Auch, wenn man das Gefühl hat, es regnet unentwegt,, so lässt sich die Natur nicht aufhalten und erkämpft sich ihren Platz gegen alle Widrigkeiten. Hier ein paar Einblicke in die Tier – und Pflanzenwelt in unserem schönen Ländle zur Aufheiterung in dieser aktuellen Zeit. Viele Freude damit.
[ngg src=“galleries“ ids=“18″ display=“pro_mosaic“]Allgemein
3 Millionen verzockt und kein bisschen Demut
06.05.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen
Die Stadt Hüfingen ist eine der allerletzten Kommunen, die am 5. Januar Festgeld bei der Greensill Bank angelegt haben. Ein Zeitpunkt wo jeder Laie schon im Internet über die Schieflage der Greensill Bank recherchieren konnte.
Greensill war längst nicht mehr im A Rating, wie das die vom Gemeinderat beschlossenen Anlagerichtlinien der Stadt fordern, sondern längst in Rating B.
Man fragt sich: „Wozu eigentlich kauft die Verwaltung auch noch den Rat eines sogenannten Finanzdienstleisters ein, wenn sie selbst das Rating der Bank problemlos nachschauen und im Internet längst die bedenklichen Kommentare zu dieser Bank lesen konnte?“
Wenn wir uns die Verzinsung dieser beiden Geldanlagen ansehen stellt sich die Frage was die Verantwortlichen dabei gedacht haben 3 Millionen. für 0,00-0,05 % Zins, überstürzt und ohne professionelle Recherche, in eine unsichere Bank anzulegen, um einen „Kleckersbetrag“ von Strafzinsen zu sparen.“ Das hätte die wenigen Tage um die Jahreswende bei 3 Millionen, wenn überhaupt einen Minuszins von nicht einmal 500 € ausgemacht. Es wäre dann Zeit genug gewesen sich in Ruhe mit dieser Anlagesituation auseinanderzusetzen.
Die Zinssituation stellt uns schon seit der letzten Finanzkrise 2008 vor Herausforderungen. Das kann aber doch keine Entschuldigung für überstürzte und unüberlegte Anlagengeschäfte sein. Der Bürgermeister rühmt sich mit Zinserträgen von 11.6 Millionen. seit dem Jahr 2000. Davon ist aber nur ein Minimum in seiner Zeit seit 2017 entstanden. Der allergrößte Teil wurde in Zeiten seines Vorgängers erwirtschaftet. Ja, eine 100 % Sicherheit gibt es nie. Die gab es aber in den vergangenen Jahrzehnten auch nie! Es gab aber Bürgermeister, die sich mit diesen Anlagegeschäften intensiv beschäftigt haben.
Die SPD Fraktion hat bereits am 13. März mit einem Schreiben an den Landrat die Rechtsaufsichtsbehörde um eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass das Geschehene transparent und gerecht aufgearbeitet wird.
Es ist auch das Recht des Gemeinderates vom Bürgermeister, eine aktuellen Stand der Liquidität und der Geldanlagen anzufordern; „Was ist wo – wieviel – bis wann – zu welchen Konditionen angelegt,“ Das haben wir bereits im Januar beantragt und mussten es später erneut anmahnen. In der dann erst spät vom Bürgermeister gelieferten Aufstellung hat, man höre und staune, die Greensill Bank gefehlt. D.h. der Bürgermeister hat den Gemeinderat hinters Licht geführt. Das ist unglaublich und fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in keiner Weise.
Wir müssen auch festhalten: Der Informationsfluss an die Bürgerinnen und Bürger verlief von Seiten der Verwaltung zu langsam. Am 16. März hat der Bürgermeister die erste Pressemitteilung rausgegeben. Bereits am 3. März war die Schließung der Greensill Bank öffentlich. Es gibt andere Beispiele, wie Information besser laufen kann. Und dann: Zuerst einen Schuldigen suchen und dann erst an die Öffentlichkeit gehen ist nicht die feine Art. Von einem Bürgermeister, der Chef der Verwaltung ist, erwarten wir hier etwas Anderes. Der Chef trägt immer die Verantwortung. Intern kann dann hinterfragt werden, wie es zu so einem fatalen Fehler kommen kann. Daraus können sich dann neue Arbeitsanweisungen oder verwaltungsinterne Richtlinien ergeben. Aber nicht die öffentliche Brandmarkung des Angestellten mit der geringsten Verantwortung.
Wie hoch sind die Kosten, des beauftragten Rechtsanwaltbüro, um eventuell noch an Teile der fehelenden Gelder zu kommen? Das wollen wir wissen.
Weitere Fragen auf die wir bisher keine Antwort erhalten haben:
- Welche Externen Berater sind hinzugezogen worden und wie hoch sind die Kosten?
- Wer hat mit wem bei der Sparkasse, deren Miteigentümer die Stadt ist, über diese Geldanlagen und ihre Problemlösungen gesprochen?
- Wer hat mit wem bei unserer regionalen Volksbank, mit der wir ebenfalls enge Beziehungen haben, sich zu diesem Sachverhalt beraten?
- Wie hoch sind die Kosten für die Berater, die in der Gemeinderatsitzung uns und die Bevölkerung besänftigen sollten?
Fazit:
3 Millionen schmerzen und werden der Stadt Hüfingen noch lange anhängen.
Es muss eine Lösung gefunden werden, wie in Zukunft so eine Misere möglichst nicht mehr vorkommt.
Ein Teil dieser Lösung werden überarbeitete Geldanlage-Richtlinien sein.
Wobei hier ganz klar ist: der Gemeinderat gibt die Richtlinien vor.
Der Gemeinderat wird und kann nicht in die innere Organisationshoheit des Bürgermeisters in der Verwaltung eingreifen. D.h. Hinweise wer innerhalb der Verwaltung was zu machen hat obliegt, nach der GemO, dem Bürgermeister als Chef der Verwaltung und nicht dem Gemeinderat.
Weder der Gemeinderat als Gremium, noch einzelne Verantwortliche gehören in die Richtlinien, die der Gemeinderat der Verwaltung als Arbeitsgrundlage gibt. Hier benötigen wir einen besseren, brauchbaren Entwurf.
Sowohl nach der Richtlinie von 2018 wie nach der Gemeindeordnung (GemO) liegt die Verantwortung automatisch mindestens beim Kämmerer. Er ist als Amtsleiter Vorgesetzter im Rechnungsamt zu dem auch die Kasse gehört. Das gilt insbesondere, wenn man weiß, dass der Hüfinger Kämmerer auf Vorschlag und Drängen von Bürgermeister Kollmeier höher bezahlt ist, als das in Gemeinden unserer Größenordnung üblich ist. Abgesehen davon kann und darf sich ein Bürgermeister in der Größenordnung von Hüfingen hier auch in der Sache nicht der Verantwortung entziehen. Bei Geldgeschäften in dieser Größenordnung muss sich der Bürgermeister, nach unserer Auffassung, auch um Details in der Sache kümmern. Das waren wir in der Vergangenheit anders gewohnt.
Und eines geht gar nicht: einen untergeordneten Angestellten öffentlich an den Pranger stellen. Da machen wir nicht mit!
Wenigstens ein bisschen Demut und mea culpa hätte man vom ersten Mann in der Stadt erwarten dürfen.
Zusammen planen!
Genau vor einem Jahr, im Mai 2020, hat Donaueschingen angeboten in Kooperation ein gemeinsames Besucherlenkunsgkonzept für den Riedsee zu erstellen.
Eine Teilnahme wurde vom Hüfinger Bürgermeister im Alleingang abgelehnt.
Da der Bürgermeister hier aber keine Ideen oder auch nur Ahnung hätte, soll es nun der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen (NÖ) Sitzung richten.
Die Stadträte sind angehalten in einer mehrstündigen Sitzung samt Exkursion ein Nutzungskonzept auszuarbeiten. Dies bei einer Inzidenz von 262 – Stand heute.
Warum ist für eine sinnvolle und professionelle Planung kein Geld und kein Wille da?
Donaueschingen bezahlt etwa 11.000 Euro und für Hüfingen wäre das dann sicher weniger.
Zur Unterstützung für eine Bürgerfragestunde hatte Herr K. auch Geld, um einen Consulting Mann extra aus Potsdam zu seiner Hilfe einzukaufen, der uns was von seiner „Mutti“ erzählt hat.
Es ist mir unverständlich warum nicht zumindest hier die CDU Hüfingen mit der CDU Donaueschingen zusammen arbeiten kann. Ist das Bedürfnis nach Alleinherrschaft auch hier so ausgeprägt?
Es fragt sich wirklich, wo werden in Hüfingen die Prioritäten gesetzt?
Wir sind für ein gemeinsames Konzept mit Donaueschingen von und mit hierfür bezahlen Fachleuten!
SPD Fraktion fordert: Sanierung „Aquari“ jetzt!
01.05.2021 von Kerstin Skodell
In Hüfingen ist das Hallenbad zu; Mitarbeiter sind gekündigt oder weitegehend in Kurzarbeit. Während das kleine Unterkirnach sein Hallenbad „Aqualino“,trotz der unsicheren Aussichten durch die Pandemie, renoviert und mit einem neuen innovativen Konzept am 7. April mit Gesundheitsangeboten startet, steckt die Hüfinger Verwaltung dagegen seit langem in einer Hallenbadstarre.
In die Renovierung unseres Familienbades „Aquari“ hätte, gerade in der pandemiebedingten Stilllegung des Schwimmbetriebes und der Sauna, investiert werden können. Das Geld wäre für die Infrastruktur in Hüfingen besser angelegt gewesen, als bei der Greensill Bank. Nach der Coronapandemie wäre dann die Hallenbadsanierung kein Thema mehr gewesen. Aber da werden die Dinge vom Bürgermeister lieber auf die lange Bank geschoben. Auch das führt, wie manch Anderes, zum Stillstand unserer Stadtentwicklung.
Die SPD Fraktion fordert nun endlich Handeln seitens des Bürgermeisters in Sachen Hallenbad. Das Hallenbad ist sanierungsfähig, es muss nicht neu gebaut werden! Es bedarf auch keiner 20 Millionen. Wie der Bürgermeister diese Zahlen herbei rechnet ist uns schleierhaft. Oder steckt dahinter die Absicht unseren Schülern den Schwimmunterricht, der Bevölkerung ihre Gesundheitsaktivitäten und den Familien ein Stück Freizeitgestaltung wegzunehmen?
Noch gibt es Zuschüsse für eine Hallenbadsanierung. Der Standort direkt am Schulcampus ist im Schwarzwald-Baar-Kreis einmalig. So geht man nicht mit geschaffenem infrastrukturellem städtischem Gut um.
Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION
Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.
Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.
Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.
Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?
Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.
Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.
Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,
Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch“. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.
Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.
Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.
Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.
Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg Teil 3
Unser Antrag vom September 2020 wurde vom Bürgermeister kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben. Deshalb haben wir am 9. März 2021 einen neuen Antrag gestellt.
Dieses Mal wurde der Antrag unter Beteiligung der Kommunalaufsicht ordnungsgemäß behandelt und sogar dem Fürstenberger Ortschaftsrat zur Ablehnung vorgelegt. Der Hüfinger Stadtrat durfte ihn dann am 29. April 2021 ablehnen. Hier meine Rede dazu.
Es geht hier um einen Ausgleich der bei einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren eh hätte gemacht werden müssen und nicht darum Ökopunkte zu sammeln. Deshalb der Name freiwilliger Ausgleich.
Es gab nicht ohne Grund eine Umweltmeldung, da im Vorfeld Streuobstbäume unerlaubt gefällt wurden, um hier Tatsachen zu schaffen. 13b wurde geschaffen, um Naturschutzstandards auszuhebeln, das rechtfertigt aber nicht, dass hier sogar noch weiter gegangen wurde.
Ein Ersatz der sehr alten und gesunden Bäume die hier gefällt wurden und noch werden ist nicht möglich.
An dieser Stellte ein kleiner verwunderter Einwurf nach Fürstenberg. Es ist schon merkwürdig, dass hier für einen Fichtenforst so sehr gekämpft wird und auf der anderen Seite eine alte Streuobstwiese einfach mal so platt gemacht wird. Auch in Anbetracht der Umweltmeldung für die vorsorglich gefällten Bäumen erscheint ihr Ruf nach Transparenz bei anderen hier eher grotesk.
Wir fordern einen freiwilligen Ausgleich für die Natur von Fürstenberg. Gerade weil sich da schon eine Hecke befindet, wäre eine sinnvolle Verlängerung angebracht. Eine Hecke würde auch keine weiteren Folgekosten verursachen, ebensowenig wie der Rückbau einer nicht mehr benötigten Straße.
Kommen Landschafts- und Artenschutz nun vollends unter die Räder?
Was tun, wenn die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände die Planung der drei Städte Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg unterstützen, auf der Länge einen gigantischen Windpark zu installieren mit elf bis 245 m hohen Monstern? Denen die Stadt Geisingen, die ebenfalls ihr Vorranggebiet für Windenergienutzung in dieses Waldgebiet verlegt hat, womöglich noch vier weitere Anlagen hinzufügen will? Richtig: Um den Widerstand gegen die Entwertung und Verunstaltung der Länge zu organisieren, wurde der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. (ALLE) gegründet.
Das von den Freiburger Verwaltungsrichtern und vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof gestoppte Genehmigungsverfahren hat formale Fehler aufgewiesen, weshalb es jetzt also nochmals gänzlich neu aufgerollt werden soll. Demnächst wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses mit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gestartet werden. Ob da mit belastbaren neuen Erkenntnissen zum Artenschutz auf der Länge zu rechnen sein wird? Wie die Umweltverbände NABU, BUND und LNV 2017 in ihrem Faktencheck aufgedeckt haben, sind beim ersten Anlauf peinliche Fehler und Unterlassungen geschehen: Gerade mal 28 % der Vorgaben des Landesamts für Umwelt LUBW für artenschutzrechtliche Prüfungen sind korrekt durchgeführt worden – der schlechteste Wert aller geprüften Genehmigungsverfahren im Land. Und das in einem hochwertigen Waldgebiet mit einem besonderen ökologischen Alleinstellungsmerkmal:
- Der gigantische Windpark befindet sich in einem der bestbesetzten Rotmilandichtezentren des Landes mit weiteren windkraftsensiblen Vogelarten wie Baumfalke, Wespenbussard, fünferlei Spechtarten, Hohltaube und Sperlingskauz;
- Die Länge ist Lebensraum von bis zu 8 streng geschützten Fledermausarten;
- Über der Länge drängt sich im Herbst der kontinentale Vogelzug zusammen (im sog. Geisinger Trichter);
- Als größtes unzerschnittenes und unbesiedeltes Waldgebiet der Südwestecke ist die Länge ein wichtiger Trittstein und eine Wildtierkorridor-Schlüsselstelle von internationaler Bedeutung, ausgewiesen durch den Generalwildwegeplan, die „waldbezogene Fachplanung des Landes“.
Dass für den Rotmilan nicht nur die waldfreie Landschaft von lebenswichtiger Bedeutung ist, sondern auch der Längewald als Horst- und Streifgebiet, dass er auch immer wieder kreuz und quer überflogen wird, weiß man spätestens seit dem Jahr 2007, als einige dieser „Wappenvögel der Baar“ mit Sendern ausgestattet wurden, um damit ihre Raumnutzung zu erforschen. Da Milane auch Aasfresser sind, werden sie die Kahlflächen um die Windräder (insgesamt ca. 11 Hektar!) künftig besonders gründlich nach Schlagopfern absuchen – unter akuter Lebensgefahr, dabei selbst geschreddert zu werden.
Über den Rotmilan erhielt das Landratsamt SBK schon im Jahr 2004 eine Expertise der Vogelwarte Radolfzell, nach welcher sich die Ausweisung eines Vorranggebiets für die Windkraftnutzung schon damals eigentlich erübrigt haben müsste; in ihr wird klipp und klar festgestellt: „Von mehreren Verbreitungsschwerpunkten des Landes Baden-Württemberg ist der Schwarzwald-Baar-Kreis der wichtigste überhaupt, weil hier die höchste Brutpaardichte des Landes festgestellt wurde. Der Landkreis ist auch die wichtigste Überwinterungsregion Baden-Württembergs und dadurch eine der wichtigsten in Deutschland.“ Weshalb der damalige Leiter der Vogelwarte, Prof. Berthold, ein ausgewiesener Kenner der Baar, sich auch 2019 gegenüber der Presse erstaunlich freimütig geäußert hat: Die Länge sei ein Hotspot des Rotmilans. „Hier Windräder zu genehmigen und zu bauen, ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn.“
Dass 11 bis (einschließlich der von Geisingen geplanten) 16 Windenergieanlagen mit bis 245 m Höhe während des Herbstvogelzugs das Risiko erhöhen, das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des inzwischen auf Druck der Windkraftbranche aufgeweichten Windenergieerlasses, wonach „Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“ zu den Tabuzonen zählen. Klar ist, dass sich der Vogelzug je nach Vogelart, nach Wetterlage und nach Tag- oder Nachtzeit in sehr unterschiedlicher Massierung und auch in sehr variabler Flughöhe abspielt. Bei der letzten artenschutzrechtlichen Prüfung war der Länge zwar ein „massiver, breitgestreuter Vogelzug“ bescheinigt worden, dennoch wollte man darin keine Konzentrationszone erkennen. Das Ausschlussargument Vogelzug wurde trotz des Geisinger Trichters ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass in den Donauschlingen der Riedbaar wie auf dem Unterhölzer Weiher unzählige Wasservögel zu rasten pflegen, ehe sie weiter gen Süden durchstarten – und dabei prompt dem Windpark auf der Länge in die Quere geraten werden.
Hinsichtlich der acht erfassten Fledermausarten und deren Flug- und Zuggewohnheiten soll erst nach Erstellung der Anlagen einzweijähriges Gondelmonitoring erfolgen, um sodann Abschaltregelungen „unter Anwendung der anlagenspezifischen Abschaltalgorithmen“ treffen zu können – eigentlich ein eklatanter Verstoß gegen das Störungs- und Tötungsverbot des Naturschutzgesetzes. Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen längst gezeigt, dass Windparks in Waldgebieten zumal im Frühsommer eine fatale Anziehungskraft speziell auf weibliche Fledermäuse ausüben, die auf der Suche nach neuen Quartieren die Windräder offenbar mit Bäumen verwechseln. Schätzungen gehen von jährlich mehr als 250.000 Fledermäusen aus, die an Windrädern getötet werden. Dabei gilt die Baar und hier speziell der Unterhölzer Wald als Fledermaus-Eldorado, in dem sogar die seltene und streng geschützte Mopsfledermaus nachgewiesen wurde. Dass diese sich im Herbst über die Länge hinweg von ihren Wochenstuben in ihr Winterquartier in den Tunneln der Sauschwänzlebahn zurückzieht, ist naheliegend.
Seit 2013 gibt es das Naturschutzgroßprojekt Baar, (mit 8,6 Mio €) massiv gefördert und finanziert von Bund, Land, Landkreisen und Kommunen mit dem Ziel, „die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume und den Biotopverbund zu sichern und zu verbessern.“ Die Länge ist von Fördergebieten förmlich umzingelt. Dass der Länge-Wald selbst nach Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen ausgespart bleiben musste, ist mehr als ein Schönheitsfehler! Der Baar, diesem „Drehkreuz von internationaler Bedeutung für den Biotopverbund“ und einer „zentralen Achse des Vogelzugs“, wird von den Verantwortlichen für das Großprojekt eine herausragende Rolle auch beim Fledermausschutz attestiert.
Dem Biotopverbund dienen auch die Wildtierkorridore des seit 2010 existierenden Generalwildwegeplans. Dass ein Windpark der hier geplanten Größenordnung samt Zuwegung die Attraktivität und Durchlässigkeit der Länge beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Dennoch wurde dieser Aspekt schon bei der Ausweisung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan glatt ignoriert, obwohl es sich bei der Länge um ein letztes Nadelöhr in Ost-West- und Nor-Süd-Richtung in Süddeutschland handelt. Als ob der Windenergieerlass Baden-Württemberg nicht ausdrücklich vorgeschrieben hätte „Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).“
Wie sehr die elf bis sechzehn Monstren auf der Länge, höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Landschaftsbild auf der Baar und in ihrer Fernwirkung vom Hegau bis zu den Aussichtsbergen des Schwarzwalds überlagern und mit der Suggestivkraft drehender Riesenrotoren dominieren werden, entzieht sich heute noch weithin unserem Vorstellungsvermögen. Die Landschaft, zumal eine noch vergleichsweise naturnahe, unzersiedelte und unzerschnittene Waldlandschaft, scheint in der Sichtweise des Klimaschutzes kein nennenswertes Schutzgut mehr zu sein, auch wenn der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere gem. Artikel 20 a des Grundgesetzes zu schützen hat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“. Leben wir aufgrund des Klimawandels bereits im übergesetzlichen Notstand?
Der Druck von Seiten der Politik wie der Windkraftbranche auf die Genehmigungsverfahren wird fraglos weiter zunehmen angesichts der europaweiten Vorgaben zur CO2-Einsparung und des stockenden Ausbaus der binnenländischen Windkraft. Schon der Scoping-Termin anfangs Dezember 2020, der Auftakt zum neuen Genehmigungsverfahren, lässt ahnen, wie es um Transparenz und Gründlichkeit bestellt sein wird. Ob da die Fehler der Vergangenheit vermieden werden und ob man den Anliegen des Arten- und des Landschaftsschutzes besser gerecht wird als zuvor? Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. wird wachsam beleiben müssen.
Noch ein Kapitel Militärgeschichte?
Die Bundeswehr plant im Weißwald einen Standortübungsplatz
Werden nächstens Panzer durch den Weißwald und über den westlich benachbarten Ochsenberg rollen, wird Gefechtslärm bis zur Tannheimer Nachsorgeklinik hinüber schallen? Auch wenn es sich nur um Platzpatronen und um Übungsgranaten aus Panzerfäusten handeln sollte, die Bevölkerung ist beunruhigt, und es formiert sich Widerstand. Was wiegt schwerer, die Verteidigungsbereitschaft und der Übungszustand der in Donaueschingen stationierten Einheiten oder das Ruhebedürfnis der Bevölkerung, insbesondere der krebskranken Kinder? Plakataktionen, Unterschriftensammlung für eine Petition und Presseberichte sorgen derzeit dafür, dass der Konflikt in der Öffentlichkeit die nötige Aufmerksamkeit erhält. Nur die Älteren dürften sich noch an den mysteriösen Ruf dieses zwischen dem Weiler Beckhofen der Gemeinde Brigachtal und Tannheim sich erstreckenden ca. 500 ha umfassenden Waldgebiets erinnern, darin speziell an den Staatswalddistrikt Weißwald mit seinen Bunkern und Mannschaftsräumen, an Stacheldraht und scharfe Wachhunde aus der Zeit des Kalten Kriegs. Vom „möglicherweise düstersten Kapitel der jüngeren Militärgeschichte“ war zuletzt im Sommer 1998 in den Tageszeitungen zu lesen, als in der Villinger Fußgängerzone die Friedensorganisation Ärzte zur Verhinderung des Atomkriegs (IPPNW) Unterschriften sammelte. Eine Petition solle endlich den Nebel lichten, so die Forderung, den Militär- wie Zivilverwaltung über den Weißwald gebreitet hatten. Was war bloß dran an den Gerüchten um dort gelagerte Atomsprengköpfe?
Für Schlagzeilen in der Lokalpresse hatte im Jahr zuvor auch noch ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Villingen-Schwenningen und dem Land Baden-Württemberg um das Munitionslager im Weißwald gesorgt. Pachtrückstände waren aufgelaufen, deretwegen die beiden Kontrahenten vors Gericht gezogen waren: Die Stadt hatte sich geweigert, vertragsgemäß weiter für ein Tauschgeschäft zu bezahlen, das anno 1961 eingefädelt worden war. Damals hatte das Land eingewilligt, dass die zuvor am Stadtrand (in Sichtweite des Villinger Klinikums!) gebunkerten Waffen einer US-amerikanischen Spezialeinheit in den ein paar Kilometer weiter südwärts gelegenen Staatswald ausgelagert wurden. Wo alsbald eine breite Zufahrtsstraße entstand, wo gerodet und viel Beton verbaut wurde innerhalb eines weitläufig abgezäunten Areals. Der Pachtvertrag für die zur Verfügung gestellte Staatswaldfläche war weitergelaufen, obwohl die Amerikaner das Lager schon 1968 wieder aufgegeben hatten. Seit Charles de Gaulle mit seiner force de frappe die militärische Zusammenarbeit mit dem großen NATO-Partner aufgekündigt hatte, war die Atommacht Frankreich für das Pentagon zum unsicheren Kantonisten geworden.
In der Folge waren dann die in Villingen stationierten Franzosen mit ihrer Munition in den Weißwald umgezogen. Erst als auch sie, nach der Besiegelung der deutschen Einheit, knapp 30 Jahre später abgerückt waren, kehrte im Weißwald wieder Friede ein – abgesehen von dem Umstand, dass die leer stehenden Bunker noch zum Abenteuerspielplatz taugten, wo waffennärrische Väter ihren Sprösslingen den Umgang mit Kriegsspielzeug beibrachten. Im Brigachtäler Rathaus wurden derweil Pläne geschmiedet, dort oben lärmintensive Industriebetriebe anzusiedeln. Doch davon wollte die Forstverwaltung partout nichts wissen, und ausgangs des Jahrtausends, im Dezember 1999, rückten schließlich die Bagger einer Hüfinger Abbruchfirma an, um die Überreste des Kalten Kriegs ultimativ dem Erdboden gleich zu machen und zu renaturieren.
Auf dem gerodeten Areal, wo kurz zuvor noch Bunker und Mannschaftsunterkünfte standen, weiden unterdessen Ziegen, um die Fläche vor der Rückkehr des Waldes zu bewahren. Denn erstaunlicherweise hat sich hier mit Kreuz- und Fransenenzian, auch mit Tausendgüldenkraut eine botanisch höchst seltene und wertvolle Flora eingefunden, wie sie in der intensiv genutzten Feldflur von heute längst nicht mehr anzutreffen ist – ein botanisches Rätsel in diesem bis zur Rodung nachweislich uralten Waldbestand.
Der Weißwald gehörte einst dem Villinger Benediktinerkloster, das nach der Reformation vom evangelisch gewordenen St. Georgen in die katholische Zähringerstadt hatte umziehen müssen. 1806 hatte es im Zuge der Säkularisierung dem badischen Staat, dem Domänenärar, ein enorm vorratsreiches Tannenaltholz überlassen müssen. In den kolossalen Stämmen des vormaligen Klosterwalds hatten die Villinger Forstleute noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts „prachtvolle Überreste eines Urwaldes“ vermutet, die man, so liest es sich in den Akten, „möglichst lange im Walde zu erhalten wünschte“. Die Stammscheibe einer bei den Rodungsmaßnahmen gefällten Riesentanne hatte im Chefzimmer des (2005 aufgelösten) staatlichen Forstamts im Villinger Kaiserring als Tischplatte Verwendung gefunden. Die Samen der heute so schutzwürdigen Freilandflora waren offenbar bereits zu Zeiten der Waldweide (ehe diese 1833 forstgesetzlich verboten worden war) in den Klauen oder im Dung von Schafen und Rindern oder auch durch das Wild bis in den Weißwald vertragen worden, wo sie in der Samenbank des Bodens überdauert haben müssen: Ein botanisches Phänomen, das im Weißwald auch andernorts zu bewundern ist, so in der Schneise einer in der Nachkriegszeit errichteten E-Leitung, die nach wenigen Jahrzehnten wieder abgebaut werden konnte, jetzt ein letzter Standort für Küchenschellen, Gelben Enzian, Türkenbund und allerlei Orchideenarten. Rätselhafterweise findet sich hier sogar das Alpenveilchen, eine uralte Kulturpflanze, die möglicherweise einst aus einem Klostergarten entkommen ist. Kein Wunder also, dass sich der floristisch so wertvolle Walddistrikt für das Naturschutzgroßprojekt Baar empfohlen hat.
Fast ebenso undurchschaubar wie das floristische Rätsel erscheint unterdessen die Gemengelage der Interessen im Ringen um die Nutzung des Waldes als Standortsübungsplatz. Wer oder was alles steckt hinter den Plänen? Erklärtermaßen die Garnisonsstadt Donaueschingen, wo nach Abzug der Franzosen große Anstrengungen unternommen und Investitionen in eine neue Schießanlage getätigt wurden, um den Verbleib der restlichen Brigade am Ort zu sichern, während sie sich andererseits um die Conversion militärisch nicht mehr nutzbarer Baulichkeiten bemüht. Unlängst erst wurde, nach Auflösung der Immendinger Garnison, der dortige Übungsplatz zum Testgelände der Firma Daimler umgewidmet. Und auch die Pendelei von der Baar zum Standortübungsplatz auf den 70 km entfernten Heuberg will man den Donaueschinger Jägern nicht als Dauerlösung zumuten. Die Waldeigentümer – das Fürstenhaus auf dem Ochsenberg, das Land im Weißwald – mag zudem die Aussicht auf lukrative Gestattungsverträge locken, nachdem mit Holzverkauf allein nicht mehr genug zu verdienen ist. Spielt den Planern im Berliner Verteidigungsministerium womöglich auch die Drohung der US-amerikanische Regierung mit dem Abzug von 12.000 Soldaten aus Deutschland in die Karten? Vorerst soll ein Lärmgutachten die Ängste in der Tannheimer Kinder-Nachsorgeklinik besänftigen helfen, ehe dann das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ansteht. Doch im April 2021 fand schon mal – in Anwesenheit des Generalinspekteurs der Bundeswehr – ein mehrtägiges Manöver statt: als Schauübung des Donaueschinger Jägerbataillons, vorerst nur zu Demonstrationszwecken, wie die Tageszeitungen berichteten. Hereingeschnuppert hatte im Jahr zuvor (am Ochsenberg nachgewiesen im März 2020) auch schon mal ein anderer (besonders umstrittener) Profiteur von Standortübungsplätzen: der Wolf.
Mehr zum Standortübungsplatz gibt es hier:
Bolz- und Spielplatzüberwachung in Coronazeiten
21.04.2021 von Martin Held
Merke: Durch Corona ist die Benutzung der Bolz- und Spielplätze in Hüfingen und den Ortsteilen untersagt Damit man das nicht täglich kontrollieren muß empfiehlt sich die Benutzung als Lager- und Produktionsplatz.
Seit mehr als 4 Jahren wird der Bolz- und Spielplatz in der Alpenstraße durch die Lagerung von Rohren für die Fernwärme verunstaltet. Da jetzt neues Material angekommen ist, das fast die Hälfte des Bolzplatzes benötigt, dürfte der Beginn der Bauarbeiten für die Erweiterung des Fernwärmenetzes anstehen. Die Rohre werden auf dem Bolz- und Spielplatz bearbeitet und dann per altersschwachem und umweltfreundlichen Unimogs an die Verlegestelle durch das halbe Dorf transportiert. Und das Rohr für Rohr.
In unmittelbarer Nähe der Baustelle hat die Gemeinde eigenes Gelände, auf dem die Rohre samt Zubehör gelagert werden könnten. Auch die Verarbeitung der Rohre würde hier keinen stören und der Verlegefirma Zeit und Geld sparen.
Sondersteuer für erneuerbare Energie
Daß das Fernwärmenetz in Mundelfingen weiter ausgebaut wird dürfte auch die Stadtkasse freuen.
Durch die Sondersteuer für den Ortsteil Mundelfingen bei der Nutzung der erneuerbaren Energie als Fernwärme erhebt die Stadt eine Sondersteuer von 6%, nicht nur auf den Wärmebezug sondern auch auf die Bereitstellungskosten. Ich denke aber, die Betreiberfirma hat die neuen Anschlußinhaber der Fernwärme auf diese Sondersteuer informiert damit es kein böses Erwachen gibt.
Erste Auswirkungen der schlampigen Bankgeschäfte der Stadt Hüfingen
30.03.2021 von Martin Held
Ich hoffe, die Gemeinderäte der Stadt Hüfingen ziehen die notwendigen Schlüsse aus den skandalösen Bankgeschäften und handeln dementsprechend.
Nun, wie ich jetzt feststellen konnte arbeitet die Stadt Hüfingen jetzt schon an der Aufarbeitung der Verlustgeschäfte.
Auf ganz perfide Art werden jetzt die Gebühren erhöht.
In der Mitteilung über die Vorauszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren wird die Niederschlagswasser-Vorauszahlung pro m² mal eben von € 0,29 auf € 0,56 /m² erhöht. Das entspricht einer Gebührenerhöhung von 93,1 %. Nur, was ist der Grund für diese Erhöhung? Da sich die Stadtverwaltung darüber ausschweigt die Bürger nicht informiert, gehe ich davon aus, dass hier auf den Schultern der Bürger die mangelnde Sachkenntnis bei Geldanlagen abgeladen werden soll.
Muss ich jetzt bei jeder Mitteilung der Stadt einen Rechtsanwalt beauftragen, diese Mitteilung zu prüfen oder kann mir sonst jemand helfen, das Handeln der Stadtverwaltung Hüfingen zu verstehen?












