Lyrik trifft Fotos

Mit diesem kleinen Beitrag möchte ich gute Laune in die aktuell so triste Zeit bringen, in der Geldgier und Macht aktuell die Oberhand haben. Viel Freude beim Anschauen meiner kleinen Zeitreise durch Wald, Wiesen , heimischer Vogelwelt und Wasserspielen.. Mit zwei Gedichten zum Glück und zum Traum auf eine bessere Welt möchte ich den Leserinnen und Lesern des Hieronymus zeigen, dass es momentan auch noch andere Themen gibt, wie die Pandemie und jeder von uns ein klein wenig dazu tun kann um diese Welt besser zu machen.

Viel Freude damit – einfach auf den angefügten Link klicken und schon geht es los.

fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer

Michael Steinemann

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor wenigen Tagen haben wir Stadträte durch unseren Bürgermeister erfahren, dass die Stadt Hüfingen vor wenigen Monaten 3 Mio. EUR bei der in der Zwischenzeit insolventen Greensill Bank AG angelegt hat. Dieses öffentliche Geld scheint nun verloren zu sein. Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Hüfingen.

„Unsere Fraktion ist fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer. Wir fordern die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde im Landratsamt auf, zu überprüfen, ob diese Geldanlagen ein Verstoß gegen die städtischen Anlagerichtlinien darstellen. Es ist das Geld unserer Bürgerinnen und Bürgern sowie unserer Unternehmen. Es geht um das Vertrauen in die Stadt, welches mit so einem spekulativen Handeln verloren geht. Des Bürgers Geld ist nämlich kein Spielgeld! Zum aktuellen Zeitpunkt, haben wir große Zweifel, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag ausgewogen war. Aus unserer Sicht wurde ebenso das Risiko nicht hinreichend gestreut. GREENSILL stand schon 2020 im Fokus der BaFin mit entsprechendem Rating. Es gab keinen Einbezug durch den Gemeinderat. Die langfristigen Konsequenzen dieses finanziellen Verlusts für unsere Stadt sind nicht in Worte zu fassen. Der Bürgermeister wird uns nun aufzeigen müssen, wie es dazu gekommen ist und, ob noch etwas zu retten ist.“

Ihre BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Pressemitteilung Greensill

Pressemitteilung der Stadt Hüfingen vom 11. März 2021

Auch Hüfingen bangt um Einlage 

Festgeld bei Greensill Bank – Bafin in Kritik – Kommune hat Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet 

Die Stadt Hüfingen ist eine der in den Medien genannten 50 Kommunen, die Festgeld bei der Greensill Bank AG angelegt haben. Auch das Land Thüringen und verschiedene Rundfunkanstalten sollen dort Gelder angelegt haben. Über die Greensill Bank AG hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am vergangenen Mittwoch ein Zahlungsmoratorium verhängt. Dies bedeutet ein sofortiges Zahlungs- und Veräußerungsverbot. 

„Es handelt sich um insgesamt drei Millionen Euro, aufgeteilt in zwei Festgeldanlagen – eine zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis April 2021, die andere zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis Oktober 2021“, sagt Bürgermeister Michael Kollmeier. Der Grund für die Einlage dort seien die Zinsbedingungen gewesen. Die Stadt stand vor dem Dilemma, entweder bei den Hausbanken Negativzinsen bezahlen zu müssen oder keine bei der Greensill-Bank. Die Greensill-Bank habe als seriös gegolten, informiert der Bürgermeister. Die Bankenaufsicht Bafin hatte den Kommunen, etwa über die kommunalen Spitzenverbände, keinen Hinweis gegeben, mit dieser Bank keine Geschäfte mehr zu machen. Die Kommunen sind seit 2018 von der Einlagensicherung ausgeschlossen. 

„Um das Risiko zu minimieren, haben wir das Geld der Kommune bei 13 verschiedenen deutschen Banken und Geldinstituten sowie drei verbundenen Organisationen angelegt. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es aber leider nicht“, betont Michael Kollmeier und fügt an: „Wir tun alles, um unser Geld zurückzubekommen. Noch ist offen, ob die Bank Insolvenz anmelden muss. Leider müssen wir damit rechnen, dass das Verfahren Jahre dauern wird“. Die Kommune hat den Gemeinderat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde informiert und wird einen juristischen Beistand einschalten. 

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

Da die SPD und CDU schreckliche Angst vor einem 13ab Ausgleich haben, wurde unser Antrag vom September 2020 kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben.

Obwohl wir die ordnungsgemäße Behandlung unseres Antrags mehrfach eingefordert haben und auch gesetzlich einklagen könnten, sehen wir davon ab und geben dem CDU Mann die Möglichkeit einen neuen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Warum er sich so sehr dagegen wehrt, ist uns vollkommen unklar, da die SPD, wenn es um Naturzerstörung geht, doch wie ein Mann hinter der CDU steht.

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 GemO folgenden Antrag auf die TO der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung zu setzen.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale:

  • Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

Das Bebauungsplanverfahren „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird nach §13a und §13b BauGB durchgeführt. Das heißt, es kann von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).

Der geplante Eingriff führt -trotz den bisher vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen im geplanten Neubaugebiet- zu einer Störung und auch Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an Insekten, Fledermäusen und auch Vögel.

Freiwilliger Ausgleich

Auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg, das der Stadt Hüfingen gehört, ist teilweise eine Hecke, die man auf die ganze Flurstückslänge verlängern könnte.

Des Weitern befindet sich auf Flurstück 168 ein alter Feldweg zum Schächer. Bei diesem könnte man den geteerten Teil entlang der Flurstücke 425 und 240 entsiegeln und in einen Grasweg verwandeln. Dies hätte auch den Nebeneffekt, dass langfristig der Haushaltstitel „Feldwegesanierung“ entlastet wird.

Der GR beschließt folgenden Antrag

Beschlussvorlage

Da wegen §13a und §13b BauGB kein Ausgleich außerhalb des Neubaugebietes und kein Umweltbericht gemacht wird, wird auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg die Hecke auf die ganze Grundstückslänge verlängert und auf Flurstück 168 wird der Feldweg entsiegelt und in einen Grasweg verwandelt.

Wärmemaut

Offener Brief von Martin Held am 08.03.2021

In Ihrer Antwort vom 19.02.2021 gehen Sie ja detailliert auf meine Fragen zur Konzessionsabgabe ein. Diese wird ja gemäß den Vorgabe bzw. Bestimmungen in der KAV in Bezug auf Wasser und Gas von der Stadt Hüfingen ordentlich umgesetzt.

Sie schreiben, dass für die Wärmelieferungen ebenfalls eine Konzessionsabgabe anfällt. Das ist nicht korrekt, Wärmelieferungen sind in der KAV nicht definiert und nicht spezifiziert.

Dies hat die Stadt Hüfingen erkannt und entsprechend einen Wegezoll für Wärmelieferungen in Mundelfingen erfunden. Ich habe im Preisblatt für die Versorgung mit Wärme der Stadt Hüfingen allerdings keinen Hinweis auf irgend eine Konzessionsabgabe gefunden.

Ich glaube nicht, dass hier alle Bürger in Bezug auf den Wegezoll gleich behandelt werden.

Die Stadt Hüfingen versteckt sich bei der Berechnung der KAV hinter dem Gesetzgeber. Aber, der Gesetzgeber hat noch keine KAV für Wärmelieferungen geschaffen.
Aber egal, ob nun Mundelfingen und Hüfingen gleiche Preise zahlen oder nicht, meiner Meinung nach ist der Wegezoll zu hoch.

In Großstädten wie z.B. Böblingen wird weniger abgerechnet als in Hüfingen. Für Gaslieferungen, also eine fossile Energie wird eine KAV von 0,0022€/KWh erhoben. Für die regenerative Nahwärme umgerechnet auf KWh wird € 0,048 berechnet.

Für mich heißt das, die Umstellung bei der Wärmeversorgung auf regenerative Medien wird von Land und Bund gefördert, von der Stadt Hüfingen aber bestraft.

Ihre Homepage:


Die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.

Diese Ziele sollte die Stadt haben aber und auch umsetzen. In Bezug auf die Nahwärme in Mundelfingen sind sie unglaubwürdig.

Fazit:
Die Einrichtung der sogenannten „Konzessionsabgabe“ war eine äußerst linke Tour der Fa. Zelsius und der Stadt Hüfingen. Die Abnehmer wurden erst nach 5 Jahren informiert, hatten also keine Möglichkeit zu protestieren bzw. entsprechend zu reagieren und alternative Energien wie z.B. Wärmepumpen einzusetzen.
Damit ordentlich abkassiert werden kann, wird die Abgabe nicht auf den Arbeitspreis in KWh erhoben sondern auf die Nettoabrechnungssumme, die auch den Grundpreis von 480 € beinhaltet.

Nun, ich denke die nächste Gemeinderatswahl ist die geeignete Plattform um die Gepflogenheiten der Stadt Hüfingen auch weiteren Mitbürgern mitzuteilen.

Narrenmarsch – „Hans blieb do“

2. März 2021 von Peter Albert

Der Hüfinger Narrenmarsch ist ein zusammengesetztes fasnetliches Werk.

Der Hauptteil entstammt der Feder des Erznarren Ambros Schrenk, der um die Mitte des 19. Jahrhunderts Stadtmusikdirigent war und lange Jahre unter der musikalischen Leitung von Richard Wagner als Klarinettenvirtuose in Zürich hervortrat. Das Trio, auch als „Hans blieb do“ bekannt, ist ein altes Volkslied, das sich bis heute entlang der Donau bis zum Schwarzen Meer großer Beliebtheit erfreut. Der Narrenmarsch ist neben dem „Dantä-Mine-Lied“ bis heute das am meisten von der Stadtmusik vorgetragene Werk an der Hüfinger Fasnet. Mit dem Narrenmarsch, der jeder Hüfingerin und jedem Hüfinger das Herz höher schlagen lässt, hat sich Ambros Schrenk selbst ein Denkmal gesetzt.

Hier ein Arrangement für Klavier von einem unbekannten Meister. Man (Frau) beachte den außergewöhnlichen Schlussteil, welcher sonst nicht gespielt wird.

Text zum Narrenmarsch:

Hans blieb do,
Du woascht jo nit wias Wetter word;
Hans blieb do,
Du woascht jo nit wias word.
Obes renglet oder schneit,
oder ob`s guet Wetter geit,
Obes renglet oder schneit,
oder obs guet Wetter geit!



Narro!

Zerstörung des sogenannten Grasweihers im Benediktsholz

Nachdem der Hüfinger Stadtrat am 10. Dezember 2020 der Lidl Erweiterung zugestimmt hatte, hat Ende Februar 2021, die Endgültige Zerstörung des alten Grasweihers begonnen.

Der noch heute existierende Weiherweg führte früher in die Weiherwiesen und den Grasweiher. Heute ist der Weg durch die B31 unterbrochen.

Wie man am Erdaushub sieht, war dort einst ein Niedermoor, bevor es durch Drainagen entwässert und die landwirtschaftliche Nutzung intensiviert wurde.

Leider haben die ortsansässigen Landwirte nichts gegen das Zubetonieren der Flächen. Der Zorn steigt erst auf, falls sich die Natur etwas zurück holt.

Die nächste Generation wird auch mehr Freude an einem Lidl Lager haben als an artenreichen Nasswiesen.
Schade!

[ngg src=“galleries“ ids=“8″ display=“basic_thumbnail“ thumbnail_crop=“0″]

https://hieronymus-online.de/bebauungsplanverfahren-benedigtsholz-erweiterung/

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 26.02.2021

Nach §38 (2) der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist die Niederschrift der Verhandlungen des Gemeinderats innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Unserer Ansicht nach ist dies keine Holschuld des Gemeinderates, für das sich die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums extra Urlaub zu nehmen haben. Auch ist es für Urkundspersonen nicht zumutbar die Niederschriften während der Sitzungen zu unterschreiben, wofür sie sich extra in eine gesonderte Ecke begeben müssen.

Deshalb haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen nachgefragt, wie es in anderen Gemeinden gehandhabt wird. Aufgefallen ist uns hierbei, dass es in den anderen Gemeinden ebenso gesehen wird, wie oben dargestellt. Die Gemeinde Königsfeld ist sicher ein leuchtendes Vorbild an Transparenz, dessen Niveau langfristig angestrebt werden sollte. In einem nächsten Schritt wollen wir zumindest die Stufe von Donaueschingen und St. Georgen erreichen.

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Einsprüchen zu Fehlern in der Niederschrift. Über Einwendungen hat nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat zu entscheiden. Unserer Meinung nach sollten sachliche Fehler verbessert oder zumindest besprochen werden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, sollte dies nach dem Vorbild von Geisingen im Protokoll festgehalten werden.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

1. Nach dem Vorbild von Donaueschingen ist über Mandatos das öffentliche Protokoll für die Mitglieder des Stadtrates abrufbar. Beide Niederschriften (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an die zwei Stadträte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Stadtrat raus.

2. Über Einwendungen wird mit den betreffenden Stadträten geredet. Wird keine Einigung erzielt, soll nach §38 Abs. 2 GemO der Gemeinderat entscheiden. Wird auch hier keine Einigung erzielt, wird dies im Protokoll ergänzt.

Der Frühling naht mit großen Schritten

Störche

Endlich, nach einem endlos erscheinendem Winter zeigen sich die ersten Frühblüher und auch die ersten Störche sind auf der Baar angekommen. Noch prächtiger ist es im Glottertal. Ich möchte die Leserinnen und Leser des Hieronymus auf den vor uns liegenden Frühling mit ein paar schönen Bildern von dort einstimmen. Und auch , wenn der kalendarische Frühling noch etwas dauert,  er ist mit Macht schon in der Rheinebene angekommen.

Heinzelmännchen gibt es nicht mehr

verdorrte Tannenbäume

Vor zwei Monaten noch wurden tote Tannenbäumchen auf Autodächer geschnallt und voll Elan in die Wohnungen geschleift , um sie  mit Lametta zu bewerfen und mit bunten Kugeln zu schmücken. Nun zwei Monate danach liegen verdorrte Reste auf öffentlichen Plätzen in Hüfingen achtlos hingeworfen und gammeln vor sich hin.  In Nacht und Nebelaktionen schnell mal entsorgt, dann unter Schneemassen verborgen tauchen sie nun langsam wieder aus der Versenkung auf.

Man möchte ja nicht sein Heiligsblechle  zukrümmeln, sollen sich doch andere darum kümmern. Glauben diese Zeitgenossen noch an Heinzelmännchen , die ihren Wohlstandsmüll entsorgen?  Da muss  ich diese egoistischen und wenig christlich  veranlagten Menschen leider enttäuschen.  Bevor ihr also im nächsten Jahr wieder ach so jubilierend unter eurem Tannenbaum sitzt, überlegt euch das nächste Mal wie ihr die Leichen entsorgt. Denn schön ist es nicht für eure Nachbarn auf euren Müll zu schauen und dem ohnehin schon sterbenden  Bäumchen auf dem Vorplatz nun endgültig den Garaus gemacht zu haben.

Ich bin gespannt, wer sich dieser Abfallhalden auf dem öffentlichen Vorplatz auf Hohen, Max-Gilly-Strasse annimmt.  Liebe Stadtoberen, vielleicht schaut ihr mal wieder  im Neubaugebiet vorbei. Dann könnt ihr euch gleich noch davon überzeugen, dass manche Zeitgenossen immer noch nicht verstanden haben, das Schottergärten seit Neustem verboten sind.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner