. Nach § 31 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg können Gemeinden zur Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemeinsam mit den Umlandgemeinden abschließen. Hierzu zählt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an Schulen.
Freiwilligkeitsphase § 31 Abs. 1 S. 1 SchG Die Umlandgemeinden werden angehört und es wird auf den freiwilligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewirkt. Hierfür sind in allen Kommunen entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Alle beteiligten Kommunen müssen zustimmen, ansonsten gilt die Freiwilligkeitsphase als gescheitert.
Zwischenphase § 31 Abs. 1 S. 2 SchG Die Zwischenphase wird eingeleitet, wenn die Freiwilligkeitsphase gescheitert ist. Die Schulstandortgemeinde hat daraufhin das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, sodass diese das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder zur Bildung eines Schulverbandes feststellt. Das Kultusministerium hört dabei die Umlandgemeinden an. Ist das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt, sind die Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung verpflichtet und die Zwischenphase endet mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Zwangsphase § 31 Abs. 1 S. 3 SchG Sollte nach Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses die beteiligten Kommunen weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommen, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen.
Landkreisphase § 28 Abs. 2 S. 3 SchG Die Landkreisphase wird eingeleitet, wenn die Zwangsphase zu keinem Ergebnis führt. Hier besteht die Möglichkeit, die Schulträgerschaft an den Landkreis zu übertragen.
Die vorgeschlagene Pauschalregelung berücksichtigt weder die individuellen finanziellen Möglichkeiten noch die tatsächliche Nutzung der Schulstandorte durch Umlandgemeinden ausreichend. Für kleinere Gemeinden kann die feste Pro-Kopf-Abgabe zu finanzieller Überlastung führen, besonders bei demografischen Schwankungen oder überdurchschnittlich großen Jahrgängen. Das starre Modell lässt keine Anpassungen an besondere Umstände oder individuelle Investitionsbedarfe zu. Zudem ist unklar, welche Investitionen genau durch die Pauschale abgedeckt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten mindert. Trotz Pauschalierung sind weiterhin aufwendige Prüfungen nötig, was kleinere Kommunen zusätzlich belastet. Insgesamt besteht das Risiko einer unfairen und finanziell belastenden Kostenverteilung.
Meine Meinung, da es in 10 oder 20 Jahren eh beim Landkreis landet: Die 35 Landkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase erneut zu verhandeln und für beide Kommunen eine tragbare Lösung zu finden und ggf. bei fehlendem Einvernehmen die Zwischenphase einzuleiten.
Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Interkommunalen Pro-Kopf- Pauschale nicht zu.
Der Gemeinderat ist geschlossen mit der Sitzungsvorlage einverstanden. Das alles sei Aufgabe vom Land und die Kommunen sind sich einig, dass sie keine Einigung wollen und das Land, bzw. Stuttgart in der Pflicht sehen.
TOP 8 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 stufenweise eingeführt.
Eltern sind verpflichtet, ihren Bedarf bis zum 15.03. eines Jahres bei der Verwaltung anzumelden. Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Für eine Betreuung am Freitagmittag, in den Ferien und ergänzenden Betreuungsangeboten (z.B. VGS) kann der Schulträger Elternbeiträge erheben. Auch über die Höhe des Entgeltes des Mittagessens entscheidet der Schulträger.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umzusetzen.
Das bestehende Ganztagsangebot an der Lucian-Reich-Schule (Ganztagsschule nach Alt-Erlass mit Angeboten von Montag bis Donnerstag) wird auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert fortgeführt. Die Einführung einer Freitagnachmittagsbetreuung wird derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Bedarfsmeldung, den Bedarf allgemein zu überprüfen und dem Gemeinderat entsprechend über erforderliche Anpassungen zu berichten.
Die Schulferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 um zwei zusätzliche Wochen erweitert, und zwar um eine Woche in den Osterferien sowie um eine weitere Woche in den Sommerferien. Das Ferienbetreuungsangebot umfasst damit bis auf Weiteres insgesamt sieben Wochen pro Jahr.
Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20 % eingerichtet.
Im Rahmen der Schulferienbetreuung wird festgelegt, dass in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch Vorschulkinder am Betreuungsangebot der Stadt Hüfingen teilnehmen können. Die Aufnahme erfolgt nachrangig und ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
Bei der Platzvergabe im Rahmen der Ferien- und Ganztagsbetreuung sind Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz vorrangig zu berücksichtigen. Dies betrifft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst Kinder der Klassenstufe 1 sowie im weiteren Verlauf den sukzessiven Ausbau bis zur Klassenstufe 4.
Das Angebot der Verlässlichen Grundschule (VGS) im Anschluss an den Vormittagsunterricht wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 eingestellt. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn wird weiterhin angeboten.
Für Angebote der Ganztags- und Ferienbetreuung werden Mindestgruppengrößen von in der Regel zehn Kindern festgelegt. Unabhängig von der Gruppengröße sind mindestens zwei Betreuungskräfte einzusetzen.
Bei Unterschreitung der festgelegten Mindestgruppengröße ist die Verwaltung berechtigt, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Hüfingen zu informieren. Dabei wird eine weitergehende Ausweitung der Ganztagsangebote vorbehaltlich einer verbindlichen Regelung zur finanziellen Beteiligung des Landes Baden-Württemberg stetig thematisiert.
Die CDU möchte kleine Änderung dass Nr. 3 und 4 einen Vorbehaltszusatz bekommen, deswegen werden die zwei Punkte vertagt. Dem Rest wird zugestimmt.
TOP 9 Mögliche Nachfolgeregelungen des Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen und der musikalischen Leitung der Bläserschule Hüfingen/Bläserklasse LRSH
Der Gemeinderat hat am 23.11.2023 beschlossen, die Stelle eines hauptamtlichen Dirigenten für Blasmusik in der Entgeltgruppe 11 mit einem Stellenumfang von 50% im städtischen Stellenplan aufzunehmen. Die Stelle beinhaltet die Aufgaben eines Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen, die Leitung der Bläserschule Unisono der Gesamtstadt Hüfingen und die Leitung der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen.
Der Dirigent hat zum 31.03.2026 seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Hüfingen gekündigt. Er wird eine 100% Stelle als Leiter einer anderen Musikschule antreten. Die Stadtmusik Hüfingen wünscht sich eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen. Er wäre bereit, die Position des Dirigenten der Stadtmusik zukünftig parallel zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fortzuführen. Für die Leitung der Bläserschule Unisono und der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen müsste allerdings ein Ersatz gefunden werden.
Es wurde ein Vorschlag gemacht der nun als Beschlussvorlage vorliegt:
Der Gemeinderat stimmt der inhaltlichen und arbeitszeitlichen Neu-Aufteilung der aktuell noch bestehenden 50% Stelle für die Leitung der Bläserschule, Leitung der Bläserklasse und Dirigent der Stadtmusik Hüfingen ab 01.04.2026 grundsätzlich zu.
Die 50% Stelle wird ab 01.04.2026 auf 30% gekürzt und mit 30% im Stellenplan der Stadt berücksichtigt. Inhaltlich wird die Stelle ab 01.04.2026 auf die Leitung der Bläserschule und der Bläserklasse an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen begrenzt.
Die beschriebene 30% Stelle wird von der Stadtverwaltung umgehend ausgeschrieben.
Herr Markus Burger bleibt Dirigent der Stadtmusik Hüfingen. Ab 01.04.2026 nimmt er diese Funktion im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wahr. Die Kosten für diese geringfügige Beschäftigung übernimmt die Stadt.
Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt.
TOP 10 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung – LGastG
Zum 01.01.2026 ist eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft getreten. Es gilt ein vereinfachtes, einheitliches Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG. Werden gastronomische Leistungen aus besonderem Anlass vorübergehend angeboten, genügt künftig eine Anzeige bei der Kommune, die in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen muss.
Diese Anzeige ersetzt die ehemals zu beantragende Gestattung vollumfänglich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung unter der lfd. Nummer 12 wie folgt:
Gaststättenrecht Anzeige einer Veranstaltungsgastronomie nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG) für den ersten Veranstaltungstag
bei Raumgrößen bis 350 m² bei Raumgrößen über 350 m² für jeden weiteren Veranstaltungstag Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage
19,00 € / Fall 25,00 € / Fall 5,00 € / Tag 22,50 € / Fall
Dem wird auch einstimmig zugestimmt.
TOP 11 Teilnahme am Förderprogramm „Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)“ und Implementierung einer browserbasierten Online Beratungsplattform für die Stadtverwaltung Hüfingen.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des sogenannten „Virtuellen Amts“. Dieses System ermöglicht es Kommunen, Behördengänge vollständig digital, rechtssicher und dennoch mit persönlicher Beratung abzuwickeln. Hintergrund ist das Bestreben des Landes, insbesondere kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in moderne digitale Angebote zu erleichtern. Das System ist browserbasiert, was bedeutet, dass weder auf Seiten der Verwaltung noch auf Seiten der Bürger eine Softwareinstallation erforderlich ist. Die Stadt Hüfingen hat bereits am 22. Januar 2026 schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.
Das aktuelle „Online-Bürgerbüro“ der Stadt Hüfingen beschränkt sich primär auf die Bereitstellung von Informationen und statischen Formularen. Die Vorteile des Virtuellen Amts umfassen: Medienbruchfreie Prozesse: Dokumente (z. B. Ummeldungen) können im Video-Chat gemeinsam ausgefüllt und per rechtssicherer Online-Signatur (SMS-TAN oder Schriftbild) unterzeichnet werden. Integrierte Bezahlung: Gebühren werden direkt während des Termins via ePayBL beglichen. Barrierefreiheit: Das System bietet Funktionen wie High-Contrast-Modus und Text-to-Speech.
Durch die Ortsunabhängigkeit der Plattform kann zukünftig flexibler mit dem Thema „Mobiles Arbeiten“ umgegangen werden und somit die Mitarbeiterbindung, beispielsweise bei jungen Eltern, erhöht werden. Darüber hinaus würde es uns auch die Möglichkeit eröffnen, zukünftig noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise wäre eine Abendsprechstunde (wöchentlich/monatlich) im „Digitalen Amt“ denkbar.
Finanzierung: Durch die Nutzung des Förderprogramms (verlängert bis zum 31.03.2026) reduzieren sich die einmaligen Einführungskosten um 50 %. Die Kalkulation basiert auf der Ausstattung von 5 Mitarbeitenden (Paket S), da diese für Hüfingen aktuell wirtschaftlicher sind als eine pauschale Kommunenlizenz.
Laufende Kosten: ◦ 5 Named User Lizenzen à 107,00 €: 535,00 € / Monat.
Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip für die ersten 200 Kommunen. Da die Stadt bereits im Austausch mit dem Dienstleister Komm.ONE steht, ist eine zeitnahe Beschlussfassung geboten, um die Mittel zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung Hüfingen führt das „Virtuelle Amt“ im Rahmen des Förderprogramms „Digital aufs Amt“ ein.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einführungspaket S (5 User) bei der Komm.ONE zu beauftragen.
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Wenn wir beim Digitalisieren sind, Donaueschingen hat ein KI Programm namens Speechmind zum Protokolle schreiben eingekauft. Kosten soll die Lizenz für die Testphase über drei Monate 400 Euro, womit 90 Stunden protokolliert werden können.
Johannes Bogenschütz bespricht dies hier für die CDU und geht auch kurz auf Donaueschingen ein. Die CDU will zustimmen. Die SPD ist hier geteilter Meinung und Mete Ünal findet 14.000 Euro im Jahr etwas viel und er sieht keinen Kosten- Nutzenfaktor für noch eine App.
Es wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
TOP 12 Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2025, Spendenbericht 2025
Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß beiliegenden Spendenberichten angenommen werden.
Wer die Spendenaufstellung sehen möchte, soll zeitnah hier schauen, da ich dies nicht auf die Webpage kopiere: huefingen-sitzungsdienst.komm.one
Hier wird einstimmig zugestimmt.
TOP 13 Vergabe von Bauleistungen für den Bauhof
Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Verglasungsarbeiten in Höhe von 27.159,62 € brutto beauftragt.
Dem wir auch einstimmig zugestimmt.
TOP 14 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Sumpfohren
Diese Regenüberlaufbecken (RÜB) habe ich in den letzten 7 Jahre schon ziemlich oft diskutiert:
RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim Naturschutz.
RÜB für Neubaugebiet
Es gibt in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Allein beim Strom kann man mit 26.000 Euro im Jahr rechnen.
Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird.
Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation mit viel Geld die Donau runter.
Nächstes Jahr soll es in Hüfingen drei neue RÜB geben!
Eine Firma aus Müllheim wird mit der Ausstattung zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik des Regenüberlaufbeckens Sumpfohren in Höhe von 101.501,22€ brutto beauftragt.
TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Für die Projektentwicklung Frank gab es schon Gespräche mit Ärzten. In der nächsten Sitzung wird es ein Konzept für die Jugendarbeit geben. Flüchtlinge: Aktuell gibt es in Hüfingen 27 Ukrainer und 71 aus anderen Ländern und 2 Obdachlose.
Mutter Courage und ihre Kinder ist ein Drama von Bertolt Brecht das im Dreißigjährigen Krieg zwischen 1624 und 1636 spielt. Erzählt wird die Geschichte der Marketenderin Mutter Courage, die versucht, ihr Geschäft mit dem Krieg zu machen, und dabei ihre drei Kinder verliert. Wer das Buch nicht kennt, dem empfehle ich zumindest den Wikipedia Eintrag dazu zu lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Mutter_Courage_und_ihre_Kinder
Was in Hüfingen leider verloren gegangen ist, ist das Wissen, dass es auch hier eine Mutter Courage mit dem Namen „Deggenreuschen-Elseli“ gegeben hatte. Früher ist sie mit auf der Fasnet gelaufen. Heute spukt sie nur noch im restlichen Wald, in dem, von der B31 zerstörten, Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen. Vielleicht sollte sie mal im Gewissen der Politiker und der Führer vom RPF spuken, damit die uns zumindest eine Wildtierbrücke bauen lassen.
Das Deggenreuschen Elselie vorgelesen von Maria Simon
Die schwedischen Horden, in Wirklichkeit waren es aber württembergische Söldner, die am 15. Oktober 1632 in Hüfingen das gräßliche Blutbad anrichteten, zogen auf ihrem Raub- und Plünderungsweg südwärts. Am Morgen des 17. Oktober erschien ein Meldereiter im Lager des Oberst Rau und meldete, daß die Marketenderin Elseli samt Waren, Roß und Wagen spurlos verschwunden sei. Der Oberst, ein trinkfester Haudegen, schlug wütend auf den Tisch und schrie zornig: „Der Teufel soll doch die abgefeimte Vettel holen und sie geisterweise in den Wäldern umherjagen. Doch, wir haben weder Lust noch Zeit, der schwarzen Hexe nachzuspüren!“
Die durchtriebene und furchtlose Marketenderin Elseli war schon zwei Tage vorher, also an jenem Tage als die Soldateska im Städtchen Hüfingen fürchterlich und grausam mordete und manchem Mannsvolk den sogenannten „Schwedentrunk“ gab, heimlicherweise bei Nacht und Nebel abseits der ehemaligen Römerstraße entlanggefahren, und hatte sich in eine kleine Lichtung zwischen den dichten Tannenwäldern Rauschachen, Schafschachen und Armenhölzle geflüchtet.
Beim Morgengrauen traf sie dort der sechsunddreißigjährige Sattler und Ratsherr Matthias Schafbuch mit seiner Frau Magdalena geborene Forster, die schon am 29. April 1633 im Wochenbett verstarb. Nach kurzem hin und her und wohin führten Schafbuch und dessen Weib auf fast unwegsamem Karrenweg das Elseli mit seinem Gespann in den nahegelegenen Deggenreuschenwald. Dort zeigten sie ihm den ehemaligen römischen Gutshof, in dessen Keller 17 Stufen hinunter führten. Gemeinsam richteten sie der Heimatlosen eine wohl recht dürftige Niederlassung ein.
Ihren Klepper gab Elseli wohlfeil dem Ratsherrn, der ihr versprach, sie nicht im Stich zu lassen und nach Möglichkeit für ihre Atzung besorgt zu sein. So hatte das Weiblein, das sich fortan nur selten im Städtlein zeigte, sogar eine heizbare Unterkunft, wie sie ehedem von den Römern erbaut wurden.
Badezimmers der villa rustica. Das Bild zeigt die unterste Lage der Heizkacheln, durch die die warme Luft des Kohlbodens in die Höhe steigt und die Wand erwärmt. Die Kacheln sind da, wo sie den Boden verlassen, durch einen Viertelrundstab gegen Beschädigungen geschützt und an ihrer Vorderseite geraut, damit der Wandstuck besser haftet.
Die Römer in der Baar von Dr. Paul Revellio in der Badische Heimat 8 (1921)
Fürderhin sammelte Elseli Wurzeln, Kräuter und Beeren, die sie gegen Nahrung in Hüfingen, Döggingen, Hausen vor Wald und Sumpfohren feilhielt. Niemand wagte es, das runzelige Weiblein abzuweisen. Gar bald stand es im Städtchen und in dessen Umgebung im Verdachte der Zauberei und im Bündnis mit dem Leibhaftigen. Ihr Umgang im Hause des Ratsherrn Schafbuch schützte sie jedoch vor öffentlichen Lieblosigkeiten oder gar Verfolgung.
Im Frühjahr und zur Sommerszeit erfreute Elseli ihre Wohltäter mit den seltensten Blumen wie: Osterglocken, Ägetli, Hummel-, Spinne-, Bienen- und Fliegenragwurz, sowie Türkenbund und dem prächtigen Frauenschuh. Man munkelte, daß das Elseli den Samen dieser bisher unbekannten Blumen aus fernen Landen in ihrem Marketenderwagen mitgebracht und an verborgenen, schier unzugänglichen Plätzen ausgestreut habe.
Viele Jahre lebte das anspruchslose Weiblein vor sich hin. Matthias Schafbuch war am 19. November 1635 gestorben und seine zweite Frau, Catharina geborene Bauknecht, sowie ihre beiden Kinder Johann Georg und Catharina, waren dem Elseli stets gut gesinnt.
Auf einmal blieb das alte Weiblein aus und man vermutete allenthalben, daß es verstorben sei. Der ehemals römische Gutshof war nun im Laufe der Jahre eingestürzt und zweihundert Jahre später ward ein großer Hügel aus ihm, der bis anfangs des 20. Jahrhunderts im Volksmund das „Hünengrab“ genannt wurde. Erst im Jahre 1913 gruben Gelehrte das Hünengrab um und legten den römischen Gutshof, den ehemaligen Aufenthaltsort des Elseli, frei.
Nach Ende des unseligen Dreißigjährigen Krieges anno 1648, hieß es allgemein, das Elseli gehe im Deggenreuschenwald geistweis. Man erzählte von gar manchem Schabernack, den es den Leuten antue.
Ab und zu rauschte es im Dickicht und ein kleines Weiblein huschte vorüber. Die Leute, die ihm ausweichen wollten, verfehlten den düsteren Weg und kamen an irgend einer anderen Stelle, weitab ihres Zieles, zum Walde heraus. Ja, mancher Wanderer erzählte, daß ihm ein ausgemergeltes Weiblein auf den Rücken gehüpft sei und sich bis zum Ende des Waldes von ihm tragen ließ. Es sei dann boshaft lachend in den Deggenreuschenwald zurückgehuscht. Einer Botenfrau aus Bachheim, die wöchentlich mit einem eselbespannten Wägelein auf dem Weg im Deggenreuschenwald fuhr, in Hüfingen Butter, Eier und Geflügel feilbot und dort von den Krämern Waren mitnahm, geschah es mehrmals, dass ihr Esel stark unruhig wurde, zu schreien und zu schwitzen begann und zuguterletzt das Wägelein mit der ganzen Butscher umwarf. Wohl oder übel mußte die geneckte Botenfrau ihren allerdings unversehrt gebliebenen Kram wieder in das Wägelein packen, während dessen sprang das Hexlein Elseli lachend in das Innere des Waldes. Schindluder trieb der Waldgeist auch immer wieder mit den Schnittern und Schnitterinnen, die im nahen Ochsentrieb arbeiteten. Öfters kam es vor, dass das Hexlein den Korb mit dem Frühstück eiligst wegnahm und damit in einem dichten Gebüsch verschwand. Wenn die Schnitterinnen dann schimpfend an die Schatenstelle eilten, wo der Brotkorb in der Kühle stand, lag er noch unberührt, aber mit etlichen Blumen geschmückt, am Platze. Manchmal wurde auch beobachtet, daß das Weiblein nach Sonnenuntergang über die Ährenfelder dahintanzte.
Aber nicht nur neckend oder gar boshaft war das Deggenreuschen-Elseli. Gar manchen Leuten half es beim Holzlesen. Kindern, welche Erdbeeren und Himbeeren im Walde suchten, zeigte es gerne die besten Plätze. Nur in ganz wenigen Fällen jedoch führte es Leute zu seinen farbenfrohen Blumengärtchen. Möglich ist dies vielleicht die Ursache, daß sich heute noch im Deggenreuschen- und Rauschachenwald ein geschütztes Orchideenvorkommen erhalten hat, daß die Botaniker diesen beiden Wäldern den Namen „Blumenparadies von Deutschland“ gaben.
Ist das Deggenreuschen-Elseli von seinem Dasein „verlöst“ und zur Ruhe gebracht worden? Gewiß ist, dass es in Hüfngen heute, 1972, noch Leute gibt, die fest und steif behaupten, den Waldgeist Elseli gesehen zu haben. Es sei auf dem untersten Ast einer mächtigen Tanne gesessen und habe sich auf- und abgeschaukelt. Plötzlich sei es verschwunden und dann wieder in einem anderen Häs auf dem nächsten Tannenbaum lauthalslachend erschienen.
Solange im „Blumenparadies von Deutschland“ die Vielzahl seltener Blumen und Pflanzen vorkommt und unser Auge erfreut, wollen wir aber auch furchtlos der sagenhaften Gestalt des Deggenreuschen-Elseli gedenken und jener schrecklichen Zeit des „Dreißigjährigen Krieges“, in der unsere Vorfahren gar oft in den Wäldern kampieren mußten.
Am 15. Februar jährt sich die Überflutung der Hüfinger Innenstadt zum 36. Mal. Hier ein Foto von der Breg am Friedhof.
Hochwasser der Breg 15.02.1990
Unten ein alter Beitrag hierzu:
Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert
Beitrag vom 6. August 2021
Mit diesem wundervollen Satz verabschiedet sich der Hüfinger Gemeinderat in die Sommerpause.
Sicher kein Alleinstellungsmerkmal, aber der Gemeinderat steuert uns alle ungebremst und mit offenen Augen mitten in die Klimakrise.
Was schert die alten Männer noch ein Hangrutsch in Fürstenberg? Ein versumpftes Sumpfohren? Eine überflutete Altstadt in Hüfingen? Quellen die versiegen?
Hauptsache möglichst viele Baugebiete für junge glückliche Familien, großflächige Gewerbegebiete und die Augen der alten Herren werden nicht etwa durch hohe Gebäude beleidigt. Asphalt muss her, möglichst viel Beton! Der Bürgermeister kann ja wieder drei Quadratmeter Blumenwiese säen. Oder vielleicht besser vier?
Dafür werden die nächsten Jahre Millionen in RÜBen (Regenrücklaufbecken) der höchsten Qualität investiert, um die Spitzenabflüsse zu reduzieren und um unsere Quellen auszutrocknen.
Die Enkel der alten Männer können sich aussuchen, was wohl schlimmer wird:
Den Film von unserem Bürgermeister zur Sitzung kann man sich leider nur in Social Media anschauen. Vielleicht ändert sich das mit der neuen Webpage bald. Unterlagen gibt es hier: huefingen-sitzungsdienst.
Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2026. Die Sitzung war im Bürgerhaus Sumpfohren
Donnerstag, 29.01.2026, um 18:15 Uhr
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bauantrag Nr. 02/2026 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung einer bestehenden Wohnung zu Büroräumen
Es geht um die Umnutzung der bestehenden Pfarrwohnung in der Pfarrhausstraße 2 zu Büroräumen. Die Wohnflächen werden dabei zu Büro- Besprechungs- und Archivräumen umgenutzt. Eine äußerliche Veränderung am Gebäude ist nicht vorgesehen. Für die geplanten Büro- und Verwaltungsräume sind 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Im bisherigen Pfarrgarten werden dazu 6 zusätzliche Stellplätze hergestellt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Stadtgebiet Hüfingen“ in einem Mischgebiet. Das Gebäude selbst ist ein nach §2 DSchG geschütztes Baudenkmal.
Meine Meinung hierzu: Jetzt wird auch noch der Pfarrgarten platt gemacht, anstatt endlich mal für vernünftige Parkmöglichkeiten im Städtle zu sorgen. Die einzige Tiefgararage wurde sogar noch unter Gilly gebaut, dabei hätte die Kirche als einzige genug Geld für sowas. Schon lange sage ich, dass ein Parkaus am Schari das Problem lösen würde und sogar auf Dauer eine echte Investition wäre, da man für so etwas nämlich Geld bekommt. Aber zuerst kostet es natürlich und das Geld würde erst in 10 Jahren richtig fließen, wenn das Ding abbezahlt ist. Alles zu versiegeln, Bäume fällen und das Wasser so schnell wie möglich ableiten, wird ganz massiv der nächsten Generation auf die Füsse fallen.
Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr
TOP2 Bürgerfragestunde
TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP4 Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“ in Sumpfohren
Es ist müssig und sinnlos hier noch etwas dazu zu sagen. Das unten ist noch aus dem Jahr 2022 also es hat sich inzwischen bisschen etwas geändert. Was klar ist, dass die Streitereien in die nächste Runde gehen. Hoffen wir, dass es bei den zu erwartenden Klagewellen bleibt und nicht irgendwann handgreiflich wird und Tiere zu Schaden kommen.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“. (Das hier war einer der ersten Entwürfe)
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“.
Der Petitionsausschuss war am 05. Mai 2023 vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.
Die sogenannte Aussprache war von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.
Hier gibt es ein paar Eindrücke aus 2023:
Niko Reith begrüßt die Vertreter aus Stuttgart und vom LRA Schwarzwald-Baar Kreis
Der Berichterstatter und Landtagsabgeordnete Georg Heitlinger erklärt den Petitionsausschuss.
Niko Reith im Gespräch mit Katharina Bogenschütz.Der Landwirt Bogenschütz trägt sein Anliegen vor.
Die Anhörung beginnt.Max Bogenschütz erläutert die Probleme mit dem geplanten Wohngebiet.
Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nur anhören und Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er keine Weisungsbefugnis. Diese ganzen Petitionsausschüsse sind eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Demokratie vorgegaukelt werden. Es ist das selbe wie mit diesen Abwägungen. Viele Leute machen sich die Mühe und schreiben lange Stellungnahmen die dann von einem Planungsbüro abgebügelt werden. Es ist ehrenamtliches Engagement gegen vom Steuerzahler bezahlte Planungsbüros und dann wird wieder behauptet der Naturschutz koste zu viel Geld. Der Naturschutz bekommt ausser Anfeindungen rein gar nichts für die viele Arbeit.
Ich möchte die Stadt bitten, in Zukunft Schottergärten als versiegelte Fläche zu berechnen!
TOP6 Breitbandversorgung in Hüfingen – Sachstandsbericht zum FTTB-Ausbau
Der Zweckverband hat nach Bekanntwerden der positiven Bundesförderung sofort den entsprechenden Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt. Durch das Innenministerium und Minister Strobl erhielt der Zweckverband am 14. Januar persönlich die Förderung für die grauen Flecken der Kernstadt von Hüfingen. Mit dieser Förderung kann ein Großteil der noch verbleibenden Bereiche der Kernstadt erschlossen werden. Der Zweckverband schlägt deshalb vor, in einem ersten Schritt die vorbereitende Planung zu starten. Aufbauend auf den Ergebnissen (detaillierter Ausbauplan – erste Erkenntnisse des Zweckverbands werden im Rahmen der Präsentation im Gemeinderat gezeigt), kann dann im Laufe des Jahres eine Entscheidung über den Umfang des kommenden Ausbaus in 2027 entschieden (u.a. auch wie man mit den restlichen ungeförderten Bereichen umgeht) und die entsprechenden Mittel rechtzeitig in den Haushalt für 2027 eingebracht werden.
TOP7 Mitfinanzierung Haltestelle Behla
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen: „Die dauerhafte Mitfinanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rund 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald sich ein Wegfall der Haltestelle endgültig abzeichnet“.
Am 14.12.2025 wurde eine Bushaltestelle „Behla Rathaus“ in Betrieb genommen. Am 13.01.2026 wurde eine Bedarfshaltestelle „Alois-Hirt-Straße 15“ in Betrieb genommen. Die Reaktivierung der Haltestelle „Behla Schule“ und die damit verbundene dauerhafte Finanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rd. 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird erneut abgelehnt.
TOP8 Beschluss Förderantrag zum Umbau des Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz in Mundelfingen
In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2025 wurde die Beteiligung an den Kosten für den Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz im Ortsteil Mundelfingen beschlossen. Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Bund gestellt. Dieser Förderantrag muss nun durch den Gemeinderat gebilligt werden.
TOP9 Vergabe von Abbrucharbeiten Gasthaus Frank Hüfingen
Die Abbrucharbeiten vom Gashaus Frank sind günstiger als befürchtet und werden in Höhe von 99.902,76 € brutto an eine Firma aus Schönwald vergeben.
TOP10 Vergabe von Planungsleistungen – Eigenkontrollverordnung 3. Abschnitt
Die Stadt Hüfingen plant auch 2026 die Untersuchung der Abwasserkanalisation gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO). Für die Ingenieurleistungen sind im Haushaltsplan 2026 unter Abwasserbeseitigung 65.000 € eingestellt. Es wird an das selbe Ingenieurbüro wie immer vergeben.
TOP11 Vergabe von Ingenieurleistungen – Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Im dritten Bauabschnitt der Sanierung der Schaffhauser Straße wurden die beiden Brücken über die Breg und die Brücke über den Mühlibach der L181 mit saniert. Da das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) der Brückenbaulastträger ist, wurde in der Verwaltung davon ausgegangen, dass auch der Ingenieurvertrag des Planers vom RP unterzeichnet wird. Bei den Schlussrechnungen des Planungsbüros wurde festgestellt, dass es noch zu keinem vorherigen Vertragsabschluss gekommen ist. Zur Formwahrung und ordnungsgemäßen Schlussabwicklung der Maßnahme „Sanierung Schaffhauser Straße“ werden die Kosten der Planung und der Sanierungsarbeiten werden über Rückersatz der Stadt komplett vom RPF getragen.
TOP12 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. BA
Eine Hüfinger Firma wird mit den Elektroarbeiten in Höhe von 25.780,51 € brutto beauftragt. Eine Hüfinger Firma wird mit den Heizungsbauarbeiten in Höhe von 11.975,99 € brutto beauftragt. Eine Hüfinger Firma wird mit den Sanitärarbeiten in Höhe von 33.752,08 € brutto beauftragt.
TOP13 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen
Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 46.526,14 € brutto beauftragt.
TOP14 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen.
Das strenge und umfassende Schutzregime des Bibers gemäß Art. 12 Abs. 1 FFH-RL bzw. § 44 BNatSchG ist ausreichend zu berücksichtigen!
Biber in der Breg
Hauptkritikpunkte von BUND und NABU an der Biber-Verordnung:
Zweifelhafte Erfordernis und Begründung
Es gibt bisher keinen einzigen dokumentierten Fall im Land, bei dem der Abschuss eines Bibers einen Konflikt langfristig gelöst hat. Bürokratie wird nicht abgebaut, sondern nur auf die unteren Behörden verlagert, die dann wiederum mit rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen haben.
Gefährdung des Biber-Managements
Das Töten von Bibern führt höchstens zu einer kurzfristigen Beruhigung von Konflikten, aber nicht zu nachhaltigen Lösungen. Darauf setzt aber das gut funktionierende Biber-Management im Land. Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden, weil sie eine kurzfristige Scheinlösung durch vermeintlich einfachen Abschuss verspricht. Viele der Engagierten werden sich überlegen, ihr Engagement aus Frust und mangelnder Akzeptanz zu beenden.
Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz
Der Biber ist eine Schlüsselart mit erheblichen positiven Effekten auf die Gewässerökologie, die Biodiversität, den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Angesichts der kritischen Lage in diesen Bereichen ist es fahrlässig, dass die Verordnung diese kostenlosen Leistungen des Bibers in den Wind schlägt.
Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit
Der Entwurf bleibt an vielen Stellen so unkonkret, dass er in seiner aktuellen Form aus Sicht der Naturschutzverbände zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. Artenschutzrechtliche Ausnahmen müssen stets eindeutig begründet werden, verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden. Das geplante Instrument der Allgemeinverfügung hingegen ist nicht rechtssicher ausformulierbar und stellt die Unteren Naturschutzbehörden vor eine kaum lösbare Aufgabe. Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Erst im August wurde eine vergleichbare Allgemeinverfügung in Bayern vom dortigen Verwaltungsgericht gestoppt. Das Ergebnis: noch mehr Bürokratie.
Alternativvorschläge für den Umgang mit dem Biber im Land
BUND und NABU fordern von der Landesregierung, von der neuen Biber-Verordnung abzurücken und auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Dazu gehört:
naturnahe Gewässer und Auenlandschaften zu stärken und bauliche Eingriffe sowie die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen zu verhindern,
das etablierte Bibermanagement mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell zu stärken und dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Einsatz von Elektrozäunen, konsequent anzuwenden,
den Biber als heimische Art zu akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Renaturierung anzuerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.