Brigobanne glarea deserta est

Gerne möchte ich mal wieder darauf hin weisen, dass Schottergärten illegal sind. Schon im Jahr 2023 hatten wir die zuständige Behörde auf dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis angeschrieben und gebeten sich um den schlimmsten Schottergarten in Hüfingen zu kümmern.

Am 9. Juli 2023 schrieb ich folgenden Text an das Baurechtsamt:

Die Stadt Hüfingen hat leider keine Baurechtszuständigkeit, deshalb wendet sich der Verein Freunde der Natur Hüfingen e.V. an Sie. In Hüfingen ist vor einigen Jahren ein Schottergarten an der Donaueschinger Straße angelegt worden. Es ist zwar nicht der einzige in Hüfingen, aber mit Abstand der größte, heißeste und direkt an der Hauptstraße, also für jeden sichtbar. Der alte Baumbestand wurde hierfür damals auch entfernt, es ist gar nicht so lange her.

Das ist ein Verstoß gegen § 9 der Landesbauordnung BW.

Im Gegensatz zur verbreiteten Auffassung sind Schottergärten nicht erst seit 2019 verboten (Biodiversitäts-Stärkungsgesetz), sondern seit Inkrafttreten der Landesbauordnung. Wobei dieser Schottergarten sogar nach 2019 angelegt wurde.

Hier das Urteil vom Verwaltunsggericht vom Januar 2023:
https://kommunal.de/schottergarten-entfernen-gericht

Vom Baurechtsamt kam gleich am 8. Februar 2023 die Antwort, man würde sich kümmern. Am im Juni 2024 wurde nachgehakt und es kam am 12. Juni 2024 wieder die Antwort, man würde sich kümmern.

Haupsache die Kreisumlage stimmt und die hoch bezahlten Beamten bekommen ihre Pensionen.

Folgender Text war im Newsletter des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg im Jahr 2023 über „Gärten des Grauens vor Gericht“ von Dr. Gerhard Bronner (LNV-Vorsitzender)

Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,

das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat Schottergärten rückwirkend ab 1995 für illegal erklärt. Damals wurde in den Landesbauordnungen der folgende Passus aufgenommen: “Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“

Wir könnten uns nun mit einem „Haben wir doch gleich gesagt!“ zurücklehnen, aber das zaubert den bereits verbauten Schotter nicht weg. Immerhin ist nun entschieden, wer im baden-württembergischen Konflikt zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Recht hat.

Und wir können nun die Baubehörden auffordern, von den Schotterbesitzern eine Begrünung einzufordern.

Man kann zu Recht fragen, ob wir Naturschützer nichts Wichtigeres zu tun haben, als gegen ein paar Quadratmeter (in Summe: etliche Quadratkilometer) Schotter anzugehen, die sich über kurz oder lang ohnehin mit „Unkraut“ begrünen werden. Ich denke aber, es stellt sich eine kulturelle Frage. Wenn der Garten der Spiegel der Seele seines Besitzers ist, wie mag es dort aussehen? Es geht auch um die Deutungshoheit für den gesellschaftlichen Umgang mit der Natur: Wollen wir als Teil der Natur leben oder in Opposition zu ihr?

Wenn wir im Kampf gegen den Flächenverbrauch kleinere Baugrundstücke forderten, wurde uns entgegengehalten, die Leute wollten große Grundstücke und das trage doch zur Durchgrünung bei. Warum will jemand ein möglichst großes Grundstück und schottert dann die Hälfte davon zu?

Wird Ulf Soltau, der Schöpfer der Seite „Gärten des Grauens“, nach dem aktuellen OVG-Urteil arbeitslos? Das wird noch dauern. Denn nun kommt es auf die Kommunen an, das Verbot der Schottergärten auch konsequent umzusetzen. Die Unterstützung der Naturschutzverbände haben sie.

Wir sollten den unbekannten Beschäftigten eines Ministeriums ehren, der in den 90er-Jahren unbemerkt, aber sehr weitsichtig, den oben zitierten Passus in die Bauordnungen schmuggelte. Ob er geahnt hatte, was für Perversitäten der Gartengestaltung in den 2000er-Jahren Mode werden würden?

Schreibe einen Kommentar

The maximum upload file size: 32 MB. You can upload: image, audio, video, document, spreadsheet, interactive, text, archive, code, other. Links to YouTube, Facebook, Twitter and other services inserted in the comment text will be automatically embedded. Drop file here