SPD Fraktion Hüfingen zur kommunalrechtlichen Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Landratsamt Schwarzwald Baar
06.06.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen
Die Bitte der SPD Fraktion vom 12. März diesen Jahres „Die Kommunalaufsicht möge den Vorgang der 3 Millionen Geldanlage bei der Greensill-Bank der Stadt Hüfingen prüfen“ und eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu den Vorgängen abgeben, ist beantwortet.
Nach acht Wochen Bearbeitungszeit darf man feststellen, dass die Dinge äußert wohlwollend in Richtung des Bürgermeisters ausgefallen sind.
Grundsätzlich ist nach Erkenntnis der Hüfinger SPD Fraktion festzustellen:
Es ist der politischen Hygiene, vorsichtig ausgedrückt, absolut unzuträglich wenn die Frau des Bürgermeisters, der selbst mit seiner Verwaltung beurteilt werden soll, in der Spitze der Verwaltung sitzt, deren Kommunalaufsicht die Dienstaufsicht über die zu beurteilende Kommune hat und z.B wie im vorliegenden Fall eine Stellungnahme zu bestimmten kommunalrechtlichen Vorgängen abzugeben hat. Man kann sich an fünf Fingern abzählen wie hier Ermessensspielräume, die es immer gibt, angewandt werden.
1.) Die SPD hat die Kommunalaufsicht am 12.März. mit Eingangsbestätigung vom 13.März um eine Stellungnahme zu den Greensill Vorgängen gebeten. Etwas „erstaunlich“, dass von der Kommunalaufsicht später mitgeteilt wurde, dass der Bürgermeister am 16.März auch um eine Stellungnahme gebeten haben soll. – Ein Schelm wer hier Böses denkt –
2.) Die Entscheidung über Geldanlagen in Millionenhöhe dem Kassenverwalter alleine zu überlassen ist in der Größe von Hüfingen völlig daneben! Zumindest sein hochbezahlter Dienstvorgesetzter, der Kämmerer, hat hier die schlußendliche Verantwortung. Er ist auch in den Richtlinien des GR zusammen mit dem Kassenverwalter genannt.
3.) Die Änderung der Richtlinien für Geldanlagen aus 2016 hat den Bürgermeister aus der direkten Verantwortung raus genommen. In den Richtlinien, die seit 2006 gegolten haben war die Verantwortung des Bürgermeisters zusammen mit dem Kämmerer noch wörtlich enthalten. Der Gemeinderat hat diese Änderung 2016 kritiklos hingenommen , da eine Gesamtverantwortung der laufenden Geschäfte des Bürgermeisters entsprechend der Gemeindeordnung, vorausgesetzt wurde.
Genau deshalb hätte sich der Bürgermeister gem. § 44, Abs.2 GemO in seiner Gesamtverantwortung für das Geschäft der laufenden Verwaltung darum kümmern können – bei einer Anlage von drei Millionen in der Größenordnung von Hüfingen – sogar persönlich kümmern müssen.
4.) Nach §44, Abs.1 GemO ist der Bürgermeister „für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben“ in der Verwaltung verantwortlich zuständig. Die Entscheidung von Geldanlagen in Millionenhöhe dem Angestellten Kassenverwalter alleine zu überlassen ist keine „sachgerechte Erledigung der Aufgaben“.
5.) Verantwortlich für die Greensill Anlagen sind nach Auffassung der SPD Fraktion zunächst der Dienstvorgesetzte des Kassenverwalters, der Kämmerer, vor allem aber der, nach der GemO §44 Abs.1 und Abs.2 für das Geschäft der laufenden Verwaltung und für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben in der Verwaltung zuständige Bürgermeister.
Diese Auslegung wie in Ziff. 1-5 hier dargestellt wäre im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten genauso möglich gewesen wie die Darstellung der Rechtsaufsicht, die rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber weitgehend den Darlegungen des Hüfinger Bürgermeisters gefolgt ist. Hier wurden die Ermessensspielräume voll und ganz (wohl auch im Sinne der Leiterin des Dezernates II, Rechts- und Ordnungsverwaltung des Landratamtes) zugunsten des Bürgermeisters ausgeschöpft.
Liebe Frau Simone,
bei Ihrem ersten Teil des Beitrages gehe ich gerne mit. Ich wünsche mir auch einen 1. Bürger(in) der Stadt Hüfingen, der auf Augenhöhe und vorbehaltlos, gerade in der Krise mit weitem Blick, offenem Ohr und stützendem Wort auf die Mitbürger(innen) zugeht und sich nicht versteckt oder abtaucht.
Die Aussage, die Kernstadt habe den jetzigen Bürgermeister nicht gewählt ist jedoch faktisch falsch. Denn auch aus der Kernstadt sind für diesen Stimmen abgegeben worden. Fragen Sie doch mal bei der CDU nach! Zudem ist es auch aus demokratischer Sicht problematisch, nach einer Wahl und dem Herausstellen von daraus folgender Fehleinschätzung denjenigen einen Vorwurf für Ihre Entscheidung zu formulieren. Ich bin mir sicher, dass auch in den Teilorten die damalige Entscheidung für oder gegen eine(n) Kandidat(in) heute anders ausfallen würde. So ist das eben, wenn Kandidat(innen) von “Aussen” sich zur Wahl stellen. Oder: Am Ende die Parteizugehörigkeit eines Kandidat(in) mehr zählt, als die Person selbst.
Sorry, das Wahlergebnis der Stichwahl war damals so, dass der heutige BM in der Kernstadt die Wahl verloren hätte, und zwar deutlich! Auf diesen Umstand habe ich hingewiesen (nicht vorgeworfen), mehr nicht! Hier die Fakten ==> http://wahlen11.rz-kiru.de/08326027W/index.html
Liebe Frau Simone,
von den damaligen Werten korrigiere ich mich. Jedoch geht es doch heute darum, zu sehen, wie es in der Zukunft weitergeht und nicht alte Wahlentscheidungen zu kritisieren, die durch damalige Meinungsbildung getroffen wurde.
Meiner Meinung muss bei der Aufstellung eines Kandidaten zur nächsten Bürgermeister(innen)wahl darauf geachtet werden, dass dieser parteipolitisch neutral ist und eine breite Ebene anspricht, um in seiner Funktion wieder den Blick auf Hüfingen zu richten. Wer für seine Ideen Mehrheiten erreichen möchte, soll mit allen Abordnungen im Gemeinderat sowie den Ortsvorstehern und Ortschaftsräten im konstruktiven Dialog auf Augenhöhe stehen. Am Ende geht es um Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Diese sind die Basis für politisches Handeln.
Ganz so einfach ist das nicht, Herr Meckes. Die meisten BM Bewerber/innen kündigen diese Überparteilichkeit in ihren Wahlkämpfen an, auch wenn sie selbst einer Partei angehören. Vielen, die gewählt werden gelingt das auch. Der/die Eine oder Andere hat das aber nicht unbedingt ernsthaft vor. Oft fühlt er/sie sich auch seiner Partei als Unterstützer (manchmal auch Mitfinanzierer) verpflichtet. Insoweit bleibt es immer bei den Wähler/innen ein Gespür dafür zu entwickeln wer diesem Anspruch der Überparteilichkeit genau wie den anderen Anforderungen an dieses Amt gerecht zu werden. das bedeutet nicht, dass man besser Kandidaten/innen wählt die keiner Partei angehören. Wer Parteiarbeit gemacht und in einer Partei politisch aufgewachsen ist, hat durchaus auch Dinge gelernt, die für ein solches Amt wichtig sein können. Sie zeigt unter Umständen auch wellchen Hintergrund zu Grundeinstellungen eine Person haben kann. Es bleibt bei Kommunalwahlen: in der Demokratie entscheidet das Gespür und die Sensibilität der Wähler. Meist trifft das ganz gut. Wie immer und überall gibt es hier aber auch Fehlentscheidungen. Richtig ist: gerade bei der Kommunalverfassung wie in Baden-Württemberg ist neben den menschlichen und fachlichen Qualitäten auch überparteiliches agieren für Bürgermeister/innen wichtig.
Stimmt.
Die Bürgermeister der Nachbargemeinden sind auch fast alle in einer Partei. Viele haben schon mit mir geredet und sich sogar auf mich eingelassen, obwohl ich in keiner Partei bin und sogar nicht mal “ihre” Bürgerin. Da werde ich immer ganz neidisch, wenn ich sehe was möglich wäre. Ich hoffe, dass dieses Gespür dann in Hüfingen nicht nochmal komplett versagt.
Eine Provinzposse die Ihresgleichen sucht. Kann man nur hoffen, dass die Wähler in den nächsten 3 Jahren nichts vergessen. Als Schwabe sage ich nur: “Des Ganze had a Gschmäggle!”
Hatte die SPD hier wirklich auf ein objektives/neutrales Ergebnis gehofft?
Es war doch nicht anders zu erwarten. Das hatte ich übrigens in meinem Beitrag am 18.03 schon vorhergesagt. Allerdings verwundert mich, dass bis heute keine der Fraktionen (OK, bei der CDU wundert’s mich nicht wirklich), und sei es nur zur Beurteilung von neutraler, staatsanwaltlicher Stelle, Strafanzeige gestellt hat!? Das wäre in meinen Augen ein Schritt um Bürgerinteressen/-Geld zu wahren. In anderen Städten/Gemeinden wurde so etwas offensichtlich schon in Gang gesetzt (Bsp. Monheim – wurde dort übrigens, laut “Rheinischer Post”, durch die CDU gestellt).
Bezüglich der Anzeige:
Dies machen die Fraktionen nicht, weil es ein teures und langwieriges Unterfangen ist. Und genau deshalb stellt auch kein Hüfinger Bürger eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister wegen Veruntreuung.
Eine Strafanzeige zu stellen kostet meines Erachtens und gem. “Dr. Google” erst einmal kein Geld
Vielen Dank an die SPD für die klaren Worte!
Ich hatte mich auch beim Regierungspräsidium Freiburg, unter anderen, über die befangene Kommunalaufsicht beschwert. Es kam leider keine Antwort auf meine Fragen, sondern nach 14 Monaten ein zusammenhangloses Gestammle über Paragraphen, aber über die verwandschaftlichen Verhältnisse dieser Satz hier:
“Darüber hinaus rechtfertigen auch Ihre Darlegungen hinsichtlich der Art und Weise, wie Ihre Eingabe beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Krei bearbeitet wurde beziehungsweise der verwandtschaftlichen Beziehung des Herrn Bürgermeisters kein Einschreiten des Regierungspräsidiums Freiburg als obere Rechtsaufsichtsbehörde.”
Hüfingen hat es in drei Jahren selbst in der Hand, ob es weiter diese Zustände wünscht.
Ja das sehe ich auch so.
Wenn in 3 Jahren keine Antwort auf sowas kommt dann ist eh schon für Alles zu spät.
Dann hoffen wir mal, dass bis dahin ein demütiger, sich dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlender, wenig selbstdarstellender und selbstverliebter sowie ein auf Augenhöhe agierender Kandidat gefunden wird.
Man möge sich in den Teilorten übrigens daran erinnern, dass die Kernstadt ihn nicht gewählt hatte!