Antrag zum Verbot geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württembergs

Rechtspopulistische Äußerungen unseres Landtagsabgeordneten der FDP, Niko Reith, auf Facebook haben mich schon im Sommer aufhorchen lassen. Jetzt war ein Artikel in der Zeitung auf dem Manuel Hagel, der Landesfraktionschef der CDU, sich zur Brandmauer der CDU-Fraktion äußerte:

Für die CDU im Land sei die Beschlusslage klar. Es gebe keinerlei Zusammenwirken mit der AfD. Dass er damit Ernst macht, hatte er Anfang Februar bewiesen. Er ließ seine Fraktion gegen einen Antrag der FDP zum Gendern stimmen, der inhaltlich der Beschlusslage der CDU entsprach.
Der Antrag wäre nur mit AfD-Stimmen durchgegangen.

Manuel Hagel am 16. September 2023 zum Schwarzwälder Boten

Im Sommer hatte sich auch ein AfD Abgeordneter bei Niko Reith auf Facebook mokiert, dass die FDP ihre Anträge „klaue“. Geschrieben hatte er: „Genau deswegen werden die Anträge immer wieder nach einer gewissen Wartezeit etwas umformuliert und von ihnen selbst eingebracht, um sie dann durchzuwinken?!“

Es ist also vorerst in Baden-Württemberg so, dass Dank der CDU das Durchwinken nicht funktionierte, obwohl auch diese an bestimmten rechtspopulistischen Forderungen Interesse hat.

Antrag Anwendung geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württemberg

Dies alles kann als Drucksache 17/4121 auf den Seiten vom Landtag herunter geladen werden.

Da es jeder selber nachlesen kann, möchte ich nur einen kurzen Ausschnitt aus dem Dokument hier rein kopieren, den ich persönlich für zentral erachte:

Eine Abgeordnete der SPD merkte an, die Positionen der Fraktionen zum Thema „Gendergerechte Sprache“ seien in der Beratung im Plenum hinreichend deutlich geworden und dürften sich seither nicht verändert haben. Besonders spannend sei das Thema im Hinblick auf die Hochschulen, weil es dort die Wissenschaftsfreiheit berühre. Das Wissenschaftsministerium habe richtigerweise auf die eigene Verantwortung der Hochschulen verwiesen. Die SPD-Fraktion sehe ebenfalls keine Notwendigkeit, den Hochschulen in dieser Hinsicht dezidierte Vorgaben zu machen.
…..
Das Vorurteil, die Studierenden würden durch „Genderprofessorinnen und -professoren“ zu einer bestimmten Ausdrucksweise gezwungen, sei bei näherer Betrachtung nicht haltbar. Für die Studierenden sei in der Regel eine gendergerechte Sprache die gewöhnliche Ausdrucksweise, die allerdings bei bestimmten Professorinnen und Professoren noch auf Vorbehalte stoße. Solche Differenzen müssten ausgehandelt werden. Die maximale Freiheit der Hochschulen sei an dieser Stelle wünschenswert.

Drucksache 17/4121

Mein Fazit

Eigentlich will ich nicht über Sprache und deren Anwendung diskutieren, ich denke wir haben auf dem Hieronymus hier nettere Sachen dazu:

Meiner Meinung nach ist Sprache frei und lebt!

Einige Rechtspopulisten sollen hier keine Vorgaben machen, da sie und ihre Anhänger die deutsche Sprache eh nicht beherrschen und zum anderen finde ich es außerordentlich blöde, Hochschulen überhaupt politische Vorgaben zu machen.

Politiker sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürgerinnen und Bürger gleich gelten.

Ok, zur Freude aller schreibe ich das jetzt auch so:

Politiker*innen sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürger*innen gleichermaßen gelten !!!!!!******

Fünf Sätze die der Südkurier nie sagen würde

1. Im Hüfinger Gemeinderat gab es Widerspruch.

Egal ob Lidl-Erweiterung, Baugebiete oder Haushaltsverabschiedung wird eine Einigkeit vorgegaukelt. Mag sein, weil der CDU und ihrem Bm Widerspruch per se nicht passt, oder auch weil man dann unsere Argumente darlegen oder sogar widerlegen müsste, was man allem Anschein nach nicht kann.

2. Wegen Verstoß gegen Ziffer 2 (journalistischer Sorgfalt) haben wir eine Mißbilligung vom Presserat bekommen.

Die schwarzen Listen vom Südkurier werden geheim gehalten, Leserbriefe zensiert und Journalismus spielt absolut keine Rolle; dafür streut man bunte Blümchen um korrupte Machenschaften.

Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.

aus dem Brief vom Presserat

3. Die Einleitung von Mischwasser in ein Biotop ist eine Straftat.

Die jahrzehntelange Einleitung von Mischwasser in ein Biotop und dessen Zerstörung war eine Straftat und der Südkurier bringt statt dessen Bilder einiger Mitglieder unseres Patriarchats mit seinem ersten Auto in einer hübschen Männerserie.

4. Die illegale Rodung einer Streuobstwiese könnte sich wegen Grundstücksgeschäften hoch bezahlt machen.

Wenn jemand zufällig illegal eine Streuobstwiese rodet wird dies vom Südkurier ebenso ignoriert, wie der darauf folgende Bußgeldbescheid und dass dies eine Ordnungswidrigkeit war. Dies mag zum einen daran liegen, dass dies der Bm und seine CDU nicht möchten, aber auch daran, dass man dann eventuell die Hintergründe recherchieren müsste. Also warum die Streuobstwiese genau an dieser Stelle im Weg war und wem. Und apropos Weg: Warum ein alter Weg nicht benutzt werden kann für einen neu zu errichtenden katholischen Aufbewahrungshort für Kinder im Industriegebiet?

5. Der Hüfinger Gemeinderat hat beschlossen, eine Wahlkampftour über die Ortschaften aus der Stadtkasse zu finanzieren und Bürgerdialog zu nennen.

Dann war da die Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2022 in dem die CDU, FDP/FW/UWV Fraktionen bestimmt hatten, dass die Firma translake GmbH 30.000 Euro aus dem Hüfinger Haushalt bekommt für einen sogenannten “Zukunftsdialog” der jetzt im September zum Wahlkampfauftakt stattfinden soll.

Da der Bm bestimmt hatte, dass dies ein “Zukunftsdialog on Tour” über die Ortschaften werden soll, liegt die Vermutung nahe, dass unsere Ortschaften hiermit zurück gekauft werden sollen. Und dies auch noch mit dem eigenen Geld, wie geschickt für die Parteikassen!

Fünf Sätze?

Oh weh, mir fallen natürlich noch jede Menge mehr Sätze ein, aber ich wollte ja hier unsere Hofberichterstatter spiegeln und nicht ewig lange Listen erstellen. Aber so rein zur Unterhaltung sei auf einen kürzlich zensierten Leserbrief verwiesen, der es doch gewagt hatte am Alkoholkonsum und der Fahrlässigkeit im Umgang mit Sicherheitsregeln „rumzunörgeln“.

€€€ Geld €€€

3 Epitaphe auf dem Hüfinger Friedhof in der Mitte das mit einer Dame die das Schwert im Arm hat und in die Ferne schaut

Da die CDU/FDP/FW/UWV und ihr Bürgermeister sich nun daran machen das restliche Hüfinger „Tafelsilber“ zu verscherbeln, um den horrenden Flächenfraß und die Misswirtschaft zu finanzieren, möchte ich dies hier mal wieder hoch holen. Auch möchte ich auf die Preisdiskrepanz hinweisen die zwischen dem Verkauf und Ankauf von Land der Stadt besteht. Der interessierte Leser kann ja mal versuchen raus zu finden wieviel der Lidl für das ehemalige Niedermoor bezahlt hat, oder wieviel der Landwirt für die gerodete Steuobstwiese bekommen hat….

Falls Hüfingen sich nächstes Jahr für ein weiter so entscheidet, wird die Stadt genau so arm sein, wie ihre Nachbarn, nur mit dem Unterschied, dass auch unsere Natur vernichtet ist.

Beitrag vom 26. Juni 2021

Was folgt ist meine freie Meinung nach §5 GG. Wem es nicht passt, der möge weiter surfen.

Nach meinem Rechtsverständnis fing alles mit einer Veruntreuung an; vermutlich aus Faulheit, Unfähigkeit und auch aus Dummheit. Was dabei eine größere Rolle gespielt hat, kann ich nicht beurteilen, es war ja niemand verantwortlich. Eine Internet-Recherche ist entweder zu kompliziert für gewisse Männer oder sie haben halt besseres zu tun.

Nachdem klar wurde, man kann es nicht mehr vertuschen, wurde viel Geld in die Hand genommen für Anwalt, Consulter und andere wichtigen Männer. Ein spezieller Consulter wurde sogar aus Potsdam geholt, um den Bürgerinnen und Bürgern Geschichtle seiner „Mutti“ zu erzählen.

So weit, so schlecht und langweilig. Leider war dies nur der Auftakt einer Veranstaltung die nicht so bald ein Ende finden wird. Es sei denn, die Forderungen würden verkauft werden.

Die Weigerung der Herrschenden Steuergelder für die Bürger zu verwenden hat uns in eine bizarre Situation gebracht. Womöglich will der Bürger es sogar so, weil die Herren wurden ja vom Volk gewählt – zumindest von der Mehrheit die überhaupt zur Wahl gingen.

Zur Verwaltung der restlichen Millionen sollen, nach dem Verlustdesaster, nun die Gemeinderäte zu Bänkern und Anlagefachmännern gemacht werden. Ein beratender und zu bezahlender Fachmann wurde extra eingeladen, um den Gemeinderat über Fonds, Mischfonds, Anleihen und gewöhnliche Konten im Kontext zur Weltwirtschaft aufzuklären.

Dies ehrt natürlich die Männer. Vor allem bestimmte Männer bringen sich nun weise und fachmännisch ein. Sie alle sind überzeugt: Keiner wolle das schöne Geld auch ausgeben.

Ausser natürlich zum zubetonieren unserer Heimat. Dies ist ganz wichtig und würde von deren Wählern gewünscht. Endlich den Umbau zu einer autogerechten Stadt, der in den 1950er Jahren begonnen wurde, zu perfektionieren. Gar eine Verdichtung oder womöglich ein mehrgeschossiges Bauen würde nicht in ihre Vorstellung eines Stadtbildes passen. In die Vorstellung von kultur- und kunstfernen Männern. Deshalb muss alle Fläche ordentlich zubetoniert werden, während das Städtle zusehends zerfällt. Parkhäuser sind nur was für Weicheier und Städter. Solange die Flächen zubetoniert werden und nicht gar dem Naturschutz anheim fallen ist dies auch unseren Bauernfürsten recht. Man stelle sich mal vor im Ziegeleschle sollte anstatt eines Gewerbegebietes ein Naturschutzgebiet entstehen. Was wäre das Geschrei groß! Von wegen Landraub und Lebensmittelsicherheit.

Der Burgplatz, einst als hübsches Zentrum angedacht, mit seinem Restaurant und Biergarten, wurde ohne Not verkauft. Der Investor hat kein Interesse an einem Biergarten. Verständlich. Die Hüfinger Autokraten brauchen das Geld, um es wie eine Bank anzulegen und um zu spekulieren. Es ist ja wichtig die schönen Millionen zu horten. Dies sei ihr Wählerauftrag!

Kultur spielt bei den Herrschern absolut keine Rolle. Römische Villen werden überbaut, unser Erbe zu betoniert. Alle Ideen der Bürger werden abgetan, weil ja kein Geld da sei. Vom Aquari will ich jetzt gar nicht anfangen. Von den alten, schönen Häusern, die verrotten; von den geschlossenen Restaurants; von unseren Wiesen und Feldern; den ehemaligen Niedermooren mit ihrer Flora und Fauna.

Was gut fürs Städtle und auch die Ortschaften sei, wissen nur die kultur-, natur- und kunstunfähigen Männer, die ihrer Meinung nach diktatorische Alleinherrschaft haben, da sie doch gewählt wurden und dies ihre Auffassung von Demokratie ist: Die absolute Herrschaft über Minderheiten und vermeintliche Minderheiten.

Der Herrscher wird von einem System geschützt, das eigentlich den Rechtsstaat schützen sollte. Aber Netzwerke, familiäre Bünde und bestimmte Interessengemeinschaften stehen dem entgegen. Wer nicht auf Linie ist, wird bedroht, gemobbt und degradiert.

In diesem Sinne schützt mich wohl nur noch unsere Verfassung.

Volksbegehren – XXL-Landtag verhindern!

Volksbegehren der FDP Baden-Württemberg

Was schlägt die FDP vor?

Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate, die Sollgröße des Landtags bleibt aber unverändert bei 120.

Warum schlägt die FDP das vor?

Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln. Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 und verteilt 82 Mandate über Landeslisten, wie es die FDP vorschlägt, ist das Risiko von Überhangmandaten sehr, sehr klein. So erreicht man, dass der Landtag nicht weiter aufgebläht und auf seine Sollgröße rückgeführt wird.

Was passiert, wenn man das nicht macht?

Das Wahlrecht wurde jüngst so gefasst, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Damit kam ein weiterer Faktor hinzu, der das Parlament aufblähen kann, das Stimmensplitting. Durch die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme an einen Bewerber einer Partei und an eine Liste einer anderen Partei vergeben zu können, erhöht sich das Risiko einer unverhältnismäßigen Aufblähung noch weiter. Wählt die Bevölkerung nochmal genauso, wie bei der Bundestagswahl 2021 würde der Landtag gemäß einer Berechnung des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke statt der Sollgröße von 120 bei 216 Abgeordneten liegen und einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich kosten. Der Vorschlag der FDP würde die Sollgröße von 120 aber einhalten.

Leidet darunter die Bürgernähe, wenn die Wahlkreisgrößen sich annähernd verdoppeln?

Nein. Wo vorher 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren sollten, werden auch weiterhin 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren. Es gibt aber keine zusätzlichen Abgeordneten, die es für einen funktionierenden Landtag nicht braucht. Weder aus wissenschaftlicher Sicht wird künftig weniger repräsentiert, noch sind direkt gewählte Abgeordnete besser als über Listen eingezogene oder umgekehrt. Auch bei 38 Wahlkreisen wohnen die Abgeordneten schön verteilt im Landesgebiet, unterhalten dort ihre Wahlkreisbüros und kümmern sich um die Anliegen der Menschen vor Ort. Das Argument vermeintlich leidender Bürgernähe ist eine Scheindebatte, die von jenen befeuert wird, denen es um die eigenen Pfründe geht.

Warum wehren sich Grüne, CDU und SPD dann so gegen diesen Vorschlag?

Das aktuelle Wahlrecht erhöht die Wahrscheinlichkeit signifikant, dass der Landtag sogar über die bereits jetzt mit mehr als 28 Prozent zu hohe Größe von 154 Abgeordneten hinaus anwächst. Der FDP-Vorschlag schließt ein Anwachsen über 120 aber mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Das bedeutet, 34 der jetzigen Abgeordneten verlieren ihren Platz im Landtag. Mehr als 8.000 Euro Abgeordnetenentschädigung, weitere Vorteile und Privilegien wären dann weg. Bei einem größeren Landtag hingegen sind die Chancen für alle besser, erneut einzuziehen. Zudem müssten sich viele Abgeordnete durch die Zusammenlegung von Wahlkreisen der Herausforderung stellen, dass zwei Abgeordnete um eine Kandidatur konkurrieren müssten, die bislang in getrennten Wahlkreisen je eigens kandidiert haben. Es geht also um persönliche Motive der jetzigen Abgeordneten.

Warum nehmen die FDP-Abgeordneten dieses Risiko in Kauf?

Von den 18 FDP-Abgeordneten wären zehn direkt von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Die FDP-Abgeordneten sind aber der Meinung, dass es ein Privileg darstellt, die Bevölkerung im Parlament zu repräsentieren und Politik glaubwürdig sein muss. Das bedeutet, nach Ansicht der FDP-Abgeordneten darf es nicht sein, dass angesichts aller gegenwärtigen Krisen die Bevölkerung aufgerufen wird, zu sparen, die Parlamente aber immer fetter werden. Deshalb stellt jeder FDP-Abgeordnete seine eigenen, persönlichen Interessen hinter das Gemeinwohl zurück und nimmt den eigenen Mandatsverlust in Kauf. Dazu sind die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD nicht bereit.

Das spart Kosten, aber wird damit nicht an der Demokratie gespart?

Nein. Die Wahlpräferenzen der Bürgerschaft wären weiterhin genauso im Parlament abgebildet, wie bei mehr Abgeordneten auch. Mehr Abgeordnete bedeuten eben nicht mehr Demokratie. Ganz im Gegenteil wäre von vornherein eine rasche Handlungsfähigkeit des neu gewählten Landtags sichergestellt. Bei wesentlich mehr Abgeordneten hingegen müssten aber bspw. neue Räumlichkeiten besorgt, zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und ggf. der Plenarsaal umgebaut werden, was die Handlungsfähigkeit des Parlaments eher einschränken würde.

Die Grünen behaupten, der FDP-Vorschlag sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Was ist da dran?

Gar nichts. Die Grünen stellen 58 Abgeordnete, von denen sicher 20 nicht mehr über ein Direktmandat einziehen könnten, wenn der FDP-Vorschlag umgesetzt wird. Deshalb wurde das Argument aufgemacht, die Persönlichkeitswahl (also Direktmandate) und die Verhältniswahl (also Listenmandate) würden verfassungsrechtlich fragwürdig zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Das lässt sich leicht überprüfen und entkräften. Beim FDP-Vorschlag wären 38 Direktmandate zu 82 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt demnach 31,67 Prozent. Nach dem aktuellen Wahlrecht wären bei einem Wahlergebnis wie bei der Bundestagswahl 70 Direktmandate zu 146 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt 32,4 Prozent. Also nicht einmal ein Prozentpunkt Unterschied. Sofern die Grünen also ihre eigene Wahlrechtsreform nicht als verfassungswidrig bezeichnen wollen, darf man das getrost als Nebelkerze abtun.

Worin unterscheidet sich der Entwurf zum von der Ampel beschlossenen Wahlrecht für den Bundestag?

Für die Parlamentsaufblähung ursächlich ist das Missverhältnis zwischen gewonnenen Direktmandaten und tatsächlichem Stimmenanteil im Verhältnis zu den anderen Parteien. Man muss also diese Überhangmandate vermeiden, wenn man bei einem Zweistimmenwahlrecht vermeiden will, dass sich die Parlamente aufblähen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die Ampel hat die Möglichkeit gewählt nur so viele Direktmandate zu vergeben, wie durch die Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind. Das bedeutet, ein Direktmandatssieger, der aber nur 18,5 Prozent der Erststimmen auf sich vereinigen konnte, zieht unter Umständen nicht in den Bundestag ein. Die schlechtesten Wahlkreissieger werden so lange weggekappt, bis die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Der FDP-Vorschlag im Land hingegen wählt den Weg, die grundsätzliche Anzahl an Direktmandaten so zu verringern, dass es unwahrscheinlich wird, dass überhaupt Überhangmandate entstehen. Beide Herangehensweisen führen dazu, eine Aufblähung zu vermeiden.

Gesetzentwurf und Unterschriftenliste gibt es auf der Seite der FDP Baden-Württemberg:

https://www.fdpbw.de/volksbegehren

Unterschriftenliste kann auch im Büro in der Zeppelinstrasse 16 in Donaueschingen abgeholt oder eingeworfen werden.

Fragestunde im Kreistag

Dann hatte ich mich am 7. November erdreistet im Kreistag in der eigentlich dafür vorgesehenen Minute das Wort zu ergreifen. Laut Aussage einiger Kreisräte war ich die Erste, die sich so etwas unverschämtes getraut hatte. Kein Wunder, dass der Landrat sichtlich schockiert war. Habe ich die gegenseitige Selbstbeweihräucherung der Männer empfindlich gestört. Obwohl ich sehr gut vorbereitet war und keine zwei Minuten geredet hatte, war dies wohl doch zu viel und ich wurde unterbrochen. Zum Glück erst als ich ohnehin fertig war.

Ich hatte kurz über den Weiher geredet und die falschen Behauptungen des Amtes für Umwelt- Wasser und Bodenschutz und der mutmaßlichen Rechtsbeugung. Danach gab ich dem Landrat meine Fragen die ich seit zwei Jahren beantwortet haben möchte. Es stand u.a. dies auf dem Papier:

Am 10.02.2021, 20.03.2021, 23.03.2021 und am 05.04.2021 machten wir eine Umweltmeldung wegen der Einleitung von Fäkalien in das Biotop Behlaer Weiher (Aktenzeichen 5-8931.02/1).

Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hatte einen Kanalplan genehmigt, bei dem über einen Bypass Mischwasser über Jahre in ein Biotop eingeleitet wurde (Anlage1a und 1b, Kanalplan).

Dank unserer Umweltmeldung wurde der Bypass mit einer PE Platte verschlossen (Anlage 2).

Die Verschmutzung des Biotops hat nichts mit Regenereignissen zu tun, wie das Amt behauptet. Dies sieht man daran, dass besonders bei längerer Trockenheit die Fäkalien unverdünnt flossen (Anlage 3) und auch am massiven Abwasserpilz im Zufluss des Biotops über einen sehr langen Zeitraum (Anlage 4). All dies wurde auch vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz dokumentiert und ignoriert.

Ebenfalls im März 2021 hatte der NABU bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeige gestellt. Der Staatsanwalt G. wurde offensichtlich vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis falsch unterrichtet. Der Bypass wurde verschwiegen und es wurde behauptet, das Einleiten des Mischwassers über den Bypass wäre ein kurzfristiges “Problem” mit lediglich kleiner “Schaumbildung” gewesen (Anlage 5). Wir würden gerne wissen, warum der Bypass und das Einleiten von Mischwasser in das Biotop vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz über Jahre hinweg toleriert wurde.

Weiter würde uns interessieren, warum die Reste des Mischwassers in dem Biotop nun nicht beseitigt werden müssen? Immerhin handelte es sich nach unserem Wissen hierbei um eine Straftat.

Warum wurde der Staatsanwalt falsch unterrichtet?

Warum gibt es hier für die Stadt Hüfingen keine Wiederherstellungspflicht des Vorzustandes?

Aus dem Fragenkatalog den ich dem Landrat am 7. November 2022 überreicht habe
„Kleine Schaumbildung“ am Ausfluss mit Fäkalkeimen gleich einem Klärwerk und einer wissenschaftlichen Untersuchung dieser, die eine „pauschale Behauptung“ sei.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das zitierte „Schreiben vom Umweltministerium vom 30.03.3021“ ursprünglich von den Herren des LRA selber geschrieben wurde und jetzt zwischen dem RP Freiburg, dem UM Stuttgart und dem LRA Schwarzwald-Baar als „Beweis“ ständig hin- und her geht. So kann man sich gegenseitig zitieren, dass angeblich alles in Ordnung sei. Auch der Staatsanwalt hat dieses Schreiben mit der „Schaumbildung“ zitiert und dass angeblich alles in bester Ordnung sei. Ich gehe davon aus, diese Behauptungen dienen der Rechtsbeugung, aber hierfür sieht sich niemand zuständig. Deshalb wird ein unabhängiger Gutachter auch mit allen Mitteln vermieden.

Es war nie eine sachkundige Person am Biotop und der „Erste Landesbeamte“ erfühlt seine Wahrheit lieber mal faktenfrei, da er nämlich viel zu wichtig sei bis nach Hüfingen raus zu fahren. Die Gefühle eines so wichtigen Mannes können natürlich nie falsch sein.

Ich denke, dass ich mir alle weiteren Wort sparen kann, gegen so viel erfühlte Wichtigkeit kommt eine „kleine Bloggerin mit ihren pauschalen Behauptungen“ nicht an (Zitat: Udo Müller, Amt für Umwelt Wasser- und Bodenschutz).

Der „Erste Landesbeamte“ sagt mir auch deutlich, dass meine Vorstellung eines Rechtsstaates nicht mit der Realität übereinstimmt. Schade eigentlich, aber ich muss mich wohl damit abfinden.

Kein Photovoltaik für Lidl

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen. 

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe erst einmal etwas kleiner gemacht, damit man dies umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung  geplant, die man dann 10 Jahre später, ebenfalls ohne UVP, durchgezogen hat.

Trotz vieler Rufe aus der Bevölkerung wurde von den Herrschenden keine Photovoltaikanlage für das gigantische Dach gefordert. Das Warum blieb und bleibt unbeantwortet.

Mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-Bm, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, wurde das Zentrallager so billig wie möglich gebaut, dass nun auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich ist.

Warum hat der Lidl es nicht nötig, seinen Strom selber zu produzieren?

Ohne auferlegte Steuern betrug der Strompreis für die Industrie in Deutschland im Jahr 2020 rund 8,49 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Statista). Welche genauen Preise der Lidl mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ausgehandelt hat, ist natürlich geheim. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Energieversorgung Südbaar genau den selben Männern unterstellt ist, wie die, die sich gegen eine Photvoltaikanlage gestemmt haben.

Wer also heute den Strom vom Lidl bezahlt, mögen sich die Bürgerinnen und Bürger selber ausrechnen.

Solaranlage

Die Dachfläche vom Lidl Zentrallager auf dem ehemaligen Niedermoor des Grasweihers im Benediktsholz hat eine Fläche von 46.969,22 m2.

Die mittlere jährliche Sonnenstahlung findet man auf den Karten der LUBW. Die Sonneneinstrahlung liegt bei jährlich etwa 1.100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter.

46.969,22 m2 x 1.100 kWh = 51.666.142 kWh

Gehen wir von einem Strompreis von 8,49 Cent pro Kilowattstunde aus, so kommen wir auf eine Ersparnis von 4.386.455,46.
Diese Rechnung stimmt so nicht. Bitte in den Kommentaren schauen!
Für eine noch genauere Erklärung wäre ich dankbar.

Da dem Lidl eine Ersparnis von etwa 4 Mio im Jahr nicht ausreichend ist, um vernünftig zu bauen und eine Solaranlage zu montieren fragt man sich ernsthaft woher der Lidl momentan seinen Strom bekommt und was dafür bezahlt wird.

Bei den vielen Industriedächern und riesigen Parkplätzen fragt man sich auch wieso es aus der Politik hier keine Anreize gibt, damit auch Großkonzerne Verantwortung für die Zukunft übernehmen?

Ein Tag am Landtag mit unserem Landtagsabgeordneten Niko Reith

Zusammenfassung des unten beschriebenen Tages von Niko Reith

Da für das Abenteuer einer Zugfahrt nach Stuttgart keine Zeit war, ging es morgens um sieben mit dem Auto von Donaueschingen nach Stuttgart.

Trotzdem waren wir 5 Minuten zu spät für den ersten Termin des Tages: Ein Gespräch des AK Soziales mit Muammer Akin, dem Vorsitzenden vom Landesverband für bürgerschaftliches Engagement (LBE-BW).

Der LBE-BW e.V. ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Akteuren aus der landesweiten Bürgergesellschaft, die sich auf vielfältige Art und Weise engagieren. Das Anliegen der LBE-BW e.V. ist der Dienst am Menschen und der Frieden in der Gesellschaft. Herr Akin hat mir mit seinem Engagement sehr imponiert und auch durch seine Schlagfertigkeit. Eine gut funktionierende und moderne Zivil- oder Bürgergesellschaft lässt sich unter anderem daran messen, wie stark sich deren Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und am demokratischen Prozess beteiligen. Es kam die Rede auf alte Menschen die in einer Welt der alten patriarchalen Strukturen aufgewachsen sind; Türken ebenso wie Deutsche. Hier gilt es die alten Dämme zu durchbrechen und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Dies gelingt nur durch Transparenz und Dialog. Man war sich einig, dass Partizipation die Grundvoraussetzung für Integration ist.

Mitglieder der FDP Fraktion und des Verbandes LBE-BW e.V. für ein Pressefoto.

Nach dem Pressefoto ging es sofort zur Sitzung des Arbeitskreises (AK) Soziales, Gesundheit und Integration. Hier wurden intensiv die aktuellen Themen besprochen. Dies waren natürlich die kommenden „Coronaregeln“, bzw. die Verwirrungen darüber und die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Aber auch Themen wie Seniorenräte, Alzheimer und Demenz, die Tafeln, das Bestattungsrecht, Affenpocken und sogar klimaschädliche Narkosegase wurden sehr konzentriert diskutiert.

Ein Thema das mir persönlich sehr neu war und das sich sicher lohnt genauer hin zu sehen, ist die Einschulungsuntersuchung. Ich dachte immer, dass alle Kinder eine Einschulungsuntersuchung duchlaufen. Auch steht auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, dass dies Pflicht sei.

Leider konnte ich keine Zahlen hierzu finden, aber im AK wurde gesagt, dass in Baden-Württemberg momentan nur ein Deckungsgrad von 45% erreicht wird. Also 1994 wurden noch 100.000 Kinder beurteilt und im Jahr 2021 seien es gerade noch 40.000 gewesen.

Nach der Sitzung des AK Soziales, Gesundheit und Integration ging es übergangslos und verspätet in die Sitzung des AK Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“.

Die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ hat 14 Mitglieder und den Vorsitz hat Alexander Salomon (Grüne). Die Enquetekommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, die das Ziel haben, das baden-württembergische Gemeinwesen für die Zukunft resilienter und krisenfester aufzustellen. Dabei soll sie sich insbesondere auf die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen konzentrieren, die ihre Wirkung im Zeitraum nach Abschluss ihrer Tätigkeit entfalten können, auf Landesebene umsetzbar sind und den Fokus auf die Umstände von Krisen setzen.

Was bisher genau gemacht wurde, lässt sich in denn Pressemitteilungen nachlesen:

https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/untersuchungsausschusseenqueteko/enquetekommission-krisenfeste-ge.html

Konzentriertes abarbeiten
der verschiedenen Punkte der Arbeitskreise

Nach den Sitzungen, kurz nach zwölf, hatte Niko Reith andere wichtige Termine, wie z.B. eine Fraktionssitzung und machte sich sofort auf.

Ich durfte mir mit seiner Referentin, der Sozialwissenschaftlerin Katja Abt, den Landtag anschauen und zu Mittag essen. An dieser Stelle nochmal, vielen Dank für ihre Zeit und die vielen tollen Erklärungen!

Blick von der FDP Dachterrasse
über das Gelände vor dem Landtag
Der Landtag in Stuttgart im Regen

Das Gedenkbuch

Das Gedenkbuch ist als leinengebundenes, goldgeprägtes Exemplar im Übergang zwischen Landtagsgebäude und Bürgerzentrum auf einem Pult ausgestellt. Darüber wurde der Schriftzug „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 GG) auf die Wand aufgebracht. Alle Gedenkbuch- Inhalte sind ebenfalls an einem barrierefrei zugänglichen Touchscreen-Tisch im Landtags-Bürgerzentrum abrufbar, der sich mit seiner Bronze-Legierung in das Design des Besucherzentrum-Neubaus einfügt.

Der Link www.ltbw.de/gedenkbuch führt zum Online-Gedenkbuch auf der Landtags-Website, wo Biografien der Verfolgten über Namen, Partei, Orte bzw. Regionen recherchiert werden können.

Georg Mall

03.09.1878 – 12.12.1956

27.03.1933
Mall ist Mitglied im Gemeinderat Donaueschingen. Dort wird am 27. März 1933 ein Antrag eingebracht. Reichspräsident Paul von Hindenburg und Reichskanzler Adolf Hitler die Donaueschinger Ehrenbürgerschaft zu verleihen.

Mall stimmt gegen den Antrag und es werden ihm ab diesem Zeitpunkt die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates verweigert.

Eugen Bolz

Auf dem Weg in den Plenarsaal begegnet uns ein Abbild des ehemaligen Zentrumpolitikers und Staatspräsidenten Eugen Bolz. Geboren wurde er am 15. Dezember 1881 in Rottenburg am Neckar und wurde am 23. Januar 1945 nach dem missglückten Attentat vom 20. Juli 1944 in Berlin-Plötzensee von den Nazis ermordet.

Eugen Bolz Württembergischer Staatspräsident 1828-1933 Hingerichtet 23.01.1945
Am 21. Dezember 1944 wurde Eugen Bolz vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Foto: Bundesarchiv, Bild 151-55-28 / CC-BY-SA 3.0

Unter der Treppe befindet sich eine Galerie der ehemaligen Landtagspräsidenten bis 1972.

Karl Person, Landtagspräsident Baden, 1946-1952
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Carl Neinhaus, Landtagspräsident, 1952-1960
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Erich Ganzenmüller, Landtagspräsident 1976-1980
Lothar Gaa, Landtagspräsident 1980-1982
Erich Schneider, Landtagspräsident 1982-1992

Vor der Rückfahrt nach Donaueschingen hat Niko Reith für uns noch obigen Podcast aufgenommen und wir haben das Foto unten im Landtag gemacht.

Am Abend war Niko Reith dann auf der Jubiläumsfeier „50 Jahre Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg“ und hat dort noch ein Grusswort gehalten.

Ich möchte meinen Leserinnen und Lesern raten, anstatt nur auf die kurzen Schlagzeilen ausgewählter Medien zu schauen, guckt direkt nach Stuttgart! Schaut euch den Kontext an, dann müsst ihr nicht immer alles glauben, was euch vor allem zu den Wahlen aufgetischt wird.

Lidl Erweiterung

Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.

Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?

Artikel vom 07. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.

Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.

Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.

Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.

Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.

  1. Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden.
    Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.

  2. Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen.
    Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63).
    Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.

  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.

  4. Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.

  5. Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.

  7. Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.

Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.

Mit freundlichem Gruß
gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt

Trollblumen

Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.

Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:

1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.

Bau des Lidl Logistikzentrums

Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:

Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG
vom 20.01.2016



In der Stadtratssitzung vom 05.03.2020 wurde die 1. Erweiterung dann ohne Widerstand ebenfalls durchgewunken. Dies obwohl die Unterlagen zur Natura-2000 Vorprüfung falsch sind.

Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!

Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?

Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise  angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31. 
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet! 
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge

Es gibt also sicher Summationswirkungen! 

Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!

Rotmilan über Hüfingen


Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.

So gibt es Vollzugsdefizite und Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot bei FFH-Lebensraum typen auf Grünlandstandorten in Deutschland.

Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:

Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.

Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.

Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.


Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.

Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf

Karte Lidl Zentrallager vom Kartendienst der LUBW

Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:

Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.

In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM.
Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.

Antrag für das Biotop Behlaer Weiher

Am 18. Mai 2022 hatten wir einen Antrag gestellt, dass die Zustände am Behlaer Weiher endlich mal untersucht werden und auch dass ein unabhängiges Ingenieurbüro Lösungsvorschläge erarbeitet.

Der Bm musste von der Kommunalaufsicht gezwungen werden den Antrag, heute am 28. Juni 2022, zu behandeln.

Der Bm hat extra ein TOP12 vorgeschaltet der unseren Antrag „nicht erforderlich“ machen soll. In seinem TOP12 fehlen sämtliche Informationen ausser einer Kostenaufstellung für eine Entschlammung.

Entgegen der Behauptungen des Bm gäbe es sehr wohl Fördergelder. Aber diese Anträge müsste halt jemand stellen, müsste wissen wo, wie und vor allem müsste man reden und recherchieren können. Das alles kann und will der Bm und sein Helfer nicht. 

Ein unabhängiges Ingenieurbüro würde sehen was gelaufen ist und wie das Biotop wieder hergestellt werden kann. Das alles will der Bm unter allen Umständen verhindern. 

Hier meine Rede aus der Stadtratssitzung:

28.07.2022 Stadtratsitzung

Jetzt da die Märchenstunde vom Bürgermeister und sein Storrytelling von PM vorbei ist, möchte ich unseren Antrag erläutern. Deshalb ist es auch richtig, dass der GR erst mal nicht irgendwelche Entschlammungen genehmigt, ohne zu wissen was und warum überhaupt.

Das mit 2019 ist nachweislich nicht wahr. Es gibt hier auch noch eine ehrliche Zeitung, die ihren Job macht. Deshalb verweise ich hier auf den Artikel in der Neckarquelle vom 16. April 2021.

Aber immerhin geben Sie jetzt den Bypass zu, nachdem wir den mühsam dokumentiert haben. Und ja, es ist ein Bypass und kein Überlauf. Das Ding hat nichts mit Regenereignissen zu tun, sondern mit Fäkalereignissen. Die Stadt hat jahrelang eine Abwassergebühr von den Bewohnern der Römerstraße verlangt und das Abwasser über den Bypass im Weiher versenkt. Und dies bis ich 2021 Rabatz gemacht habe.
Dann kleine Empfehlung am Rande, lesen Sie bei Wikipedia mal durch, was ein Abwasserpilz ist.

Dann weiß ich nicht was der sogenannte “Wasserschutz” angeblich gesagt hat, wer immer das sein soll –
aber vom Naturschutz gibt es eine deutliche Wiederherstellungspflicht des Biotops Behlaer Weiher. Klar gibt es keine Ökopunkte, weil das Biotop aktiv und strafrechtlich relevant von der Stadt Hüfingen zerstört wurde. Warum sollte also der Naturschutz dafür bezahlen?
Auch hier: lesen Sie sich mal das Verursacherprinzip auf Wikipedia durch.

Interessant auch, dass angeblich das Umweltbüro zitiert wird, ohne dies hier zu Wort kommen zu lassen.
PM ist kein Naturschutz! Mit echtem Naturschutz reden Sie nämlich prinzipiell nicht. Nein!
PM hat gerade auf der Längewiese widerrechtlich ein geschütztes Heckenbiotop roden lassen. Ansonsten generiert er lediglich für die Stadt Hüfingen mit Hilfe von echten Fachleuten Ökopunkte und damit Geld auch für seinen eigenen Säckel.

Da der Bürgermeister zufällig erst mal vergessen hat unseren Antrag zu den Unterlagen zu legen, werde ich ihn jetzt mal vorlesen:

Bitte ins Protokoll: Ich möchte, dass der Bm unseren Beschlussvorschlag wörtlich vor der Abstimmung vorliest.

Gerade die Vorlage TOP12 des Bm zeigt, dass vieles nicht verstanden wurde und wie wichtig eine unabhängige Untersuchung der Unterlagen der Stadt ist.

Eigentlich bin ich ja keine Wasserbauingenieurin, sondern Agraringenieurin.
Aber nach zwei Jahren des Studiums von Kanalplänen, Mischwasser und Gullischächten könnte ich wohl eine Masterarbeit schreiben mit den Titel:
„Wie vertuscht eine Altherrenrunde und ihr Bm eine wasserbauliche Straftat?“

Falls es jemand interessiert wie es wirklich war. In den Schriften der Baar von 1978 ist ein Artikel von Prof. Dr. Günther Reichelt dazu.

Es geht ja erst mal drum unabhängig festzustellen was überhaupt nützt und nötig ist. Dies kostet auch bedeutend weniger, als das was die Stadt bis jetzt für die unzähligen Kanalbefahrungen durch die BIT Ingenieure ausgegeben hat. Was übrigens eine totale Geldverschwendung war, wenn man sich vorher einfach die Kanalpläne vernünftig angeschaut hätte.

Momentan geht es nur um eine unabhängige Untersuchung, mehr nicht.

Es wird Zeit, dass der Hüfinger Gemeinderat seiner Aufgabe als Gremium mit Kontrollfunktion nach kommt.

Heute Abend hat der Gemeinderat von Hüfingen unseren Antrag auf eine unabhängige Untersuchung mit allen Stimmen der CDU und FDP abgelehnt. Die SPD hat sich enthalten.

Das Gremium möchte seiner Kontrollfunktion nicht nachkommen und auch keine Förderung vom Naturschutz erhalten.

Es werden auch weiterhin die illegalen Aktivitäten des Bm gedeckt. Umgekehrt ist es ja auch der Fall, dass der Bm die illegalen Aktivitäten bestimmter Stadträte deckt.

Antrag Tempo 30

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion


Die Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird durch die Straßenverkehrsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Dies passt oft nicht zu den Bedürfnissen vor Ort. Die Kommunen benötigen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von lebenswerten öffentlichen Räumen. Dazu gehören auch Straßen und ihr direktes Umfeld. Tempo-30- Zonen erhöhen durch mehr Ruhe die Lebensqualität und verbessern die Verkehrssicherheit.

Die kommunale Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen.

Wichtigste Ziele des Antrages sind mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Die Maßnahme dient als Schutz des Erholungsortes Hüfingen, da der Grad der Lärmbeeinträchtigungen und der Schadstoffemissionen sehr hoch ist. Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Die Funktion der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße (vom künftigen Kreisverkehr Schaffhauser Straße/Dögginger Straße, über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße) für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme aus lärmtechnischer Sicht wird im „Lärmaktionsplan Hüfingen“ bestätigt. Insbesondere entlang der Hauptstraße ist eine große Zahl von Bürgern betroffen. Außerdem muss eine große Zahl von Schülern täglich die Straße (z. B. vom Bahnhof kommend) zur Schule überqueren. Die Forderung der Temporeduzierung ist der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zeitnahe zu übermitteln.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen möge beschließen:

  1. Die Stadt Hüfingen tritt der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.
  2. Von der Schaffhauser Straße (Startpunkt neuer Kreisverkehr Dögginger Straße), über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 abgesenkt werden.
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