Jetzt ist es tatsächlich wahr geworden: Am 1. Dezember 2023 wurde im dick verschneiten Nordschwarzwald die erste Luchskatze freigelassen, und das in Anwesenheit von Forstminister Peter Hauk, der Presse und allerlei Prominenz. Tags darauf hat es Finja als Sympathieträgerin sogar auf die Titelseite des Schwarzwälder Boten geschafft – noch vor der Meldung „Problemwölfe im Visier“ und anderen heiklen Tagesthemen, dazu im Inneren dann ein ausführlicher Bericht unter der Rubrik Baden-Württemberg. Unerwähnt blieb nur der genaue Ort der Freilassung, um ja keinen Luchs-Tourismus auszulösen.
Finja auf der Titelseite
Nun soll sie, wenn alles zusammenpasst, Stammmutter einer baden-württembergischen Luchspopulation werden, im günstigsten Fall schon im kommenden Frühjahr durch Paarung mit Luchskuder Toni, der seit 2019 im Nordschwarzwald sein Revier gefunden hat, zugewandert wie vier weitere männliche Luchse und sodann besendert durch die Experten der Freiburger Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Auch Finja, gebürtig in einem Thüringer Wildgehege, aufgezogen und auf die Freiheit vorbereitet in einem Auswilderungsgehege im Pfälzerwald, trägt zu ihrem Schutz und zu ihrer Überwachung per Monitoring einen Halsbandsender. Weil weibliche Luchse sich als weniger wanderfreudig erwiesen haben als ihre männlichen Artgenossen, die seit 1987 immer wieder einmal diesseits des Rheins aufgetaucht sind, ist es bisher nie zu Nachwuchs gekommen. Wo das waldreiche Baden-Württemberg doch für die europäische Luchspopulation als unverzichtbarer Trittstein gilt.
Insgesamt 10 weibliche Luchse sollen deshalb bis 2027 zur Bestandesstützung ausgewildert werden, und dies bei einem Kostenumfang von 1,8 Millionen Euro, wie die Pressemitteilung 254/2023 des MLR verrät. In ihr wird der 1. Dezember als „historischer Tag für den Artenschutz“ gefeiert, zumal auch mit Spenden der Umweltverbände gerechnet werden darf. Das Auswilderungsprojekt dürfte den Agrarminister, der sich seit Jahren als Befürworter bekennt, dennoch viel Nerven gekostet und Stehvermögen abverlangt haben, auch wenn das Vorhaben ja bereits im grünschwarzen Koalitionsvertrag von 2021 festgeschrieben steht. Denn zeitgleich hat sich die Auseinandersetzung um den anderen großen Beutegreifer, um den Wolf, enorm verschärft, nachdem im Südschwarzwald – sehr zum Verdruss der Viehhalter – erstmals für Wolfnachwuchs nachgewiesen wurde und seine Rudelbildung absehbar geworden ist. Weidetiere statt Raubtiere, so lautet schon seit Jahren ein vielplakatierter Slogan der Schwarzwälder Höhenlandwirte.
So war es denn auch wenig verwunderlich, dass bis vor Kurzem noch der Luchs-Managementplans zu wackeln schien: Im Rahmen der 2004 vom Stuttgarter MLR eingesetzten AG Luchs und Wolf wurde noch einmal heftig diskutiert, wobei auch noch einmal Uraltargumente für und wider die Bestandesstützung aufgewärmt worden sind. Als Pressure-group gegen die Vorverurteilung Pinselohrs und für seine Wiederansiedlung war auch die Luchs-Initiative Baden-Württemberg e. V. wieder mit dabei, die seit – sage und schreibe – 37 (!) Jahren für den Luchs im Einsatz ist: Anno 1986, noch ganz unterm Eindruck des Kernkraft-GAUs in Tschernobyl und der Verstrahlung auch des Wilds, war erstmals die Idee aufgekommen, dessen natürliche Regulatoren, nebst dem Winter (nach schweizerischem und elsässischem Vorbild) auch den Fressfeind der Rehe, den Luchs, wieder ins Spiel zu bringen. Denn wegen des ausbleibenden Wildbretabsatzes hatten die Forstleute eine nachlassende Bejagung sowie zunehmende Verbissschäden im Wald befürchtet. Was in der Jägerschaft gar nicht gut angekommen war, von den Protesten der Landwirte ganz zu schweigen. Mochte der Agrarminister auch damals schon in seiner Pressemitteilung (vom 15. 11. 1986 Aktenzeichen 9/3640) darauf hinweisen, dass die Wiedereinbürgerung des Luchses „ein Beitrag zur Erhaltung einer in Europa vom Aussterben bedrohten Tierart“ sei und der Schwarzwald zu den dafür in Betracht kommenden Lebensräumen gerechnet werden könne.
Seit dem 1. Dezember 2023 sollte das alles Schnee von gestern sein – umso lebhafter möchten wir Finja ein langes Leben, dem Bestandesstützungsprojekt viel Erfolg wünschen!
Nichts wie raus aus der Kiste und rein in den winterlichen Schwarzwald (Foto FVA Strein)
Leider haben sich die Anhänger einer qualitätsvollen Bauleitplanung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB zu früh gefreut: Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB beschlossen, die den Rechtsfehler „heilt“. Der Trick ist, über eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ die Regelungen des § 13b bis zum 31.12.2024 zuzulassen. Über die Qualität dieser Prüfung sollte man sich angesichts des politischen Drucks keine Illusionen machen. Es wird also auch bei Bebauungsplänen, die noch im Verfahren sind, weiterhin weder Umweltprüfung, noch Ausgleich oder Umweltbericht geben und kein Flächennutzungsplan benötigt. Auch die GRÜNEN, die § 13b in der Vergangenheit als einzige abgelehnt haben, haben dem zugestimmt. (Pressemitteilung vom LNV, Dr. Bronner)
Urteil mit weitreichenden Auswirkungen: § 13b Baugesetzbuch verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht
Pressemitteilung vom BUND am 26. Juli 2023
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig hat wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung auch gravierende Auswirkungen auf viele in Nordrhein-Westfalen erlassene Bebauungspläne. Etliche im so genannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – zugelassene B-Pläne sind damit rechtswidrig und können juristisch angegriffen werden.
Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Die Entscheidung erging im Ergebnis der Revision eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung“ durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung entbehrlich sein.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. hatte bereits im Verfahren der Bebauungsplanung auf die mangelnde Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sog. „SUP-Richtlinie“ hingewiesen. Nachdem der Bebauungsplan Ende 2019 gleichwohl als Satzung beschlossen wurde, hatte die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer für den BUND als Rechtsmittel einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Dieser hatte im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen.
Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. [Pressemitteilung des BVerwG].
Urteil bundesweit von grundlegender Bedeutung
Das Urteil betrifft sämtliche Bebauungspläne, die im so genannten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ eine Wohnbebauung im Außenbereich – insbesondere ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – ermöglichen soll(te). Noch nicht abgeschlossene Verfahren nach § 13b BauGB müssen danach eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ der Bebauungsplanung gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden.
Das bedeutet, dass fehlende Prüfungen und Planungen durchgeführt sowie in einem ordnungsgemäßen Verfahren behandelt werden und neu beschlossen werden müssen. Die Bedeutung des Urteils erfasst aber auch bereits abgeschlossene Bebauungsplanverfahren. Diese sind sämtlich aufgrund des Verstoßes gegen die Vorgaben der SUP-Richtlinie und des Fehlens der danach erforderlichen Untersuchungen sowie Unterlagen rechtswidrig. Der bzw. die Mängel der Bebauungsplanung müssen allerdings binnen eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich bei der Gemeinde gerügt werden. Die Gemeinde muss dem Mangel dann abhelfen und die Fehler beseitigen. Außerdem besteht binnen eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, nach Maßgabe des § 47 VwGO gegen den Satzungsbeschluss einen Normenkontrollantrag zum Oberverwaltungsgericht einzureichen.
Jeder zulässige Normenkontrollantrag zieht eine gerichtliche Prüfung u.a. der binnen Jahresfrist geltend gemachten Fehler nach sich. Kommt die gerichtliche Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und beschlossen wurde, wird dies aufgrund des aktuellen Urteils des BVerwG nunmehr grundsätzlich den gerichtlichen Ausspruch der Unwirksamkeit des Bebauungsplans erbringen.
Vielzahl von Bebaungsplänen rechtswidrig
Der BUND NRW geht davon aus, dass auch in NRW in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bebauungsplänen in diesem nunmehr als rechtswidrig bestätigten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ aufgestellt bzw. beschlossen wurden. Der dadurch bereits entstandene Schaden für Umwelt und Natur dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope und sonstige ökologisch wertvolle Landschaftsbestandteile ohne jeglichen Ausgleich überplant wurden und ersatzlos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Gemeinden neuen Wohnraum künftig – der gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 5, § 1a Abs. 2 BauGB entsprechend – vorrangig innerörtlich entwickeln und nur dann, wenn die diesbzgl. Möglichkeiten ausgeschöpft sind, unter besonderer Beachtung der Belange des Natur- und Umweltschutzes eine Überplanbarkeit des Außenbereichs prüfen. Jedenfalls ist nunmehr sichergestellt, dass dies auch bei Wohnbebauung nur unter vollständiger Beachtung der Vorgaben der europäischen und deutschen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur möglich ist.
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) vom 16.03.2020
Stoppt den Beton-Paragraph 13b Baugesetzbuch!
Der § 13b des Baugesetzbuches, der Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung vorsieht, ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Innenministerium und manche Bundestagsabgeordnete arbeiten derzeit daran, diesen Paragraphen neu aufzunehmen. In absehbarer Zeit wird der Bundestag mit dieser Thematik befasst werden. Eine Wiedereinführung wäre für eine nachhaltige Bau-Entwicklung eine Katastrophe!
Schon bei der Einführung des § 13b BauGB haben Bundestag und Bundesregierung keinerlei Begründung für diesen Paragraphen geliefert. Die Argumente des Bundesrates bei der Diskussion um die erste Einführung belegen überzeugend, warum § 13b BauGB eine fatale Fehlentscheidung war. (Bundesratsdrucksache 18111/18).
Nach zwei Jahren Praxis und Erfahrungen mit dem § 13b ziehen wir Bilanz: es ist alles noch viel schlimmer gekommen als befürchtet! Der § 13b war ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange!
In der politischen Debatte wurde der § 13b mit der Wohnungsnot in Ballungsräumen und dem Zuzug von Flüchtlingen begründet. Zwei Drittel der entstandenen Gebiete liegen aber im ländlichen Raum und sind als Einfamilienhausgebiete ausgelegt. Bekämpfung der Wohnungsnot sieht anders aus!
Das Anliegen, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen für Siedlungszwecken zu minimieren war auch der Bundesregierung so wichtig, dass sie sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet hat, bis 2020(!) den Flächenverbrauch auf unter 30 ha pro Tag zu reduzieren. Von diesem Ziel sind wir noch meilenweit entfernt und entfernen uns dank § 13b BauGB noch weiter.
Neben einer Beschleunigung des Flächenverbrauchs und einer Hemmung der Innenentwicklung, die für die Gemeinden deutlich anstrengender ist als die Ausweisung von neuem Bauland, sind in Jahrzehnten der Gesetzgebung aufgebaute städtebauliche Qualitätsstandards mit einem Federstrich abgeschafft worden. In großen Gebieten findet gar keine Flächennutzungsplanung mehr statt – man kann sich via § 13b ja Neubaugebiete einfacher verschaffen. Der mühsame Versuch, auch im ländlichen Raum angesichts des galoppierenden Flächenverbrauchs eine maßvolle Verdichtung zu erreichen, wird völlig konterkariert. Raumordner ringen die Hände! Und diese unfassbare Fehlentwicklung soll nun weitergehen? Ohne inhaltliche Qualifizierung?
Der LNV sieht nach wie vor keinerlei Rechtfertigung für den § 13b BauGB. Wenn Sie aber fest entschlossen sein sollten, eine solche Regelung entgegen aller Warnungen wieder ins Baugesetzbuch aufzunehmen, bitten wir Sie inständig: knüpfen Sie diese Regelung an Bedingungen! Beschränken Sie sie auf Gebiete mit nachgewiesener Wohnungsnot und auf verdichtete Bauformen. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als Totengräber einer nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung!
Zur Linken sah ich schon das erste Windkraftmonster, bald sollten 90 weitere in einer Höhe von zweihundert Metern folgen. Das war das Ende, dachte ich. (Arnold Stadler: Auf dem Weg nach Winterreute. Verl. Jung und Jung, Salzburg u. Wien, 2012)
Was war das damals noch für ein Ausblick aus meinem Fenster, zumal frühmorgens, wenn sich über Nacht frühherbstlicher Bodennebel gebildet hatte! Bis zum Jahr 2016 ging die Sonne über einem gänzlich ungestörten Horizont auf, über der Schwäbischen Alb, jeden Morgen ein Stückchen weiter südwärts, genauer: über den Amtenhauser Bergen und der Blatthalde bis hinüber zum Wartenberg.
Sonnenaufgang über der Schwäbischen Alb (2016)
Doch dann, anno 2017, wuchsen plötzlich fünf weiße Spargel aus dem dicht bewaldeten Rücken hervor – für den Landschaftsfreund ein durch und durch gewöhnungsbedürftiger, ja verstörender Anblick, erst recht bei abendlichem Schräglicht, angestrahlt kurz vor Sonnenuntergang. Ob ich mich wohl je an diese Bildstörung gewöhnen werde? Dabei ragten die Windräder ja nur dem Anschein nach zuvorderst aus der Blatthalde hervor, in Wahrheit waren sie einen ganzen Höhenzug weiter ostwärts errichtet worden, im Fürstlich Fürstenbergischen Wald, jenseits des Amtenhauser Tals.
Die neue Skyline (2017)
Gelegenheit, sich vor Ort umzusehen, ergab sich unlängst (im Vorfrühling 2023) im Rahmen einer Exkursion des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar e. V.: Erst aus der Nahperspektive erschloss sich den Teilnehmern das wahre Kaliber dieser monströsen Türme wie auch der nicht minder gigantische Platzbedarf für Baustellen und Zufahrten. Wobei man sich das Ausmaß der unterirdischen Betonsockel und deren ökologischen Fußabdruck natürlich noch hinzudenken musste.
Auf Waldexkursion (2023)
Ein mit den Eingriffen in den Wald durchaus einverstandener und von den hier geleisteten Investitionen sichtlich erbauter Chef des Forstbetriebs Fürstenberg Forst GmbH & Co. KG gab dazu forst- und energie- wirtschaftliche Erläuterungen. So deutete er auch eher beiläufig an, welchen Nutzen sich der Forstbetrieb von der Windenergie verspricht: Mit dem jährlichen Pachterlös für ein einziges Windrad könne jeweils eine zusätzliche Arbeitskraft eingestellt und finanziert werden – allemal vom Vielfachen des zuvor erwirtschafteten Ertrags auf der benötigten Waldfläche. Der erzeugte Strom komme allerdings nicht der Region, sondern der Stadt Tübingen zugute. Im Schwarzwälder Boten (v. 6. 8. 2022) hatte Forstchef schon im Jahr zuvor, warnend vor den Auswirkungen des Klimawandels auf das Waldökosystem wie vor den Behinderungen des Windkraftausbaus durch überzogenen Artenschutz, angekündigt, das Fürstenhaus plane, nicht weniger als fünfzig (!) Standorte in seinem 18.000 ha großen Wald an Windenergiebetreiber zu verpachten.
Da waren es plötzlich doppelt so viele Windräder am Horizont
Weshalb es denn ein Jahr später auch kaum mehr überraschen konnte, dass der Horizont der Alb plötzlich mit weiteren fünf Windrädern überstellt war. Wo doch die Energiekrise inzwischen in aller Munde, der Klimawandel anscheinend außer Rand und Band geraten war mit immer neuen Temperaturrekorden. Und wo mittlerweile dank Habecks Beschleunigungsgesetz „Deutschlandtempo“ angesagt war. Hatte nicht auch, zunehmend genervt ob der mageren Bilanz des Windkraftausbaus im eigenen Land, Ministerpräsident Kretschmann geschimpft und gedrängt: „Wir brauchen Windräder ohne Ende. Denn wo gibt es denn Windräder im Schwarzwald? Die muss man mit der Lupe suchen“ (so jedenfalls zitiert ihn der Schwarzwälder Bote vom 9. 9. 2022). Und seine Umweltministerin hatte gleich noch eins obendrauf gesetzt: „Wenn wir klimaneutral werden wollen, werden es dann mehr als 1000 Windräder sein. Sogar doppelt so viele.“ Wie lässt es sich da noch gegen die Überprägung und Störung des Landschaftsbilds argumentieren, während zugleich die Industrialisierung ganzer Waldgebiete droht?
In Erwartung weiterer Verspargelung: die Länge (2023)
Beim Blick aus meinem Fenster bleibt jetzt für die Bestückung mit Windenergieanlagen nur noch die Länge übrig, sofern nicht auch Warten- oder Fürstenberg aus Platzgründen noch dafür in Betracht gezogen werden sollten. Oder vielleicht doch auch noch die Schwelle des Auenbergrückens, wo anno 1988 von einigen Enthusiasten das erste neuzeitliche Windrad Baden-Württembergs errichtet worden ist – mit seiner Nabenhöhe von knapp 30 m freilich eher ein Rädchen als ein Rad heutiger Dimensionierung. Damals, noch ganz unterm Eindruck des Supergaus von Tschernobyl stehend, war damit unübersehbar ein grünes Signal gegen die Nutzung der Kernenergie gesetzt worden.
Der Auenberg mit dem ersten Windrad des Landes
Im Jahr 2012 hatten die vier Städte rund um die Länge (Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg und Geisingen) das bislang gänzlich unzerschnittene und unbesiedelte Waldgebiet per Flächennutzungsplanänderung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung erklärt. Nur an seinem äußerstem Nordrand existierte ja bereits seit 2001 nebst einem TV-Umsetzer ein Windrad; sein Rotor pflegt allerdings (mit nicht einmal 1.200 Volllaststunden im Schnitt der 20 Jahre) auffallend oft stillzustehen, wie der Blick aus meinem Fenster verrät.
Windatlaswerte hin oder her: eine namhafte Betreiberfirma hatte auf der Länge schon früh das Handtuch geworfen. Doch ums Jahr 2015 sind neue Planungen an die Öffentlichkeit durchgesickert, die umgehend auch den Widerstand einer Bürgerinitiative hervorgerufen haben. Für die Widerständler drehte sich fortan alles – weil Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds im Abwägungsprozess ohnehin kaum zählen würden – um die Schlagopfer der Rotoren, ob bei Rotmilanen, bei Wespenbussard, Hohltaube oder Raufußkauz, bei fünferlei
Specht- und acht nachgewiesenen, streng geschützten Fledermausarten; wie natürlich auch gewarnt werden musste vor der Bedrohung der (international bedeutsamen) Trittstein- und Korridorfunktion der Länge für wandernde Wildtierarten. Windräder in einem ökologisch hochwertigen Wald – was für ein Widersinn!
Doch der Widerstand und die Petitionen im Landtag verpufften wirkungslos, das Genehmigungsverfahren für 11 Schwachwindanlagen zweier Betreiberfirmen war nicht mehr zu stoppen. Nachdem Ende Dezember 2016 (kurz vor Ablauf der bis dahin geltenden, besonders windkraftfreundlichen Förderbestimmungen) die Baugenehmigungen erteilt worden waren, begannen im März unverzüglich die Rodungsarbeiten für den bislang größten Windpark Baden-Württembergs.
Die 11 Windräder, jeweils mit 245,5 m Gesamthöhe und damit doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm, stehen indessen noch immer nicht. Aufgrund einer Verbandsklage der Naturschutz-Initiative e.V. urteilten erst die Freiburger, dann auch die Mannheimer Verwaltungsrichter, dass die Genehmigungen fehlerhaft waren. Das aufwändige Verfahren mitsamt Umweltverträglichkeitsprüfung musste daher wiederholt werden: Diesmal freilich nur noch für sechs Windräder, denn eine der beiden Betreiberfirmen war inzwischen insolvent geworden. Ob sich die betroffene Stadt Blumberg davon abhalten lassen wird, auf ihrem Teil der Länge weiterhin auf Windkraft zu setzen und ob nicht auch die Stadt Geisingen noch auf ihrem Vorranggebiet nachziehen wird, bleibt vorerst ungeklärt.
Visualisierter Ausblick auf die Länge (Foto U. Bielefeld)
Doch trotz des zunehmenden Gegenwinds aus Politik und Gesellschaft ließ sich die Naturschutz-Initiative e. V. auch diesmal nicht daran hindern, erneut zu klagen. Das Urteil der Verwaltungsrichter zu den verbliebenen 6 Windrädern liegt derzeit noch immer nicht vor, sodass der Betreiberfirma Solarcomplex nach wie vor in den Startlöchern sitzt. Lediglich an den Rändern der Zufahrten zu den einzelnen Rodungsflächen wagte man schon einmal, etliche weitere Bäume zu fällen und Kabel zu verlegen. Was hatten Landes- und Ampelregierung nicht alles unternommen, um die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen – und nun dennoch eine solche Verzögerung!
Aber wie, wenn nun nächstens auch die Länge mit fast 250 m hohen Windrädern bespickt sein wird? Was wird das aus dem Landschaftsbild machen, wie wird sich der Ausblick aus meinem Wohnzimmerfenster verändern? Schlimmstenfalls wird ja wohl eines nicht allzu fernen Tages auch das Windrädchen auf dem Auenberg noch – per Repowering – auf siebenfache Gesamthöhe aufgestockt werden und mir zuguterletzt auch noch den Ausblick aufs Berneroberland vergällen. Der Schutz der Landschaft, wie damit auch die Erhaltung von „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ des Landschaftsbilds, steht zwar nach wie vor im § 1 Abs. 1 Pkt. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes, und im Artikel 20a des Grundgesetztes findet sich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (also auch derjenige von Landschaft und Tieren) sogar als Staatsziel wieder. Doch mehr denn je fühlt es sich mittlerweile so an, als lebten wir im übergesetzlichen Notstand, wo nicht einmal mehr der Staatshaushalt und seine Fördertöpfe verfassungskonform sind. Klimaschutz statt Arten und Landschaftsschutz, so lautet die Devise!
Aber wer weiß schon, ob nicht die Wohnungsinhaber kommender Generationen den Blick auf all die Windturbinen ringsum als Zeichen der Hoffnung interpretieren, ja, vorbehaltlos begrüßen werden: als Indiz für eine gelungene „ökologische Transformation“ im Kampf gegen die Klimakrise. Was also soll da noch das Gejammer über den Ausblick auf ein „transformiertes“ Landschaftsbild? Einstweilen darf allenfalls getrauert werden.
das ist wieder eine besondere Geschichte: Ich fahre am 18. November 2023 mit dem Auto über Mundelfingen nach Döggingen zum Weckle holen und denke, was ist denn das neben und südlich der Fahrbahn zwischen Hausen vor Wald und Döggingen. Auf der Rückfahrt war mir klar, da musst Du anhalten. Schauen Sie die Bilder an, sehen sie nicht toll aus? Mit Eis überzogene Ähren und Grannen, ja wo gibt’s denn so etwas?
Auf dem Bild links sieht man sogar noch gelbe Staubbeutel. Und das alles am 18. November. Man fragt sich, ob es da noch eine Ernte im Winter gibt. Kommen Ihnen diese Bilder nicht auch irgendwie komisch vor? Ich vermute ja, weil Sie und ich noch nie mit Eis überzogene Ähren gesehen haben, oder? Das wirkt völlig wirklichkeitsfremd. Ähren stehen für Sommer und Frühherbst, aber nicht für November und Eis. Das ist ein Hammer. Ich holte mir Hilfe bei Felix Käfer vom Landwirtschaftsamt. Er sagte, er könne sich nur vorstellen, dass am Ackerrand im Frühjahr oder Frühsommer Getreidesamen zum Keimen kam und durch den milden Herbst zu diesem Reifegrad heranwuchsen. So, wie es aussieht, handelt es sich um Triticale, eine Kreuzung zwischen Weizen und Roggen.
Triticale
Jetzt noch zum Zoombild eine Frage:
Aus welcher Richtung hat sich das Eis gebildet?
Richtig, von links aus der Windrichtung der feuchten Luft, die an den Ähren zu Eis erstarrte. Dass die Eispracht schwer ist, ist auch deutlich zu sehen. Na, was sagen Sie dazu?
Um in ein siebenstöckiges Hochhaus überzusiedeln, in einen Klotz in Stadtrandlage, dazu brauchte es mehr als nur die Überzeugungskraft einer willensstarken Ehefrau – zumal bei einem eingefleischten Waldmenschen, der kurz vor seiner Pensionierung steht. Um ihn dafür zu gewinnen, mussten fraglos noch ein paar weitere Lockmittel eingesetzt werden. Dabei hätte eigentlich bereits ein erster Blick aus der südseitigen Fensterfront im 6. Stock genügt haben müssen, liegt einem da doch – wow! – die halbe Baar zu Füßen: Gegen Osten begrenzt durch die Schwäbische Alb, gegen Südosten durch Warten- und Fürstenberg sowie durch die von einem TV-Umsetzer und einem Windrad gekrönten Länge (die Badische Alb), weiter südwärts dann über dem Stadtzentrum durch den Eichbergrücken, schließlich durch die Schwelle des Auenbergs mit seiner unverwechselbaren Baumreihe und mit Baden-Württembergs ältestem Windrad – und darüber bei klarer Sicht: die gezackten Eisriesen des Berner Oberlands! Wie hässlich darf da ein siebenstöckiger weißgrauer Plattenbau sein (Donaueschingens „städtebaulicher Akzent“ aus den späten 1970er Jahre), um den Charme einer Wohnung mit Alpensicht aufzuwiegen? Und das auch noch bei all den Vorzügen der gebüschreichen Stadtrandlage, wo man im Frühling vom Vogelkonzert geweckt wird und wo vor dem Fenster, fast zum Greifen nah, noch Rot- und Schwarzmilane herumgaukeln, die Charaktervögel der Baar.
Wohnlage mit Alpensicht überm Auenberg
Als ob damals im Untergeschoss nicht auch noch eine öffentliche Sauna und ein Schwimmbecken den Ruheständler gelockt hätten. Und knapp nebenan erstreckt sich der Buchbergwald, der zum Joggen einlädt. Derweil für den Radler hier ein nichtöffentliches Teersträßchen einmündet, ein ideales Ausfalltor ins Radwegenetz abseits des Verkehrstrubels. Was also sprach da letztlich noch gegen das Wagnis, das bisherige Försterbiotop gegen ein Hochhaus-Soziotop einzutauschen; selbst wenn auf Klingelleiste und Briefkästen die Namen fremdländischen Ursprungs zu überwiegen schienen?
Inzwischen genießen sie ihren „Adlerhorst“ da oben schon gut und gern zwei Jahrzehnte lang. Der Ruhestand als lauschige Blockhaus-Idylle am Waldesrand mit Dackel und geschulterter Büchse, wovon er vielleicht irgendwann mal geträumt haben mag, ist längst kein Thema mehr – man hat sich eingelebt, genießt die Vorzüge, auch wenn der Saunabetrieb längst eingestellt und das Schwimmbecken aus Sparsamkeits- und Umweltgründen seit Jahren trockengelegt ist. Das Miteinander der Hausbewohner, Mieter wie Eigentümer, hat sich als denkbar unkompliziert erwiesen: Man grüßt sich im Treppenhaus, auch wenn einem die Namen längst nicht alle präsent sind, und zuweilen ergibt sich sogar ein zwangloser gutnachbarschaftlicher Smalltalk. Oder man beklagt sich gemeinsam, wenn der Fahrstuhl oder die Heizung mal wieder streikt. Ansonsten genießt man die Lärmdämmung der Wände oder schimpft allenfalls auf Laubbläser und Rasenmäher im Viertel oder auf den Straßenlärm bei geöffneter Balkontür. Die alljährlichen Eigentümerversammlungen, einberufen von der Hausverwaltung, verlaufen alles in allem vergleichsweise friedlich, zumal die Ehefrau ja auch so gewinnend wie resolut das Ehrenamt einer Beirätin versieht.
Bestens vernetzt sieht sich indes auch der radelnde Ruheständler angesichts all der Varianten für seine Runden über die Baar hinweg; in den Sommermonaten lockt allemal der Abstecher an den Riedsee, wo er seit Jahren ein und dieselbe Einstiegsnische bevorzugt, begrüßt von seinen gefiederten Freunden, den Haubentauchern und Schwänen, sowie von einer von Jahr zu Jahr üppigeren Seerosenpracht. Sein Drahtesel ist unterdessen vom schlichten Rennrad zu einem höchst feudalen Mountainbike mit E-Motor mutiert – dessen Anschaffung freilich nicht ohne den fürsorglichen Nachdruck seiner besseren Hälfte erfolgt war, denn gegen eine Unterstützung aus der Steckdose hatte er sich stets entschieden verwahrt. Doch mittlerweile muss auch er Alter und Gesundheit Tribut zollen und an Anstiegen seine Pulsfrequenz zügeln. Zumal wenn der Ausritt etwa durchs Gnadental hinauf auf die Länge führt oder gar in den Schwarzwald – ganz zu schweigen von den altgewohnten winterlichen Skilanglauf-Eskapaden.
Auf der Hausrunde durch den Buchberg
Was natürlich ebenso für seine Jogging-Hausrunde durch den stadtnahen Buchbergwald gilt, bei welcher er sich inzwischen zu moderaterer Gangart genötigt sieht. Doch noch immer durcheilt er jetzt flotten Schrittes den ihm so vertrauten Wald, wann immer gerade kein Radwetter herrscht. Dankbar benutzt er dabei, nicht anders als vor ihm schon so viele Generationen von Waldbesuchern, die schmalen Fußpfade, die von seinen forstlichen Berufskollegen bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Wohle der Stadtmenschen angelegt worden sind, während man breitere Waldwege da und dort sogar der Ästhetik wegen mit Linden bepflanzt hatte. Anders als noch beim Joggen pflegt ihm nun keine Veränderung mehr zu entgehen, sei es beim jahreszeitlichen Wandel der Bodenflora, seien es die jüngsten waldwirtschaftlichen Eingriffe. Mit geradezu kindlicher Freude und Genugtuung verfolgt er unterwegs die alljährlichen Wachstumsschübe in der Tännchen-Kita, wo er sich doch ein Berufsleben lang für das Wohl der Weißtanne eingesetzt hatte.
Tännchen-Kita unter einer Buchberg-Buche
Die Erinnerung an denkwürdige Fuchsjagden wird im Fürstenbergischen hochgehalten: Ein Gedenkstein erinnert im Donaueschinger Stadtwalddistrikt Buchberg an des Fürsten Karl Egon letzte Fuchsjagd (am 29. Februar 1892). Seinen – sage und schreibe – eintausendsten (!) Fuchs hat Wilhelm II. 1908 am Schellenberg westlich der Residenz erlegt, wie einer in einen Granitblock eingelassenen (inzwischen entwendeten) Bronzetafel zu entnehmen war. Die „Kaiserjagden“ auf Füchse gehörten zu den Höhepunkten des Donaueschinger Jagdjahrs. An ihnen nahm nicht selten als prominentester Jagdgast und enger Freund der Fürstlichen Familie auch Kaiser Wilhelm II. teil; insgesamt vierzehnmal war der kaiserliche Jagdgast zu Besuch. Die Höchststrecken je Jagdtag betrugen bis zu vierzig Füchse!
Kürzlich hat ihm seine besorgte Frau – sicherheitshalber – ein Smartphone aufgedrängt; das nutzt er seitdem fleißig auch auf seiner Hausrunde, freilich nur, um allfällige Waldmotive im jahreszeitlichen Wandel festzuhalten. Noch nie ist einem im Sportdress das Fotografieren ja so leicht gemacht worden, und das bei Tiefenschärfe und Brillanz von vorne bis hinten raus, unverwackelt selbst noch im Dämmerlicht des Waldes. Nicht zu glauben, dass er sich damals als Forstamtschef sogar noch strikt geweigert hatte, ein Diensthandy in der Tasche mitzuführen! Wer im Wald was von ihm wollte, solle sich doch bitteschön bei der Sekretärin erkundigen, wann er am Schreibtisch wieder anzutreffen ist.
Der Schlussspurt nach absolvierter Joggingrunde hatte vormals noch das Treppenhaus hinauf bis in den 6. Stock zu erfolgen. Doch auch dabei geht es unterdessen ruhiger zu, auch wenn er sich noch immer dazu zwingt, freiwillig auf den Fahrstuhl zu verzichten, ob nach absolvierter Buchbergrunde oder beim allmorgendlichen Gang zum Briefkasten, um die Zeitung zu holen. Spätestens ab dem 4. Stock beginnt er, heftiger durchzuatmen und Sauerstoffschuld zu verspüren – für ihn jedoch ein unverzichtbarer Trainingsimpuls. Der Umzug damals ins Hochhaus: was für ein Glücksfall!
die Lärche mit „ä“ geschrieben, ist bekanntermaßen ein Nadelbaum in unseren Breiten, der seine Nadeln über den Winter verliert. Kurz vor dem Nadelfall besticht sie mit schönen gelben Farben. Sie wächst sehr schnell, diese haben wir beim Waldfest 2006 in Döggingen mitnehmen dürfen und seither ist sie ein stolzes Bäumchen geworden. Sie ist auch als ein möglicher Fichtenersatzbaum gegen Dürre und Hitze in der Diskussion.
Aufsteigende Sumpfzypresse
Haben Sie schon einmal einen herbstfarbenen roten Nadelbaum gesehen? Bitteschön, schauen Sie auf das Bild oben, nicht wahr? Es ist die Aufsteigende Sumpfzypresse aus dem Südöstlichen Nordamerika unter anderem Florida. Nun, den sah ich aber leider nicht dort, sondern im Botanischen Garten von Hohenheim. Der Hammer war, ich habe mich über die auf dem Boden liegende Zweige gewundert.
Mein Schnellschluß war, dass das wohl Sturmböen verursacht haben. Pustekuchen, dieser Baum wirft nicht nur seinen Nadeln ab, sondern ganze Zweige. Ist das nicht seltsam? Was es halt nicht alles gibt in der Natur.
Kaukasische Flügelnuss
Von vielen tollen Bäumen im botanischen Garten hat mich der oben am meisten beeindruckt. Die kaukasische Flügelnuss. Sie ist bekannt für ihre mehr- bis vielstämmige Wuchsform. Sieht das nicht sehr beeindruckend aus? Bezüglich des Alters war ich überrascht, sie sei 1934 hier gepflanzt worden, also erst vor 89 Jahren. Der Mann mit dem Rücken zur Kamera ist mindestens 1,90 Meter groß. Daran kann man die Ausmaße dieses Baumriesen erkennen. Nach Hohenheim hat es uns verschlagen, weil wir dort ein Treffen organisiert haben. Wir studierten dort Anfang der 1980er Jahren Landwirtschaft und sind eine tolle Gemeinschaft geworden.
Spätestens seit die Verwaltung zugegeben hatte die Webcam Aufzeichnungen vom Rathausplatz zu speichern, wissen wir, dass gewisse Kreise Interesse daran haben, die Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.
Nun ist es so, dass die Hüfinger Vereine von der Stadt eine Vereinsförderung erhalten: Richtlinie zur Vereinsförderung. Den Sockelbetrag von 200 Euro bekommen eigentlich alle Hüfinger Vereine, unabhängig der Mitgliederzahl. Allerdings sollten hier 2/3 der Mitglieder in Hüfingen den Wohnsitz haben. Macht ja Sinn, da es unser Geld ist, das die Verwaltung hier ausgiebt.
Diesen Passus nutzt die Verwaltung eine Mitgliederliste, mit Anschrift und Geburtsdatum, von den Vorsitzenden einzufordern mit der Behauptung, sie würden verantwortlich mit den Daten umgehen. Man sagt also den Vorsitzenden der Vereine, dass man sie per se für Lügner hält und selber die Mitglieder überprüfen müsse. Aber wie läuft das dann mit den der Verwaltung lästigen Vereinen? Werden da dann die Mitglieder einzeln angefragt, ob sie auch tatsächlich im Verein Mitglied sind?
Bedenken wegen der DSGVO werden beiseite gewischt, da diese für die Gemeinde nicht relevant sei, da sie ein berechtigtes Interesse an den Daten hätte und der Verein ja auch einen Vereinszuschuss wolle.
In Endeffekt verkaufen also die Vorsitzenden die Mitgliederliste für 200 Euro. Ich kann nur allen Vereinen dringend raten, die Mitglieder zumindest schriftlich darauf aufmerksam zu machen, eigentlich müsste auch ein Passus dabei sein, damit die Mitglieder diesem Vorgehen widersprechen können.
Der Verein wird eigentlich schon seit seiner Gründung vor über 200 Jahren von bestimmten Kreisen in Hüfingen bekämpft und von den Nachkommen der damaligen Banausen wird dieses Amt weiter getragen. Unterlagen sind verschwunden und selbst die Chronik der Stadt im Jahre 1984 wurde noch manipuliert. Fast hätten diese gewonnen und der Verein wäre in Vergessenheit geraten, wären nicht einige Unterlagen im Landesarchiv vor dem Zugriff in Sicherheit gebracht worden, und wäre der Verein nicht im Jahr 2021 wieder gegründet worden.
Die Wiedergründung erfolgte, da die Banausen, die laut Lucian Reich am liebsten den Himmel weiß anmalen würden, seit 2016 einen Bürgermeister haben, der alles dran setzt, die Hüfinger Natur und auch die Zivilgesellschaft zu bekämpfen.
Es ist selbstverständlich, dass die Mitglieder der Freunde der Natur vor dem Zugriff der Stadtverwaltung sicher sind!
Diskrimminierung
Aus diesem Zusammenspiel der Überwachung und auch Repressionen ergibt sich, dass Vereine die ihre Mitglieder nicht der Verwaltung offenlegen wollten, gleich gar keine Vereinsförderung beantragen.
Somit sind die von der Stadt geförderten Vereinen, nur die Vereine, die sich möglichst leise und bürgermeistergefällig verhalten.
Wäre es nicht sinnvoller man würde diese diskriminierende Vereinsförderung abschaffen?
Es sind lediglich ein paar „Bonbons“ die der Bm an die bevorzugten Vereine verteilt.
Jugendarbeit lässt sich durchaus anders finanzieren. Zum Beispiel über ein Jugendhaus und auch ein intaktes Schwimbad, geheizte Sporthallenund gut ausgestattete Musikvereine.
Allegorische Darstellung der Fakultät für Medizin von Rudolf Gleichauf 1884.
Unaufrichtig (mauvaise foi) zu leben, bedeutet für Sartre, dass der Mensch durch Konformitätsdruck falsche Wertvorstellungen übernimmt und seine absolute Freiheit aufgibt, das Faktische in die Zukunft projiziert und damit die Verantwortung leugnet, über das was ist, hinauszugehen.
vor kurzem habe ich das Bild oben näher angeschaut und war von den gelben Kunstwerken auf den roten Blättern des Essigbaumes begeistert. Die Frage war, was das wohl sein könnte. Dann erinnerte ich mich das Bild unten, das mir Annegreth Schulze aus Donaueschingen vor drei Jahren geschickt hatte. Zudem war ich motiviert, mir verstärkt bei Spaziergängen Blätter anzusehen. Ich war von den Ergebnissen überrascht, weil recht viele Blattveränderungen zu sehen waren.
Haben Sie eine Ahnung, was das sein könnte? Ich hatte eine Ahnung, aber keine konkrete. Jetzt, da es akut wurde, habe ich recherchiert, und weiß jetzt, dass es sich um Minierfraß handelt. Das Wort Mine stammt aus dem Französichen und bedeutet Bergwerk. Aha, da wird also etwas in Bergbaumanier abgebaut. Nämlich das Grundgewebe der Blätter zwischen Ober-und Unterseite in flächiger Art wie auf dem Essigbaum oder in gangartiger Weise wie an einem Buchenblatt.
Essigbaum
Ahornblatt
Buchenblatt
Haselnussblatt
Nun, wer macht so etwas? Die Larven von Miniermotten und -fliegen, die das Pflanzengewebe als Nahrung nutzen. Das sind in der Regel sehr kleine Schmetterlingsarten und, welch ein Wunder, die Larven sind nicht rund, sondern platt mit nach vorne gerichteten Mundwerkzeugen, damit sie den „Bergbau“ gut betreiben können. Die Tierchen sind spezialisiert auf eine Blattart. Auf dem Buchenblatt sieht man, dass der Gang der Buchenminiermotte zwischen zwei Blattrippen von dünn nach dick verläuft, das heißt, als Ei beginnend und als immer größere Larve endend. Fantastisch. Zu sehen ist auch, dass es sich vom Gang- zum Flächenfraß ausweitet. Der Gang wird befüllt vom Kot der Larven. Das ist auch schön auf dem Haselnussblatt zu sehen.
In alle Munde kam die Kastanienminiermotte, die erst Mitte der 1980 er Jahre in Mazedonien auftauchte und in der Zwischenzeit ganz Mitteleuropa und angrenzende Gebiete erobert hat. Der Hammer ist, dass nur die weißblütigen befallen werden, bei den roten sterben die Larven beim Wachsen ab. Sachen gibt’s, man kann nur staunen.
Auf Bild unten ist ein Lochfresser an einem Haselnussblatt tätig gewesen, das sieht auch sehr eindrücklich aus.
Womit die Tannen Wasser und Nährstoffe in ihre Kronen pumpen
Kohlenmunkpeter hatte jetzt den höchsten Punkt des Tannenbühls erreicht und stand vor einer Tanne von ungeheurem Umfang, um die ein holländischer Schiffsherr viele hundert Gulden gegeben hätte. Hier, dachte er, wird wohl der Schatzhauser wohnen. (Wilhelm Hauff: Das kalte Herz. 1827)
Wie es im Waldboden unter der Laub- und Nadelstreu ausschaut, wissen nur die Wurzelzwerge im Märchen, wogegen normalen Waldgängern der Tiefblick verwehrt bleibt. Es sei denn, der Sturm hat wieder mal zugeschlagen und Bäume entwurzelt. Doch wer macht sich dann schon die Mühe, die Wurzelsysteme der einzelnen Waldbaumarten eingehender zu untersuchen und miteinander zu vergleichen, etwa um daraus Rückschlüsse zu ziehen auf deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) im Trockenstress des Klimawandels und deren Sturmfestigkeit, damit auf die Zukunftstauglichkeit des jeweiligen Waldes? Dass es unter den Bäumen Flach- und Tiefwurzler, auch Teller-, Pfahl- und Herzwurzler gibt, dürfte noch aus der Schule bekannt sein, doch wie sich die Wurzeln der verschiedenen Baumarten, auf unterschiedlichen Böden, in unterschiedlichem Baumalter und in unterschiedlicher oberirdischer Waldgesellschaft zu entwickeln pflegen, auch wie es sich mit dem Zusammenspiel von Feinwurzeln und Mykorrhizapilzen verhält, das alles bleibt – selbst unter Wissenschaftlern – vielfach im Dunkeln. Mit der Folge, dass es nach Sturmkatastrophen oft zu recht breit gestreuten Ergebnissen kommt bei der Beurteilung der Sturmanfälligkeit der jeweiligen Baumart. War´s Wurf oder war´s Bruch, war´s Fichte oder Tanne? – im Nachhinein lässt sich oft nicht mehr klären, wie sich die Sturmholzmassen in den Statistiken zusammengesetzt haben.
Flachwurzlerin Fichte auf Braunjura-Tonlehm
Allgemein gilt die Flachwurzlerin Fichte als sturmgefährdeter als die tiefer wurzelnde Weißtanne. Umso verblüffter waren die Fachleute, als eine Auswertung der Sturmkatastrophe von 1967, durchgeführt in den Folgejahren im Rahmen einer Dissertation1, hinsichtlich der Sturmanfälligkeit von Tannen und Fichten für Süddeutschland keinerlei Unterschiede aufgezeigt hatte. Wie war es zu diesem Patt zwischen den beiden wichtigsten Nadelbaumarten gekommen, das sich so gar nicht in Einklang bringen lässt mit dem waldbaulichen Erfahrungswissen?
Auch nach den Winterorkanen Vivian und Wiebke von 1990 untersuchte man wieder die Sturmgefährdung der wichtigsten Baumarten Baden-Württembergs2; diesmal kam heraus, dass nicht zuletzt – welche Überraschung! – die Größe des Wurzelballens den Unterschied ausmacht. In Mischwäldern erwies sich freilich die Fichte eindeutig als die gefährdetste Baumart, gefolgt von der Tanne, während Kiefern und die (noch winterlich laublosen) Buchen und Eichen deutlich besser abgeschnitten hatten. Dass den Spitzenböen des Jahrhundertorkans Lothar am 26. 12. 1999 schließlich überhaupt keine Baumart mehr standgehalten hat, war die bittere Erkenntnis zum Ende des Jahrtausends.
Das Thema Sturmwurfrisiko hat die Förster nicht erst seit gestern umgetrieben. Einen erstaunlich detaillierten Einblick in Beschaffenheit und Entwicklung der Tannenwurzel hatte bereits 1950 eine (nur selten zitierte) Studie des Freiburger Waldbauprofessors von 1939 – 1952, Eduard Zentgraf, vermittelt, basierend auf Vorarbeiten (Ausgrabungen, Vermessung und Abbildungen) von zumeist im Weltkrieg gefallenen Forstleuten und erschienen unter dem Titel „Die Wurzeltracht der Edeltanne“3. Zentgraf konnte dabei auf eine stattliche Sammlung von (gezeichneten und fotografierten) Wurzelbildern zurückgreifen – vom einjährigen Tannensämling bis zum 215jährigen Stamm.
Tannenwurzel mit Tiefgang und Breitenwirkung
Die Wurzelentwicklung der Weiß- (oder Edel-)Tanne, das zeigten die Abbildungen, beginnt mit der Ausbildung einer Pfahlwurzel, die schon bei Sämlingen die Länge des oberirdischen Sprosses erreicht oder gar übertrifft und die lotrechte Fortsetzung des Stämmchens nach unten bis in 1,30 m Tiefe bildet, ehe sie womöglich auf ein unüberwindliches Hindernis im Boden stößt, wo es dann durchaus auch zu einem Wurzelknick kommen kann. Derweil setzt aber auch eine vehemente Horizontal- und Herzwurzelbildung ein, vielfach mit lotrechten Senkerwurzeln. In naturnahen Bergmischwäldern pflegen Weißtannen sich noch bis zum Alter 70 und darüber hinaus als sog. „Vorwüchse“ im „Schattenschlaf“ zu befinden bei stark gedrosseltem Höhen- und Dickenwachstum.
Tannenvorwüchse im Schattenschlaf
Stammscheibe eines 70jährigen Tannenvorwuchses
Während das oberirdische Wachstum mangels Lichtgenuss nahezu stagniert, setzt sich das Wurzelwachstum unterdessen weiter fort, sodass dann, wenn sich im Bestandesdach endlich ein Lichtschacht öffnet, die Vorwüchse los wachsen als seien sie biologisch junge Bäume. Bis ins hohe Tannenalter verbessert sich das Wurzelvermögen weiter, nicht anders als das Volumenwachstum des Stammes. Im Allgemeinen könne gesagt werden, schreibt Zentgraf, „dass das Wurzelausbreitungsvermögen der Tanne größer ist, als bei irgend einer anderen Holzart.“
So erklärt sich denn auch die überraschende Entdeckung schweizerischer Forstwissenschaftler bei der Stammanalyse einer 250jährigen Tanne aus dem Neuenburger Jura: der kapitale Baum hatte nämlich in der zweiten Hälfte seines Lebens zehnmal (!) soviel Holzwachstum erbracht wie in seinen ersten 125 Jahren. Glücklicherweise war im welschschweizerischen Jura ausgangs des 19. Jahrhunderts eine brauchbare Methode erfunden worden, wie man die Holzvorräte auch ungleichaltriger Bergmischwälder verlässlich messen und kontrollieren kann, die sog. „Kontrollmethode“ – für die Weißtanne ein wahrer Glücksfall. Denn das bis dahin übliche Verfahren, das die Forstgesetze des 19. Jahrhunderts auch in der Schweiz vorgeschrieben haben, konnte nur bei Anwendung der in Deutschlands Buchenwäldern entwickelten „Altersklassenwirtschaft“ befriedigen, bei mess- und kontrollierbaren, möglichst gleichaltrigen Reinbeständen. Was der Weißtanne gar nicht gut bekommen sollte. Riesige Arealverluste waren die Folge, denn der verordnete Waldbau nahm keinerlei Rücksicht auf die besonderen Anforderungen und Eigenheiten von ungleichaltrigen Tannenmischwäldern, vor allem nicht auf deren stufige Vertikalstruktur; denn die wird maßgeblich bestimmt durch die Schattenerträgnis von Tannen wie Buchen und durch einen säkularen „Fruchtwechsel“ zwischen laub- und nadelbaumreichen Phasen. Und noch etwas zeichnet Tannen und Buchen gleichermaßen aus: Beider Wurzeln besitzen die geheimnisvolle Fähigkeit, durch Verwachsungen Bypässe von Baum zu Baum zu legen.
Bypass von Tanne zu Tanne
Tannen, die in gleichwüchsigen Reinbeständen erwachsen sind, scheinen sich hinsichtlich ihrer Verwurzelung und ihrer Sturmstabilität immer weniger von Fichtenbeständen abzuheben. Was möglicherweise der Grund dafür ist, dass die Auswertungen nach Sturmschäden oft so widersprüchliche Ergebnisse zu Tage fördern. Zumal die überlangen walzenförmigen Tannenschäfte mit ihren kurzen Reinbestandskronen immer bruchanfälliger werden. Durch das forstgesetzliche Verbot der so weitaus tannengemäßeren, einzelstammweisen „Plenternutzung“ – oft verspottet als „Wirtschaft des Herrn Schlendrian“ – und als Folge der Altersklassenwirtschaft ist der Anteil naturnaher ungleichaltriger Mischwälder auf klägliche Reste zusammengeschmolzen. Und auch der Tannenanteil fiel selbst in Baden-Württemberg, ihrem Hauptverbreitungsgebiet in Deutschland, auf nur mehr 8 Prozent. Erst nach den 1990er Orkanen kam es zum Umdenken, ja zu einer Waldbauwende – hin zur „naturnahen Waldwirtschaft“. Im öffentlichen Wald von Staat und Kommunen war nun also auch die Plenternutzung wieder gestattet, wurde in Bergmischwäldern unter Verzicht auf Räumungsflächen und -figuren der Dauerwaldbetrieb vorgeschrieben.
Dank ihrer einzigartigen Verwurzelung ist es kaum verwunderlich, dass die Weiß- oder Edeltanne die höchsten und mächtigsten Baumgewächse Europas stellt, mit bis 60 m Höhe, mit Stammumfängen in Brusthöhe von bis zu 6 Metern und mit bis über 50 Festmetern Holzvolumen je Baum.4 „Deutschlands größte Tanne“ der Hölzlekönig maß einst alles in allem sagenhafte 64 Festmeter!
Die Wurzelpumpen nicht nur solch kapitaler Tannen erweisen sich als phänomenal leistungsstark – was ihnen auch im Stress des Klimawandels zugute kommen sollte. In den zurückliegenden Jahren mit ihren Wärmerekorden und ihrer Trockenheit haben zwar auch die Tannen Schwächen gezeigt, wurden sie plötzlich von Borkenkäferarten befallen, die zuvor kaum jemals als nennenswerte Schädlinge aufgefallen waren. Dennoch wird die Weißtanne noch immer als die heimische Ersatzbaumart für den bisherigen „Brotbaum“ der Waldwirte, die Fichte, gehandelt. Als „Schwarzwälder Charakterbaum“ und Markenzeichen auch im Bewusstsein der Bevölkerung noch tief verwurzelt, bleibt zu hoffen, dass die Tanne überleben wird – und das bitteschön nicht nur auf dem Tannenbühl in Wilhelm Hauffs Märchen Das kalte Herz.
Enkel unter der Großvatertanne, der stärksten Tanne des Schwarzwalds
1 Wangler, F. (1974): Die Sturmgefährdung der Wälder in Süddeutschland. Eine waldbauliche Auswertung der Sturmkatastrophe von 1967
2 Aldinger, E., Seemann, D., Konnet, V. (1996): Wurzeluntersuchungen auf Sturmwurfflächen 1990 in Baden-Württemberg. Mitt. Ver. Forstl. Standortskunde u. Forstpflanzenzüchtung 38
3 Zentgraf, E. (1950): Die Wurzeltracht der Edeltanne. AFJZ 121,2 S. 70 – 73
4 Hockenjos, W.: Tannenbäume. Eine Zukunft für Abies alba. DRW-Verl. Stuttgart 2008
Heute war also mal wieder ein großer Tag für den Behlaer Weiher. Weiter unten steht die Vorgeschichte und ich hoffe, dass in der Zeitung ein objektiver Bericht kommt. Deswegen hier nur kurz und knapp meine Einschätzung:
Zuerst mal war ich erstaunt, dass man einen Beamer hätte beantragen müssen. Auf die Idee kam ich natürlich nicht. Weiter unten gibt es eine pdf worüber ich geredet hatte. Hier erst mal ein paar Fotos von heute so als Eindruck. Vielen Dank an Andreas Hofmann dafür!
hier aus meiner Perspektive
Das Mikrofon war eigentlich für die anwesende Bevölkerung gedacht.
Interessant wo die Damen auf einmal alle her kommen, wenn es nicht um sich gegenseitig auf die Schultern klopfen geht.
die drei anwesenden Landtagsabgeodneten
Nos duo contra ceteros omnes
Was uns alle überrascht hat war, dass keiner der Anwesenden Besucher etwas sagen durfte. Laut Aussage des Berichterstatters, Hans-Peter Hörner, ist dies nicht in der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses vorgesehen. Aus diesem Grunde würde es mich sehr freuen, wenn wir hier in den Kommentaren die Eindrücke und Meinungen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sammeln könnten.
Ich weiß, dass der Bm wieder gedroht hat, aber man darf hier durchaus und auch deswegen mit Spitznamen kommentieren – ich verrate garantiert keinen an unsere Verwaltung! Gebt mir nur bitte kurz Zeit den Kommentar frei zu schalten. Danke!
Auch Kritik an mir ist willkommen! Es ist mir durchaus bewusst, dass jeder der was macht, auch Fehler macht. Aber nichts tun ist für mich keine Option, deswegen brauche ich Kritik, um es nächstes Mal zumindest besser zu machen.
Dieses Audio stammt vom 12. November als ich für die Rede für den Ausschuss die Zeit gemessen hatte. Es ist also bei mir zuhause aufgenommen und ist nur grob was ich am 13. November gesagt hatte. Ich dachte nur vielleicht interessiert es den ein- oder anderen zu den Bildern oben.
Hier die Einladung vom 28. Oktober 2023
Am 7. November 2022 war ich im Kreistag und zeitgleich haben wir eine Beschwerde über das Landratsamt an den Petitionsausschuss nach Stuttgart geschickt. Hier die Antwort:
Das Biotop Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand, da die Stadt Hüfingen über Jahre Mischwasser eingeleitet hat. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.
Es gibt mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen u.a. vom GVV Umweltbüro, der Stadt Hüfingen, der Hochschule Furtwangen, der Fischereivereinigung, des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde. Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen.
Wir möchten, dass die Zustände am Biotop Behlaer Weiher endlich untersucht werden und auch dass Lösungsvorschläge für eine Wiederherstellung erarbeitet werden.
Des weiteren wurde in Hüfingen im Ziegeleschle illegal eine Streuobstwiese beseitigt. Der ehemalige Stadtrat der illegal den über 100 Jahre alten Baumbestand entfernt hat, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Das Bußgeld entsprach einem Bruchteil des Planungsgewinnes, den er durch die Rodung hatte.
4.1 Eine Erhöhung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn er … 4.1.6 wirtschaftliche Vorteile aus der Tat gezogen hat. In diesem Fall soll die Geldbuße den Betrag des empfohlenen Bußgeldes um diesen Vorteil übersteigen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Hierzu kann auch das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße überschritten werden, wenn es nicht ausreicht, den wirtschaftlichen Vorteil, den die Täterin oder der Täter aus der Tat ge- zogen hat, abzuschöpfen (§ 17 Abs. 4 Satz 2 OWiG).
Da der Planungsgewinn teilweise noch nicht realisiert wurde und alles eh geheim ist, werden wir hier keine Handhabe haben und können der Gier auf Kosten der Natur wie immer kein Paroli bieten. Deswegen verzichten wir auf diesen Punkt.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger zu dieser öffentlichen Sitzung ein:
Montag 13. November um 10:00 Uhr Baarblickhalle Behla, Prof. Hall-Weg 5
Ich weiß Montag Morgen um 10 ist für die arbeitende Bevölkerung fast nicht machbar. Aber die Neckarquelle und auch der Hieronymus werden das natürlich covern.