Brigobanne glarea deserta est

Brigobanne glarea deserta est

1. März 2023 0 Von hieronymus

Folgender Text ist aus dem Newsletter des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg über „Gärten des Grauens vor Gericht“ von Dr. Gerhard Bronner (LNV-Vorsitzender)

Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,

das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat Schottergärten rückwirkend ab 1995 für illegal erklärt. Damals wurde in den Landesbauordnungen der folgende Passus aufgenommen: “Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“

Wir könnten uns nun mit einem „Haben wir doch gleich gesagt!“ zurücklehnen, aber das zaubert den bereits verbauten Schotter nicht weg. Immerhin ist nun entschieden, wer im baden-württembergischen Konflikt zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Recht hat.

Und wir können nun die Baubehörden auffordern, von den Schotterbesitzern eine Begrünung einzufordern.

Man kann zu Recht fragen, ob wir Naturschützer nichts Wichtigeres zu tun haben, als gegen ein paar Quadratmeter (in Summe: etliche Quadratkilometer) Schotter anzugehen, die sich über kurz oder lang ohnehin mit „Unkraut“ begrünen werden. Ich denke aber, es stellt sich eine kulturelle Frage. Wenn der Garten der Spiegel der Seele seines Besitzers ist, wie mag es dort aussehen? Es geht auch um die Deutungshoheit für den gesellschaftlichen Umgang mit der Natur: Wollen wir als Teil der Natur leben oder in Opposition zu ihr?

Wenn wir im Kampf gegen den Flächenverbrauch kleinere Baugrundstücke forderten, wurde uns entgegengehalten, die Leute wollten große Grundstücke und das trage doch zur Durchgrünung bei. Warum will jemand ein möglichst großes Grundstück und schottert dann die Hälfte davon zu?

Wird Ulf Soltau, der Schöpfer der Seite „Gärten des Grauens“, nach dem aktuellen OVG-Urteil arbeitslos? Das wird noch dauern. Denn nun kommt es auf die Kommunen an, das Verbot der Schottergärten auch konsequent umzusetzen. Die Unterstützung der Naturschutzverbände haben sie.

Wir sollten den unbekannten Beschäftigten eines Ministeriums ehren, der in den 90er-Jahren unbemerkt, aber sehr weitsichtig, den oben zitierten Passus in die Bauordnungen schmuggelte. Ob er geahnt hatte, was für Perversitäten der Gartengestaltung in den 2000er-Jahren Mode werden würden?