Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Und zwar mehrere unterschiedliche freie Träger. Auch sollte, unter normalen Bedingungen, eine Auswahl unter den verschiedenen Trägern ermöglicht werden.
Ein neuer, junger Verein arbeitet nun aktiv daran, das Angebot der Kinderbetreuung in Hüfingen zu erweitern.
Wiesenkinder
Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen.
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein Wiesenkinder e.V. – Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen mit Sitz in Hausen vor Wald verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Ziel und Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zum Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, weltoffenen und naturverbundenen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu leisten, insbesondere der individuellen und sozialen Entwicklung und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (angelehnt an §1 Kinder- und Jugendhilfegesetz).
(3) Der Verein hat des Weiteren zum Ziel, die Trägervielfalt in der Kleinkindbetreuung auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen zu ergänzen und zu gewährleisten.
(4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Planung, Organisation und Errichtung eines Naturkindergartens für Kinder bis zum Schuleintritt.
(5) Der Verein ist in weltanschaulicher, sozialer, politischer und religiöser Hinsicht neutral.
(6) In seiner Funktion fördert und unterstützt der Verein das Projekt „Errichtung einen Naturkindergarten auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen“ und begleitet die anstehenden Gestaltungsprozesse organisatorisch, strukturell, finanziell sowie planerisch.
Mitglieder entrichten pro Person im Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25,00 €. Fördermitglieder sind solche Personen, die nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sind. Sie unterstützen den Verein mit einem Mitgliedsbeitrag zur Förderung in beliebiger Höhe, mindestens jedoch mit 10,00 € pro Person im Kalenderjahr.
15.06.2022 Michael Steinemann, von der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion
Als Fraktion sind wir stets bestrebt die Verbesserung der Lebensqualität in unserer attraktiven Gesamtstadt im Auge zu haben. Zugegeben, an vielen Stellen ist dies gar nicht so einfach. So kann es bei vielen Ideen hohe Hürden geben, weit auseinandergehende Ansichten über die Auswirkungen, hohe Kosten, u. v. m.
In den letzten Monaten hat sich unsere Fraktion unter anderem zwei Projekten gewidmet auf die der vorhergehende Satz so nicht zutrifft. Wir sind der Meinung, mit relativ wenig Aufwand könnte man zwei „Baustellen“ beenden. Der Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt. So gibt es mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen (u. a. vom GVV Umweltbüro und des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz). Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen gegen einige Landwirte in Behla. Auch um unsere Landwirte zu schützen, haben wir nun beantragt, dass diese „wilde“ Ansammlung von Teilfakten, Gerüchten und Anschuldigungen durch einen unabhängigen Gutachter sortiert, untersucht und analysiert wird. Der Schutz des Gewässers kommt übrigens nicht nur Tier und Umwelt zugute, sondern letztendlich auch der Aufenthaltsqualität beim idyllischen Weiher.
Die Aufenthaltsqualität – aber auch insbesondere die Lebensqualität – wollen wir eben- falls in der Hüfinger Innenstadt verbessern. Im März haben wir einen Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung beginnend vom neuen Kreisverkehr Dögginger Straße/Schaffhauser Straße, über die Hauptstraße, bis einschließlich Donaueschinger Straße gestellt. Möglicherweise können noch andere Stellen miteinbezogen werden. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderat und Verwaltung sollen im laufenden Prozess des Lärmaktionsplanes der Stadt Hüfingen ihre Ansichten äußern können. Eine Reduzierung auf 30 km/h auf dieser vielbefahrenen Durchgangsstraße ist aufgrund der Viel- zahl von emissionsbetroffenen Anwohnern erforderlich. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtsregeln ist nahezu kostenlos, effektiv und schnell umsetzbar. Nennenswerte Nachteile gibt es keine. Wir sehen übrigens keine zu erwartenden Umsatzeinbußen für den anliegenden Einzelhandel und Gastronomie, sondern im Gegenteil, wir bewerten es als Chance zur Attraktivitätssteigerung. Weniger Lärm, weniger Geruchsemissionen, mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, mehr Zuspruch durch Kunden.
Viele Navigationsgeräte würden ortsfremde Autofahrer in den vergangenen Wochen erst gar nicht durch die Hüfinger Innenstadt lotsen, wenn sie anstatt der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nur noch „30“ einkalkulieren würden. Wir machen uns für eine lebendige und verkehrsberuhigte Stadtmitte stark.
15. Juni 2022 von Bene Müller, Vorstand solarcomplex AG
solarcomplex hat im Auftrag der Gesellschafter der Betreibergesellschaft im Dezember 2021 einen BImSchG-Antrag (Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz) für den Windpark Länge gestellt.
Obwohl das nicht verpflichtend ist, hat solarcomplex das sogenannte förmliche Verfahren mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt.
Aufbau der Windkraftanlage auf dem Auenberg 1990 in Hausen vor Wald
Der öffentliche Teil des Verfahrens wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar als zuständiger Genehmigungsbehörde eingeleitet. Die am Projekt beteiligten rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften hoffen, daß bis Ende 2022 eine Genehmigung erteilt wird und der Bau in 2023 beginnen kann.
Die 6 Windkraftanlagen sollen einen jährlichen Stromertrag von knapp 60 Mio kWh liefern und würden damit einen spürbaren Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg liefern. Für die Nutzung heimischer erneuerbarer Energien sprach schon immer der Klimaschutzaspekt. Inzwischen aber auch der Kostenvorteil und die Unabhängigkeit, welche wir dadurch gegenüber fossilen Energieimporten aus autoritären Ländern erlangen. Das erkennen immer mehr Menschen und Firmen, viele leider erst mit dem Krieg gegen die Ukraine. Gleichwohl wird es einige unverbesserliche geben, welche auch jetzt noch den Windpark Länge bekämpfen.
Blick über Behla auf die Länge und Fürstenberg
Von daher geht solarcomplex davon aus, daß gegen eine Genehmigung erneut geklagt wird. Das Geld für Gerichts- und Anwaltskosten wurde bereit gestellt und ist im Gesamtinvest von rd. 45 Mio Euro enthalten.
Gerade eben hat das lokale CDU Patriarchat und sein Bürgermeister wieder einen riesen Rabatz gemacht, wegen bestimmter Zäune auf dem Hohen. Ihre Regeln müssten unbedingt eingehalten werden. Von wem?
Auf der Länge von Fürstenberg wurden geschützte Feldhecken unwiederbringlich zerstört!
Längewiese auf dem Flurstück 1487. Die zertörten Hecken sind mit Pfeilen markiert.
Wohlgemerkt das Flurstück und das geschützte Biotop gehören der Stadt Hüfingen. Also uns allen!
Es ist schon merkwürdig, dass bestimmte Landwirte Frevel wie das Zerstören von Biotopen oder das Vergraben von Bauschutt nur auf gepachtetem Land oder auf Land das sie der Stadt verkaufen wollen vollführen? Sie bringen damit ihren ganzen Berufsstand in Verruf und spotten allen ehrlichen Menschen.
Ein bizarrer Funfakt am Rande: Der Landwirt hat teilweise Weizen eingesät, nach dem Entfernen der Wurzelstöcke von den Schlehen, Heckenkirschen, Holunder und wie sie alle hießen:
Auch wenn die regionalen Hofberichterstatter aus bekannten Gründen bei Frevel an der Natur, Umwelt und Kultur weg sehen, so heißt es nicht, dass auch das Landratsamt blind ist.
Wohin soll dies alles hier noch führen? Wieso macht man das, ständig und immer wieder?
Da der Südkurier wieder falsche Behauptungen aufstellt, wollte ich hier die Stellungnahmen vom „Naturschutz“ noch einmal hervorheben.
Die Meldung unten vom 20.01.2022 im Südkurier entspricht nicht der Wahrheit.
Es gab keine Diskussionen, keine Ausgleichsmaßnahmen, da nach 13b gebaut wird und keiner vom Naturschutz ist zufrieden. (Davon abgesehen ist das über die Römer auch Mist.) Einzig und alleine das Landratsamt hat die Abholzung der Streuobstwiese genehmigt. Dies wird vom Südkurier harmlos als „Umwandlung“ bezeichnet.
Alles schien perfekt zu laufen. Auch Diskussionen mit dem Naturschutz um Streuobstwiesen und Ausgleichsmaßnahmen, fanden für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ende.
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
In Hüfingen werden manche Gesetze besonders ausgelegt, als wichtig erachtet und durchgesetzt, andere Gesetze werden ignoriert. Je nachdem, wie es momentan den Herren in den Kram passt.
Das Gesetz oben zählt zu den lästigen Gesetzen und wird deshalb ignoriert. Dies geschieht zum Teil mit Wissen der Unteren Naturschutzbehörde die mir schon mitgeteilt hat, dass dieses Gesetz im Schwarzwald-Baar Kreis nicht „so eng gesehen wird“
In Fürstenberg wird nach dem berühmten Beton-Paragraph gebaut. Der § 13b des Baugesetzbuches erlaubt es Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung durchzuziehen.
Und genau dies geschieht in Fürstenberg. So wurde im Winter schon vorsorglich ein Teil der Streuobstwiese gefällt. Auf Grund der Besonderheiten des Beton-Paragraphen wurden die Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) gleich gar nicht untersucht.
Bleiben wir lieber bei der Aussage des Ortsvorstehers, dass alte Obstbäume ja keinen Wert haben. Genau so wenig Wert wie das Bundesnaturschutzgesetz. Mann ist ja keine Fledermaus oder gar ein Insekt.
Aber kommen wir zu den Kompensationsmaßnahmen, die ja wegen 13b nicht gefordert werden, die aber die Stadt Hüfingen vielleicht trotzdem durchführen könnte.
Eigentlich würde sich hier unser Umweltbüro anbieten, das ja auch von Hüfingen mit finanziert wird, aber leider hat sich der Hüfinger Bürgermeister dafür entschieden nicht mit kompetenten Menschen Rücksprache zu halten.
Was ist überhaupt eine Streuobstwiese?
Bei einer Streuobstwiese stehen hochstämmige Obstbäume auf Wiesen, Weiden oder Mähweiden. Dies hat sogar das Planungsbüro begriffen. Deshalb wurde im Bebauungsplan die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefordert.
Als Hochstamm bezeichnet man Obstbäume, deren Kronenansatz in mindestens 180 – 220 cm Höhe liegt – gültige bundesweite Norm seit 1995. Bundesweit? Nein, nicht in Baden-Württemberg. Deshalb werden in Baden-Württemberg aus Kosten- und Intelligenz- gründen von den Kommunen die falschen Bäume nachgepflanzt.
Unser Antrag die Hochstämme mit mindestens 180 cm zu spezifizieren wurde vom Gemeinderat Hüfingen abgelehnt. In diesem Fall wohl zufällig nicht aus Kostengründen, sondern wegen des anderen Grundes.
Falls einer meiner Leser mal in den Genuss kommt eine Streuobstwiese anzulegen, wollen wir Ihnen daher das Know-How zur Pflanzung der ökologisch so wertvollen Obst-Hochstämme geben.
Der Erfolg der Pflanzung hängt maßgeblich von der Qualität des Pflanzgutes ab. Die Obst-Hochstämme sollten folgenden Qualitätskriterien entsprechen:
Hochstämme mit Stammhöhe >180 cm
Stammumfang in 1 m Stammhöhe mindestens 7-8 cm
Krone aus mindestens 4 starken Leittrieben
Veredlungsstelle mindestens 10 cm über den Wurzeln
Veredlungsunterlage: Sämling oder stark wachsende vegetativ vermehrte Unterlage
Alter Birnbaum auf dem Bauplatz in Fürstenberg
Der SPD war übrigens der Zerstörung nicht genug in Fürstenberg und es wurde gefordert die obere Streuobstwiese wegen einer „Verdichtung“ auch noch platt zu machen.
Weil, wenn man Fledermäuse nicht sieht, gibt es sie selbstverständlich auch nicht.
Für alle Mitarbeiterinnen in katholischen Kindergärten gilt: Durch ihre Tätigkeit tragen diese dazu bei, dass die jeweilige Einrichtung ihrenTeil am Sendungsauftrag der katholischen Kirche erfüllen kann. Deshalb muss sich das gesamte Handeln und „Sein“ der Einrichtung an der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche ausrichten. „Der kirchliche Dienstgeber kann pastorale, katechetische sowie in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben nur einer Person übertragen, die der katholischen Kirche angehört.“ (Grundordnung des kirchlichen Dienstes)
Die Folge davon ist, dass
alle Erzieherinnen in katholischen Kindergärten katholisch sind, und
„die rechte Gesinnung“ nachgewiesen werden muss.
Dies sorgt für eine Selektion der Bewerberinnen für Stellen in diesen Kindergärten!
Wenn Eltern ihr Kind in einen katholischen Kindergarten bringen, haben sie es automatisch mit einer eingeschränkten Auswahl an Erzieherinnen zu tun. Dies mag von manchen Eltern gewünscht sein. Aber diese Eltern bezahlen auch gerne eine Kirchensteuer.
Was ist mit allen anderen Eltern?
Diese müssen in Hüfingen lange Fahrten auf sich nehmen, um ihre Kinder in städtische Kindergärten zu bringen. Trotzdem werden ihre Steuern an die Kirche gezahlt, um Kinder im römisch-katholischen Dogma zu erziehen.
Laizismus in Deutschland
Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche, hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest.
Christliche Kindergärten werden vom Staat grundsätzlich im Rahmen der Grundversorgung gefördert. Dies heißt am Beispiel Hüfingens, dass die Stadt Kindergärten plant, baut und dann später der Kirche absolute Hoheit über die Erziehung der Kinder gibt. Ja, die Kirche auch noch dafür bezahlt.
Hüfingen ist nicht attraktiv für junge Erzieherinnen, die sich nicht in das alte patriarchale Dogma einfügen möchten. Eltern die ihre Kinder lieber in Toleranz, Naturverbundenheit und auf Augenhöhe mit anderen Kulturen aufwachsen sehen möchten, müssen hohe Kosten und weite Wege in Kauf nehmen.
Es ist mir durchaus klar, dass die Stadt Hüfingen seit einiger Zeit kein begehrter Arbeitgeber mehr ist. Aber der Kirche viel Steuergeld zu bezahlen und den Eltern keine Auswahl zu lassen, kann und darf nicht die Lösung für junge Familien sein.
Rede Michael Steinemann, der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 21. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Pandemie hat uns nun fast zwei Jahre im Griff. Ich hoffe, irgendwann im nächsten Jahr können wir mal behaupten: WIR haben die Pandemie im Griff. Alle politischen Ebenen vom Bund bis zu uns auf kleiner Kommunalebene spüren die Auswirkungen. Gesellschaftlich, aber auch wirtschaftlich und nicht zuletzt finanziell. Wenn ich das Zahlenwerk anschaue, sehe ich aber eine zuversichtliche und seriöse Planung fürs nächste Jahr. Wir alle hier am Tisch waren zur Zurückhaltung aufgerufen und haben dies auch umgesetzt. Bevor ich aber in die Zukunft blicke, möchte ich kurz die vergangenen zwölf Monate Revue passieren lassen.
Fraktionssitzung am 18. April 2021
Die Stadt Hüfingen hat viel investiert, trotz oder gerade wegen der Pandemie. Vereine wurden unterstützt durch erhöhte Corona-Zuschüsse, auch das neue Vereinshaus Fürstenberg möchte ich nennen, aber auch kleinere Unterstützungen, egal ob es Mähroboter oder Schankstände sind. Für unsere öffentlichen Einrichtungen, ob Hallenbad, Sauna, Museen oder Hallen war es vermutlich das härteste Jahr der letzten Jahrzehnte. Selbstverständlich denke ich da nicht nur an entgangene Umsätze, sondern an die vielen potentiellen Besucher und Gäste die durch Zwangsschließungen ins Leere schauten.
Vereinshaus Fürstenberg
Das kommunalpolitische Thema des Jahres war mit Sicherheit der Bürgerentscheid am 26. September. Unsere Demokratie und das Zusammenleben und das Zusammenarbeiten muss auch mal völlig unterschiedliche Ansichten aushalten. Jeder Mensch tickt anders. So sind auch die Emotionen anders. Das hat man bei der hitzigen Debatte immer wieder gemerkt. Alle sind auch angehalten, dass Bürgerentscheide nur die Ausnahme darstellen dürfen. Hierfür hat der Gesetzgeber ja nicht ohne Grund gewisse Hürden für das Herbeiführen von Bürgerentscheiden festgelegt.
Hüfingen ist ohne Zweifel attraktiv. Das sieht man nicht zuletzt bei der Einwohnerentwicklung. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch alles andere an Infrastruktur mehr oder weniger auch mitwachsen muss, damit alles im Gleichgewicht bleibt. Dieses Wachsen kann aber nur unter der Rücksichtnahme von Ökologie und dem Schutz vor Emissionen wie Straßenlärm stattfinden. Alles andere wäre nicht langfristig gedacht.
Bei den Neubaugebieten sind wir in Behla im Rekordtempo bis zum Spatenstich in der letzten Woche marschiert. Fürstenberg und Hausen vor Wald sind da ein wenig langwieriger. Gerade aber Sumpfohren macht mir große Sorgen, da wir den jetzigen Bauboom dort gut brauchen könnten, aber noch viel hängt dort in der Schwebe. Für Behla müssen wir baldmöglichst die Preise für die Bauplätze beschließen.
Egal ob Neubaugebiet für Wohnbedarf oder für Gewerbe, wir werden auch künftig uns stark machen, vor allem in die Höhe zu bauen und mit unseren Flächen mit Bedacht umzugehen. Zuletzt war das ja vor nur wenigen Monaten bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal in aller Munde.
Mit Sorge schauen wir auf die Personalsituation im Bauamt. Das Personal-Karussell drehte sich in der dortigen Leitungsstelle leider viel zu schnell. An dieser Stelle an alle Mitarbeiter im Bauamt, auch an Sie Herr Bürgermeister, die diese Lücke gemeinsam fachlich irgendwie schließen mussten, damit es nicht zu einem kompletten Stillstand kommt, einen herzlichen Dank für die zusätzlich geleistete Arbeit.
Es wird keine Steuererhöhungen geben! Das ist für die Bürger sicherlich die wichtigste Erkenntnis des Haushaltsplans 2022. Wenn ich auf Nachbargemeinden schaue, ist dies keine Selbstverständlichkeit. Dies schließt wiederum Gebühren, die ja eine direkte Gegenleistung abdecken sollen, natürlich nicht mit ein. Hier sind wir gefordert, Gebührenanpassungen regelmäßig im Auge zu behalten, damit es nicht alle 10 Jahre zu massiven Erhöhungen kommt. Am massivsten werden dies im nächsten Jahr zynischer Weise nicht die Betroffenen selbst, sondern deren Erben bemerken. So mussten wir u. a. die Friedhofsgebühren stark erhöhen. Wir müssen aber als Stadt darauf achten, nicht in allen Lebensbereichen ein Zuschussbetrieb zu werden.
2021 aber auch in den Vorjahren stand finanziell die Erweiterung der Lucian-Reich-Schule im Fokus. Insgesamt haben wir als Stadt knapp 14 Mio. EUR in kürzester Zeit für dieses Projekt investiert. Eine wirkliche finanzielle Herkulesaufgabe, die sich in dieser Größenordnung so schnell nicht wiederholen darf.
Hüfingen ist die letzten Jahre im Personalbereich immer sehr auf Sicht gefahren. Die Verwaltung ist nicht aufgebläht, sodass wir – anders als umliegende Kommunen – keine Überlegungen über Stellenreduzierungen verschwenden brauchen. Im Gegenteil, wir als Arbeitgeber müssen uns überlegen mit welchen Benefits wir genügend gute Mitarbeiter in den Öffentlichen Dienst bekommen und langfristig an die Stadt Hüfingen binden.
Exotische Projekte oder freiwillige Mammutvorhaben wird es im nächsten Jahr nicht geben. Wir sind sehr bemüht den gesetzlichen Pflichtaufgaben nachzukommen. Alles andere wäre in diesen doch unsicheren Zeiten unseriös und nicht vertretbar. Einziger nennenswerter Luxus, wenn man es überhaupt so nennen darf, wird der kürzlich mit großer Mehrheit beschlossene Kreisverkehr im Bereich der Dögginger Straße mit ca. 1 Mio. EUR werden. Davon werden aber voraussichtlich alle Bürgerinnen und Bürger jahrzehntelang profitieren. Die größte Ausgabe in den Ortsteilen wird ebenfalls in den Straßenbereich gehen, konkreter gesagt in die Haidenbachbrücke über den Aubach in Mundelfingen, die nun mit über einer halben Millionen Euro vor der Sperrung gerettet wird. Eine genauso wenig aufschiebbare Maßnahme ist die Ertüchtigung des Brandschutzes der Festhalle in der wir uns gerade befinden. Das ist ebenfalls kein Luxus, sondern gesetzliche Notwendigkeit, auch wenn man von der eingeplanten Summe von 500.000 EUR ruhig etwas erschrecken darf. Alles in allem sind im nächsten Jahr Investitionen von fast 10 Mio. EUR vorgesehen. Zwar ist die Summe vergleichbar mit den beiden Vorjahren, allerdings liegt der Fokus nun eher Richtung Straßen- und Kanalbau, sprich beim Erhalt der jetzigen Infrastruktur.
Lobend erwähnen möchten wir die eingestellten 80.000 EUR für die Säuberung des Behlamer Weihers.
Die volle Wucht der Baukostensteigerung der letzten Monate spüren wir als Stadt nun auch mit dem Neubau des Vereinshauses Fürstenberg. Immerhin befinden wir uns hier im Endspurt, fürs nächste Jahr werden noch 354.000 EUR übertragen aus 2021. Die Fürstenberger Vereine hatten vermutlich das große Glück, dass der Baubeschluss knapp vor Beginn der Baukostenexplosion herbeigeführt wurde. Der Kostensprung ist schon gewaltig. Aber das Glück ist ja mit den Tüchtigen.
Hüfingen ist noch schuldenfrei. Das ist aber nicht in Stein gemeißelt. Zu unserer Überraschung planen wir 2022 mit einem leichten Überschuss. Corona wird noch vieles durcheinander wirbeln, auch einige Bereiche des vorgelegten Zahlenwerks. Umso positiv überraschter sind wir, dass sich unsere Steuereinnahmen in diesem Jahr aber auch 2022 relativ robust gegen die Pandemie und seine Folgen zeigen. Hoffen wir, dass dies so bleibt.
Zum Schluss danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Hüfingen für die engagierte Arbeit tagtäglich für unsere Gemeinde. Auch ihre Arbeit unterschied sich durch die Pandemie in diesem Jahr sehr stark von der Vergangenheit und war sicher nicht immer einfach. Ich denke da nur mal an sehr kurzfristige Allgemeinverfügungen des Landes, die am Folgetag von den Kommunen umzusetzen waren. Mein besonderer Dank geht heute auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei und der Stadtkasse.
Vielen Dank!
Wirtschaftsplan
Laut Wirtschaftsplan werden wir die Schwarze Null knapp verfehlen. Meines Erachtens sollen Stadtwerke Gewinne erwirtschaften. Dieses Ziel erreichen wir nun zum zweiten Mal in Folge nicht. Hallenbad und Sauna machen in diesem Jahr ca. 800.000 EUR Verlust, im kommenden Jahr 700.000 EUR. Um bei unseren Stadtwerken nicht längere Zeit mit Verlusten zu leben, bliebe ja aktuell nur im Bereich der Wasserversorgung die Gewinne durch höhere Gebühren zu steigern um an anderer Stelle die beschriebenen Verluste auszugleichen. Die Pandemie besser gesagt die Zwangsschließungen von Sauna und Hallenbad macht es uns natürlich etwas schwierig, für 2021 und 2022 repräsentative Zahlen herauszulesen. Auf der anderen Seite gehören schlechte Zahlen genauso wie gute Zahlen zum Geschäft und können nicht einfach ausgeblendet werden. Die Zukunftsfrage des aquari, das ob und wie, wird vermutlich in den nächsten 1 bis 2 Jahren fallen müssen. Ich wünsche mir im Gemeinderat eine offene Debatte mit dem Aufzeigen aller Vor- und Nachteile der verschiedenen denkbaren Varianten. So wie wir es zuletzt auch beim Thema Kindergarten und Schaffhauser Straße in Gemeinderatssitzungen und Klausurtagungen angegangen sind. Hierfür nochmals nachträglich einen herzlichen Dank.
Auch wenn bei der Wärmeversorgung nur ein Mini-Gewinn zu verzeichnen ist, sind wir fest überzeugt, dass das künftig neben der Wasserversorgung unser Zugpferd in den Stadtwerken sein wird. Hier bedanken wir uns besonders bei allen beteiligten Akteuren des Nahwärmeverbunds.
Wir stimmen dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2022 zu und bedanken uns herzlich bei allen Mitarbeitern der Stadtwerke für ihre Arbeit.
Am 1. Januar 1972 ist Fürstenberg offiziell ein Teil der Gesamtstadt Hüfingen geworden. Der Hieronymus wird hierzu noch einen größeren Artikel veröffentlichen. Bis dahin muss die geneigte Leserin mit meinem Kommentar hierzu vorlieb nehmen.
Leider wurde der Stadtteil Fürstenberg von der Stadt Hüfingen vergessen, wie auch schon Sumpfohren im April 2020. Aber dies erstaunt nicht sonderlich, da einige in der Kernstadt und ihr Bürgermeister doch meinen, nur sie seien Hüfingen. Wie könnte man seiner Exklusivität besser Ausdruck verleihen?
Aber genug gefrotzelt. Dass Fürstenberg sein mühsam wieder erlangtes Stadtrecht gleich wieder aufgab, ist mir schon im Oktober aufgefallen:
In Fürstenberg stand damals der Bürgermeister Fritz Mayer gegen eine Bürgergruppe die gegen eine Eingemeindung nach Hüfingen war:
Eine informative Abstimmung am Ende einer Bürgeranhörung vom 18. Juli 1971 ergab nur 69 Stimmen für die Eingemeindung nach Hüfingen, aber 89 für die Erhaltung der Selbständigkeit. Trotzdem entschied sich der Fürstenberger Gemeinderat am 29. Juli mit vier zu zwei Stimmen für die Eingemeindung nach Hüfingen. Daraufhin erfolgte am 3. August noch einmal eine informative Bürgerversammlung mit positivem Echo für die Eingliederung.
Eine Unterschriftenaktion erbrachte 69 Unterschriften für die Selbständigkeit, eine Gegenaktion durch Bürgermeister und Gemeinderäte aber 97 Unterschriften von Stimmberechtigten, die sich mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juli einverstanden erklärten.
Die Verhandlungen wurden weiter geführt, und auch der Hüfinger Gemeinderat stimmte der Eingemeindung zu. Allerdings fiel die Zustimmung mit sechs zu vier Stimmen sehr knapp aus. Die Vereinbarung wurde von Bürgermeister Fritz Mayer von Fürstenberg am 3. September und von Bürgermeister Max Gilly von Hüfingen am 16. September ratifiziert und am 1. Januar 1972 wirksam.
Die jetzt in Hüfingen eingegliederte Stadt bekam den Namen Hüfingen – Stadtteil Fürstenberg. Der Stadtteil erhielt eine Ortschaftsverfassung mit fünf Ortschaftsräten und einem Ortsvorsteher an der Spitze, der dem Bürgermeister untersteht. Der Ortschaftsrat berät die örtliche Verwaltung, ist vor allen wichtigen Entscheidungen durch die zuständigen Organe zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen.
Als wichtige Angelegenheiten gelten die Veranschlagung der Haushaltsmittel, Bau, Erweiterung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen, Bau und Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen, der Ausbau und die Unterhaltung der Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die Aufstellung von Bauleitplänen, die Erlassung, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen und Polizeiverordnungen sowie die Festsetzung von Abgaben und Tarifen. Der Ortschaftsrat entscheidet selbständig anstelle des Gemeinderats im Benehmen mit dem Bürgermeister beim Vollzug des Haushaltsplans, soweit der Betrag im Einzelfall 5000 DM übersteigt. Bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist die freie Verfügbarkeit auf 3000 DM beschränkt. Der Ortschaftsrat entscheidet über die Ausgestaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kultur- und Sportpflege, der Grünanlagen, des Friedhofs u.a. wie der Pflege des Otsbildes. Nach der unechten Teilortswahl steht Fürstenberg ein Gemeinderat zu.
Chronik der Stadt Hüfingen 1984 von August Vetter
In diesem Sinne vom Hieronymus:
Schön, dass Fürstenberg nach 50 Jahren immer noch dabei ist und unsere Gesamtstadt mit der großen Geschichte und auch mit seinen durchaus streitbaren Bürgerinnen und Bürgern bereichert!
Stellungnahme Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION
Die Hälfte der Wahlperiode des Gemeinderats liegt nun hinter uns. Zwischen Ernüchterung und Euphorie haben wir in den vergangenen 2,5 Jahren als Fraktion vieles erlebt. Im Juni 2019 haben wir – die beiden Listen Bündnis 90/Die Grünen und das BFSO – uns zu einer neuen Fraktion zusammengeschlossen. Nicht die wenigen Gegensätze, sondern die vielen Gemeinsamkeiten stachen hervor.
In dieser Zeit haben wir unseren Beitrag für ein besseres Hüfingen geleistet:
Kontrollfunktion: Als vielleicht wichtigste Aufgabe haben wir das Kontrollrecht durch den Gemeinderat und die Beseitigung von etwaigen Missständen auf unsere Fahnen geschrieben. Unzweckmäßiges Verhalten oder ein Verstoß gegen die kommunalpolitischen Richtlinien werden von uns nicht wortlos hingenommen.
Transparenz und Bürgernähe: Unseres Erachtens werden zu viele Themen unnötigerweise in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt. Die Bürger werden dadurch zu oft außen vor gelassen. Dies haben wir gebetsmühlenartig immer wieder kommuniziert. Als kleinen Teilerfolg verbuchen wir, dass die Stadtverwaltung beim Thema „bürgerfreundliche Sitzungsprotokolle“ kleine Verbesserungsfortschritte erkennen lässt. Wir bleiben an diesem Thema dran und sind überzeugt, dass unsere Stadt noch transparenter und bürgernäher auftreten könnte. Mögliche Stichworte sind „Online-Übertrag von Sitzungen und Versammlungen“ und „Digitaler Bürgerservice“.
Gesamtstädtisch: Uns liegt viel an einem fairen Miteinander zwischen Kernstadt und den fünf Ortsteilen. Nur ein ehrlicher Umgang auf Augenhöhe aller Teile der Gesamtstadt bringt uns voran. Wir begrüßen es, dass auch mal wieder eine Gemeinderatssitzung in einem Ortsteil stattfindet. Das sind kleine Gesten weg von einer zentralistischen Denkweise in zu vielen Lebenslagen. Unser größter Erfolg ist der gewonnene Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl.
Umwelt: Mit Anträgen und Wortbeiträgen zu mehr Umweltbewusstsein sind wir das ökologische Gewissen im Gemeinderat. Im Bereich Natur- und Umweltschutz ist noch großer Nachholbedarf.
Anträge: Als kleinste Fraktion ist das Mittel der Antragsstellung mitunter unser wichtigstes Instrument für die Gemeinderatsarbeit. Mit einem knappen halben Dutzend Anträgen in 30 Monaten haben wir wichtige Auffassungen aus der Bevölkerung in das Hauptorgan unserer Stadt transportiert. Viele Ideen hatten bisher leider keine Lobby gefunden. Anträge sollten von den Verantwortlichen nicht als Last, sondern als Chance angesehen und behandelt werden.
Aktive Fraktion: Wir sind gewählt, um unsere Meinungen im Gemeinderat zu äußern und unsere Ideen umzusetzen. Wir werden unsere Wahlperiode nicht lautlos und passiv absitzen. Unsere Gemeinderatsarbeit ist uns wichtig. Ein Indiz dafür ist, dass unsere Fraktion die prozentual höchste Anwesenheit bei GR-Sitzungen vorweisen kann. Wir erwarten vom gesamten Gemeinderat und der Verwaltung einen Gestaltungswillen und eine Zukunftsstrategie. Wir sind bereit unseren Beitrag zu leisten. Die Zeit bis zum Doppelwahljahr 2024 wird eine spannende bleiben.
Im Oktober fanden in Fürstenberg Grabungen statt, da auf dem Neubaugebiet eine römische Villa vermutet wurde.
Zum Glück wurde nichts relevantes gefunden. Die römische Villa Rustica befindet sich wohl etwas weiter südlich. Wo genau wissen wir nicht. Auch der Acker auf dem sich das Loch befand, das Professor Dr. Paul Revellio 1913 zusammen mit dem Landwirt gegraben hatte, ist bis heute unbekannt.
Im Grunde sind dies gute Nachrichten. So kann die römische Villa tief in der Erde versteckt auf eine verständnisvollere und kulturbeflissenere Generation warten.
Simon Rottler von der ArchaeoTask war so nett und hat uns die Luftbilder von Fürstenberg und der Grabungen auf der Fläche vom Neubaugebiet überlassen.