Ungebremste Zerstörungswut

Abgesichert von einem Landratsamt das bei Rechtsbrüchen bei bestimmten Personen zuverlässig zur Seite schaut, kam irgendwann im Februar – oder war es vielleicht März? – der allmächtige „Biotopbeauftragte“ auf die Idee ein geschütztes Heckenbiotop zu roden.

Fürstenberg im Zerstörungsrausch?

Warum?
Von mehreren Seiten kam mir zu Ohren, dass die Längewiese jetzt im Herbst neu verpachtet wird.

All dies ist nur immer wieder möglich durch ein dauerhaftes, sehr leises wegsehen der Politik, des grünen Umweltministeriums, des schwarzen Landratamtes, natürlich durch den fortgesetzten Segen für Vergehen an unserer Natur durch den Gemeinderat und auch durch die bedingungslose Hofberichterstattung der sogenannten Presse. Es ist frustrierend!

Da das angesäte Getreide platt gemacht wurde, sieht man jetzt gut, wo die Hecken waren.
Kleiner vergessener Rest einer gehäckselten Hecke.
Am Rand hat man wohl kleine, hartnäckige Wurzeln übersehen. Der Aufwuchs wurde schnell vernichtet.
War wohl doch kein Weizen, sondern Gerste?
Warum macht man sich die Mühe erst zu säen und dann niederzumähen und alles liegen zu lassen? Ist da einem langweilig?
Vergessener Teil einer gerodeten Wurzel. Hier sieht man, wie alt die Hecken waren.


Ich fordere einen sachkundigen Biotopbeauftragen für Hüfingen!
Pöstchen sollen nicht länger nach Parteibuch vergeben werden.

Nachtrag im Dezember 2022. Das geschützte Heckenbiotop wurde nachgepflanzt. Dies wurde wohl als „Naturschutzmaßnahme“ im Ökopunktekonto verbucht.

Kein Nachschlag beim Flächenfraß

Die Ende 2019 ausgelaufene und wieder neu eingeführte Norm des § 13b BauGB ist zeitlich bis Ende 2022 befristet. Mal schauen, was die momentane Regierung daraus macht. Deshalb hier eine kleine Erinnerung:

20.11.2019 von Chris Kühn MdB (Tübingen), Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

Im Juli legte die „Baulandkommission“ der Bundesregierung ihre Empfehlung zur zukünftigen Bodenpolitik in Deutschland vor. Diese enthielt viele Impulse zur Unterstützung der Kommunen bei einer sozialen und gemeinnützigen Bodenpolitik. Dabei wurde auch die Erleichterung von Baugeboten oder die Verlängerung des kommunalen Vorkaufsrechtes als wichtiges Instrument gegen den Wohnraummangel hervorgehoben. Diese Punkte fordern wir Grüne seit langem von der Bundesregierung ein. Sie müssen in Zeiten von Wohnungsmangel und Bodenspekulation endlich umgesetzt werden.

Leider will die Baulandkommission aber auch eine fatale Fehlentwicklung fortsetzen: Die Ausweitung des Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser soll um weitere drei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.

Dieser Flächenfraß-Paragraph läuft dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ diametral zuwider. Er wurde ursprünglich auf Druck der CSU ins Gesetz geschrieben und hebelt den Flächenschutz im Außenbereich der Dörfer und Städte aus. Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei im „Hau-Ruck“-Verfahren übergangen. Er steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen und Absichten, vor allem die Innenentwicklung zu befördern. So nimmt die ungebremste Zersiedelung unserer Städte und Gemeinden weiter ihren Lauf.

Apropos CSU: Der noch von Ex-Verkehrsminister verantwortete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war und ist ein weiterer Haupttreiber des Flächenfraßes der letzten Jahre. Hier wurde bereits 2016 die Chance verpasst, die Rolle der klimafreundlichen Schiene auszubauen und Mobilität neu, und nicht mehr in Beton zu denken. Doch stattdessen wurden zu viele unsinnige, umweltzerstörerische und teure Prestigeprojekte und Ortsumgehungen priorisiert. Überproportional viele davon in bayerischen Landkreisen. Auch in und um Hüfingen kann man die Folgen einer verfehlten Flächenpolitik im Verkehrsbereich begutachten.

Das wichtige Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis 2030 auf dreißig Hektar am Tag abzubremsen wird so weiter konsequent hintertrieben. Täglich werden rund sechzig Hektar als Siedlungs- oder Verkehrsfläche versiegelt, was etwa neunzig Fußballfeldern entspricht. Allein aufgrund des Paragraphen 13b BauGB, der im Mai 2017 in Kraft trat, sind davon durchschnittlich zwei Hektar pro Tag an überplantem Gebiet der Natur und dem Umland verloren gegangen. Das hat eine Anfrage von mir an die Bundesregierung jetzt ans Licht gebracht. Dabei ist die Bodenversiegelung eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Deswegen hatte auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes zu Recht angemahnt, den Flächenfraß-Paragraphen Ende 2019 auslaufen zu lassen.

Diesem krassen ökologischen Eingriff steht auf der anderen Seite kein angemessener Nutzen entgegen. Es werden nämlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser in 13b-Gebieten gebaut. Wenn schon Umwelt und Beteiligung – angeblich, um die Wohnungskrise zu bekämpfen – unter den Tisch fallen, dann muss wenigstens alles für konzentrierte, behutsame Flächeninanspruchnahme und verdichtetes Bauen getan werden. Doch Union und SPD forcieren das Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und schwächen damit Stadtzentren und Ortskerne. Das Ergebnis sind so genannte Donut-Dörfer und -Städte mit dicker Randbebauung aber ohne Mitte.

Wir Grüne möchten dagegen neuen Wohnraum schaffen, indem wir flächenschonendes Bauen in den Städten erleichtern. Unser Leitprinzip ist die lebenswerte Stadt der kurzen Wege, die Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung einräumt. Unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Flächen sind wertvoll und werden immer seltener. Böden bilden die zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenversiegelung bedeutet immer auch den Verlust an natürlichen Lebensräumen, trägt zum Artensterben bei und hat in der Klimakrise negative Folgen. Starkregenphänomene haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg erheblich zugenommen. Überflutungen sind keine Seltenheit mehr. Die letzten fünf Jahre sind unter den zehn heißesten, die Deutschland seit 1881, dem Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt hat. Das verändert unsere Städte und Landschaften dramatisch.

Deswegen müssen wir endlich weg von der Betonpolitik beim Wohnen und Verkehr und hin zu einer intelligenten Stadt- und Regionalplanung. Wir Grüne kämpfen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserem wertvollen Boden.

Kindergartengebühren

Immer wieder erreichen mich Nachrichten über die Gebühren der Kindergärten, des Essens und jetzt der Fahrtkosten. Ich habe keinerlei Ahnung, wie ich das einschätzen kann und soll.

Um mal einen Überblick zu bekommen, würde es uns sehr interessieren wieviel die jungen Eltern in der Region für was bezahlen.

Liebe jungen Eltern, bitte klärt uns Alten mal auf!

Gerne anonym und mit möglichst wenigen Namen. Es interessieren hier alle Eltern aus der Region, also nicht nur Hüfingen. Wir hätten gerne einen belastbaren Vergleich! Deshalb, um so mehr sich die Mühe machen, das hier zu beantworten, um so besser.

Vielen Dank für die Mühen!
Und wenn ihr zum 1. Mal kommentiert, gebt mir bitte kurz Zeit euern Kommentar frei zu schalten.
Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.



Alter vom Kind:
Ortschaft vom Kiga:
Fahrtkosten:
Träger der Einrichtung:
Art der Betreuung:
Kosten:
Essensauswahl:
Kosten der Verpflegung:
Sonstwas:


Name der Ortschaft des Kiga und gibt es am Wohnort einen Kiga?
Muss Kind mit Bus zum Kiga, weil er zu weit weg ist?
Träger z.B. frei, evangelisch, katholisch, städtisch
Wie lange? z.B. von 8:00-12:00, von 9:00 -15:00
Pro Monat, pro Jahr
Menüs zur Auswahl, vegetarisch, viel Fleisch, frisches Obst und Gemüse

Sobald hier genug Kommentare vorhanden sind, werde ich mal versuchen die Sache zusammen zu fassen.

Nochmals Danke für die Hilfe!

Rettungsgrabungen Fürstenberg Teil 2

Im Neubaugebiet von Fürstenberg fanden letztes Jahr Notgrabungen statt.

Damals wurde nichts relevantes gefunden – die römische Villa Rustica befindet sich wohl etwas weiter südlich. Wo genau wissen wir nicht. Auch der Acker auf dem sich das Loch befand, das Professor Dr. Paul Revellio 1913 zusammen mit dem Landwirt gegraben hatte, ist bis heute unbekannt.

So wurde die Firma  ArchaeoTask (siehe auch Fürstenberg von oben) jetzt für Rettungsgrabungen beauftragt.

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Parallel zu den Grabungen findet auch schon die Erschließung des neuen Baugebietes statt. Es wurde genau auf dem Gebiet schon angefangen, wo im Jahr 2019 illegal 11 Bäume einer alten Streuobstwiese vorsorglich gefällt wurden.

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Erschließung des Baugebietes „Hondinger Straße“ auf der illegal gerodeten Streuobstwiese. Die zwei Bäume die noch stehen wurden vom Grundstückseigentümer geschützt.

Naturkindergarten für Hüfingen

Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Und zwar mehrere unterschiedliche freie Träger. Auch sollte, unter normalen Bedingungen, eine Auswahl unter den verschiedenen Trägern ermöglicht werden.

In Hüfingen gibt es keine Möglichkeit für Eltern ihren Kindern eine passende Kindertagesstätte zu wählen. Nicht nur die pädagogische Ausrichtung wird vom Bürgermeister und dem Gemeinderat bestimmt, sondern auch nur ein einziger Träger den Einrichtungen vorgegeben.

Ein neuer, junger Verein arbeitet nun aktiv daran, das Angebot der Kinderbetreuung in Hüfingen zu erweitern.

Wiesenkinder

Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen.

§ 2 Vereinszweck

(1)  Der Verein Wiesenkinder e.V. – Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen mit Sitz in Hausen vor Wald verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Ziel und Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zum Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, weltoffenen und naturverbundenen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu leisten, insbesondere der individuellen und sozialen Entwicklung und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (angelehnt an §1 Kinder- und Jugendhilfegesetz).

(3) Der Verein hat des Weiteren zum Ziel, die Trägervielfalt in der Kleinkindbetreuung auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen zu ergänzen und zu gewährleisten. 

(4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Planung, Organisation und Errichtung eines Naturkindergartens für Kinder bis zum Schuleintritt.

(5) Der Verein ist in weltanschaulicher, sozialer, politischer und religiöser Hinsicht neutral.

(6) In seiner Funktion fördert und unterstützt der Verein das Projekt „Errichtung einen Naturkindergarten auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen“ und begleitet die anstehenden Gestaltungsprozesse organisatorisch, strukturell, finanziell sowie planerisch.

Die ganze Satzung befindet sich unten. Hier zuerst mal ein Mitgliedsantrag.

Mitglieder entrichten pro Person im Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25,00 €.
Fördermitglieder sind solche Personen, die nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sind. Sie unterstützen den Verein mit einem Mitgliedsbeitrag zur Förderung in beliebiger Höhe, mindestens jedoch mit 10,00 € pro Person im Kalenderjahr.

Zu erreichen ist der Verein unter folgenden E-Mail Adresse:

Vorstand des Vereins Wiesenkinder bei der Gründungsversammlung am 12. Juli 2022.

Lebensqualität in Hüfingen verbessern

15.06.2022 Michael Steinemann, von der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion

Als Fraktion sind wir stets bestrebt die Verbesserung der Lebensqualität in unserer attraktiven Gesamtstadt im Auge zu haben. Zugegeben, an vielen Stellen ist dies gar nicht so einfach. So kann es bei vielen Ideen hohe Hürden geben, weit auseinandergehende Ansichten über die Auswirkungen, hohe Kosten, u. v. m.

In den letzten Monaten hat sich unsere Fraktion unter anderem zwei Projekten gewidmet auf die der vorhergehende Satz so nicht zutrifft. Wir sind der Meinung, mit relativ wenig Aufwand könnte man zwei „Baustellen“ beenden. Der Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt. So gibt es mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen (u. a. vom GVV Umweltbüro und des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz). Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen gegen einige Landwirte in Behla. Auch um unsere Landwirte zu schützen, haben wir nun beantragt, dass diese „wilde“ Ansammlung von Teilfakten, Gerüchten und Anschuldigungen durch einen unabhängigen Gutachter sortiert, untersucht und analysiert wird. Der Schutz des Gewässers kommt übrigens nicht nur Tier und Umwelt zugute, sondern letztendlich auch der Aufenthaltsqualität beim idyllischen Weiher.

Die Aufenthaltsqualität – aber auch insbesondere die Lebensqualität – wollen wir eben- falls in der Hüfinger Innenstadt verbessern. Im März haben wir einen Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung beginnend vom neuen Kreisverkehr Dögginger Straße/Schaffhauser Straße, über die Hauptstraße, bis einschließlich Donaueschinger Straße gestellt. Möglicherweise können noch andere Stellen miteinbezogen werden. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderat und Verwaltung sollen im laufenden Prozess des Lärmaktionsplanes der Stadt Hüfingen ihre Ansichten äußern können. Eine Reduzierung auf 30 km/h auf dieser vielbefahrenen Durchgangsstraße ist aufgrund der Viel- zahl von emissionsbetroffenen Anwohnern erforderlich. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtsregeln ist nahezu kostenlos, effektiv und schnell umsetzbar. Nennenswerte Nachteile gibt es keine. Wir sehen übrigens keine zu erwartenden Umsatzeinbußen für den anliegenden Einzelhandel und Gastronomie, sondern im Gegenteil, wir bewerten es als Chance zur Attraktivitätssteigerung. Weniger Lärm, weniger Geruchsemissionen, mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, mehr Zuspruch durch Kunden.

Viele Navigationsgeräte würden ortsfremde Autofahrer in den vergangenen Wochen erst gar nicht durch die Hüfinger Innenstadt lotsen, wenn sie anstatt der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nur noch „30“ einkalkulieren würden. Wir machen uns für eine lebendige und verkehrsberuhigte Stadtmitte stark.

Windpark Länge im Genehmigungsverfahren

Windrad auf der Länge

15. Juni 2022 von Bene Müller, Vorstand solarcomplex AG

solarcomplex hat im Auftrag der Gesellschafter der Betreibergesellschaft im Dezember 2021 einen BImSchG-Antrag (Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz) für den Windpark Länge gestellt.

Obwohl das nicht verpflichtend ist, hat solarcomplex das sogenannte förmliche Verfahren mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt.

Aufbau der Windkraftanlage auf dem Auenberg 1990 in Hausen vor Wald

Der öffentliche Teil des Verfahrens wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar als zuständiger Genehmigungsbehörde eingeleitet. Die am Projekt beteiligten rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften hoffen, daß bis Ende 2022 eine Genehmigung erteilt wird und der Bau in 2023 beginnen kann.

Die 6 Windkraftanlagen sollen einen jährlichen Stromertrag von knapp 60 Mio kWh liefern und würden damit einen spürbaren Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg liefern. Für die Nutzung heimischer erneuerbarer Energien sprach schon immer der Klimaschutzaspekt. Inzwischen aber auch der Kostenvorteil und die Unabhängigkeit, welche wir dadurch gegenüber fossilen Energieimporten aus autoritären Ländern erlangen. Das erkennen immer mehr Menschen und Firmen, viele leider erst mit dem Krieg gegen die Ukraine. Gleichwohl wird es einige unverbesserliche geben, welche auch jetzt noch den Windpark Länge bekämpfen.

Blick über Behla auf die Länge und Fürstenberg

Von daher geht solarcomplex davon aus, daß gegen eine Genehmigung erneut geklagt wird. Das Geld für Gerichts- und Anwaltskosten wurde bereit gestellt und ist im Gesamtinvest von rd. 45 Mio Euro enthalten.

Fürstenberg im Zerstörungsrausch?

Gerade eben hat das lokale CDU Patriarchat und sein Bürgermeister wieder einen riesen Rabatz gemacht, wegen bestimmter Zäune auf dem Hohen. Ihre Regeln müssten unbedingt eingehalten werden. Von wem?

Auf der Länge von Fürstenberg wurden geschützte Feldhecken unwiederbringlich zerstört!

Längewiese auf dem Flurstück 1487.
Die zertörten Hecken sind mit Pfeilen markiert.

Wohlgemerkt das Flurstück und das geschützte Biotop gehören der Stadt Hüfingen. Also uns allen!

Es ist schon merkwürdig, dass bestimmte Landwirte Frevel wie das Zerstören von Biotopen oder das Vergraben von Bauschutt nur auf gepachtetem Land oder auf Land das sie der Stadt verkaufen wollen vollführen? Sie bringen damit ihren ganzen Berufsstand in Verruf und spotten allen ehrlichen Menschen.


Ein bizarrer Funfakt am Rande: Der Landwirt hat teilweise Weizen eingesät, nach dem Entfernen der Wurzelstöcke von den Schlehen, Heckenkirschen, Holunder und wie sie alle hießen:

Auch wenn die regionalen Hofberichterstatter aus bekannten Gründen bei Frevel an der Natur, Umwelt und Kultur weg sehen, so heißt es nicht, dass auch das Landratsamt blind ist.

Wohin soll dies alles hier noch führen? Wieso macht man das, ständig und immer wieder?

Beton für Fürstenberg

Da der Südkurier wieder falsche Behauptungen aufstellt, wollte ich hier die Stellungnahmen vom „Naturschutz“ noch einmal hervorheben.

Die Meldung unten vom 20.01.2022 im Südkurier entspricht nicht der Wahrheit.

Es gab keine Diskussionen, keine Ausgleichsmaßnahmen, da nach 13b gebaut wird und keiner vom Naturschutz ist zufrieden. (Davon abgesehen ist das über die Römer auch Mist.)
Einzig und alleine das Landratsamt hat die Abholzung der Streuobstwiese genehmigt. Dies wird vom Südkurier harmlos als „Umwandlung“ bezeichnet.

Alles schien perfekt zu laufen. Auch Diskussionen mit dem Naturschutz um Streuobstwiesen und Ausgleichsmaßnahmen, fanden für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ende.

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/huefingen/warum-die-alten-roemer-die-erschliessung-des-huefinger-neubaugebiets-hondinger-strasse-vorerst-gestoppt-haben;art372521,11020499

Da wir alle auf der Schwarzen Liste des Südkuriers stehen, dürfen wir uns bei der Zeitung dazu nicht öffentlich äußern. Deshalb hier.

Von Hannah Miriam Jaag am 01.06.2020

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten, 
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

In Hüfingen werden manche Gesetze besonders ausgelegt, als wichtig erachtet und durchgesetzt, andere Gesetze werden ignoriert. Je nachdem, wie es momentan den Herren in den Kram passt.

Das Gesetz oben zählt zu den lästigen Gesetzen und wird deshalb ignoriert. Dies geschieht zum Teil mit Wissen der Unteren Naturschutzbehörde die mir schon mitgeteilt hat, dass dieses Gesetz im Schwarzwald-Baar Kreis nicht „so eng gesehen wird“

In Fürstenberg wird nach dem berühmten Beton-Paragraph gebaut. Der § 13b des Baugesetzbuches erlaubt es Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung durchzuziehen.

Und genau dies geschieht in Fürstenberg. So wurde im Winter schon vorsorglich ein Teil der Streuobstwiese gefällt. Auf Grund der Besonderheiten des Beton-Paragraphen wurden die Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) gleich gar nicht untersucht.

Bleiben wir lieber bei der Aussage des Ortsvorstehers, dass alte Obstbäume ja keinen Wert haben. Genau so wenig Wert wie das Bundesnaturschutzgesetz. Mann ist ja keine Fledermaus oder gar ein Insekt.

Aber kommen wir zu den Kompensationsmaßnahmen, die ja wegen 13b nicht gefordert werden, die aber die Stadt Hüfingen vielleicht trotzdem durchführen könnte.

Eigentlich würde sich hier unser Umweltbüro anbieten, das ja auch von Hüfingen mit finanziert wird, aber leider hat sich der Hüfinger Bürgermeister dafür entschieden nicht mit kompetenten Menschen Rücksprache zu halten.

Was ist überhaupt eine Streuobstwiese?

Bei einer Streuobstwiese stehen hochstämmige Obstbäume auf Wiesen, Weiden oder Mähweiden. Dies hat sogar das Planungsbüro begriffen. Deshalb wurde im Bebauungsplan die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefordert.

Als Hochstamm bezeichnet man Obstbäume, deren Kronenansatz in mindestens 180 – 220 cm Höhe liegt – gültige bundesweite Norm seit 1995. Bundesweit? Nein, nicht in Baden-Württemberg. Deshalb werden in Baden-Württemberg aus Kosten- und Intelligenz- gründen von den Kommunen die falschen Bäume nachgepflanzt.

Unser Antrag die Hochstämme mit mindestens 180 cm zu spezifizieren wurde vom Gemeinderat Hüfingen abgelehnt. In diesem Fall wohl zufällig nicht aus Kostengründen, sondern wegen des anderen Grundes.

Falls einer meiner Leser mal in den Genuss kommt eine Streuobstwiese anzulegen, wollen wir Ihnen daher das Know-How zur Pflanzung der ökologisch so wertvollen Obst-Hochstämme geben.

Der Erfolg der Pflanzung hängt maßgeblich von der Qualität des Pflanzgutes ab. Die Obst-Hochstämme sollten folgenden Qualitätskriterien entsprechen:

  • Hochstämme mit Stammhöhe >180 cm
  • Stammumfang in 1 m Stammhöhe mindestens 7-8 cm
  • Krone aus mindestens 4 starken Leittrieben
  • Veredlungsstelle mindestens 10 cm über den Wurzeln
  • Veredlungsunterlage: Sämling oder stark wachsende vegetativ vermehrte Unterlage
Alter Birnbaum auf dem Bauplatz in Fürstenberg

Der SPD war übrigens der Zerstörung nicht genug in Fürstenberg und es wurde gefordert die obere Streuobstwiese wegen einer „Verdichtung“ auch noch platt zu machen.

Weil, wenn man Fledermäuse nicht sieht, gibt es sie selbstverständlich auch nicht.

Laizismus oder Kindergärten in katholischer Trägerschaft

Wesensmerkmale katholischer Kindergärten

Das Mitarbeiterinnenprofil

Für alle Mitarbeiterinnen in katholischen Kindergärten gilt: Durch ihre Tätigkeit tragen diese dazu bei, dass die jeweilige Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der katholischen Kirche erfüllen kann. Deshalb muss sich das gesamte Handeln und „Sein“ der Einrichtung an der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche ausrichten. „Der kirchliche Dienstgeber kann pastorale, katechetische sowie in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben nur einer Person übertragen, die der katholischen Kirche angehört.“ (Grundordnung des kirchlichen Dienstes)

Die Folge davon ist, dass

  1. alle Erzieherinnen in katholischen Kindergärten katholisch sind, und 
  2. „die rechte Gesinnung“ nachgewiesen werden muss. 

Dies sorgt für eine Selektion der Bewerberinnen für Stellen in diesen Kindergärten!

Wenn Eltern ihr Kind in einen katholischen Kindergarten bringen, haben sie es automatisch mit einer eingeschränkten Auswahl an Erzieherinnen zu tun. Dies mag von manchen Eltern gewünscht sein. Aber diese Eltern bezahlen auch gerne eine Kirchensteuer.

Was ist mit allen anderen Eltern?

Diese müssen in Hüfingen lange Fahrten auf sich nehmen, um ihre Kinder in städtische Kindergärten zu bringen. Trotzdem werden ihre Steuern an die Kirche gezahlt, um Kinder im römisch-katholischen Dogma zu erziehen.

Laizismus in Deutschland

Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche, hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest.

Christliche Kindergärten werden vom Staat grundsätzlich im Rahmen der Grundversorgung gefördert. Dies heißt am Beispiel Hüfingens, dass die Stadt Kindergärten plant, baut und dann später der Kirche absolute Hoheit über die Erziehung der Kinder gibt. Ja, die Kirche auch noch dafür bezahlt.

Blick über den Tellerrand von Hüfingen

Blumberg
4 kommunale und 4 kirchliche Kindertagesstätten.

Bräunlingen
1 Städtischer Kindergarten, 2 kirchliche Kindergärten.

Brigachtal
4 gemeindeeigene Kindergärten.

Donaueschingen
9 städtische Kindergärten, 6 kirchliche Kindergärten und 1 Naturkindergarten in freier Trägerschaft.

Löffingen
6 städtische Kindergärten.

Hüfingen
0 städtische Kindergarten, 4 (5) katholische Kindergärten, 1 evangelischer Kindergarten.

Fazit

Hüfingen ist nicht attraktiv für junge Erzieherinnen, die sich nicht in das alte patriarchale Dogma einfügen möchten. Eltern die ihre Kinder lieber in Toleranz, Naturverbundenheit und auf Augenhöhe mit anderen Kulturen aufwachsen sehen möchten, müssen hohe Kosten und weite Wege in Kauf nehmen.

Es ist mir durchaus klar, dass die Stadt Hüfingen seit einiger Zeit kein begehrter Arbeitgeber mehr ist. Aber der Kirche viel Steuergeld zu bezahlen und den Eltern keine Auswahl zu lassen, kann und darf nicht die Lösung für junge Familien sein.

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