SPD Fraktion Hüfingen zur kommunalrechtlichen Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Landratsamt Schwarzwald Baar

SPD Fraktion Hüfingen zur kommunalrechtlichen Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Landratsamt Schwarzwald Baar

6. Juni 2021 12 Von hieronymus

06.06.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen

Die Bitte der SPD Fraktion vom 12. März diesen Jahres „Die Kommunalaufsicht möge den Vorgang der 3 Millionen Geldanlage bei der Greensill-Bank der Stadt Hüfingen prüfen“ und eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu den Vorgängen abgeben, ist beantwortet.

Nach acht Wochen Bearbeitungszeit darf man feststellen, dass die Dinge äußert wohlwollend in Richtung des Bürgermeisters ausgefallen sind.

Grundsätzlich ist nach Erkenntnis der Hüfinger SPD Fraktion festzustellen:

Es ist der politischen Hygiene, vorsichtig ausgedrückt, absolut unzuträglich wenn die Frau des Bürgermeisters, der selbst mit seiner Verwaltung beurteilt werden soll, in der Spitze der Verwaltung sitzt, deren Kommunalaufsicht die Dienstaufsicht über die zu beurteilende Kommune hat und z.B wie im vorliegenden Fall eine Stellungnahme zu bestimmten kommunalrechtlichen Vorgängen abzugeben hat. Man kann sich an fünf Fingern abzählen wie hier Ermessensspielräume, die es immer gibt, angewandt werden. 

1.) Die SPD hat die Kommunalaufsicht am 12.März. mit Eingangsbestätigung vom 13.März um eine Stellungnahme zu den Greensill Vorgängen gebeten. Etwas „erstaunlich“, dass von der Kommunalaufsicht später mitgeteilt wurde, dass der Bürgermeister am 16.März auch um eine Stellungnahme gebeten haben soll. – Ein Schelm wer hier Böses denkt – 

2.) Die Entscheidung über Geldanlagen in Millionenhöhe dem Kassenverwalter alleine zu überlassen ist in der Größe von Hüfingen völlig daneben! Zumindest sein hochbezahlter Dienstvorgesetzter, der Kämmerer, hat hier die schlußendliche Verantwortung. Er ist auch in den Richtlinien des GR zusammen mit dem Kassenverwalter genannt. 

3.) Die Änderung der Richtlinien für Geldanlagen aus 2016 hat den Bürgermeister aus der direkten Verantwortung raus genommen. In den Richtlinien, die seit 2006 gegolten haben war die Verantwortung des Bürgermeisters zusammen mit dem Kämmerer noch wörtlich enthalten. Der Gemeinderat hat diese Änderung 2016 kritiklos hingenommen , da eine Gesamtverantwortung der laufenden Geschäfte des Bürgermeisters entsprechend der Gemeindeordnung, vorausgesetzt wurde.

Genau deshalb hätte sich der Bürgermeister gem. § 44, Abs.2 GemO in seiner Gesamtverantwortung für das Geschäft der laufenden Verwaltung darum kümmern können – bei einer Anlage von drei Millionen in der Größenordnung von Hüfingen – sogar persönlich kümmern müssen. 

4.) Nach §44, Abs.1 GemO ist der Bürgermeister „für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben“ in der Verwaltung verantwortlich zuständig. Die Entscheidung von Geldanlagen in Millionenhöhe dem Angestellten Kassenverwalter alleine zu überlassen ist keine „sachgerechte Erledigung der Aufgaben“. 

5.) Verantwortlich für die Greensill Anlagen sind nach Auffassung der SPD Fraktion zunächst der Dienstvorgesetzte des Kassenverwalters, der Kämmerer, vor allem aber der, nach der GemO §44 Abs.1 und Abs.2 für das Geschäft der laufenden Verwaltung und für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben in der Verwaltung zuständige Bürgermeister. 

Diese Auslegung wie in Ziff. 1-5 hier dargestellt wäre im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten genauso möglich gewesen wie die Darstellung der Rechtsaufsicht, die rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber weitgehend den Darlegungen des Hüfinger Bürgermeisters gefolgt ist. Hier wurden die Ermessensspielräume voll und ganz (wohl auch im Sinne der Leiterin des Dezernates II, Rechts- und Ordnungsverwaltung des Landratamtes) zugunsten des Bürgermeisters ausgeschöpft.