Diskriminierung, Repression und Überwachung

3 Epitaphe auf dem Hüfinger Friedhof in der Mitte das mit einer Dame die das Schwert im Arm hat und in die Ferne schaut

Spätestens seit die Verwaltung zugegeben hatte die Webcam Aufzeichnungen vom Rathausplatz zu speichern, wissen wir, dass gewisse Kreise Interesse daran haben, die Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.

Nun ist es so, dass die Hüfinger Vereine von der Stadt eine Vereinsförderung erhalten: Richtlinie zur Vereinsförderung. Den Sockelbetrag von 200 Euro bekommen eigentlich alle Hüfinger Vereine, unabhängig der Mitgliederzahl. Allerdings sollten hier 2/3 der Mitglieder in Hüfingen den Wohnsitz haben. Macht ja Sinn, da es unser Geld ist, das die Verwaltung hier ausgiebt.

Diesen Passus nutzt die Verwaltung eine Mitgliederliste, mit Anschrift und Geburtsdatum, von den Vorsitzenden einzufordern mit der Behauptung, sie würden verantwortlich mit den Daten umgehen. Man sagt also den Vorsitzenden der Vereine, dass man sie per se für Lügner hält und selber die Mitglieder überprüfen müsse.
Aber wie läuft das dann mit den der Verwaltung lästigen Vereinen? Werden da dann die Mitglieder einzeln angefragt, ob sie auch tatsächlich im Verein Mitglied sind?

Bedenken wegen der DSGVO werden beiseite gewischt, da diese für die Gemeinde nicht relevant sei, da sie ein berechtigtes Interesse an den Daten hätte und der Verein ja auch einen Vereinszuschuss wolle.

In Endeffekt verkaufen also die Vorsitzenden die Mitgliederliste für 200 Euro.
Ich kann nur allen Vereinen dringend raten, die Mitglieder zumindest schriftlich darauf aufmerksam zu machen, eigentlich müsste auch ein Passus dabei sein, damit die Mitglieder diesem Vorgehen widersprechen können.

Freunde der Natur Hüfingen

Der Verein wird eigentlich schon seit seiner Gründung vor über 200 Jahren von bestimmten Kreisen in Hüfingen bekämpft und von den Nachkommen der damaligen Banausen wird dieses Amt weiter getragen. Unterlagen sind verschwunden und selbst die Chronik der Stadt im Jahre 1984 wurde noch manipuliert. Fast hätten diese gewonnen und der Verein wäre in Vergessenheit geraten, wären nicht einige Unterlagen im Landesarchiv vor dem Zugriff in Sicherheit gebracht worden, und wäre der Verein nicht im Jahr 2021 wieder gegründet worden.

Die Wiedergründung erfolgte, da die Banausen, die laut Lucian Reich am liebsten den Himmel weiß anmalen würden, seit 2016 einen Bürgermeister haben, der alles dran setzt, die Hüfinger Natur und auch die Zivilgesellschaft zu bekämpfen.

Es ist selbstverständlich, dass die Mitglieder der Freunde der Natur vor dem Zugriff der Stadtverwaltung sicher sind!

Diskrimminierung

Aus diesem Zusammenspiel der Überwachung und auch Repressionen ergibt sich, dass Vereine die ihre Mitglieder nicht der Verwaltung offenlegen wollten, gleich gar keine Vereinsförderung beantragen.

Somit sind die von der Stadt geförderten Vereinen, nur die Vereine, die sich möglichst leise und bürgermeistergefällig verhalten.

Wäre es nicht sinnvoller man würde diese diskriminierende Vereinsförderung abschaffen?

Es sind lediglich ein paar „Bonbons“ die der Bm an die bevorzugten Vereine verteilt.

Jugendarbeit lässt sich durchaus anders finanzieren. Zum Beispiel über ein Jugendhaus und auch ein intaktes Schwimbad, geheizte Sporthallen und gut ausgestattete Musikvereine.

Allegorische Darstellung der Fakultät für Medizin von Rudolf Gleichauf 1884.

Unaufrichtig (mauvaise foi) zu leben, bedeutet für Sartre, dass der Mensch durch Konformitätsdruck falsche Wertvorstellungen übernimmt und seine absolute Freiheit aufgibt, das Faktische in die Zukunft projiziert und damit die Verantwortung leugnet, über das was ist, hinauszugehen.

Antrag zum Verbot geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württembergs

Rechtspopulistische Äußerungen unseres Landtagsabgeordneten der FDP, Niko Reith, auf Facebook haben mich schon im Sommer aufhorchen lassen. Jetzt war ein Artikel in der Zeitung auf dem Manuel Hagel, der Landesfraktionschef der CDU, sich zur Brandmauer der CDU-Fraktion äußerte:

Für die CDU im Land sei die Beschlusslage klar. Es gebe keinerlei Zusammenwirken mit der AfD. Dass er damit Ernst macht, hatte er Anfang Februar bewiesen. Er ließ seine Fraktion gegen einen Antrag der FDP zum Gendern stimmen, der inhaltlich der Beschlusslage der CDU entsprach.
Der Antrag wäre nur mit AfD-Stimmen durchgegangen.

Manuel Hagel am 16. September 2023 zum Schwarzwälder Boten

Im Sommer hatte sich auch ein AfD Abgeordneter bei Niko Reith auf Facebook mokiert, dass die FDP ihre Anträge „klaue“. Geschrieben hatte er: „Genau deswegen werden die Anträge immer wieder nach einer gewissen Wartezeit etwas umformuliert und von ihnen selbst eingebracht, um sie dann durchzuwinken?!“

Es ist also vorerst in Baden-Württemberg so, dass Dank der CDU das Durchwinken nicht funktionierte, obwohl auch diese an bestimmten rechtspopulistischen Forderungen Interesse hat.

Antrag Anwendung geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württemberg

Dies alles kann als Drucksache 17/4121 auf den Seiten vom Landtag herunter geladen werden.

Da es jeder selber nachlesen kann, möchte ich nur einen kurzen Ausschnitt aus dem Dokument hier rein kopieren, den ich persönlich für zentral erachte:

Eine Abgeordnete der SPD merkte an, die Positionen der Fraktionen zum Thema „Gendergerechte Sprache“ seien in der Beratung im Plenum hinreichend deutlich geworden und dürften sich seither nicht verändert haben. Besonders spannend sei das Thema im Hinblick auf die Hochschulen, weil es dort die Wissenschaftsfreiheit berühre. Das Wissenschaftsministerium habe richtigerweise auf die eigene Verantwortung der Hochschulen verwiesen. Die SPD-Fraktion sehe ebenfalls keine Notwendigkeit, den Hochschulen in dieser Hinsicht dezidierte Vorgaben zu machen.
…..
Das Vorurteil, die Studierenden würden durch „Genderprofessorinnen und -professoren“ zu einer bestimmten Ausdrucksweise gezwungen, sei bei näherer Betrachtung nicht haltbar. Für die Studierenden sei in der Regel eine gendergerechte Sprache die gewöhnliche Ausdrucksweise, die allerdings bei bestimmten Professorinnen und Professoren noch auf Vorbehalte stoße. Solche Differenzen müssten ausgehandelt werden. Die maximale Freiheit der Hochschulen sei an dieser Stelle wünschenswert.

Drucksache 17/4121

Mein Fazit

Eigentlich will ich nicht über Sprache und deren Anwendung diskutieren, ich denke wir haben auf dem Hieronymus hier nettere Sachen dazu:

Meiner Meinung nach ist Sprache frei und lebt!

Einige Rechtspopulisten sollen hier keine Vorgaben machen, da sie und ihre Anhänger die deutsche Sprache eh nicht beherrschen und zum anderen finde ich es außerordentlich blöde, Hochschulen überhaupt politische Vorgaben zu machen.

Politiker sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürgerinnen und Bürger gleich gelten.

Ok, zur Freude aller schreibe ich das jetzt auch so:

Politiker*innen sollten sich mal darum kümmern, dass Gesetzte einen Sinn ergeben und auch für alle Bürger*innen gleichermaßen gelten !!!!!!******

Katzenschutzverordnung

von Nadine Vögel, Kreistierheimleitung

Am 27.7.2023 beschloss der Gemeinderat Hüfingen eine Katzenschutzverordnung. 

Hintergrund

Seit Jahrzehnten kastrieren Tierschutzvereine wildlebende Katzen und sorgen so für eine Populationskontrolle. Kommunen sind als zuständiges Fundbüro auch für aufgefundene Tiere verantwortlich und müssen diese artgerecht unterbringen. Für diesen Zweck werden Dienstleistungsverträge mit Tierheimen geschlossen. Jahrelang existierte die Streitfrage zwischen Tierschutzvereinen und Kommunen, ob verwilderte Katzenpopulationen als Fundtiere gelten oder nicht. Die Kastration oder Unterbringung einer „verwilderten Katze“ lehnten die meisten Kommunen ab. Dies hatte zur Folge, dass sich die verwilderten Bestände immer weiter vermehrten und der Tierschutz durch fehlende Gelder und Mangel an ehrenamtlichen Helfern nicht in der Lage war, die Population in den Griff zu bekommen. 

2018 fällte das Bundesverwaltungsgericht dann ein Grundsatzurteil. (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018, Az. 3 C 24.16). In diesem Urteil wurde entschieden, dass von einer Fundsache immer dann auszugehen ist, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies gilt entsprechend auch für Fundtiere. Da das Eigentum an Tieren nicht aufgegeben werden kann, diese also nicht herrenlos werden können, sind typische Haustiere (also auch Katzen) grundsätzlich immer als Fundtiere zu behandeln.

Mittlerweile jedoch sind von ehemals sieben aktiven Tierschutzvereinen im Schwarzwald-Baar-Kreis nur noch drei übrig. Tierschutzverein Triberg und Umgebung e.V., so wie TSV St. Georgen u. U. e.V., um den es still geworden ist und TSV Villingen-Schwenningen e.V. welcher versucht das restliche Kreisgebiet abzudecken. Hüfingen selbst hat keinen Tierschutzverein. 

Die nun schon schwierige Situation verschärfte sich durch die Coronajahre weiter. Zuerst der Lockdown in dem sämtliche Tierschutzarbeiten zum Erliegen kamen und danach der enorme Zuwachs an Haustieren, insbesondere Katzen, wovon viele unüberlegt angeschafft wurden und als die Normalität wieder eintrat, dann doch nicht erwünscht waren.

Die jüngste Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte gibt finanziell schwachen Katzenbesitzer nun den Rest. Wer sich sein Tier noch leisten kann, überleg zweimal, ob Kastrieren und Kennzeichnen denn tatsächlich nötig ist und im Budget liegt.

Nicht kastrierte Halterkatzen (Katzen, die im Eigentum jemandes stehen) sorgen so für frisches genetisches Material in der verwilderten Population, schlimmer noch, es werden oftmals ausgehend von nur einer entlaufenen Kätzin ganz neue Populationen gegründet.

Die Tiere werfen bis zu dreimal im Jahr vier bis sechs Kitten und sind, während sie den ersten Wurf noch säugen, oftmals schon wieder trächtig. Die jungen Kater sind mit gut acht Monaten schon geschlechtsreif und nutzen ein Streifgebiet von fünf Kilometer, um zeugungsfähige Kätzinnen zu finden.

So vermehren sich nicht nur die Katzen rasant, sondern auch pathogene Keime, Viren und Bakterien. Der Zustand der Straßenkatzen ist besorgniserregend. Kaum ein Tier ist gesund, welches im Kreistierheim eingeliefert wird. Von offenen Wunden über Katzenschnupfen und Seuche ist alles dabei. Die Tiere leiden oft wochenlang und gehen qualvoll zugrunde, wenn sie nicht eingefangen werden. Und doch vermehren sie sich immer noch schneller als dass sie sterben. 

Schmerzen, Leiden, Schäden

2019 wurde im Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis eine Studie zum Durchseuchungsgrad der Straßenkatzen gemacht. 

Dabei bestätigte sich die hohe Krankheitsrate der Katzen. Im Jahr 2019 mussten 59% der eingelieferten Katzen gegen Endo- und Ektoparasiten (ausgenommen Giardien) behandelt werden. Es handelt sich hier um Erkrankungen durch z.B. Würmer und Flöhe, welche auch auf den Menschen übertragbar sind. Bei 35% war eine Behandlung mit Antibiotika erforderlich, um bakteriell verursachte Infektionen zu bekämpfen, darunter auch der Katzenschnupfen. 11% der Katzen erlagen trotz Behandlung ihrer Krankheiten oder mussten euthanasiert werden.

Bei 100 Jungtieren wurde festgestellt: 

Coronavirus (FCoV)GiardienParvovirus (FPV oder FPLV)
201931%72%43%
202077%85%29%



Felines Coronavirus (FCoV)

Erzeuger der felinen infektiösen Peritonitis (FIP) mit tödlichem Ausgang. Tiere, die nicht erkranken, können lebenslang infektiös für andere Katzen bleiben. Eine Impfung gibt es nicht, auch Halterkatzen sind gefährdet.

Giardien

Sind sehr widerstandsfähige Einzeller, die zu starken wässrigen Durchfällen führen. Durch Dehydration und Nährstoffmangel verenden die Infizierten schlussendlich ohne Behandlung qualvoll.
Sie sind auf den Menschen übertragbar und sind dort für die menschliche Giardiose verantwortlich.

Parvovirus (FPV oder FPLV), Katzenseuche

Katzenseuche ist hochgradig ansteckend und tödlich, bei Kontakt können auch geimpfte Halterkatzen erkranken.

Anzahl der Katzen

Die tatsächliche Anzahl der wildlebenden Katzen ist schwierig zu ermitteln, da sie bei uns im Schwarzwald, anders als in den südlichen Ländern, erst in Erscheinung treten, wenn sie deutlich auf Hilfe angewiesen sind. 

Durch eine statistische Berechnung kann man erahnen, wie viel Katzen alleine in Hüfingen wild leben und sich munter weiter vermehren. 


Das große Problem ist nun, dass die 312 nicht kastrierte Halterkatzen mit Freigang sich mit den 189 verwilderten Katzen verpaaren und so weiter den verwilderten Bestand am Leben erhalten.

Kosten

Die Unterbringung von Fundkatzen verschlingt ein Vermögen, jüngst 222.828,60 €.
Die Kosten steigen proportional zur der Anzahl Katzen und kehren jährlich wieder.


Im Kreistierheim Schwarzwald-Baar ist das Kapazitätslimit im Sommer immer erreicht und es ist nur eine Frage der Zeit, wann ein Aufnahmestopp verhängt werden muss. Da der Vertrag mit den Städten und Gemeinden zur Aufnahme von Fundtieren nur bis zur maximalen Kapazität des Kreistierheims gilt, sind diese dann selbst in der Pflicht eine Unterbringung für die Tiere zu finden. Gleichzeitig bedeutet dies, dass auch das Veterinäramt tierschutzrechtliche Beschlagnahmungen oder sichergestellte Tiere nicht einliefern kann.

Katzenschutzverordnung

Die nun beschlossene Katzenschutzverordnung soll Abhilfe schaffen. Sie besagt, dass Katzen mit unbegrenztem Zugang ins Freie von Ihren Haltern kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. So können sie den Wildbestand nicht weiter puschen und durch die Registrierung auf den Besitzer das Kreistierheim entlasten, da eine aufgefundene Halterkatze so direkt wieder zu ihren Besitzern zurückgebracht werden kann.

Die Katzenschutzverordnung erhält ihre Gültigkeit sechs Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe durch Stadt.

Auch die Katzenschutzverordnung entfaltet ihren Sinn nur durch Menschen, die sie befolgen. In den wenigsten Situationen werden Ordnungsämter oder das Veterinäramt die Gärten nach unkastrierten Tieren durchforsten. Sondern im Falle eines Falles, wie der z.B. die Population von über 40 Katzen, die sich bereits über die Dorfgrenzen hinweg in Hausen vor Wald vermehrt hatten, bestände eine gesetzliche Grundlage zur Auflösung so einer Situation auch gegen den Willen eines potenziellen Halters. So können auch die Kosten einer Kastration und Kennzeichnung dem Halter auferlegt werden.

Moderner Tierschutz ist eine Zusammenarbeit von Kommunen und engagierten Bürgern.

Angesprochen fühlen dürfen sich trotzdem auch Halter von Wohnungskatzen, da die Erfahrung sagt, es sind oftmals entlaufenen Wohnungskatzen, die nicht wieder nach Hause finden und ihr Leben als unkastrierte Straßenkatze beginnen. 

Kreistierheimleitung Nadine Vögel

Hüfinger Anteile an der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.KG wurden heute vom Bm und den CDU, FDP/FW/UWV Fraktionen verkauft

Die Gemeinderatssitzung zum esb Verkauf wurde von letzter Woche nach heute in den Urlaub unseres Fraktionssprecher verschoben. Aus diesem Grund haben wir beantragt den Entschluss auf die Sitzung am 27. Juli zu verschieben. Zudem wurden die Stadträte die letzten Tagen mit vielen Sichtweisen aus Leserbriefen und E-Mails konfrontiert.

Die Koalition aus CDU/FDP/FW hat dies abgelehnt, obwohl allen bekannt war, wie wichtig dies Peter Albert ist.

Für die Sitzung hat der Bm eine neue Sitzungsvorlage als Tischvorlage den Gemeinderäten hin legen lassen über die abgestimmt werden solle.

Aber ich will hier gar nicht lange reden. Es kam wie es immer kommt: die FDP/FW/UWV schließt sich der CDU und dem Bm an. Hiermit wurde gegen die Stimmen der SPD und uns dem Verkauf zugestimmt und die 3,7 Mio sollen in die Nahwärme fließen. (Abzüglich Steuer 3,2 Mio.)

Also 11 Stimmen für den Verkauf und 6 dagegen (SPD, Bürgerforum/DIE GRÜNEN Fraktionen.)

Die SPD hat tapfer gekämpft. Danke!

Die Rede von Michael Steinemann hierzu gibt es hier:

https://www.buergerforum-huefingen.de/

und von Peter Albert hier:

Explosion 1983 in Hüfingen

Am Freitag den 7. Oktober 1983 explodierte mitten in Hüfingen um 12:04 Uhr ein Kessel der Mohr KG . Die Druckwelle deckte im Umkreis von 200 Metern die Dächer ab. Bei dem Unglück kam der 36jährige Karl Vollmer aus Hausen vor Wald ums Leben.




Aufnahme von Karl Schweizer

Die Dr. Eugen Mohr – GmbH & Co. KG (Druckbehälterbau und Gummierungstechnik) ist heute in Hausen vor Wald, ausserhalb, am Bahndamm.

geheim und noch geheimer

28.05.2023

Die Geschichten um die falschen, geheimen Protokolle gehen weiter:

Im Dezember hatte unsere Fraktion wegen eines Verfahrensfehlers nicht mit abgestimmt. Der Fraktionssprecher hat es deutlich begründet und gefordert, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird. Eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ergab nun, dass dieses nicht im Protokoll stand und ein CDU-Mann das falsche Protokoll unterschrieben habe. Aus diesen Gründen haben wir jetzt angeblich keinen Einspruch erhoben. Es zählt lediglich was der Bm und die CDU erfinden.

Für die bahnbrechende Erkenntnis, dass wir nicht sagen oder tun, was wir sagen oder tun, benötigte die Kommunalaufsicht 4 Monate! Dies ist wohl der Grund, warum schon öfters angedroht wurde, den Hieronymus verbieten zu lassen. Dabei gibt es uns ja eigentlich gar nicht…

Beitrag vom 12. Januar 2023

Da wir inzwischen von der Kommunalaufsicht mehrfach und nach über einem Jahr auch vom Regierungspräsidium in Freiburg Nachricht erhalten hatten, dass das alles so super und ok ist, möchte ich den Beitrag wieder aus der Versenkung holen.

Ein Bm habe das Recht über seine Protokolle zu bestimmen und auch das Recht seine Wahrheit da rein zu schreiben. Was in den Protokollen steht, braucht nicht den Tatsachen zu entsprechen. Ein Bm kann also frei entscheiden, was wir angeblich gesagt hätten. Während der Stadtratssitzung die Protokolle zu lesen und sich danach beschimpfen zu lassen, tut also den gesetzlichen Vorgaben vollkommen Genüge. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt haben aber die Stadträte dieses „Protokoll“ zu unterschreiben.

Demokratie hatte ich in der Schule anders gelernt und im Grunde weiß ich nicht, was ich da als Stadträtin überhaupt soll. Zuhörerin bei einem mikroputinistischen Spektakel. Na, zumindest komme ich nicht in den Gulag, wenn ich doch mal was sage, sondern werde nur beschimpft. Gelebte Demokratie in Hüfingen!

Beitrag vom 24. Juli 2020

Auch wenn wir in einer sehr rückwärtsgewandten Stadt leben, in der Parität ein Schimpfwort ist, so ist Hüfingen doch in einem absoluter Spitzenreiter: In der Geheimhaltung sämtlicher Machenschaften und der dazugehörigen Protokolle, falls vorhanden.

Das Informationsfreiheitsgesetz wird einfach mal ignoriert und auch die Gemeindeordnung spielt nur eine marginale Rolle, also dann, wenn sie dem Bm gerade zupass kommt. Ansonsten werden die Gesetze geschickt verborgen und gedreht, dies alles mit dem Segen der Kommunalaufsicht des Schwarzwald-Baar-Kreises.

So hat es Tradition in Hüfingen, dass sogenannte Urkundspersonen die Protokolle der Stadtratssitzung in der Pause einfach mal schnell ungelesen unterschreiben.

Manch einer wundert sich, warum die Protokolle denn nicht gelesen werden. Dies ist ganz einfach: Die Protokolle werden den Stadträten nicht zu Kenntnis gebracht. Es gibt keine Aushändigung der Protokolle, weder auf Papier noch elektronisch. Falls ein Stadtrat auf das Rathaus geht, um seine gesetzliche Einsicht zu verlangen, dann wird er bewacht, damit er keine unerlaubten Fotos davon macht. Dies hat der Bm verboten.

Wer also unter der Woche weder Zeit noch Lust hat unter Bewachung im Rathaus zu sitzen, dem bleibt nur die Gemeinderatssitzung. Auch hier ist verboten, die Protokolle mit an den Platz zu nehmen. Deshalb kommt die neugierige Leserin an den Katzentisch, an dem sie lesen darf.

Was sagt der Bm dazu?

Er hat mir angeboten nachts mit ihm im Rathaus zu bleiben damit ich unter seiner Bewachung die Protokolle lesen kann.

Katzentisch an dem Protokolle zu unterschreiben sind

LÄNDLE LEBEN LASSEN

Volksantrag läuft noch! Bitte mitmachen und bei einer der Stellen unten abgeben.
Danke!

Baden-Württemberg ist ein Bundesland mit wunderschöner Natur, vielfältigen Kulturlandschaften und lebendiger Landwirtschaft – ein einzigartiger Flecken Erde und unser „Ländle“. Doch dass das so bleibt ist alles andere als sicher. Wir opfern Wiesen, Wälder und Felder ausgedehnten Betonwüsten und erschließen neue Wohn- und Gewerbegebiete, anstatt bestehenden Siedlungsflächen neues Leben einzuhauchen. Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der gravierendsten Umweltprobleme unseres Bundeslandes und bedroht nicht nur die hiesige Natur und Landwirtschaft, sondern auch die Lebensqualität in unserer Heimat. Schaut man auf die letzten 50 Jahre, so haben die letzten zwei Generationen so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie 80 Generationen zuvor. Doch mit jeder betonierten Fläche geht auch ein Stück unserer Identität verloren. Denn unser „Ländle“ schafft Vielfalt: Es ist Lebensraum, ernährt uns und gewährt Erholung und Inspiration – ein unersetzliches Gut, das es zu schätzen und zu schützen gilt. Also lasst uns gemeinsam den Flächenfraß in Baden-Württemberg stoppen!

https://www.laendle-leben-lassen.dehttps://www.laendle-leben-lassen.de

Die Initiative

Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag, und aktuell ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen, verursacht unter anderem durch den „Flächenfraß-Paragraphen“ 13b im Baugesetzbuch. Das ist deutlich zu viel, denn mit jeder neu versiegelten Fläche gehen Böden für die Lebensmittelproduktion, Landschaften, seltene Lebensräume und Biotope unwiderruflich verloren. Doch unser Boden ist eine endliche Ressource, mit der wir verantwortungsbewusst und sparsam umgehen müssen, um unsere eigene Lebensgrundlage zu erhalten.

Seit in Hüfingen die CDU ihre absolute Herrschaft angetreten hat, wurden über 30 ha Land auf unserer Gemarkung vernichtet!

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – aber nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 15 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände (darunter LNV, LBV, NABU, BLHV, BUND, uvm.) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

Der Volksantrag

Für unseren Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden, das Sie unten downloaden, ausdrucken und unterschreiben können. Eine digitale Unterzeichnung ist leider nicht möglich. Unterstützer/innen müssen neben der Angebe von Namen, Geburtsdatum und Adresse auch bestätigen, dass sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten. Der entsprechende Text zum Volksantrag „Ländle leben lassen“ befindet sich auf der Rückseite des Unterschriftenblatts.

Das unterschriebene Dokument kann in einer der Sammelstellen abgegeben werden. 

Diese sind:

Donaueschingen: BLHV , Geschäftsstelle Donaueschingen, Wasserstraße 16, 78166 Donaueschingen

Schwenningen: BUND Schwarzwald-Baar-Heuberg, Neckarstraße 120, 78056 VS-Schwenningen

Hüfingen: Freunde der Natur Hüfingen, Hauptstr. 52, 78183 Hüfingen


Unterstützen Sie den Volksantrag mit Ihrer Unterschrift – Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen gegen den Flächenfraß in Baden-Württemberg!

Volksbegehren – XXL-Landtag verhindern!

Volksbegehren der FDP Baden-Württemberg

Was schlägt die FDP vor?

Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate, die Sollgröße des Landtags bleibt aber unverändert bei 120.

Warum schlägt die FDP das vor?

Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln. Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 und verteilt 82 Mandate über Landeslisten, wie es die FDP vorschlägt, ist das Risiko von Überhangmandaten sehr, sehr klein. So erreicht man, dass der Landtag nicht weiter aufgebläht und auf seine Sollgröße rückgeführt wird.

Was passiert, wenn man das nicht macht?

Das Wahlrecht wurde jüngst so gefasst, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Damit kam ein weiterer Faktor hinzu, der das Parlament aufblähen kann, das Stimmensplitting. Durch die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme an einen Bewerber einer Partei und an eine Liste einer anderen Partei vergeben zu können, erhöht sich das Risiko einer unverhältnismäßigen Aufblähung noch weiter. Wählt die Bevölkerung nochmal genauso, wie bei der Bundestagswahl 2021 würde der Landtag gemäß einer Berechnung des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke statt der Sollgröße von 120 bei 216 Abgeordneten liegen und einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich kosten. Der Vorschlag der FDP würde die Sollgröße von 120 aber einhalten.

Leidet darunter die Bürgernähe, wenn die Wahlkreisgrößen sich annähernd verdoppeln?

Nein. Wo vorher 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren sollten, werden auch weiterhin 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren. Es gibt aber keine zusätzlichen Abgeordneten, die es für einen funktionierenden Landtag nicht braucht. Weder aus wissenschaftlicher Sicht wird künftig weniger repräsentiert, noch sind direkt gewählte Abgeordnete besser als über Listen eingezogene oder umgekehrt. Auch bei 38 Wahlkreisen wohnen die Abgeordneten schön verteilt im Landesgebiet, unterhalten dort ihre Wahlkreisbüros und kümmern sich um die Anliegen der Menschen vor Ort. Das Argument vermeintlich leidender Bürgernähe ist eine Scheindebatte, die von jenen befeuert wird, denen es um die eigenen Pfründe geht.

Warum wehren sich Grüne, CDU und SPD dann so gegen diesen Vorschlag?

Das aktuelle Wahlrecht erhöht die Wahrscheinlichkeit signifikant, dass der Landtag sogar über die bereits jetzt mit mehr als 28 Prozent zu hohe Größe von 154 Abgeordneten hinaus anwächst. Der FDP-Vorschlag schließt ein Anwachsen über 120 aber mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Das bedeutet, 34 der jetzigen Abgeordneten verlieren ihren Platz im Landtag. Mehr als 8.000 Euro Abgeordnetenentschädigung, weitere Vorteile und Privilegien wären dann weg. Bei einem größeren Landtag hingegen sind die Chancen für alle besser, erneut einzuziehen. Zudem müssten sich viele Abgeordnete durch die Zusammenlegung von Wahlkreisen der Herausforderung stellen, dass zwei Abgeordnete um eine Kandidatur konkurrieren müssten, die bislang in getrennten Wahlkreisen je eigens kandidiert haben. Es geht also um persönliche Motive der jetzigen Abgeordneten.

Warum nehmen die FDP-Abgeordneten dieses Risiko in Kauf?

Von den 18 FDP-Abgeordneten wären zehn direkt von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Die FDP-Abgeordneten sind aber der Meinung, dass es ein Privileg darstellt, die Bevölkerung im Parlament zu repräsentieren und Politik glaubwürdig sein muss. Das bedeutet, nach Ansicht der FDP-Abgeordneten darf es nicht sein, dass angesichts aller gegenwärtigen Krisen die Bevölkerung aufgerufen wird, zu sparen, die Parlamente aber immer fetter werden. Deshalb stellt jeder FDP-Abgeordnete seine eigenen, persönlichen Interessen hinter das Gemeinwohl zurück und nimmt den eigenen Mandatsverlust in Kauf. Dazu sind die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD nicht bereit.

Das spart Kosten, aber wird damit nicht an der Demokratie gespart?

Nein. Die Wahlpräferenzen der Bürgerschaft wären weiterhin genauso im Parlament abgebildet, wie bei mehr Abgeordneten auch. Mehr Abgeordnete bedeuten eben nicht mehr Demokratie. Ganz im Gegenteil wäre von vornherein eine rasche Handlungsfähigkeit des neu gewählten Landtags sichergestellt. Bei wesentlich mehr Abgeordneten hingegen müssten aber bspw. neue Räumlichkeiten besorgt, zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und ggf. der Plenarsaal umgebaut werden, was die Handlungsfähigkeit des Parlaments eher einschränken würde.

Die Grünen behaupten, der FDP-Vorschlag sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Was ist da dran?

Gar nichts. Die Grünen stellen 58 Abgeordnete, von denen sicher 20 nicht mehr über ein Direktmandat einziehen könnten, wenn der FDP-Vorschlag umgesetzt wird. Deshalb wurde das Argument aufgemacht, die Persönlichkeitswahl (also Direktmandate) und die Verhältniswahl (also Listenmandate) würden verfassungsrechtlich fragwürdig zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Das lässt sich leicht überprüfen und entkräften. Beim FDP-Vorschlag wären 38 Direktmandate zu 82 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt demnach 31,67 Prozent. Nach dem aktuellen Wahlrecht wären bei einem Wahlergebnis wie bei der Bundestagswahl 70 Direktmandate zu 146 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt 32,4 Prozent. Also nicht einmal ein Prozentpunkt Unterschied. Sofern die Grünen also ihre eigene Wahlrechtsreform nicht als verfassungswidrig bezeichnen wollen, darf man das getrost als Nebelkerze abtun.

Worin unterscheidet sich der Entwurf zum von der Ampel beschlossenen Wahlrecht für den Bundestag?

Für die Parlamentsaufblähung ursächlich ist das Missverhältnis zwischen gewonnenen Direktmandaten und tatsächlichem Stimmenanteil im Verhältnis zu den anderen Parteien. Man muss also diese Überhangmandate vermeiden, wenn man bei einem Zweistimmenwahlrecht vermeiden will, dass sich die Parlamente aufblähen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die Ampel hat die Möglichkeit gewählt nur so viele Direktmandate zu vergeben, wie durch die Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind. Das bedeutet, ein Direktmandatssieger, der aber nur 18,5 Prozent der Erststimmen auf sich vereinigen konnte, zieht unter Umständen nicht in den Bundestag ein. Die schlechtesten Wahlkreissieger werden so lange weggekappt, bis die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Der FDP-Vorschlag im Land hingegen wählt den Weg, die grundsätzliche Anzahl an Direktmandaten so zu verringern, dass es unwahrscheinlich wird, dass überhaupt Überhangmandate entstehen. Beide Herangehensweisen führen dazu, eine Aufblähung zu vermeiden.

Gesetzentwurf und Unterschriftenliste gibt es auf der Seite der FDP Baden-Württemberg:

https://www.fdpbw.de/volksbegehren

Unterschriftenliste kann auch im Büro in der Zeppelinstrasse 16 in Donaueschingen abgeholt oder eingeworfen werden.

Waldkindergarten „Wiesenkinder“ für Hüfingen

Die pädagogische Ausrichtung der Hüfinger Kindergärten folgt ausschließlich patriarchalen Richtlinien unter konfessioneller (5 Katholische, 1 evangelische) Trägerschaft und orientiert sich demnach an der klassischen Elementarpädagogik.

Deshalb haben letztes Jahr einige betroffene Hüfinger Eltern einen Verein gegründet, der mit einer naturnahen pädagogischen Einrichtung eine Alternative zu den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen bieten soll. Der DRK Kreisverband Donaueschingen e.V. konnte von den Zielen des Vereins überzeugt werden und übernahm Ende 2022 in Kooperation die Trägerschaft.

Der Kindergarten ist als Ergänzung zu den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen in Hüfingen zu sehen und wird keine Konkurrenz zum geplanten katholischen Aufbewahrungshort im neuen Gewerbegebiet werden!

Da der momentan herrschende Bm anscheinend eine Gefahr in einem freien, naturpädagogischen Konzept sieht, und Überparteilichkeit und Neutralität des Roten Kreuzes nicht die Werte seiner hiesigen CDU widerspiegeln, will der Bm die ehrenamtlichen Eltern unbedingt mit allen Mitteln ausbremsen.

Als Argument muss Geld dienen – was natürlich auch ein Naturkindergarten kostet. Ich will an dieser Stelle aber anführen, dass ein Bauwagen mit allerhöchstens 300.000 Euro dem Neubau im Ziegeleschle mit 4-5 Mio. entgegensteht. Mit dem Geld des Neubaus könnte man locker mindestens 15 Naturkindergärten bauen; was allerdings durchaus Unfug wäre. Aber die Frage warum die CDU das Geld der Stadt so großzügig in patriarchale Projekte verschwendet und an anderer Stellte angeblich kein Geld hat, darf ich durchaus stellen.

Aus diesen Gründen haben die – SPD und Bürgerforum/ Die Grünen – Fraktionen im Februar einen Antrag gestellt, den Verein Wiesenkinder e.V. in die Bedarfsplanung der Stadt Hüfingen aufzunehmen.

In der Stadtratsitzung heute am 30. März 2023 wurde der Antrag angenommen, nur der CDU Fraktionssprecher war dagegen.

Der Verein Wiesenkinder e.V. wird mit dem Träger DRK in die Bedarfsplanung 2024 der Stadt Hüfingen aufgenommen.

Literaturrecherche Mobilfunk

Da mal wieder die wildesten Gerüchte und Mutmaßungen rum gehen, möchte ich hier auf meine Untersuchung aus dem Jahr 2019 hinweisen. Auch wenn diese inzwischen vier Jahre alt ist, sind die Erkenntnisse heute noch die selben und es besteht zumindest in der Wissenschaft ein Konsens.

von Hannah Miriam Jaag am 19.08.2019

Da doch einige Behauptungen und Annahmen durch die Presse rauschen von wegen schädlich oder nicht schädlich vom Mobilfunk, habe ich mich dem Thema über die wissenschaftliche Literatur genähert. Hierfür habe ich die Veröffentlichungen von Januar-August 2019 herausgesucht und gelesen. Dabei habe ich sieben wissenschaftliche Veröffentlichungen gefunden die relevant wären und die ich hier kurz besprechen möchte.

Die erste Studie hat mich selber überrascht, es ist eine Studie aus Schweden bei der bei über 24.000 Menschen Kopfschmerzen, Tinnitus und Schwerhörigkeit in Bezug auf die Nutzung von Mobiltelefonen untersucht wurde (1).

Resultat der schwedischen Studie: Personen, die am häufigsten Mobiltelefone verwendeten, berichteten etwas häufiger über wöchentliche Kopfschmerzen als andere Benutzer. Dieser Befund verschwand jedoch nach Anpassung der Störfaktoren weitgehend und hing nicht mit der Anrufdauer bei GSM mit höheren HF-Frequenzen zusammen. Tinnitus und Hörverlust waren nicht mit der Anrufdauer verbunden.

In der zweiten Studie wurden die kognitive Fähigkeiten bei Kinder mit Handy untersucht (2).

Die Autoren sagen, dass frühere epidemiologische Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlenexposition von Mobiltelefonen zu inkonsistenten Ergebnissen geführt hätten.

Es wurden 619 Schüler zu Studienbeginn rekrutiert und Längsschnittdaten für 412 Schüler aus einer repräsentativen Stichprobe von 36 staatlichen, privaten und katholischen Schulen erhoben.

Es gab kaum Anhaltspunkte für einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und der kognitiven Leistung von Schülern (2).

Eine dritte Studie bietet einen ganz guten Überblick über die elektromagnetische Felder in verschiedenen Umgebungen und erläutert diese (3).

Bei einer vierten Studie wird es wieder spannender, weil es geht um Tumore des Gehirns und der Speicheldrüse und Verwendung von Mobiltelefonen (4). Hier handelt es sich um eine sogenannte „Meta-Studie“. Die Veröffentlichung kombiniert eine Vielzahl von Studien in einer Zusammenschau. Hier die Ergebnisse der Studie:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuellen Erkenntnisse aus allen verfügbaren Studien, einschließlich in-vitro-, in-vivo– und epidemiologischen Studien, keinen Zusammenhang zwischen dem Mobiltelefon Konsum und Tumoren erkennen lassen, die sich aus den am stärksten exponierten Organen und Geweben entwickeln. Angesichts des großen Forschungsaufwands zu diesem Thema ist davon auszugehen, dass potenziell nicht erkannte Risiken aus individueller Sicht gering sind und lange Latenzzeiten (> 15 Jahre), seltene Gehirntumorsubtypen und Mobiltelefon-Konsum im Kindesalter betreffen können. Um diesen geringen Risiken zu begegnen, ist eine qualitativ hochwertige Forschung mit genauer Expositionsabschätzung erforderlich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Dauer des MP-Anrufs allein die HF-EMF-Exposition des Gehirns nicht angemessen widerspiegeln wird.

Bei der 5. Studie geht es auch wieder um Krebs, insbesondere um diverse Hirntumore (5).

In einer populationsbasierten ökologischen Studie wurden die Trends von Hirntumoren in den Zeiträumen 1982–1992, 1993–2002 und 2003–2013 untersucht. Die Schlussfolgerungen der australischen Wissenschaftler ergaben keine Zunahme von Gehirntumor-Histologietypen oder Gliomlokalisationen, die auf Mobiltelefone zurückgeführt werden können.

Dann in der 6. Studie ergaben sich dann doch Auswirkungen von Mobilfunkmasten neben Schulen auf die Konzentrationsfähigkeit von Schulkindern (6). Allerdings gibt der Autor – ein Professor Sultan Ayoub Meo von der King Saud Universität in Riad – zu, dass seine Statistik mangelhaft sei. Er belegt seine Aussagen dann aber mit einigen hochkarätigen Veröffentlichung unter anderem einer vom Max-Planck-Institut für neurologische Forschung (7).

Bei dieser 13-seitigen Veröffentlichung scheint es sich um sowas wie ein Standardwerk zu handeln. Es wird sowohl die Blut-Hirn Schranke genau behandelt wie auch alle anderen physiologischen und neurologischen Zusammenhänge. Ich will hier nur kurz die Schlussfolgerungen des Max-Planck-Institut für neurologische Forschung aus (7) zusammenfassen:

Gegenwärtig gibt es kaum Hinweise darauf, dass eine gepulste oder kontinuierliche Mikrowellenexposition bei Leistung und Frequenzen im Zusammenhang mit der Mobilkommunikation die Funktionsfähigkeit und strukturelle Integrität des Gehirns beeinträchtigen könnte. Unter experimentellen Bedingungen konnten die meisten der bisher gemeldeten positiven Ergebnisse auf thermische Effekte zurückgeführt werden. Es ist unwahrscheinlich, dass solche Effekte bei regelmäßiger Verwendung von Mobiltelefonen auftreten, da die emittierte Gesamtleistung viel zu niedrig ist, um die Körpertemperatur zu erhöhen, und weil lokale Erhöhungen der Gehirntemperatur, falls vorhanden, durch die thermostabilisierende Wirkung des zirkulierenden Blutes verhindert würden.

Andere biologische Störungen, die unter Versuchsbedingungen beobachtet werden, können mit verfahrensbedingten Nebenwirkungen wie Immobilisierungsstress zusammenhängen, unter denen nicht betäubte Tiere leiden. Versuchsanordnungen sollten daher so konzipiert werden, dass die tatsächlichen Expositionsbedingungen für menschliche Benutzer von Mobilkommunikationssystemen nachgebildet werden.

Ebenso sind Wechselwirkungen mit menschlichem Verhalten oder neurologischen Erkrankungen bestenfalls minimal. Insbesondere konnte kein signifikanter Zusammenhang mit der Inzidenz oder dem Wachstum von Hirntumoren unter experimentellen oder klinischen Bedingungen hergestellt werden.Negative Daten schließen die Möglichkeit geringfügiger mikrowelleninduzierter biologischer Wirkungen auf das Gehirn nicht aus. Je geringer diese Nebenwirkungen sind, desto geringer ist ihr Beitrag zum kombinierten Gesundheitsrisiko, das andere Umwelteinflüsse auf das Gehirn ausüben können. Diese Schlussfolgerung steht möglicherweise im Widerspruch zu den offensichtlichen, aber wenig untersuchten Stressreaktionen, die viele Personen erfahren, wenn sie sich über rücksichtslose Benutzer von Mobiltelefonen ärgern. Beträchtliche Gesundheitsrisiken ergeben sich auch aus der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen, die durch Mobiltelefonie während der Fahrt verursacht werden.Weitere Forschungen sollten sich daher auf diese indirekten Auswirkungen der Mobiltelefonie konzentrieren, die sich letztendlich als schwerwiegendere Belastung für die Gesundheitssysteme herausstellen können als die vermutlich vernachlässigbaren biologischen Störungen.

Professor Sultan Ayoub Meo will seine Studie mit einer weiteren wichtigen amerikanischen Veröffentlichung belegen. In dieser Studie wurde schon 2004 gezeigt, dass die aktuellen Beweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Krebs und Exposition gegenüber Hochfrequenzenergie schwach und nicht überzeugend sind (8).

Fazit aus der Recherche von Januar-August 2019

Die einzige wissenschaftliche Veröffentlichung von 2019 die den Mobilfunk kritisch sieht, hat nicht nur keinerlei Beweise für die Behauptung, sondern in den zitierten Journals steht auch das Gegenteil der Behauptung.

Umweltauswirkungen

Die siebente Veröffentlichung dieses Jahr, die ich zu diesem Thema gefunden habe, war ein hoch interessanter Übersichtsartikel über verschiedene Strahlungen und deren Auswirkungen auf Insekten (9).

Jedem Interessierten rate ich, diesen Artikel mal anzuschauen. Es wird einsichtlich in Diagrammen erklärt, was es überhaupt für Strahlung gibt und wie sich sich auswirken.

Was bei dem Artikel deutlich raus kommt:

Die Lichtverschmutzung ist unser größtes Problem!

Zusammenfassung

Es gibt entgegen vielen Behauptungen einen wissenschaftlichen Konsens in Sachen Mobilfunk. Von daher hat die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) natürlich recht. Ich empfehle dringend allen, die sich erst mal einen Überblick auf Deutsch verschaffen wollen die Lektüre des hervorragenden Artikels von Andreas Hirstein am 27.04.2019 in der NZZ

Literatur

(1) Headache, tinnitus and hearing loss in the international Cohort Study of Mobile Phone Use and Health (COSMOS) in Sweden and Finland (July 2019); International Journal of Epidemiology; Anssi Auvinen et al.; https://doi.org/10.1093/ije/dyz127

(2) Uncertainty Analysis of Mobile Phone Use and Its Effect on Cognitive Function: The Application of Monte Carlo Simulation in a Cohort of Australian Primary School Children (July 2019);
Int. J. Environ. Res. Public Health 2019, 16(13), 2428; https://doi.org/10.3390/ijerph16132428

(3) Radio Frequency Electromagnetic Fields Exposure Assessment in Indoor Environments: A Review (März 2019)
Int. J. Environ. Res. Public Health 2019, 16(6), 955; https://doi.org/10.3390/ijerph16060955

(4) Brain and Salivary Gland Tumors and Mobile Phone Use: Evaluating the Evidence from Various Epidemiological Study Designs. (April 2019); Annual Review of Public Health Volume 40, 2019 Röösli, pp 221-238;
https://www.annualreviews.org/doi/full/10.1146/annurev-publhealth-040218-044037

(5) Mobile phone use and incidence of brain tumour histological types, grading or anatomical location: a population-based ecological study. (Dezember 2018); Public health; Ken Karipidis et al;
https://bmjopen.bmj.com/content/8/12/e024489.long

(6) Mobile Phone Base Station Tower Settings Adjacent to School Buildings: Impact on Students‘ Cognitive Health (Januar 2019); American Journal of Men’s Health; Sultan Ayoub Meo et al; 
https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1557988318816914

(7) Effects of Electromagnetic Radiation of Mobile Phones on the Central Nervous System (2003); Bioelectromagnetics 24:49 ^ 62 
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/bem.10068

(8) Mobile phones, mobile phone base stations and cancer: a review (2005); International Journal of Radiation Biology https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/09553000500091097

(9) Risk to pollinators from anthropogenic electro-magnetic radiation (EMR): Evidence and knowledge gaps; Science of The Total; Volume 695, 10 December 2019; Environment
https://doi.org/10.1016/j.scitotenv.2019.133833

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