Unechte Teilortswahl (UTW): das Erfolgsmodell, auch für Hüfingen

08.08.2021 von Kurt Kammerer

Donaueschingen hat sie, Bräunlingen hat sie und Blumberg hat sie auch: ja, die UTW ist ein Erfolgsmodell, das sich über Jahrzehnte bewährt hat. In diesen Nachbarstädten hat jeder Ortsteil eine Stimme im Gemeinderat, während in Hüfingen die meisten Ortsteile im Gemeinderat nicht einmal mehr vertreten sind.

In unseren Nachbarstädten dürfen die Ortsteile bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen, in Hüfingen leider nicht. Ortsvorsteher und Ortschaftsräte dürfen zwar eine eigene Meinung haben, aber sie haben keine Stimme im Gemeinderat und damit kein echtes Mitspracherecht.

Eine faire Lösung schafft die UTW, denn sie sorgt für Mitbestimmung der Ortsteile und zugleich bleiben die demokratischen Mehrheitsverhältnisse erhalten. Die Wähler aus der Kernstadt bestimmen auch mit der UTW weiterhin mehrheitlich über die Zusammensetzung des Gemeinderats. Offensichtlich sind unsere Nachbarstädte mit der UTW gut gefahren. Sonst hätten sie sie abgeschafft. Auch für Hüfingen hat die UTW klare Vorteile, denn sie sorgt für respektvollen Umgang miteinander auch bei schwierigen Themen.

Dass etliche Hüfinger Gemeinderäte gegen die UTW sind, ist nicht neu. Neu ist allerdings deren Behauptung, dass die UTW für den Hüfinger Wähler zu kompliziert sei, während die Donaueschinger, Bräunlinger und Blumberger Wähler offensichtlich gut damit zurecht kommen. Und auch das gesamtstädtische Miteinander profitiert von der UTW, wenn die Ortsteile wie in den Nachbarstädten wieder direkt mitentscheiden dürfen.

Die UTW bringt außerdem frischen Wind in den Gemeinderat durch die gemischte Zusammensetzung. Dieser frische Wind wird in Hüfingen noch mehr gebraucht als anderswo. Die gesamte Hüfinger Bürgerschaft sehnt sich danach, dass das Hüfinger Rathaus für die Hüfinger Bürger endlich transparenter wird und dass die holprige Amtsführung des Bürgermeisters, bei Gebührenfestsetzungen und Bauvorhaben bis hin zur Spekulation mit Bürgergeld bei der Greensill-Bank, vom Gemeinderat besser kontrolliert wird.

Daher, ein klares „JA“ zur Wiedereinführung der UTW!

Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl

Hier die unzensierte Fassung von unserem heutigen Beitrag im Hüfinger Boten.

Stellungnahme Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar über eine kommunalpolitische Sachentscheidung selbst zu bestimmen, ist sehr selten. Am 26. September 2021 haben Sie beim Bürgerentscheid die Gelegenheit dazu! Mit Ihrer Ja-Stimme für die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl können Sie die Fehlentwicklung der letzten Jahre in unserer Stadt korrigieren.

Ohne Anlass wurde 2007 vom damaligen Gemeinderat das bis dahin erfolgreiche Modell der Unechten Teilortswahl, die jedem Teilort einen garantierten Sitz im Hüfinger Gemeinderat zusichert, abgeschafft. Der dadurch entstandene Schaden ist groß und kann nun durch Sie behoben werden.

Was waren die damaligen Argumente gegen die Unechte Teilortswahl?

  1. „Die Ortsteile sind doch noch durch ihre Ortsvorsteher vertreten.“ Aktuelle Situation: Ja, die Ortsvorsteher kämpfen für ihre Ortsteile. Sie werden aber allzu oft überhört, da ihnen der Rückhalt fehlt. Zudem besitzen sie kein Stimmrecht.
  2. „Der Gemeinderat stimmt nie gegen Entscheidungen der betroffenen Ortschaftsräte.“ Aktuelle Situation: Leider wurde dies trotzdem in den vergangenen Jahren nachweislich zur Genüge und ohne Not getan.
  3. „Die Befugnisse/Verfügungsmittel der Ortschaftsräte/Ortsvorsteher werden als Ausgleich erhöht.“ Aktuelle Situation: Dies wurde nicht umgesetzt.
  4. „Ohne Unechte Teilortswahl haben die Ortsteile sogar die Chance noch mehr Stadträte zu stellen.“ Aktuelle Situation: Genau das Gegenteil ist eingetroffen. Mittlerweise sind nur noch zwei Ortsteile im Gemeinderat vertreten.

Liebe Hüfingerinnen, liebe Hüfinger, durch die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl verliert niemand etwas! Im Gegenteil, endlich kann die Stadt auf die jahrzehntelange Erfolgsspur zurückkehren. Es ist wichtig, dass alle Teilorte im Gemeinderat wieder gehört werden und alle Teile unserer Stadt am gleichen Strang ziehen.

Ein „eigener“ Stadtrat hat vor Ort gute Ortskenntnisse und Netzwerke, kann die Sorgen und Nöte Richtung Kernstadt transportieren und nicht zuletzt auch im Gemeinderat für Mehrheiten sorgen. „Hüfingen hat in all seinen Ortsteilen Jahrzehnte friedlich und erfolgreich zusammengearbeitet. Unfrieden würde nicht durch die Beibehaltung der Unechte Teilortswahl, sondern durch ihre Abschaffung entstehen.“ Diese beiden Sätze stammen aus dem Jahr 2007 von Erwin Teufel und Franz Schuhmacher. Beide ehemaligen Landespolitiker sollten Recht behalten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sie konnten unserer Fraktion bei den durch uns ehrlich und sachlich geführten Debatten über Lärm- und Umweltschutz, Transparenz oder eben auch den fairen Umgang mit unseren Ortsteilen vertrauen. Vertrauen Sie uns auch jetzt und stimmen am 26. September 2021 mit

JA, FÜR DIE WIEDEREINFÜHRUNG DER UNECHTEN TEILORTSWAHL!

SPD Fraktion Hüfingen zur kommunalrechtlichen Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Landratsamt Schwarzwald Baar

06.06.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen

Die Bitte der SPD Fraktion vom 12. März diesen Jahres „Die Kommunalaufsicht möge den Vorgang der 3 Millionen Geldanlage bei der Greensill-Bank der Stadt Hüfingen prüfen“ und eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu den Vorgängen abgeben, ist beantwortet.

Nach acht Wochen Bearbeitungszeit darf man feststellen, dass die Dinge äußert wohlwollend in Richtung des Bürgermeisters ausgefallen sind.

Grundsätzlich ist nach Erkenntnis der Hüfinger SPD Fraktion festzustellen:

Es ist der politischen Hygiene, vorsichtig ausgedrückt, absolut unzuträglich wenn die Frau des Bürgermeisters, der selbst mit seiner Verwaltung beurteilt werden soll, in der Spitze der Verwaltung sitzt, deren Kommunalaufsicht die Dienstaufsicht über die zu beurteilende Kommune hat und z.B wie im vorliegenden Fall eine Stellungnahme zu bestimmten kommunalrechtlichen Vorgängen abzugeben hat. Man kann sich an fünf Fingern abzählen wie hier Ermessensspielräume, die es immer gibt, angewandt werden. 

1.) Die SPD hat die Kommunalaufsicht am 12.März. mit Eingangsbestätigung vom 13.März um eine Stellungnahme zu den Greensill Vorgängen gebeten. Etwas „erstaunlich“, dass von der Kommunalaufsicht später mitgeteilt wurde, dass der Bürgermeister am 16.März auch um eine Stellungnahme gebeten haben soll. – Ein Schelm wer hier Böses denkt – 

2.) Die Entscheidung über Geldanlagen in Millionenhöhe dem Kassenverwalter alleine zu überlassen ist in der Größe von Hüfingen völlig daneben! Zumindest sein hochbezahlter Dienstvorgesetzter, der Kämmerer, hat hier die schlußendliche Verantwortung. Er ist auch in den Richtlinien des GR zusammen mit dem Kassenverwalter genannt. 

3.) Die Änderung der Richtlinien für Geldanlagen aus 2016 hat den Bürgermeister aus der direkten Verantwortung raus genommen. In den Richtlinien, die seit 2006 gegolten haben war die Verantwortung des Bürgermeisters zusammen mit dem Kämmerer noch wörtlich enthalten. Der Gemeinderat hat diese Änderung 2016 kritiklos hingenommen , da eine Gesamtverantwortung der laufenden Geschäfte des Bürgermeisters entsprechend der Gemeindeordnung, vorausgesetzt wurde.

Genau deshalb hätte sich der Bürgermeister gem. § 44, Abs.2 GemO in seiner Gesamtverantwortung für das Geschäft der laufenden Verwaltung darum kümmern können – bei einer Anlage von drei Millionen in der Größenordnung von Hüfingen – sogar persönlich kümmern müssen. 

4.) Nach §44, Abs.1 GemO ist der Bürgermeister „für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben“ in der Verwaltung verantwortlich zuständig. Die Entscheidung von Geldanlagen in Millionenhöhe dem Angestellten Kassenverwalter alleine zu überlassen ist keine „sachgerechte Erledigung der Aufgaben“. 

5.) Verantwortlich für die Greensill Anlagen sind nach Auffassung der SPD Fraktion zunächst der Dienstvorgesetzte des Kassenverwalters, der Kämmerer, vor allem aber der, nach der GemO §44 Abs.1 und Abs.2 für das Geschäft der laufenden Verwaltung und für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben in der Verwaltung zuständige Bürgermeister. 

Diese Auslegung wie in Ziff. 1-5 hier dargestellt wäre im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten genauso möglich gewesen wie die Darstellung der Rechtsaufsicht, die rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber weitgehend den Darlegungen des Hüfinger Bürgermeisters gefolgt ist. Hier wurden die Ermessensspielräume voll und ganz (wohl auch im Sinne der Leiterin des Dezernates II, Rechts- und Ordnungsverwaltung des Landratamtes) zugunsten des Bürgermeisters ausgeschöpft. 

3 Millionen verzockt und kein bisschen Demut

06.05.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen

Die Stadt Hüfingen ist eine der allerletzten Kommunen, die am 5. Januar Festgeld bei der Greensill Bank angelegt haben. Ein Zeitpunkt wo jeder Laie schon im Internet über die Schieflage der Greensill Bank recherchieren konnte.

Greensill war längst nicht mehr im A Rating, wie das die vom Gemeinderat beschlossenen Anlagerichtlinien der Stadt fordern, sondern längst in Rating B. 

Man fragt sich: „Wozu eigentlich kauft die Verwaltung auch noch den Rat eines sogenannten Finanzdienstleisters ein, wenn sie selbst das Rating der Bank problemlos nachschauen und im Internet längst die bedenklichen Kommentare zu dieser Bank lesen konnte?“

Wenn wir uns die Verzinsung dieser beiden Geldanlagen ansehen stellt sich die Frage was die Verantwortlichen dabei gedacht haben 3 Millionen. für 0,00-0,05 % Zins, überstürzt und ohne professionelle Recherche, in eine unsichere Bank anzulegen, um einen „Kleckersbetrag“ von Strafzinsen zu sparen.“ Das hätte die wenigen Tage um die Jahreswende bei 3 Millionen, wenn überhaupt einen Minuszins von nicht einmal 500 € ausgemacht. Es wäre dann Zeit genug gewesen sich in Ruhe mit dieser Anlagesituation auseinanderzusetzen.

Die Zinssituation stellt uns schon seit der letzten Finanzkrise 2008 vor Herausforderungen. Das kann aber doch keine Entschuldigung für überstürzte und unüberlegte Anlagengeschäfte sein. Der Bürgermeister rühmt sich mit Zinserträgen von 11.6 Millionen. seit dem Jahr 2000. Davon ist aber nur ein Minimum in seiner Zeit seit 2017 entstanden. Der allergrößte Teil wurde in Zeiten seines Vorgängers erwirtschaftet. Ja, eine 100 % Sicherheit gibt es nie. Die gab es aber in den vergangenen Jahrzehnten auch nie! Es gab aber Bürgermeister, die sich mit diesen Anlagegeschäften intensiv beschäftigt haben.

Die SPD Fraktion hat bereits am 13. März mit einem Schreiben an den Landrat die Rechtsaufsichtsbehörde um eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass das Geschehene transparent und gerecht aufgearbeitet wird.

Es ist auch das Recht des Gemeinderates vom Bürgermeister, eine aktuellen Stand der Liquidität und der Geldanlagen anzufordern; „Was ist wo – wieviel – bis wann – zu welchen Konditionen angelegt,“ Das haben wir bereits im Januar beantragt und mussten es später erneut anmahnen. In der dann erst spät vom Bürgermeister gelieferten Aufstellung hat, man höre und staune, die Greensill Bank gefehlt. D.h. der Bürgermeister hat den Gemeinderat hinters Licht geführt. Das ist unglaublich und fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in keiner Weise.

Wir müssen auch festhalten: Der Informationsfluss an die Bürgerinnen und Bürger verlief von Seiten der Verwaltung zu langsam. Am 16. März hat der Bürgermeister die erste Pressemitteilung rausgegeben. Bereits am 3. März war die Schließung der Greensill Bank öffentlich. Es gibt andere Beispiele, wie Information besser laufen kann. Und dann: Zuerst einen Schuldigen suchen und dann erst an die Öffentlichkeit gehen ist nicht die feine Art. Von einem Bürgermeister, der Chef der Verwaltung ist, erwarten wir hier etwas Anderes. Der Chef trägt immer die Verantwortung. Intern kann dann hinterfragt werden, wie es zu so einem fatalen Fehler kommen kann. Daraus können sich dann neue Arbeitsanweisungen oder verwaltungsinterne Richtlinien ergeben. Aber nicht die öffentliche Brandmarkung des Angestellten mit der geringsten Verantwortung.

Wie hoch sind die Kosten, des beauftragten Rechtsanwaltbüro, um eventuell noch an Teile der fehelenden Gelder zu kommen? Das wollen wir wissen.

Weitere Fragen auf die wir bisher keine Antwort erhalten haben:

  • Welche Externen Berater sind hinzugezogen worden und wie hoch sind die Kosten?
  • Wer hat mit wem bei der Sparkasse, deren Miteigentümer die Stadt ist, über diese Geldanlagen und ihre Problemlösungen gesprochen?
  • Wer hat mit wem bei unserer regionalen Volksbank, mit der wir ebenfalls enge Beziehungen haben, sich zu diesem Sachverhalt beraten? 
  • Wie hoch sind die Kosten für die Berater, die in der Gemeinderatsitzung uns und die Bevölkerung besänftigen sollten?

Fazit:

3 Millionen schmerzen und werden der Stadt Hüfingen noch lange anhängen.

Es muss eine Lösung gefunden werden, wie in Zukunft so eine Misere möglichst nicht mehr vorkommt.

Ein Teil dieser Lösung werden überarbeitete Geldanlage-Richtlinien sein.

Wobei hier ganz klar ist: der Gemeinderat gibt die Richtlinien vor.

Der Gemeinderat wird und kann nicht in die innere Organisationshoheit des Bürgermeisters in der Verwaltung eingreifen. D.h. Hinweise wer innerhalb der Verwaltung was zu machen hat obliegt, nach der GemO, dem Bürgermeister als Chef der Verwaltung und nicht dem Gemeinderat.

Weder der Gemeinderat als Gremium, noch einzelne Verantwortliche gehören in die Richtlinien, die der Gemeinderat der Verwaltung als Arbeitsgrundlage gibt. Hier benötigen wir einen besseren, brauchbaren Entwurf.

Sowohl nach der Richtlinie von 2018 wie nach der Gemeindeordnung (GemO) liegt die Verantwortung automatisch mindestens beim Kämmerer. Er ist als Amtsleiter Vorgesetzter im Rechnungsamt zu dem auch die Kasse gehört. Das gilt insbesondere, wenn man weiß, dass der Hüfinger Kämmerer auf Vorschlag und Drängen von Bürgermeister Kollmeier höher bezahlt ist, als das in Gemeinden unserer Größenordnung üblich ist. Abgesehen davon kann und darf sich ein Bürgermeister in der Größenordnung von Hüfingen hier auch in der Sache nicht der Verantwortung entziehen. Bei Geldgeschäften in dieser Größenordnung muss sich der Bürgermeister, nach unserer Auffassung, auch um Details in der Sache kümmern. Das waren wir in der Vergangenheit anders gewohnt.

Und eines geht gar nicht: einen untergeordneten Angestellten öffentlich an den Pranger stellen. Da machen wir nicht mit!

Wenigstens ein bisschen Demut und mea culpa hätte man vom ersten Mann in der Stadt erwarten dürfen.

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.

Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.

Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.

Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?

Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.

Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.

Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,

Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch“. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.

Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.

Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg Teil 3

Unser Antrag vom September 2020 wurde vom Bürgermeister kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben. Deshalb haben wir am 9. März 2021 einen neuen Antrag gestellt.

Dieses Mal wurde der Antrag unter Beteiligung der Kommunalaufsicht ordnungsgemäß behandelt und sogar dem Fürstenberger Ortschaftsrat zur Ablehnung vorgelegt. Der Hüfinger Stadtrat durfte ihn dann am 29. April 2021 ablehnen. Hier meine Rede dazu.

Es geht hier um einen Ausgleich der bei einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren eh hätte gemacht werden müssen und nicht darum Ökopunkte zu sammeln. Deshalb der Name freiwilliger Ausgleich.


Es gab nicht ohne Grund eine Umweltmeldung, da im Vorfeld Streuobstbäume unerlaubt gefällt wurden, um hier Tatsachen zu schaffen. 13b wurde geschaffen, um Naturschutzstandards auszuhebeln, das rechtfertigt aber nicht, dass hier sogar noch weiter gegangen wurde.
Ein Ersatz der sehr alten und gesunden Bäume die hier gefällt wurden und noch werden ist nicht möglich.

An dieser Stellte ein kleiner verwunderter Einwurf nach Fürstenberg. Es ist schon merkwürdig, dass hier für einen Fichtenforst so sehr gekämpft wird und auf der anderen Seite eine alte Streuobstwiese einfach mal so platt gemacht wird. Auch in Anbetracht der Umweltmeldung für die vorsorglich gefällten Bäumen erscheint ihr Ruf nach Transparenz bei anderen hier eher grotesk.

Wir fordern einen freiwilligen Ausgleich für die Natur von Fürstenberg. Gerade weil sich da schon eine Hecke befindet, wäre eine sinnvolle Verlängerung angebracht. Eine Hecke würde auch keine weiteren Folgekosten verursachen, ebensowenig wie der Rückbau einer nicht mehr benötigten Straße.

Kommen Landschafts- und Artenschutz nun vollends unter die Räder?

Was tun, wenn die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände die Planung der drei Städte Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg unterstützen, auf der Länge einen gigantischen Windpark zu installieren mit elf bis 245 m hohen Monstern? Denen die Stadt Geisingen, die ebenfalls ihr Vorranggebiet für Windenergienutzung in dieses Waldgebiet verlegt hat, womöglich noch vier weitere Anlagen hinzufügen will? Richtig: Um den Widerstand gegen die Entwertung und Verunstaltung der Länge zu organisieren, wurde der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. (ALLE) gegründet.

Behla und Fürstenberg vor neuer Kulisse ( Foto visualisiert v. U. Bielefeld)

Das von den Freiburger Verwaltungsrichtern und vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof gestoppte Genehmigungsverfahren hat formale Fehler aufgewiesen, weshalb es jetzt also nochmals gänzlich neu aufgerollt werden soll. Demnächst wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses mit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gestartet werden. Ob da mit belastbaren neuen Erkenntnissen zum Artenschutz auf der Länge zu rechnen sein wird? Wie die Umweltverbände NABU, BUND und LNV 2017 in ihrem Faktencheck aufgedeckt haben, sind beim ersten Anlauf peinliche Fehler und Unterlassungen geschehen: Gerade mal 28 % der Vorgaben des Landesamts für Umwelt LUBW für artenschutzrechtliche Prüfungen sind korrekt durchgeführt worden – der schlechteste Wert aller geprüften Genehmigungsverfahren im Land. Und das in einem hochwertigen Waldgebiet mit einem besonderen ökologischen Alleinstellungsmerkmal:

  1. Der gigantische Windpark befindet sich in einem der bestbesetzten Rotmilandichtezentren des Landes mit weiteren windkraftsensiblen Vogelarten wie Baumfalke, Wespenbussard, fünferlei Spechtarten, Hohltaube und Sperlingskauz;
  2. Die Länge ist Lebensraum von bis zu 8 streng geschützten Fledermausarten;
  3. Über der Länge drängt sich im Herbst der kontinentale Vogelzug zusammen (im sog. Geisinger Trichter);
  4. Als größtes unzerschnittenes und unbesiedeltes Waldgebiet der Südwestecke ist die Länge ein wichtiger Trittstein und eine Wildtierkorridor-Schlüsselstelle von internationaler Bedeutung, ausgewiesen durch den Generalwildwegeplan, die „waldbezogene Fachplanung des Landes“.

Dass für den Rotmilan nicht nur die waldfreie Landschaft von lebenswichtiger Bedeutung ist, sondern auch der Längewald als Horst- und Streifgebiet, dass er auch immer wieder kreuz und quer überflogen wird, weiß man spätestens seit dem Jahr 2007, als einige dieser „Wappenvögel der Baar“ mit Sendern ausgestattet wurden, um damit ihre Raumnutzung zu erforschen. Da Milane auch Aasfresser sind, werden sie die Kahlflächen um die Windräder (insgesamt ca. 11 Hektar!) künftig besonders gründlich nach Schlagopfern absuchen – unter akuter Lebensgefahr, dabei selbst geschreddert zu werden.

Über den Rotmilan erhielt das Landratsamt SBK schon im Jahr 2004 eine Expertise der Vogelwarte Radolfzell, nach welcher sich die Ausweisung eines Vorranggebiets für die Windkraftnutzung schon damals eigentlich erübrigt haben müsste; in ihr wird klipp und klar festgestellt: „Von mehreren Verbreitungsschwerpunkten des Landes Baden-Württemberg ist der Schwarzwald-Baar-Kreis der wichtigste überhaupt, weil hier die höchste Brutpaardichte des Landes festgestellt wurde. Der Landkreis ist auch die wichtigste Überwinterungsregion Baden-Württembergs und dadurch eine der wichtigsten in Deutschland.“ Weshalb der damalige Leiter der Vogelwarte, Prof. Berthold, ein ausgewiesener Kenner der Baar, sich auch 2019 gegenüber der Presse erstaunlich freimütig geäußert hat: Die Länge sei ein Hotspot des Rotmilans. „Hier Windräder zu genehmigen und zu bauen, ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn.“ 

Dass 11 bis (einschließlich der von Geisingen geplanten) 16 Windenergieanlagen mit bis 245 m Höhe während des Herbstvogelzugs das Risiko erhöhen, das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des inzwischen auf Druck der Windkraftbranche aufgeweichten Windenergieerlasses, wonach „Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“ zu den Tabuzonen zählen. Klar ist, dass sich der Vogelzug je nach Vogelart, nach Wetterlage und nach Tag- oder Nachtzeit in  sehr unterschiedlicher Massierung und auch in sehr variabler Flughöhe abspielt. Bei der letzten artenschutzrechtlichen Prüfung war der Länge zwar ein „massiver, breitgestreuter Vogelzug“ bescheinigt worden, dennoch wollte man darin keine Konzentrationszone erkennen. Das Ausschlussargument Vogelzug wurde trotz des Geisinger Trichters ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass in den Donauschlingen der Riedbaar wie auf dem Unterhölzer Weiher unzählige Wasservögel zu rasten pflegen, ehe sie weiter gen Süden durchstarten – und dabei prompt dem Windpark auf der Länge in die Quere geraten werden. 

Verengung des Herbstvogelzugs über der Länge im sog. „Geisinger Trichter“

Hinsichtlich der acht erfassten Fledermausarten und deren Flug- und Zuggewohnheiten soll erst nach Erstellung der Anlagen einzweijähriges Gondelmonitoring erfolgen, um sodann Abschaltregelungen „unter Anwendung der anlagenspezifischen Abschaltalgorithmen“ treffen zu können – eigentlich ein eklatanter Verstoß gegen das Störungs- und Tötungsverbot des Naturschutzgesetzes. Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen längst gezeigt, dass Windparks in Waldgebieten zumal im Frühsommer eine fatale Anziehungskraft speziell auf weibliche Fledermäuse ausüben, die auf der Suche nach neuen Quartieren die Windräder offenbar mit Bäumen verwechseln. Schätzungen gehen von jährlich mehr als 250.000 Fledermäusen aus, die an Windrädern getötet werden. Dabei gilt die Baar und hier speziell der Unterhölzer Wald als Fledermaus-Eldorado, in dem sogar die seltene und streng geschützte Mopsfledermaus nachgewiesen wurde. Dass diese sich im Herbst über die Länge hinweg von ihren Wochenstuben in ihr Winterquartier in den Tunneln der Sauschwänzlebahn zurückzieht, ist naheliegend.

Seit 2013 gibt es das Naturschutzgroßprojekt Baar, (mit 8,6 Mio €) massiv gefördert und finanziert von Bund, Land, Landkreisen und Kommunen mit dem Ziel, „die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume und den Biotopverbund zu sichern und zu verbessern.“ Die Länge ist von Fördergebieten förmlich umzingelt. Dass der Länge-Wald selbst nach Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen ausgespart bleiben musste, ist mehr als ein Schönheitsfehler! Der Baar, diesem „Drehkreuz von internationaler Bedeutung für den Biotopverbund“ und einer „zentralen Achse des Vogelzugs“, wird von den Verantwortlichen für das Großprojekt eine herausragende Rolle auch beim Fledermausschutz attestiert.

Dem Biotopverbund dienen auch die Wildtierkorridore des seit 2010 existierenden Generalwildwegeplans. Dass ein Windpark der hier geplanten Größenordnung samt Zuwegung die Attraktivität und Durchlässigkeit der Länge beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Dennoch wurde dieser Aspekt schon bei der Ausweisung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan glatt ignoriert, obwohl es sich bei der Länge um ein letztes Nadelöhr in Ost-West- und Nor-Süd-Richtung in Süddeutschland handelt. Als ob der Windenergieerlass Baden-Württemberg nicht ausdrücklich vorgeschrieben hätte „Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).“

Ein Windpark in der Kohlenstoffsenke Wald?

Wie sehr die elf bis sechzehn Monstren auf der Länge, höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Landschaftsbild auf der Baar und in ihrer Fernwirkung vom Hegau bis zu den Aussichtsbergen des Schwarzwalds überlagern und mit der Suggestivkraft drehender Riesenrotoren dominieren werden, entzieht sich heute noch weithin unserem Vorstellungsvermögen. Die Landschaft, zumal eine noch vergleichsweise naturnahe, unzersiedelte und unzerschnittene Waldlandschaft, scheint in der Sichtweise des Klimaschutzes kein nennenswertes Schutzgut mehr zu sein, auch wenn der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere gem. Artikel 20 a des Grundgesetzes zu schützen hat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“. Leben wir aufgrund des Klimawandels bereits im übergesetzlichen Notstand?

Der Druck von Seiten der Politik wie der Windkraftbranche auf die Genehmigungsverfahren wird fraglos weiter zunehmen angesichts der europaweiten Vorgaben zur CO2-Einsparung und des stockenden Ausbaus der binnenländischen Windkraft. Schon der Scoping-Termin anfangs Dezember 2020, der Auftakt zum neuen Genehmigungsverfahren, lässt ahnen, wie es um Transparenz und Gründlichkeit bestellt sein wird. Ob da die Fehler der Vergangenheit vermieden werden und ob man den Anliegen des Arten- und des Landschaftsschutzes besser gerecht wird als zuvor? Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. wird wachsam beleiben müssen. 

Wo ist der Platz für unsere Tier- und Pflanzenwelt?

Von Andrea Mettler aus Riedöschingen am 27. März 2021

Der Flächenfraß schreitet voran, in Fürstenberg verwandelt sich bald eine Streuobstwiese in ein Neubaugebiet.

In Zeiten des Klimawandels, der Erderwärmung und des Waldsterbens, sowie des Vogel – und Insektenschwundes sind Sträucher und Hecken, sowie alle Bäume auf öffentlichen und privaten Flächen, schutzbedürftig und schutzwürdig

Dieser Baumbestand muss unbedingt erhalten bleiben! 

Wir brauchen die Natur. Lassen wir die Bäume für uns ihre Arbeit verrichten: Sie filtern Staub, reinigen und befeuchten die Luft, nehmen Kohlendioxid auf und schenken uns Sauerstoff zum Atmen; Bäume sind Lebensraum und Nahrungsquelle für die gefährdeten Insekten, Vögel und andere Tiere. Sie fördern unser Wohlbefinden, tragen erheblich zu einem attraktiven Stadtbild bei und machen auch euer Dorf schöner.

Und wie sollen wir es in den Sommern der Zukunft draußen aushalten ohne die Schatten der Bäume?!

Deshalb mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bewahren was noch übrig ist!“ Das „alte“ Argument, wir pflanzen wieder, hat ausgedient. Wir können nicht 20, 40, 60 Jahre auf das Wachsen der jungen Bäume warten.

Der Klimawandel ist vielleicht in den Köpfen angekommen, aber weder auf öffentlicher noch auf privater Seite wird dementsprechend gehandelt. Wann steht der Umwelt – und Naturschutz endlich an erster Stelle?

 Es ist nicht nur ein Baum der gefällt wird, sondern einer von vielen. Es ist nicht nur ein Neubaugebiet, sondern eines von vielen. Ein Umdenken ist unbedingt erforderlich! 

Wieviel Leben ist in einem Birnbaum?

fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer

Michael Steinemann

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor wenigen Tagen haben wir Stadträte durch unseren Bürgermeister erfahren, dass die Stadt Hüfingen vor wenigen Monaten 3 Mio. EUR bei der in der Zwischenzeit insolventen Greensill Bank AG angelegt hat. Dieses öffentliche Geld scheint nun verloren zu sein. Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Hüfingen.

„Unsere Fraktion ist fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer. Wir fordern die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde im Landratsamt auf, zu überprüfen, ob diese Geldanlagen ein Verstoß gegen die städtischen Anlagerichtlinien darstellen. Es ist das Geld unserer Bürgerinnen und Bürgern sowie unserer Unternehmen. Es geht um das Vertrauen in die Stadt, welches mit so einem spekulativen Handeln verloren geht. Des Bürgers Geld ist nämlich kein Spielgeld! Zum aktuellen Zeitpunkt, haben wir große Zweifel, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag ausgewogen war. Aus unserer Sicht wurde ebenso das Risiko nicht hinreichend gestreut. GREENSILL stand schon 2020 im Fokus der BaFin mit entsprechendem Rating. Es gab keinen Einbezug durch den Gemeinderat. Die langfristigen Konsequenzen dieses finanziellen Verlusts für unsere Stadt sind nicht in Worte zu fassen. Der Bürgermeister wird uns nun aufzeigen müssen, wie es dazu gekommen ist und, ob noch etwas zu retten ist.“

Ihre BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

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