Hüfinger Bote, Primo-Verlag und Demokratieverständiss

15. August 2019 0 Von Hannah Miriam Jaag

von Hannah Miriam Jaag am 15. August 2019

Am 24. Juli durfte die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION im Hüfinger Boten eine Meldung aus der Fraktion veröffentlichen.

Kurz vor der Sommerpause wollte die Fraktion eine weitere Meldung im Hüfinger Boten plazieren. Leider läßt das Redaktionsstatut für den Hüfinger Boten dies nicht zu:

2.3.2 Den Fraktionen stehen für ihre Beiträge eine halbe Seite jeweils für einen Beitrag im Vierteljahr zur Verfügung. In diesem Umfang sind Bilder mit einbegriffen. Den Fraktionen ist es freigestellt in welcher Ausgabe der Vierteljahresbeitrag zur Veröffentlichung kommt. Als Vierteljahr gelten die Monate Januar bis März; April bis Juni; Juli bis September, Oktober bis Dezember. Wird ein Veröffentlichungszeitraum versäumt, kann die Veröffentlichung nicht im folgenden Vierteljahr nachgeholt werden.

Dies ist ja auch verständlich fanden wir, da für die Meldung ja auch nichts bezahlt wird. Es ist auch uns bekannt, dass nur der jeweilige Bürgermeister der an der Macht ist, unbegrenzten Zugriff auf den Hüfinger Boten hat. Alles kein Problem, dachten wir und wollten unsere Wähler per bezahlte Anzeige informieren.

So hat unser Fraktionssprecher angefragt, was eine Anzeige kosten würde.

Die Antwort vom Primo-Verlag war eindeutig:

Wir lehnen Ihre Anzeigenanfrage unter Punkt 2.3 ab.

Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION darf im Hüfinger Boten keine selbst finanzierte Anzeige aufgeben. Der Primo-Verlag behält sich das Recht vor, seine Anzeigenkunden vor zu sortieren.