Kein Nachschlag beim Flächenfraß

Die Ende 2019 ausgelaufene und wieder neu eingeführte Norm des § 13b BauGB ist zeitlich bis Ende 2022 befristet. Mal schauen, was die momentane Regierung daraus macht. Deshalb hier eine kleine Erinnerung:

20.11.2019 von Chris Kühn MdB (Tübingen), Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

Im Juli legte die „Baulandkommission“ der Bundesregierung ihre Empfehlung zur zukünftigen Bodenpolitik in Deutschland vor. Diese enthielt viele Impulse zur Unterstützung der Kommunen bei einer sozialen und gemeinnützigen Bodenpolitik. Dabei wurde auch die Erleichterung von Baugeboten oder die Verlängerung des kommunalen Vorkaufsrechtes als wichtiges Instrument gegen den Wohnraummangel hervorgehoben. Diese Punkte fordern wir Grüne seit langem von der Bundesregierung ein. Sie müssen in Zeiten von Wohnungsmangel und Bodenspekulation endlich umgesetzt werden.

Leider will die Baulandkommission aber auch eine fatale Fehlentwicklung fortsetzen: Die Ausweitung des Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser soll um weitere drei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.

Dieser Flächenfraß-Paragraph läuft dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ diametral zuwider. Er wurde ursprünglich auf Druck der CSU ins Gesetz geschrieben und hebelt den Flächenschutz im Außenbereich der Dörfer und Städte aus. Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei im „Hau-Ruck“-Verfahren übergangen. Er steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen und Absichten, vor allem die Innenentwicklung zu befördern. So nimmt die ungebremste Zersiedelung unserer Städte und Gemeinden weiter ihren Lauf.

Apropos CSU: Der noch von Ex-Verkehrsminister verantwortete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war und ist ein weiterer Haupttreiber des Flächenfraßes der letzten Jahre. Hier wurde bereits 2016 die Chance verpasst, die Rolle der klimafreundlichen Schiene auszubauen und Mobilität neu, und nicht mehr in Beton zu denken. Doch stattdessen wurden zu viele unsinnige, umweltzerstörerische und teure Prestigeprojekte und Ortsumgehungen priorisiert. Überproportional viele davon in bayerischen Landkreisen. Auch in und um Hüfingen kann man die Folgen einer verfehlten Flächenpolitik im Verkehrsbereich begutachten.

Das wichtige Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis 2030 auf dreißig Hektar am Tag abzubremsen wird so weiter konsequent hintertrieben. Täglich werden rund sechzig Hektar als Siedlungs- oder Verkehrsfläche versiegelt, was etwa neunzig Fußballfeldern entspricht. Allein aufgrund des Paragraphen 13b BauGB, der im Mai 2017 in Kraft trat, sind davon durchschnittlich zwei Hektar pro Tag an überplantem Gebiet der Natur und dem Umland verloren gegangen. Das hat eine Anfrage von mir an die Bundesregierung jetzt ans Licht gebracht. Dabei ist die Bodenversiegelung eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Deswegen hatte auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes zu Recht angemahnt, den Flächenfraß-Paragraphen Ende 2019 auslaufen zu lassen.

Diesem krassen ökologischen Eingriff steht auf der anderen Seite kein angemessener Nutzen entgegen. Es werden nämlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser in 13b-Gebieten gebaut. Wenn schon Umwelt und Beteiligung – angeblich, um die Wohnungskrise zu bekämpfen – unter den Tisch fallen, dann muss wenigstens alles für konzentrierte, behutsame Flächeninanspruchnahme und verdichtetes Bauen getan werden. Doch Union und SPD forcieren das Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und schwächen damit Stadtzentren und Ortskerne. Das Ergebnis sind so genannte Donut-Dörfer und -Städte mit dicker Randbebauung aber ohne Mitte.

Wir Grüne möchten dagegen neuen Wohnraum schaffen, indem wir flächenschonendes Bauen in den Städten erleichtern. Unser Leitprinzip ist die lebenswerte Stadt der kurzen Wege, die Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung einräumt. Unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Flächen sind wertvoll und werden immer seltener. Böden bilden die zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenversiegelung bedeutet immer auch den Verlust an natürlichen Lebensräumen, trägt zum Artensterben bei und hat in der Klimakrise negative Folgen. Starkregenphänomene haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg erheblich zugenommen. Überflutungen sind keine Seltenheit mehr. Die letzten fünf Jahre sind unter den zehn heißesten, die Deutschland seit 1881, dem Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt hat. Das verändert unsere Städte und Landschaften dramatisch.

Deswegen müssen wir endlich weg von der Betonpolitik beim Wohnen und Verkehr und hin zu einer intelligenten Stadt- und Regionalplanung. Wir Grüne kämpfen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserem wertvollen Boden.

Lidl Erweiterung

Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.

Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?

Artikel vom 07. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.

Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.

Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.

Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.

Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.

  1. Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden.
    Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.

  2. Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen.
    Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63).
    Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.

  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.

  4. Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.

  5. Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.

  7. Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.

Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.

Mit freundlichem Gruß
gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt

Trollblumen

Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.

Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:

1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.

Bau des Lidl Logistikzentrums

Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:

Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG
vom 20.01.2016



In der Stadtratssitzung vom 05.03.2020 wurde die 1. Erweiterung dann ohne Widerstand ebenfalls durchgewunken. Dies obwohl die Unterlagen zur Natura-2000 Vorprüfung falsch sind.

Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!

Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?

Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise  angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31. 
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet! 
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge

Es gibt also sicher Summationswirkungen! 

Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!

Rotmilan über Hüfingen


Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.

So gibt es Vollzugsdefizite und Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot bei FFH-Lebensraum typen auf Grünlandstandorten in Deutschland.

Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:

Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.

Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.

Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.


Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.

Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf

Karte Lidl Zentrallager vom Kartendienst der LUBW

Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:

Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.

In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM.
Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.

Kindergartengebühren

Immer wieder erreichen mich Nachrichten über die Gebühren der Kindergärten, des Essens und jetzt der Fahrtkosten. Ich habe keinerlei Ahnung, wie ich das einschätzen kann und soll.

Um mal einen Überblick zu bekommen, würde es uns sehr interessieren wieviel die jungen Eltern in der Region für was bezahlen.

Liebe jungen Eltern, bitte klärt uns Alten mal auf!

Gerne anonym und mit möglichst wenigen Namen. Es interessieren hier alle Eltern aus der Region, also nicht nur Hüfingen. Wir hätten gerne einen belastbaren Vergleich! Deshalb, um so mehr sich die Mühe machen, das hier zu beantworten, um so besser.

Vielen Dank für die Mühen!
Und wenn ihr zum 1. Mal kommentiert, gebt mir bitte kurz Zeit euern Kommentar frei zu schalten.
Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.



Alter vom Kind:
Ortschaft vom Kiga:
Fahrtkosten:
Träger der Einrichtung:
Art der Betreuung:
Kosten:
Essensauswahl:
Kosten der Verpflegung:
Sonstwas:


Name der Ortschaft des Kiga und gibt es am Wohnort einen Kiga?
Muss Kind mit Bus zum Kiga, weil er zu weit weg ist?
Träger z.B. frei, evangelisch, katholisch, städtisch
Wie lange? z.B. von 8:00-12:00, von 9:00 -15:00
Pro Monat, pro Jahr
Menüs zur Auswahl, vegetarisch, viel Fleisch, frisches Obst und Gemüse

Sobald hier genug Kommentare vorhanden sind, werde ich mal versuchen die Sache zusammen zu fassen.

Nochmals Danke für die Hilfe!

Regen bringt Segen

Da habe ich letzte Woche noch erklärt, warum in der Breg beim Römerbad kein Wasser mehr ist und schon regnet es.

Hier gibts den Film: „Die Breg im Jahreslauf


Im Südkurier lässt das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz behaupten es wolle die Kraftwerkbetreiber verklagen, weil diese die Kraftwerke heimlich kurz angeschaltet hätten.

Hüfinger Wasserkaftweke

Meiner Information nach, ist es unmöglich ein Wasserkraftwerk kurz an- und abzuschalten. Zumindest sind die Kraftwerke jetzt auch nach dem Regen nicht wieder hochgefahren.

Leider brachte der Regen auch eine schöne alte Linde zum auseinanderbrechen. Der markante Baum am Bräunlinger Heckenpfad wird wohl nicht mehr zu retten sein:.

Alu Brücke

Nach dem Lidllager, dem Weiher als Kloake, der Zerstörung von Streuobstwiesen und Rodung eines Heckenbiotops durch den Biotopbeauftragten hatte sich der Hüfinger Gemeinderat mit seinem Bürgermeister ein neues Meisterwerk ausgedacht, um ihre Verachtung gegenüber der Natur auszudrücken. Da sage mal einer es seien Banausen. Welch hübscheres Symbol gegen die Nachhaltigkeit lässt sich setzten als mit einer Alubrücke?

Warum nur?

Auch so kann man eine eigentlich wunderbare Idee einer Brücke zerstören.

Aluminiumproduktion

Die Herstellung von Aluminium ist extrem aufwändig und umweltschädlich. Das beginnt mit dem Abbau des Rohstoffs Bauxit und gipfelt im immensen Stromverbrauch.

Bauxit

Im Jahr 2019 waren Australien (105 Millionen Tonnen), die Volksrepublik China (70 Millionen Tonnen), Guinea (67 Millionen Tonnen), Brasilien (34 Millionen Tonnen) und Indien (23 Millionen Tonnen) die weltweit bedeutendsten Fördernationen von Bauxit, deren Anteil an den weltweit abgebauten 358 Millionen Tonnen rund 84 Prozent betrug. (Wikipedia)

Nach Überprüfung aller bisherigen Erkenntnisse können wir feststellen, dass die verschiedenen Bergbauaktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben und die Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften haben. Es fehlt an strengen und wirksamen Maßnahmen zur Rekultivierung und Wiederherstellung des abgebauten Landes. Daher müssen alle Beteiligten auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Erhaltung der Umwelt achten, um den weiteren Verlust von Waldflächen und Oberboden zu stoppen und eine Verschlechterung der Wasserqualität, Bodenverschlechterung, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung für eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung der Region zu verhindern. Das Bergbauland sollte ordnungsgemäß rekultiviert werden, wobei auch die Vegetation und die Tierwelt in den früheren Bergbaulandschaften wiederhergestellt werden sollten und sogar für die Landwirtschaft genutzt werden können.

*Environmental Impact of Bauxite Mining: A Review, Prashant Hindurao Kamble, S. M. Bhosale, International Journal for Research in Applied Science & Engineering Technology (IJRASET) ISSN: 2321-9653; IC Value: 45.98; Volume 7 Issue I.
Ein Mann wäscht seine Kleidung neben einer Bergbaustraße des Konsortiums La Société Minière de Boké (SMB) in Guinea. Lokale Gemeinschaften geben an, dass der Bau der Bergbaustraßen von SMB Flüsse und Bäche blockiert, ihren Lauf umleitet und den Wasserstand in den örtlichen Brunnen senkt. © 2018 Ricci Shryock für Human Rights Watch

Dabei haben wir doch Handwerker im Stadtrat, die Holz zu schätzen wissen müssten?

Es wird auch spannend werden, wie eine Alubrücke über der Breg im Winter eisfrei gehalten und gewartet werden soll. Vielleicht wollen die dann Salz dazu in die Breg schütten? Würde ja passen, damit wir noch ein bisschen mehr Umweltzerstörung haben. Über die sinnlose und hier auch noch teure Naturzerstörung in Hüfingen lässt sich nur noch rätseln.

Überfall von Russland auf die Ukraine

Nicht, dass die Männer in meiner Fraktion schon mehrfach darauf hin gewiesen hätten, dass Russland mit einem Marktanteil von 10 Prozent nach China der zweitgrößte Aluminiumproduzent weltweit ist. Im Jahr 2021 exportierte Rusal 3,9 Millionen Tonnen Aluminium.

So kam was kommen musste und Lieferengpässe befeuern die Preisrallye bei Aluminium. Die Kosten für die schöne Aluminiumbrücke sind um 59,85% gestiegen.

Nun wird die Ausschreibung aufgehoben und wieder neu getrennt ausgeschrieben.

Siedlersteg Donaueschingen
Gerbewies Brücke, Friedrich-Ebert-Straße

Naturkindergarten für Hüfingen

Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Und zwar mehrere unterschiedliche freie Träger. Auch sollte, unter normalen Bedingungen, eine Auswahl unter den verschiedenen Trägern ermöglicht werden.

In Hüfingen gibt es keine Möglichkeit für Eltern ihren Kindern eine passende Kindertagesstätte zu wählen. Nicht nur die pädagogische Ausrichtung wird vom Bürgermeister und dem Gemeinderat bestimmt, sondern auch nur ein einziger Träger den Einrichtungen vorgegeben.

Ein neuer, junger Verein arbeitet nun aktiv daran, das Angebot der Kinderbetreuung in Hüfingen zu erweitern.

Wiesenkinder

Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen.

§ 2 Vereinszweck

(1)  Der Verein Wiesenkinder e.V. – Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen mit Sitz in Hausen vor Wald verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Ziel und Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zum Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, weltoffenen und naturverbundenen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu leisten, insbesondere der individuellen und sozialen Entwicklung und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (angelehnt an §1 Kinder- und Jugendhilfegesetz).

(3) Der Verein hat des Weiteren zum Ziel, die Trägervielfalt in der Kleinkindbetreuung auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen zu ergänzen und zu gewährleisten. 

(4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Planung, Organisation und Errichtung eines Naturkindergartens für Kinder bis zum Schuleintritt.

(5) Der Verein ist in weltanschaulicher, sozialer, politischer und religiöser Hinsicht neutral.

(6) In seiner Funktion fördert und unterstützt der Verein das Projekt „Errichtung einen Naturkindergarten auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen“ und begleitet die anstehenden Gestaltungsprozesse organisatorisch, strukturell, finanziell sowie planerisch.

Die ganze Satzung befindet sich unten. Hier zuerst mal ein Mitgliedsantrag.

Mitglieder entrichten pro Person im Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25,00 €.
Fördermitglieder sind solche Personen, die nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sind. Sie unterstützen den Verein mit einem Mitgliedsbeitrag zur Förderung in beliebiger Höhe, mindestens jedoch mit 10,00 € pro Person im Kalenderjahr.

Zu erreichen ist der Verein unter folgenden E-Mail Adresse:

Vorstand des Vereins Wiesenkinder bei der Gründungsversammlung am 12. Juli 2022.

Lärmaktionsplanung der Stadt Hüfingen

6. Juli 2022 Ursula Albert

Anhörung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen.

Am Dienstag, den 5. Juli 2022 fand um 18:00 Uhr in der Hüfinger Festhalle die Anhörung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen zur o.g. Aktion statt.

Von Seiten der Stadtverwaltung waren der Bürgermeister, der Hauptamtsleiter und der Bauamtsleiter anwesend. Frau Hesse und Herr Wahl vom Büro Rapp, welches mit der Durchführung des Lärmaktionsplanung beauftragt ist, moderierten den Abend. Rund 30 interessierte und betroffene Bürger*innen, die an den verkehrsreichsten Straßen von Hüfingen wohnen, verfolgten aufmerksam die Ausführungen von Herrn Wahl und brachten sich durch Stellungnahmen und in der anschließenden Diskussion ein.

Die vom Büro Rapp vorgeschlagene Maximallösung wurde von allen Anwesenden positiv aufgenommen. Diese Lösung beinhaltet im Wesentlichen die Herabsetzung des Tempos auf den folgenden Straßen: Haupt- und Donaueschinger Straße, Bräunlinger und Schaffhauser Straße sowie Dögginger- und Hochstraße. Das Ergebnis wäre deutlich weniger Lärm, mehr Verkehrssicherheit vor allem für Fußgänger und Radfahrer und letztendlich für alle Hüfinger*innen ein Gewinn an Lebens- und Aufenthaltsqualität.

Zu Irritationen führte allerdings ein separates vorangegangenes Gespräch mit Firmeninhaber*innen zum gleichen Thema. Der Sprecher der Bürgerinitiative Verkehrsberuhigung Hüfinger Außerstadt (Süden) hob hervor, dass es beim Lärmaktionsplan weniger um Befindlichkeiten der Gewerbetreibenden ginge, sondern schlicht und ergreifend um jedwede Maßnahme, die zur Verkehrslärmminderung und damit zum Schutz der betroffenen Anwohner*innen ginge. Auch bemängelte er, dass die Verkehrszahlen von der Stadt Hüfingen zur Verfügung gestellten Messungen nicht stimmen können. Er forderte die Verantwortlichen auf, die Zahlen näher zu belegen. Dieser Aufforderung allerdings konnten die Verantwortlichen an diesem Abend nicht nachkommen, da genaue Quellenangaben fehlten.

Des Weiteren wurde vom Sprecher kritisiert, dass bei der Neugestaltung der Schaffhauser Straße kein Flüsterasphalt in Betracht gezogen wurde. Der Bauamtsleiter merkte an, dass offenporige Beläge erst abTempo 80 km/h wirksam seien und der lärmmindernde Belag nur ca. sieben Jahre hielte. Doch Herr Wahl konnte diesen Vorbehalt aus dem Weg räumen, da es geschlossene Beläge gäbe, die effektiv bei geringeren Geschwindigkeiten zur Lärmminderung beitrügen und als weiterer Vorteil die kaum wesentlich teuereren Herstellungskosten anderer Beläge gegenüber nennen. Er wies auch daraufhin, dass ein Lkw 20 mal so viel Lärm verursacht wie ein einzelner Pkw; dies im Hinblick auf den Schwerlastverkehr.

Herr Wahl brachte abschließend zum Ausdruck, dass sein Büro bereits eine Vielzahl von Gemeinden auf dem Weg zur Lärmminderung beraten und begleitet habe und dass das Ergebnis dieser Arbeiten war, dass diese Gemeinden mit der Einführung von Tempo 30 sehr zufrieden seien. Unterlegt wurde dieser Erfolg durch zahlreiche Presseberichte.

Es wurde von den Anwesenden bemängelt, dass bei der Einführung des Lärmaktionsplans vor fünf Jahren keine entlastenden Maßnahmen vom Gemeinderat und damaligen Bürgermeister beschlossen wurde.

An diesem Abend waren sechs Vertreter*in des Gemeinderats anwesend.

Bedauerlich war, dass die einzig anwesende Gemeinderätin, die sogar in der Nähe der viel befahrenen Schaffhauser Straße wohnt, sich nicht in die Diskussion mit einbrachte.

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen wird nach der Sommerpause über dieses zukunftsweisende Thema, welches uns alle betrifft, beraten und endgültig darüber entscheiden müssen.

Tor etwa 1950
Foto: Karl Schweizer

Lebensqualität in Hüfingen verbessern

15.06.2022 Michael Steinemann, von der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion

Als Fraktion sind wir stets bestrebt die Verbesserung der Lebensqualität in unserer attraktiven Gesamtstadt im Auge zu haben. Zugegeben, an vielen Stellen ist dies gar nicht so einfach. So kann es bei vielen Ideen hohe Hürden geben, weit auseinandergehende Ansichten über die Auswirkungen, hohe Kosten, u. v. m.

In den letzten Monaten hat sich unsere Fraktion unter anderem zwei Projekten gewidmet auf die der vorhergehende Satz so nicht zutrifft. Wir sind der Meinung, mit relativ wenig Aufwand könnte man zwei „Baustellen“ beenden. Der Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt. So gibt es mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen (u. a. vom GVV Umweltbüro und des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz). Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen gegen einige Landwirte in Behla. Auch um unsere Landwirte zu schützen, haben wir nun beantragt, dass diese „wilde“ Ansammlung von Teilfakten, Gerüchten und Anschuldigungen durch einen unabhängigen Gutachter sortiert, untersucht und analysiert wird. Der Schutz des Gewässers kommt übrigens nicht nur Tier und Umwelt zugute, sondern letztendlich auch der Aufenthaltsqualität beim idyllischen Weiher.

Die Aufenthaltsqualität – aber auch insbesondere die Lebensqualität – wollen wir eben- falls in der Hüfinger Innenstadt verbessern. Im März haben wir einen Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung beginnend vom neuen Kreisverkehr Dögginger Straße/Schaffhauser Straße, über die Hauptstraße, bis einschließlich Donaueschinger Straße gestellt. Möglicherweise können noch andere Stellen miteinbezogen werden. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderat und Verwaltung sollen im laufenden Prozess des Lärmaktionsplanes der Stadt Hüfingen ihre Ansichten äußern können. Eine Reduzierung auf 30 km/h auf dieser vielbefahrenen Durchgangsstraße ist aufgrund der Viel- zahl von emissionsbetroffenen Anwohnern erforderlich. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtsregeln ist nahezu kostenlos, effektiv und schnell umsetzbar. Nennenswerte Nachteile gibt es keine. Wir sehen übrigens keine zu erwartenden Umsatzeinbußen für den anliegenden Einzelhandel und Gastronomie, sondern im Gegenteil, wir bewerten es als Chance zur Attraktivitätssteigerung. Weniger Lärm, weniger Geruchsemissionen, mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, mehr Zuspruch durch Kunden.

Viele Navigationsgeräte würden ortsfremde Autofahrer in den vergangenen Wochen erst gar nicht durch die Hüfinger Innenstadt lotsen, wenn sie anstatt der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nur noch „30“ einkalkulieren würden. Wir machen uns für eine lebendige und verkehrsberuhigte Stadtmitte stark.

Windpark Länge im Genehmigungsverfahren

Windrad auf der Länge

15. Juni 2022 von Bene Müller, Vorstand solarcomplex AG

solarcomplex hat im Auftrag der Gesellschafter der Betreibergesellschaft im Dezember 2021 einen BImSchG-Antrag (Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz) für den Windpark Länge gestellt.

Obwohl das nicht verpflichtend ist, hat solarcomplex das sogenannte förmliche Verfahren mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt.

Aufbau der Windkraftanlage auf dem Auenberg 1990 in Hausen vor Wald

Der öffentliche Teil des Verfahrens wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar als zuständiger Genehmigungsbehörde eingeleitet. Die am Projekt beteiligten rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften hoffen, daß bis Ende 2022 eine Genehmigung erteilt wird und der Bau in 2023 beginnen kann.

Die 6 Windkraftanlagen sollen einen jährlichen Stromertrag von knapp 60 Mio kWh liefern und würden damit einen spürbaren Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg liefern. Für die Nutzung heimischer erneuerbarer Energien sprach schon immer der Klimaschutzaspekt. Inzwischen aber auch der Kostenvorteil und die Unabhängigkeit, welche wir dadurch gegenüber fossilen Energieimporten aus autoritären Ländern erlangen. Das erkennen immer mehr Menschen und Firmen, viele leider erst mit dem Krieg gegen die Ukraine. Gleichwohl wird es einige unverbesserliche geben, welche auch jetzt noch den Windpark Länge bekämpfen.

Blick über Behla auf die Länge und Fürstenberg

Von daher geht solarcomplex davon aus, daß gegen eine Genehmigung erneut geklagt wird. Das Geld für Gerichts- und Anwaltskosten wurde bereit gestellt und ist im Gesamtinvest von rd. 45 Mio Euro enthalten.

Antrag „Gutachten Behlaer Weiher“

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion

Der Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.

So gibt es mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen u.a. vom GVV Umweltbüro, der Stadt Hüfingen, der Hochschule Furtwangen, der Fischereivereinigung, des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde. Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen gegen einige Landwirte in Behla.

Auch um unsere Landwirte zu schützen, beantragen wir, dass diese „wilde“ Ansammlung von Teilfakten, Gerüchten und Anschuldigungen durch einen unabhängigen Gutachter sortiert, untersucht und analysiert wird.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

Der Zustand des Behlaer Weihers wird von einem unabhängigen Ingenieurbüro untersucht. Hierbei soll das Büro Zugriff auf Akten der Stadt Hüfingen bekommen und unabhängig davon den Behlaer Weiher und seine Zuflüsse untersuchen, analysieren und Verbesserungsvorschläge machen.

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