Fragestunde im Kreistag

Dann hatte ich mich am 7. November erdreistet im Kreistag in der eigentlich dafür vorgesehenen Minute das Wort zu ergreifen. Laut Aussage einiger Kreisräte war ich die Erste, die sich so etwas unverschämtes getraut hatte. Kein Wunder, dass der Landrat sichtlich schockiert war. Habe ich die gegenseitige Selbstbeweihräucherung der Männer empfindlich gestört. Obwohl ich sehr gut vorbereitet war und keine zwei Minuten geredet hatte, war dies wohl doch zu viel und ich wurde unterbrochen. Zum Glück erst als ich ohnehin fertig war.

Ich hatte kurz über den Weiher geredet und die falschen Behauptungen des Amtes für Umwelt- Wasser und Bodenschutz und der mutmaßlichen Rechtsbeugung. Danach gab ich dem Landrat meine Fragen die ich seit zwei Jahren beantwortet haben möchte. Es stand u.a. dies auf dem Papier:

Am 10.02.2021, 20.03.2021, 23.03.2021 und am 05.04.2021 machten wir eine Umweltmeldung wegen der Einleitung von Fäkalien in das Biotop Behlaer Weiher (Aktenzeichen 5-8931.02/1).

Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hatte einen Kanalplan genehmigt, bei dem über einen Bypass Mischwasser über Jahre in ein Biotop eingeleitet wurde (Anlage1a und 1b, Kanalplan).

Dank unserer Umweltmeldung wurde der Bypass mit einer PE Platte verschlossen (Anlage 2).

Die Verschmutzung des Biotops hat nichts mit Regenereignissen zu tun, wie das Amt behauptet. Dies sieht man daran, dass besonders bei längerer Trockenheit die Fäkalien unverdünnt flossen (Anlage 3) und auch am massiven Abwasserpilz im Zufluss des Biotops über einen sehr langen Zeitraum (Anlage 4). All dies wurde auch vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz dokumentiert und ignoriert.

Ebenfalls im März 2021 hatte der NABU bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeige gestellt. Der Staatsanwalt G. wurde offensichtlich vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis falsch unterrichtet. Der Bypass wurde verschwiegen und es wurde behauptet, das Einleiten des Mischwassers über den Bypass wäre ein kurzfristiges “Problem” mit lediglich kleiner “Schaumbildung” gewesen (Anlage 5). Wir würden gerne wissen, warum der Bypass und das Einleiten von Mischwasser in das Biotop vom Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz über Jahre hinweg toleriert wurde.

Weiter würde uns interessieren, warum die Reste des Mischwassers in dem Biotop nun nicht beseitigt werden müssen? Immerhin handelte es sich nach unserem Wissen hierbei um eine Straftat.

Warum wurde der Staatsanwalt falsch unterrichtet?

Warum gibt es hier für die Stadt Hüfingen keine Wiederherstellungspflicht des Vorzustandes?

Aus dem Fragenkatalog den ich dem Landrat am 7. November 2022 überreicht habe
„Kleine Schaumbildung“ am Ausfluss mit Fäkalkeimen gleich einem Klärwerk und einer wissenschaftlichen Untersuchung dieser, die eine „pauschale Behauptung“ sei.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das zitierte „Schreiben vom Umweltministerium vom 30.03.3021“ ursprünglich von den Herren des LRA selber geschrieben wurde und jetzt zwischen dem RP Freiburg, dem UM Stuttgart und dem LRA Schwarzwald-Baar als „Beweis“ ständig hin- und her geht. So kann man sich gegenseitig zitieren, dass angeblich alles in Ordnung sei. Auch der Staatsanwalt hat dieses Schreiben mit der „Schaumbildung“ zitiert und dass angeblich alles in bester Ordnung sei. Ich gehe davon aus, diese Behauptungen dienen der Rechtsbeugung, aber hierfür sieht sich niemand zuständig. Deshalb wird ein unabhängiger Gutachter auch mit allen Mitteln vermieden.

Es war nie eine sachkundige Person am Biotop und der „Erste Landesbeamte“ erfühlt seine Wahrheit lieber mal faktenfrei, da er nämlich viel zu wichtig sei bis nach Hüfingen raus zu fahren. Die Gefühle eines so wichtigen Mannes können natürlich nie falsch sein.

Ich denke, dass ich mir alle weiteren Wort sparen kann, gegen so viel erfühlte Wichtigkeit kommt eine „kleine Bloggerin mit ihren pauschalen Behauptungen“ nicht an (Zitat: Udo Müller, Amt für Umwelt Wasser- und Bodenschutz).

Der „Erste Landesbeamte“ sagt mir auch deutlich, dass meine Vorstellung eines Rechtsstaates nicht mit der Realität übereinstimmt. Schade eigentlich, aber ich muss mich wohl damit abfinden.

Wer Partizipation und Parität mit Füssen tritt, ist kein Demokrat

Was folgt ist meine freie Meinung nach §5 GG. Wem es nicht passt, der möge weiter surfen.

Als ich 2019 zum ersten Mal in diesem Gemeinderat saß, war ich zu allererst schockiert über das großkotzige, arrogante Verhalten der vielen Männer.

Lange habe ich darüber nachgedacht, ob dies eine Eigenheit nur von Hüfingen ist oder vielleicht in ganz Deutschland ein Problem.

Ich bin ja Naturwissenschaftlerin und auch Ingenieurin und von daher gewohnt mit vielen Männern zu arbeiten.

Nach vielen Jahren in den USA und auch der Schweiz war ich allerdings durchaus an eine Zusammenarbeit gewohnt. 

Es ist so, dass sich Frauen heute zwar wählen lassen dürfen, aber wenn sie gewählt sind, keinerlei Schutz ausserhalb einer Partei bekommen. Es kommt weder die Kommunalaufsicht, noch das Regierungspräsidium zur Hilfe. Ohne starken Mann in einer der Parteien im Hintergrund, ist eine Frau zum Abschuss frei gegeben. Genau dies wird vom Bm hemmungslos ausgenutzt und genüsslich betrieben. Frei nach dem Motto: “Politische Teilhabe könnt ihr haben, aber dann werdet ihr eben fertig gemacht.” Außer natürlich man kann gewisse Damen an wichtigen Schaltstellen positionieren. Qualifikation oder demokratische Grundprinzipien sind vollkommen egal.

Der Rechtsstaat wird für eine bestimmte Kaste ausgesetzt und dies kann öffentlich betrieben werden, da es keine Presse mehr, sondern nur noch unreflektierte Hofberichterstattung gibt. 

Die ständigen kompetenzfreien Machtdemonstrationen, das zusammenhanglose, dümmliche Sinnieren und auch das sinnlose, zerstörerische Verschwenden von Steuergeldern nervt mich einfach nur noch an. 

Ich wurde gewählt, damit auch die Natur und der Artenschutz in Hüfingen wieder eine Rolle spielen. Dies ist nicht möglich und wird verwehrt. Ich wurde massiv gemobbt, beschimpft, beleidigt und bedroht, damit ich den Mund nicht mehr auf mache.

Ich lese viel, mache mir gerne viele Gedanken und explodiere förmlich an Ideen. Eigentlich bin ich gewohnt, über diese Ideen zu reden und auch einige davon umzusetzen. In diesem Gemeinderat knallt man auch mit den kleinsten Vorschlägen an eine engstirnige Betonwand. Da ist jedes Wort Schall und Rauch in einem unendlichen Universum, in einem Vakuum, das den Schall und Rauch einfach schluckt, wie ein Schwarzes Loch.

Wir hatten rotierende Fraktionssprecher in der Fraktion verabredet. 
Ich werde nicht Fraktionssprecherin werden!
Man könnte auch sagen: Ich darf nicht Fraktionssprecherin werden, da der Rechtsstaat vollkommen versagt hat.

Für diesen Beitrag werde ich nur Kommentare mit echter E-Mail Adresse veröffentlichen (E-Mail Adresse wird nicht öffentlich angezeigt), Klarname ist wie immer nicht nötig. Anonyme Hassbotschaften werden wie immer mit IP gespeichert.

Ein Tag am Landtag mit unserem Landtagsabgeordneten Niko Reith

Zusammenfassung des unten beschriebenen Tages von Niko Reith

Da für das Abenteuer einer Zugfahrt nach Stuttgart keine Zeit war, ging es morgens um sieben mit dem Auto von Donaueschingen nach Stuttgart.

Trotzdem waren wir 5 Minuten zu spät für den ersten Termin des Tages: Ein Gespräch des AK Soziales mit Muammer Akin, dem Vorsitzenden vom Landesverband für bürgerschaftliches Engagement (LBE-BW).

Der LBE-BW e.V. ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Akteuren aus der landesweiten Bürgergesellschaft, die sich auf vielfältige Art und Weise engagieren. Das Anliegen der LBE-BW e.V. ist der Dienst am Menschen und der Frieden in der Gesellschaft. Herr Akin hat mir mit seinem Engagement sehr imponiert und auch durch seine Schlagfertigkeit. Eine gut funktionierende und moderne Zivil- oder Bürgergesellschaft lässt sich unter anderem daran messen, wie stark sich deren Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und am demokratischen Prozess beteiligen. Es kam die Rede auf alte Menschen die in einer Welt der alten patriarchalen Strukturen aufgewachsen sind; Türken ebenso wie Deutsche. Hier gilt es die alten Dämme zu durchbrechen und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Dies gelingt nur durch Transparenz und Dialog. Man war sich einig, dass Partizipation die Grundvoraussetzung für Integration ist.

Mitglieder der FDP Fraktion und des Verbandes LBE-BW e.V. für ein Pressefoto.

Nach dem Pressefoto ging es sofort zur Sitzung des Arbeitskreises (AK) Soziales, Gesundheit und Integration. Hier wurden intensiv die aktuellen Themen besprochen. Dies waren natürlich die kommenden „Coronaregeln“, bzw. die Verwirrungen darüber und die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Aber auch Themen wie Seniorenräte, Alzheimer und Demenz, die Tafeln, das Bestattungsrecht, Affenpocken und sogar klimaschädliche Narkosegase wurden sehr konzentriert diskutiert.

Ein Thema das mir persönlich sehr neu war und das sich sicher lohnt genauer hin zu sehen, ist die Einschulungsuntersuchung. Ich dachte immer, dass alle Kinder eine Einschulungsuntersuchung duchlaufen. Auch steht auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, dass dies Pflicht sei.

Leider konnte ich keine Zahlen hierzu finden, aber im AK wurde gesagt, dass in Baden-Württemberg momentan nur ein Deckungsgrad von 45% erreicht wird. Also 1994 wurden noch 100.000 Kinder beurteilt und im Jahr 2021 seien es gerade noch 40.000 gewesen.

Nach der Sitzung des AK Soziales, Gesundheit und Integration ging es übergangslos und verspätet in die Sitzung des AK Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“.

Die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ hat 14 Mitglieder und den Vorsitz hat Alexander Salomon (Grüne). Die Enquetekommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, die das Ziel haben, das baden-württembergische Gemeinwesen für die Zukunft resilienter und krisenfester aufzustellen. Dabei soll sie sich insbesondere auf die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen konzentrieren, die ihre Wirkung im Zeitraum nach Abschluss ihrer Tätigkeit entfalten können, auf Landesebene umsetzbar sind und den Fokus auf die Umstände von Krisen setzen.

Was bisher genau gemacht wurde, lässt sich in denn Pressemitteilungen nachlesen:

https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/untersuchungsausschusseenqueteko/enquetekommission-krisenfeste-ge.html

Konzentriertes abarbeiten
der verschiedenen Punkte der Arbeitskreise

Nach den Sitzungen, kurz nach zwölf, hatte Niko Reith andere wichtige Termine, wie z.B. eine Fraktionssitzung und machte sich sofort auf.

Ich durfte mir mit seiner Referentin, der Sozialwissenschaftlerin Katja Abt, den Landtag anschauen und zu Mittag essen. An dieser Stelle nochmal, vielen Dank für ihre Zeit und die vielen tollen Erklärungen!

Blick von der FDP Dachterrasse
über das Gelände vor dem Landtag
Der Landtag in Stuttgart im Regen

Das Gedenkbuch

Das Gedenkbuch ist als leinengebundenes, goldgeprägtes Exemplar im Übergang zwischen Landtagsgebäude und Bürgerzentrum auf einem Pult ausgestellt. Darüber wurde der Schriftzug „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 GG) auf die Wand aufgebracht. Alle Gedenkbuch- Inhalte sind ebenfalls an einem barrierefrei zugänglichen Touchscreen-Tisch im Landtags-Bürgerzentrum abrufbar, der sich mit seiner Bronze-Legierung in das Design des Besucherzentrum-Neubaus einfügt.

Der Link www.ltbw.de/gedenkbuch führt zum Online-Gedenkbuch auf der Landtags-Website, wo Biografien der Verfolgten über Namen, Partei, Orte bzw. Regionen recherchiert werden können.

Georg Mall

03.09.1878 – 12.12.1956

27.03.1933
Mall ist Mitglied im Gemeinderat Donaueschingen. Dort wird am 27. März 1933 ein Antrag eingebracht. Reichspräsident Paul von Hindenburg und Reichskanzler Adolf Hitler die Donaueschinger Ehrenbürgerschaft zu verleihen.

Mall stimmt gegen den Antrag und es werden ihm ab diesem Zeitpunkt die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates verweigert.

Eugen Bolz

Auf dem Weg in den Plenarsaal begegnet uns ein Abbild des ehemaligen Zentrumpolitikers und Staatspräsidenten Eugen Bolz. Geboren wurde er am 15. Dezember 1881 in Rottenburg am Neckar und wurde am 23. Januar 1945 nach dem missglückten Attentat vom 20. Juli 1944 in Berlin-Plötzensee von den Nazis ermordet.

Eugen Bolz Württembergischer Staatspräsident 1828-1933 Hingerichtet 23.01.1945
Am 21. Dezember 1944 wurde Eugen Bolz vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Foto: Bundesarchiv, Bild 151-55-28 / CC-BY-SA 3.0

Unter der Treppe befindet sich eine Galerie der ehemaligen Landtagspräsidenten bis 1972.

Karl Person, Landtagspräsident Baden, 1946-1952
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Carl Neinhaus, Landtagspräsident, 1952-1960
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Erich Ganzenmüller, Landtagspräsident 1976-1980
Lothar Gaa, Landtagspräsident 1980-1982
Erich Schneider, Landtagspräsident 1982-1992

Vor der Rückfahrt nach Donaueschingen hat Niko Reith für uns noch obigen Podcast aufgenommen und wir haben das Foto unten im Landtag gemacht.

Am Abend war Niko Reith dann auf der Jubiläumsfeier „50 Jahre Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg“ und hat dort noch ein Grusswort gehalten.

Ich möchte meinen Leserinnen und Lesern raten, anstatt nur auf die kurzen Schlagzeilen ausgewählter Medien zu schauen, guckt direkt nach Stuttgart! Schaut euch den Kontext an, dann müsst ihr nicht immer alles glauben, was euch vor allem zu den Wahlen aufgetischt wird.

Kein Nachschlag beim Flächenfraß

Die Ende 2019 ausgelaufene und wieder neu eingeführte Norm des § 13b BauGB ist zeitlich bis Ende 2022 befristet. Mal schauen, was die momentane Regierung daraus macht. Deshalb hier eine kleine Erinnerung:

20.11.2019 von Chris Kühn MdB (Tübingen), Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

Im Juli legte die „Baulandkommission“ der Bundesregierung ihre Empfehlung zur zukünftigen Bodenpolitik in Deutschland vor. Diese enthielt viele Impulse zur Unterstützung der Kommunen bei einer sozialen und gemeinnützigen Bodenpolitik. Dabei wurde auch die Erleichterung von Baugeboten oder die Verlängerung des kommunalen Vorkaufsrechtes als wichtiges Instrument gegen den Wohnraummangel hervorgehoben. Diese Punkte fordern wir Grüne seit langem von der Bundesregierung ein. Sie müssen in Zeiten von Wohnungsmangel und Bodenspekulation endlich umgesetzt werden.

Leider will die Baulandkommission aber auch eine fatale Fehlentwicklung fortsetzen: Die Ausweitung des Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser soll um weitere drei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.

Dieser Flächenfraß-Paragraph läuft dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ diametral zuwider. Er wurde ursprünglich auf Druck der CSU ins Gesetz geschrieben und hebelt den Flächenschutz im Außenbereich der Dörfer und Städte aus. Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei im „Hau-Ruck“-Verfahren übergangen. Er steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen und Absichten, vor allem die Innenentwicklung zu befördern. So nimmt die ungebremste Zersiedelung unserer Städte und Gemeinden weiter ihren Lauf.

Apropos CSU: Der noch von Ex-Verkehrsminister verantwortete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war und ist ein weiterer Haupttreiber des Flächenfraßes der letzten Jahre. Hier wurde bereits 2016 die Chance verpasst, die Rolle der klimafreundlichen Schiene auszubauen und Mobilität neu, und nicht mehr in Beton zu denken. Doch stattdessen wurden zu viele unsinnige, umweltzerstörerische und teure Prestigeprojekte und Ortsumgehungen priorisiert. Überproportional viele davon in bayerischen Landkreisen. Auch in und um Hüfingen kann man die Folgen einer verfehlten Flächenpolitik im Verkehrsbereich begutachten.

Das wichtige Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis 2030 auf dreißig Hektar am Tag abzubremsen wird so weiter konsequent hintertrieben. Täglich werden rund sechzig Hektar als Siedlungs- oder Verkehrsfläche versiegelt, was etwa neunzig Fußballfeldern entspricht. Allein aufgrund des Paragraphen 13b BauGB, der im Mai 2017 in Kraft trat, sind davon durchschnittlich zwei Hektar pro Tag an überplantem Gebiet der Natur und dem Umland verloren gegangen. Das hat eine Anfrage von mir an die Bundesregierung jetzt ans Licht gebracht. Dabei ist die Bodenversiegelung eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Deswegen hatte auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes zu Recht angemahnt, den Flächenfraß-Paragraphen Ende 2019 auslaufen zu lassen.

Diesem krassen ökologischen Eingriff steht auf der anderen Seite kein angemessener Nutzen entgegen. Es werden nämlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser in 13b-Gebieten gebaut. Wenn schon Umwelt und Beteiligung – angeblich, um die Wohnungskrise zu bekämpfen – unter den Tisch fallen, dann muss wenigstens alles für konzentrierte, behutsame Flächeninanspruchnahme und verdichtetes Bauen getan werden. Doch Union und SPD forcieren das Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und schwächen damit Stadtzentren und Ortskerne. Das Ergebnis sind so genannte Donut-Dörfer und -Städte mit dicker Randbebauung aber ohne Mitte.

Wir Grüne möchten dagegen neuen Wohnraum schaffen, indem wir flächenschonendes Bauen in den Städten erleichtern. Unser Leitprinzip ist die lebenswerte Stadt der kurzen Wege, die Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung einräumt. Unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Flächen sind wertvoll und werden immer seltener. Böden bilden die zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenversiegelung bedeutet immer auch den Verlust an natürlichen Lebensräumen, trägt zum Artensterben bei und hat in der Klimakrise negative Folgen. Starkregenphänomene haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg erheblich zugenommen. Überflutungen sind keine Seltenheit mehr. Die letzten fünf Jahre sind unter den zehn heißesten, die Deutschland seit 1881, dem Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt hat. Das verändert unsere Städte und Landschaften dramatisch.

Deswegen müssen wir endlich weg von der Betonpolitik beim Wohnen und Verkehr und hin zu einer intelligenten Stadt- und Regionalplanung. Wir Grüne kämpfen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserem wertvollen Boden.

Kindergartengebühren

Immer wieder erreichen mich Nachrichten über die Gebühren der Kindergärten, des Essens und jetzt der Fahrtkosten. Ich habe keinerlei Ahnung, wie ich das einschätzen kann und soll.

Um mal einen Überblick zu bekommen, würde es uns sehr interessieren wieviel die jungen Eltern in der Region für was bezahlen.

Liebe jungen Eltern, bitte klärt uns Alten mal auf!

Gerne anonym und mit möglichst wenigen Namen. Es interessieren hier alle Eltern aus der Region, also nicht nur Hüfingen. Wir hätten gerne einen belastbaren Vergleich! Deshalb, um so mehr sich die Mühe machen, das hier zu beantworten, um so besser.

Vielen Dank für die Mühen!
Und wenn ihr zum 1. Mal kommentiert, gebt mir bitte kurz Zeit euern Kommentar frei zu schalten.
Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.



Alter vom Kind:
Ortschaft vom Kiga:
Fahrtkosten:
Träger der Einrichtung:
Art der Betreuung:
Kosten:
Essensauswahl:
Kosten der Verpflegung:
Sonstwas:


Name der Ortschaft des Kiga und gibt es am Wohnort einen Kiga?
Muss Kind mit Bus zum Kiga, weil er zu weit weg ist?
Träger z.B. frei, evangelisch, katholisch, städtisch
Wie lange? z.B. von 8:00-12:00, von 9:00 -15:00
Pro Monat, pro Jahr
Menüs zur Auswahl, vegetarisch, viel Fleisch, frisches Obst und Gemüse

Sobald hier genug Kommentare vorhanden sind, werde ich mal versuchen die Sache zusammen zu fassen.

Nochmals Danke für die Hilfe!

Antrag für das Biotop Behlaer Weiher

Am 18. Mai 2022 hatten wir einen Antrag gestellt, dass die Zustände am Behlaer Weiher endlich mal untersucht werden und auch dass ein unabhängiges Ingenieurbüro Lösungsvorschläge erarbeitet.

Der Bm musste von der Kommunalaufsicht gezwungen werden den Antrag, heute am 28. Juni 2022, zu behandeln.

Der Bm hat extra ein TOP12 vorgeschaltet der unseren Antrag „nicht erforderlich“ machen soll. In seinem TOP12 fehlen sämtliche Informationen ausser einer Kostenaufstellung für eine Entschlammung.

Entgegen der Behauptungen des Bm gäbe es sehr wohl Fördergelder. Aber diese Anträge müsste halt jemand stellen, müsste wissen wo, wie und vor allem müsste man reden und recherchieren können. Das alles kann und will der Bm und sein Helfer nicht. 

Ein unabhängiges Ingenieurbüro würde sehen was gelaufen ist und wie das Biotop wieder hergestellt werden kann. Das alles will der Bm unter allen Umständen verhindern. 

Hier meine Rede aus der Stadtratssitzung:

28.07.2022 Stadtratsitzung

Jetzt da die Märchenstunde vom Bürgermeister und sein Storrytelling von PM vorbei ist, möchte ich unseren Antrag erläutern. Deshalb ist es auch richtig, dass der GR erst mal nicht irgendwelche Entschlammungen genehmigt, ohne zu wissen was und warum überhaupt.

Das mit 2019 ist nachweislich nicht wahr. Es gibt hier auch noch eine ehrliche Zeitung, die ihren Job macht. Deshalb verweise ich hier auf den Artikel in der Neckarquelle vom 16. April 2021.

Aber immerhin geben Sie jetzt den Bypass zu, nachdem wir den mühsam dokumentiert haben. Und ja, es ist ein Bypass und kein Überlauf. Das Ding hat nichts mit Regenereignissen zu tun, sondern mit Fäkalereignissen. Die Stadt hat jahrelang eine Abwassergebühr von den Bewohnern der Römerstraße verlangt und das Abwasser über den Bypass im Weiher versenkt. Und dies bis ich 2021 Rabatz gemacht habe.
Dann kleine Empfehlung am Rande, lesen Sie bei Wikipedia mal durch, was ein Abwasserpilz ist.

Dann weiß ich nicht was der sogenannte “Wasserschutz” angeblich gesagt hat, wer immer das sein soll –
aber vom Naturschutz gibt es eine deutliche Wiederherstellungspflicht des Biotops Behlaer Weiher. Klar gibt es keine Ökopunkte, weil das Biotop aktiv und strafrechtlich relevant von der Stadt Hüfingen zerstört wurde. Warum sollte also der Naturschutz dafür bezahlen?
Auch hier: lesen Sie sich mal das Verursacherprinzip auf Wikipedia durch.

Interessant auch, dass angeblich das Umweltbüro zitiert wird, ohne dies hier zu Wort kommen zu lassen.
PM ist kein Naturschutz! Mit echtem Naturschutz reden Sie nämlich prinzipiell nicht. Nein!
PM hat gerade auf der Längewiese widerrechtlich ein geschütztes Heckenbiotop roden lassen. Ansonsten generiert er lediglich für die Stadt Hüfingen mit Hilfe von echten Fachleuten Ökopunkte und damit Geld auch für seinen eigenen Säckel.

Da der Bürgermeister zufällig erst mal vergessen hat unseren Antrag zu den Unterlagen zu legen, werde ich ihn jetzt mal vorlesen:

Bitte ins Protokoll: Ich möchte, dass der Bm unseren Beschlussvorschlag wörtlich vor der Abstimmung vorliest.

Gerade die Vorlage TOP12 des Bm zeigt, dass vieles nicht verstanden wurde und wie wichtig eine unabhängige Untersuchung der Unterlagen der Stadt ist.

Eigentlich bin ich ja keine Wasserbauingenieurin, sondern Agraringenieurin.
Aber nach zwei Jahren des Studiums von Kanalplänen, Mischwasser und Gullischächten könnte ich wohl eine Masterarbeit schreiben mit den Titel:
„Wie vertuscht eine Altherrenrunde und ihr Bm eine wasserbauliche Straftat?“

Falls es jemand interessiert wie es wirklich war. In den Schriften der Baar von 1978 ist ein Artikel von Prof. Dr. Günther Reichelt dazu.

Es geht ja erst mal drum unabhängig festzustellen was überhaupt nützt und nötig ist. Dies kostet auch bedeutend weniger, als das was die Stadt bis jetzt für die unzähligen Kanalbefahrungen durch die BIT Ingenieure ausgegeben hat. Was übrigens eine totale Geldverschwendung war, wenn man sich vorher einfach die Kanalpläne vernünftig angeschaut hätte.

Momentan geht es nur um eine unabhängige Untersuchung, mehr nicht.

Es wird Zeit, dass der Hüfinger Gemeinderat seiner Aufgabe als Gremium mit Kontrollfunktion nach kommt.

Heute Abend hat der Gemeinderat von Hüfingen unseren Antrag auf eine unabhängige Untersuchung mit allen Stimmen der CDU und FDP abgelehnt. Die SPD hat sich enthalten.

Das Gremium möchte seiner Kontrollfunktion nicht nachkommen und auch keine Förderung vom Naturschutz erhalten.

Es werden auch weiterhin die illegalen Aktivitäten des Bm gedeckt. Umgekehrt ist es ja auch der Fall, dass der Bm die illegalen Aktivitäten bestimmter Stadträte deckt.

Naturkindergarten für Hüfingen

Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Und zwar mehrere unterschiedliche freie Träger. Auch sollte, unter normalen Bedingungen, eine Auswahl unter den verschiedenen Trägern ermöglicht werden.

In Hüfingen gibt es keine Möglichkeit für Eltern ihren Kindern eine passende Kindertagesstätte zu wählen. Nicht nur die pädagogische Ausrichtung wird vom Bürgermeister und dem Gemeinderat bestimmt, sondern auch nur ein einziger Träger den Einrichtungen vorgegeben.

Ein neuer, junger Verein arbeitet nun aktiv daran, das Angebot der Kinderbetreuung in Hüfingen zu erweitern.

Wiesenkinder

Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen.

§ 2 Vereinszweck

(1)  Der Verein Wiesenkinder e.V. – Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen mit Sitz in Hausen vor Wald verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Ziel und Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zum Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, weltoffenen und naturverbundenen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu leisten, insbesondere der individuellen und sozialen Entwicklung und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (angelehnt an §1 Kinder- und Jugendhilfegesetz).

(3) Der Verein hat des Weiteren zum Ziel, die Trägervielfalt in der Kleinkindbetreuung auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen zu ergänzen und zu gewährleisten. 

(4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Planung, Organisation und Errichtung eines Naturkindergartens für Kinder bis zum Schuleintritt.

(5) Der Verein ist in weltanschaulicher, sozialer, politischer und religiöser Hinsicht neutral.

(6) In seiner Funktion fördert und unterstützt der Verein das Projekt „Errichtung einen Naturkindergarten auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen“ und begleitet die anstehenden Gestaltungsprozesse organisatorisch, strukturell, finanziell sowie planerisch.

Die ganze Satzung befindet sich unten. Hier zuerst mal ein Mitgliedsantrag.

Mitglieder entrichten pro Person im Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25,00 €.
Fördermitglieder sind solche Personen, die nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sind. Sie unterstützen den Verein mit einem Mitgliedsbeitrag zur Förderung in beliebiger Höhe, mindestens jedoch mit 10,00 € pro Person im Kalenderjahr.

Zu erreichen ist der Verein unter folgenden E-Mail Adresse:

Vorstand des Vereins Wiesenkinder bei der Gründungsversammlung am 12. Juli 2022.

Lebensqualität in Hüfingen verbessern

15.06.2022 Michael Steinemann, von der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion

Als Fraktion sind wir stets bestrebt die Verbesserung der Lebensqualität in unserer attraktiven Gesamtstadt im Auge zu haben. Zugegeben, an vielen Stellen ist dies gar nicht so einfach. So kann es bei vielen Ideen hohe Hürden geben, weit auseinandergehende Ansichten über die Auswirkungen, hohe Kosten, u. v. m.

In den letzten Monaten hat sich unsere Fraktion unter anderem zwei Projekten gewidmet auf die der vorhergehende Satz so nicht zutrifft. Wir sind der Meinung, mit relativ wenig Aufwand könnte man zwei „Baustellen“ beenden. Der Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt. So gibt es mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen (u. a. vom GVV Umweltbüro und des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz). Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen gegen einige Landwirte in Behla. Auch um unsere Landwirte zu schützen, haben wir nun beantragt, dass diese „wilde“ Ansammlung von Teilfakten, Gerüchten und Anschuldigungen durch einen unabhängigen Gutachter sortiert, untersucht und analysiert wird. Der Schutz des Gewässers kommt übrigens nicht nur Tier und Umwelt zugute, sondern letztendlich auch der Aufenthaltsqualität beim idyllischen Weiher.

Die Aufenthaltsqualität – aber auch insbesondere die Lebensqualität – wollen wir eben- falls in der Hüfinger Innenstadt verbessern. Im März haben wir einen Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung beginnend vom neuen Kreisverkehr Dögginger Straße/Schaffhauser Straße, über die Hauptstraße, bis einschließlich Donaueschinger Straße gestellt. Möglicherweise können noch andere Stellen miteinbezogen werden. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderat und Verwaltung sollen im laufenden Prozess des Lärmaktionsplanes der Stadt Hüfingen ihre Ansichten äußern können. Eine Reduzierung auf 30 km/h auf dieser vielbefahrenen Durchgangsstraße ist aufgrund der Viel- zahl von emissionsbetroffenen Anwohnern erforderlich. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtsregeln ist nahezu kostenlos, effektiv und schnell umsetzbar. Nennenswerte Nachteile gibt es keine. Wir sehen übrigens keine zu erwartenden Umsatzeinbußen für den anliegenden Einzelhandel und Gastronomie, sondern im Gegenteil, wir bewerten es als Chance zur Attraktivitätssteigerung. Weniger Lärm, weniger Geruchsemissionen, mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, mehr Zuspruch durch Kunden.

Viele Navigationsgeräte würden ortsfremde Autofahrer in den vergangenen Wochen erst gar nicht durch die Hüfinger Innenstadt lotsen, wenn sie anstatt der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nur noch „30“ einkalkulieren würden. Wir machen uns für eine lebendige und verkehrsberuhigte Stadtmitte stark.

Bellemer Kanallabyrinth

Beim Vortrag im Kranz kamen wir auf die Idee die Kanalpläne mal etwas genauer von einem Sachkundigen anschauen zu lassen. Die Fehleinleitung in den Regenwasserkanal zum Behlaer Weiher hätte man seit langem schon, auf dem Bestandsplan (S 20a MW – S20b RW), oder durch Augenscheinnahme , ausmachen können.

Die „Fehleinleitung“ über die Jahre lang Fäkalien in den Weiher geleitet wurde ist sogar auf dem Plan eingezeichnet.

Durchgang zwischen 20a und 20b

Die Ausleitung bzw. Überleitung (Bypass) vom Mischwassersystem 20a (MW) ins Regenwassersystem 20b (RW) ist ein gravierender, umweltschädigender, unverständlicher Mangel. Warum ein Durchgang vom Mischwasserkanal zum Regenwasserkanal existierte und warum so etwas abgenommen werden konnte wird ein ewiges Rätsel unbedarfter Herren vom Landratsamt bleiben.

Schacht 20a mit Mischwasser. Hinten sieht man wie der Durchgang zum Regenwasserkanal mit einer PE Platte verschlossen wurde.

Nach Jahren der Einleitung von Fäkalien aus dem Mischwasserkanal der Römerstraße in den Behlaer Weiher und unzähligen Beschwerden deshalb bei verschiedenen Ämtern, wurde nach meiner Meldung bei der Polizei zumindest diese Einleitung gestoppt.

Bei der aufwändigen Schadenssuche im Jahr 2020 und 2021 wurde zwar der Bypass entdeckt und mit einer Platte abgedichtet, aber eine weitere, eindeutige Abwasserbelastung im Regenwasserkanal oberstromseitig fahrlässigerweise nicht erkannt.

Von kompetenter Problemlösung kann nicht gesprochen werden. Im Zulaufkanal bei S 20b (RW) ist immer noch eine erhebliche, eindeutig sichtbare Abwasserpilzfahne zu erkennen. Dieser immer noch latente Abwasserpilz ist auch deutlich am Auslaufrohr in den Weihervorfluter zu sehen.

Regenwasserkanal 20b
von innen
mit Abwasserpilz

Im Regenwasserkanal 20b sieht man immer noch Abwasserpilz, auch kommt davon noch einiges im Zulauf von Behlaer Weiher an.

Zulauf über dem Behlaer Weiher mit Abwasserpilz

Die Gründe vom Staatsanwalt vom 22.02.2021 kein Verfahren einzuleiten waren: „es hatte lediglich ein technisches Problem im Kanalsystem gegeben, das zu einer minimalen Ausleitung von Wasser in ein Oberflächengewässer welches in den Belaer Weiher mündet führte„.

Diese Gründe beruhen vorgeblich auf ein Protokoll der Polizei und von einer „Lokalisierungsaktion“.

Die Aussagen dieser „Lokalisierungsaktion“ sind falsch und die Behauptung dass das Problem gelöst sei, ist grob fahrlässig.

Nachdem die Stadt nach Jahren endlich die Zuleitung des Mischwasserkanals zum Regenwasserkanal verschlossen hat, ist es am Behlaer Weiher deutlich besser geworden.

Aber noch nicht gut!

In Anbetracht der Tatsache, dass mehrere Gesetzte gebrochen wurden, fordere ich die sofortige Wiederherstellung des Weihers!

Fazit

In der Abwassersatzung verpflichtet sich der Entwässerungsträger (Stadt) die Abwässer sachgerecht zu entsorgen (Kläranlage). Der Bürger (Abwasserbeitragspflichtige) kann und muss davon ausgehen, dass dies ordnungs- und vertragsgerecht geschieht. Die Anlieger des Einzugsbereiches der Römerstraße in Behla haben jahrelang, wenn nicht sogar jahrzehntelang, für eine Leistung bezahlt, die sie nicht erhalten haben bzw. für die der Vertragspartner (Stadt) keine zugesicherte Dienstleistung erbracht hat.

Es wurden über Jahre in Hüfingen – Behla Abwasser aus Haushalten der Römerstraße illegal in einen Regenwasserkanal geleitet und im Behlaer Weiher entsorgt.

Diese Haushalte haben im guten Glauben eine Abwassergebühr bezahlt und wurden getäuscht.

Ich ermutige hiermit die Anwohner ihre zu Unrecht bezahlten Abwassergebühren zurück zu fordern!

20a Mischwasser
20b Regenwasser
20f Regenwasser
20a Mischwasser
21a Mischwasser
21 Mischwasser

Antrag „Gutachten Behlaer Weiher“

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion

Der Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.

So gibt es mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen u.a. vom GVV Umweltbüro, der Stadt Hüfingen, der Hochschule Furtwangen, der Fischereivereinigung, des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde. Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen gegen einige Landwirte in Behla.

Auch um unsere Landwirte zu schützen, beantragen wir, dass diese „wilde“ Ansammlung von Teilfakten, Gerüchten und Anschuldigungen durch einen unabhängigen Gutachter sortiert, untersucht und analysiert wird.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

Der Zustand des Behlaer Weihers wird von einem unabhängigen Ingenieurbüro untersucht. Hierbei soll das Büro Zugriff auf Akten der Stadt Hüfingen bekommen und unabhängig davon den Behlaer Weiher und seine Zuflüsse untersuchen, analysieren und Verbesserungsvorschläge machen.

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