Abbruch Gasthaus Frank, Feuerwehrbedarfsplan, Ökopunktekonto, Zubringer – Allmendshofen, Schulinvestitionskosten, Ganztagsförderungsgesetz, Dirigenten der Stadtmusik, Gaststättenrecht Gebühren, Förderprogramm „Digital aufs Amt, Kosten RÜB

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: huefingen-sitzungsdienst
und alle Infos zu den Sitzungen hier: https://www.huefingen.de/Rathaus/Gemeinderat

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik um 18:20 Uhr

Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen
Plan vom Gasthaus Frank mit den alten Bäumen

Bauantrag Nr. 04/2026
Umbau Wohnhaus mit Errichtung von zwei Gaupen, Neubau Garage in Fürstenberg.

Es wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 05/2026
Errichtung Werbeanlage in Behla.

Auch hier wird einstimmig zugstimmt.

Bauantrag Nr. 06/2026
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Gasthaus Frank

Man beachte auf dem Plan oben wie absolut wichtig es war die alten Bäume im Vorfeld zu fällen weil sie ja „im Weg“ waren. Und ja, ich bin immer noch ziemlich sauer!

Bild vom Frank noch mit dem letzten der Bäume der schon halb zerstört wurde und die gerodete Fläche vor dem Hotel. Der Himmel wurde in dramatische Farben geändert.

ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Donnerstag , 26.02.2026 um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

Etwa 20 Feuerwehrleute und 20 weitere Zuschauer.

Architekt Rolf Schafbuch gefällt die Lösung am Zubringer Allmendshofen nicht, er findet einen Kreisverkehr viel besser.

Die Feuerwehr Hausen vor Wald bittet um Betrachtung des Plans in Ruhe und möchte keine schnellen Entscheidungen.

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es wurde ein landwirtschaftliches Grundstück gekauft wo habe ich nicht verstanden, war zu schnell.

Nach dem Film von unserem Herr Bürgermeister weiß ich es jetzt:
Es handelt sich um das Flurstück Hofwiesen in Mundelfingen und das soll eines Tages Bauland werden.

TOP4 Feuerwehrbedarfsplan

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Verwaltung ermächtigt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans extern zu vergeben. Ziel war eine fachlich fundierte, objektive und unabhängige Analyse der örtlichen Gefahrenlage sowie der daraus resultierenden personellen, organisatorischen und sächlichen Anforderungen.

Am 04.02.2026 gab es eine Erläuterung der Entwurfsfassung durch die Feuerwehrkommandanten an den
Bürgermeister. Die Übergabe der Endfassung mit entsprechenden Erläuterungen an den Feuerwehrkommandanten sowie an den Bürgermeister gab es am 20.02.2026

Information der Führungskräfte der Feuerwehr gibt es am Mittwoch 25.02.2026

Die Sitzung dient der erstmaligen Information des Gemeinderats.
Es erfolgt:

  • eine Vorstellung durch Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer.
  • eine Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse,
  • sowie die Möglichkeit zu Verständnisfragen.

Eine inhaltliche Beratung über den Umgang mit den Ergebnissen, Priorisierungen oder mögliche Umsetzungsentscheidungen ist nicht Gegenstand dieser Sitzung.
Die vertiefte Beratung sowie die politische Bewertung des Feuerwehrbedarfsplans sind für eine der kommenden Sitzungen – voraussichtlich im Mai – vorgesehen.

Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan enthält detaillierte fachliche Bewertungen und sensible organisationsbezogene Aussagen.
Um eine sachgerechte Erstinformation sicherzustellen und einer vorzeitigen oder fragmentarischen öffentlichen Diskussion vorzubeugen, wird der Feuerwehrbedarfsplan erst nach den Erläuterungen von Herrn Fischer öffentlich zur Verfügung gestellt. Bis zur Gemeinderatssitzung im Mai ist dann genügend Zeit, den Feuerwehrbedarfsplan auszuwerten, zu diskutieren und mögliche Entscheidungen im engen Austausch mit der Feuerwehr vorzubereiten.

Ab 18:38 Uhr stellt Herr Fischer den Plan vor und bedankt sich für die Kooperation aller Hüfinger Feuerwehren. Er meint, dass Hüfingen mit 1,3 % Kameradinnen deutlich unter dem Schnitt liegt und regt an hier etwas zu tun, da auch Kameradinnen sehr wertvoll seien.

Hausen vor Wald ist das Feuerwehrhaus zwar schön, aber nicht mehr zeitgemäß, da zu eng, zu alt und vor allem zu klein. Es ist kein Platz für ein modernes Auto oder Gerätschaft und es besteht Handlungsbedarf. Der Standort ist nicht mehr geeignet.

Er meint die Drehleiter aus Donaueschingen oder Blumberg sei ausreichend und Hüfingen braucht nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug mit Drehleiter.

Es stellt zur Diskussion auf den Standort Hausen vor Wald zu verzichten, da es keine nachhaltige Optimierungsmöglichkeit gibt. Hausen ist von Hüfingen, Mundelfingen und auch Behla gut zu erreichen.

Markus Leichenauer (CDU Fraktionssprecher) kann inhaltlich nicht Bezug nehmen, da er von den 170 Seiten jetzt nur 43 kenne, aber die CDU will sich auf den Weg begeben, dass das Ergebnis dann eines Tages für alle tragbar ist. Kerstin Skodell (SPD Fraktionssprecherin) meint ebenso, dass sie sich die nächsten Wochen intensiv damit auseinander setzen werden. Das Freie Forum hält eine längere Grundsatzrede über die Feuerwehren und deren Aufgaben. Dann möchten die Männer gerne die Digitalform ausgedruckt haben, da sie digital nicht richtig lesen könnten.

TOP5 Vorstellung Ökopunktekonto der Stadt Hüfingen

Seit 1998 führt das Umweltbüro des GVV Donaueschingen das Ökokonto für die Stadt Hüfingen. Dort wird dokumentiert, welche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, um die Eingriffe durch Bebauungspläne zu kompensieren. Die Ausgleichspflicht besteht seit 1998. Zuletzt wurde das Ökokonto im Gemeinderat im Jahr 2021 umfassend vorgestellt.
Im Jahr 2013 wurde das Bilanzierungsverfahren im kommunalen Ökokonto auf Beschluss des Gemeinderates auf das landeseinheitliche Verfahren der Ökokontoverordnung umgestellt. Mit diesem Verfahren erfolgt auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Bebauungspläne, so dass die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen problemlos möglich ist.
Die zum Ausgleich herangezogenen Maßnahmen sind insbesondere Bachrenaturierungen, Grünlandextensivierungen sowie eine Vielzahl von Bepflanzungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen. In Abstimmung mit dem Forst wurden größere Waldumbau-Maßnahmen im Wuhrholz in die Wege geleitet.

Im Moment sieht der Stand wie folgt aus: Seit 2013 wurden rd. 2,64 Mio. baurechtliche Ökopunkte durch eigene Maßnahmen im Gemeindegebiet Hüfingen erzielt. Aktuell stehen davon rd. 825 Tsd. Ökopunkte im baurechtlichen Ökokonto noch zur Verfügung.
Der zunehmende Bestand an Ökokontomaßnahmen bedarf laufender Pflege. Außerdem besteht eine gesetzliche Monitoringpflicht. Solche Kontrollen werden im GVV-Bereich im 5-Jahres-Turnus durchgeführt, in Hüfingen zuletzt 2025.

Im Zuge der Biotopverbundplanung wurde ein Konzept zur Gehölzpflanzung an Gewässern entwickelt.

Gerodetes Heckenbiotop auf der Längewiese im Jahr 2022

Auf der Längewiese wurde im Zuge der Neuverpachtung eine extensivere Wiesenbewirtschaftung eingeleitet. Nach Abstimmung mit weiteren Planungsvorhaben könnten Teilflächen ins Ökokonto übernommen werden.

Meine Meinung hierzu:
Wenn ein Landwirt seine Gülle auf der Längewiese entsorgt, ist dies keine „extensive Wiesenbewirtschaftung“. Was dort im Nordost-Bereich ist, ist keine Wiese sondern überdüngte Grasmonokultur. Eine „Wiese“ als Müllplatz für Nebenerzeugnisse der Fleisch- und Milchproduktion.
Das Roden eines Heckenbiotopes und die anschließende Wiederherstellung, was vom Bauamtsleiter in der Sitzung am 20. November so gelobt wurde, hat die Stadt ziemlich viel Geld gekostet: Ungebremste Zerstörungswut

Karten von der Längewiese was vorhanden ist und was geplant ist
Biotope auf der Längewiese
Bilder vom Graben vorher und nachher
Gewässerbepflanzung Im Brühel/Pfaffenhölzle
Hausen vor Wald

An der Sitzung nimmt auch Wiltrud Siegfried als neue Leitung des Umweltbüros teil.
Sie stellte zwei weitere Themen im Bereich der Energiewirtschaft und Energieeffizienz in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hüfingen und dem Umweltbüro vor.

TOP6 Zubringer – Allmendshofen

Per E-Mail übersandte die Stadtverwaltung Donaueschingen der Stadt Hüfingen die Verkehrsrechtliche Anordnung betreffend „Donaueschingen, L 171 Zubringer Allmendshofen; Einmündung Zubringer B 27 auf die L 171“ zur Kenntnis.
Die Testphase von 01.03.2026 bis 31.08.2026 soll zeigen, ob die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens auf diese Weise erhöht werden kann und es so zu einer Reduzierung von Staulagen kommt.
Die Stadt Hüfingen hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Unterlagen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Karte mit den neuen Regeln
Verkehrsregelung für die Testphase vom 01.03.2026 bis 31.08.2026

Herr Göggel vom Landratsamt (Amtsleiter Straßenbauamt) wird bei der Sitzung anwesend sein und die Unterlagen erläutern.

Der Hüfinger Gemeinderat ist sehr skeptisch und verärgert, dass er vorher nicht gefragt oder zumindest informiert wurde. Mete Ünal macht auf die 25.000 Euro aufmerksam die das ganze Experiment kostet. Herr Göggel meint ein Kreisverkehr würde Donaueschingen etwa 1 Million kosten und eine Ampelanlage müsste das Land bezahlen, das auch kein Geld habe.

TOP7 Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten Interkommunale Pro-Kopf-Pauschale

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat mit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2025 beschlossen, keine individuellen Investitionsbeteiligungen mit den Umlandgemeinden mehr anzustreben. Stattdessen sollen feste Kostenbeteiligungen in Form von Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschalen je Schuljahr vereinbart werden. Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Regelungen des § 17 FAG in Verbindung mit § 2 der Schullastenverordnung.
Für jeden auswärtigen Schüler ist damit ein pauschaler Betrag an die Schulstandortkommune zu entrichten. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
Mit Schreiben vom 06.08.2025 wurde die Stadt Hüfingen aufgefordert, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zu beraten.
Nach § 31 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg können Gemeinden zur Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemeinsam mit den Umlandgemeinden abschließen. Hierzu zählt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an Schulen.

Freiwilligkeitsphase § 31 Abs. 1 S. 1 SchG
Die Umlandgemeinden werden angehört und es wird auf den freiwilligen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hingewirkt. Hierfür sind in allen Kommunen entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Alle beteiligten Kommunen müssen zustimmen, ansonsten gilt die Freiwilligkeitsphase als gescheitert.

Zwischenphase § 31 Abs. 1 S. 2 SchG
Die Zwischenphase wird eingeleitet, wenn die Freiwilligkeitsphase gescheitert ist. Die Schulstandortgemeinde hat daraufhin das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, sodass diese das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder zur Bildung eines Schulverbandes feststellt. Das Kultusministerium hört dabei die Umlandgemeinden an. Ist das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt, sind die Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung verpflichtet und die Zwischenphase endet mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Zwangsphase § 31 Abs. 1 S. 3 SchG
Sollte nach Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses die beteiligten Kommunen weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommen, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen.

Landkreisphase § 28 Abs. 2 S. 3 SchG
Die Landkreisphase wird eingeleitet, wenn die Zwangsphase zu keinem Ergebnis führt. Hier besteht die Möglichkeit, die Schulträgerschaft an den Landkreis zu übertragen.

Die vorgeschlagene Pauschalregelung berücksichtigt weder die individuellen finanziellen Möglichkeiten noch die tatsächliche Nutzung der Schulstandorte durch Umlandgemeinden ausreichend. Für kleinere Gemeinden kann die feste Pro-Kopf-Abgabe zu finanzieller Überlastung führen, besonders bei demografischen Schwankungen oder überdurchschnittlich großen Jahrgängen. Das starre Modell lässt keine Anpassungen an besondere Umstände oder individuelle Investitionsbedarfe zu. Zudem ist unklar, welche Investitionen genau durch die Pauschale abgedeckt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten mindert. Trotz Pauschalierung sind weiterhin aufwendige Prüfungen nötig, was kleinere Kommunen zusätzlich belastet. Insgesamt besteht das Risiko einer unfairen und finanziell belastenden Kostenverteilung.

Meine Meinung, da es in 10 oder 20 Jahren eh beim Landkreis landet:
Die 35 Landkreise und 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg sind ein unsinniger Luxus und dienen der übermäßigen Versorgung der Landräte, Politiker, Landesbeamten und Dezernenten auf Steuerzahlerkosten. Eine Zusammenlegung der Landratsämter und Wahlkreise auf etwa 20 würde nicht nur Milliarden einsparen, sondern wäre auch deutlich gerechter und effektiver. Aber es wird natürlich keiner der wichtigen Männer seine Pfründe freiwillig aufgeben und die AfD steht schon in den Startlöchern an den Fleischtöpfen bereit.

Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zur Interkommunalen Pro-Kopf-Pauschale zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stadt Villingen-Schwenningen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase erneut zu verhandeln und für beide Kommunen eine tragbare Lösung zu finden und ggf. bei fehlendem Einvernehmen die Zwischenphase einzuleiten.
  • Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Interkommunalen Pro-Kopf- Pauschale nicht zu.

Der Gemeinderat ist geschlossen mit der Sitzungsvorlage einverstanden. Das alles sei Aufgabe vom Land und die Kommunen sind sich einig, dass sie keine Einigung wollen und das Land, bzw. Stuttgart in der Pflicht sehen.

TOP 8 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 stufenweise eingeführt.

Eltern sind verpflichtet, ihren Bedarf bis zum 15.03. eines Jahres bei der Verwaltung anzumelden.
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Für eine Betreuung am Freitagmittag, in den Ferien und ergänzenden Betreuungsangeboten (z.B. VGS) kann der Schulträger Elternbeiträge erheben. Auch über die Höhe des Entgeltes des Mittagessens entscheidet der Schulträger.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umzusetzen.
  2. Das bestehende Ganztagsangebot an der Lucian-Reich-Schule (Ganztagsschule nach Alt-Erlass mit Angeboten von Montag bis Donnerstag) wird auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert fortgeführt. Die Einführung einer Freitagnachmittagsbetreuung wird derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Bedarfsmeldung, den Bedarf allgemein zu überprüfen und dem Gemeinderat entsprechend über erforderliche Anpassungen zu berichten.
  3. Die Schulferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 um zwei zusätzliche Wochen erweitert, und zwar um eine Woche in den Osterferien sowie um eine weitere Woche in den Sommerferien. Das Ferienbetreuungsangebot umfasst damit bis auf Weiteres insgesamt sieben Wochen pro Jahr.
  4. Die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zur Durchführung der Ganztagsbetreuung wird fortgeführt und vertraglich abgesichert. Beim KiFaZ wird eine stellvertretende Ganztagsleitung mit einem Stellenumfang von 20 % eingerichtet.
  5. Im Rahmen der Schulferienbetreuung wird festgelegt, dass in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch Vorschulkinder am Betreuungsangebot der Stadt Hüfingen teilnehmen können. Die Aufnahme erfolgt nachrangig und ausschließlich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
  6. Bei der Platzvergabe im Rahmen der Ferien- und Ganztagsbetreuung sind Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz vorrangig zu berücksichtigen. Dies betrifft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst Kinder der Klassenstufe 1 sowie im weiteren Verlauf den sukzessiven Ausbau bis zur Klassenstufe 4.
  7. Das Angebot der Verlässlichen Grundschule (VGS) im Anschluss an den Vormittagsunterricht wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 eingestellt. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn wird weiterhin angeboten.
  8. Für Angebote der Ganztags- und Ferienbetreuung werden Mindestgruppengrößen von in der Regel zehn Kindern festgelegt. Unabhängig von der Gruppengröße sind mindestens zwei Betreuungskräfte einzusetzen.
  9. Bei Unterschreitung der festgelegten Mindestgruppengröße ist die Verwaltung berechtigt, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die weitere Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Hüfingen zu informieren. Dabei wird eine weitergehende Ausweitung der Ganztagsangebote vorbehaltlich einer verbindlichen Regelung zur finanziellen Beteiligung des Landes Baden-Württemberg stetig thematisiert.

Die CDU möchte kleine Änderung dass Nr. 3 und 4 einen Vorbehaltszusatz bekommen, deswegen werden die zwei Punkte vertagt. Dem Rest wird zugestimmt.

TOP 9 Mögliche Nachfolgeregelungen des Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen und der musikalischen Leitung der Bläserschule Hüfingen/Bläserklasse LRSH

Der Gemeinderat hat am 23.11.2023 beschlossen, die Stelle eines hauptamtlichen Dirigenten für Blasmusik in der Entgeltgruppe 11 mit einem Stellenumfang von 50% im städtischen Stellenplan aufzunehmen.
Die Stelle beinhaltet die Aufgaben eines Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen, die Leitung der Bläserschule Unisono der Gesamtstadt Hüfingen und die Leitung der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen.

Der Dirigent hat zum 31.03.2026 seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Hüfingen gekündigt. Er wird eine 100% Stelle als Leiter einer anderen Musikschule antreten.
Die Stadtmusik Hüfingen wünscht sich eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Dirigenten der Stadtmusik Hüfingen. Er wäre bereit, die Position des Dirigenten der Stadtmusik zukünftig parallel
zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fortzuführen.
Für die Leitung der Bläserschule Unisono und der Bläserklasse der Lucian-Reich-Schule Hüfingen müsste allerdings ein Ersatz gefunden werden.

Es wurde ein Vorschlag gemacht der nun als Beschlussvorlage vorliegt:

  1. Der Gemeinderat stimmt der inhaltlichen und arbeitszeitlichen Neu-Aufteilung der aktuell noch bestehenden 50% Stelle für die Leitung der Bläserschule, Leitung der Bläserklasse und Dirigent der Stadtmusik Hüfingen ab 01.04.2026 grundsätzlich zu.
  2. Die 50% Stelle wird ab 01.04.2026 auf 30% gekürzt und mit 30% im Stellenplan der Stadt berücksichtigt. Inhaltlich wird die Stelle ab 01.04.2026 auf die Leitung der Bläserschule und der Bläserklasse an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen begrenzt.
  3. Die beschriebene 30% Stelle wird von der Stadtverwaltung umgehend ausgeschrieben.
  4. Herr Markus Burger bleibt Dirigent der Stadtmusik Hüfingen. Ab 01.04.2026 nimmt er diese Funktion im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wahr. Die Kosten für diese geringfügige Beschäftigung übernimmt die Stadt.

Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung – LGastG

Zum 01.01.2026 ist eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft getreten.
Es gilt ein vereinfachtes, einheitliches Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG. Werden gastronomische Leistungen aus besonderem Anlass vorübergehend angeboten, genügt künftig eine Anzeige bei der Kommune, die in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen muss.

Diese Anzeige ersetzt die ehemals zu beantragende Gestattung vollumfänglich.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung unter der lfd. Nummer 12 wie folgt:

Gaststättenrecht
Anzeige einer Veranstaltungsgastronomie nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)
für den ersten Veranstaltungstag

bei Raumgrößen bis 350 m²
bei Raumgrößen über 350 m²
für jeden weiteren Veranstaltungstag
Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage

19,00 € / Fall
25,00 € / Fall
5,00 € / Tag
22,50 € / Fall

Dem wird auch einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Teilnahme am Förderprogramm „Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)“ und Implementierung einer browserbasierten Online Beratungsplattform für die Stadtverwaltung Hüfingen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des sogenannten „Virtuellen Amts“. Dieses System ermöglicht es Kommunen, Behördengänge vollständig digital, rechtssicher und dennoch mit persönlicher Beratung abzuwickeln.
Hintergrund ist das Bestreben des Landes, insbesondere kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in moderne digitale Angebote zu erleichtern. Das System ist browserbasiert, was bedeutet, dass weder auf Seiten der Verwaltung noch auf Seiten der Bürger eine Softwareinstallation erforderlich ist. Die Stadt Hüfingen hat bereits am 22. Januar 2026 schriftlich ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.

Das aktuelle „Online-Bürgerbüro“ der Stadt Hüfingen beschränkt sich primär auf die Bereitstellung von Informationen und statischen Formularen.
Die Vorteile des Virtuellen Amts umfassen: Medienbruchfreie Prozesse: Dokumente (z. B. Ummeldungen) können im Video-Chat gemeinsam ausgefüllt und per rechtssicherer Online-Signatur (SMS-TAN oder Schriftbild) unterzeichnet werden. Integrierte Bezahlung: Gebühren werden direkt während des Termins via ePayBL beglichen.
Barrierefreiheit: Das System bietet Funktionen wie High-Contrast-Modus und Text-to-Speech.

Durch die Ortsunabhängigkeit der Plattform kann zukünftig flexibler mit dem Thema „Mobiles Arbeiten“ umgegangen werden und somit die Mitarbeiterbindung, beispielsweise bei jungen Eltern, erhöht werden. Darüber hinaus würde es uns auch die Möglichkeit eröffnen, zukünftig noch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise wäre eine Abendsprechstunde (wöchentlich/monatlich) im „Digitalen Amt“ denkbar.

Finanzierung:
Durch die Nutzung des Förderprogramms (verlängert bis zum 31.03.2026) reduzieren sich die einmaligen Einführungskosten um 50 %. Die Kalkulation basiert auf der Ausstattung von 5 Mitarbeitenden (Paket S), da diese für Hüfingen aktuell wirtschaftlicher sind als eine pauschale Kommunenlizenz.

Einmalige Kosten (geförderter Aktionspreis):
◦ Einführungspaket S (Setup, Customizing, Hosting): 7.499,00 € (statt 15.000 €).
◦ Schulungskonzept (Basisschulung für 5 User): 750,00 €.
◦ Gesamtsumme einmalig: 8.249,00 €

Laufende Kosten:
◦ 5 Named User Lizenzen à 107,00 €: 535,00 € / Monat.

Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip für die ersten 200 Kommunen. Da die Stadt bereits im Austausch mit dem Dienstleister Komm.ONE steht, ist eine zeitnahe Beschlussfassung geboten, um die Mittel zu sichern.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Hüfingen führt das „Virtuelle Amt“ im Rahmen des Förderprogramms „Digital aufs Amt“ ein.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einführungspaket S (5 User) bei der Komm.ONE zu beauftragen.
  3. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Wenn wir beim Digitalisieren sind, Donaueschingen hat ein KI Programm namens Speechmind zum Protokolle schreiben eingekauft. Kosten soll die Lizenz für die Testphase über drei Monate 400 Euro, womit 90 Stunden protokolliert werden können.

Johannes Bogenschütz bespricht dies hier für die CDU und geht auch kurz auf Donaueschingen ein. Die CDU will zustimmen. Die SPD ist hier geteilter Meinung und Mete Ünal findet 14.000 Euro im Jahr etwas viel und er sieht keinen Kosten- Nutzenfaktor für noch eine App.

Es wird mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 12 Beschluss über die Annahme der Geld- und Sachspenden 2025, Spendenbericht 2025

Die Spenden und Zuweisungen sollen gemäß beiliegenden Spendenberichten angenommen werden.

Wer die Spendenaufstellung sehen möchte, soll zeitnah hier schauen, da ich dies nicht auf die Webpage kopiere:
huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Hier wird einstimmig zugestimmt.

TOP 13 Vergabe von Bauleistungen für den Bauhof

Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Verglasungsarbeiten in Höhe von 27.159,62 € brutto beauftragt.

Dem wir auch einstimmig zugestimmt.

TOP 14 Vergabe Ausstattung Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Regenüberlaufbecken Sumpfohren

Diese Regenüberlaufbecken (RÜB) habe ich in den letzten 7 Jahre schon ziemlich oft diskutiert:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert
Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

Kosten RÜB
Kosten RÜB

RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen und entlasten kurzfristig die Kanalisation. Was die also tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen, da das Wasser durch die versiegelten Flächen nicht mehr versickern kann. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Wenn unsere Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, geht der ganze Dreck dann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Es gibt in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Allein beim Strom kann man mit 26.000 Euro im Jahr rechnen.

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird.

Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation mit viel Geld die Donau runter.

Nächstes Jahr soll es in Hüfingen drei neue RÜB geben!

Eine Firma aus Müllheim wird mit der Ausstattung zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik des Regenüberlaufbeckens Sumpfohren in Höhe von 101.501,22€ brutto beauftragt.

TOP 15 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Für die Projektentwicklung Frank gab es schon Gespräche mit Ärzten.
In der nächsten Sitzung wird es ein Konzept für die Jugendarbeit geben.
Flüchtlinge: Aktuell gibt es in Hüfingen 27 Ukrainer und 71 aus anderen Ländern und 2 Obdachlose.

Elseli – die Hüfinger Mutter Courage

Mutter Courage und ihre Kinder ist ein Drama von Bertolt Brecht das im Dreißigjährigen Krieg zwischen 1624 und 1636 spielt. Erzählt wird die Geschichte der Marketenderin Mutter Courage, die versucht, ihr Geschäft mit dem Krieg zu machen, und dabei ihre drei Kinder verliert. Wer das Buch nicht kennt, dem empfehle ich zumindest den Wikipedia Eintrag dazu zu lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Mutter_Courage_und_ihre_Kinder

Was in Hüfingen leider verloren gegangen ist, ist das Wissen, dass es auch hier eine Mutter Courage mit dem Namen „Deggenreuschen-Elseli“ gegeben hatte. Früher ist sie mit auf der Fasnet gelaufen. Heute spukt sie nur noch im restlichen Wald, in dem, von der B31 zerstörten, Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen. Vielleicht sollte sie mal im Gewissen der Politiker und der Führer vom RPF spuken, damit die uns zumindest eine Wildtierbrücke bauen lassen.

Das Deggenreuschen-Elseli

von Gottfried Schafbuch in Mii Boor – Mii Hoamet 1972

Das Deggenreuschen Elselie vorgelesen von Maria Simon

Die schwedischen Horden, in Wirklichkeit waren es aber württembergische Söldner, die am 15. Oktober 1632 in Hüfingen das gräßliche Blutbad anrichteten, zogen auf ihrem Raub- und Plünderungsweg südwärts. Am Morgen des 17. Oktober erschien ein Meldereiter im Lager des Oberst Rau und meldete, daß die Marketenderin Elseli samt Waren, Roß und Wagen spurlos verschwunden sei. Der Oberst, ein trinkfester Haudegen, schlug wütend auf den Tisch und schrie zornig:
Der Teufel soll doch die abgefeimte Vettel holen und sie geisterweise in den Wäldern umherjagen. Doch, wir haben weder Lust noch Zeit, der schwarzen Hexe nachzuspüren!

Die durchtriebene und furchtlose Marketenderin Elseli war schon zwei Tage vorher, also an jenem Tage als die Soldateska im Städtchen Hüfingen fürchterlich und grausam mordete und manchem Mannsvolk den sogenannten „Schwedentrunk“ gab, heimlicherweise bei Nacht und Nebel abseits der ehemaligen Römerstraße entlanggefahren, und hatte sich in eine kleine Lichtung zwischen den dichten Tannenwäldern Rauschachen, Schafschachen und Armenhölzle geflüchtet.

Beim Morgengrauen traf sie dort der sechsunddreißigjährige Sattler und Ratsherr Matthias Schafbuch mit seiner Frau Magdalena geborene Forster, die schon am 29. April 1633 im Wochenbett verstarb. Nach kurzem hin und her und wohin führten Schafbuch und dessen Weib auf fast unwegsamem Karrenweg das Elseli mit seinem Gespann in den nahegelegenen Deggenreuschenwald. Dort zeigten sie ihm den ehemaligen römischen Gutshof, in dessen Keller 17 Stufen hinunter führten. Gemeinsam richteten sie der Heimatlosen eine wohl recht dürftige Niederlassung ein.

Ihren Klepper gab Elseli wohlfeil dem Ratsherrn, der ihr versprach, sie nicht im Stich zu lassen und nach Möglichkeit für ihre Atzung besorgt zu sein. So hatte das Weiblein, das sich fortan nur selten im Städtlein zeigte, sogar eine heizbare Unterkunft, wie sie ehedem von den Römern erbaut wurden.

Badezimmers der villa rustica.
Das Bild zeigt die unterste Lage der Heizkacheln, durch die die warme Luft des Kohlbodens in die Höhe steigt und die Wand erwärmt. Die Kacheln sind da, wo sie den Boden verlassen, durch einen Viertelrundstab gegen Beschädigungen geschützt und an ihrer Vorderseite geraut, damit der Wandstuck besser haftet.

Die Römer in der Baar von Dr. Paul Revellio in der Badische Heimat 8 (1921)

Fürderhin sammelte Elseli Wurzeln, Kräuter und Beeren, die sie gegen Nahrung in Hüfingen, Döggingen, Hausen vor Wald und Sumpfohren feilhielt. Niemand wagte es, das runzelige Weiblein abzuweisen. Gar bald stand es im Städtchen und in dessen Umgebung im Verdachte der Zauberei und im Bündnis mit dem Leibhaftigen. Ihr Umgang im Hause des Ratsherrn Schafbuch schützte sie jedoch vor öffentlichen Lieblosigkeiten oder gar Verfolgung.

Im Frühjahr und zur Sommerszeit erfreute Elseli ihre Wohltäter mit den seltensten Blumen wie: Osterglocken, Ägetli, Hummel-, Spinne-, Bienen- und Fliegenragwurz, sowie Türkenbund und dem prächtigen Frauenschuh. Man munkelte, daß das Elseli den Samen dieser bisher unbekannten Blumen aus fernen Landen in ihrem Marketenderwagen mitgebracht und an verborgenen, schier unzugänglichen Plätzen ausgestreut habe.

Der Frühlings-Enzian, auch Schusternagerl, Schusternägele, Rauchfangkehrer, Himmelsbläueli, Herrgottsliechtli, Tintabluoma oder Himmelsstengel genannt
Frühlings-Enzian
Bienen-Ragwurz
Bienen-Ragwurz
Pyramidenorchis
Pyramidenorchis
Fliegen-Ragwurz
Fliegen-Ragwurz

Viele Jahre lebte das anspruchslose Weiblein vor sich hin. Matthias Schafbuch war am 19. November 1635 gestorben und seine zweite Frau, Catharina geborene Bauknecht, sowie ihre beiden Kinder Johann Georg und Catharina, waren dem Elseli stets gut gesinnt.

Auf einmal blieb das alte Weiblein aus und man vermutete allenthalben, daß es verstorben sei. Der ehemals römische Gutshof war nun im Laufe der Jahre eingestürzt und zweihundert Jahre später ward ein großer Hügel aus ihm, der bis anfangs des 20. Jahrhunderts im Volksmund das „Hünengrab“ genannt wurde. Erst im Jahre 1913 gruben Gelehrte das Hünengrab um und legten den römischen Gutshof, den ehemaligen Aufenthaltsort des Elseli, frei.

Nach Ende des unseligen Dreißigjährigen Krieges anno 1648, hieß es allgemein, das Elseli gehe im Deggenreuschenwald geistweis. Man erzählte von gar manchem Schabernack, den es den Leuten antue.

Ab und zu rauschte es im Dickicht und ein kleines Weiblein huschte vorüber. Die Leute, die ihm ausweichen wollten, verfehlten den düsteren Weg und kamen an irgend einer anderen Stelle, weitab ihres Zieles, zum Walde heraus. Ja, mancher Wanderer erzählte, daß ihm ein ausgemergeltes Weiblein auf den Rücken gehüpft sei und sich bis zum Ende des Waldes von ihm tragen ließ. Es sei dann boshaft lachend in den Deggenreuschenwald zurückgehuscht. Einer Botenfrau aus Bachheim, die wöchentlich mit einem eselbespannten Wägelein auf dem Weg im Deggenreuschenwald fuhr, in Hüfingen Butter, Eier und Geflügel feilbot und dort von den Krämern Waren mitnahm, geschah es mehrmals, dass ihr Esel stark unruhig wurde, zu schreien und zu schwitzen begann und zuguterletzt das Wägelein mit der ganzen Butscher umwarf. Wohl oder übel mußte die geneckte Botenfrau ihren allerdings unversehrt gebliebenen Kram wieder in das Wägelein packen, während dessen sprang das Hexlein Elseli lachend in das Innere des Waldes. Schindluder trieb der Waldgeist auch immer wieder mit den Schnittern und Schnitterinnen, die im nahen Ochsentrieb arbeiteten. Öfters kam es vor, dass das Hexlein den Korb mit dem Frühstück eiligst wegnahm und damit in einem dichten Gebüsch verschwand. Wenn die Schnitterinnen dann schimpfend an die Schatenstelle eilten, wo der Brotkorb in der Kühle stand, lag er noch unberührt, aber mit etlichen Blumen geschmückt, am Platze. Manchmal wurde auch beobachtet, daß das Weiblein nach Sonnenuntergang über die Ährenfelder dahintanzte.

Aber nicht nur neckend oder gar boshaft war das Deggenreuschen-Elseli. Gar manchen Leuten half es beim Holzlesen. Kindern, welche Erdbeeren und Himbeeren im Walde suchten, zeigte es gerne die besten Plätze. Nur in ganz wenigen Fällen jedoch führte es Leute zu seinen farbenfrohen Blumengärtchen. Möglich ist dies vielleicht die Ursache, daß sich heute noch im Deggenreuschen- und Rauschachenwald ein geschütztes Orchideenvorkommen erhalten hat, daß die Botaniker diesen beiden Wäldern den Namen „Blumenparadies von Deutschland“ gaben.

Ist das Deggenreuschen-Elseli von seinem Dasein „verlöst“ und zur Ruhe gebracht worden? Gewiß ist, dass es in Hüfngen heute, 1972, noch Leute gibt, die fest und steif behaupten, den Waldgeist Elseli gesehen zu haben. Es sei auf dem untersten Ast einer mächtigen Tanne gesessen und habe sich auf- und abgeschaukelt. Plötzlich sei es verschwunden und dann wieder in einem anderen Häs auf dem nächsten Tannenbaum lauthalslachend erschienen.

Solange im „Blumenparadies von Deutschland“ die Vielzahl seltener Blumen und Pflanzen vorkommt und unser Auge erfreut, wollen wir aber auch furchtlos der sagenhaften Gestalt des Deggenreuschen-Elseli gedenken und jener schrecklichen Zeit des „Dreißigjährigen Krieges“, in der unsere Vorfahren gar oft in den Wäldern kampieren mußten.

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Überflutung der Hüfinger Innenstadt am 15.02.1990

Am 15. Februar jährt sich die Überflutung der Hüfinger Innenstadt zum 36. Mal. Hier ein Foto von der Breg am Friedhof.

Hochwasser der Breg 15.02.1990
Hochwasser der Breg 15.02.1990

Unten ein alter Beitrag hierzu:

Spitzenabfluss in den Bach wird reduziert

Beitrag vom 6. August 2021

Mit diesem wundervollen Satz verabschiedet sich der Hüfinger Gemeinderat in die Sommerpause.

Sicher kein Alleinstellungsmerkmal, aber der Gemeinderat steuert uns alle ungebremst und mit offenen Augen mitten in die Klimakrise.

Was schert die alten Männer noch ein Hangrutsch in Fürstenberg? Ein versumpftes Sumpfohren? Eine überflutete Altstadt in Hüfingen? Quellen die versiegen?

Hauptsache möglichst viele Baugebiete für junge glückliche Familien, großflächige Gewerbegebiete und die Augen der alten Herren werden nicht etwa durch hohe Gebäude beleidigt. Asphalt muss her, möglichst viel Beton! Der Bürgermeister kann ja wieder drei Quadratmeter Blumenwiese säen. Oder vielleicht besser vier?

Dafür werden die nächsten Jahre Millionen in RÜBen (Regenrücklaufbecken) der höchsten Qualität investiert, um die Spitzenabflüsse zu reduzieren und um unsere Quellen auszutrocknen.

Die Enkel der alten Männer können sich aussuchen, was wohl schlimmer wird:

Überflutung oder Wassermangel?

Ihr bekommt beides.

Hochwasser der Breg 15.02.1990
Hochwasser der Breg 15.02.1990

Sumpfohren Bebauungsplan, neue Wassergebühren, Breitbandversorgung, Haltestelle Behla, Kunstrasenplatz in Mundelfingen, Abbrucharbeiten Frank, Vergabe Bauleistungen.

Den Film von unserem Bürgermeister zur Sitzung kann man sich leider nur in Social Media anschauen. Vielleicht ändert sich das mit der neuen Webpage bald. Unterlagen gibt es hier: huefingen-sitzungsdienst.

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2026. Die Sitzung war im Bürgerhaus Sumpfohren

Donnerstag, 29.01.2026, um 18:15 Uhr

Ausschuss für Umwelt und Technik

Bauantrag Nr. 02/2026
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Umnutzung einer bestehenden Wohnung zu Büroräumen

Es geht um die Umnutzung der bestehenden Pfarrwohnung in der Pfarrhausstraße 2 zu Büroräumen. Die Wohnflächen werden dabei zu Büro- Besprechungs- und Archivräumen umgenutzt. Eine äußerliche Veränderung am Gebäude ist nicht vorgesehen. Für die geplanten Büro- und Verwaltungsräume sind 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Im bisherigen Pfarrgarten werden dazu 6 zusätzliche Stellplätze hergestellt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Stadtgebiet Hüfingen“ in einem Mischgebiet. Das Gebäude selbst ist ein nach §2 DSchG geschütztes Baudenkmal.

Meine Meinung hierzu: Jetzt wird auch noch der Pfarrgarten platt gemacht, anstatt endlich mal für vernünftige Parkmöglichkeiten im Städtle zu sorgen. Die einzige Tiefgararage wurde sogar noch unter Gilly gebaut, dabei hätte die Kirche als einzige genug Geld für sowas. Schon lange sage ich, dass ein Parkaus am Schari das Problem lösen würde und sogar auf Dauer eine echte Investition wäre, da man für so etwas nämlich Geld bekommt. Aber zuerst kostet es natürlich und das Geld würde erst in 10 Jahren richtig fließen, wenn das Ding abbezahlt ist.
Alles zu versiegeln, Bäume fällen und das Wasser so schnell wie möglich ableiten, wird ganz massiv der nächsten Generation auf die Füsse fallen.

Sitzung des Gemeinderates um 18:30 Uhr

TOP2 Bürgerfragestunde

TOP3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

TOP4 Bebauungsplan „Im Einfang – Erweiterung“ in Sumpfohren

Es ist müssig und sinnlos hier noch etwas dazu zu sagen. Das unten ist noch aus dem Jahr 2022 also es hat sich inzwischen bisschen etwas geändert. Was klar ist, dass die Streitereien in die nächste Runde gehen. Hoffen wir, dass es bei den zu erwartenden Klagewellen bleibt und nicht irgendwann handgreiflich wird und Tiere zu Schaden kommen.

Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.
(Das hier war einer der ersten Entwürfe)
Aus dem öffentlichen Bebauungsplan
„Im Einfang – Erweiterung“.

Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Aushang über die Ortsbesichtigung

Der Petitionsausschuss war am 05. Mai 2023 vom Landtag aus Stuttgart in Sumpfohren, um das geplante Baugebiet „Im Einfang-Erweiterung“ zu besprechen.

Die sogenannte Aussprache war von 13:00 Uhr bis 14:35 Uhr im Rathaus. Anwesend waren die Landtagsabgeordneten Georg Heitlinger (Berichterstatter), Armin Waldbüßer und Niko Reith. Weiter eine Reihe Damen und Herren vom Regierungspräsidium Freiburg und vom Landratsamt Schwarzwald-Baar.

Hier gibt es ein paar Eindrücke aus 2023:

Niko Reith begrüßt die Vertreter aus Stuttgart und vom LRA Schwarzwald-Baar Kreis
Der Berichterstatter und Landtagsabgeordnete Georg Heitlinger erklärt den Petitionsausschuss.
Niko Reith im Gespräch mit Katharina Bogenschütz.
Der Landwirt Bogenschütz trägt sein Anliegen vor.
Die Anhörung beginnt.
Max Bogenschütz erläutert die Probleme mit dem geplanten Wohngebiet.

Letztendlich konnte sich der Ausschuss das nur anhören und Kompromisse vorschlagen. Allerdings hat er keine Weisungsbefugnis. Diese ganzen Petitionsausschüsse sind eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende Demokratie vorgegaukelt werden. Es ist das selbe wie mit diesen Abwägungen. Viele Leute machen sich die Mühe und schreiben lange Stellungnahmen die dann von einem Planungsbüro abgebügelt werden. Es ist ehrenamtliches Engagement gegen vom Steuerzahler bezahlte Planungsbüros und dann wird wieder behauptet der Naturschutz koste zu viel Geld. Der Naturschutz bekommt ausser Anfeindungen rein gar nichts für die viele Arbeit.

Es gab damals auch eine lange Diskussion mit vielen Stellungnahmen, was man hier nachlesen kann: Kontroverse um die Erweiterung des Baugebietes „Im Einfang“ in Sumpfohren

Deshalb will ich jetzt gar nichts neues dazu schreiben und zeige einfach nur die Kuhwiese, um die es geht.

Wenn dann alles versiegelt ist und das Wasser nicht schnell genug abläuft, kann man ja paar Biber abknallen. Es wird aber nichts nützen.

TOP5 Überprüfung der Abgaben: Abwassergebühren 2026

Am 23. Oktober wurde in der Gemeinderatssitzung beschlossen ab 2026 die Gebühren für das Wasser zu erhöhen:

TOP 7. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hüfingen ab 01.01.2026

Neue Gebührensätze

  • Schmutzwassergebühr 2,55 €/m3 (bisher 1,84 €/m³ )
  • Niederschlagswassergebühr 0,71 €/m2 (bisher 0,56 €/m²)

Ich möchte die Stadt bitten, in Zukunft Schottergärten als versiegelte Fläche zu berechnen!

TOP6 Breitbandversorgung in Hüfingen – Sachstandsbericht zum FTTB-Ausbau

Der Zweckverband hat nach Bekanntwerden der positiven Bundesförderung sofort den entsprechenden
Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt. Durch das Innenministerium und Minister Strobl erhielt der Zweckverband am 14. Januar persönlich die Förderung für die grauen Flecken der Kernstadt von Hüfingen.
Mit dieser Förderung kann ein Großteil der noch verbleibenden Bereiche der Kernstadt erschlossen werden. Der Zweckverband schlägt deshalb vor, in einem ersten Schritt die vorbereitende Planung zu starten. Aufbauend auf den Ergebnissen (detaillierter Ausbauplan – erste Erkenntnisse des Zweckverbands werden im Rahmen der Präsentation im Gemeinderat gezeigt), kann dann im Laufe des Jahres eine Entscheidung über den Umfang des kommenden Ausbaus in 2027 entschieden (u.a. auch wie man mit den restlichen ungeförderten Bereichen umgeht) und die entsprechenden Mittel rechtzeitig in den Haushalt für 2027 eingebracht werden.

TOP7 Mitfinanzierung Haltestelle Behla

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen:
„Die dauerhafte Mitfinanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rund 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald
sich ein Wegfall der Haltestelle endgültig abzeichnet“.

Am 14.12.2025 wurde eine Bushaltestelle „Behla Rathaus“ in Betrieb genommen.
Am 13.01.2026 wurde eine Bedarfshaltestelle „Alois-Hirt-Straße 15“ in Betrieb genommen.
Die Reaktivierung der Haltestelle „Behla Schule“ und die damit verbundene dauerhafte Finanzierung der innerörtlichen Erschließung in Behla über die Handwerkstraße in Höhe von rd. 13.500 €/Jahr durch die Stadt Hüfingen wird erneut abgelehnt.

TOP8 Beschluss Förderantrag zum Umbau des Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz in Mundelfingen

In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2025 wurde die Beteiligung an den Kosten für den Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz im Ortsteil Mundelfingen beschlossen.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Bund gestellt. Dieser Förderantrag muss nun durch den Gemeinderat gebilligt werden.

TOP9 Vergabe von Abbrucharbeiten Gasthaus Frank Hüfingen

Die Abbrucharbeiten vom Gashaus Frank sind günstiger als befürchtet und werden in Höhe von 99.902,76 € brutto an eine Firma aus Schönwald vergeben.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum die ganze Fläche im Vorfeld hatte gerodet werden müssen. Aber egal, lassen wir das, regt mich nur auf.

TOP10 Vergabe von Planungsleistungen – Eigenkontrollverordnung 3. Abschnitt

Die Stadt Hüfingen plant auch 2026 die Untersuchung der Abwasserkanalisation gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO).
Für die Ingenieurleistungen sind im Haushaltsplan 2026 unter Abwasserbeseitigung 65.000 € eingestellt. Es wird an das selbe Ingenieurbüro wie immer vergeben.

TOP11 Vergabe von Ingenieurleistungen – Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung

Im dritten Bauabschnitt der Sanierung der Schaffhauser Straße wurden die beiden Brücken über die Breg und die Brücke über den Mühlibach der L181 mit saniert.
Da das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) der Brückenbaulastträger ist, wurde in der Verwaltung davon ausgegangen, dass auch der Ingenieurvertrag des Planers vom RP unterzeichnet wird.
Bei den Schlussrechnungen des Planungsbüros wurde festgestellt, dass es noch zu keinem vorherigen
Vertragsabschluss gekommen ist.
Zur Formwahrung und ordnungsgemäßen Schlussabwicklung der Maßnahme „Sanierung Schaffhauser Straße“ werden die Kosten der Planung und der Sanierungsarbeiten werden über Rückersatz der
Stadt komplett vom RPF getragen.

TOP12 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. BA

Eine Hüfinger Firma wird mit den Elektroarbeiten in Höhe von 25.780,51 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Heizungsbauarbeiten in Höhe von 11.975,99 € brutto beauftragt.
Eine Hüfinger Firma wird mit den Sanitärarbeiten in Höhe von 33.752,08 € brutto beauftragt.

TOP13 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen

Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 46.526,14 € brutto beauftragt.

TOP14 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Industriegebiet Palmhof bedroht unser Trinkwasser

Alter Hochbehälter beim Römerbad.

1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *

Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW.
Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.

Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*

Das Hüfinger Trinkwasser kommt jetzt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker). Das Trinkwasser unserer ganzen Gemeinde: Hüfingen, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Sumpfohren und Mundelfingen. Ohne Ausnahme!

Tiefbrunnen auf dem Schafäcker.

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2017

Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2025

Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen

Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders.

Im Jahr 2019 fand eine Belehrung eines Handelsvertreters von Biogasanlagen statt. Da der Herr wenig Ahnung von der Baar und der Landwirtschaft hatte, hat man sich darauf beschränkt, über die technischen Gegebenheiten der Biogasanlage zu berichten. Nach den technischen Highlights wurde der Gemeinderat mit einer Milchmädchenrechnung beehrt, mit der die Nachhaltigkeit einer solchen, von Steuergeldern hoch subventionierten Anlage, bewiesen werden sollte.

Die Ausschüttung an Energie der Anlage wird direkt in Heizöl umgerechnet und damit hat man dann eine angebliche Ersparnis. Der Einsatz von Energie für den Anbau und Transport vom Mais, den Fahrzeugpark, die vielen Anfahrten von weit her, die Chemikalien und deren regelmäßige Ausbringung, die Zerstörung der Umwelt, die Vernichtung von Lebensräumen spielt bei der Berechnung keinerlei Rolle. Als ob sich eine Biogasanlage befüllen ließe wie ein Öltank. Der wissenschaftliche Konsens, dass eine solche Anlage nicht nachhaltig ist, spielt keine Rolle. Wissenschaftler und alle anderen die die Nachhaltigkeit anzweifeln, wären ungebildet und uninformiert.

Meine Meinung als Agraringenieurin und Wissenschaftlerin
Biogasanlagen sind Industrieanlagen, die auf Kosten der Natur einen hoch subventionierten Energieaustausch durchführen.

Erweiterung der Industrieanlagen Palmhof 2025

Was soll man da noch weiter sagen? Vom Finanzamt gibt es für die Industrieanlage nach 20 Jahren nicht mehr genug Geld, deswegen muss der Irrsinn nun „weiterentwickelt“ werden. Wir bezahlen diesen Energieaustausch auf Kosten unserer Natur nicht nur mit Steuergeldern, sondern auch eines Tages mit unserem Trinkwasser.

Ich habe mich seit dem letzten Brand auf dem Palmhof gar nicht mehr getraut etwas zu sagen, da ich vermutlich sonst in Zukunft für jede Havarie verantwortlich gemacht werde. Dabei hoffe ich einfach nur, nicht eines Tages Kassandra zu sein. Ganz unten gibt es noch einen Teil vom dazugehörigen Steuermodell.

Weitere Fakten über unser Trinkwasser

Beitrag vom 14. Mai 2025

Ich sammle hier die Fakten über unser Trinkwasser auf einer Seite.
Es ist komplex und unsere Ämter kümmern sich nicht um wissenschaftliche Fakten oder Logik, sondern nur um ihre tausende Vorschriften. Überhaupt sind wissenschaftliche Fakten heute an keiner Stelle mehr erwünscht und es überwiegen gefühlte Wahrheiten gepaart mit Paragraphen und wilden Meinungen.

Schon seit Jahren fordere ich, dass die Stadt Hüfingen unsere Trinkwassersicherheit selber in die Hand nimmt!

CDU und Freies Forum stimmten am 8. Mai für die Versiegelung des schwer kontaminierten Bodens und die aktive Vertuschung des Grundwasserschadens. Sollen sich doch unsere Kinder mal drum kümmern, wenn das Trinkwasser verseucht ist. Teuer wird es dann ja für die nächste Generation. Aber vielleicht gibt es einigen ja zu denken, dass alle unsere Ortschaften aus den selben Tiefbrunnen beim Schafäcker trinken. Auch Mundelfingen bekommt das in den Kohlwald gepumpt – und Behla sowieso, gell. Es sind genau eure Enkel, nicht die von anderen.

Das Argument, dass die giftigen Abwässer vom FF Sägewerk ja nicht in unsere Tiefbrunnen gingen, sondern in die Breg ist polemisch. Hier möchte ich auf den Artikel über die Donau hin weisen: Donau ist Nr. 1 bei Schadstoffbelastungen in Europa.

Worum es geht

Im Jahr 1933 ging das Hüfinger Sägewerk an das Haus Fürstenberg über und hieß „Säge-und Hobelwerk Fürst Max Egon zu Fürstenberg“. Im Sägewerk arbeiteten, bis zur Befreiung 1945, von den Nazis entführte Zwangsarbeiter aus dem überfallenen und besetzten europäischen Ausland. Seit dieser Zeit werden verschiedene Imprägnieranlagen betrieben. Heute wissen wir, dass der Boden dort hochgradig verseucht ist.

Im Jahr 2022 gab es einen städtebaulichen Vertrag der Stadt Hüfingen mit der Bima für ein ETZ (Einsatz-Trainings-Zentrum für die Zollverwaltung) in Hüfingen. Da der Fürst aber deutlich zu viel Geld für das verseuchte Land wollte, hat die Bima die Verhandlungen eingestellt.

Jetzt ist es aber so, dass nicht alles Land dem Fürst gehört, ein kleiner Zipfel vorne gehört der Stadt Hüfingen und das Land wurde im Jahr 2021 untersucht.

Das Flurstück 600 im Besitz der Stadt Hüfingen wurde im Jahr 2021 untersucht. Auf diesem Flurstück wurde immer nur Holz gelagert. Die eigentliche Kontamination mit Grundwasserschaden befindet sich weiter westlich.

Grundwasserschaden in Hüfingen

Hüfingen hat einen Grundwasserschaden. Das Gelände vom Sägewerk wurde bereits vor 30 Jahren untersucht. Es wurde ein Grundwasserschaden mit Schwermetallen auf dem Betriebsgelände festgestellt. Dieser Grundwasserschaden wurde durch eine Grundwasserentnahme mit anschließender Aufreinigung „saniert“. Die Grundwassersanierung lief von 1998 bis vermutlich 2025. Deswegen hat die CDU und das Freie Forum dem Fürstenhaus genehmigt die Fläche zu versiegeln, damit es kein Geld mehr für das Filtern des Grundwassers ausgeben braucht.

Hüfinger Trinkwasser


Wasserschutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet

Schafäcker

Fakten zum chlorieren vom Trinkwasser

18. Februar 2025

Hier ein sehr aktueller Review vom 21. Januar 2025 in Environmental Health Perspectives von der Universität Upsala: Exposure to Drinking Water Trihalomethanes and Risk of Cancer: A Systematic Review of the Epidemiologic Evidence and Dose–Response Meta-Analysis .

Die Schlussfolgerung lautet: „Gemäß den Kriterien des World Cancer Research Fund haben wir Hinweise darauf gefunden, dass Trihalomethan im Trinkwasser das Risiko von Blasen- und Darmkrebs erhöht und zwar bei Werten, die unter den derzeitigen Grenzwerten in den USA und der EU liegen, was darauf hindeutet, dass diese nicht vor Krebs in der Allgemeinbevölkerung schützen.“

Ich habe noch viel mehr Veröffentlichungen hierzu gefunden. Aber erhöht, oder nicht erhöht, eine prophylaktische Chlorierung von Trinkwasser sollte unbedingt unterbleiben.

Nicht nur das Krebsrisiko ist problematisch, auch führt das Vorhandensein von Chlor/Chloraminen im Abwassersystemen zu zahlreichen Problemen. So die potenzielle Freisetzung von Metallionen und die Beschleunigung der Rohrkorrosion, die Erzeugung toxischer stickstoff- und jodhaltiger Desinfektionsnebenprodukte, sowie die Förderung horizontaler Übertragungen von Bakteriengenen unter der Belastung durch unterschiedliche Chlor-/Chloraminarten, was zur Verbreitung von Chlorresistenzgenen oder Antibiotikaresistenzgenen führen kann.

Durch die unbeabsichtigte Mischform von Chlor/Chloraminen könnten die oben genannten Probleme weit weniger kontrolliert und vorhersehbar werden, was zu zahlreichen gesundheitlichen Bedenken und wachsender Besorgnis führt. Einen Übersichtsartikel hierzu von 2023 gibt es hier:

Mixed chlorine/chloramines in disinfected water and drinking water distribution systems (DWDSs): A critical review

Alles zum Trinkwasser auf dem Hieronymus: https://hieronymus-online.de/?s=Trinkwasser

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

Die Brüsseler Behörde hatte die Klage gegen die deutsche Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft am 10. Februar 2022 zurück gezogen, da der Satz der Pauschalierung jedes Jahr angepasst würde. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Landwirte sich selber ihre eigenen Gülle verkaufen und daran gut verdienen. Aber ich weise darauf hin dass der Artikel unten 6 Jahre alt ist.

von Hannah Miriam Jaag am 12. August 2019

Am 25. Juli 2019 verklagte die EU Kommission Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-Mehrwertsteuer-Regelung für Landwirte.

Nach den geltenden EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten eine Pauschalregelung anwenden, wonach die Landwirte ihren Kunden einen Pauschalbetrag („Pauschalausgleich“) auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Die Regelung ist eigentlich für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.

Deutschland wendet die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an. Siehe Besteuerung: Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-MwSt-Regelung für Landwirte

Hierzu kam in der taz am 11. August 2019 der Bericht:

Wie deutsche Bauern das Finanzamt melken

So berechnen Landwirte einen Preis von bis zu 14 Euro pro Tonne Gülle, obwohl auf dem Markt nur 3 Euro üblich sind. Die Biogasanlagen haben damit kein Problem, da ihre Betreiberfirma den Landwirten selbst gehört. Wegen des überhöhten Preises kassieren die Landwirte mehr Umsatzsteuer.

Im Groben zusammengefasst: Die Landwirte verkaufen sich selber zu überhöhten Preisen Gülle und kassieren dafür Umsatzsteuer.

Dies funktioniert über eine Pauschale, die das Finanzministerium festsetzt. Der Bauernverband liefert den Landwirten dann Steuerberater die wissen, wie man diese Pauschale anwendet.

Der Bundesrechnungshof vermutet, dass Landwirte im Jahr 200 Mio Euro mehr Umsatzsteuer einnehmen, als sie an den Staat weiterleiten.

Deutsche Landwirte bekommen also eine „Überkompensation“. Dies ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und führt zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, insbesondere zugunsten großer Landwirte.

Dieses Geschäftsmodell fördert die Produktion von Gülle und belohnt industrielle Tierställe.

* Chronik von Hüfingen von August Vetter 1984

Baden nach Bayern eingliedern?

Wahlergebnisse 1950

Da aus Bayern die Rufe nach einer Neuordnung der Bundesländer kommen, hat mich dies veranlasst den Ruf nach einer Eingliederung in die Schweiz zu überdenken.

Am 24. September 1950 stimmten etwa 65% der hiesigen Wahlberechtigten gegen einen Südweststaat und für die Wiederherstellung Badens. Unter Missachtung der Volksbefragung untersteht Hüfingen der baden-württembergischen Landkreisordnung, wird von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg verwaltet. Im Unterschied zu Bayern und 14 anderen Bundesländern dürfen wir den Landrat nicht direkt wählen und bekommen von Stuttgart einen 1. Landesbeamten bestimmt.

Jetzt beschimpft das Patriarchat aus Stuttgart Bayern, dass eine Neuordnung der Bundesländer aus Heimatliebe nicht möglich sei. Was ein Blödsinn. Die haben Angst um ihre Fleischtöpfe! Die undemokratische baden-württembergische Landkreisordnung wird zum Machterhalt benötigt.

Landräte werden in Baden-Württemberg durch den Kreistag gewählt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Eine vorzeitige Abwahl ist nicht möglich. Ein Landrat bekommt in Baden-Württemberg das höchste Gehalt in ganz Deutschland und wir haben 35 Stück davon.

Gehalt für Landräte in Deutschland
Gehalt für Landräte in Deutschland laut Stepstone.
Abgerufen am 14.09.2025

Von den vielen höheren Beamten möchte ich gleich gar nicht anfangen. So gibt es an den verschiedenen Regierungpräsidien unzählige davon. Dann auf den Landratsämtern die ganzen Dezernenten und ähnliches. Die Besoldungen von Beamten in Baden-Württemberg kann hier nachgelesen werden:

https://lbv.landbw.de/-/besoldungstabellen

Die Arbeit wird übrigens von Menschen gemacht die nicht verbeamtet sind, sondern beim Gehalt abhängig von den Erfolgen von Verdi sind. Auf genau auf diese Menschen zeigen jetzt die Beamten zum sparen.
Von einer echten Reform würden nämlich diese „normalen“ Menschen profitieren, ganz gewiss nicht die Politiker. Deswegen wird es keine Reformen geben. Mit „Heimatliebe“ hat dies absolut gar nichts zu tun.

Eine Neuordnung der Bundesländer wäre eben aus Heimatliebe dringen notwendig, damit unser Steuergeld auch bei den Menschen ankommt. Momentan wird alles kaputt gespart. Ausgaben für ÖPNV, Kultur, Jugend und Natur werden gekürzt, damit die oberen Beamten sich weiter in Sicherheit wiegen können.

Für mehr demokratische Partizipation!
Fremdverwaltet von oben herab.
Kreistag erhöht die Kreisumlage

75 Jahre nach der Abstimmung für einen Südweststaat
Südbaden nach dem Krieg

Beitrag vom 24. September 2025

Am 24. September 1950 stimmten 60 % der Bevölkerung Südbadens für die Beibehaltung Badens. Gleich im Anschluß an die Abstimmung hatte Leo Wohleb erklärt, „der schwäbische Angriff auf Baden ist abgeschlagen„.

Allerdings wurde damals nicht gesehen, dass dies nur eine „Volksbefragung“ war und um das badische Volk hat sich Stuttgart noch nie sonderlich geschert.






Baden in die Schweiz eingliedern?

Beitrag vom 11. November 2024

Am 10. November 2024 habe ich eine kurze, eher spöttische, Bemerkung von den Südbadischen Landsenioren in der Zeitung gelesen : „….schlug er mit mit einem Lächeln vor, Baden in die Schweiz einzugliedern…“. Dies war auf die Landkäufe in Südbaden von Schweizern bezogen – aber die Bemerkung hat doch einige Überlegungen in mir ausgelöst.

Wenn man es genau nimmt, so wurde Südbaden nach dem Krieg gegen seinen Willen von Stuttgart annektiert. Aber fangen wir früher an, bei den Schellenbergern. Diese stammten nämlich aus Liechtenstein:

Burg Schellenberg in Liechtenstein.

Nach den Schellenbergern wurde Hüfingen an das Haus Fürstenberg verkauft und gehörte sehr lange dem Fürstenhaus – obwohl immer wieder verschiedene plündernde Armeen durchzogen. Während der 1848er Revolution waren die Hüfinger Bürgerinnen und Bürger ganz vorne dabei und der Fürst flüchtete in die Schweiz. Nach Zuhilfenahme der Württemberger Armeen wurden die Aufständischen, soweit nicht rechtzeitig in die Schweiz und USA entfleucht, ermordet.

Also gehörte Hüfingen im Grunde seit der missglückten 1848er Revolution den Preussen und dem Deutschen Kaiser. Dies ist natürlich sehr verkürzt dargestellt und die Nazizeit lasse ich besser mal weg. (Da gibt es mal einen eigenen Artikel sobald ich Zeit habe.)

Heute wird Hüfingen von Stuttgart regiert und vom RP in Freiburg als Stadthalter verwaltet. Wir unterliegen also der Landkreisordnung von Baden-Württemberg, die den Bürgerinnen und Bürgern nur sehr wenig demokratische Rechte einräumt.

Deswegen hätte die Idee ein Schweizer Kanton zu werden doch einigen Charme. Wir hätten eine von uns gewählte Kantonsregierung und eine Regierungspräsidentin oder Regierungspräsident, anstatt eines von oben bestimmten Landrates. – Der Regierungspräsident wechselt in der Regel jährlich oder nach dem Anciennitätsprinzip (Anzahl Jahre in der Regierung). Dieses Amt wäre mit keinerlei anderen Privilegien und keinem anderen Sonderstatus verbunden als der Leitung der Regierungssitzungen.

Davon abgesehen würden die Schweizer uns auch besser verstehen, als die in Stuttgart.

De Südweschtstaat

1950 von Gottfried Schafbuch

S’rumoret zmol landuff, landab.
Min Nochber debret bsässe:
Jetzt, guck emol des Gschmier do aa,
d’Badenser sottes fresse.

Südweschtstaat schtoht do krottebroat,
Potzhageldunderwätter,
sott ech am End en Schwob no geä?
Ho sell, sell wär no nätter.

Wertschaftlech dei’s iis besser gau,
Minischter kennt mer spare.
Und s’badisch Ländle sei fer sech
en ganz verfahrne Karre!

Wie dear Borscht frech ischt mit sim Gschmuus!
Dem will ech d’Moaning sage.
Am liebschte dät jo schüttle ech
des Schwäbli fescht am Krage.

Worum wend d’Schwobe iis denn ha,
dont alli Schlech probiere?
Merkscht nit, sie wend e riiechi Bruut
gi Schtugart inni fiehre.

Sie wend de Rhii und d’Häfe haa,
de Wald und iisri Rübe.
De hoaße Quelle boazets au,
de Dubak no denäbe.

Nitt lang wurs gau, no dätet hie
im Rothuus Schwobe sitze
und i de Schuel e Schwäbli dät
zmol iisri Kinder fitze.

Glaub nu, iis ginges dräckig gnueg,
mier dierftet ninnt me sage.
Vum Muschterländli wäret d’Liit
… halt blos s’fifft Rad am Wage.

Wer des nit merkt, kennt d’Schwobe nitt,
die ‚Hoiligsblechliberger‘.
Ech glaub, wer nit fer Bade schtimmt,
der goschet nochher erger.

Wenn Wertteberg iis sacket ii,
dont d‘ Kind i spätre Ziite
im Kerchhof vu de Hoamettreu
uff isri Grabschtea diite.

Guet Nacht, schloof gsund, und moarn nitt z’frich.
Dues hinter d’Ohre schriibe:
Wear nitt im Hern vernaglet ischt,
will oafach BADISCH bliibe!

Pflichtausgaben auf Kosten der kommenden Generation

kosten für Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle
Kanalbau für das Gewerbegebiet Ziegeleschle

Da der Gemeinderat den Naturschutz als obsolet und kostenintensiv abgeschafft hat, möchte ich mal auflisten was uns die Zerstörung unserer Natur die letzten Jahre so alles gekostet hat und weiter kosten wird.

Ein großer Posten ist die Entwässerung vom Ziegeleschle mit 1.524.000 Euro. Wobei das sogar noch unterschätzt ist, da hier die Sanierung vom Kennerbach und auch an der Schaffhauser Straße nicht dabei sind.

Kosten RÜB
Kosten RÜB

Dann die vielen RÜB (Regenüberlaufbecken). RÜB sind ein zentraler Bestandteil der Siedlungsentwässerung und spielen eine wichtige Rolle im Schutz gegen sogenannte Spitzenabflüsse. Sie puffern Niederschlagsmengen, entlasten kurzfristig die Kanalisation und es wird behauptet die trügen zum Gewässerschutz bei. Was die tun, ist unsere Häuser vor Hochwasser schützen. Ja, ist natürlich ganz toll für uns, möchte ich nicht abstreiten. Es wäre den Politikern aber ziemlich egal, wenn euer Keller mit Wasser und Fäkalien voll laufen, aber der ganze Dreck geht dann irgendwann in die Kanalisation und würde dort Schaden anrichten. Deswegen behaupten die es sei Gewässerschutz. Somit gehören dann diese RÜB zu den Pflichtausgaben beim angeblichen Naturschutz.

Kosten RÜBen für Neubaugebiet
RÜB für Neubaugebiet

Diese Kosten werden im Haushalt kleinteilig mehr oder weniger versteckt. Aber es gibt natürlich in jeder Ortschaft mehrere dieser Dinger. So zwei neue in Fürstenberg, eins in Behla und eins in Sumpfohren. Man kann locker von ner halben Million ausgehen, was allein die Anschaffung von einem RÜB kostet. Aber wie man sieht, rechnet man beim Strom mit 26.000 Euro im Jahr – jedes Jahr!

Was diese RÜB übrigens auch nebenher tun, ist das Regenwasser davon abzuhalten unser Grundwasser aufzufüllen. Also der Regen kommt von der versiegelten Fläche in die RÜB und in die Kanalisation, von wo aus das ganze Wasser direkt in die Breg geleitet wird. Wir spülen also das Trinkwasser der nächsten Generation die Donau runter.

Was so als Investition gewertet wird

Wenn ich schon bei Kanälen bin: Der Regenwasserkanal von Fürstenberg nach Hondingen ist mit 164.000 Euro natürlich eine super Investition. Immerhin spart es Strom, da das Wasser nicht in die Breg gepumpt werden muss, sondern in die Aitrach läuft. Die Schifffahrt hats nötig. Vermutlich gilt dies auch als Naturschutz.

Mit den 40.000 Euro für eine obsolete Volkshochschule  möchte ich nicht schon wieder anfangen.

Schönen Sonntag!

Frohe Weihnachten!

Weihnachtsliedchen aus Bruder Martin
von Wenzel Kalliwoda.
gespielt von Ursula Albert

Es kommt die gnadenvolle Nacht,
Die uns den hellsten Tag gebracht.
Wie freute sich der Engel Schaar,
Da Gottes Sohn geboren war!

Froh jubelte der Engel Heer:
“Gott in den höhen Gott sei Ehr’!
Und Friede, Freud’ und Seligkeit
Herrlich’ auf der Erde weit und breit!

Aus goldnen Wolken fangen so
Die Boten Gottes himmlisch froh;
Und himmlisch froh und hoch entzückt
Hat sie der Hirten Schaar erblickt.

Die hocherfreuten Hirten geh’n,
In Windeln Gottes Sohn zu seh’n;
Erblicken in der Krippe Ihn,
Und sinken auf die Kniee hin.

Und Jeder, der das Kindlein sah,
War froh und sprach: der Herr ist da!
Es kommt sein gnadenvolles Reich
Welch’ Kind ist diesem Kinde gleich?

O, wie viel Trost und Freunde gab
Mit ihm Gott in die Welt hernab!
O, wie uns unser Vater liebt,
Daß er den liebsten Sohn uns gibt.

Ja Gottes Lieb’ ist unbeschränkt,
Ein Gott, der seinen Sohn uns schenkt,
Schenkt Alles uns was heilsam ist,
Er schenkt es uns durch Jesum Christ.





Conrad Franz Xaver Gruber schrieb 1818 die Melodie zum bekanntesten Weihnachtslied der Welt, Stille Nacht, heilige Nacht, das Joseph Mohr 1816 gedichtet hatte. Hier eine Klavierfassung gespielt von Ursula Albert.

Die Herren von Schellenberg

Originalbeitrag vom 17.02.2024

Die Schellenbergs wurden in Quellen aus den Jahren 1137 bis 1157 als Vasallen des Otto von Freising erstmals erwähnt. Sie hatten ihren Stammsitz im oberen Isartal, dienten den Staufern ebenso wie Rudolf von Habsburg und gewannen damit politischen Einfluss und Reichtum.**

In der Stauferzeit ließen sich die Herren von Schellenberg auf dem Eschnerberg im heutigen Gebiet Liechtensteins nieder. Hier erbauten sie in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts die Burg Neu-Schellenberg und einige Jahrzehnte später die Burg Alt-Schellenberg. Es ist wahrscheinlich, dass die Stauferkönige die Schellenberg hier ansässig machten, um die Reichsstraße nach Italien zu sichern. Diesen Besitz im heutigen Fürstentum Liechtenstein verkauften die Herren von Schellenberg 1317 an die Grafen von Werdenberg-Heiligenberg. Dennoch trägt der Berg bei Eschen bis heute ihren Namen.**

Burg Schellenberg in Liechtenstein.

Obere Burg Schellenberg, 664 m ü.M.
Der Felskopf wurde schon ab dem 4. Jt. v. Chr., also in der Jungsteinzeit, als günstiger Siedlungsplatz genutzt. Der Name der aus Oberbayern stammenden Herren von Schellenberg ist zum ersten Mal in Urkunden des beginnenden 13. Jh. genannt. Die ältesten Bauten wurden möglicherweise bereits im 12. Jh. errichtet. Der Wohnturm stammt aus dem 13. Jh. Ihm folgte etwas später als Repräsentationsbau ein Palas. Im 14/15. Jh. wurde die Anlage mehrfach umgebaut und erweitert. Im Appenzellerkrieg von 1405 wurde sie gebrandschatzt.

Im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit war das Geschlecht vor allem im Allgäu, in der Baar und im Hegau begütert. Als reichsritterliches Geschlecht gehörten die Schellenberg dem Ritterkanton Hegau-Allgäu-Bodensee im Schwäbischen Ritterkreis an.**

Wappen der Ritterkreise, darunter auch die der Kantone von 1721 des schwäbischen Ritterkreises**

Elias Daniel Sűssen,
Public domain, via Wikimedia Commons

Herren von Schellenberg**

Johann Siebmacher,
Public domain, via Wikimedia Commons

Von 1280 bis 1374 waren die Schellenberger im Besitz von Wasserburg am Bodensee, das sie mit einer festen Mauer und einem Turm versahen. Wohl Ende des 13. Jahrhunderts erlangten sie als Reichslehen Burg und Herrschaft Rothenfels bei Immenstadt, die sie 1332 an das Haus Montfort-Tettnang verkauften. Um 1300 beerbte Marquard von Schellenberg, der auch mit der Reichsstadt Lindau in Fehde lag, die Herren von Kißlegg (Burg Alt-Kisslegg) und begründete eine eigene Linie und Herrschaft um den Marktort. 1560 bis 1570 erbaute Hans Ulrich von Schellenberg (1518–1606) dort ein hochgiebliges Schloss, das heutige „Alte Schloss“ oder „Wolfegger Schloss“. Mehrfach waren die Herren von Schellenberg-Kißlegg Vögte der Reichslandvogtei Oberschwaben.**

Bereits 1381 wurde die Herrschaft Kißlegg unter zwei Schellenberger Linien geteilt. Der eine Teil war seit 1525 im Besitz verschiedener Familien (Freiberg, Baumgarten, Trauchburger Nebenlinie des Hauses Waldburg) und kam letztlich 1793 an die Wurzacher Linie des Hauses Waldburg. Seit dem späten Mittelalter war eine Linie der von Schellenberg in Bräunlingen ansässig und – neben Österreich und Fürstenberg – auch Mitbesitzer der Stadt. 1557 bis 1609 gehörte den Herren von Schellenberg das Schloss an der Blaumeerstraße. Das dortige „Schloss Schellenberg“ brannte 1917 ab. **

Bertold (Benz) von Schellenberg

Als nach dem Tode Burkards von Blumberg im Jahre 1382 seine Besitzungen an seine Schwester Guta und damit an die Herren und späteren Freiherren von Schellenberg überging, leitete dieser Erbgang einen neuen Abschnitt in der Geschichte Hüfingens ein. Das Spätmittelalter (1273-1492) ist für das Heilige Römische Reich deutscher Nation eine Zeit der Auflösung. Gesetze des Stauferkaisers Friedrich II. (1212-1250) aus den Jahren 1220 und 1231/32 schufen die Grundlage für das Erstarken der Territorialstaaten. Diese Grundlage wurde durch die Goldene Bulle aus dem Jahre 1356 stark erweitert, und in dem Maße, in dem das Königtum an Macht verlor, seine Rechte einbüßte, wuchs die Macht der Landesherren, bauten diese ihre Landeshoheit aus. Diese Machtverschiebung wirkte sich auch bei den Herren von Schellenberg und damit in Hüfingen aus, ja, sie zieht sich wie ein roter Faden durch die Schellenberger Ära. Er endet im Jahre 1620 mit dem Übergang an das Haus Fürstenberg.*

Die Kißlegger erlangten durch Heirat auch die Herrschaft Sulzberg im Illertal, als Marquard I. die Erbtochter Klara Anna von Sulzberg ehelichte. Dieser Marquard hatte fünf Kinder, neben den Töchtern Margaretha und Anna die Söhne Berthold (Benz), Tölzer und Marquard. Von den Brüdern scheint Benz der Ältere gewesen zu sein. Sein Name taucht erstmals in einer Urkunde vom 16. März 1370 auf. Er vermählte sich mit Guta von Blumberg, die im Jahre 1382 ihren Bruder Burkkard beerbt hatte und wurde damit Herr von Hüfingen und Begründer der Baarer Linie, die bis in das Jahr 1812 bestand.*

LUB I, Bd. 5, Nr. 574.; zitiert nach: www.e-archiv.li/D48188; aufgerufen am 17.02.2024

Graf Heinrich von Fürstenberg erklärt, dass vor ihm sein Dienstmann Burkard von Blumberg, Sohn von Konrad selig, Hüfingen, Burg und Stadt mit aller Zubehör, fürstenbergisches Lehen, seiner Schwester Frau Guta von Blumberg, der Hausfrau von Benz von Schellenberg und allen ihren ehelichen Kindern vermachte und zwar mit der Bedingung, falls er, Burkard, keine ehelichen Erben hinterlasse, Hüfingen an seine Schwester fallen solle.

Graf Heinrich belehnt auf Bitten Burkards Guta und deren Kinder mit Hüfingen nach dem Wortlaut der Lehenurkunde Burkards. Es siegeln Graf Heinrich und Burkard von Blumenberg.

Liechtensteinisches Urkundenbuch (Belege des Schellenbergischen Stammbaums).

Bertold (Benz) von Schellenberg urkundete am 17. Juli 1383 zusammen mit seiner Gemahlin erstmals als Herr von Hüfingen. An jenem Tag erneuerten die Ehegatten dem Herzog Leopold von Österreich das schon von den Blumbergern eingeräumte Recht, daß ihm die Stadt Hüfingen jederzeit zu öffnen sei. Damit setzte Bertold die enge Bindung an Österreich fort, die schon von den Herren von Blumberg eingegangen worden war. Bertold von Schellenberg war jedoch nicht viel Glück beschieden, denn er starb schon bald nach dem Tode seines Schwagers. Bereits am 16. Oktober des gleichen Jahres 1383 weilte er nicht mehr unter den Lebenden. Seine Gemahlin Guta wurde fast gleichzeitig vom Tode ereilt. Sie war am 6. November 1383 ebenfalls nicht mehr am Leben. Zurück blieben die unmündigen Kinder Konrad I., Burkard I. und Klara Anna.*

In ihrer mißlichen Lage wurden die Waisen von ihren Verwandten mütterlicherseits angefeindet, denn diese hatten es nicht gern gesehen, daß die Stadt Hüfingen an ein völlig fremdes Geschlecht gefallen war. Unverzüglich nahm sich ihr Onkel Tölzer, ein Bruder ihres Vaters, tatkräftig der verwaisten Kinder an, wurde ihr Vormund und ließ sich bei ihnen in Hüfingen nieder. Es gelang ihm, wenn auch erst nach einigen Jahren, den Streit mit den Blumbergern, bei dem es u. a. um einen Teil des Laienzehnten in Hüfingen ging, zugunsten seiner Mündel beizulegen.

Während dieser Zeit kaufte er für sich das Dorf Mundelfingen, als dessen Herr er am 26. Juni 1388 aufgeführt ist.

Als Konrad I. volljährig geworden war, zog sich Tölzer wieder in seine Besitzungen zurück. Dort verstarb er am 20. Oktober 1427. Da er nur unebenbürtige Kinder hinterlassen hatte, die wohl von einer hörigen (leibeigenen) Mutter stammten und nicht erbberechtigt waren, und auch sein Bruder Marquard, auch Märk genannt, kinderlos starb, erbten die Hüfinger Schellenberger einen Großteil der Herrschaft Kißlegg im Allgäul.

Konrad I. zählte zu den bedeutendsten Gliedern des Geschlechtes derer von Schellenberg. Seine erste Nennung am 16. Oktober 1383 fällt mit der Bestätigung der Blutgerichtsbarkeit für die Stadt Hüfingen durch König Wenzel (1378-1400) zusammen.*

Schellenberg versus Fürstenberg

Im Jahre 1435 wurde Konrad I. durch seinen Sohn Gebhard I. von neuem in einen Konflikt mit Fürstenberg verwickelt. Graf Egon von Fürstenberg bemächtigte sich Gebhards und hielt ihn längere Zeit gefangen. Fast gleichzeitig waren andere Punkte mit Fürstenberg strittig, und es bestand kein Zweifel daran, daß die Fürstenberger schon seit längerer Zeit versuchten, Konrad I. von Schellenberg zu unterdrücken und zu schädigen.*

Ritter Konrad I. war in weitem Umkreis ein angesehener Mann und wurde mehrfach in wichtigen Rechtstreitigkeiten als Schiedsrichter berufen. Wie fast alle seine Nachkommen gehörte er dem Ritterbund vom St. Georgenschild an. Während der letzten Lebensjahre setzte er seine Söhne zu Mitinhabern seiner Besitzungen ein. Als er ausgangs 1448 oder anfangs des Jahres 1449 starb – er ist am 25. September 1448 letztmals erwähnt – erhielt sein Sohn Berthold II. die Güter in der Baar. Konrad und Gebhard I. bekamen die Herrschaft Sulzberg und die Hälfte von Kißlegg. *

Bertold II., der vom 10. März 1435 an urkundlich faßbar ist, erbte die von ihm während der letzten Lebensjahre seines Vaters mitverwalteten Besitzungen in der Baar. Graf Heinrich von Fürstenberg belehnte ihn am 30. September 1450 mit Hüfingen. Er wird am 17. April 1459 letztmals erwähnt, und am 7. Juni 1460 war seine Frau Ursula von Ellerbach bereits Witwe. Während der rund zehnjährigen Herrschaft konnte er den Familienbesitz zwar nicht vermehren, büßte aber auch nichts davon ein. *

Es fällt auf, daß Bertold II. die alten Beziehungen zu Österreich erneuerte, bevor er den Lehensherren um die Erneuerung des Lehens anging. Es ist unverkennbar, daß es sich dabei um einen Vorgang in dem stetigen schellenbergischen Bestreben handelte, von Fürstenberg vollständig unabhängig zu werden. Es ist verständlich, wenn die Schellenberger beim Hause Österreich Rückhalt suchten. Andererseits machten die Fürstenberger immer wieder den Versuch, die Schellenberger in ihren alten wohlbegründeten Rechten zu beschneiden.*

Der älteste von Bertholds II. Söhnen war sein gleichnamiger Sohn. Er muß noch jung gewesen sein, als er am 9. Juni 1460 auch im Namen seiner Brüder mit Hüfingen belehnt wurde, denn auch noch nach dieser Belehnung treten seine Mutter und die Oheime Konrad II. und Gebhard I. für ihn handelnd auf. Auch er erneuerte 1466 das Öffnungsrecht, erscheint aber schon am 27. Juni 1470 zum letzten Mal in den Urkunden. Im Jahre 1472 werden seine beiden Brüder allein mit Hüfingen belehnt.

Konrad III. zählt ebenfalls zu den bedeutendsten Persönlichkeiten derer von Schellenberg. Unter ihm gelangte das Geschlecht in der Baar auf die Höhe seiner Macht und seines Ansehens. 1478 gerieten Konrad III. und sein Bruder Burkard III, in einen weiteren Streit mit den Grafen von Fürstenberg, der vor das Hofgericht zu Rottweil gezogen wurde.

Die beiden Brüder dotierten am 4. Dezember 1473 die St. Leonhardskapelle, die sie zuvor mit den Bürgern erbaut hatten. Am 18. Februar 1480 wurden von den beiden Brüdern, dem Schultheißen und den Bürgern eine Große Jahrzeit und Bruderschaft in der Pfarrkirche zu Hüfingen gestiftet.* (Der Friedhof war damals neben St. Verena und Gallus).

Leonhardskapelle „s`Leänedli“,
erbaut 1473 und gestiftet von Konrad und Burckhart von Schellenberg.

Am 17. August 1485 kaufte Konrad III. von Heinrich von Almshofen auf der Neuenburg das Dorf Hausen vor Wald. Nach dem Tode seines Bruders Burkard III. im Jahre 1505 oder 1506 ging dessen Anteil am schellenbergischen Familienbesitz auf Konrad III. über. Damit war der Besitz des Geschlechtes in der Baar wieder in einer Hand. Konrad III. konnte ihn im Jahre 1506 um die Neuenburg an der Gauchach und Bachheim vermehren. Damit besaß er mit Allmendshofen, Hüfingen, Behla, Hausen vor Wald, Mundelfingen, der Neuenburg und Bachheim eine zusammenhängende Herrschaft und ein Achtel von Kirchdorf im Brigachtal zusätzlich. Schließlich hatte er am 8. Januar 1480 bedeutenden Grundbesitz des Kosters St. Märgen in Hüfingen und Allmendshofen erworben.

Peter und Paul in Hausen vor Wald

Peter und Paul in Hausen vor Wald

Totenschild des am 9. März 1556 verstorbenen Georg von Schellenberg in Peter und Paul Hausen vor Wald.

Wappen in Peter und Paul in Hausen vor Wald

Grabmahl Konrad III. von Schellenberg und seiner Gemahlin Adelheid von Blumberg in St. Verena und Gallus

Hans von Schellenberg

auch Hans der Gelehrte von Schellenberg (* 19. Februar 1552 oder 19. Februar 1551 im Schloss Hüfingen in Hüfingen; † 29. März 1609 im Schloss Randegg in Randegg bei Gottmadingen) gehörte zu den einflussreichen Männern der Baar und des Bodenseeraums.**

Hans von Schellenberg war der Sohn von Gebhart von Schellenberg († 13. März 1583) und dessen Ehefrau Barbara († 7. Juni 1582), Tochter von Eberhard von Fulach aus Schaffhausen; er hatte noch einen Bruder sowie zwei Schwestern. 1573 heiratet er Anna (geb. von Reischach); die Ehe bleibt kinderlos. Nach der Hochzeit lebt er im Schloss Randegg, das sein Vater 1567, neben der Burg Staufen, nach der Zerstörung im Schweizerkrieg 1499, wieder aufbauen ließ. **

Hans der Gelehrte von Schellenberg nach einem Ölgemälde.*

Nachdem Hans von Schellenberg, gemeinsam mit seinem Bruder, durch Hauslehrer unterrichtet worden war und sie das Jesuitenkolleg in Ingolstadt besucht hatten, immatrikulierte er sich 1564 im Alter von zwölf Jahren gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder an der Universität Ingolstadt; dort hörten sie Vorlesungen über Rhetorik, Dialektik und Geschichte. 1567 begann er mit einem Studium der Rechtswissenschaften und besuchte weiterhin Philosophie-Vorlesungen; gemeinsam mit seinem Bruder wurde er 1569 in den Universitätsmatrikeln der Universität Freiburg erwähnt. Mit seinem Bruder setzt er die Studien in Italien fort – dort stirbt sein Bruder 1572 in Rom – sowie in Burgund und weiteren Orten. Durch die Auslandsaufenthalte sprach er zu seiner Heimatsprache sehr gut auch die französische und italienische Sprache.**

Bereits 1605 berichtete Hans von Schellenberg von römischen Münzfunden und einem Ziegelmosaikboden in Hüfingen, darauf ließ er auf dem Gelände des Kastell Hüfingen am „Galgenberg“ Sondierungsgrabungen vornehmen und Funde bergen. Nach seinem Tod geriet der Fundort als solcher aber wieder in Vergessenheit. Neben seinen archäologischen Studien, er beteiligte sich hierbei auch an den Ausgrabungen in Hüfingen, beschäftigte er sich mit numismatischen, genealogischen, historischen und theologischen Themen.**

Aquatinta von W. Scheuchzer und G.L. von Kreß sc. Verlag J. Velten in Karlsruhe etwa 1825

»Hans war ein Mensch von außerordentlich vielseitiger Begabung, als hochgelehrter Mann und vortrefflicher Historicus ebenso bekannt, wie von der Ritterschaft und dem Hause Österreich als kluger Berater und oft bewährter Geschäftsträger geschätzt«. So beschreibt Paul Revellio zusammenfassend Hansens Persönlichkeit und fährt fort: »Freilich, eine produktive Natur war Hans nicht, aber ein Mann von großer geistiger Regsamkeit, der das ganze Wissen seiner Zeit in sich aufgenommen hatte«. Die Ereignisse seiner Zeit beurteilte Hans von seiner streng katholischen Gesinnung aus. Von seinem kirchlichen Sinne zeugen auch eine Reihe von Stiftungen. So erhielt 1586 eine Glocke in der Mundelfinger Pfarrkirche seinen Namen, erbaute er in Randegg eine neue Kirche, erwarb er sich große Verdienste um die Gründung des Konstanzer Jesuitengymnasiums, vermachte er der Kirche und den Kaplaneien der Stadt Hüfingen zu frommen Zwecken 2150 Gulden.*

Hans ist immer ein guter Deutscher gewesen. Trotz seiner humanistischen Bildung verteidigte der Altertumsfreund seine Muttersprache. Daneben liebte er die Tafelfreuden und benutzte häufig deftige Ausdrücke und derbe Zoten, eine starke sinnliche Natur scheint ihm eigen gewesen zu sein.*

Mit Humor und Sarkasmus versuchte Hans zwar über sein Gichtleiden hinwegzukommen, aber es zwang ihn schon im Jahre 1600 zur Benützung einer Krücke und machte ihm wohl in den letzten Lebensjahren auch das Schreiben unmöglich. Am 29. März 1609 ist Hans der Gelehrte in der Pfarrkirche zu Hüfingen bestattet worden.

Mit seinem Tod starb die Linie aus; er wurde in der Pfarrkirche in Hüfingen begraben und kehrte damit zu der Grabstätte zurück, die er 1572 für seine Eltern errichten ließ. Als Erben werden der Neffe Conrad Vintler von Plätsch und die Nichten Christina und Clara Vintler von Plätsch eingesetzt.**

Die Hauptlinie bis zum Tode Abogasts von Schellenberg

Arbogast, der wahrscheinlich 1521 in Niederbayern geboren ist, wurde Stammvater aller Schellenberger der Baarer Linie und verwaltete ab 1550 den väterlichen Besitz in der Baar. Nach seiner Vermählung mit Helena von Rechberg zu Hohenrechberg nahm das Paar seinen Wohnsitz zu Hüfingen; Arbogast stand aber noch in österreichischen und bayerischen Diensten. Noch vor dem Tode seines Vaters kaufte Arbogast auf eigene Rechnung von den Stehelin von Stockburg ein Drittel des Zehnten von Bräunlingen und um 1570 vom dortigen Schultheißen Ludwig Reif genannt Welter von Bleidegg das »Schellenbergische Gut« (Schloß), das aus zwei mittelalterlichen Burgsässen entstanden war und acht bäuerliche Lehengüter einschloß.*

Im Jahre 1571 – sein Vater lebte noch – wurde Arbogast Schultheiß zu Bräunlingen und blieb es wohl bis 1577. In seiner Bestellungsurkunde ist zu lesen, daß er in Hüfingen wohnen bleiben könne, er müsse aber täglich »von und zu reiten«. Er geriet jedoch mit dem Rat der Stadt, der seine Rechte zu wahren wußte, in Streitigkeiten, so daß er 1576 oder 1577 das Amt wieder verlor, aber die Unstimmigkeiten hielten – wenn auch mit Unterbrechungen – bis zu seinem Tode an. Da Arbogast auch in Hüfingen zahlreiche Liegenschaften erwarb, die in der Fron bebaut werden mußten, beschwerten sich seine Untertanen, und Gebhard II. und Hans der Gelehrte mußten 1578 einen Vergleich herbeiführen.*

Mit dem Hause Fürstenberg lag Arbogast beinahe sein ganzes Leben lang in Streit. Dabei ging es einmal mehr um die Märkte zu Hüfingen, um die hohe Gerichtsbarkeit, aber auch um das Jagdrecht im Bräunlinger Bann und selbst um die Belehnung.*

Als Gebhard II. im Jahre 1583 starb, war für seinen Sohn Hans der Gelehrten und Arbogast eine erneute Belehnung erforderlich. Am 17. April 1583 kamen die beiden Schellenberger beim Grafen Heinrich auch um die neuerliche Belehnung ein. Der Graf war gewillt, Hans den Gelehrten zu belehnen, aber gegen eine weitere Belehnung Arbogasts weigerte er sich mit der Begründung, daß Arbogast das Lehen verändert habe und Differenzen zwischen ihnen bestünden. Selbst mit dem Bischof von Konstanz geriet Abogast 1602 in Steit. *

Arbogast I. von Schellenberg starb am 23. August 1605 und wurde ebenfalls in der Hüfinger Pfarrkirche beigesetzt. Er hatte aus erster Ehe elf Kinder: Es waren Burkard VI., Katharina, Anna, Konrad VI., Arbogast II., Walpurga, zwei Söhne namens Georg, Wolf (Wolfgang), Heinrich II. und Hans III.*

Burkhard von Schellenberg in St. Verena und Gallus.

Epitaph Arbogasts von Schellenberg in St. Verena und Gallus

1620 wurde Hüfingen an das Geschlecht der Fürstenberg verkauft.

Die Hausener Linie

1570 bauten die Herren von Schellenberg eine Burg in Hausen vor Wald. Das Schloß wurde leider 1823 abgeborchen, aber unter dem Haus befinden sich noch das Gewölbe des alten Kellers. Dieser konnte in den 1980ern noch mit Prof. Dr. Günther Reichelt besichtigt werden.

Totenschild des am 9. März 1556 verstorbenen Georg von Schellenberg in Peter und Paul Hausen vor Wald.

Frantz Hector Freiherr von Schellenberg, starb zu Hüfingen den 29. Heumonat 1742

“Hier stand einstmals die Burg der Freiherren von Schellenberg, erbaut um 1570, umgebaut als Schloß 1745-1750, abgebrochen 1823.”
Wappen in Peter und Paul in Hausen vor Wald

Frau Eva Maria Freifrau von Schellenberg ist in Gott entschalfen den 15. Oktober 1682
Herr Joseph Schellenberg gestorben 5. Juni 1740

Joseph Schweichard, 1664 geboren, dürfte der alteste Sohn Ernst Georgs gewesen sein. Er starb am 5. Juni 1740 im Alter von 76 Jahren und wurde in Hausen vor Wald beigesetzt. Seine Geschwister überließen ihm laut Vertrag vom 8. Dezember 1695 den liegenden Besitz der Familie gegen geldliche Abfindung. Das Erbe wurde ihm mit 23 193 Gulden angerechnet. Er blieb in Hausen vor Wald und war seinen dortigen Untertanen ein guter Herr. Nach dem Tode Johann Franz Bertolds erbte er im Jahre 1708 die Besitzungen der Burg-Bachheimer Linie, nämlich Neuenburg und Bachheim und 1727 schließlich beim Aussterben der Landstrost-Bräunlinger Linie auch das schellenbergische Zehntdrittel zu Bräunlingen. Wohl unverheiratet und kinderlos starb er am 5. Juni 1740 in Hausen vor Wald und vererbte seinen Besitz an den 17 Jahre jüngeren Bruder Franz Hektor.*

Franz Hektor, das jüngste unter den dreizehn Geschwistern, war 1695 Edelknabe beim Grafen von Fürstenberg und blieb sein Leben lang in fürstenbergischen Diensten. Er wurde wie sein Vater Oberjägermeister und fürstenbergischer Geheimer Rat. Da er während des Spanischen Erbfolgekrieges (1701-1714) gedient zu haben scheint, wird er auch Hauptmann genannt. Er wohnte die meiste Zeit in Hüfingen, wo seine Familie wieder ein Haus erworben hatte. Die Anteile, die er wie sein Bruder erbte, gingen ihm infolge von Prozessen und Schulden verloren. Franz Hektor vermählte sich um 1712 mit Maria Antonia Susanna von Schönau. Im Jahre 1740 erbte er von seinem Bruder Joseph Schweichard auch Hausen vor Wald und vereinigte danach wieder den ganzen noch vorhandenen schellenbergischen Besitz in seiner Hand. Er starb am 29. Juli 1742 kinderlos. Noch wenige Tage vor seinem Tod hatte er die Patronatsrechte der Hüfinger Pfarrei dem Hause Fürstenberg vermacht. Auch er wurde in der Kirche zu Hausen vor Wald beigesetzt. Seine Gemahlin, die am 27. Januar 1758 starb, erbaute nach dem Tode ihres Gemahls 1747 die schöne Kirche in Hausen vor Wald und das dortige Schloß, wie aus der Grabinschrift in der neuerbauten Kirche hervorgeht.*

Die letzten Freiherren von Schellenberg

Nachdem Johann Franz Bertold am 16. Januar 1708 gestorben war, fielen seine Lehengüter an seinen Vetter Franz Hektor von Schellenberg, den fürstenbergischen Oberjägermeister und späteren Geheimen Rat von der Hausener Linie. Als auch er am 29. Juli 1742 gestorben und in der Pfarrkirche zu Hausen vor Wald beigesetzt war, galt das Geschlecht der Freiherren von Schellenberg als (im Mannesstamm) erloschen, und das Haus Fürstenberg zog noch im gleichen Jahr die erledigten Lehen ein.*

Noch lebte Franz Hektors Gemahlin Maria Antonia Susanna von Schönau, als ein unbekannter angeblicher Freiherr von Schellenberg erschien und seine Ansprüche geltend machte. Es handelte sich um einen Enkel Johann Josephs I. von der Burg-Bachheimer Linie, einem Sohn Hans Ludwigs, der die Linie begründet hatte. Mit dem Auftauchen dieses Freiherrn von Schellenberg nimmt das romantischste und zugleich traurigste Kapitel des alten Rittergeschlechtes seinen Fortgang.*

Schon Lucian Reich schilderte es 1882 in der Karlsruher Zeitung, Eugen Balzer nahm diese Schilderung auf, und auch Gottfried Schafbuch faszinierte das Schicksal der letzten Schellenberger.*

Johann Joseph I., dessen Geburtsdatum sich nicht ermitteln läßt, soll zur Sterbezeit seines Vaters zusammen mit seinem Bruder Johann Franz Bertold in Freiburg studiert haben. Während eines Besuchs bei seiner Schwester Maria Eva von Dankenschweil in Mühlingen bei Stockach verliebte er sich in deren Köchin Maria Herbstin, eine leibeigene junge Witwe. Er war nicht der erste seines Geschlechtes, dessen Herz in Liebe zu einer Unebenbürtigen entbrannte. Dennoch unternahmen seine Verwandten alles, was ihnen möglich erschien, um eine Heirat zu verhindern.*

Trotzdem ließ sich Johann Joseph I. im Jahre 1681 mit Maria Herbstin in Kirchdorf trauen, und es kam zum Bruch mit der Verwandtschaft. Der Sohn Johann Joseph II. und die Tochter Maria waren geboren, als der Vater in die kaiserliche Armee eintrat und wenig später am 6. März 1683 als Oberleutnant bei Sargan in Ungarn im Kampf gegen die Türken fiel. Seine Witwe wurde weder in Mühlingen noch in der Neuenburg geduldet und auch um den Besitzanteil ihres gefallenen Mannes gebracht. In ärmlichen Verhältnissen lebend, wohnte sie in Mainwangen bei Stokkach, wo sie auch verstorben sein soll. Ihre Tochter Maria war ihr im Tode bereits vorausgegangen.*

Johann Joseph II., am 5. September 1783 geboren, diente als Bauernknecht und verdiente später sein Brot als Kohlenmesser in Zizenhausen, das ebenfalls bei Stockach liegt. Er legte den Adelstitel ab, nannte sich fortan einfach »Schellenberger« und heiratete Elisabeth Bellin aus Emmingen ab Egg. Aus ihrer Ehe gingen die Kinder Martin, Maria Anna, Magdalena, Johann Joseph III., Johann Michael und Dominikus hervor.

Dem Sohn Johann Joseph III. (geb. 10. September 1710) gelang es, durch die Beschäftigung seines Vaters in der Hüttenarbeit Fuß zu faßen. Schon in jungen Jahren wurde er Berg- und Hammerwerksverwalter mehrerer Werke im Allgäu und in Vorarlberg und später wurden die vorderösterreichischen Werke seiner Oberaufsicht unterstellt.*

Am 23. April 1752 heiratete Johann Joseph im Alter von 42 Jahren Maria Theresia Notburga Agnes Simpherosa von Pappus und Tratzberg. Durch diese Heirat mit einer Adeligen rehabilitiert und wohl auch zu – wenn auch nur bescheidenen – Geldmitteln gekommen, begann er die Rückgabe der Lehen des 1742 verstorbenen Freiherrn Franz Hektor von Schellenberg von Fürstenberg und dem Bischof von Konstanz zu betreiben. Während ihn der Bischof von Konstanz mit den Zehnten in Hüfingen und Bräun-lingen belehnte, als feststand, daß er seine Forderungen zu Recht gestellt hatte, wurde er von Fürstenberg mit dem Hinweis auf seine unebenbürtige mütterliche Herkunft zurückgewiesen.*

Johann Joseph ließ sich nicht entmutigen und klagte sein Recht beim Reichshofrat in Wien ein, wo er 1754 obsiegte. Nach einem Vergleich wurden er, seine Brüder Johann Michael und Dominikus mit Hausen vor Wald, Neuenburg und Bachheim belehnt. Auch um die Eigengüter Franz Hektors mußte er gegen Reinhard Friedrich von Neuenstein den Rechtsweg beschreiten. Doch kam dieser Streit erst 1781 zum Austrag und endete ebenfalls mit einem Vergleich. Allerdings war Johann Joseph zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Leben. Der tatkräftige Freiherr hatte es nicht leicht mit seinem neuen Besitz, denn mit ihm hatte er auch die auf ihm liegenden Schulden übernehmen müssen. Von den Geschwistern Johann Josephs III. starben Martin, Maria Anna und Magdalena vor der glücklichen Wende im Prozeß gegen das Haus Fürstenberg in ärmlichen Verhältnissen. Die beiden Brüder Johann Michael und Dominikus beteiligten sich an der Seite ihres Bruders am Kampf um die Wiedereinsetzung in ihre Rechte, traten dabei allerdings nicht hervor. Der eine von ihnen soll die Bierbrauerei und der andere die Bäckerei erlernt haben, aber Johann Michael wird später auch Leutnant genannt.*

Dominikus, der um 1719 geboren sein mag, lebte einige Zeit in Eglofs im Allgäu und kam in den Mitbesitz der Baarer Güter. Er beschloß sein Leben am 16. Januar 1787 und wurde in Hausen vor Wald begraben.*

Johann Joseph III. starb, wie viele seiner Ahnen, verhältnismäßig jung am 6. Oktober 1769 im Alter von 59 Jahren in Ebratshofen im Allgäu, wo er auch seine letzte Ruhe fand. Aus seiner Ehe mit Maria, Theresia Freiin von Pappus und Tratzberg zu Rauchenzell und Laubenberg, die ihren Gatten um 17 Jahre überlebte, war nur der Sohn Johann Joseph Anton neben einem früh verstorbenen Sohn und einer ebenso früh verstorbenen Tochter hervorgegangen.*

Johann Joseph Anton, der am 31. Mai 1754 wahrscheinlich im Allgäu das Licht der Welt erblickte, war also beim Tode seines Vaters noch unmündig. Seine Mutter scheint eine schlechte Haushälterin gewesen zu sein. Sie verheiratete ihren Sohn 1774 im Alter von 20 Jahren mit Maria Franziska von Lilgenau zu Popolan und Kaisersdorf, die aus Böhmen (Eger) stammte. Seine Frau schenkte Johann Joseph Anton am 4. September 1775 ein Töchterchen, das die Namen Johanna Nepomucena Josepha Maria Theresia Barbara Franciska erhielt, aber schon am 17. September 1777 im Geburtsort Hausen vor Wald starb.*

Seiner Schulden wegen war Johann Joseph Anton, der später Joseph Anton genannt wurde, am 11. Februar 1783 gezwungen, die Dörfer Hausen vor Wald, Neuenburg und Bachheim an eine Baronin von Neuenstein, eine Verwandte, zu verkaufen. Diese gab die drei Dörfer noch im gleichen Jahr für 48 000 Gulden an das Haus Fürstenberg weiter. Damit hatte die Herrschaft Schellenberg endgültig aufgehört zu existieren. Es war Johann Joseph Anton gelungen, aus dem Handel eine lebenslängliche Jahresrente von 800 Gulden und 24 Klafter Holz zu erhalten. Daneben blieben ihm die Zehntanteile in Hüfingen und Bräunlingen und ein Haus, das in Bräunlingen stand, erhalten. Bereits 1785 steckte er wieder so tief in Schulden, daß er vor seinen Gläubigern die Flucht ergriff. Kopflos geworden, ließ Johann Joseph Anton seine Frau und seine Mutter in größter Not zurück. Jetzt wurde sein restliches Vermögen mit Beschlag belegt und der Konkurs eröffnet, der sich über Jahre hinzog. Im Zwangswege wurde das Schellenbergische Haus versteigert. Als 1791 auch sein letztes Haus in Bräunlingen vom Magistrat versteigert wurde, trennte sich seine Frau endgültig von ihm. Sie erhielt die Hälfte seiner jährlichen Rente und zog nach München.*

Ohne Vermögen, auf seine halbierte Rente angewiesen, kam Joseph Anton wieder nach Hüfingen zurück. Dort zog er als Mieter des Amtmanns Melchior Reichlin, der das »Schellenbergische Haus« erstanden hatte, in sein einstiges Haus. In ihm verbrachte er den Rest seines Lebens. Seine Gemahlin ließ ihm im Chor der Pfarrkirche in Hüfingen, der Grablege seines Geschlechtes, eine einfache Gedenktafel anbringen. Luzian Reich senior meißelte in die Marmortafel unter dem Wappen derer von Schellenberg diese Inschrift:

Gedenktafel Anton Schellenberg
Gedenktafel von Luzian Reich senior

»Dem Freiherrn Joseph Anton von Schellenberg,
geboren den 31. Mai 1754, gestorben den 8. Oktober 1812,
letzten Sprossen eines alten, edlen Geschlechts,
setzte dieses Denkmal ehelicher Liebe seine trauernde Gattin,
Franziska von Schellenberg, geb. Freiin von Ligenau.

Wie die Blätter am grünen Stamm wachsen und abfallen,
so die Geschlechter der Menschen.
Das eine stirbt und ein anderes wird geboren.«

Diese Worte aus den Sprüchen des Jesus Sirach wählte Lucian Reich später als Motiv zu seinem »Hieronymus«, aber wo hätten sie größere Aussagekraft als auf dem Grabmal des letzten Freiherrn von Schellenberg, dem letzten Sproß des Geschlechtes, das neben den Fürstenbergern einst das mächtigste Geschlecht in der Baar war.*

*Chronik von Hüfingen von August Vetter 1984
** Wikipedia