Sumserturm, Modellgemeinde – Sozialraumplanung, Forstwirtausbildung im Städteviereck, Neubaugebiet „Im Stegle“, Bauhof

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2026. Die Unterlagen gibt es hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik 18:20 Uhr

26/2026 Anbau und altersgerechter Umbau eines bestehenden Wohnhauses

Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bzw. einer barrierefreien Wohnung im Erdgeschoss sind zwei Anbauten vorgesehen. Durch die Umbaumaßnahmen entsteht eine zusätzliche 3. Wohnung im Dachgeschoss.
Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Anzahl der max. Wohneinheiten (3 anstatt max. 2) sowie die Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung (13° anstatt 20-42°)
notwendig.

Der Ortschaftsrat von Hausen vor Wald hat einstimmig zugestimmt. Auch der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.

27/2026 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung – Austausch Fenster, Wehrturm Hüfingen

Die aktuell verbauten Holzfenster stammen aus den 1960er Jahren. Ziel der Maßnahme ist der vollständige Austausch der abgängigen Fensterelemente durch neue, material- und werkgerechte Holzfenster. Dabei soll das charakteristische
Erscheinungsbild der Fassade gewahrt und gleichzeitig der Wärmeschutz signifikant verbessert werden.
Bei dem Wehrturm handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß §28 Denkmalschutzgesetz. Ebenfalls liegt das Gebäude innerhalb des denkmalgeschützten Altstadt-Ensembles von Hüfingen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesdenkmalamtes kann laut Ansicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.

Danke für die tolle alte Zeichnung vom Sumser-Turm!

Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

Sitzung des Gemeinderates 18:30 Uhr

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

TOP 2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es gibt nichts neues.

TOP 3 Bürgerfragestunde

Nur vier Bürger anwesend.

TOP 4 Hüfingen Modellgemeinde – Sozialraumplanung

Die in Hüfingen neu geschaffene Stelle für Sozialraumplanung stellt die notwendige lokale Perspektive sicher und macht damit die enge Zusammenarbeit mit der Sozialplanung des Landkreises erst möglich. Die Gemeinde benennt damit eine feste Ansprechpartnerin, die die Abstimmung mit Vereinen, Nachbarschaftshilfe, Kirchengemeinden und lokalen Trägern übernimmt.

Die Arbeit in Hüfingen ist in mehrere miteinander verzahnte Teilprojekte gegliedert, die thematisch ineinandergreifen und von einer Steuerungsgruppe begleitet werden, die den Gesamtverlauf bewertet.

Die Stadt Hüfingen übernimmt viele operative Aufgaben vor Ort, der Landkreis leistet die fachliche Begleitung und die übergeordnete Abstimmung. In diesem Modell verlagern sich Aufgaben der Sozialplanung. Die sozialplanerische Arbeit vor Ort ist stärker operativ ausgestaltet, während die Sozialplanung des Landkreises mehr eine beratende, steuernde und vermittelnde Funktion zwischen den Ämtern, den freien Trägern und weiteren Kommunen einnimmt.

Die gemeinsame Sozialplanung in Hüfingen ist als dauerhaftes Modellprojekt angelegt. Die neu geschaffene Vollzeitstelle zur Sozialraumplanung in der Gemeinde ist eine zentrale Voraussetzung und ein Vorbild für andere Kommunen. In Schönwald gibt es einen kommunalen Ansprechpartner (Kümmerer) auf Basis eines Minijobs und in Blumberg eine Teilzeitbeschäftigte. Gelingt die Erprobung, lassen sich die erarbeiteten Strukturen, Abläufe und Finanzierungsansätze auf weitere Gemeinden übertragen.

Susanne Bucher stellt den aktuellen Stand und die acht Teilprojekte vor.

Teilprojekte:

  1. Implementierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung
  2. Einführung eines Sozialraumdialogs
  3. Aufbeu eines lokalen Pflegebündnisses
  4. Weiterentwicklung der Sozialraumkonferenz Jugendhilfe
  5. Bildung eines Arbeitskreises für Menschen mit Behinderung
  6. Aufbau bürgerschaftlicher Nachbarschaftshhilfe
  7. Entwicklung eines Finanzierungskonzepts (z.B. Sozialraumbudget)
  8. Aufbau eines sozialräumlichen Beratungs- und Sozialdienstes

Petra Moog (CDU) fragt nach der Finanzierung und den Fördertöpfen. Da Hüfingen Modellgemeinde ist, arbeitet das Landratsamt mit und kann auch Anträge stellen. Was mich erstaunt ist, dass sich Michael Steinemannn (Freies Forum) immer noch nicht mit der Nachbarschaftshilfe auseinander gesetzt hat. Dies ist offensichtlich so, da er nicht weiß, dass die Nachbarschaftshilfe grundsätzlich keine Handwerkerleistungen übernimmt.

Die Gemeinderäte sind alle begeistert und bedanken sich bei Susanne Bucher.

TOP 5 Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen


Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Tätigkeit des ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro zu gewähren und die entsprechende Regelung in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.

  1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Hüfingen.
  2. Die Satzung tritt am 09.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.2023 außer Kraft.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 6 Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) durch Satzung festzulegen. Die Bekanntmachungssatzung bestimmt die Art und Weise, in der öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Hüfingen erfolgen.

Die derzeit geltende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 sieht die Veröffentlichung amtlicher Bekanntgaben im Amtsblatt der Stadt Hüfingen („Hüfinger Bote“) vor. Diese Veröffentlichungsform entspricht zunehmend nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, zeitgemäße und effiziente Bereitstellung öffentlicher Informationen.
Mit der Neufassung der Bekanntmachungssatzung sollen öffentliche Bekanntmachungen künftig durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen erfolgen. Dadurch wird eine schnelle und jederzeit zugängliche Veröffentlichung ermöglicht und gleichzeitig die Digitalisierung vorangetrieben. Zur Verbesserung der Bürgerinformation ist vorgesehen, weiterhin ergänzend im Amtsblatt auf erfolgte öffentliche Bekanntmachungen hinzuweisen. Dadurch werden auch Bürgerinnen und Bürger erreicht, die das Amtsblatt weiterhin als bevorzugte Informationsquelle nutzen.
Zur Umsetzung ist die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.12.2001 aufzuheben und durch eine neue Satzung zu ersetzen, die die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Hüfingen festlegt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Form
    der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Hüfingen.
  2. Die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom
    13.12.2001 tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

Dann hoffe ich, dass man sich künftig nicht nur an die neue Veröffentlichungsregelung hält, sondern auch an § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Dort ist klar geregelt: Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Öffentlichkeit ist der Regelfall, Nichtöffentlichkeit die Ausnahme. Nichtöffentlich darf nur beraten werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Und auch Beschlüsse, die nichtöffentlich gefasst wurden, sind in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekanntzugeben, sofern keine Gründe mehr entgegenstehen.

Kurz gesagt: Nichtöffentlichkeit ist die Ausnahme – auch wenn der Gemeinderat gelegentlich den gegenteiligen Eindruck vermittelt.

Wo diese Bekanntgabe erfolgt, ist mir persönlich egal. Dass sie erfolgt, ist mir nicht egal.

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 7 Gemeinsame Forstwirtausbildung im Städteviereck – Sachstand, Kosteninformation und Projektstart

In der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2025 unter TOP12 wurde dem Gemeinderat die Überlegung zu einer gemeinsamen Forstwirtausbildung im Städteviereck (Hüfingen, Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) vorgestellt.

Angedacht ist, dass für die Ausbildung eine neue Sparte bzw. Unterabschnitt beim Zweckverband Volkshochschule (VHS) geschaffen wird, da diesem Zweckverband bereits alle vier Städte angehören. Ziel des Projekts ist es, dem zunehmenden Fachkräftemangel im Forstbereich durch eine gemeinsame Ausbildungsoffensive der vier Städte entgegenzuwirken.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Absicht, eine gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck aufzubauen, befürwortet wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, in die weitere Detailabstimmung einzusteigen und den Gemeinderat wieder zu informieren. In den drei anderen Städten (Donaueschingen, Bräunlingen und Blumberg) wurden gleichlautende Beschlüsse gefasst.
Im Anschluss fanden weitere Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Städten sowie mit Fachvertretern des Forstbereichs statt. Bei einem Termin bei den Technischen Diensten der Stadt Donaueschingen (TDDS), die als Ausbildungsstützpunkt vorgesehen sind, wurden die Anforderungen an eine anerkannte Ausbildungsstätte gemeinsam mit dem Forstlichen Ausbildungszentrum (FAZ) Mattenhof geprüft. Im Rahmen dieses Abstimmungstermins zeigten sich diverse neue und zu beachtende Themen, welche insbesondere auch finanzielle Auswirkungen auf die bisherige Kalkulation des Vorhabens zur gemeinsamen Forstwirtausbildung mit sich brachten.

So steigen die einmaligen Kosten voraussichtlich von bislang rund 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Bei vier beteiligten Kommunen ergibt sich daraus ein einmaliger Kostenanteil von rund 37.500 Euro je Stadt.
Die jährlichen Kosten steigen (bei vier Auszubildenden) von rund 120.000 Euro auf 163.000 Euro. Der auf die Stadt Hüfingen entfallende Anteil würde sich damit auf rund 40.750 Euro jährlich belaufen.
Hinzuweisen ist, dass es sich weiterhin um Schätzwerte handelt. Insbesondere im Bereich der jährlichen Kosten ist in den ersten Jahren noch mit geringeren Ausgaben zu rechnen, da die Ausbildung voraussichtlich nicht direkt mit vier Auszubildenden (Maximalanzahl) startet.
Aufgrund der vorliegenden Kostensteigerungen haben sich die vier Bürgermeister darauf verständigt, dass diese neue Kostensituation vorab erneut in den kommunalen Gremien (Gemeinderat) beraten werden soll, bevor der Zweckverband die finalen Weichen für die Forstwirtausbildung (Satzungsänderung, etc.) stellt.
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin an der Umsetzung der Forstwirtausbildung festzuhalten. Es bestehen sehr gute Chancen, dass hier die Möglichkeit entsteht, zwingend benötigte Fachkräfte auszubilden und langfristig an die kommunalen Forstbetriebe zu binden. Durch den Einsatz des Forstwirtschaftsmeisters sowie der Auszubildenden in den Forstbetrieben ist darüber hinaus auch mit Kosteneinsparungen bei bislang zugekauften Unternehmerleistungen zu rechnen.

Die bisher erfolgte öffentliche Berichterstattung sowie persönliche Gespräche der Beteiligten haben dazu geführt, dass bereits Anfragen interessierter Jugendlicher für die Ausbildung als auch eines potentiellen Forstwirtschaftsmeisters vorliegen.
Vorausgesetzt, dass die Forstwirtausbildung weiterhin in allen vier Kommunen unterstützt wird, könnte der Zweckverband in seiner Verbandsversammlung am 16. Dezember 2026 die entsprechenden Beschlüsse fassen (Satzungsänderung, etc.). Da der Zweckverband hier eine neue Aufgabe übernimmt, müssen die Gemeinderäte vorher noch der geplanten Änderung der Verbandssatzung zustimmen, siehe § 21 GKZ i.V.m. § 6 Abs. 1 GKZ. Diese Zustimmung wäre dann zu gegebener Zeit noch einzuholen. Anschließend könnte dann die Projektumsetzung starten.

Warum ausgerechnet der VHS-Zweckverband?

Die Wahl des Zweckverbands scheint in erster Linie dadurch begründet zu sein, dass die organisatorische Struktur bereits existiert. Ob sie auch fachlich die beste Lösung für einen technischen Ausbildungsbetrieb ist, bleibt für mich jedoch offen.

Meine Bedenken richten sich nicht gegen die Idee einer gemeinsamen Forstwirtausbildung – diese halte ich für sinnvoll und unterstützenswert. Kritisch sehe ich jedoch die geplante organisatorische Anbindung an den Zweckverband Volkshochschule Baar.
Der Zweckverband besteht zwar bereits. Dennoch stellt sich die Frage, ob er der geeignete Träger für eine hoch spezialisierte forstliche Berufsausbildung ist.

Die fachliche Ausbildung wird selbstverständlich durch einen qualifizierten Forstwirtschaftsmeister erfolgen. Dieser wäre jedoch organisatorisch dem Geschäftsführer des Zweckverbands unterstellt.
Gerade deshalb halte ich die Leitungsstruktur für entscheidend. Eine forstliche Ausbildung stellt andere Anforderungen als der Betrieb einer Volkshochschule. Es geht um Personalführung, Ausbildungsqualität, Arbeitssicherheit, Organisation eines technischen Ausbildungsbetriebs sowie die langfristige Entwicklung eines neuen Fachbereichs.

Hier habe ich erhebliche Zweifel, ob die vorhandenen Leitungsstrukturen und Kompetenzen den Anforderungen eines technischen Ausbildungsbetriebs gerecht werden.

Hinzu kommt, dass sich die Volkshochschule Baar in den vergangenen Jahren personell aus meiner Sicht nicht stabil entwickelt hat. Die erhebliche Fluktuation im Mitarbeiterbereich wirft Fragen nach der Führungs- und Organisationskultur auf. Gerade beim Aufbau eines völlig neuen Ausbildungszweigs halte ich stabile Führungsstrukturen für einen wesentlichen Erfolgsfaktor.

Deshalb sollte zumindest geprüft werden, ob für die gemeinsame Forstwirtausbildung nicht ein eigenständiger Zweckverband die bessere Lösung wäre. Damit ließen sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar trennen und gleichzeitig die Strukturen von Anfang an passgenau auf die Anforderungen eines forstlichen Ausbildungsbetriebs ausrichten.

Auch finanziell sollte diese Variante geprüft werden. Wird die Forstwirtausbildung künftig über einen eigenständigen Zweckverband organisiert, stellt sich zugleich die grundsätzliche Frage, ob der bisherige Zweckverband Volkshochschule Baar in seiner heutigen Form überhaupt noch benötigt wird. Für ihn sind im Haushalt 2026 rund 40.000 Euro vorgesehen.

Gerade weil die Forstwirtausbildung als langfristiges Zukunftsprojekt angelegt ist, sollte sie auf einer Organisationsstruktur aufbauen, die fachlich überzeugt und von allen Beteiligten dauerhaft mitgetragen werden kann.

Markus Leichenauer (CDU) befürwortet die gemeinsame Ausbildung aber die Kostensteigerung gefällt ihm nicht. Es ist ihm nicht so ganz klar warum es so viel kostet und der Schlüssel gefällt ihm auch nicht. Also warum es durch vier geteilt wird. Bei den Kosten schlägt er vor, dass diese nach Waldfläche berechnet werden kann. Für die CDU ist auch die VHS nicht der richtige Träger. Aus diesen Gründen beantragt er die Vertagung.

Kerstin Skodell (SPD) findet auch den Zweckverband VHS hier nicht den richtigen Träger Sie schlägt vor, dass die Beträge nach Einwohner oder auch Waldfläche aufgeteilt werden. Sie kann beim Vertagen mitgehen.

Michael Steinemann (Freies Forum) stimmt Markus Leichenauer zu und hätte dagegen gestimmt, wenn nicht vertagt wird.

Harald Weh (CDU) meint auch, dass die VHS Baar hier falsch ist und fragt warum es nicht ein Teil der GVV werden kann.

Im Allgemeinen gibt es sehr viele organisatorische Fragen und Markus Leichenauer schlägt ein interkommunales Gespräch vor.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
  2. Die gemeinsame Ausbildung von Forstwirten im Städteviereck wird weiterhin befürwortet. Die Zustimmung der Stadt Hüfingen ist daran gekoppelt, dass auch die übrigen drei Kommunen zustimmen.
  3. Im Haushalt 2027 sollen die erforderlichen Mittel eingestellt werden.

Der Gemeinderat vertagt den Beschluss einstimmig, bis es genaueres gibt und alle Bedenken und Fragen geklärt sind.

TOP 8 Erschließung Neubaugebiet „Im Stegle“ Hausen vor Wald Nachtrag Bodenaustausch

Die Baumaßnahme zur Erschließung des Baugebiets „Stegle“ im Stadtteil Hausen vor Wald hat Anfang Mai mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Die ersten Arbeitsschritte auf der Baustelle umfassen die Einbindung der neuen Schmutzwasserkanalisation in den vorhandenen Sammler der Ortsstraße und den Anschluss der Regenwasserableitung in den verdolten Schlehwiesengraben im Bereich der neu herzustellenden Einmündung in die angrenzende Ortsdurchfahrt.
Im Zuge dieser Kanal- und Tiefbauarbeiten musste festgestellt werden, dass sich unterhalb des Mutterbodens extrem weiche und plastische Auelehmböden befinden, die bis zu einer Stärke von 3,50 m auf dem anschließenden tragfähigen Mergelgestein vorgelagert sind. Die Auelehmböden sind schwer bearbeitbar und können nicht auf die für einen qualifizierten Straßenbau geforderten
Tragfähigkeitswerte verdichtet werden. Aufgrund des hohen organischen Anteils des Materials scheidet auch eine Bodenverbesserung mit hydraulischem Bindemittel aus, welche im Baugebiet grundsätzlich vorgesehen ist. Als Lösung verbleibt der komplette Ausbau des Materials samt Wiederverfüllung mit tragfähigem Ersatzmaterial. Der Bereich umfasst hinter der jetzigen Gehweghinterkante eine Länge von ca. 25 m ins Baugebiet. Vermutlich handelt es sich in diesem Bereich um verlandetes Schwemmmaterial des Schlehwiesengrabens. In den anschließenden höheren Lagen des Baugebiets können dann Bodenverhältnisse mit steif-halbfester Konsistenz vorgefunden werden, die sich dann wieder mit den ausgeschriebenen Maßnahmen zur Bodenverbesserung bearbeiten lassen.

Nachtragsangebot: Da die schlechten Bodenverhältnisse zum Zeitpunkt der Ausschreibung unbekannt waren, ist für den vorgesehenen Bodenaustausch ein Nachtragsangebot erforderlich.
Im Bereich der Erschließungsmaßnahme ist als Ersatzmaterial ein Grobschotter zur Erhöhung der Tragfähigkeit vorgesehen. Im Bereich des Löschwasserbehälters wird ein Magerbeton C 20/25 eingebaut. Das Nachtragsangebot schließt bei einer Gesamtsumme von brutto € 61.148,11 ab.

Kosten RÜB

Technisch ist dieser Bodenaustausch sicherlich erforderlich. Politisch sollte er uns jedoch daran erinnern, dass jede neue Versiegelung und jede beschleunigte Ableitung von Regenwasser ihren Preis haben. Der notwendige Bodenaustausch zeigt zugleich, wie stark wir in natürliche Bodenstrukturen eingreifen. Mit jeder zusätzlichen versiegelten Fläche versickert weniger Niederschlagswasser vor Ort und trägt damit immer weniger zur Neubildung unseres Grundwassers bei. Unsere beiden Tiefbrunnen verfügen jedoch nicht über eine unerschöpfliche Schüttung. Deshalb sollten wir bei jeder weiteren Flächenversiegelung und Regenüberlaufbeckenen auch die langfristigen Folgen für die Wasserversorgung künftiger Generationen mitdenken.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat genehmigt die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 61.148,11 € brutto im Zuge des Nachtragsangebots.

Dem wird mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt

Die Kostenberechnung für die Malerarbeiten lag bei 56.884,96 € brutto (47.802,50 € netto). Somit befindet sich der Angebotspreis um 29.825,31 € unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.

Beschlussvorschlag:
Ein Malerbetrieb aus Villingen- Schwenningen wird mit den Malerarbeiten in Höhe von 27.059,65 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Ersatzbeschaffung Mulcher Bauhof

Die Mulcharbeiten im Stadtgebiet Hüfingen werden derzeit einem Landwirt aus Behla ausgeführt. Das städtische Mulchgerät, das er hierfür verwendet, ist mit seinem hohen Alter von 45 Jahren verstärkt störungs- und reparaturanfällig. Eine Ersatzbeschaffung ist daher dringend notwendig.
Der neue Ausleger ist so ausgewählt, dass die bereits vorhandenen Anbauteile weiter genutzt werden können. Zudem kann der neue Ausleger auch an den Traktor Valtra des städtischen Bauhofs angekuppelt werden und ist somit auch für den Bauhof einsetzbar.

Es wurden zwei Angebote von Händlern eingeholt. Im Haushaltsplan 2026 sind 100.000 € eingestellt.

Martin Bausch (Freies Forum) hätte ein Foto vom Gerät schön gefunden. (Dem stimme ich zu!)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ersatzbeschaffung des Mulchgeräts zum Angebotspreis in Höhe von 66.309,18 € auszuführen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Der Brief an die Landesregierung ist raus gegangen und gestern war Pizza und talk. Es wird zwei neue Mülleimer geben und eine Bank. Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich einen Fitnessparcours.



Zwei Jahre nach der Bürgermeisterwahl

„Was möglich ist, in der Tat, ist Veränderung.“
Ingeborg Bachmann 1959

Vor zwei Jahren stand ich am Rathaus und berichtete live über die Bürgermeisterwahl. Die Euphorie jener Tage ist in der Rede des neu gewählten Bürgermeisters und in den Kommentaren noch gut zu spüren. Damals hatte ich das Gefühl, dass nach Jahren der Auseinandersetzungen etwas Neues beginnt. Nicht nur politisch. Auch persönlich. Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dazuzugehören. Mit diesem Schwung entstanden viele Ideen und Projekte. Einige davon konnten umgesetzt werden und haben Hüfingen ein Stück naturnäher gemacht.

Zwei Jahre später fällt die Bilanz gemischter aus. Manche Hoffnungen haben sich erfüllt, andere nicht. Beim Naturschutz und der Transparenz sehe ich eher Rückschritte als Fortschritte. Und auch bei einem anderen Thema hat sich meine Hoffnung nicht erfüllt: der Frage, wer in dieser Stadt gehört wird und wer mitgestalten darf.

Natürlich gibt es engagierte Frauen in Vereinen, Initiativen, der Verwaltung und auch in der Kommunalpolitik. Doch dort, wo Entscheidungen vorbereitet, Netzwerke geknüpft und Prioritäten gesetzt werden, sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die Diskussionen um die Kindergartenbetreuung haben vielen Müttern gezeigt, wie schnell ihre Lebensrealität in den Hintergrund geraten kann.

Vielleicht erklärt das auch, warum mich das neue Stadtlogo mehr beschäftigt, als ein Logo eigentlich sollte. Andere sehen darin ein Symbol der Identifikation. Ich sehe darin vor allem ein Symbol dafür, wer sichtbar ist und wer nicht.

Parität bedeutet für mich mehr als einzelne Frauen in einzelnen Funktionen. Sie bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Prioritäten selbstverständlich an den entscheidenden Tischen sitzen. Auch dann, wenn sie widersprechen, unbequem sind oder andere Themen für wichtig halten. Von diesem Anspruch sind wir in Hüfingen immer noch meilenweit entfernt.

Trotzdem gehören auch solche Erfahrungen zur Geschichte einer Stadt. Die Aufbruchsstimmung von 2024 war echt. Die Ernüchterung auch. Meine Hoffnung auf mehr Beteiligung, mehr Offenheit und mehr Vielfalt ebenfalls. Zwei Jahre später bleibt für mich die Erkenntnis, dass in diesen Bereichen noch viel Luft nach oben ist.

Vielleicht war meine größte Fehleinschätzung, zu glauben, Zugehörigkeit und Mitbestimmung würden nach der Wahl selbstverständlich werden.

Deshalb lasse ich die Rede, die Videos, die Kommentare und die Wahlergebnisse heute noch einmal für sich sprechen. Sie zeigen einen Moment großer Erwartungen. Was daraus geworden ist, darüber darf sich jede und jeder sein eigenes Bild machen.

Bürgermeisterwahl 2024

30. Juni 2024

Vor dem Rathaus am 30. Juni 2024



Hier die ganze Rede von unserem Bürgermeister Patrick Haas
am 30. Juni 2024

Gesamt Hüfingen
%
Tassilo Koch2,35
Michael Kollmeier10,27
Andreas Hofmann7,09
Christina Meckes18,93
Patrick Haas61,33



6006 Wahlberechtigte, 3.503 Stimmen, Wahlbeteiligung 58,33 %

Hausen vor Wald
Tassilo Koch00
Michael Kollmeier229,91 %
Andreas Hofmann83,60 %
Christina Meckes8940,09 %
Patrick Haas10346,40 %
Hausen vor Wald
Mundelfingen
Tassilo Koch93,11 %
Michael Kollmeier217,27 %
Andreas Hofmann165,54 %
Christina Meckes4013,84 %
Patrick Haas20370,24 %
Mundelfingen
Behla%
Tassilo Koch63,3
Michael Kollmeier137,14
Andreas Hofmann42,20
Christina Meckes3418,68
Patrick Haas12568,68
Behla
Sumpfohren%
Tassilo Koch00
Michael Kollmeier2013,33
Andreas Hofmann74,67
Christina Meckes3724,67
Patrick Haas8657,33
Sumpfohren
Fürstenberg
Tassilo Koch00
Michael Kollmeier4825%
Andreas Hofmann42,08 %
Christina Meckes189,38 %
Patrick Haas12263,54 %
Fürstenberg
St.Verena
Tassilo Koch102,57 %
Michael Kollmeier389,77 %
Andreas Hofmann276,94 %
Christina Meckes6616,97 %
Patrick Haas24863,75 %
St.Verena
LRS Schule%
Tassilo Koch81,65
Michael Kollmeier5912,11
Andreas Hofmann5912,11
Christina Meckes7014,37
Patrick Haas29159,75
LRS Schule
Rathaus Hüfingen%
Tassilo Koch326,75
Michael Kollmeier347,17
Andreas Hofmann408,44
Christina Meckes8317,51
Patrick Haas28459,92
Rathaus Hüfingen

Die Wahlergebnisse gibt es auch hier, da sind auch die Briefwahlergebnisse, die ich oben nicht abgetippt habe:

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240630/08326027/praesentation/index.html


Hans Schroedter

bearbeiteter Originalbeitrag vom Dezember 2022

Der Maler und Illustrator Hans Schroedter wurde 1872 in Karlsruhe geboren und lebte 40 Jahre in Hausen vor Wald, wo er 1957 starb. Sein Nachlass befindet sich im Archiv des Stadtmuseums.

Gemälde im Zimmer des Ortsvorstehers in Hausen vor Wald

Hier die Ansprache von Pfarrer Thieringer anlässlich der Trauerfeier im Krematiorium in Schwenningen am 12. Dezember 1957

Hans Adolf Schroedter war geboren am 14. Juli 1872 in Karlsruhe; seine Eltern waren der Ingenieur Max Schroedter und dessen Ehefrau Selma, geborene Nottebohm. Er war das erste Kind, es folgten ihm aber noch drei Geschwister, zwei Schwestern, die heute hochbetagt in Karlsruhe leben, und ein Bruder, der vor zwei Jahren starb. Auch die väterlichen Großeltern lebten in Karlsruhe; der Großvater Adolf Schroeder war Maler, die Großmutter Alwine, geborene Heuser ist bekannt geworden als Blumenmalerin. Diese Großeltern hatten ursprünglich in Düsseldorf gelebt und kamen dadurch nach Karlsruhe, daß der Großvater durch den damaligen Großherzog Friedrich I. als Ornametiker an die technische Hochschule nach Karlsruhe berufen wurde. Nicht nur im eigenen Elternhaus, sondern vor allem auch von der künstlerischen Tätigkeit und Atmosphäre im großelterlichen Haus empfing unser Verstorbener von früh auf Eindrücke, die sehr wohl seine eigene künstlerische Laufbahn mit bestimmten. Er verblieb dann auch bei den Großeltern als seine Eltern nach Bad Cannstatt übersiedel-ten; Hans Schroedter besuchte damals das humanistische Gymnasium in Karlsruhe; nach wohlbestandenem Abitur ging er an die Karlsruher Kunstschule, um sich dort die grundlegenden technischen und künstlerischen Kenntnisse zu erwerben. Seine einzelnen Lehrer hier und an den späteren Orten seiner Ausbildung können nicht alle aufgezählt werden; in Karlsruhe war es unter anderen Kalckreuth; Studienreisen führten ihn später nach England, Frankreich und Italien: weiterstudiert hat er längere Zeit auch in München, dann in Berlin unter anderem auch beim Historienmaler Lessing; vor allem war er dann abschließend noch Meisterschüler bei Hans Thoma.

Vieler anderer hat er in Dankbarkeit und Verehrung gedacht. – Bald fielen ihm einige größere Aufträge zu, sodaß sich der Beginn seiner eigenen künstlerischen Laufbahn verheißungsvoll anließ. Er wurde Mitbegründer der Kunstdruckerei Künstlerbund in Karlsruhe, und durch seine sowie seiner künstlerischen Freunde entfaltende Tätigkeit gewann damals gerade die graphische Kunst einen starken Auftrieb.

Im Jahre 1906 vermählte er sich in Köln mit Thusnelda, geborene Edle von Födransperg; die junge Frau war Sängerin, und so gesellte sich in seinem Haus zur bildenden Kunst die Musik.

Daß auch die Hausfrau tätige Künstlerin war, bedeutete vor allem, daß sie aufs Beste zu allen Zeiten ihren lieben Gatten verstand und aus eben diesem Verstehen heraus alle jene Voraussetzungen schuf, die er für sein Schaffen brauchte: die Stille und Sammlung, fern von all dem Kleinkram des Alltags, der sich so oft lähmend auf die Seele legen will; fern sogar, soweit es nur ging, auch von den Sorgen und Nöten des Lebens.

Darum auch konnten die Bilder von Hans Schroedter soviel Ruhe und Frieden ausströmen, darum ging von ihnen eine stille, aber starke Kraft aus. Bekannt wurde dann sein Name vor allem durch die Bildwerke, die er für die bekannte Kirche in St. Blasien zu malen hatte, – es war im Jahre 1912 -, und rasch folgten noch einige weitere größere Aufträge, darunter auch ein Bild für die Kirche in Brötzingen. – Da kam, auch für sein Leben, der scharfe, schicksalschwere Einschnitt durch den Ausbruch des ersten Weltkrieges. Erst diente er mit der Waffe, dann war er als Frontmaler dabei bis zum traurigen Ende von 1918. Sein übergroß gewordenes Bedürfnis nach Stille und Ruhe, wohl auch notwendiger Neuorientierung in den plötzlich so anders gewordenen Verhältnissen, ließ bei den Ehepaar den Entschluß reifen, die Karlsruher Wohnung aufzugeben und dauernden Wohnsitz in Wolterdingen zu nehmen.

Nach einigen Jahren erbauten sie sich dann ein eigenes Heim in Hausen vor Wald. Die beiden dem Ehepaar geschenkten Kinder. ein Sohn und eine Tochter, wuchsen dort auf, und das Dorf wurde ihnen Heimat. Aber auch die Eltern Schroedter lebten sich voll und bewußt in die Dorfgemeinschaft ein. Gar manches Werk ist dann unter den fleißigen Händen von Meister Schroedter im Atelier zu Hausen entstanden, Porträts, Landschafen, vor allem der Baar, auch reizvolle Märchenbilder voller Gefühlstiefe, oft auch voll feinen: Humors; er schuf Bilderbücher für Kinder, religiöse Bilder für Kirchen; vor allem beschäftigte ihn immer wieder die Frage nach richtigen und würdigen Ehrenmalen für die Gefallenen des Krieges. Als be-sondere, wohl reifste Frucht dieser langjährigen Bemühung entstand dann ein großes Triptychon, das in tiefer Weise den Zusammenhang zwischen Tod und Leben deutet und ebenso den Betrachter zur Einkehr, ja Andacht fordert, wie es andererseits die Bedeutung des Sterbens an der Front vor Augen hält.

Es war ihm ein tiefer Schmerz, daß dann dieses reife Werk „die Ernte seines Schaffens“ wie er sich einmal mir gegenüber. ausdrückte, nie den Raum erhalten hat, in dem es wirken und fruchtbar werden konnte. Er hat sich in und mit diesem Werk zu den positiven Kräften der Religion, ja des Christentums bekannt, und an dieser Überzeugung hat keine Macht der Welt zu rütteln vermocht. Darum ist es ihm aber auch in vielen andern Fällen gelungen, mit seinen Bildern Kraft und Trost zu spenden. In einer stillen Stunde hat er mir einmal von dieser Beglückung gesprochen, er, der immer ein Stiller war und von sich selbst am wenigsten sprach. Der Besitzer eines Bildes hatte ihm im zweiten Weltkrieg geschrieben, daß er das Bild bei jedem Luftalarm mit in den Keller nehme, und nach furchtbaren Bombennächten betrachte er allemal still wieder das Bild und finde dabei sein seelisches Gleichgewicht und seine Kraft zum Leben wieder. –

Hans Schroeders bis in solche Tiefen reichende Kunst erfuhr denn auch beim 80. Geburtstag des Meisters im Jahre 1952 die verdiente, wenn auch späte Würdigung durch Verleihung des Staatspreises. Das war ihm nach dem Zusammenbruch und den darauffolgenden schweren Jahren doch eine Genugtuung Nur hat er dann nicht mehr lange schaffen können. Der Körper versagte dem Geist den Dienst, er mußte den Pinsel aus der Hand legen. Langsam, aber merklich häuften sich die Beschwerden des Alters gerade vor einem Jahr durfte er noch an der Seite seiner geliebten, treuen Frau die goldene Hochzeit feiern, zwar nur im engsten Familienkreis, aber froh und dankbar.

Eine eigentliche lange Erkrankung und ein schmerzvolles Lager sind ihm erspart geblieben. Ein Schlaganfall setzte am vergangenen Sonntag, den 8. Dezember, dem Leben dieses gesegneten Sonntagskindes ein stilles, friedliches Ende. Er hat ein Alter von 85 Jahren, 5 Monaten und 28 Tagen erreicht.

Wir lesen 1. Petr. 3,4 die Worte:
„Der verborgene Mensch des Herzens, unverrückt, mit sanftem und stillem Geiste, das ist köstlich vor Gott„.

Sooft wir an einer Bahre stehen und Abschied nehmen müssen, überkommt uns der Eindruck dieses nun endgültig abgeschlossenen Lebens, sodaß wir uns immer wieder fragen müssen angesichts der Flüchtigkeit aller Zeit: was ist doch der Mensch?

Die Rettung des Gnadenbilds in St. Maria in Fürstenberg

Was ist denn das Leben?

Heute aber, an dieser Bahre, fragen wir uns anders: Was war das für ein Mensch? Welch ein reiches Leben hat er so ganz aus der Stille und von Innen her verströmt! Nicht im Äußern und Äußerlichen, auch nicht nur, weil er Bilder hinterließ, die von seinem Wesen starkes Zeugnis ablegen, sondern vor allem, weil sein Wesen selbst so eindrücklich war: freundlich und still, bescheiden und schlicht, klar und rein, so ohne allen falschen Stolz, – und dabei doch ein starkes Wesen, das Formen und Farben zu bannen vermochte, die lebendige Bewegung so fest-hielt, als ginge sie weiter; die Kraft, auch dem alltäglichsten Ding einen tieferen Sinn abzuringen, die flüchtige Stunde in das Licht der Unvergänglichkeit zu tauchen, den eigentlichen Sinn alles Geschehens sichtbar werden zu lassen.

In all‘ dieser besonderen Kraft war er aus seinem Innersten heraus ein Künstler, einer, wie wir uns einen Künstler denken, ein Künstler, wie ihn das Volk braucht, ein Künder verborgener Schönheit, ein Mensch, der mit seinen Werken Licht entzündet, Freude schafft, Frieden schenkt, Stille ausbreitet.

Wir fragen uns daher weiter: Was ist nun eigentlich das Geheimnis eines solchen Künstlerlebens?

Gewiß muß auch der Künstler lernen und üben, aber seine eigentliche Gabe muß Absicht im Letzten erfüllt. Aber was er genau so wußte, war die Tatsache, daß Gott jedem Menschen besondere Gaben ins Leben mitgibt, und daß jeder seinen Mitmenschen damit dienen kann, ja soll. Und eben diese Gewißheit wollen wir von seiner Bahre mitnehmen. Derselbe Gott, der ihn gesegnet hat, will Dich und mich auch segnen, will uns allen ewige Kräfte schenken, will uns herausheben aus unserem oft so verdrossenen Dasein, will uns ins Helle führen aus unserem eigenem Dunkel. Derselbe Gott, der unsern Meister wundersam geleitet und nun zu sich genommen hat in betagtem Alter, will Euch, liebe Leidtragende, hinweghelfen über allen Trennungsschmerz, über die Klage und das Weh in Euren Herzen. Er will Euch dessen gewiß machen, daß Euer lieber Vater nun heimgegangen ist in jene Welt, aus der ihm so viele innere Güter zugeflossen sind in seinem langen Leben; er ist im Tod nicht abgesunken, sondern aufgenommen worden, sein Leben ist nicht erloschen, sondern erfüllt, nicht vernichtet, sondern vollendet.

Uns alle aber, die wir mit Euch trauern und tragen, möchte der Vater im Himmel dazu führen, daß wir die Gaben, die er uns gab, erkennen und in seinem Sinne nützen; dann wird auch von unserm Tagewerk Licht ausgehen und wir werden selbst beglückt sein, wenn wir den Menschen um uns her das Leben lichter und leichter machen; wir werden die tiefste Freude darin finden, daß wir andern Freude bereiten können: wir werden selbst getroster und zufriedener werden, wenn es uns gelingt, andern die Last des Lebens zu erleichtern. Dann erleben wir es, daß an jedem Menschen sich die Verheißung erfüllen kann und will: „Ich will Dich segnen und Du sollst ein Segen sein„. Dann wird an unserm eigenen Wesen werden, was unser Heimgegangener in so ausgeprägter Weise war, ein Verborgener Mensch des Herzens“, still und stark, ein Segen für viele Ueber Tod und Grab hinaus soll er es bleiben, indem wir ihm versprechen in dieser Abschiedsstunde:

Wir wollen werden, wie DU warst!

Bild von Hüfingen von Hans Schroedter

Herzlichen Glückwunsch Lars!

Titelbild Lars Hauser vor dem Rathaus

Vermutlich hat es jeder schon mitbekommen, deswegen möchte ich mich gar nicht lange aufhalten. Aber auch an dieser Stelle:

Herzlichen Glückwunsch Lars! Wir sind stolz auf dich!


Spendenlauf…Hüfingen – Stuttgart…156 km…..48 h…und das alles für den guten Zweck.

Momentan steht der Spendenlauf bei 9.580,33 Euro (stand 14.06.2026 um 8:30). Ich glaub die 10 K knackt er noch:

Spendenlauf von Lars Hauser auf betterplace.org

Ach ja – und danke für die wunderschöne Zeichnung des Hüfinger Wappens auf dem Plakat.

Die Projekte unseres Inklusionsbeauftragten Lars Hauser

31. August 2025

Sicher hat es der ein- oder andere schon mit bekommen: Wir haben seit dem Frühjahr einen neuen Inklusionsbeauftragten. Um genau zu sein: Den 1. Inklusionsbeauftragten in Hüfingen.

Dies kommt, weil die Stadträtin Petra Moog am 21. Februar den erfolgreichen Antrag gestellt hatte, diesen Begriff in Zukunft zu verwenden. Lars Hauser ist also jetzt der 1. Inklusionsbeauftragte der Stadt Hüfingen. Der gelernte Erzieher arbeitet Vollzeit in Tannheim in der Nachsorgeklinik und betreut Hüfingen jetzt also in seiner Freizeit.

Also ob dies nicht schon genug sei, hat er noch zwei große Projekte in Angriff genommen, die ich hier vorstellen möchte:

Kindergärten ins Landesheim und umgekehrt

Er möchte mit den zwei Hüfinger Kindergärten (St. Verena und Louise Scheppler) gegenseitige Besuchstage einrichten.
Aber hört selber:

Lars Hauser über sein Generationenprojekt

Spendenlauf für ein Hospiz, die Nachsorgeklinik und Mukoviszidoseforschung

Er hat schon öfters Megaläufe für einen guten Zweck gelaufen und möchte nächstes Jahr wieder einen Lauf nach Stuttgart starten.

Lars Hauser über seinen Spendenlauf für
Mukoviszidose e.V.
Kinder und Jugendhospiz Stuttgart
Tannheim Nachsorgeklinik

Foto vom Instagrammkanal: lars_spendenlauf_mukoviszidose

Fortsetzung folgt!

Lars Hauser vor dem Rathaus

Lars Hauser vor dem Hüfinger Rathaus am Marienbrunnen

Wohnanlage Schaffhauser Straße, Elternbeiträge Kindertagesstätten, Finanzielle Beteiligung Realschule Eschingen, Friedhofsgebühren, SPD Antrag, Bauhof

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 11. Juni 2026

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Die Sitzung wurde zwischen Bieranstich und Fußball gelegt.

Ausschuss für Umwelt und Technik

19/2026 Errichtung eines Anbaues mit dem Namen „tierartgerechter Deckstall“ und Verlagerung des bestehenden Deckstalls in Fürstenberg

Der Anbau wird notwendig da sich die gesetzlichen Grundlagen zur „artgerechten Tierhaltung“ geändert hätten. Die Anzahl der Tiere sowie die Emissionen bleiben unverändert. Das Grundstück liegt im Außenbereich von Fürstenberg und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Der Ortschaftsrat von Fürstenberg hat zugestimmt und der Gemeinderat auch .

23/2026 Umbau, Modernisierung und Dachausbau eines Bauernhauses und Erweiterung der Garage in Sumpfohren

Durch das Vorhaben wird ein Leerstand wieder zu Wohnzwecken genutzt.

Der Ortschaftsrat von Sumpfohren wird hat zustimmt und der Gemeinderat auch.

Bauantrag Nr. 24/2026 Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage

Wohnpark Schaffhauser Straße auf der Karte
Wohnpark Schaffhauser Straße Plan Übersicht

An der Schaffhauser Straße soll der Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage genehmigt werden. Drei leerstehende und marode Wohngebäude sollen abgerissen werden. Ins Erdgeschoss der Anlage soll eine Tiefgarage mit 21 Stellplätzen davon 2 behindertengerecht, sowie Keller-, Fahrrad-, Abstell- und Technikräume. Die Anlage ist in zwei Gebäudekomplexe unterteilt.

Das Wohnhaus an der Schaffhauser Straße ist viergeschossig mit einer Höhe des Flachdachs von 9,25 m. In dem vorderen Haus sind 10 Wohnungen mit einer Größe zwischen ca. 84m² bis ca. 165m² vorgesehen.

Wohnpark Schaffhauser Straße Zeichnung der Häuser

Das hinterliegende Wohnhaus ist dreigeschossig. Hier sind 5 Wohnungen mit Größen zwischen ca. 79m² bis ca. 160m² geplant.

Die gesamte Wohnanlage wird über zwei Treppenhäuser einem Aufzug und Laubengängen erschlossen. Der Bereich über der Tiefgarage zwischen den beiden Gebäudeteilen wird begrünt und dient als „Innenhof“ mit Spielplatz. Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt von der Schaffhauser Straße her. Eine Zufahrt am Kreisverkehr führt auf einen oberirdischen Parkplatz mit zusätzlichen 9 Stellplätzen. Für die gesamte Wohnanlage sind somit 30 Stellplätze nachgewiesen.

Wohnpark Schaffhauser Straße freigestellte computergenerierte Ansicht von oben

Das ist doch mal ein Plan! Und auch ein stichhaltiger Grund Bäume zu fällen. Genau so macht man es transparent und bürgerfreundlich. Erst einen Plan vorlegen und erklären was Sache ist und dann erst fällen und abreißen.

Daniel Bucher stellt für die CDU drei Fragen zum Kreisel und zur Optik der Gebäude.

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig zugestimmt.

25/2026 Errichtung und Betrieb eines Warmwasserpufferspeichers in Sumpfohren

Das Grundstück liegt im Außenbereich von Sumpfohren und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Der Ortschaftsrat und der Gemeinderat hat zugestimmt.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

TOP 2 Bürgerfragestunde

Keine Fragen heute.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Gemeinderat hat rückwirkend eine Ehrenamtspauschale für den Iklusionsbeauftragten von 60 Euro monatlich beschlossen.

TOP 4 Elternbeiträge in Kindertagesstätten 2026/2027 und 2027/2028

Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen in Hüfingen orientieren sich an den gemeinsamen Empfehlungen des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie der Kirchenleitungen in Baden-Württemberg (Vier-Kirchen-Konferenz). Entsprechend der bisherigen Vorgehensweise werden die empfohlenen Beitragssätze von den Trägern der Kindertageseinrichtungen übernommen.

Die Finanzierung der frühkindlichen Bildung erfolgt durch Mittel des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Kirchen bzw. freien Träger sowie durch Elternbeiträge. Die in den kommenden Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen werden anteilig auf diese Kostenträger verteilt. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Spitzenverbände eine Anpassung der Elternbeiträge. Dabei berücksichtigen die Empfehlungen sowohl die steigenden Betriebskosten als auch die Belastung der privaten Haushalte.

Mit Rundschreiben des Städtetags Baden-Württemberg vom 21.04.2026 wurde mitgeteilt, dass die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags sowie der Kirchenleitungen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 % empfehlen. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine weitere Erhöhung um 4,0 % empfohlen.

Die empfohlenen Anpassungen berücksichtigen insbesondere die aktuellen Tarifsteigerungen sowie die allgemeinen Kostensteigerungen. Zum Vergleich wurden die Elternbeiträge in den vergangenen Jahren wie folgt angepasst:

  • Kindergartenjahr 2024/2025: Erhöhung um 7,5 %
  • Kindergartenjahr 2025/2026: Erhöhung um 7,3 %.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung. Im Jahr 2024 lag der Kostendeckungsgrad in Hüfingen bei lediglich 13,53 %.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlenen Anpassungen der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 zur Kenntnis.

Die empfohlenen Beitragserhöhungen betragen:

  • 4,5 % für das Kindergartenjahr 2026/2027
  • 4,0 % für das Kindergartenjahr 2027/2028

Sarina Bäurer bedankt sich für die CDU. Auch die SPD nimmt die Erhöhungen zur Kenntnis aber Kerstin Skodell möchte ihren Unmut zum Ausdruck bringen, dass die Kosten bei der Kommune und den Familien hängen bleiben. Sie sieht Bund und Land in der Verantwortung.

TOP 5 (nachträglich eingefügt) Kunstrasenplatz Mundelfingen

Die externe Finanzierung über einen Antrag ist gescheitert und mit den Arbeiten soll trotzdem begonnen werden. Der SVM hat einen Finanzierungsplan mit Eigenleistungen vorgelegt. Markus Leichenauer spricht für die CDU und äussert sich mit Freude nochmal. Beim Finanzierungskonzept möchte er aber einige finanziellen Punkte berücksichtig sehen.
Für die SPD spricht Mete Ünal. Er lobt den SV Mundelfingen und unterstützt den Beschlussvorschlag. Auch die restlichen Gemeinderäte unterstützen den SVM.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Hüfingen bewilligt dem SV Mundelfingen e.V. für den Umbau des bestehenden Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz einen Investitionszuschuss.
  2. Der Zuschuss der Stadt Hüfingen bemisst sich nach den tatsächlich entstandene und nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten. Diese setzen sich zusamme aus den tatsächlich entstandenen Netto-Herstellungskosten für die extern vergebenen Arbeiten zuzüglich Netto-Materialkosten für die Eigenleistung zuzüglich Arbeitsleistung der Vereinsmitglieder/Helfer abzüglich Arbeitsleistun der Vereinsmitglieder/Helfer zuzüglich nicht abzugsfähiger Vorsteuer-Anteil. Hiervon sind abzuziehen die im beiliegenden Kosten- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenmittel des SV Mundelfingen in Höhe von 230.000 Euro und der BSB-Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro.
  3. Der Zuschuss der Stadt Hüfingen beträgt höchstens 397.272,62 Euro.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Förderbescheid zu erlassen.

Dem Beschlussvorschlag wird mit einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 6 Finanzielle Beteiligung von Umlandgemeinden an weiterführenden Schulen – Donaueschingen, Neubau Realschule mit Dreifeldsporthalle; Freiwilligkeitsphase

Diese Thema war schon in der Sitzung am 24. Oktober 2024, 27. März 2025 und in der Sitzung am 20. Februar 2025. Es geht wieder um dieses obsolete VGH-Urteil vom 6. Dezember 2022. Seitens des Gemeindetags gibt es Bestrebungen hier Lösungen zu erarbeiten, allerdings ohne einen ungefähren Zeitrahmen nennen zu können. Aktuell lassen sich diese aufwändigen Verhandlungen nicht vermeiden.

Teil dieser Verhandlungen in dieser Sitzung ist nun, dass sich die Stadt Hüfingen der Stadt Donaueschingen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 SchG bereit erklärt zur Verhandlung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Diese Thema ist absolut unnötige Arbeitsbeschaffung und hetzt die Kommunen gegenseitig auf. Vor allem auch angesichts der Tatsache, dass Stuttgart sich selber nicht sonderlich um Gesetze schert, aber die Kommunen sollen es dann, aber auch nur bei bestimmten Themen. So wurde nicht nur beim beim Lidllager EU Recht gebrochen. Gesetzte werden nur dort eingehalten bei denen auch jemand klagen darf und kann: Fremdverwaltet von oben herab 
Stuttgart schaut dem Gemetzel der Gemeinden untereinander tatenlos zu.

Wieviel genau Donaueschingen fordert ist noch nicht endgültig geklärt, aber auf der Seite von Donaueschingen gibt es eine erste Schätzung. Dies sind Gesamtkosten von 55,9 Millionen € und der Anteil der Hüfinger Schüler liegt vermutlich bei 13,26 %. Also kommen wir auf 7,4 Mio € (7.412.340 €). So nebenbei, liebes Bräunlingen, für euch wären es 7,19 Mio €!

Wenn das durch ginge würde Bräunlingen daran pleite gehen und Hüfingen könnte das Aquari endgültig schließen.

Weil es gerade passt, möchte ich auf das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität verweisen. Unten der link zur Liste der Budgets. Wie man sieht, würde dies nicht mal ausreichen den Donaueschingern ihre Schule zu bezahlen. Auch möchte ich darauf hin weisen, dass für den Bau der Realschule von Seiten Hüfingens oder Bräunlingens kein Vorschlag gemacht werden durfte. Es soll bezahlt werden, was der Donaueschinger Gemeinderat beschlossen hat. Das mag sich für Donaueschingen demokratisch anhören, aber für die Kommunen die dies bezahlen sollen wäre es reine Willkür.

Verteilung Budget Sondervermögen
Blumberg 6.067.265,12 €
Bräunlingen 3.728.704,69 €
Donaueschingen 13.271.330,45 €
Hüfingen 4.988.928,92 €
Schwarzwald-Baar-Kreis 43.810.189,27 €

Wenn die Gemeinden die Freiwilligkeitsphase ablehnen, dann wird das Verfahren beschleunigt. Also müssen die Gemeinderäte hier mal wieder zustimmen, was sie auch mit einem Stöhnen tun werden.

Der Landtag redet sich rechtlich raus und möchte möglichst nichts tun. Die Gemeinderäte haben keine andere Möglichkeit und stimmen zu.

TOP 7 Überprüfung der Abgaben: Friedhofsgebühren 2026

In der Sitzung am 23. April 2026 unter TOP 7 war die Anpassung der Friedhofsgebühren behandelt worden. Es wurde auf Antrag der SPD ein Absatz aufgenommen, dass für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr keine Grabherstellungskosten anfallen. Der Kämmerer wandte ein, dass die Kommunalaufsicht diesen Absatz streichen wird. Genau dies ist jetzt passiert und die Gebühren müssen nun erneut ohne diesen Absatz erneut beschlossen werden.

Kerstin Skodell (SPD) beschwert sich über die Einschaltung eines Fachbüros das unnötig gewesen sei.

Johannes Bogenschütz (CDU) findet die Benutzungsgebühr der Einsegnungshallen zu teuer – gerade im Vergleich zu den Gebühren für Hochzeitsräume. Er stellt zusammen mit drei anderen Gemeinderäten (die sich spontan zusammen fanden) den Antrag, die Gebühren für die Einsegnungshallen auf 310 € zu senken.

10 Stimmen für 310 € und 10 für 360 €, bei einer Enthaltung. Hier ist die Stimme des Bürgermeisters ausschlaggebend der für 360 € war.

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Gebühren zum 1. Juli 2026

TOP 8 SPD-Antrag: Anpassung städtischer Familien- und Seniorenpass

In der Gemeinderatssitzung TOP7 am 21.05.2026 wurde die Anpassung der Richtlinien für den städtischen Familien- und Seniorenpass mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen. Im Rahmen der Beratung brachte die SPD- Fraktion einen Änderungsantrag ein, der eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten sowie eine Umbenennung des Angebots vorsieht.

Markus Leichenauer (CDU) trägt den Antrag mit, hat aber Probleme mit der Umbenennung und dem Wort „Teilhabepass“. Er schlägt „Hüfinger AktivPass“ vor und da er viele neue Ideen hat, möchte er sich gerne in einer Klausursitzung damit beschäftigen.

Hier der Konzeptvorschlag für einen Hüfinger AktivPass:

Michael Steinemann (Freies Forum) mokiert sich darüber, dass ihn Teilhabe an Inklusion erinnere und möchte nicht zustimmen. Philip Wills (LBU) findet das Wort auch nicht überzeugend, aber fände es Schade die ganze Sache deswegen in die Ferne zu schicken.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt den geänderten Richtlinien für den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen mit Wirkung zum 01.01.2026 in der vorliegenden Fassung zu.

Dem Punkt wird dann doch einstimmig zugestimmt und alles soll später nochmal genauer besprochen werden.

TOP 9 Vergabe von Bauleistungen – Bauhof 2. Bauabschnitt

Für die Außenputzarbeiten am Bauhof wurden Angebote abgegeben und die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen lag bei 29.381,10 €.

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Löffingen wird mit den Außenputzarbeiten in Höhe von 28.083,88 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt

TOP 10 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Projektplanung Frank gab es ein 2. Gespräch mit Ärzten. Momentan seien drei Arztpraxen interessiert. Die Planung soll noch vor den Sommerferien in eine öffentliche Gemeinderatssitzung.

Am 22. Juni ist Aktionstag Kommune am Limit

Offener Brief an den Gemeinderat von Hüfingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wie Sie alle wissen, steht der Hieronymus seit Jahren für Transparenz, Bürgerbeteiligung und eine lebendige kommunale Demokratie.

Umso befremdlicher ist es, dass das neue Stadtlogo im vergangenen Jahr in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde.  § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt klar, dass die Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich sind. Gerade weil die Gemeindeordnung die Öffentlichkeit als Regelfall und die Nichtöffentlichkeit als Ausnahme vorsieht, erscheint die Entscheidung über ein Stadtlogo besonders erklärungsbedürftig. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Bei einem Stadtlogo handelt es sich jedoch nicht um eine Personalangelegenheit, nicht um vertrauliche Vertragsinhalte und nicht um schutzwürdige private Interessen. 

Es handelt sich um das öffentliche Erscheinungsbild unserer Stadt, um ein Zeichen, das alle Bürgerinnen und Bürger repräsentieren soll. Ein Stadtlogo ist kein Verwaltungsakt. Es ist Ausdruck unserer gemeinsamen Identität. 

Deshalb hätte ein solcher Beschluss aus meiner Sicht öffentlich diskutiert werden müssen. Die Öffentlichkeit hätte nicht ausgeschlossen, sondern einbezogen werden müssen. Wer Transparenz und Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte über die Symbole unserer Stadt nicht hinter verschlossenen Türen entscheiden und Monate später der Bürgerschaft präsentieren.

Wer Bürgerbeteiligung als Wert nennt, sollte sie gerade bei Fragen ermöglichen, die das Selbstverständnis einer Stadt betreffen.

Deshalb schlage ich vor, den Vorgang nicht weiter zu verteidigen, sondern ihn durch einen offenen und demokratischen Prozess zu heilen. Zum Beispiel hierdurch:

  • Die Stadt schreibt öffentlich einen Ideenwettbewerb für ein Stadtlogo aus.
  • Alle kreativen Menschen aus Hüfingen erhalten die Möglichkeit, Entwürfe einzureichen.
  • Sämtliche eingereichten Vorschläge werden in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt und diskutiert.
  • Der Gemeinderat wählt daraus fünf Finalisten aus.
  • Auch das derzeitige Logo kann selbstverständlich als Vorschlag teilnehmen und von Gemeinderat und Verwaltung begründet werden.
  • Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Hüfinger Boten oder über ein anderes geeignetes Verfahren über die Vorschläge ab.

Ein solcher Prozess würde kaum Geld kosten. Er würde jedoch etwas viel Wertvolleres schaffen: Vertrauen.

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger fertige Entscheidungen präsentiert bekommen. Vertrauen entsteht, wenn Menschen die Möglichkeit haben, ihre Stadt mitzugestalten.

Eine solche Abstimmung würde zeigen, dass die Stadt bereit ist, Kritik ernst zu nehmen. Sie würde zeigen, dass Bürgerbeteiligung mehr ist als ein Schlagwort. Sie würde zeigen, dass Transparenz nicht nur dann gilt, wenn sie bequem ist.

Vor allem aber würde am Ende ein Logo stehen, das demokratisch legitimiert ist. Ganz gleich, welcher Entwurf gewinnt: Es wäre das Logo der Hüfingerinnen und Hüfinger.

Deshalb geht es mir nicht nur um einen Männerkopf oder um ein Logo. Es geht um die Frage, ob die Grundsätze von Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung in Hüfingen gelten sollen, wenn es darauf ankommt.

Viele Grüße ausm Backoffice vom Hieronymus
Hannah

Brigobanne glarea deserta est

Gerne möchte ich mal wieder darauf hin weisen, dass Schottergärten illegal sind. Schon im Jahr 2023 hatten wir die zuständige Behörde auf dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angeschrieben und gebeten sich um den schlimmsten Schottergarten in Hüfingen zu kümmern.

Am 9. Juli 2023 schrieb ich folgenden Text an das Baurechtsamt:

Die Stadt Hüfingen hat leider keine Baurechtszuständigkeit, deshalb wendet sich der Verein Freunde der Natur Hüfingen e.V. an Sie. In Hüfingen ist vor einigen Jahren ein Schottergarten an der Donaueschinger Straße angelegt worden. Es ist zwar nicht der einzige in Hüfingen, aber mit Abstand der größte, heißeste und direkt an der Hauptstraße, also für jeden sichtbar. Der alte Baumbestand wurde hierfür damals auch entfernt, es ist gar nicht so lange her.

Das ist ein Verstoß gegen § 9 der Landesbauordnung BW.

Im Gegensatz zur verbreiteten Auffassung sind Schottergärten nicht erst seit 2019 verboten (Biodiversitäts-Stärkungsgesetz), sondern seit Inkrafttreten der Landesbauordnung. Wobei dieser Schottergarten sogar nach 2019 angelegt wurde.

Hier das Urteil vom Verwaltunsggericht vom Januar 2023:
https://kommunal.de/schottergarten-entfernen-gericht

Vom Baurechtsamt kam gleich am 8. Februar 2023 die Antwort, man würde sich kümmern. Am im Juni 2024 wurde nachgehakt und es kam am 12. Juni 2024 wieder die Antwort, man würde sich kümmern.

Haupsache die Kreisumlage stimmt und die hoch bezahlten Beamten bekommen ihre Pensionen.

Folgender Text war im Newsletter des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg im Jahr 2023 über „Gärten des Grauens vor Gericht“ von Dr. Gerhard Bronner (LNV-Vorsitzender)

Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,

das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat Schottergärten rückwirkend ab 1995 für illegal erklärt. Damals wurde in den Landesbauordnungen der folgende Passus aufgenommen: “Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“

Wir könnten uns nun mit einem „Haben wir doch gleich gesagt!“ zurücklehnen, aber das zaubert den bereits verbauten Schotter nicht weg. Immerhin ist nun entschieden, wer im baden-württembergischen Konflikt zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Recht hat.

Und wir können nun die Baubehörden auffordern, von den Schotterbesitzern eine Begrünung einzufordern.

Man kann zu Recht fragen, ob wir Naturschützer nichts Wichtigeres zu tun haben, als gegen ein paar Quadratmeter (in Summe: etliche Quadratkilometer) Schotter anzugehen, die sich über kurz oder lang ohnehin mit „Unkraut“ begrünen werden. Ich denke aber, es stellt sich eine kulturelle Frage. Wenn der Garten der Spiegel der Seele seines Besitzers ist, wie mag es dort aussehen? Es geht auch um die Deutungshoheit für den gesellschaftlichen Umgang mit der Natur: Wollen wir als Teil der Natur leben oder in Opposition zu ihr?

Wenn wir im Kampf gegen den Flächenverbrauch kleinere Baugrundstücke forderten, wurde uns entgegengehalten, die Leute wollten große Grundstücke und das trage doch zur Durchgrünung bei. Warum will jemand ein möglichst großes Grundstück und schottert dann die Hälfte davon zu?

Wird Ulf Soltau, der Schöpfer der Seite „Gärten des Grauens“, nach dem aktuellen OVG-Urteil arbeitslos? Das wird noch dauern. Denn nun kommt es auf die Kommunen an, das Verbot der Schottergärten auch konsequent umzusetzen. Die Unterstützung der Naturschutzverbände haben sie.

Wir sollten den unbekannten Beschäftigten eines Ministeriums ehren, der in den 90er-Jahren unbemerkt, aber sehr weitsichtig, den oben zitierten Passus in die Bauordnungen schmuggelte. Ob er geahnt hatte, was für Perversitäten der Gartengestaltung in den 2000er-Jahren Mode werden würden?

Hüfinger Trinkwasser-Reise

Blick auf den Auberg bei Hausen vor Wald
Blick auf den Auberg bei Hausen vor Wald

1. Version war am 9. Februar 2022

Vor 1903 gab es in der Stadt Hüfingen vier Pumpbrunnen, die allerdings den Bedarf nicht decken konnten, so dass ein Teil der Bevölkerung das „Kochwasser“ aus der Breg schöpfen musste. *

Pumpbrunnen 1876 neben der Lägel mit Elisabeth Heinemann (Grießhaber) und ihrer Cousine Marie Heinemann (Nober). Marie Heinemann war die Tochter von J. Nepomuk Heinemann und Elisabeth Reich.
Foto: J.N. Heineman

Bild aus der Hüfinger Chronik mit dem Brunnen

Die Statue des Johannes auf einem Brunnen in Hüfingen. Vermutlich der Johannes von der Kapelle auf dem Rotrain. Allerdings ist dies kein Pumpbrunnen.
Foto: 1886 J. Nepomuk Heinemann

Am Pumpbrunnen im Jahr 1930

1897 beschloss der Hüfinger Gemeinderat eine Hochdruckwasserleitung zu bauen und am am 24. Oktober 1903 konnte Hüfingen das Brunnenfest begehen. Die 1. Hochdruckwasserleitung wurde von den Dellinger Brunnen gespeist. *

Alter Hochbehälter beim Römerbad.

Am alten Brunnen neben der Lägel war aus Anlass des Brunnenfestes ein Plakat angebracht. Darauf hatte der Wagner Josef Rieger mit der Unterschrift „Die Unterstädter“ aus seiner Feder diese Verse schreiben lassen*:

Nimm zum Abschied unseren Dank.
Jahrzehnte lang spendetest du uns Trank.
Warst begehrt von jedem Weib.
Erhieltest gesund uns den Leib.
Manchem jungen schönen Mägdelein
verschaffteste du ein Stelldichein.
Daß du manchmal rochest schlecht,
sagt ein Nachbar. Ob mit Recht?
Stehst du einstens nicht mehr hier,
Sucht man Trost beim Lägelbier.

Josef Rieger

Wirtschaft zur Lägel 1928

Schafäcker und Wasserlanden auf einem Kartenausschnitt der LUBW.
Auf dem Furstück Schafäcker sieht man auch die zwei Tiefbrunnen.

Seit dem Bau des Kirnbergsees 1921 von der Stadt Bräunlingen nahm die Schüttung der Dellinger Quellen immer weiter ab. So entschloss man sich auf Hüfinger Gemarkung einen Tiefbrunnen zu graben. Nach einiger Suche fand man im Gewann „Wasserlanden“ eine Wasserader.*

Wo heute die Tiefbrunnen sind hieß damals allerdings Im Wangen. Der Schaafaecker war an der Ruckhalde – dort wo heute Donaueschingen einen Tiefbrunnen hat. Beim Hasenwäldle war eine Ziegelhütte. Nördlich der Sieren war ein Kalksteinbruch. Den sieht man heute noch. Unten die Karte von 1840 im Vergleich zu heute.

1840-2026 Hüfingen mit Open Street Map

Da in den 1950ern auch Hausen vor Wald und Mundelfingen eine bessere Wasserversorgung benötigten, entschloss man sich 1956 einen zweiten Tiefbrunnen zu graben und den Wasserturm zu bauen. Da dies alles sehr viel Geld kostete, nannte man den Hüfinger Wasserturm damals auch „Schuldenturm“.*

1956 gebauter Hüfinger Wasserturm.

Hüfinger Trinkwasser

Also nochmal von vorne:
Das Hüfinger Trinkwasser kommt aus zwei Tiefbrunnen auf dem Flurstück Schafäcker (oder Schaafäcker).

Tiefbrunnen auf dem Schafäcker

Probleme unseres Trinkwassers im Jahr 2017

Wasserchutzgebiet Schafäcker Nitrat-Problemgebiet 2025

Die Fabrikanalgen des Palmhofes über den Hüfinger Tiefbrunnen

Vielleicht wird nun dem ein oder anderen klar, warum wir im Jahr 2019 so sehr gegen die gigantische Erweiterung des Palmhofes gekämpft hatten. Die Qualität des Trinkwassers der Gesamtstadt Hüfingen hängt maßgeblich vom Wohlwollen der Stadt Bräunlingen ab. Dies war früher schon so, als Bräunlingen die Dellinger Quellen versiegen ließ und dies ist heute kein bisschen anders. Damals haben allerdings Hüfinger Bürgermeister und Gemeinderäte sogar vor Gericht (vergeblich) für unser Wasser gekämpft. Heute gibt es in Hüfingen fast niemanden mehr der sich für unser Trinkwasser einsetzten würde.

Aber zurück zum Thema.

Das Wasser aus den Tiefbrunnen wird in zwei Hochbehälter über Hüfingen gepumpt. Einer ist über dem dem Oberen Schosenhof (Mostschöpfle) auf dem Flurstück „Rauhschachen“. Den Wasserturm kennt wohl jeder.


Wasserhochbehälter (HB) Schosen

Von diesen „HB Schosen“ und dem Wasserturm wird mehr oder weniger die 72 km lange Leitung über die Ortschaften bedient.

So geht vom Wasserturm eine Leitung nach Sumpfohren und wird oben nach Behla abgezweigt.

Blick vom „Im Dreiangel“ bei Sumpfohren über den Wasserturm und die Eichhöfe.

Messstelle auf dem Hinnenberg von Sumpfohren.

Von Sumpfohren geht es zum Pumpwerk nach Behla. Dort wird wird das Wasser aus Fürstenberg vom Schächer ultrafiltriert.

In Fürstenberg ist die dritte Hüfinger Quelle die noch in Funktion ist: Die Schächerquelle mit dem Hochbehälter von 1976.

Die Schächerquelle mit dem Hochbehälter von 1976.

Leider hat wohl jemand vor Jahrzehnten ziemlich große Mengen Atrazin (ein Pflanzenvernichtungsmittel) verloren. Vielleicht erinnert sich jemand an das große Fischsterben im Rhein 1986, weil Atrazin über die Abwässer des Unternehmens Ciba-Geigy abgelassen wurde?

Atrazin ist seit 1. März 1991 in Deutschland verboten. Wie große Mengen davon auf den Fürstenberg gelangen konnten, ist bis heute ein ungelöstes Rätsel.

Auf jeden Fall hat die Stadt Hüfingen 2017 für 181 000 Euro eine neue Ultrafiltrationsanlage gekauft, um die Schächerquelle wieder nutzen zu können. Diese befindet sich nun in Behla, reinigt das Wasser und pumpt alles zusammen nach Hausen vor Wald.

Auch das Wasser vom Wasserhochbehälter Schosen kommt über das Hammeltlal über eine Messstelle nach Hausen vor Wald.

Hammeltal mit Blick auf den Wasserturm

Messtation an der B31 beim Hammeltal

Pfaffenhölzle bei Hausen vor Wald.
Hier kommt von Osten die Leitung aus Behla mit dem Wasser aus der Schächerquelle Fürstenberg und aus dem Wasserturm und vereinigt sich mir dem Wasser von Norden aus dem Hochbehälter Schosen das über das Hammeltal nach Hausen vor Wald geleitet wird.

Das gesamte Wasser aus der Ringleitung wird den Kohlwald herauf gepumpt in den Mundelfinger Hochbehälter.

Zentrale Wasserversorgung der Stadt Hüfingen
Hochbehälter Kohlwald 750 cbm
Eröffnet 15.08.1975

Ich muss also die Mundelfinger enttäuschen. Obwohl ihr hinter der Wasserscheide lebt, seid ihr in punkto Trinkwasser durchaus auch „Donauquelland“.

Mundelfingen
Hier kommt hinter der neuen Kohlwaldhütte die Wasserleitung ins Dorf

Hiefinger Wasserleitunge

* aus der Chronik der Stadt Hüfingen von August Vetter 1984

Baumschutzsatzung für Hüfingen

Die Freunde der Natur Hüfingen hatten schon im September 2025 bei der Stadt und auch beim Gemeinderat eine Baumschutzsatzung vorgeschlagen. Dies wurde von den CDU und SPD Fraktionen durchaus positiv gesehen und auch unterstützt.

Vielen Dank an dieser Stelle an die zwei größten Fraktionen für ihre Unterstützung für die Hüfinger Natur!

Eine Baumschutzsatzung sieht vor, dass Bäume mit einem Stammdurchmesser von 20 cm oder mehr nur mit einem „vernünftigen Grund“ beeinträchtigt oder gefällt werden dürfen. Typische Gründe sind zum Beispiel Gefahrenabwehr (kranke oder umsturzgefährdete Bäume) oder baurechtliche Maßnahmen.

Bild vom Frank noch mit dem letzten der Bäume der schon halb zerstört wurde und die gerodete Fläche vor dem Hotel. Der Himmel wurde in dramatische Farben geändert.

Mit einer Baumsatzung hätte die Stadt die Bäume am Frank nicht in einer Nacht- und Nebelaktion umsägen dürfen. Es wäre zwar durchaus möglich gewesen, aber nicht ohne dies vorher zu begründen.

Leider hat die Stadt Hüfingen bisher kein Interesse an einer Satzung für unsere Bäume gezeigt und ich möchte hier nochmal meine Enttäuschung darüber ausdrücken.


Neubau in Fürstenberg, Mundelfingen, Hausen; NGP Baar; Feuerwehr Gerätehaus; Mensa LRS; kommunaler Gemeindevollzugsdienst; SPD Resolution

Die Unterlagen gibt es wie immer hier: https://huefingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Hier geht es um die Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2026

Ausschuss für Umwelt und Technik 18:10 Uhr

Bauantrag Nr. 13/2026

Abbruch vorhandener Geräteschuppen, Neubau einer Wohnmobil-Garage, Neubau einer PKW-Garage, Anbau an bestehendes Wohnhaus in Mundelfingen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 15/2026

Überdachung der bestehenden Terrasse in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 16/2026

Nutzungsänderung und Neubau Wohnhaus Schaffhauser Straße 21.

Beantragt ist der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses als Kubus. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kleines Stückle / Grubengarten Änderung“ in einem festgesetzten Gewerbegebiet. In Gewerbegebieten sind ausnahmsweise Wohnungen für Betriebsleiter zulässig. Durch die Umnutzung der bestehenden Wohnung zu Gewerberäumen könnte laut Ansicht der Verwaltung dem Neubau des Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung zugestimmt werden.

Auch diesem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 17/2026

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Hausen vor Wald

Das Grundstück liegt innerhalb der Inneren Abgrenzung von Hausen vor Wald und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Durch das Vorhaben wird eine Baulücke in Hausen vor Wald geschlossen.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und teilen die Bedenken des Kreisbaumeisters wegen der Höhe nicht. Der Gemeinderat stimmt auch einstimmig zu.

Bauantrag Nr. 18/2026

Nutzungsänderung – Teilbereich zu Kosmetikstudio auf dem Hohen II. Dem wird einstimmig zugestimmt.

Bauantrag Nr. 20/2026

Neubau Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten und 4 Garagen in Mundelfingen

Es soll ein zweigeschossiges Wohnhaus mit 4 Wohnungen und 4 Garagen gebaut werden. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße. Wegen der Lage am Aubach ist das Vorhaben mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.
Durch das Vorhaben entstehen eine 1-Zimmerwohnung, zwei 2-Zimmerwohnungen und eine 3-Zimmerwohnung.
Für den Bereich „Am Randen“ gibt es einen Bebauungsplan aus 1995 welcher allerdings mittlerweile als nicht rechtskräftig erklärt wurde. Daher ist das Grundstück dem Innenbereich von Mundelfingen zuzuordnen und ist demnach nach § 34 BauGB
zu beurteilen. Die umgebende Bebauung entspricht einem Wohngebiet.

Der Ortschaftsrat freut sich über die vielen Wohnungen und hat einstimmig zugestimmt, ebenso der Gemeinderat.

Bauantrag Nr. 21/2026

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Fürstenberg

Der Name „Obstgarten“ ist ausgesprochen sarkastisch für ein Baugebiet nach § 13b bei dem illegal eine Streuobstwiese gefällt wurde und ebenso illegal der Naturschutz ausgehebelt wurde.

Wegen des Neubaugebietes musste die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für 231.100,96 € erhöht werden. Aber das sind ja Pflichtausgaben der Kommune, dafür kann man dann wieder bei den Familien sparen, Hauptsache es gibt günstige Bauplätze auf der grünen Wiese.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat.


Bauantrag Nr. 22/202610

Modernisierung eines Einfamilienhauses in Hüfingen. Auch hier wird einstimmig zugestimmt.

Anregungen aus dem Gemeinderat

Mete Ünal möchte den Blick auf das Altglas am Wohnmobliplatz richten. Der Standort ist problematisch, da es ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität ist und die vielen Glasscherben auf dem Weg sind gefährlich in der Nähe des Spielplatzes. Auch die Entsorgung verursacht Lärm. Er bittet um Prüfung des Standortes.

Die Stadt will keinen anderen Standort mehr, da es überall viel Gegenwind gibt.


Öffentliche Sitzung des Gemeinderates – 21.05.2026 – 18:30 Uhr

TOP 2 Bürgerfragestunde

Die Vorsitzende der Freunde der Natur Hüfingen bittet um Antwort was gegen eine Baumschutzsatzung spricht. Leider gibt es keine Antwort.

Die Feuerwehr verzweifelt an einem Anwohner der ständig die Polizei ruft. Keiner weiß hier so recht weiter.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Die neue Hauptamtsleiterin stellt sich vor.

TOP 4 Naturschutzgroßprojekt Baar Sachstandsbericht und Planungen Riedseen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Maßnahmenplanung zum Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP Baar) auf der Gemarkung Hüfingen zur Kenntnis genommen und befürwortet. Ebenfalls hat der Gemeinderat damals seine Absicht formuliert, das NGP Baar in der Umsetzungsphase (Projekt II) zu unterstützen. Vereinbart wurde, dass die je Kalenderjahr anstehenden Maßnahmen im Gemeinderat vorgestellt und zur Umsetzung beschlossen werden.

drei Wasserbüffel auf der Weide

NGP Fördergebiet Riedseen

In der Sitzung werden die geplanten Maßnahmen am Riedsee erläutert. Im Rahmen des NGP sollen im Westen des Pfohrener-Riedsees Flachwasserzonen zur Lebensraumaufwertung für Wasservögel angelegt werden. Es sollen Aussichtspunkte und eine Aussichtsplattform errichtet werden, damit die Mensch die Natur besser erleben können. Für die anschließende Pflege der „neuen“ Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee als auch der bestehenden im Hüfinger-Riedsee (Ausgleichsmaßnahmen Kiesabbau) ist eine Beweidung mit Karpartenbüffel (Wasserbüffel) angedacht. – Ähnlich der Wilden Weide in Pfohren. Die vorgesehenen Beweidungsflächen befinden sich in Privat- und Gemeinde-Eigentum. Die Stadt Hüfingen ist von der Hauptmaßnahme „Anlage von Flachwasserzonen im Pfohrener-Riedsee“ nur als Angrenzer involviert. Bezüglich Berücksichtigung des Hüfinger Besucherlenkungskonzeptes steht man im gemeinsamen Austausch mit der Stadtverwaltung.

NGP Fördergebiet in Fürstenberg

Fördergebiet mit erworbenen Grundstücken bei Fürstenberg.

Maßnahme am Südhang des Fürstenberges vom Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP-Baar)




NGP Fördergebiet in Mundelfingen

Jungviehweide: Art der Maßnahme Pflegeschnitt zur Verjüngung bzw. Revitalisierung von Streuobstbäumen ca. 200 Stück
Ziel ist die Erhaltung von Streuobstbäumen und Entwicklung von Habitatbäumen. Verbesserung der Standortbedingungen u.a. für: Kuckuck (Cuculus canorus), Mittelspecht (Dendrocoptes medius), Wendehals (Jynx torquilla), Baumpieper (Anthus trivialis), Westlicher Scheckenfalter (Melitaea parthenoides).



Bienen-Ragwurz

NGP Fördergebiet Deggenreuschen-Rauschachen

Fliegen-Ragwurz

Reduzierung Stauchschicht und Pflanzung Kiefern um stabilisierung Waldbestände zu schaffen.
Verbesserung der Lebensräume v.a. für

  • Frauenschuh (Cypripedium calceolus )
  • Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra )
  • Echter Seidelbast (Daphne mezereum )
Pyramidenorchis

Gunther Limberger fragt für die CDU warum es so lange ginge mit den Wasserbüffeln. Kerstin Skodell fragt nach den Aussichtstürmen und Führungen.

TOP 5 Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Stadtwerke 2025

Jedes Jahr das selbe. Ich überlasse es den Gemeinderäten und der Stadt hierzu was zu sagen, es ist mühselig. Hier nur kurz die Zahlen:

Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro
Das Bad von Ihringen verursacht einen Verlust von 543.000 Euro.
Quelle: Badische Zeitung am 20. Mai 2026

Beschlussvorschlag
Auf Grund von § 16 Abs. 3 Satz 2 EigBG wird der Jahresabschluss der Stadtwerke Hüfingen für das Wirtschaftsjahr 2025 entsprechend der Anlage 1 Feststellungsbeschluss festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2025 der Stadtwerke in Höhe von 314 T Euro ist mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Dem Bürgermeister, dem kaufmännischen Leiter der Stadtwerke, dem Wassermeister und dem Elektromeister wird ohne Einschränkungen die Entlastung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg erteilt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 6 Wahl des stellv. Kommandanten der Feuerwehr Hüfingen, Einsatzabteilung Hausen vor Wald

Die Dienstversammlung wählte Janik Baumann als stellvertretender Kommandant der Abteilung Hausen vor Wald neu.
Der Gemeinderat muss noch der Wahl zustimmen.

Die Gemeinderäte bedanken sich und gratulieren dem neuen stellvertretenden Kommandanten.

TOP 7 Städtischer Familien- und Seniorenpass – Anpassung der Richtlinien zum 01.01.2026

In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2026 wurden bereits die Einkommensgrenzen für den städtischen Familien- und Seniorenpass angepasst. Im Zuge dessen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Richtlinien ebenso anzupassen und dabei insbesondere zu prüfen, ob die Schülerbeförderung für Grundschüler sowie die Bläserschule Hüfingen in den Richtlinien mit inbegriffen sind.
Der nun vorliegende Verwaltungsvorschlag setzt diesen Auftrag um und erweitert den Leistungskatalog, um die soziale Teilhabe in Hüfingen weiter zu stärken und gleichzeitig Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat stimmt den geänderten Richtlinien für den Familien- und Seniorenpass der Stadt Hüfingen mit Wirkung zum 01.01.2026 in der vorliegenden Fassung zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Leistungen entsprechend umzusetzen.

Mete Ünal (SPD) beantragt eine Umbenennung zu „Hüfinger Teilhabepass“.

Der Beschlußvorschlag oben wird heute beschlossen und die Umbenennungen kommen später.

TOP 8 Anpassung des Funktisches an den Gerätehausbau der Feuerwehr Hüfingen

Aktuell sind Komponenten von zwei unterschiedlichen Anbietern verbaut, was zu Schnittstellenproblemen und Verantwortungsdiskussionen führt. Hier sollen Komponenten getauscht werden, um alles aus einer Hand mit einem Ansprechpartner zu haben. Zudem wurden Komponenten, die getauscht werden sollen, vom Anbieter abgekündigt und können nicht mehr repariert oder einfach durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Im Haushalt 2026 wurden 21.000€ für den Einbau eines neuen Funktisches eingestellt, jedoch wurde der Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, dass die Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gemeinderat ausbezahlt werden.
Es liegt nun ein Angebot über 18.811,79€ vor.

Hier will ich unsere Feuerwehr loben. Es ist super respektvoll, dass immer einige Feuerwehrmänner in die Sitzung kommen, wenn es um das Gerätehaus geht. Es tut mir leid, dass sie mit einem Stadtrat so Ärger haben, es wäre schön, wenn das irgendwie gestoppt werden könnte.

Dem Funktisch wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Vergabe der Essenslieferung für die Mensa der Lucian-Reich-Schule

Seit dem 01.09.2025 erfolgt die Belieferung der Schulmensa durch das FF Altenpflegeheim Hüfingen. Die Zusammenarbeit mit dem FF Altenpflegeheim verläuft seit Beginn der Belieferung sehr positiv.
Das FF Altenpflegeheim Hüfingen hat gegenüber der Verwaltung erklärt, die Belieferung der Mensa auch über den 31.08.2026 hinaus fortführen zu wollen. Die Verwaltung hat die vergaberechtlichen Möglichkeiten geprüft. Eine erneute Direktvergabe für weitere 12 Monate ist aufgrund des weiterhin unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze liegenden Nettoauftragswerts rechtlich zulässig. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um die zweite und letztmalige Direktvergabe an denselben Anbieter handelt. Für eine darüberhinausgehende Vergabe wäre anschließend ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Direktvergabe des Lieferauftrages für die Mensa
    an der Lucian-Reich-Schule Hüfingen ab 01.09.2026 für die Dauer von 12 Monaten
    an das FF Altenpflegeheim Hüfingen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertragsabschluss mit dem
    FF Altenpflegeheim für eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab 01.09.2026,
    vorzunehmen.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10 Vergabe von Bauleistungen – Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüfingen Außenanlagen

Bei der Ausschreibung wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen lag bei 307.618,90 € brutto.

Beschlussvorschlag:
Eine Firma aus Hüfingen wird mit den Arbeiten zu den Außenanlagen in Höhe von 283.802,97 € brutto beauftragt.

Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11 Interkommunale Kooperation im Bereich Gemeindevollzugsdienst

Durch den Renteneintritt des Mitarbeiters im Herbst diesen Jahres ist eine Wiederbesetzung der Stelle notwendig geworden. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens konnte einer geeigneten Nachbesetzung bereits zugesagt werden.
Die Stadt Bräunlingen verfügt ebenfalls über einen Gemeindevollzugsdienst, der bislang im Rahmen eines Minijobs organisiert ist. Die Stelle in Bräunlingen ist aktuell unbesetzt. Vor diesem Hintergrund haben die Bürgermeister der Städte Bräunlingen und Hüfingen gemeinsam geprüft, ob eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes sinnvoll und darstellbar ist.

Die Zusammenarbeit soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der vorgesehene Umfang der Leistungserbringung für die Stadt Bräunlingen beträgt dabei 15 % einer Vollzeitstelle.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen stimmt der Kooperation mit der Stadt Bräunlingen im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes zu und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bräunlingen zu schließen.

Michael Steinemann (Freies Forum) findet eine Zusammenarbeit mit Bräunlingen nicht sinnvoll, da eine 100 % Stelle auf 85% reduziert wird. Er sieht hier keine große Ersparnis. Der Vorschlag wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.

TOP 12 Antrag SPD-Fraktion: Resolution zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit

Die SPD-Fraktion Hüfingen hat einen Antrag zur Einbringung einer Resolution in den Gemeinderat gestellt.
In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Aufgaben von Bund und Ländern auf die kommunale Ebene übertragen und als Pflichtaufgaben festgeschrieben. Dies führte zu erheblichen finanziellen Belastungen, die den Ausgleich der kommunalen Haushalte gefährden. Ziel der Resolution ist es, die langfristige finanzielle Unterdeckung der Kommune zu verhindern und den Spielraum für freiwillige Leistungen zu erhalten.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  • keine zusätzlichen oder neuen Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, ohne gleichzeitig einen vollständigen finanziellen Ausgleich sicherzustellen,
  • das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) konsequent anzuwenden und
  • dieses Prinzip zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltung möglichst verbindlich und rechtssicher – idealerweise gesetzlich – zu verankern.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hüfingen verabschiedet die beigefügte Resolution zur Weiterleitung an die Landesregierung. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu sichern und die Übertragung weiterer Aufgaben auf die kommunale Ebene grundsätzlich neu zu regeln.

Meine Meinung hierzu:
Die schwäbischen Männer in Stuttgart werden absolut beeindruckt sein von einer südbadischen Resolution
.
Jetzt wird alles gut!

Reinhard Isak (SPD) meint dies hätten auch schon andere Gemeinden gemacht und es sei wohl im Trend. Vielleicht bringt es ja was, wenn es viele tun. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Nachbarschaftshilfe sei jetzt gestartet.

Die Kinder (die einmal im Monat vom Bürgermeister ins Rathaus eingeladen werden) bekommen ein Budget von 1000 Euro und es soll eine Veranstaltung geben. Es wird noch ein passendes Format für ein Jugendhaus gesucht das auf jeden Fall städtisch sein wird. Da die Kinder und Jugendlichen einmal im Monat Gehör beim Bürgermeister finden, könnten sie ihn vielleicht fragen, ob die Stadt nicht hinten an der Mauer vom Landesheim – dort wo die Bänke stehen – einen Mülleimer aufstellen könnte. Der einzige Mülleimer bei den Bäumen ist nämlich vielen zu weit und einige Hundehalter scheinen keine Tüten zu haben.

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