3 Millionen verzockt und kein bisschen Demut

06.05.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen

Die Stadt Hüfingen ist eine der allerletzten Kommunen, die am 5. Januar Festgeld bei der Greensill Bank angelegt haben. Ein Zeitpunkt wo jeder Laie schon im Internet über die Schieflage der Greensill Bank recherchieren konnte.

Greensill war längst nicht mehr im A Rating, wie das die vom Gemeinderat beschlossenen Anlagerichtlinien der Stadt fordern, sondern längst in Rating B. 

Man fragt sich: „Wozu eigentlich kauft die Verwaltung auch noch den Rat eines sogenannten Finanzdienstleisters ein, wenn sie selbst das Rating der Bank problemlos nachschauen und im Internet längst die bedenklichen Kommentare zu dieser Bank lesen konnte?“

Wenn wir uns die Verzinsung dieser beiden Geldanlagen ansehen stellt sich die Frage was die Verantwortlichen dabei gedacht haben 3 Millionen. für 0,00-0,05 % Zins, überstürzt und ohne professionelle Recherche, in eine unsichere Bank anzulegen, um einen „Kleckersbetrag“ von Strafzinsen zu sparen.“ Das hätte die wenigen Tage um die Jahreswende bei 3 Millionen, wenn überhaupt einen Minuszins von nicht einmal 500 € ausgemacht. Es wäre dann Zeit genug gewesen sich in Ruhe mit dieser Anlagesituation auseinanderzusetzen.

Die Zinssituation stellt uns schon seit der letzten Finanzkrise 2008 vor Herausforderungen. Das kann aber doch keine Entschuldigung für überstürzte und unüberlegte Anlagengeschäfte sein. Der Bürgermeister rühmt sich mit Zinserträgen von 11.6 Millionen. seit dem Jahr 2000. Davon ist aber nur ein Minimum in seiner Zeit seit 2017 entstanden. Der allergrößte Teil wurde in Zeiten seines Vorgängers erwirtschaftet. Ja, eine 100 % Sicherheit gibt es nie. Die gab es aber in den vergangenen Jahrzehnten auch nie! Es gab aber Bürgermeister, die sich mit diesen Anlagegeschäften intensiv beschäftigt haben.

Die SPD Fraktion hat bereits am 13. März mit einem Schreiben an den Landrat die Rechtsaufsichtsbehörde um eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass das Geschehene transparent und gerecht aufgearbeitet wird.

Es ist auch das Recht des Gemeinderates vom Bürgermeister, eine aktuellen Stand der Liquidität und der Geldanlagen anzufordern; „Was ist wo – wieviel – bis wann – zu welchen Konditionen angelegt,“ Das haben wir bereits im Januar beantragt und mussten es später erneut anmahnen. In der dann erst spät vom Bürgermeister gelieferten Aufstellung hat, man höre und staune, die Greensill Bank gefehlt. D.h. der Bürgermeister hat den Gemeinderat hinters Licht geführt. Das ist unglaublich und fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in keiner Weise.

Wir müssen auch festhalten: Der Informationsfluss an die Bürgerinnen und Bürger verlief von Seiten der Verwaltung zu langsam. Am 16. März hat der Bürgermeister die erste Pressemitteilung rausgegeben. Bereits am 3. März war die Schließung der Greensill Bank öffentlich. Es gibt andere Beispiele, wie Information besser laufen kann. Und dann: Zuerst einen Schuldigen suchen und dann erst an die Öffentlichkeit gehen ist nicht die feine Art. Von einem Bürgermeister, der Chef der Verwaltung ist, erwarten wir hier etwas Anderes. Der Chef trägt immer die Verantwortung. Intern kann dann hinterfragt werden, wie es zu so einem fatalen Fehler kommen kann. Daraus können sich dann neue Arbeitsanweisungen oder verwaltungsinterne Richtlinien ergeben. Aber nicht die öffentliche Brandmarkung des Angestellten mit der geringsten Verantwortung.

Wie hoch sind die Kosten, des beauftragten Rechtsanwaltbüro, um eventuell noch an Teile der fehelenden Gelder zu kommen? Das wollen wir wissen.

Weitere Fragen auf die wir bisher keine Antwort erhalten haben:

  • Welche Externen Berater sind hinzugezogen worden und wie hoch sind die Kosten?
  • Wer hat mit wem bei der Sparkasse, deren Miteigentümer die Stadt ist, über diese Geldanlagen und ihre Problemlösungen gesprochen?
  • Wer hat mit wem bei unserer regionalen Volksbank, mit der wir ebenfalls enge Beziehungen haben, sich zu diesem Sachverhalt beraten? 
  • Wie hoch sind die Kosten für die Berater, die in der Gemeinderatsitzung uns und die Bevölkerung besänftigen sollten?

Fazit:

3 Millionen schmerzen und werden der Stadt Hüfingen noch lange anhängen.

Es muss eine Lösung gefunden werden, wie in Zukunft so eine Misere möglichst nicht mehr vorkommt.

Ein Teil dieser Lösung werden überarbeitete Geldanlage-Richtlinien sein.

Wobei hier ganz klar ist: der Gemeinderat gibt die Richtlinien vor.

Der Gemeinderat wird und kann nicht in die innere Organisationshoheit des Bürgermeisters in der Verwaltung eingreifen. D.h. Hinweise wer innerhalb der Verwaltung was zu machen hat obliegt, nach der GemO, dem Bürgermeister als Chef der Verwaltung und nicht dem Gemeinderat.

Weder der Gemeinderat als Gremium, noch einzelne Verantwortliche gehören in die Richtlinien, die der Gemeinderat der Verwaltung als Arbeitsgrundlage gibt. Hier benötigen wir einen besseren, brauchbaren Entwurf.

Sowohl nach der Richtlinie von 2018 wie nach der Gemeindeordnung (GemO) liegt die Verantwortung automatisch mindestens beim Kämmerer. Er ist als Amtsleiter Vorgesetzter im Rechnungsamt zu dem auch die Kasse gehört. Das gilt insbesondere, wenn man weiß, dass der Hüfinger Kämmerer auf Vorschlag und Drängen von Bürgermeister Kollmeier höher bezahlt ist, als das in Gemeinden unserer Größenordnung üblich ist. Abgesehen davon kann und darf sich ein Bürgermeister in der Größenordnung von Hüfingen hier auch in der Sache nicht der Verantwortung entziehen. Bei Geldgeschäften in dieser Größenordnung muss sich der Bürgermeister, nach unserer Auffassung, auch um Details in der Sache kümmern. Das waren wir in der Vergangenheit anders gewohnt.

Und eines geht gar nicht: einen untergeordneten Angestellten öffentlich an den Pranger stellen. Da machen wir nicht mit!

Wenigstens ein bisschen Demut und mea culpa hätte man vom ersten Mann in der Stadt erwarten dürfen.

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.

Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.

Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.

Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?

Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.

Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.

Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,

Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch“. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.

Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.

Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg Teil 3

Unser Antrag vom September 2020 wurde vom Bürgermeister kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben. Deshalb haben wir am 9. März 2021 einen neuen Antrag gestellt.

Dieses Mal wurde der Antrag unter Beteiligung der Kommunalaufsicht ordnungsgemäß behandelt und sogar dem Fürstenberger Ortschaftsrat zur Ablehnung vorgelegt. Der Hüfinger Stadtrat durfte ihn dann am 29. April 2021 ablehnen. Hier meine Rede dazu.

Es geht hier um einen Ausgleich der bei einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren eh hätte gemacht werden müssen und nicht darum Ökopunkte zu sammeln. Deshalb der Name freiwilliger Ausgleich.


Es gab nicht ohne Grund eine Umweltmeldung, da im Vorfeld Streuobstbäume unerlaubt gefällt wurden, um hier Tatsachen zu schaffen. 13b wurde geschaffen, um Naturschutzstandards auszuhebeln, das rechtfertigt aber nicht, dass hier sogar noch weiter gegangen wurde.
Ein Ersatz der sehr alten und gesunden Bäume die hier gefällt wurden und noch werden ist nicht möglich.

An dieser Stellte ein kleiner verwunderter Einwurf nach Fürstenberg. Es ist schon merkwürdig, dass hier für einen Fichtenforst so sehr gekämpft wird und auf der anderen Seite eine alte Streuobstwiese einfach mal so platt gemacht wird. Auch in Anbetracht der Umweltmeldung für die vorsorglich gefällten Bäumen erscheint ihr Ruf nach Transparenz bei anderen hier eher grotesk.

Wir fordern einen freiwilligen Ausgleich für die Natur von Fürstenberg. Gerade weil sich da schon eine Hecke befindet, wäre eine sinnvolle Verlängerung angebracht. Eine Hecke würde auch keine weiteren Folgekosten verursachen, ebensowenig wie der Rückbau einer nicht mehr benötigten Straße.

Kommen Landschafts- und Artenschutz nun vollends unter die Räder?

Was tun, wenn die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände die Planung der drei Städte Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg unterstützen, auf der Länge einen gigantischen Windpark zu installieren mit elf bis 245 m hohen Monstern? Denen die Stadt Geisingen, die ebenfalls ihr Vorranggebiet für Windenergienutzung in dieses Waldgebiet verlegt hat, womöglich noch vier weitere Anlagen hinzufügen will? Richtig: Um den Widerstand gegen die Entwertung und Verunstaltung der Länge zu organisieren, wurde der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. (ALLE) gegründet.

Behla und Fürstenberg vor neuer Kulisse ( Foto visualisiert v. U. Bielefeld)

Das von den Freiburger Verwaltungsrichtern und vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof gestoppte Genehmigungsverfahren hat formale Fehler aufgewiesen, weshalb es jetzt also nochmals gänzlich neu aufgerollt werden soll. Demnächst wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses mit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gestartet werden. Ob da mit belastbaren neuen Erkenntnissen zum Artenschutz auf der Länge zu rechnen sein wird? Wie die Umweltverbände NABU, BUND und LNV 2017 in ihrem Faktencheck aufgedeckt haben, sind beim ersten Anlauf peinliche Fehler und Unterlassungen geschehen: Gerade mal 28 % der Vorgaben des Landesamts für Umwelt LUBW für artenschutzrechtliche Prüfungen sind korrekt durchgeführt worden – der schlechteste Wert aller geprüften Genehmigungsverfahren im Land. Und das in einem hochwertigen Waldgebiet mit einem besonderen ökologischen Alleinstellungsmerkmal:

  1. Der gigantische Windpark befindet sich in einem der bestbesetzten Rotmilandichtezentren des Landes mit weiteren windkraftsensiblen Vogelarten wie Baumfalke, Wespenbussard, fünferlei Spechtarten, Hohltaube und Sperlingskauz;
  2. Die Länge ist Lebensraum von bis zu 8 streng geschützten Fledermausarten;
  3. Über der Länge drängt sich im Herbst der kontinentale Vogelzug zusammen (im sog. Geisinger Trichter);
  4. Als größtes unzerschnittenes und unbesiedeltes Waldgebiet der Südwestecke ist die Länge ein wichtiger Trittstein und eine Wildtierkorridor-Schlüsselstelle von internationaler Bedeutung, ausgewiesen durch den Generalwildwegeplan, die „waldbezogene Fachplanung des Landes“.

Dass für den Rotmilan nicht nur die waldfreie Landschaft von lebenswichtiger Bedeutung ist, sondern auch der Längewald als Horst- und Streifgebiet, dass er auch immer wieder kreuz und quer überflogen wird, weiß man spätestens seit dem Jahr 2007, als einige dieser „Wappenvögel der Baar“ mit Sendern ausgestattet wurden, um damit ihre Raumnutzung zu erforschen. Da Milane auch Aasfresser sind, werden sie die Kahlflächen um die Windräder (insgesamt ca. 11 Hektar!) künftig besonders gründlich nach Schlagopfern absuchen – unter akuter Lebensgefahr, dabei selbst geschreddert zu werden.

Über den Rotmilan erhielt das Landratsamt SBK schon im Jahr 2004 eine Expertise der Vogelwarte Radolfzell, nach welcher sich die Ausweisung eines Vorranggebiets für die Windkraftnutzung schon damals eigentlich erübrigt haben müsste; in ihr wird klipp und klar festgestellt: „Von mehreren Verbreitungsschwerpunkten des Landes Baden-Württemberg ist der Schwarzwald-Baar-Kreis der wichtigste überhaupt, weil hier die höchste Brutpaardichte des Landes festgestellt wurde. Der Landkreis ist auch die wichtigste Überwinterungsregion Baden-Württembergs und dadurch eine der wichtigsten in Deutschland.“ Weshalb der damalige Leiter der Vogelwarte, Prof. Berthold, ein ausgewiesener Kenner der Baar, sich auch 2019 gegenüber der Presse erstaunlich freimütig geäußert hat: Die Länge sei ein Hotspot des Rotmilans. „Hier Windräder zu genehmigen und zu bauen, ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn.“ 

Dass 11 bis (einschließlich der von Geisingen geplanten) 16 Windenergieanlagen mit bis 245 m Höhe während des Herbstvogelzugs das Risiko erhöhen, das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des inzwischen auf Druck der Windkraftbranche aufgeweichten Windenergieerlasses, wonach „Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“ zu den Tabuzonen zählen. Klar ist, dass sich der Vogelzug je nach Vogelart, nach Wetterlage und nach Tag- oder Nachtzeit in  sehr unterschiedlicher Massierung und auch in sehr variabler Flughöhe abspielt. Bei der letzten artenschutzrechtlichen Prüfung war der Länge zwar ein „massiver, breitgestreuter Vogelzug“ bescheinigt worden, dennoch wollte man darin keine Konzentrationszone erkennen. Das Ausschlussargument Vogelzug wurde trotz des Geisinger Trichters ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass in den Donauschlingen der Riedbaar wie auf dem Unterhölzer Weiher unzählige Wasservögel zu rasten pflegen, ehe sie weiter gen Süden durchstarten – und dabei prompt dem Windpark auf der Länge in die Quere geraten werden. 

Verengung des Herbstvogelzugs über der Länge im sog. „Geisinger Trichter“

Hinsichtlich der acht erfassten Fledermausarten und deren Flug- und Zuggewohnheiten soll erst nach Erstellung der Anlagen einzweijähriges Gondelmonitoring erfolgen, um sodann Abschaltregelungen „unter Anwendung der anlagenspezifischen Abschaltalgorithmen“ treffen zu können – eigentlich ein eklatanter Verstoß gegen das Störungs- und Tötungsverbot des Naturschutzgesetzes. Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen längst gezeigt, dass Windparks in Waldgebieten zumal im Frühsommer eine fatale Anziehungskraft speziell auf weibliche Fledermäuse ausüben, die auf der Suche nach neuen Quartieren die Windräder offenbar mit Bäumen verwechseln. Schätzungen gehen von jährlich mehr als 250.000 Fledermäusen aus, die an Windrädern getötet werden. Dabei gilt die Baar und hier speziell der Unterhölzer Wald als Fledermaus-Eldorado, in dem sogar die seltene und streng geschützte Mopsfledermaus nachgewiesen wurde. Dass diese sich im Herbst über die Länge hinweg von ihren Wochenstuben in ihr Winterquartier in den Tunneln der Sauschwänzlebahn zurückzieht, ist naheliegend.

Seit 2013 gibt es das Naturschutzgroßprojekt Baar, (mit 8,6 Mio €) massiv gefördert und finanziert von Bund, Land, Landkreisen und Kommunen mit dem Ziel, „die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume und den Biotopverbund zu sichern und zu verbessern.“ Die Länge ist von Fördergebieten förmlich umzingelt. Dass der Länge-Wald selbst nach Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen ausgespart bleiben musste, ist mehr als ein Schönheitsfehler! Der Baar, diesem „Drehkreuz von internationaler Bedeutung für den Biotopverbund“ und einer „zentralen Achse des Vogelzugs“, wird von den Verantwortlichen für das Großprojekt eine herausragende Rolle auch beim Fledermausschutz attestiert.

Dem Biotopverbund dienen auch die Wildtierkorridore des seit 2010 existierenden Generalwildwegeplans. Dass ein Windpark der hier geplanten Größenordnung samt Zuwegung die Attraktivität und Durchlässigkeit der Länge beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Dennoch wurde dieser Aspekt schon bei der Ausweisung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan glatt ignoriert, obwohl es sich bei der Länge um ein letztes Nadelöhr in Ost-West- und Nor-Süd-Richtung in Süddeutschland handelt. Als ob der Windenergieerlass Baden-Württemberg nicht ausdrücklich vorgeschrieben hätte „Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).“

Ein Windpark in der Kohlenstoffsenke Wald?

Wie sehr die elf bis sechzehn Monstren auf der Länge, höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Landschaftsbild auf der Baar und in ihrer Fernwirkung vom Hegau bis zu den Aussichtsbergen des Schwarzwalds überlagern und mit der Suggestivkraft drehender Riesenrotoren dominieren werden, entzieht sich heute noch weithin unserem Vorstellungsvermögen. Die Landschaft, zumal eine noch vergleichsweise naturnahe, unzersiedelte und unzerschnittene Waldlandschaft, scheint in der Sichtweise des Klimaschutzes kein nennenswertes Schutzgut mehr zu sein, auch wenn der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere gem. Artikel 20 a des Grundgesetzes zu schützen hat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“. Leben wir aufgrund des Klimawandels bereits im übergesetzlichen Notstand?

Der Druck von Seiten der Politik wie der Windkraftbranche auf die Genehmigungsverfahren wird fraglos weiter zunehmen angesichts der europaweiten Vorgaben zur CO2-Einsparung und des stockenden Ausbaus der binnenländischen Windkraft. Schon der Scoping-Termin anfangs Dezember 2020, der Auftakt zum neuen Genehmigungsverfahren, lässt ahnen, wie es um Transparenz und Gründlichkeit bestellt sein wird. Ob da die Fehler der Vergangenheit vermieden werden und ob man den Anliegen des Arten- und des Landschaftsschutzes besser gerecht wird als zuvor? Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. wird wachsam beleiben müssen. 

Wo ist der Platz für unsere Tier- und Pflanzenwelt?

Von Andrea Mettler aus Riedöschingen am 27. März 2021

Der Flächenfraß schreitet voran, in Fürstenberg verwandelt sich bald eine Streuobstwiese in ein Neubaugebiet.

In Zeiten des Klimawandels, der Erderwärmung und des Waldsterbens, sowie des Vogel – und Insektenschwundes sind Sträucher und Hecken, sowie alle Bäume auf öffentlichen und privaten Flächen, schutzbedürftig und schutzwürdig

Dieser Baumbestand muss unbedingt erhalten bleiben

Wir brauchen die Natur. Lassen wir die Bäume für uns ihre Arbeit verrichten: Sie filtern Staub, reinigen und befeuchten die Luft, nehmen Kohlendioxid auf und schenken uns Sauerstoff zum Atmen; Bäume sind Lebensraum und Nahrungsquelle für die gefährdeten Insekten, Vögel und andere Tiere. Sie fördern unser Wohlbefinden, tragen erheblich zu einem attraktiven Stadtbild bei und machen auch euer Dorf schöner.

Und wie sollen wir es in den Sommern der Zukunft draußen aushalten ohne die Schatten der Bäume?!

Deshalb mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bewahren was noch übrig ist!“ Das „alte“ Argument, wir pflanzen wieder, hat ausgedient. Wir können nicht 20, 40, 60 Jahre auf das Wachsen der jungen Bäume warten.

Der Klimawandel ist vielleicht in den Köpfen angekommen, aber weder auf öffentlicher noch auf privater Seite wird dementsprechend gehandelt. Wann steht der Umwelt – und Naturschutz endlich an erster Stelle?

 Es ist nicht nur ein Baum der gefällt wird, sondern einer von vielen. Es ist nicht nur ein Neubaugebiet, sondern eines von vielen. Ein Umdenken ist unbedingt erforderlich! 

Wieviel Leben ist in einem Birnbaum?

fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer

Michael Steinemann

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor wenigen Tagen haben wir Stadträte durch unseren Bürgermeister erfahren, dass die Stadt Hüfingen vor wenigen Monaten 3 Mio. EUR bei der in der Zwischenzeit insolventen Greensill Bank AG angelegt hat. Dieses öffentliche Geld scheint nun verloren zu sein. Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Hüfingen.

„Unsere Fraktion ist fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer. Wir fordern die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde im Landratsamt auf, zu überprüfen, ob diese Geldanlagen ein Verstoß gegen die städtischen Anlagerichtlinien darstellen. Es ist das Geld unserer Bürgerinnen und Bürgern sowie unserer Unternehmen. Es geht um das Vertrauen in die Stadt, welches mit so einem spekulativen Handeln verloren geht. Des Bürgers Geld ist nämlich kein Spielgeld! Zum aktuellen Zeitpunkt, haben wir große Zweifel, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag ausgewogen war. Aus unserer Sicht wurde ebenso das Risiko nicht hinreichend gestreut. GREENSILL stand schon 2020 im Fokus der BaFin mit entsprechendem Rating. Es gab keinen Einbezug durch den Gemeinderat. Die langfristigen Konsequenzen dieses finanziellen Verlusts für unsere Stadt sind nicht in Worte zu fassen. Der Bürgermeister wird uns nun aufzeigen müssen, wie es dazu gekommen ist und, ob noch etwas zu retten ist.“

Ihre BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Pressemitteilung Greensill

Pressemitteilung der Stadt Hüfingen vom 11. März 2021

Auch Hüfingen bangt um Einlage 

Festgeld bei Greensill Bank – Bafin in Kritik – Kommune hat Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet 

Die Stadt Hüfingen ist eine der in den Medien genannten 50 Kommunen, die Festgeld bei der Greensill Bank AG angelegt haben. Auch das Land Thüringen und verschiedene Rundfunkanstalten sollen dort Gelder angelegt haben. Über die Greensill Bank AG hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am vergangenen Mittwoch ein Zahlungsmoratorium verhängt. Dies bedeutet ein sofortiges Zahlungs- und Veräußerungsverbot. 

„Es handelt sich um insgesamt drei Millionen Euro, aufgeteilt in zwei Festgeldanlagen – eine zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis April 2021, die andere zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis Oktober 2021“, sagt Bürgermeister Michael Kollmeier. Der Grund für die Einlage dort seien die Zinsbedingungen gewesen. Die Stadt stand vor dem Dilemma, entweder bei den Hausbanken Negativzinsen bezahlen zu müssen oder keine bei der Greensill-Bank. Die Greensill-Bank habe als seriös gegolten, informiert der Bürgermeister. Die Bankenaufsicht Bafin hatte den Kommunen, etwa über die kommunalen Spitzenverbände, keinen Hinweis gegeben, mit dieser Bank keine Geschäfte mehr zu machen. Die Kommunen sind seit 2018 von der Einlagensicherung ausgeschlossen. 

„Um das Risiko zu minimieren, haben wir das Geld der Kommune bei 13 verschiedenen deutschen Banken und Geldinstituten sowie drei verbundenen Organisationen angelegt. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es aber leider nicht“, betont Michael Kollmeier und fügt an: „Wir tun alles, um unser Geld zurückzubekommen. Noch ist offen, ob die Bank Insolvenz anmelden muss. Leider müssen wir damit rechnen, dass das Verfahren Jahre dauern wird“. Die Kommune hat den Gemeinderat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde informiert und wird einen juristischen Beistand einschalten. 

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

Da die SPD und CDU schreckliche Angst vor einem 13ab Ausgleich haben, wurde unser Antrag vom September 2020 kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben.

Obwohl wir die ordnungsgemäße Behandlung unseres Antrags mehrfach eingefordert haben und auch gesetzlich einklagen könnten, sehen wir davon ab und geben dem CDU Mann die Möglichkeit einen neuen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Warum er sich so sehr dagegen wehrt, ist uns vollkommen unklar, da die SPD, wenn es um Naturzerstörung geht, doch wie ein Mann hinter der CDU steht.

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 GemO folgenden Antrag auf die TO der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung zu setzen.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale:

  • Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

Das Bebauungsplanverfahren „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird nach §13a und §13b BauGB durchgeführt. Das heißt, es kann von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).

Der geplante Eingriff führt -trotz den bisher vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen im geplanten Neubaugebiet- zu einer Störung und auch Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an Insekten, Fledermäusen und auch Vögel.

Freiwilliger Ausgleich

Auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg, das der Stadt Hüfingen gehört, ist teilweise eine Hecke, die man auf die ganze Flurstückslänge verlängern könnte.

Des Weitern befindet sich auf Flurstück 168 ein alter Feldweg zum Schächer. Bei diesem könnte man den geteerten Teil entlang der Flurstücke 425 und 240 entsiegeln und in einen Grasweg verwandeln. Dies hätte auch den Nebeneffekt, dass langfristig der Haushaltstitel „Feldwegesanierung“ entlastet wird.

Der GR beschließt folgenden Antrag

Beschlussvorlage

Da wegen §13a und §13b BauGB kein Ausgleich außerhalb des Neubaugebietes und kein Umweltbericht gemacht wird, wird auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg die Hecke auf die ganze Grundstückslänge verlängert und auf Flurstück 168 wird der Feldweg entsiegelt und in einen Grasweg verwandelt.

Wärmemaut

Offener Brief von Martin Held am 08.03.2021

In Ihrer Antwort vom 19.02.2021 gehen Sie ja detailliert auf meine Fragen zur Konzessionsabgabe ein. Diese wird ja gemäß den Vorgabe bzw. Bestimmungen in der KAV in Bezug auf Wasser und Gas von der Stadt Hüfingen ordentlich umgesetzt.

Sie schreiben, dass für die Wärmelieferungen ebenfalls eine Konzessionsabgabe anfällt. Das ist nicht korrekt, Wärmelieferungen sind in der KAV nicht definiert und nicht spezifiziert.

Dies hat die Stadt Hüfingen erkannt und entsprechend einen Wegezoll für Wärmelieferungen in Mundelfingen erfunden. Ich habe im Preisblatt für die Versorgung mit Wärme der Stadt Hüfingen allerdings keinen Hinweis auf irgend eine Konzessionsabgabe gefunden.

Ich glaube nicht, dass hier alle Bürger in Bezug auf den Wegezoll gleich behandelt werden.

Die Stadt Hüfingen versteckt sich bei der Berechnung der KAV hinter dem Gesetzgeber. Aber, der Gesetzgeber hat noch keine KAV für Wärmelieferungen geschaffen.
Aber egal, ob nun Mundelfingen und Hüfingen gleiche Preise zahlen oder nicht, meiner Meinung nach ist der Wegezoll zu hoch.

In Großstädten wie z.B. Böblingen wird weniger abgerechnet als in Hüfingen. Für Gaslieferungen, also eine fossile Energie wird eine KAV von 0,0022€/KWh erhoben. Für die regenerative Nahwärme umgerechnet auf KWh wird € 0,048 berechnet.

Für mich heißt das, die Umstellung bei der Wärmeversorgung auf regenerative Medien wird von Land und Bund gefördert, von der Stadt Hüfingen aber bestraft.

Ihre Homepage:


Die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.

Diese Ziele sollte die Stadt haben aber und auch umsetzen. In Bezug auf die Nahwärme in Mundelfingen sind sie unglaubwürdig.

Fazit:
Die Einrichtung der sogenannten „Konzessionsabgabe“ war eine äußerst linke Tour der Fa. Zelsius und der Stadt Hüfingen. Die Abnehmer wurden erst nach 5 Jahren informiert, hatten also keine Möglichkeit zu protestieren bzw. entsprechend zu reagieren und alternative Energien wie z.B. Wärmepumpen einzusetzen.
Damit ordentlich abkassiert werden kann, wird die Abgabe nicht auf den Arbeitspreis in KWh erhoben sondern auf die Nettoabrechnungssumme, die auch den Grundpreis von 480 € beinhaltet.

Nun, ich denke die nächste Gemeinderatswahl ist die geeignete Plattform um die Gepflogenheiten der Stadt Hüfingen auch weiteren Mitbürgern mitzuteilen.

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 26.02.2021

Nach §38 (2) der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist die Niederschrift der Verhandlungen des Gemeinderats innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Unserer Ansicht nach ist dies keine Holschuld des Gemeinderates, für das sich die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums extra Urlaub zu nehmen haben. Auch ist es für Urkundspersonen nicht zumutbar die Niederschriften während der Sitzungen zu unterschreiben, wofür sie sich extra in eine gesonderte Ecke begeben müssen.

Deshalb haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen nachgefragt, wie es in anderen Gemeinden gehandhabt wird. Aufgefallen ist uns hierbei, dass es in den anderen Gemeinden ebenso gesehen wird, wie oben dargestellt. Die Gemeinde Königsfeld ist sicher ein leuchtendes Vorbild an Transparenz, dessen Niveau langfristig angestrebt werden sollte. In einem nächsten Schritt wollen wir zumindest die Stufe von Donaueschingen und St. Georgen erreichen.

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Einsprüchen zu Fehlern in der Niederschrift. Über Einwendungen hat nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat zu entscheiden. Unserer Meinung nach sollten sachliche Fehler verbessert oder zumindest besprochen werden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, sollte dies nach dem Vorbild von Geisingen im Protokoll festgehalten werden.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

1. Nach dem Vorbild von Donaueschingen ist über Mandatos das öffentliche Protokoll für die Mitglieder des Stadtrates abrufbar. Beide Niederschriften (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an die zwei Stadträte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Stadtrat raus.

2. Über Einwendungen wird mit den betreffenden Stadträten geredet. Wird keine Einigung erzielt, soll nach §38 Abs. 2 GemO der Gemeinderat entscheiden. Wird auch hier keine Einigung erzielt, wird dies im Protokoll ergänzt.

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