Durch eine Initiative der vier Städte in der Südbaar soll eine Modellregion für den ländlichen Raum entstehen.
Angespornt durch das Modell in Tübingen „Öffnen mit Sicherheit“ haben der Oberbürgermeister von Donaueschingen, sowie die Bürgermeister von Hüfingen, Bräunlingen und Blumberg einen Brief an den Ministerpräsidenten, sowie an den zuständigen Minister für Soziales und Integration in Baden-Württemberg geschrieben. Darin wird angeregt, dass die Südbaar als Modellregion eingerichtet wird, um zu Erproben, wie im ländlichen Raum, ähnlich wie in der Stadt Tübingen, eine Öffnung von Handel und Gewerbe während der Corona-Pandemie, unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das „Tagesticket Südbaar“ soll ein Schritt zurück in die Normalität geben. Befürwortet wird diese Initiative durch die für unsere Region gewählten Landtagsabgeordneten der CDU, FDP und B90/Die Grünen, sowie durch den Landkreis Schwarzwald-Baar und die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Die Stadtoberhäupter haben sich, wie aus dem beigefügten Brief ersichtlich, auch schon genaue Gedanken gemacht, wie dieses Pojekt ablaufen könnte. Nach meinem Dafürhalten eine tolle Aktion die Anerkennung verdient und hoffentlich in Stuttgart auf offene Ohren stößt. Sollte dieser Antrag bewilligt werden, bleibt zu hoffen, dass die Bevölkerung zahlreich mitzieht und damit unserem regionalen Handel und Gewerbe eine Chance gibt, sich zu beweisen.
vor wenigen Tagen haben wir Stadträte durch unseren Bürgermeister erfahren, dass die Stadt Hüfingen vor wenigen Monaten 3 Mio. EUR bei der in der Zwischenzeit insolventen Greensill Bank AG angelegt hat. Dieses öffentliche Geld scheint nun verloren zu sein. Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Hüfingen.
„Unsere Fraktion ist fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer. Wir fordern die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde im Landratsamt auf, zu überprüfen, ob diese Geldanlagen ein Verstoß gegen die städtischen Anlagerichtlinien darstellen. Es ist das Geld unserer Bürgerinnen und Bürgern sowie unserer Unternehmen. Es geht um das Vertrauen in die Stadt, welches mit so einem spekulativen Handeln verloren geht. Des Bürgers Geld ist nämlich kein Spielgeld! Zum aktuellen Zeitpunkt, haben wir große Zweifel, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag ausgewogen war. Aus unserer Sicht wurde ebenso das Risiko nicht hinreichend gestreut. GREENSILL stand schon 2020 im Fokus der BaFin mit entsprechendem Rating. Es gab keinen Einbezug durch den Gemeinderat. Die langfristigen Konsequenzen dieses finanziellen Verlusts für unsere Stadt sind nicht in Worte zu fassen. Der Bürgermeister wird uns nun aufzeigen müssen, wie es dazu gekommen ist und, ob noch etwas zu retten ist.“
Pressemitteilung der Stadt Hüfingen vom 11. März 2021
Auch Hüfingen bangt um Einlage
Festgeld bei Greensill Bank – Bafin in Kritik – Kommune hat Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet
Die Stadt Hüfingen ist eine der in den Medien genannten 50 Kommunen, die Festgeld bei der Greensill Bank AG angelegt haben. Auch das Land Thüringen und verschiedene Rundfunkanstalten sollen dort Gelder angelegt haben. Über die Greensill Bank AG hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am vergangenen Mittwoch ein Zahlungsmoratorium verhängt. Dies bedeutet ein sofortiges Zahlungs- und Veräußerungsverbot.
„Es handelt sich um insgesamt drei Millionen Euro, aufgeteilt in zwei Festgeldanlagen – eine zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis April 2021, die andere zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis Oktober 2021“, sagt Bürgermeister Michael Kollmeier. Der Grund für die Einlage dort seien die Zinsbedingungen gewesen. Die Stadt stand vor dem Dilemma, entweder bei den Hausbanken Negativzinsen bezahlen zu müssen oder keine bei der Greensill-Bank. Die Greensill-Bank habe als seriös gegolten, informiert der Bürgermeister. Die Bankenaufsicht Bafin hatte den Kommunen, etwa über die kommunalen Spitzenverbände, keinen Hinweis gegeben, mit dieser Bank keine Geschäfte mehr zu machen. Die Kommunen sind seit 2018 von der Einlagensicherung ausgeschlossen.
„Um das Risiko zu minimieren, haben wir das Geld der Kommune bei 13 verschiedenen deutschen Banken und Geldinstituten sowie drei verbundenen Organisationen angelegt. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es aber leider nicht“, betont Michael Kollmeier und fügt an: „Wir tun alles, um unser Geld zurückzubekommen. Noch ist offen, ob die Bank Insolvenz anmelden muss. Leider müssen wir damit rechnen, dass das Verfahren Jahre dauern wird“. Die Kommune hat den Gemeinderat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde informiert und wird einen juristischen Beistand einschalten.
Sie schreiben, dass für die Wärmelieferungen ebenfalls eine Konzessionsabgabe anfällt. Das ist nicht korrekt, Wärmelieferungen sind in der KAV nicht definiert und nicht spezifiziert.
Dies hat die Stadt Hüfingen erkannt und entsprechend einen Wegezoll für Wärmelieferungen in Mundelfingen erfunden. Ich habe im Preisblatt für die Versorgung mit Wärme der Stadt Hüfingen allerdings keinen Hinweis auf irgend eine Konzessionsabgabe gefunden.
Ich glaube nicht, dass hier alle Bürger in Bezug auf den Wegezoll gleich behandelt werden.
Die Stadt Hüfingen versteckt sich bei der Berechnung der KAV hinter dem Gesetzgeber. Aber, der Gesetzgeber hat noch keine KAV für Wärmelieferungen geschaffen. Aber egal, ob nun Mundelfingen und Hüfingen gleiche Preise zahlen oder nicht, meiner Meinung nach ist der Wegezoll zu hoch.
In Großstädten wie z.B. Böblingen wird weniger abgerechnet als in Hüfingen. Für Gaslieferungen, also eine fossile Energie wird eine KAV von 0,0022€/KWh erhoben. Für die regenerative Nahwärme umgerechnet auf KWh wird € 0,048 berechnet.
Für mich heißt das, die Umstellung bei der Wärmeversorgung auf regenerative Medien wird von Land und Bund gefördert, von der Stadt Hüfingen aber bestraft.
Ihre Homepage:
Die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.
Diese Ziele sollte die Stadt haben aber und auch umsetzen. In Bezug auf die Nahwärme in Mundelfingen sind sie unglaubwürdig.
Fazit: Die Einrichtung der sogenannten „Konzessionsabgabe“ war eine äußerst linke Tour der Fa. Zelsius und der Stadt Hüfingen. Die Abnehmer wurden erst nach 5 Jahren informiert, hatten also keine Möglichkeit zu protestieren bzw. entsprechend zu reagieren und alternative Energien wie z.B. Wärmepumpen einzusetzen. Damit ordentlich abkassiert werden kann, wird die Abgabe nicht auf den Arbeitspreis in KWh erhoben sondern auf die Nettoabrechnungssumme, die auch den Grundpreis von 480 € beinhaltet.
Nun, ich denke die nächste Gemeinderatswahl ist die geeignete Plattform um die Gepflogenheiten der Stadt Hüfingen auch weiteren Mitbürgern mitzuteilen.
Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Einsprüchen zu Fehlern in der Niederschrift. Über Einwendungen hat nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat zu entscheiden. Unserer Meinung nach sollten sachliche Fehler verbessert oder zumindest besprochen werden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, sollte dies nach dem Vorbild von Geisingen im Protokoll festgehalten werden.
Beschlussvorlage
Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:
1. Nach dem Vorbild von Donaueschingen ist über Mandatos das öffentliche Protokoll für die Mitglieder des Stadtrates abrufbar. Beide Niederschriften (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an die zwei Stadträte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Stadtrat raus.
2. Über Einwendungen wird mit den betreffenden Stadträten geredet. Wird keine Einigung erzielt, soll nach §38 Abs. 2 GemO der Gemeinderat entscheiden. Wird auch hier keine Einigung erzielt, wird dies im Protokoll ergänzt.
– die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauches in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.
Seit 2016 nutzen viele Mundelfinger Bürger eine alternative Wärmeversorgung durch die angebotene Nahwärme. Grund hierfür war unter anderem auch das Umweltbewußtsein. Dass die Nahwärme derzeit im Vergleich zur nicht regenerativen Wärmeversorgung von den Kosten her etwas teurer oder in etwa gleich ist haben wir in Kauf genommen. Jetzt aber verteuert die Stadt Hüfingen durch eine Konzessionsabgabe vom 6 % pro KWh die Wärmeversorgung erheblich.
Ist das die Förderung der alternativen Energien ?
Es gibt hier noch einige Fragen, die ich gerne beantwortet hätte:
Der Gesetzgeber setzt der freien Vereinbarung von Konzessionsabgaben Grenzen. Er beschränkt den Anwendungsbereich auf die Sektoren Strom, Gas und Wasser. Von Fern- bzw. Nahwärme ist in der KAV keine Rede. (Fricke, Gestattungsentgelte in der Fernwärmewirtschaft Abs. 3 )
Wie ist der Bereich der Gleichstellung gegenüber Stromeinspeiser (Photovoltaik), Ferngasnetz etc. geregelt. Gelten hier die gleichen Grundsätze bzw. die gleichen Kwh Gebühren wie bei der Nahwärme ?
Wird die Konzessionsabgabe auch für die Fernwärme in Hüfingen erhoben ?
Wann wurde der Betreiber der Nahwärme von der Konzessionsabgabe unterrichtet ?
Welches Gesetz erlaubt die Konzessionsabgabe für Nahwärme ? (Ich habe in der Konzessionsabgabe-Verordnung nichts gefunden).
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen umgehend beantworten.
Ich möchte mich dem Thema der Kindergartenbetreuung widmen – Seit einigen Monaten wird der Ausbau von Kindertagesstätten in unserer Gemeinde Hüfingen wieder stark thematisiert. Ich möchte an dieser Stelle gerne ein paar eigene Aspekte und Blickwinkel darstellen. Kinderbetreuungseinrichtungen sind wertvolle Orte, die fachlich fundiert eine hohe Qualität der Begleitung für Kinder unter 6 Jahren bieten. Sie sind nicht einfach ein Ort, den Kinder mehrere Stunden am Tag besuchen – sie erleben dort Orte der Begegnung, des Lernens, sie wachsen miteinander und erfahren Freundschaften, angeleitet und begleitet durch Expertinnen und Experten, die unsere Kinder ein Stück Lebensweg begleiten. Die Art und Weise, wie die Diskussion meines Erachtens aktuell von politischer Seite geführt wird, läßt mehr und mehr den Eindruck entstehen, dass es bei den Überlegungen und Entscheidungen vorrangig um den „Raum“ in Zusammenhang mit dem örtlichen Standort geht. Doch wenn es so einfach wäre, gäbe es auch nicht so viel Diskussionsbedarf. Ist doch die Entscheidung, das Kind in die Obhut einer Betreuungseinrichtung zu geben maßgeblich für die weiteren Entwicklungsschritte. Eltern stellen sich viele Fragen vorab:
Ist mein Kind gut und liebevoll aufgehoben? Wird es bejahend betreut? Wie ist die Ausgestaltung der Räume und das Platzangebot? Wie gestalten sich die Konzepte und Angebote? Wie sind die Betreuungszeiten? Wie flexibel und transparent ist die Einrichtung? Diese und noch mehr Fragen beschäftigen Eltern, die Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen. Ob das Kind nun 1 Jahr ist oder 3.
Fürstenberg
Hüfingen hat mit allen 6 Ortsteilen ein prognostiziertes Platzproblem zur Betreuung der unter und über 3jährigen. Diese Prognose ist nicht neu, weißt doch der Schwarzwald-Baar-Kreis seit einigen Jahren wieder einen verstärkten Zuwachs an Neugeborenen auf. Höher als im Landesdurchschnitt. Dies ist prima. Doch lässt es aufhorchen, dass Hüfingen in den letzten zwei Jahren Kinderbetreuungseinrichtungen auch geschlossen hat.
So wurde der Kindergarten St. Maria nach 90 Jahren in Hausen vor Wald geschlossen. Nach Aussage des Bürgermeisters bei der 1. Gmond im Januar 2020, um die Schellenberger-Schule zu stärken und hier für die Nachmittagsbetreuung neue Räume zu schaffen. Geschafft wurde allerdings augenscheinlich nichts, nun ja kaum etwas. Eilig sollen im Dezember noch die Räumlichkeiten gestrichen worden sein. Von einem Konzept zur Nutzung der „alten Kindergartenräume“ habe ich jedoch auch als Elternbeiratsvorsitzendem der Schellenberger Schule 2019/2020 nichts mitbekommen. Auch auf Nachfragen bei Ortschaftsräten ist hier eigentlich nichts passiert. Da stellt sich mir tatsächlich die Frage: Warum wurde die Einrichtung St. Maria geschlossen? Warum hat man die Eltern des Ortsteils Hausen vor Wald gezwungen, die Einrichtung zu wechseln, weil man das Angebot vor Ort entzogen hat? Und vor allem wundert folgendes: Während zum 1.9.2019 St. Maria geschlossen wurde, erschien am 17.12.2019 bereits der erste Artikel in der Zeitung, wo über Mehrbedarf an Kinderbetreuungsplätzen gesprochen wurde. Keine 3 Monate später. Im Übrigen hätte die Schellenberger Schule die zusätzlichen Raumkapazitäten während der ersten Pandemiephase gut gebrauchen können, wären die Räume tatsächlich mit einem ernsthaften Konzept für die Schule hinterlegt gewesen. Schaue ich in die Zukunft, stellt sich hier die erste Möglichkeit dar, recht schnell und ohne massiv Geld investieren zu müssen, bestandene und solide Raumkonzepte für Kindergartenkinder zu nutzen. Familienfreundlich und vor Ort. Und sogar schon neu gestrichen.
Hausen vor Wald
Auch verwunderlich ist, dass der Kindergarten St. Silvester in Sumpfohren, der zwar zu einer reinen Unter-3jährigen-Einrichtung für über 60.000 Euro umgebaut wurde, auch hätte bestehen bleiben können. Auch dieser wurde zum 1.9.2019 aufgegeben. Ein Kindergarten der durch Elterninitiative entstand und mit Leben gefüllt war. Mir ist bekannt, dass bereits im Frühjahr 2019, als der Kindergarten St. Silvester zur Umwandlung/Auflösung anstand, dem Bürgermeister ein Konzept für einen Bauerhofkindergarten vorgestellt wurde. Auch soll die Ortsvorsteherin das Konzept befürwortet haben. Jedoch wurde das Konzept nicht weiter bedacht und verschwand – hoffentlich – mindestens nur in einer Schublade. Sprechen wir also heute von der Errichtung eines Waldkindergartens, lag der Stadt bereits ein artverwandtes Konzept bereits im Frühjahr 2019 vor.
Eines bleibt bei den ersten zwei Standorten jedoch unbestritten und ist mir wichtig zu unterstreichen: Die neue Kindertagesstätte St. Georg in Behla hat im ersten Jahr Ihres Bestehens überzeugt und hat sich meines Erachtens großartig etabliert. In Konzeption, mit motivierten und kreativen Mitarbeiterinnen sowie im Zusammenspiel mit der Elternschaft. Auch in der wirklich für alle schwierigen Phase der Pandemie ab Frühjahr 2020.
Kindergarten Behla
Heute hört man vielerlei Wirrwarr über Standorte oder Möglichkeiten. Wie so oft wird wenig konkretisiert an die Öffentlichkeit gegeben. Daher komme ich nun zu dem, was man hört: Es ist zum einen von einem Kindergarten im Baugebiet Hohen II die Rede. Ein Neubau soll es dort sein. Doch wo? Plant man nicht ein Wohngebiet nach den Bedürfnissen der neuansiedelnden – meist jungen – Familien. Ist es da nicht sinnvoll, einen Kindergarten zentral zu positionieren. Hier scheint es gerade umgekehrt zu sein. Da geht es nach dem Bedarf, der „plötzlich“ auftritt und dann muss irgendein Raum dafür herhalten. Vergleiche ich jedoch die Anzahl der Bauflächen mit den geplanten Bauflächen der weiteren 5 Teilorte, so sehe ich zumindest hier ein Ungleichgewicht zu Gunsten einer Lösung in den Teilorten . Auch muss man bedenken, dass ein Kindergartenneubau nicht gerade ein kostengünstiges Vorhaben darstellt. So hat Bad Dürrheim für seinen Kindergarten-Neubau gute 4 Millionen Euro investiert (davon ca. 1 Millionen aus Zuschüssen von Land und Stadt). Dieser ist zwar groß geplant mit insgesamt 6 Gruppen, aber mal eine finanzielle Orientierung. Der Umbau der Kindertageseinrichtung in Behla von der ehemaligen Grundschule zum Kindergarten mit drei Gruppen hat mindestens 1,3 Millionen Euro gekostet. So können wir bei einem Kindergartenneubau von mindestens 2 bis 2,5 Millionen Euro ausgehen.
Als weitere Option hört man über die Aufstockung des Gebäudes der Einrichtung St. Verena in der Friedensstraße. Also, das Aufsetzen eines Stockwerks auf das bestehende Gebäude. Die Frage stellt sich dabei, welche Art der Einrichtung wir für unsere Kinder sehen. Eine Art „Aufbewahrungsstätte“ mit 200 Kindern und mehr oder ein Ort zwischen Lernen dürfen, Natur, Rückzugsmöglichkeiten, persönliche Begegnungen und Geborgenheit, der individuelle Begleitung ermöglicht? Denn irgendwann kommt jede pädagogische Konzeption auch an ihre Belastungsgrenze. Ich gebe dabei zu bedenken, dass in St. Verena in den letzten Jahren einige bauliche Erweiterung stattgefunden haben. Mehr Raum für Erweiterung sehe ich hier auch konzeptionell nicht. Das Investitionsvolumen lag dabei bei über 1 Mio. Euro . Zwei Krippengruppenräume sind entstanden und eine Mensa. Räume, die dem heutigen Standard entsprechen.
Kindergarten St. Verena Hüfingen
Betrachten wir nun die Bedarfsplanung, so lassen sich die derzeitigen Steigerungen über die noch freien Plätze in Fürstenberg und Behla abdecken. Und ja. Es entsteht für Eltern der Aufwand, die Kinder über eine Kurzstrecke fahren zu müssen. So wie es die Eltern der Ortsteile auch seit dem 1.9.2019 verstärkt machen. Hier wurde, um auch dies nochmals mit Nachdruck anzumerken, von den Eltern der Teilorte vorausgesetzt, dass Sie zur Betreuung in einer guten Einrichtung auch mal ein Stück fahren müssen. Auch dies ist von Eltern im Ortsteil Kernstadt zu erwarten. Eine Wiedereröffnung von St. Maria wäre eine Möglichkeit, kostengünstig vorhandene Räume zu nutzen (diese wären ja, wie bereits erwähnt, jetzt sogar gestrichen und auch die WC sind noch kindgerecht verbaut).
Verwunderlich ist auch, als beim Neuaufbau der Schule in Hüfingen niemand an einen erweiterten Bildungscampus mit Kindergarten gedacht hatte. Das wäre ein schlüssiges, zukunftsfähiges und in sich aufbauendes System gewesen. Mit Möglichkeiten der Vorschulbetreuung und Konzepten, die eine Weiterführung in das heutige Schulsystem an vielen Stellen vereinfacht hätten. Bei einem Investitionsvolumen in der Lucian-Reich-Schule von über 19 Millionen Euro in den letzten überschaubaren Jahren ein durchaus von den Planer zu berücksichtigender Aspekt in der Betrachtung. Leider versäumt. Gerade an diesem Standort auch für die neuen Anwohner auf Hohen II ein durchaus guter Ort mit ausreichend Parkplätzen, (Schwimmbad) und Sportanlagen. Und eine Nutzung von Räumen bei Reduzierung der Bedarfszahlen durch die Schule nutzbar.
Schule Hausen vor Wald
Auch an dieser Stelle frage ich mich nach der Konzeption und der Kompetenz, die in die planerischen Systeme einfließen, wenn wir von Betreuung und Bildung, Familienfreundlichkeit und Attraktivität des Standortes sprechen. Da hilft es auch mal, die vor Ort befindlichen Systeme, Träger und Betroffenen auf Augenhöhe ins Boot zu nehmen. Denn es gilt auch im kommunalen System. Lieber am Anfang mehr Geld in die Hand zu nehmen, als alle paar Jahre die gleichen Aufgaben mit hohen Beträgen neu denken zu müssen.
Sinnvoll wäre auf jeden Fall, mal eine Konzeption aufstellen zu lassen, welche die Prognosen gesellschaftlicher Entwicklungen der nächsten 10 bis 15 Jahre im Blick hat. Es erweckt immer wieder den Eindruck, dass man von den Bedarfen jährlich überrascht wird.
Auch eine Konzeptausschreibung in der Trägerlandschaft, gerne auch landesweit, könnte neue Erkenntnisse, Konzepte oder Partner bringen. Wissen doch die Träger mit ausgebildeten Expertinnen von Kindereinrichtungen am besten, wie Kindergarten funktioniert und wo Synergiebrücken entstehen. Und nur als Gedankenansatz: Neben den Kirchen gibt es auch zahlreiche freie Träger, die sich auf Ausschreibungen beteiligen würden, Ideen haben, eltern- und in erster Linie kindgerechte Angebote entwickeln können.
Aufgrund der – in der Presse erwähnten – angespannten finanziellen Lage Hüfingens bei der Reduzierung der Rücklagen des Kommunalhaushalts, vielleicht eine Option, bevor über waghalsige ungriffige Konzepte geredet wird, die nicht langfristig tragfähig sind. Am Ende möchte ich gerne noch einen Hinweis geben: Wir Elternvertreter sind bestimmt die Letzten, die sich eines ernstgemeinten Dialogs bei der Weiterentwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen entziehen würden. Man muss uns nur ansprechen.
Wir haben den Landtagskandidaten eine Liste mit vier Fragen zugesandt und um Beantwortung gebeten.
Ein Politiker hatte Hüfingen mal als Wurmfortsatz von Tuttlingen bezeichnet. Das stimmt ja auch, da Hüfingen bis jetzt irgendwie von den Kandidaten vom Schwarzwald-Baar-Kreis mitbetreut wird. Gerne hätten wir aber auch einen Ansprechpartner in Stuttgart, den wir auch wählen dürfen. Wie ist Ihre Meinung hierzu?
Jens Metzger: Hüfingen und damit vermutlich die ganze Südbaar als Wurmfortsatz zu bezeichnen ist mindestens eine schlechte Wortwahl. Und im schlimmsten Fall wird hier offensichtlich, dass in der Politik oft nach Mehrheiten entschieden wird: die Mehrheit der wahlberechtigten Bürgerinnen lebt im Landkreis Tuttlingen, deshalb wird die Vertretung desselben von manchen Lokal-Politiker*innen als wichtiger angesehen. Für mich ist jedoch völlig klar, dass ich als Landtagsabgeordneter des Wahlkreises 55 alle Bürger*innen gleich vertreten will, egal ob diese nun im Landkreis Tuttlingen oder in der Südbaar leben und arbeiten.
Beim Beantworten dieser Frage ist eine weitere Frage in mir aufgekommen: Welche Funktion hat ein eigentlich der Wurmfortsatz?
In der Schule hatte ich noch gelernt, dass der Wurmfortsatz des Blinddarms keinen Nutzen hat: der Wurmfortsatz des Blinddarms ist, wie die Weisheitszähne, ein Rudiment (ein durch die Evolution funktionslos gewordenes Organ), das uns Menschen im Falle einer Blinddarmentzündung sogar noch Schmerzen hinzufügt. Mittlerweile ist die Forschung hier aber auch schon wieder weiter. So geht man davon aus, dass der Wurmfortsatz, der sehr viele Lymphfollikel enthält, eine wichtige Funktion bei der Immunabwehr innehat. Außerdem bietet er nützliche Darmbakterien eine Art Unterschlupf, von welchem aus sie – nach einem Darminfekt – den gesamten Darm wiederbesiedeln.
Ich selbst würde Hüfingen immer noch nicht als Wurmfortsatz bezeichnen. Aber wenn man die „neu“ entdeckte Funktion des Wurmfortsatzes kennt, so könnte man das vielleicht sogar als Kompliment sehen: Hüfingen und die Südbaar als Keimzelle der Heilung. Das ist doch eine charmante Bezeichnung. Insbesondere zu Zeiten, in denen wir mehr den je auf ein funktionierendes Immunsystem angewiesen sind.
Ein großes Thema hier in Hüfingen ist die Transparenz. Wie stehen Sie zur Veröffentlichung von Protokollen und zur Kommunikation von Ergebnissen von Sitzungen?
Jens Metzger: Es steht für mich außer Frage, dass Protokolle von öffentlichen Sitzungen dem/der Bürger*in zugänglich gemacht werden müssen. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Dementsprechend sind Protokolle öffentlicher Sitzungen wichtige Informationsquellen und es muss das gemeinsame Ziel des gesamten Gemeinderates sein, über seine Arbeit und Entscheidungen aufzuklären. Für mich geht das über die Veröffentlichung von Protokollen oder die amtliche Bekanntmachung hinaus. In Zeiten der Informationsflut müssen Gemeinderat und Verwaltung gemeinsam überlegen, wie sie möglichst viele Menschen erreichen. Das kann zum Beispiel über die vermehrte Nutzung von Social Media geschehen oder durch die Einführung einer Bürger-App, die es den Bürger*innen ermöglicht schnell an alle wichtigen Informationen zu kommen.
Manche Kommunen schaffen die Unechte Teilortswahl ab, wenige führen sie wieder ein. Ein Argument für die Abschaffung führen manche an, dass diese Wahl undemokratisch sei, da Kandidaten/Innen aus kleinen Stadtteilen mit weniger Stimmen gewählt werden könnten, andere wiederum sind der Meinung, dass eben Parität auch zur Demokratie gehört. Wie sehen Sie das?
Jens Metzger: Die Kurzzusammenfassung meiner Sicht: Wenn man die Unechte Teilortswahl abschafft, dann schafft man damit auch gleichzeitig die politische Beteiligung in den kleinen Stadtteilen ab. Und das wäre ein schlechtes Zeichen für unser demokratisches System. Das belegt auch eine Umfrage des Städtetages aus dem Jahr 2007. Dort kam heraus, dass bei der ersten Wahl nach Abschaffung der unechten Teilortswahl bei 45% der Kommunen ein oder mehrere Stadtteile nicht mehr im Gemeinderat vertreten waren. Und wie fühlt es sich für eine*n Bürger*in an, der/die keinen politische*n Vertreter*in in seinem/ihrem Stadtteil mehr hat? Schlecht. Man fühlt sich nämlichen der politischen Mitsprache beraubt.
Ein Kritikpunkt bei der Unechten Teilortswahl ist es, dass sie komplizierter ist und deshalb weniger Leute zur Wahl gehen. Anstatt jedoch die Unechte Teilortswahl abzuschaffen, ist es auch hier Aufgabe des Gemeinderates, der Verwaltung und meines Erachtens auch des Landes Baden-Württembergs die Bürger über die Gründe und die Funktionsweise des Wahlverfahrens der Unechten Teilortswahl aufzuklären.
Die Biotopvernetzung ist auf dem Land ein großes Thema und es gibt große Spannungen zwischen Landwirtschaft, den vielen Neubaugebieten der Kommunen und dem Naturschutz. So braucht jede Ortschaft ein möglichst großes Neubaugebiet das auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen entsteht und die Landwirte werden wiederum immer mehr in die Natur gedrängt und müssen immer weniger Boden intensiver nutzen. Wie wollen Sie diesen Konflikt angehen?
Jens Metzger: Eine sehr spannende Frage! Wichtig ist es für mich hier zu betonen, dass wir aufhören müssen, Landwirtschaft, Naturschutz und Wohnraum als gegenseitige Konkurrenten zu sehen. Sondern wir müssen die verschiedenen Bereiche zusammen denken. Wie?
Hier ein paar Beispiele:
Wohnraum: Wohnraumverdichtung in den Innenbereichen der Gemeinden, die einerseits zum Ortsbild passt und gleichzeitig ökologischen Fragestellungen gerecht wird (zum Beispiel durch mehr Gründächer oder der konsequenten Durchsetzung des Schottergarten-Verbots). Gerade im ländlichen Raum gibt es noch viel Wohnraum-Potenzial in den ehemaligen Wirtschaftsteilen der alten Bauernhäuser.
Landwirtschaft: Größer werdende Gemeinden – im Sinne der Einwohnerzahl – bieten Landwirt*innen auch Vorteile. Durch die wachsende Anzahl an Konsumenten vor Ort können lokale Wirtschaftskreisläufe aufgebaut werden, in welchen der/die Landwirt*in nicht mehr zu Weltmarkt-Preisen produzieren muss, sondern seine lokale Gemeinde zum Beispiel via Direktvermarktung mit Nahrungsmitteln und/oder Energie versorgt. Eine weitere Möglichkeit, die insbesondere auch den Kontakt zwischen Landwirt*in und Verbraucher*innen stärkt, ist die Solidarische Landwirtschaft.
Naturschutz: Für mich gehen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand. Allerdings müssen sich hierfür die Rahmenrichtlinien maßgeblich ändern und die werden in der EU mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgegeben. Mit dem derzeitigen Beschluss der Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und ihren Europäischen Schwesterparteien wird der Großteil der Steuergelder, die 1/3 des EU-Haushaltes ausmachen, weiterhin an Großgrundbesitzer*innen und die vor- und nachgelagerte Agrarindustrie gehen – und nicht an Landwirt*innen, die eine zukunftsweisende Landwirtschaft betreiben wollen. Das muss sich ändern: Landwirt*innen, die Naturschutz/Klimaschutz und Landwirtschaft zusammenbringen, müssen dafür belohnt werden.
Da in Hüfingen mit dem Segen der Kommunalaufsicht bekanntlich Protokolle selbst vor den Stadträten “geheim”* gehalten werden und auch offensichtliche Fehler nicht verbessert werden, haben wir mal gefragt, wie es in anderen Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen so gehandhabt wird.
Bei dieser Recherche wurde mir vor allem mal wieder deutlich wie rückschrittlich, verstaubt und herrschaftlich Hüfingen geführt wird. Unser Landkreis ist sehr transparent und bürgernah. Die Bürgermeister sind keine zusätzlichen Fraktionssprecher ihrer Partei, sondern sind für ihre Verwaltung und Bürger da. Was sie tun wird nicht im stillen Kämmerlein mit den größten industriellen Landwirten oder Kolping besprochen, sondern sie agieren transparent.
(Davon abgesehen sind viele auch noch sehr nett und antworten mir sogar auf E-Mails, was mir in Hüfingen noch nie passiert ist.)
Aber genug des Neides.
Als leuchtende Vorbilder möchte ich Königsfeld, Mönchweiler und auch St. Georgen und Donaueschingen erwähnen. Da Königsfeld mit der Transparenz und dem Livestream der aktuellen Sitzungen für Hüfingen ein unerreichbares Ideal bleibt, will ich realistisch bleiben und zumindest die Professionalität und Transparenz von Donaueschingen und St. Georgen einfordern.
Hier die Antworten über den Umgang mit Sitzungsprotokollen:
Bad Dürrheim:
Während der nächsten Sitzung auf Papier. Nach Anfrage elektronisch.
Über Einwendungen, die gegen die Niederschrift vorgebracht werden, entscheidet gem. § 38 Abs. 2 GemO BW der Gemeinderat. Die Einwendungen werden dann in der nächsten möglichen Sitzung behandelt.
Blumberg:
Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt, bzw. vorgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.
Meistens nur kleine redaktionelle Änderungswünsche der Gemeinderäte werden nach Absprache durchgeführt.
Bräunlingen:
Keine Antwort.
Brigachtal:
Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.
Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.
Dauchingen:
Einsichtnahmen in öffentliche Niederschriften sind in elektronischer Form grundsätzlich für jedermann über das Rats- und Bürgerinformationssystem möglich. Einsichtnahmen in nichtöffentliche Niederschriften sind für Gemeinderatsmitglieder im Rathaus möglich.
Donaueschingen:
Nach der Unterzeichnung von zwei Stadträten wird das Protokoll im Ratsinformationssystem der Stadt Donaueschingen in elektronischer Form veröffentlicht. Die Stadträte können zudem über das Gremieninfoportal (Mandatos App) jederzeit in die Niederschrift Einsicht nehmen (§ 35 GO).
Glaubt ein Gemeinderat, dass die Niederschrift fehlerhaft ist, kann er Einwendungen erheben, über die der Gemeinderat entscheidet. Diese sind protokollarisch festzuhalten. Eine Berichtigung wird durch eine Randbemerkung vorgenommen (vgl. §38 Abs. 2 GemO, Rdn 6 Kommentar). Schreibfehler ohne sachliche Bedeutung werden vom Schriftführer formlos korrigiert.
Furtwangen:
Hier haben alle Gemeinderäte digital Einsicht in das öffentliche Protokoll, sobald es erstellt wurde.
Änderungswünsche werden im Rathaus angenommen und diskutiert. Etwaige Änderungen werden in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.
Geisingen:
Es gibt vier Urkundspersonen, für jede Fraktion eine. Meist unterschreiben diese Personen auf dem Rathaus. Falls aber gewünscht, darf das Ratsmitglied das Protokoll mit nach hause nehmen.
Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es Rücksprache. Falls es keine Einigung gibt, wird dies im Protokoll festgehalten wird.
Gütenbach:
In Papierform als Umlauf während der Sitzung.
Änderungen nach Absprache.
Königsfeld:
Alles digital und Livestream zu aktuellen Sitzungen.
Wer sehen will wie eine moderne Stadt regiert werden kann, soll mal hier schauen: https://www.koenigsfeld.de/
Mönchweiler:
Protokolle werden allen Gemeinderäten und Amtsleitern als PDF zur Einsicht als E-Mail zugesandt. Dem Gemeinderat wird zur nächsten oder übernächsten Sitzung das Protokoll am Ratstisch nochmals zur Einsicht vorgelegt. Zwei Gemeinderäte unterzeichnen das Protokoll, das dann für den öffentlichen Bereich auf die Homepage gestellt wird.
Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es eine Abstimmung mit dem Hauptamtsleiter. Bei Bedarf Rücksprache mit betroffenen Gemeinderäten. Bis jetzt konnten alle Unstimmigkeiten zu allgemeinen Zufriedenheit beseitigt werden.
Niedereschach:
Keine Antwort. Aber anscheinend digital.
Schonach:
Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.
Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.
Schönwald:
Nach den Sitzungen erhalten immer die Urkundspersonen die Protokolle auf Papier nach hause.
Es gab die letzten 4 Jahre keine Unstimmigkeiten.
St. Georgen:
Über Mandatos ist das öffentliche Protokoll abrufbar. Beide Protokolle (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an zwei Gemeinderäte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll auf der Homepage und in Mandatos veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Gemeinderat raus.
Einsprüche gibt es fast keine. Wenn doch, wird es mit Rücksprache geändert und die Gemeinderäte informiert.
Triberg:
Keine Antwort.
Tuningen:
Grundsätzlich haben die Gemeinderäte Einsicht der öffentlichen Protokolle in elektronischer Form.
Über Einwendungen entscheidet nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat. Praktisch hat es bei der Gemeinde Tuningen in den vergangen vier Jahren keine Einwendung gegeben.
Unterkirnach:
Keine Antwort, aber online Verfügbar.
Villingen-Schwenningen:
Keine Antwort, aber online Verfügbar.
Vöhrenbach:
Das nichtöffentliche und das öffentliche Protokoll wird in der Sitzung in einem Ordner an die beiden Urkundspersonen zum Unterzeichnen gegeben. Sofern Gemeinderäte einen Auszug vom öffentlichen Protokoll wünschen, wird dies in der Regel auf Papier zur Verfügung gestellt.
Einsprüche über inhaltliche Fehler gab es in den letzten Jahren nicht.
*Der Bürgermeister hat mir angeboten, mit mir nachts im Rathaus zu bleiben und ich dann die Protokolle lesen darf. Da ich das Angebot nicht wahrnehme, bin ich wohl selber Schuld und es ist nicht wirklich „geheim“.
„Was wird das?“, haben sich in den letzten 2 Wochen viele Spaziergänger und Radfahrer gefragt, die den Jakobssteg überqueren wollten und feststellen mußten, dass dieser, kaum fertiggestellt, schon wieder gesperrt war.
Auf der Westseite der Breg wurde nämlich ein stattlicher Baum plötzlich mit einem Gehweg umrandet.
Des Rätsels Lösung besteht darin, dass der Anstieg/das Gefälle vom Steg zur Straße mehr als 6% beträgt. Deshalb wurde für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren, durch den als Serpentine angelegten Gehweg, dieser Anstieg entschärft und abgeflacht. So ist es jetzt möglich, durch den wesentlich geringeren Anstieg, diese Hürde einfacher und ohne Kraftaufwand zu nehmen.
Hier läßt sich der Unterschied der Steigung sehr gut erkennen.
Seit gestern ist der Jakobssteg wieder offen und auch der Gehweg fertig. Eine feine Sache für Mitbürger, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind und deshalb auf die Hilfe von Rollstühlen und Rollatoren angewiesen sind. Angesichts einer Bauzeit von gerade mal 2 Wochen ging das ja auch sehr fix. Das „Tüpfelchen auf dem i“ wäre allerdings gewesen, wenn man diese Baumaßnahme während des 2-monatigen Zeitraums durchgeführt hätte, als der Jakobssteg wegen Renovierung ohnehin abgebaut war. Sowas nennt man dann Effizienz.