Villinger Windkraftpläne

Windenergie ja, aber bitteschön möglichst tief im Wald, so stellt sich der Diskussionsstand derzeit im Stadtrat dar. Jedenfalls nicht so, wie es der Regionalverband vorsieht, denn dessen Version findet bei den Bürgern keine Akzeptanz: Viel zu nah an der Stadt, heißt es – für die Bewohner von Hammerhalde, Volkerts-, Herzogen- und Pfaffenweiler ganz und gar unzumutbar!

Nur schade: wo die 15 Betontürme mit ihren Rotoren, mehr als doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm, stattdessen hin sollen ist leider ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen, da droht die „Blockade des unsichtbaren Auerhuhns“, wie der Schwarzwälder Bote am 14. März 2024 titelte. Und das, nachdem die städtischen Forstfachleute um Forstamtsleiter Tobias Kühn keine Spur mehr von ihm gefunden hätten, weder Losung noch Federn. Wenn doch wenigstens jemand dem Gasthaus Zum Auerhahn noch ein ausgestopftes Exemplar zukommen lassen könnte, wie man sie in manchen  Schwarzwälder Gaststuben und Forstamtsbüros noch als Wandschmuck bewundern kann, damit sich die Ausflügler ein realistischeres Bild als an der Hauswand vom „Stein des Anstoßes“ machen könnten. Als ob nicht auch Ornithologen, Jäger und Förster insgeheim noch immer die Hoffnung hegten, dass das Auerhuhn doch noch zu retten sei – trotz all der zeitbedingten Lebensraumveränderungen und Störungen. Nicht anders hatte es ja auch der 2008 regierungsamtlich verkündete Aktionsplan Auerhuhn vorgesehen. Weshalb halt auch  potenziell geeignete Auerhuhnhabitate, selbst wenn sie gegenwärtig nicht mehr besiedelt sein sollten, vorgehalten werden müssen für den Fall, dass all die Bemühungen am Ende vielleicht doch erfolgreich sein würden.

Erinnerung an einen vom Aussterben bedrohten Waldbewohner im Villinger Neuhäuslewald

Eigentlich hätte sich doch auch im Stadtrat längst herumgesprochen haben müssen, wie hochnotpolitisch sich das Thema Windenergie und Auerhuhn (Klimaschutz vs. Artenschutz) inzwischen aufgeschaukelt hat: Am 11. Mai 2022 hatte sogar der Stuttgarter Landtag eine knappe Stunde lang über das Auerhuhn debattiert. Wo doch der grün geführten Landesregierung nichts ungelegener käme, als wenn ausgerechnet sie mit ihrem durch Gasmangel und Ukrainekrieg neu entfesselten Windkraft-Elan für das Aussterben des „Schwarzwälder Charaktervogels“ verantwortlich gemacht würde. So wurde mitten in den Sommerferien, am 17. August 2022, der in der Debatte bereits angekündigte Maßnahmenplan dann auch offiziell vorgestellt (in Pressemitteilung Nr. 122/2022) als Neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker und Forstminister Peter Hauk erklären darin gemeinsam: „Die neuen Hinweise ermöglichen einen beschleunigten Ausbau der Windenergie im Schwarzwald und sie schützen zugleich das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn.“ Dass dieses Versprechen der Quadratur des Kreises gleichkommt, hatte bereits das je zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg und aus Drittmitteln des Bundesverbands WindEnergie e. V. sowie einiger heimischer Energieversorgungsunternehmen finanzierte internationale Forschungsprojekt Windenergie & Auerhuhn angedeutet; es kommt auch im Schwarzwald zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass Auerhühner Windenergieanlagen weiträumig meiden und dass sie daher auch kaum vom Lärm, von Drehbewegung und Schlagschatten der Rotoren gestresst, geschweige denn geschreddert werden oder in panischer Flucht gegen die Türme prallen. Ganz so neu ist diese Erkenntnis freilich nicht, wie schon ein Bericht des einstigen Fürstlich-Fürstenbergischen Forstamts Lenzkirch aus dem Jahr 1924 nahelegt: „Wo Ruhe und Waldfrieden gestört sind, ist für das scheue Auerwild keine Bleibe mehr. Nachhaltige Störungen auf seinen Balz- und Wintereinständen erträgt es nicht: hierfür haben wir leider traurige, sprechende Belege.“ 

Dass Waldgebiete wie der Villinger Neuhäuslewald auch von etlichen weiteren windkraftsensiblen Vogelarten (z. B. Spechten und Käuzen) mitsamt Fledermäusen und Fluginsekten bewohnt werden, bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung, wo doch der Wald sowohl gegen den weltweiten Artenschwund wie fürs Klima Leistungen zu erbringen hat. Umso erstaunlicher ist die Vorliebe (oder ist es eher Verzweiflung?) des Regionalverbands SBH, mit welcher er vorzugsweise Waldstandorte als Vorrangflächen für die Windenergienutzung ausweisen möchte. Als ob die Fragmentierung und Erschließung von Wäldern für den Bau und die Unterhaltung von Windenergieanlagen nicht auch erhebliche ökologische Nachteile brächte: Nicht zuletzt Rand- und Folgeschäden durch Sturmereignisse, aber eben auch Bodenversiegelung und Ausfall der CO2-Bindung, von der Beeinträchtigung der Walderholungsfunktion durch die großflächig nicht mehr zu übersehende und unüberhörbare Industrialisierung ganz zu schweigen.

„Der Wald: eine Stätte der Ruhe und Erholung“, so lautet die Bildunterschrift unter einem idyllischen Schwarzweißfoto in dem 1962 von der Stadt Villingen/Schwarzwald in ihrer Schriftenreihe herausgegebenen Buch Der Villinger Stadtwald von Ulrich Rodenwaldt. Über ihren stolzen und vorbildlich naturnah bewirtschafteten Waldbesitz hat man in Villingen, schließlich auch in der Doppelstadt nie etwas kommen lassen. Was waren das alle Jahre wieder für  gutbesuchte und informative Waldbegänge des Stadtrats! „Möge die Stadt Villingen“, so liest es sich denn auch in der Widmung am Buchende, „den Schatz, den ihr die Herzöge von Zähringen für ihren Lebensweg vor 800 Jahren in die Wiege gelegt haben, stets zu würdigen wissen und ihm Schutz und Fürsorge angedeihen lassen. Möge aber auch der Forstmann, dem dieser Wald zur forstlichen Bewirtschaftung anvertraut wird, sich der hohen Aufgabe und Verantwortung für dieses Gut stets bewusst sein!“

Wie wichtig die Stadt diese Aufgabe seither genommen hat, beweist allein schon die Existenz eines eigenen kommunalen Forstamts – einer Rarität in Baden-Württemberg. Die städtischen Forstamtsleiter erfreuten sich bei den Bürgern zuallermeist großer Wertschätzung, ob sie nun Hubbauer, Ganter, Rodenwaldt oder Härle hießen. Doch mit der so überaus lukrativen Verpachtung von Windkraftstandorten scheint es mit „Schutz und Fürsorge“ nicht mehr weit her zu sein: Hat sich für Waldeigentümer neuerdings doch ein wahrhaft verführerisches Geschäftsmodell aufgetan, egal ob im Staats- Kommunal- oder Privatwald. So ist es auch kaum mehr verwunderlich, wenn das Land unterm Vorzeichen der Energiewende allein im Staatswald 500 Windkraftanlagen zu errichten verspricht, oder wenn auch das Donaueschinger Fürstenhaus 50 Windradstandorte in seinem ca. 18.000 ha großen Wald zu verpachten beabsichtigt – vier bis fünf Anlagen, bitteschön, auch gleich angrenzend an den Villinger Neuhäuslewald zusammen mit den dortigen Windparkplänen. Kein Wunder auch, dass seitens des F.F. Forstchefs zugleich vehement über den (nach seinem Dafürhalten) heillos überzogenen Artenschutz geklagt wird als dem „größten Windkraftverhinderer“: Auf der Baar sei es der Rotmilan, im Schwarzwald seien es die letzten Auerhühner, deretwegen weite Teile nicht verplant werden dürfen, wiewohl doch diese Art, bei globaler Betrachtung, gar nicht bedroht sei. „Funkt der Auerhahn noch dazwischen?“, so fragt auch der Schwarzwälder Bote (v. 27. Januar 2024). Der wird uns doch hoffentlich nicht die Transformation der Energiegewinnung zur Rettung des Planeten durchkreuzen, gar die in den Forstbetrieben ausgebrochene Goldgräberstimmung wieder abflauen lassen.

Das unverhoffte Aus für die A 86

Wer auf der A 81 von Stuttgart oder Singen kommend in Richtung Bad Dürrheim und Donaueschingen auf die A 864 einbiegt und westwärts rollt, wird bald (Achtung Blitzer!) bis auf 60 Stundenkilometer herunter gebremst, ehe er auf die quer verlaufende, ebenfalls vierspurig ausgebaute B 27/B 33 abbiegt. Exakt hier, beim kurzen Seitenblick auf den dunklen Waldhorizont im Westen, werden die Verkehrsteilnehmer, zumal Schwarzwälder und Baaremer älterer Jahrgänge, urplötzlich von der Erinnerung an die „Schwarzwaldautobahn“ eingeholt. Dies je nachdem: die Einen mit nachträglichem Bedauern, die Andern mit Genugtuung. Denn eigentlich hatte es hier ja mal schnurgerade weiter in Richtung Schwarzwald und Breisgau gehen sollen – fast alle hatten damals mit dem Weiterbau gerechnet.

Verstopfungen in den Engpässen der Ortsdurchfahrten und Leidensdruck bei den Anwohnern der B 31, verursacht durch Lärm und Gestank des in den Wirtschaftswunderjahren so rasch anwachsenden Straßenverkehrs, hatten bereits anno 1965 dafür gesorgt, dass im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg eine „A 86 Freiburg – Donaueschingen“ aufgetaucht ist: die „Schwarzwaldautobahn“. Eine leistungsfähigere Querverbindung über den Schwarzwald hinweg muss her, so argumentierten die Verkehrspolitiker und feierten sie vorneweg schon als „Verkehrsachse Paris – Wien“! Zwei Jahre später wurde sie auch vom Bundesverkehrswegeplan übernommen, und 1970 wurden einzelne Bauabschnitte bereits in Dringlichkeitsstufe II oder gar I eingestuft.

Im Hochschwarzwald schrillten da die Alarmglocken! Denn die zahlreichen Planungsvarianten mit ihren Tunnels und Viadukten mussten ja allesamt vom Rheintal aus eine Höhendifferenz von gut und gern 700 m überwinden und alle sollten sie dann gebündelt über den Thurner (1025 m NN) hinweg führen – womit sie allesamt den „Schwarzwälder Herrgottswinkel“ entweihen würden, das touristisch und landschaftlich so gepriesene Höhengebiet von St. Peter und St. Märgen. Kein Wunder, dass sich da besonders die „Arbeitsgemeinschaft Heimatschutz Südbaden“ ins Zeug legte, jener Zusammenschluss von etlichen dem Natur- und Landschaftsschutz verpflichteten Mitgliedsorganisationen (allen voran dem Schwarzwaldverein) und ihren insgesamt rund 130.000 Mitgliedern, angeführt von einem streitbaren Vorsitzenden, dem St. Märgener Forstamtsleiter und Kreisbeauftragten für Naturschutz Fritz Hockenjos (dem Vater des Verf.). Wie stellen sich die Verkehrsexperten eigentlich die winterliche Überquerung des Thurners auf einer Autobahn vor, so wurde gefragt, und das bei Schnee, Sturm und Wolkennebel, wie sie da oben an der Tagesordnung sind? Und von der Passhöhe sollte es dann durchs bäuerlich-idyllische Jostal in Richtung Neustadt hinab gehen – was für ein Viecherei! Doch so ganz wollte sich auch der Heimatschutz nicht gegen eine brauchbarere Ost-West-Verbindung verkämpfen. Aber wäre es da nicht klüger durchs Höllental mit Untertunnelung von Hirschsprung und Hinterzarten?

Per A 86 durch den „Schwarzwälder Herrgottswinkel“?

Die Auseinandersetzungen um Vor- und Nachteile dieser oder jener Trassenvariante fielen immer heftiger aus: Im Dreisamtal mischte eine eigens hierfür gegründete „Aktionsgemeinschaft für demokratische Verkehrsplanung“ mit, die die A 68 ebenso strikt durchs Dreisam- und Höllental ablehnte wie die Gemeinden St. Peter und St. Märgen die Varianten über ihre Gemarkungen hinweg, während erboste Jostäler Bauern sogar mit der Schrotflinte drohten. „Eine mittlere Barbarei“, so hatte der Oppositionsführer im Landtag, Erhard Eppler, die Schwarzwaldautobahn gescholten. 

Der Überraschungseffekt war daher gewaltig, als im Dezember 1975 Ministerpräsident Filbinger vor der Presse trat und erklärte, dass anstelle der A 86 die B 31 ausgebaut werden soll und dass die Autobahnpläne zu den Akten gelegt worden seien. Was mochte in Stuttgart bloß einen solch krassen Paradigmenwechsel herbeigeführt haben, wenn nicht der geharnischte Widerstand der „Wälder“? Oder hatte es beim Regierungschef womöglich ein Saulus-Paulus-Erlebnis gegeben, von dem die Verkehrpolitiker von Land und Bund buchstäblich überrumpelt worden sind?

Womöglich ist es wie folgt passiert: In Winter 1972/73 war auf dem Thurner ein Skilanglaufzentrum für Freizeitsportler eingeweiht worden, initiiert und gefördert durch die Forstverwaltung (mit Mitteln für Erholungseinrichtungen in und am Wald) und betrieben durch den gemeinnützigen Förderverein Club Thurnerspur. Weil sich jedoch in Breitnau und St. Märgen, auf deren Gemarkungen sich fortan die Skiläufer seitdem austoben durften, niemand so recht vorstellen konnte, was die eigentlichen Motive der Betreiber dieser bundesweit neuartigen Einrichtung da oben waren und ob davon ein touristischer Nutzen zu erwarten war, hatte die Thurnerspur in der Bevölkerung schon bald ihre Spitznamen weg: Mal hieß sie die „Kommunistenrennbahn“, mal „die rote Spur“, wo sich doch im rabenschwarzen St. Märgen der frisch gewählte Bürgermeister als Roter entpuppt hatte und wo auch der Clubvorsitzende politisch kaum einzuordnen war – der „Radikalenerlass“ des Jahres 1972 ließ grüßen.

So war es ein rechter Paukenschlag, als sich auf dem Thurner plötzlich Hans Filbinger, der Landesvater höchstpersönlich, zum Skilaufen einfand und auch sogleich Clubmitglied wurde. Im Nordschwarzwald hatte, mit dem Ministerpräsidenten als Schirmherrn, erstmals ein „Baden-Württembergischer Skiwandertag“ stattgefunden, Grund genug, Filbinger auf den Thurner einzuladen – fraglos ein listiger Schachzug! Dass er sich hier mitsamt Familie und Bodygards beim Skilaufen pudelwohl gefühlt und die Politik weit hinter sich gelassen hat, beweisen seine regelmäßigen Besuche (bis zu seiner Abdankung im Jahr 1978).

Prominenter Besuch auf der Thurnerspur (1973)

Der Thurnerspur brachte das prominente Mitglied nicht nur eine nachhaltige Imageverbesserung ein. Filbinger sorgte auch dafür, dass im Zuge des Neubaus der B 500 reichlich Parkraum entstand auf dem Thurner. Überliefert ist freilich auch die Episode, wonach der Clubvorsitzende anlässlich einer gemeinsamen Thurnerspur-Runde per Langlaufski den Landesvater vom tief verschneiten Doldenbühl aus auf die durchs Jostal geplante, so heiß umstrittene Trasse der Schwarzwaldautobahn aufmerksam gemacht habe. Woraufhin Filbinger, sichtlich betroffen, gemurmelt haben soll, das werde man sich ja wohl noch zwei-, dreimal überlegen müssen – womöglich der Anfang vom Ende des Prestigeprojekts?

Mit der A 86 längs durchs idyllische Jostal (Fotomontage aus „Zeit-Magazin“ 1974)

Allein, der ersatzweise versprochene drei- bis vierspurige Ausbau der B 31 sollte bis heute, nach über einem halben Jahrhundert, immer wieder ins Stocken geraten: Für die Baaremer am eindrucksvollsten ablesbar ist der Stand der Dinge an der seit Jahren vierspurig fertig gestellten Untertunnelung Döggingens. Die Zufahrt zu den beiden Tunnelröhen erfolgt jedoch über die Gauchach hinweg nach wie vor auf einem nur zweispurigen Viadukt. Gegen den Bau der seit Jahren parallel dazu eingeplanten zweiten Gauchachtalbrücke klagt der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Ein Termin beim Verwaltungsgerichtshof ist inzwischen in Aussicht gestellt. 

Schillertannne 2.0

  Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit,
Und neues Leben blüht aus den Ruinen.
(Friedrich Schiller: Wilhelm Tell IV, 2)

Ob neues Leben wohl auch aus Baumruinen zu erblühen vermag? Friedrich Schiller wird ein besonderes Faible für den Forstberuf nachgesagt. Die Bemühungen um Nachhaltigkeit, das Planen über Baumgenerationen hinweg, hatten ihm offenbar Respekt abgenötigt. Schon sein Vater, in späten Jahren Vorstand der Hofgärtnerei auf der Solitude, hat mit Bäumen zu tun gehabt, und des Dichters Ältester war, gewiss nicht ohne väterliches Zutun, in den Kgl. württembergischen Forstdienst eingetreten. Zu Schillers 100. Todestag errichtete man vielerorts Gedenksteine, in der Bergstadt St. Georgen hingegen wurde ihm 1905 ein Naturdenkmal gewidmet: die „Schillertanne“; die dürfte schon zu des Dichters Lebzeiten ein stattlicher Baum gewesen sein. Sie steht, namentlich verzeichnet in der Wander- und Freizeitkarte, an einem als Wander- und Radweg ausgewiesenen Forstweg im St. Georgener Stadtwalddistrikt Röhlinwald. Ihr Alter wird auf ca. 350 Jahre geschätzt bei einem Stammumfang in Brusthöhe von 4,70 Meter, womit sie zu den stärksten Tannenriesen des Schwarzwalds gehört und nicht nur für Bildungsbürger ein beliebtes Wanderziel darstellt. Name, mutmaßliches Alter und Maße sind auf einer (längst nicht mehr aktuellen) Hinweistafel am Stammfuß vermerkt, eine Sitzbank lud zum Verweilen ein – zum Gedenken an den „Dichterfürsten aus dem Schwabenland“, mehr noch zur Bewunderung des geschützten Naturdenkmals. Im Jahr 1961 hatte ein Sturm der Weißtanne den Hauptwipfel abgerissen; doch an der Bruchstelle war – nicht untypisch für die Baumart – aus verbliebenem Grün alsbald wieder ein neuer Wipfel herangewachsen: Zuvor hatte man eine Baumhöhe von 44 m gemessen, nun, ein halbes Jahrhundert nach dem Bruch, waren es doch wieder ca. 35 m geworden. Trotz Waldsterben und Klimastress machte die Tanne mit ihrer neu gebildeten Krone noch 2023 einen durchaus vitalen Eindruck auf die Besucher.

Dennoch hätte die Schillertanne den 200. Todestag des Dichters beinahe nur noch um fünf Jahre überlebt: Im Spätsommer 2010 hat die untere Naturschutzbehörde die im Naturdenkmalbuch eingetragene Tanne auf Drängen des Forstrevierleiters aus Verkehrssicherheitsgründen zur Fällung freigegeben1. Das amtliche „Todesurteil“ für den Baum hatte den Stadtbaumeister so sehr irritiert, dass er den Stadtgärtner beauftragte, sich die Tanne und deren Gesundheitszustand doch noch einmal genauer anzuschauen. Weil aber Gärtner sich zwar mit Tannenreisig, weniger mit betagten Tannenbäumen auszukennen pflegen, beschloss man im Rathaus, zusätzlich noch den Rat eines Baumsachverständigen einzuholen. Dessen Gutachten fiel eindeutig aus: Am Stamm bestätigte er zwar in ca. 11 m Höhe einen halbseits sichtbaren Tannenkrebs sowie an dessen Holzgeschwür auch schon einen Fruchtkörper des Weißfäule verursachenden Feuerschwamms sowie mehrere Spechthöhlen. Doch eine akute Gefährdung der Passanten auf dem Forstweg schloss der Experte rundweg aus. Vielmehr weise der Baum das typische Erscheinungsbild alter Weißtannen auf. Selbst ein Stammbruch in Höhe der Krebsstelle, wie er nicht gänzlich auszuschließen sei, müsse nicht zwangsläufig eine Gefahr für die Wegbenutzer bedeuten, denn der Baum stehe drei Meter vom Fahrbahnrand entfernt, so dass die Krone im Falle eines Bruches, der Schwerkraft folgend, eher nicht auf den Weg stürzen werde. Weil sich unterhalb des Krebsstelle bereits ein kräftiger Ast kandelaberartig empor zu richten begonnen hatte, könne die Tanne auch ohne ihre (bereits zweite) Krone möglicherweise noch über Jahrhunderte weiterexistieren, ein maximales Alter von 6 bis 700 Jahren sei schließlich für Weißtannen verbürgt. Allenfalls die Sitzbank solle man aus dem potenziellen Gefahrenbereich versetzen, damit aber sei der Verkehrssicherungspflicht einstweilen Genüge getan.

Wie es sich in der Stadt herumgesprochen hatte, soll – ausgerechnet! – der Rat eines Höhlenbrüterexperten den Förster dazu veranlasst haben, die Fällung des geschützten Naturdenkmals zu beantragen; was der Ornithologe freilich entschieden zurückweist. Vielmehr habe er anlässlich eines Revierbegangs mit dem Förster auf dessen haftungsrechtliche Bedenken hin auf einige Dürräste in der Krone aufmerksam gemacht, die man im Zweifel ja würde beseitigen können. Keinesfalls habe er zur Fällung geraten, sondern auf die Bruthöhle des Buntspechts hingewiesen. Diese habe der Förster in seiner Empfehlung gegenüber der Naturschutzbehörde freilich unerwähnt gelassen – genießen Bruthöhlenbäume doch (gem. § 43 Abs. 2 Satz 2 NSchG) den besonderen Schutz des Gesetzes.

Zwischenzeitlich hatte auch die örtliche Presse Wind von der angeordneten Fällung bekommen und über die Entscheidung der Naturschutzbehörde berichtet. Zwar löste der Bericht in der Bürgerschaft keinen Sturm der Entrüstung aus, gewiss wäre auch kein St. Georgener auf die Idee verfallen, sich nach den Vorbildern von Stuttgart 21 an den Tannenstamm zu ketten, gar die Tannenkrone zu besetzen. Doch Unruhe war aufgekommen, und manch einer hat auch seinem Unverständnis Luft gemacht. Durch die Proteste, vor allem aber durch das Gutachten des Baumsachverständigen sah man sich immerhin dazu veranlasst, die Entscheidung auszusetzen. Von Seiten der Naturschutzbehörde wurde jedoch eine gerätetechnische Untersuchung der Standfestigkeit des Stammes verlangt sowie die Beseitigung von Dürrastmaterial mit Hilfe einer Hebebühne. Viel hatte dennoch nicht gefehlt, und die Schillertanne wäre ums Haar beseitigt worden! 

Was sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht bis in alle Amtsstuben herumgesprochen hatte: Am 6. August 2010 sind einige geringfügige, für die Verkehrssicherungspflicht jedoch desto bedeutsamere Änderungen des Bundeswaldgesetzes in Kraft getreten. So wurde die durch die Bundesländer umzusetzende Rahmenregelung, wonach (im § 14 Abs. 1 BWaldG) das Betreten des Waldes „auf eigene Gefahr“ geschieht, ergänzt um einen klärenden Satz: „Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.“ Schon zuvor hatte die forstliche Fachpresse (16/2010 AFZ-DerWald) über ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (vom 3. 3. 2010, Az. 12 0 271/06) zur Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer auf Waldwegen berichtet. In ihm wurde die Klage einer Waldbesucherin abgewiesen, die durch einen herabfallenden Eichenast schwer verletzt worden war. Sollte etwa keine „waldtypische Gefahr“ sein, was schlimmstenfalls von der Schillertanne drohte? Mag man an öffentlichen Straßen und Schienen noch jegliches Verständnis aufbringen für haftungsrechtliche Risiken und allfällige Präventivmaßnahmen, auch für Übertreibungen aller Art: Längs von Waldwegen indessen, zumal weitab von Siedlungen im Bestandesinneren, sollten andere Maßstäbe gelten: Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers sollen Förster und Waldeigentümer hier „die Kirche im Dorf lassen“ und also auch mehr Toleranz walten lassen angesichts altehrwürdiger Baumdenkmäler, Spechtbäumen und Baumruinen, den waldtypischen Gefahrenquellen. 

Ließ sich die Tanne nun vielleicht doch noch retten, oder hatte sich der Krebs inzwischen weiter durch den Stamm gefressen und so die Gefahrenlage „atypisch“ verschärft? Knapp darunter hatte sich bereits ein mächtiger Ast kandelaberartig empor gerichtet mit erneuter  Aussicht auf eine Ersatzkrone. So könnte die Tanne trotz eines Stammbruchs den St. Georgenern weiterhin erhalten bleiben – wer weiß, womöglich bis zum 250. oder gar 300. Todestag Friedrich Schillers? Wo sie hier doch Erfahrung haben im Umgang mit „Gedächtnistannen“: Spätestens seit 1719, als der hiesige Vikar und Magister der Philosophie Friedrich Wilhelm Breuninger sein dickleibiges Buch über die „wahre“ Donauquelle veröffentlicht hatte. In ihm hatte er im Auftrag des württembergischen Herzogs den Nachweis zu erbringen bemüht, dass die Donau nicht etwa in Donaueschingen, sondern am nahen Hirzbauernhof entspringt. Sein Beweisstück: eine gewaltige Wettertanne, die man auf dem dortigen Weidfeld schon deshalb nie gefällt habe, weil sie seit Urzeiten dem Andenken an die Donauquelle gewidmet gewesen sei.

Doch am 11. Mai 2022 erschien im Lokalteil der Tageszeitung ein ausführlicher und bebilderter Bericht unter der Überschrift Gibt es bald eine Schillertanne 2.0? Darunter: Gemeinderat: Das Naturdenkmal im Stadtwald könnte wegen Tannenkrebs zur Gefahr für Passanten werden. Die Stadtverwaltung wolle die Gefahr gerne aus dem Weg schaffen und den Baum fällen lassen. Bei einem Naturdenkmal sei dies allerdings gar nicht so einfach. Weshalb Gemeinderäte, Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter zusammen mit Forstrevier- und Forstamtsleiter sich bei einer Waldbegehung vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation verschafft und über das weitere Vorgehen beraten hätten. 

Das Ergebnis der Beratung, in die auch das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde miteinbezogen war, liegt seit Februar 2024 vor: Zu besichtigen ist eine stark verstümmelte Tanne, die in ca. 15 m Höhe als Biotopbaum in Wellenlinie rot gekennzeichnet ist, wobei auch die Spechtlöcher in roter und grüner Farbe umrandet wurden. Ein Haufen Astwerk mit und ohne Nadelgrün ist noch am Stammfuß gelagert und lässt ahnen, wie viel der Tannekrone entnommen worden ist – alles in Allem ein überaus gewöhnungsbedürftiger Anblick! Immerhin ist der Kandelaberast weitestgehend verschont geblieben, und so bleibt eine Restchance, dass die Schillertanne den baumchirurgischen Eingriff doch noch überleben wird. 

Baumchirurgische Verstümmlung

Und sollte der Hauptstamm mit seinen Bruthöhlen und mitsamt dem Nebenwipfel doch nächstens das Zeitliche segnen, so wissen die Förster dem Bericht zufolge heute bereits Rat: Ein Stück weiter unten, mitten im Bestand und abseits von Wegen steht noch eine zweite Tanne, die nach Alter und Stärke, wie auch nach derzeitigem Gesundheitszustand das Zeug zu einem Naturdenkmal hätte, sofern die Naturschutzbehörde mitzieht – die „Schillertanne 2.0“.  So oder so: mit Unmutsäußerungen der Bergstädter ist wohl eh nicht mehr zu rechnen, wo doch auch das Andenken an den Dichter Friedrich Schiller weit in den Hintergrund getreten ist in unserer krisengebeutelten Gegenwartsgesellschaft.

Schillertanne 2022
Schillertanne 2024
Kronenloses Naturdenkmal 2024

1 Hockenjos, W.: Schillertanne – ein Lehrstück. Naturdenkmal am seidenen Faden der Verkehrssicherungspflicht. AFZ-DerWald 4/2011

Gendern in der Forstpartie

Strobl will Gendern verbieten (Schlagzeile auf der Titelseite des Schwarzwälder Boten am 17. 1. 2024)

„Bin im Wald! – Mit einem Forstexperten durchs grüne Dickicht“, so lauten Titel und Untertitel 1 eines 2022 erschienenen Buches, verfasst von Bastian Kaiser, seines Zeichens Rektor der Forsthochschule Rottenburg. „Bin im Wald!“ basiert auf einer Erinnerung des Autors an seinen ersten Lehrherrn: an eine Zeit, in der es noch keine Mobiltelefone gab und der Forstberuf noch ausschließlich eine Männerdomäne war: Bei Reviergängen hing damals jeweils ein kleines Schild an der Forsthaustür mit dem Hinweis „Bin im Wald!“ Dass sich zwischenzeitlich im Forst und unter den Forstleuten einiges bewegt hat, dass Försterinnen erfreulicherweise längst keine Exotinnen mehr sind, schlägt sich im Buch in ebenso konsequenter wie gewöhnungsbedürftiger Verwendung der Gendersprache nieder, die im Plural anscheinend nur noch die weibliche Form kennt: Demnach ist der Wald neuerdings durchweg im Besitz von „Waldbesitzerinnen“ (S. 37), was freilich nicht ausschließt, dass die Forstleute „häufig keine Expertinnen für gute Kommunikation“ (S. 40) seien. Unter Lehrkräften und Studierenden an der Forsthochschule scheint sich das Gendern inzwischen eingebürgert zu haben, auch wenn der Leser von Bastian Kaisers Buch dabei noch so sehr ins Stolpern gerät.

Dessen Lektüre, so wendet sich der Autor gleich im Vorwort an seine Leserschaft, „macht Sie noch nicht zu Expertinnen, soll aber Ihre Emotionen um Fakten ergänzen“. Denn die früher verbreitete, naiv-romantische Försterverehrung scheine in eine „manchmal sehr allgemeine und besserwisserische Forstwirtschaftskritik umzuschlagen“. Was wiederum „den Nährboden für populistische Vereinfachungen und Verschwörungstheorien“ biete. 

Dass Bastian Kaiser – von gelegentlich durchschimmernder Polemik abgesehen – klug zu erklären versteht, was er seinen Studierenden beibringt, um sie trotz der enormen Breite des Wissensstoffs zu tüchtigen „Försterinnen“ heranreifen zu lassen, versteht sich von selbst. Und so kommt denn auch für interessierte Laien (oder muss es nicht besser „Laiinnen“ heißen?) reichlich Licht ins „grüne Dickicht“ der Waldwirtschaft – spätestens mithilfe des Anhangs mit seinen 142 Anmerkungen. 

Ungeklärt bleibt freilich, was Hochschulprofessoren wohl dazu treibt, im Plural nur noch die weibliche Form der Berufsbezeichnung zu verwenden. Sollte es sich dabei um eine subtile Form des Protests gegen Sternchen und Großbuchstaben, gegen Förster*innen und FörsterInnen oder das doch etwas umständliche Försterinnen und Förster handeln, wozu in Baden-Württemberg doch das Chancengleichheitsgesetz verpflichte. Schließlich sind mittlerweile ja 30 % der Absolventinnen (m/w/div) der forstlichen Universitäten und Hochschulen weiblichen Geschlechts. Ob man dort inzwischen im Plural generell auch von Forstwirtinnen schreibt, wo bislang nur von Forstwirten, Waldarbeitern und Holzhauern die Rede war – und dies, obwohl auf dieser Berufsebene derzeit begreiflicherweise nur ca. 1 % weiblichen Geschlechts ist?

Doch jetzt wird man an der Rottenburger Hochschule und der Freiburger Uni reagieren müssen. Seit nämlich durchgesickert ist, dass Landesinnenminister Thomas Strobl (wie auch in Bayern Markus Söder) das Gendern in der Amtssprache verbieten will? Wird man im exklusiven Hochschulbereich den Studierenden (falls Strobls Plan aufgehen sollte) weiterhin das Gendern erlauben bzw. zumuten, wiewohl sie sich hernach im Beruf der (genderfreien) Behördensprache zu befleißigen haben werden? Eher zu vermuten ist wohl, dass alsbald neue sprachliche Mischformen entstehen werden, um die Klippen der offiziellen Schreibweise zu umschiffen. Mag sein, dass Rektor Bastian Kaiser mit seinen Försterinnen ja den Stein der Weisen bereits gefunden hat.

Im grünen Dickicht

 1 Bastian Kaiser: Bin im Wald! – Mit einem Forstexperten durchs grüne Dickicht. Hirzel-Verlag Stuttgart 2022. 300 Seiten mit 24 farbigen Abbildungen.
Hardcover 22,00 €. ISBN 978-3-7776-3040-3

Bauernaufstand

Was geht einem nicht alles durch den Kopf, wenn in den Nachrichten die Treckerkolonnen anrücken, wenn man gar selbst irgendwo im Stau steckt. Und wenn in der Abendschau dann auch noch Szenen von Pöbeleien und Handgreiflichkeiten gegen Politiker serviert werden. Oder die populistischen Anbiederungsversuche von Parteiengrößen, dazu der  staatsmännische Auftritt des Bauernverbandspräsidenten  und dessen Bekenntnisse zur Demokratie und zur EU. Daneben Gebrüll und Slogans wie „An den Galgen mit der Ampel!“ Ob sich die Wut wohl vollends entladen haben wird, ob genügend Dampf abgelassen worden ist, wenn all die großrädrigen und PS-strotzenden Traktoren nach den Demos in die Höfe zurückgekehrt und wieder zur Feldbestellung eingesetzt sein werden? Wird man in der Landwirtschaft wohl wieder zur Normalität zurückfinden, oder ist eher ein Flächenbrand zu befürchten nach den Muskelspielen auf zugestellten Straßen und Plätzen, zusätzlich befeuert durch Lokführer- und Ärztestreik sowie von extremistischen Brandbeschleunigern mit der Aussicht auf eine saftige Quittung bei den demnächst anstehenden Wahlen in Brüssel und in den ostdeutschen Bundesländern?

Ermahnung vorm Hallenstall: „Schimpfe nie mit vollem Mund über Bauern!“

Wie sich die Agrarpolitik hierzulande seit Sicco Mansholt selig („Wachsen oder Weichen!“) seit Jahrzehnten dargeboten hat, musste sie ja selbst unter urbanen Normalbürgern Skepsis auslösen angesichts des Höfesterbens, mehr aber auch des Artensterbens. Der für Milchbauern so ruinös niedrige Literpreis ist uns Konsumenten bei Lidl, Edeka oder Aldi ja dennoch stets zupass gekommen. Und wie rasant sich in der Folge – trotz aller Subventionen und satellitengestützter Überwachung der Auflagen – das Bild der Agrarlandschaft wie das der Bauernhöfe verwandelt hat, das konnte eigentlich keinem entgangen sein. Je rascher aus Höfen „Agrarfabriken“ wurden und je üppiger die neuen Hallenställe ausfielen, desto artenärmer und monotoner entwickelte sich die Feldflur. Während sich die Baar von der „Kornkammer Badens“ in eine Maiskammer verwandelte, wurde die Diskussion über CO2- und Umweltbilanz der Landwirtschaft immer lauter und unnachsichtiger geführt – Blühstreifen hin oder her. Zugleich wuchs mit dem Zwang zur Rationalisierung der Maschinenpark in den verbliebenen Vollerwerbsbetrieben, vom Melkroboter bis zur Biogasproduktion. Wie waren da all die Investitionen überhaupt noch finanziell zu stemmen? 

Am auffälligsten war die Aufrüstung mit immer noch schwereren Traktoren mitsamt deren oft mehrachsigen Nachläufern für Gülletransport und Ernte: Was waren das doch für Zeiten, als außer den Misthaufen vor den Häusern auch noch geräuschvoll dahin tuckernde Kramer-, Deutz- oder Lanzbulldogs das Dorfbild prägten; nun haben allenfalls bei Hobby- und Nebenerwerbslandwirten noch welche überlebt. Umso mehr darf gerätselt werden, wie unter den Rädern der tonnenschweren Nachfolgergeneration die Produktionskraft der „Ackerkrume“ überhaupt erhalten werden kann, zumal unterm Vorzeichen des Klimawandels mit seinen sich häufenden Hitze-, Trocken- und Überflutungsphasen.

Feldbestellung im Zeichen des Klimawandels

Vom Artenschwund in der Insekten- und Vogelwelt ganz zu schweigen, egal ob mehr vom Kunstdünger- oder vom Pestizideinsatz verursacht. Doch mit jeder erneuten Umwelt- und Tierwohlauflage staute sich noch mehr Frust an, Wut auf die Bürokraten in Brüssel wie auf die Regierenden in Berlin, sodass schließlich die Aufkündigung der bisher gewährten Steuervorteile und des Agrardiesel-Vorzugspreises der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, mochte die Ampel in Berlin noch so verzweifelt nach akzeptableren Einsparmaßnahmen gesucht haben seit dem Stopp durch das Verfassungsgerichtsurteil.

„Landwirtschaft hilft allen“, so lautete unlängst noch ein vollmundiger Werbeslogan des Bauernverbands, der auf Autoaufklebern und Plakaten weite Verbreitung gefunden hatte. Ob unter den Vorzeichen des sich steigernden Proteststurms, gar dessen Unterwanderung durch extremistische Kräfte, nicht doch das noch immer vorwiegend positive Image des Bauernstands Schaden erleiden wird – so sehr, dass sogar die Umsätze der Biolandwirte, der Selbstvermarkter und Bauernläden abzusinken beginnen? Warten wir´s ab: Kommt es zu wachsender Radikalisierung, zur Vereinnahmung durch AfD, Querdenker und Reichsbürger oder bleibt es bei halbwegs maßvoller Ausübung des demokratisch-zulässigen Demonstrationsrechts? Und nimmt man wirklich den Mund zu voll, wenn man Zweifel äußert an Sinn und Zweck der gegenwärtigen Protestwelle?

Von der Bauernhof-Idylle…
…zur „Agrarfabrik“

Frischer Wind?

„Beim Ausbau der Windenergie sind wir gut dabei. Bereits 106 Windkraftanlagen drehen sich über den Baumwipfeln im Staatswald. ForstBW treibt die Verpachtung landeseigener Waldflächen intensiv voran, um seinen Beitrag zu leisten und zeitnah den Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromversorgung zu sichern.“ (Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Aufsichtsratsvorsitzender von ForstBW in ForstBW INTERN, Ausgabe Dezember 2023)

Keine neuen Windräder im Staatswald. Trotz der Vermarktungsoffensive im Staatswald ist noch kein Windrad auf den seit 2021 ausgewiesenen Flächen genehmigt. (Schlagzeile des Schwarzwälder Boten v. 4. 1. 2024)

Auf der Titelseite von ForstBW INTERN vom Dezember 2023, den Mitteilungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wünscht die Betriebsleitung ForstBW frohe Weihnachten. Darunter werden aus dem Inhalt vor allem drei Beiträge angekündigt: „Frauen im Forst – über Chancengleichheit und Wandel in der Forstwelt“, „Moorrevitalisierung – Startschuss für das Naturschutzgroßprojekt MooReKa“ und unter „Frischer Wind im Wald“ ein Bericht über die Einweihung des Windparks „Junge Donau“. Die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), zu welcher die Staatsforstverwaltung 2020 umgewandelt worden ist, hat mittlerweile, so ahnt man schon vor dem Öffnen des Blattes, neben der Staatswaldbewirtschaftung ein zusehends breiter gefächertes Aufgabenspektrum zu bewältigen. Dafür hat ForstBW immerhin, wie der Leser auf Seite 3 erfährt, in der Branche Forstwirtschaft den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 gewonnen, verliehen von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis. Womit die Vorreiterrolle der AöR im Bereich der multifunktionalen Waldbewirtschaftung belohnt werde. Nominiert worden sei ForstBW als eines von mehreren Forstunternehmen nach einem mehrstufigen Auswahlprozess, „zunächst mithilfe KI-basierter Recherchen“, was immer man sich darunter vorzustellen hat. Es glaube nur ja niemand, im Staatswald unseres Bundeslands seien noch Hinterwäldler am Werk, sei die Neuzeit noch nicht angebrochen!

Dass der „frische Wind im Wald“ (bzw. „über den Baumwipfeln“) mächtig die Backen aufbläst, zeigt sich sodann im halbseitigen Bericht über die  Einweihungsfeierlichkeiten des Windparks „Junge Donau“ vom 22. September 2023. Illustriert ist er mit zwei Fotos: auf dem einen ist zuoberst auf der Außentreppe eines der fünf gigantischen Türme Ministerin Thekla Walker MdL festgehalten, darunter Landrat Stefan Bär vom Landkreis Tuttlingen, dazu Oberbürgermeister und Bürgermeister der umliegenden Gemeinden sowie ForstBW-Vorstand (alias Landesforstpräsident) Felix Reining, weil nämlich drei der fünf Windräder im Staatswald stehen; das zweite Foto zeigt neben einem zehnachsigen Spezialtransporter mit einem in Schrägstellung aufgeladenem gewaltigen Rotorflügel das Forstbezirksteam (23 Mitarbeiter*innen in warnfarbener Arbeitskluft) zu Besuch im zentralen Zwischenlager der Windenergiebranche bei Neuenbürg im Nordschwarzwald. 


Bei der anschließenden Pressekonferenz im Tuttlinger Rathaus hob ForstBW-Vorstand Reining hervor, „dass die Flächenverfügbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sei und ForstBW hierzu einen wichtigen Beitrag leiste.“ Erfreut gezeigt „über die Früchte der Windkraftarbeit des Windkraftteams“ hat sich, dem Bericht zufolge, auch Geschäftsbereichsleiter GB 33 Jörg Hertie (sollte sich hinter GB der vormalige Forstrevier- oder der Forstamtsleiter verstecken?), schließlich hätten die Arbeiten zur Flächenbereitstellung ja bereits 2014 begonnen und 2016 sei dann der Gestattungsvertrag abgeschlossen worden – ein langer Planungsprozess sei somit glücklich beendet und mit der „Jungen Donau“ drehten sich nun also 106 Windenergieanlagen in den Staatswäldern von Baden-Württemberg. 

Doch trotz dieser Erfolgsmeldung sollte noch vor Dreikönig, am 4. Januar des neuen Jahrs, Gegenwind aufkommen: „Bremst Forst BW den Ausbau?“, so fragt der Schwarzwälder Bote auf seiner Titelseite. Auch im vergangenen Jahr seien im Südwesten nur einige wenige Windkraftanlagen genehmigt worden. Weshalb die für die Ausweisung von Flächen im Staatswald zuständige Behörde in der Kritik stehe. Landsweit seien laut Umweltministerium 774 Anlagen in Betrieb, nur 16 seien neu ans Netz gekommen, netto sogar nur 13, da auch Anlagen abgeschaltet worden seien. Und das, obwohl die Landesregierung doch eigens eine Taskforce Erneuerbare Energien eingesetzt habe, um Hindernisse für den Windkraftausbau aus dem Weg zu räumen. Doch gerade der Staatswald komme nicht voran: Auf den seit 2021 ausgewiesenen Flächen sei „kein einziges neues Windrad entstanden“. Dabei sollen es nach den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielvorstellungen der Landesregierung doch bis zu den Neuwahlen allein im Staatswald 1000 werden. Mag sein, dass man im Ministerium Ländlicher Raum (MLR) die Utopie dieser Zielvorgabe erkannt hatte: Ein paar Monate später wurde die Zahl jedenfalls auf 500 abgeschwächt, während noch knapp vor der Wahl, auf der Delegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen, sogar 2000 Windräder für den Staatswald eingefordert worden waren.


Und dies, obwohl zuvor eine repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag der Deutschen Wildtierstiftung herausgefunden hatte, dass 80 % der  Befragten Windräder im Wald ablehnen. Und wo doch auch Deutschlands bekanntester (und umstrittenster) Förster und Bestsellerautor Peter Wohlleben (im Interview mit der Stuttgarter Zeitung v. 6. August 2021) aus Anlass seines Nationalen Waldgipfels noch die Ansicht vertreten hatte, Windkraft im Wald sei „Irrsinn im Quadrat“. Jetzt aber verrät der Naturschutzbund (Nabu) dem Schwarzwälder Boten, es seien halt vielfach Flächen ausgewiesen worden, die artenschutzrechtlich sensibel sind: „Wir haben den Eindruck, Forst BW sieht die ganze Ausschreibung zu technisch und zu wenig gesellschaftlich.“ Ja wie, bitteschön, wünschen wir ihn uns denn nun eigentlich, den deutschen Wald?

O, wie hat sie sich verändert, die forstliche Welt, seit sich die baden-württembergische Staatsforstverwaltung als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vermehrt dem Zugriff der Politik ausgesetzt sieht! Aus den Waldhütern alter Schule, die sich vordem noch mit Zähnen und Klauen gegen jede unangemessene, gar ungesetzliche Waldinanspruchnahme zur Wehr gesetzt haben, sollen nun also in Windeseile multifunktionstüchtige Windkraftarbeiter und Windkraftteams werden. „Wir sind gut dabei“, meinen sie derweil in ForstBW INTERN.

Im schönen grünen Bergmischwald,
wo heut Touristen wandeln,
da werden Windturbinen bald
den Wald vollends verschandeln.

Dann hält sich,
wer auch kommen mag, 
die Augen zu und Ohren
zum Schutze gegen Schattenschlag 
und rauschende Rotoren.                                                                                     
Die Landschaft, die uns teuer war,
ist leider nicht erneuerbar.                           

nach M. Lieser, 2017


„Junge Donau“: die neue Skyline der Schwäbischen Alb – gesellschaftlich erwünscht?

Alles Kultur?

Unter der Überschrift „Alles andere als Urwald“ erschien in der Zeitschrift Der Schwarzwald 3/2022, dem Organ des Schwarzwaldvereins, ein Beitrag von Peter Grassmann1, einem der Kuratoren der Ausstellung KULT(UR)WALD im Villinger Franziskaner Museum. Sie war der Besiedelung des Schwarzwalds gewidmet und räumte mit der laienhaften Vorstellung auf, wonach das „siedlungsunfreundliche“ Waldgebirge bis zu den Klostergründungen ein undurchdringlicher Urwald gewesen sei, allenfalls „ein Kult(ur)wald eben“. (Vgl. „Kein Urwald – nirgends?“)    

Nun haben auch noch zwei Forstwissenschaftler nachgelegt: Unter der Überschrift „Kulturwald in Mitteleuropa – Schwarzwald und Choriner Wald“ wird von Helmut Volk (Freiburg) und Peter Spathelf (Greifswald) in der Allgemeinen Forstzeitschrift (AFZ/Der Wald v. 6. 12. 2023) die Ansicht vertreten, die Urwaldzeit sei da wie dort viel früher zu Ende gewesen als bislang angenommen. Weshalb auch nicht der Naturwald Grundlage für die heutige Waldnutzung sein könne, auch nicht für die Bemühungen um Klimaschutz, Wasserschutz, Naturschutz und Erholung, sondern der Kulturwald. Selbst im Schwarzwald habe seit der Jungsteinzeit „ein lichter Agro-Forst mit einzelnen Baumgruppen“ dominiert. 

Wie finster und unwegsam war der Schwarzwald?

Für den Choriner Wald in Brandenburg mag das zutreffen. Muss aber auch das Bild des düsteren, wilden und unwegsamen Waldgebirges, das sich wie ein Riegel zwischen die Zentren der Zivilisation im Osten und Westen schob, zurechtgerückt werden? Da stellen sich einem denn doch etliche Fragen: War es wirklich ein komplettes Trugbild, das der Märchenerzähler Wilhelm Hauff 1828 im Kalten Herz verbreitete (Dein ist all Land, wo Tannen stehen…) und das man, ausweislich der pollenanalytischen Befunde, bis unlängst ja auch von der Wissenschaft noch präsentiert bekommen hat? Ganz zu schweigen von den Schilderungen der Römer, man denke nur an die Klage des Kaisers Julian (332 – 363 n. Chr.) über den Hercynischen Wald: „In diesem Walde habe ich Naturszenen gesehen, die unglaublich sind; ich verbürge es euch durch mein Wort, dass im Reich der Römer nichts Ähnliches erblickt wird.“ Und was könnte die Mönche des Klosters St. Gallen anno 763 n. Chr. noch veranlasst haben, ausgerechnet für einen „lichten Agro-Forst“ in ihrer Urkunde den Namen „saltus  Swarzwald“ zu verwenden? Wo sind schließlich „die schauerlichen Tannenhaine“ geblieben, „von denen dieses Gebirge seinen Namen hat, die sich zu allen Seiten erheben“, die ein Ferdinand Ochsenheimer 1795 noch in seinen „Streifereien durch einige Gegenden Deutschlands“ beschreibt? Mag man sich so einen „Kulturwald“ ausmalen? 

Glich die Siedlungsgeschichte im Schwarzwald über Jahrtausende hinweg nicht eher einem Kampf, einem erbitterten Ringen, um den Wald daran zu hindern, sein Terrain zurückzuerobern, sobald die Landwirtschaft wieder einmal durch Klimaungunst lahmte oder die Feldflur durch Abwanderung und kriegerische Auseinandersetzungen ein paar Jahre lang brach liegen blieb? Und beschreiben die Begriffe „Forst“ und „Aufforsten“ nicht eine ganz und gar neuzeitliche Praxis aus der Ära der sog. Altersklassenwirtschaft? Dass der Schwarzwald auch immer wieder dicht bewaldet war und dass es sich dabei vorwiegend um einen Mischwald aus schattentoleranten Nadel- und unterschiedlichen Laubbaumarten gehandelt hat, mithin um die für den Schwarzwald so charakteristische Bergmischwaldgesellschaft, beweisen doch unzählige Pollenprofile. Selbst die Peutingersche Tafel (Tabula Peutingeriana), die auf einer Straßenkarte aus spätrömischer Zeit basiert, zeigt den Schwarzwald als durchgehend mit Nadel- und Laubbäumen bestockte Kulisse. 

Silva marciana auf der Tabula Peutingeriana (https://tp-online.ku.de)

Zwar kann Bergmischwald auch im Urzustand nicht mit einem undurchdringlichen Dschungel gleichgesetzt werden. Wirklich siedlungsfeindlich und unwegsam war der Schwarzwald wohl immer nur je nach Topographie, also vor allem in den felsdurchsetzten Steilhängen des rhenanischen Teils*. Zu keinem Zeitpunkt musste er großräumig umgangen werden, vielmehr wurde er schon früh auf uralten Handelsrouten durchquert. Für Nischen mit Urwaldcharakter blieb dennoch Platz. Wie sonst sollten „Urwaldreliktarten“ überdauert haben, zu denen man ja nicht nur ein paar seltene Vogel-, Pilz- und Insektenarten, sondern im Grunde auch den Schwarzwälder „Charakterbaum“, die Weißtanne, zählen muss. Bergmischwälder sind jedenfalls bis in die Neuzeit hinein niemals durch Aufforstung entstanden; nach Rodungen und Kahlschlägen haben sie sich stets dank natürlicher Sukzession von allein wieder eingefunden: Was an diesem Mosaik-Zyklus-Prozess des Waldökosystems kann da als „Kulturwald“, gar als „Agri-Forst“ interpretiert werden?

Alles Kultur im Schwarzwald?

Wie sich zumal die Weißtanne im Schwarzwald, ihrem heutigen Hauptverbreitungsgebiet in Deutschland, gegen alle Rodungswellen behaupten konnte, lässt sich mit der These vom durchweg kulturbedingten, womöglich „lichten Agro-Forst“ nicht in Einklang bringen. Nicht einmal die ordnungsgemäße Forstwirtschaft der jüngsten zweihundert Jahre hat nennenswert zu ihrem Überleben beigetragen – man denke nur an ihre Arealverluste seit Beginn der Altersklassenwirtschaft. Der Beitrag von H. Volk und P. Spathelf fällt in eine Zeit, in der nicht nur aufgrund des Klimawandels, sondern auch des Artenschwunds die Auseinandersetzungen zwischen Naturschutz und Forstwirtschaft an Schärfe enorm zugenommen haben. Wobei es nicht nur um die Forderungen nach weiteren Flächenstilllegungen geht, nachdem die 2007 von der Bundesregierung beschlossene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt ihr bis 2020 angestrebtes Ziel von fünf Prozent unbewirtschafteter Waldwildnis weit verfehlt hat. Der Forstseite muss sich auch gegen den Vorwurf wehren, dass sie aus Gründen der Gewinnmaximierung noch immer  Nadelholzforste bevorzuge und den Wald nach Sturm, Trockenheit und Käferfraß nach wie vor lieber als Kunstforst bewirtschafte als nach dem Vorbild der Naturwalds – als möglichst resilienter Dauerwald. Ob da die These weiterhilft, es sei ja ohnehin alles Kulturwald?


1 Graßmann, P. / Ade D. / Rademacher, L (Hrsg.): KULTURWALD Die Besiedlung des Schwarzwalds. Verl. der Stadt Villingen-Schwenningen
* Das rhenanische System umfasst den Rhein und alle Flüsse, die in den Rhein münden.

Luchskatze Finja ist ausgewildert

Jetzt ist es tatsächlich wahr geworden: Am 1. Dezember 2023 wurde im dick verschneiten Nordschwarzwald die erste Luchskatze freigelassen, und das in Anwesenheit von Forstminister Peter Hauk, der Presse und allerlei Prominenz. Tags darauf hat es Finja als Sympathieträgerin sogar auf die Titelseite des Schwarzwälder Boten geschafft – noch vor der Meldung „Problemwölfe im Visier“ und anderen heiklen Tagesthemen, dazu im Inneren dann ein ausführlicher Bericht unter der Rubrik Baden-Württemberg. Unerwähnt blieb nur der genaue Ort der Freilassung, um ja keinen Luchs-Tourismus auszulösen.

Finja auf der Titelseite

Nun soll sie, wenn alles zusammenpasst, Stammmutter einer baden-württembergischen Luchspopulation werden, im günstigsten Fall schon im kommenden Frühjahr durch Paarung mit Luchskuder Toni, der seit 2019 im Nordschwarzwald sein Revier gefunden hat, zugewandert wie vier weitere männliche Luchse und sodann besendert durch die Experten der Freiburger Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Auch Finja, gebürtig in einem Thüringer Wildgehege, aufgezogen und auf die Freiheit vorbereitet in einem Auswilderungsgehege im Pfälzerwald, trägt zu ihrem Schutz und zu ihrer Überwachung per Monitoring einen Halsbandsender. Weil weibliche Luchse sich als weniger wanderfreudig erwiesen haben als ihre männlichen Artgenossen, die seit 1987 immer wieder einmal diesseits des Rheins aufgetaucht sind, ist es bisher nie zu Nachwuchs gekommen. Wo das waldreiche Baden-Württemberg doch für die europäische Luchspopulation als unverzichtbarer Trittstein gilt.

Insgesamt 10 weibliche Luchse sollen deshalb bis 2027 zur Bestandesstützung ausgewildert werden, und dies bei einem Kostenumfang von 1,8 Millionen Euro, wie die Pressemitteilung 254/2023 des MLR verrät. In ihr wird der 1. Dezember als „historischer Tag für den Artenschutz“ gefeiert, zumal auch mit Spenden der Umweltverbände gerechnet werden darf. Das Auswilderungsprojekt dürfte den Agrarminister, der sich seit Jahren als Befürworter bekennt, dennoch viel Nerven gekostet und Stehvermögen abverlangt haben, auch wenn das Vorhaben ja bereits im grünschwarzen Koalitionsvertrag von 2021 festgeschrieben steht. Denn zeitgleich hat sich die Auseinandersetzung um den anderen großen Beutegreifer, um den Wolf, enorm verschärft, nachdem im Südschwarzwald – sehr zum Verdruss der Viehhalter – erstmals für Wolfnachwuchs nachgewiesen wurde und seine Rudelbildung absehbar geworden ist. Weidetiere statt Raubtiere, so lautet schon seit Jahren ein vielplakatierter Slogan der Schwarzwälder Höhenlandwirte.

So war es denn auch wenig verwunderlich, dass bis vor Kurzem noch der Luchs-Managementplans zu wackeln schien: Im Rahmen der 2004 vom Stuttgarter MLR eingesetzten AG Luchs und Wolf  wurde noch einmal heftig diskutiert, wobei auch noch einmal Uraltargumente für und wider die Bestandesstützung aufgewärmt worden sind. Als Pressure-group gegen die Vorverurteilung Pinselohrs und für seine Wiederansiedlung war auch die Luchs-Initiative Baden-Württemberg e. V. wieder mit dabei, die seit – sage und schreibe – 37 (!) Jahren für den Luchs im Einsatz ist: Anno 1986, noch ganz unterm Eindruck des Kernkraft-GAUs in Tschernobyl und der Verstrahlung auch des Wilds, war erstmals die Idee aufgekommen, dessen natürliche Regulatoren, nebst dem Winter (nach schweizerischem und elsässischem Vorbild) auch den Fressfeind der Rehe, den Luchs, wieder ins Spiel zu bringen. Denn wegen des ausbleibenden Wildbretabsatzes hatten die Forstleute eine nachlassende Bejagung sowie zunehmende Verbissschäden im Wald befürchtet. Was in der Jägerschaft gar nicht gut angekommen war, von den Protesten der Landwirte ganz zu schweigen. Mochte der Agrarminister auch damals schon in seiner Pressemitteilung (vom 15. 11. 1986 Aktenzeichen 9/3640) darauf hinweisen, dass die Wiedereinbürgerung des Luchses „ein Beitrag zur Erhaltung einer in Europa vom Aussterben bedrohten Tierart“ sei und der Schwarzwald zu den dafür in Betracht kommenden Lebensräumen gerechnet werden könne.

Seit dem 1. Dezember 2023 sollte das alles Schnee von gestern sein – umso lebhafter möchten wir Finja ein langes Leben, dem Bestandesstützungsprojekt viel Erfolg wünschen!

Nichts wie raus aus der Kiste und rein in den winterlichen Schwarzwald (Foto FVA Strein)

Ausblick mit Windrädern

Zur Linken sah ich schon das erste Windkraftmonster, bald sollten 90 weitere in einer Höhe von zweihundert Metern folgen. Das war das Ende, dachte ich. (Arnold Stadler: Auf dem Weg nach Winterreute. Verl. Jung und Jung, Salzburg u. Wien, 2012)

Was war das damals noch für ein Ausblick aus meinem Fenster, zumal frühmorgens, wenn sich über Nacht frühherbstlicher Bodennebel gebildet hatte! Bis zum Jahr 2016 ging die Sonne über einem gänzlich ungestörten Horizont auf, über der Schwäbischen Alb, jeden Morgen ein Stückchen weiter südwärts, genauer: über den Amtenhauser Bergen und der Blatthalde bis hinüber zum Wartenberg.

Sonnenaufgang über der Schwäbischen Alb (2016)

Doch dann, anno 2017, wuchsen plötzlich fünf weiße Spargel aus dem dicht bewaldeten Rücken hervor –  für den Landschaftsfreund ein durch und durch gewöhnungsbedürftiger, ja verstörender Anblick, erst recht bei abendlichem Schräglicht, angestrahlt kurz vor Sonnenuntergang. Ob ich mich wohl je an diese Bildstörung gewöhnen werde? Dabei ragten die Windräder ja nur dem Anschein nach zuvorderst aus der Blatthalde hervor, in Wahrheit waren sie einen ganzen Höhenzug weiter ostwärts errichtet worden, im Fürstlich Fürstenbergischen Wald, jenseits des Amtenhauser Tals.

Die neue Skyline (2017)

Gelegenheit, sich vor Ort umzusehen, ergab sich unlängst (im Vorfrühling 2023) im Rahmen einer Exkursion des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar e. V.: Erst aus der Nahperspektive erschloss sich den Teilnehmern das wahre Kaliber dieser monströsen Türme wie auch der nicht minder gigantische Platzbedarf für Baustellen und Zufahrten. Wobei man sich das Ausmaß der unterirdischen Betonsockel und deren ökologischen Fußabdruck natürlich noch hinzudenken musste.

Auf Waldexkursion (2023)

Ein mit den Eingriffen in den Wald durchaus einverstandener und von den hier geleisteten Investitionen sichtlich erbauter Chef des Forstbetriebs Fürstenberg Forst GmbH & Co. KG gab dazu forst- und energie- wirtschaftliche Erläuterungen. So deutete er auch eher beiläufig an, welchen Nutzen sich der Forstbetrieb von der Windenergie verspricht: Mit dem jährlichen Pachterlös für ein einziges Windrad könne jeweils eine zusätzliche Arbeitskraft eingestellt und finanziert werden – allemal vom Vielfachen des zuvor erwirtschafteten Ertrags auf der benötigten Waldfläche. Der erzeugte Strom komme allerdings nicht der Region, sondern der Stadt Tübingen zugute. Im Schwarzwälder Boten (v. 6. 8. 2022) hatte Forstchef schon im Jahr zuvor,  warnend vor den Auswirkungen des Klimawandels auf das Waldökosystem wie vor den Behinderungen des Windkraftausbaus durch überzogenen Artenschutz, angekündigt, das Fürstenhaus plane, nicht weniger als fünfzig (!)  Standorte in seinem 18.000 ha großen Wald an Windenergiebetreiber zu verpachten.

Da waren es plötzlich doppelt so viele Windräder am Horizont

 Weshalb es denn ein Jahr später auch kaum mehr überraschen konnte, dass der Horizont der Alb plötzlich mit weiteren fünf Windrädern überstellt war. Wo doch die Energiekrise inzwischen in aller Munde, der Klimawandel anscheinend außer Rand und Band geraten war mit immer neuen Temperaturrekorden. Und wo mittlerweile dank Habecks Beschleunigungsgesetz  „Deutschlandtempo“ angesagt war. Hatte nicht auch, zunehmend genervt ob der mageren Bilanz des Windkraftausbaus im eigenen Land, Ministerpräsident Kretschmann geschimpft und gedrängt: „Wir brauchen Windräder ohne Ende. Denn wo gibt es denn Windräder im Schwarzwald? Die muss man mit der Lupe suchen“ (so jedenfalls zitiert ihn der Schwarzwälder Bote vom 9. 9. 2022). Und seine Umweltministerin hatte gleich noch eins obendrauf gesetzt: „Wenn wir klimaneutral werden wollen, werden es dann mehr als 1000 Windräder sein. Sogar doppelt so viele.“ Wie lässt es sich da noch gegen die Überprägung und Störung des Landschaftsbilds argumentieren, während zugleich die Industrialisierung ganzer Waldgebiete droht?

In Erwartung weiterer Verspargelung: die Länge (2023)

Beim Blick aus meinem Fenster bleibt jetzt für die Bestückung mit Windenergieanlagen nur noch die Länge übrig, sofern nicht auch Warten- oder Fürstenberg aus Platzgründen noch dafür in Betracht gezogen werden sollten. Oder vielleicht doch auch noch die Schwelle des Auenbergrückens, wo anno 1988 von einigen Enthusiasten das erste neuzeitliche Windrad Baden-Württembergs errichtet worden ist – mit seiner Nabenhöhe von knapp 30 m freilich eher ein Rädchen als ein Rad heutiger Dimensionierung. Damals, noch ganz unterm Eindruck des Supergaus von Tschernobyl stehend, war damit  unübersehbar ein grünes Signal gegen die Nutzung der Kernenergie gesetzt worden. 

Der Auenberg mit dem ersten Windrad des Landes

Im Jahr 2012 hatten die vier Städte rund um die Länge (Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg und Geisingen) das bislang gänzlich unzerschnittene und unbesiedelte Waldgebiet per Flächennutzungsplanänderung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung erklärt. Nur an seinem äußerstem Nordrand existierte  ja bereits seit 2001 nebst einem TV-Umsetzer ein Windrad; sein Rotor pflegt allerdings (mit nicht einmal 1.200 Volllaststunden im Schnitt der 20 Jahre) auffallend oft stillzustehen, wie der Blick aus meinem Fenster verrät.

Windatlaswerte hin oder her: eine namhafte Betreiberfirma hatte auf der Länge schon früh das Handtuch geworfen. Doch ums Jahr 2015 sind neue Planungen an die Öffentlichkeit durchgesickert, die umgehend auch den Widerstand einer Bürgerinitiative hervorgerufen haben. Für die Widerständler drehte sich fortan alles – weil Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds im Abwägungsprozess ohnehin kaum zählen würden – um die Schlagopfer der Rotoren, ob bei Rotmilanen, bei Wespenbussard, Hohltaube oder Raufußkauz, bei fünferlei

Specht- und acht nachgewiesenen, streng geschützten Fledermausarten; wie  natürlich auch gewarnt werden musste vor der Bedrohung der (international bedeutsamen) Trittstein- und Korridorfunktion der Länge für wandernde Wildtierarten. Windräder in einem ökologisch hochwertigen Wald – was für ein Widersinn! 

Doch der Widerstand und die Petitionen im Landtag verpufften wirkungslos, das Genehmigungsverfahren für 11 Schwachwindanlagen zweier Betreiberfirmen war nicht mehr zu stoppen. Nachdem  Ende Dezember 2016 (kurz vor Ablauf  der bis dahin geltenden, besonders windkraftfreundlichen Förderbestimmungen) die Baugenehmigungen erteilt worden waren, begannen im März unverzüglich die Rodungsarbeiten für den bislang größten Windpark Baden-Württembergs. 

Die 11 Windräder, jeweils mit 245,5 m Gesamthöhe und damit doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm, stehen indessen noch immer nicht. Aufgrund einer Verbandsklage der Naturschutz-Initiative e.V. urteilten erst die Freiburger, dann auch die Mannheimer Verwaltungsrichter, dass die Genehmigungen fehlerhaft waren. Das aufwändige Verfahren mitsamt  Umweltverträglichkeitsprüfung musste daher wiederholt werden: Diesmal freilich nur noch für sechs Windräder, denn eine der beiden Betreiberfirmen war inzwischen insolvent geworden. Ob sich die betroffene Stadt Blumberg davon abhalten lassen wird, auf ihrem Teil der Länge weiterhin auf Windkraft zu setzen und ob nicht auch die Stadt Geisingen noch auf ihrem Vorranggebiet nachziehen wird, bleibt vorerst ungeklärt.

Visualisierter Ausblick auf die Länge (Foto U. Bielefeld)

Doch trotz des zunehmenden Gegenwinds aus Politik und Gesellschaft ließ sich die Naturschutz-Initiative e. V. auch diesmal nicht daran hindern, erneut zu klagen. Das Urteil der Verwaltungsrichter zu den  verbliebenen 6 Windrädern liegt derzeit noch immer nicht vor, sodass der Betreiberfirma Solarcomplex nach wie vor in den Startlöchern sitzt. Lediglich an den Rändern der Zufahrten zu den einzelnen Rodungsflächen wagte man schon einmal, etliche weitere Bäume zu fällen und Kabel zu verlegen. Was hatten Landes- und Ampelregierung nicht alles unternommen, um die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen – und nun dennoch eine solche Verzögerung!

Aber wie, wenn nun nächstens auch die Länge mit fast 250 m hohen Windrädern bespickt sein wird? Was wird das aus dem Landschaftsbild machen, wie wird sich der Ausblick aus meinem Wohnzimmerfenster verändern? Schlimmstenfalls wird ja wohl eines nicht allzu fernen Tages auch das Windrädchen auf dem Auenberg noch – per Repowering – auf siebenfache Gesamthöhe aufgestockt werden und mir zuguterletzt auch noch den Ausblick aufs Berneroberland vergällen. Der Schutz der Landschaft, wie damit auch die Erhaltung von „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ des Landschaftsbilds, steht zwar nach wie vor im § 1 Abs. 1 Pkt. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes, und im Artikel 20a des Grundgesetztes findet sich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (also auch derjenige von Landschaft und Tieren) sogar als Staatsziel wieder. Doch mehr denn je fühlt es sich mittlerweile so an, als lebten wir im übergesetzlichen Notstand, wo nicht einmal mehr der Staatshaushalt und seine Fördertöpfe verfassungskonform sind. Klimaschutz statt Arten und Landschaftsschutz, so lautet die Devise! 

Aber wer weiß schon, ob nicht die Wohnungsinhaber kommender Generationen den Blick auf all die Windturbinen ringsum als Zeichen der Hoffnung interpretieren, ja, vorbehaltlos begrüßen werden: als Indiz für eine gelungene „ökologische Transformation“ im Kampf gegen die Klimakrise. Was also soll da noch das Gejammer über den Ausblick auf ein „transformiertes“ Landschaftsbild? Einstweilen darf allenfalls getrauert werden.

Hausrunde

Um in ein siebenstöckiges Hochhaus überzusiedeln, in einen Klotz in Stadtrandlage, dazu brauchte es mehr als nur die Überzeugungskraft einer willensstarken Ehefrau – zumal bei einem eingefleischten Waldmenschen, der kurz vor seiner Pensionierung steht. Um ihn dafür zu gewinnen, mussten fraglos noch ein paar weitere Lockmittel eingesetzt werden. Dabei hätte eigentlich bereits ein erster Blick aus der  südseitigen Fensterfront im 6. Stock genügt haben müssen, liegt einem da doch – wow! – die halbe Baar zu Füßen: Gegen Osten begrenzt durch die Schwäbische Alb, gegen Südosten durch Warten- und Fürstenberg sowie durch die von einem TV-Umsetzer und einem Windrad gekrönten Länge (die Badische Alb), weiter südwärts dann über dem Stadtzentrum durch den Eichbergrücken, schließlich durch die Schwelle des Auenbergs mit seiner unverwechselbaren Baumreihe und mit Baden-Württembergs ältestem Windrad – und darüber bei klarer Sicht: die gezackten Eisriesen des Berner Oberlands! Wie hässlich darf da ein siebenstöckiger weißgrauer Plattenbau sein (Donaueschingens „städtebaulicher Akzent“ aus den späten 1970er Jahre), um den Charme einer Wohnung mit Alpensicht aufzuwiegen? Und das auch noch bei all den Vorzügen der gebüschreichen Stadtrandlage, wo man im Frühling vom Vogelkonzert geweckt wird und  wo vor dem Fenster, fast zum Greifen nah, noch Rot- und Schwarzmilane herumgaukeln, die Charaktervögel der Baar. 

Wohnlage mit Alpensicht überm Auenberg

Als ob damals im Untergeschoss nicht auch noch eine öffentliche Sauna und ein Schwimmbecken den Ruheständler gelockt hätten. Und knapp nebenan erstreckt sich der Buchbergwald, der zum Joggen einlädt. Derweil für den Radler hier ein nichtöffentliches Teersträßchen einmündet, ein ideales Ausfalltor ins Radwegenetz abseits des Verkehrstrubels. Was also sprach da letztlich noch gegen das Wagnis, das bisherige Försterbiotop gegen ein Hochhaus-Soziotop einzutauschen; selbst wenn auf Klingelleiste und Briefkästen die Namen fremdländischen Ursprungs zu überwiegen schienen?

Inzwischen genießen sie ihren „Adlerhorst“ da oben schon gut und gern zwei Jahrzehnte lang. Der Ruhestand als lauschige Blockhaus-Idylle am Waldesrand mit Dackel und geschulterter Büchse, wovon er vielleicht irgendwann mal geträumt haben mag, ist längst kein Thema mehr – man hat sich eingelebt, genießt die Vorzüge, auch wenn der Saunabetrieb längst eingestellt und das Schwimmbecken aus Sparsamkeits- und Umweltgründen seit Jahren trockengelegt ist. Das Miteinander der Hausbewohner, Mieter wie Eigentümer, hat sich als denkbar unkompliziert erwiesen: Man grüßt sich im Treppenhaus, auch wenn einem die Namen längst nicht alle präsent sind, und zuweilen ergibt sich sogar ein zwangloser gutnachbarschaftlicher Smalltalk. Oder man beklagt sich gemeinsam, wenn der Fahrstuhl oder die Heizung mal wieder streikt. Ansonsten genießt man die Lärmdämmung der Wände oder schimpft allenfalls auf Laubbläser und Rasenmäher im Viertel oder auf den Straßenlärm bei geöffneter Balkontür. Die alljährlichen Eigentümerversammlungen, einberufen von der Hausverwaltung, verlaufen alles in allem vergleichsweise friedlich, zumal die Ehefrau ja auch so gewinnend wie resolut das Ehrenamt einer Beirätin versieht. 


Bestens vernetzt sieht sich indes auch der radelnde Ruheständler angesichts all der Varianten für seine Runden über die Baar hinweg; in den Sommermonaten lockt allemal der Abstecher an den Riedsee, wo er seit Jahren ein und dieselbe Einstiegsnische bevorzugt, begrüßt von seinen gefiederten Freunden, den Haubentauchern und Schwänen, sowie von einer von Jahr zu Jahr üppigeren  Seerosenpracht. Sein Drahtesel ist unterdessen vom schlichten Rennrad zu einem höchst feudalen Mountainbike mit E-Motor mutiert – dessen Anschaffung  freilich nicht ohne den fürsorglichen Nachdruck seiner besseren Hälfte erfolgt war, denn gegen eine Unterstützung aus der Steckdose hatte er sich stets entschieden verwahrt. Doch mittlerweile muss auch er Alter und Gesundheit Tribut zollen und an Anstiegen seine Pulsfrequenz zügeln. Zumal wenn der Ausritt etwa durchs Gnadental hinauf auf die Länge führt oder gar in den Schwarzwald – ganz zu schweigen von den altgewohnten winterlichen Skilanglauf-Eskapaden.

Auf der Hausrunde durch den Buchberg

Was natürlich ebenso für seine Jogging-Hausrunde durch den stadtnahen Buchbergwald gilt, bei welcher er sich inzwischen zu moderaterer Gangart genötigt sieht. Doch noch immer durcheilt er jetzt flotten Schrittes den ihm so vertrauten Wald, wann immer gerade kein Radwetter herrscht. Dankbar benutzt er dabei, nicht anders als vor ihm schon so viele Generationen von Waldbesuchern, die schmalen Fußpfade, die von seinen forstlichen Berufskollegen bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Wohle der Stadtmenschen angelegt worden sind, während man breitere Waldwege da und dort sogar der Ästhetik wegen mit Linden bepflanzt hatte. Anders als noch beim Joggen pflegt ihm nun keine Veränderung mehr zu entgehen, sei es beim jahreszeitlichen Wandel der Bodenflora, seien es die jüngsten waldwirtschaftlichen Eingriffe. Mit geradezu kindlicher Freude und Genugtuung verfolgt er unterwegs die alljährlichen Wachstumsschübe in der Tännchen-Kita, wo er sich doch ein Berufsleben lang für das Wohl der Weißtanne eingesetzt hatte.

Tännchen-Kita unter einer Buchberg-Buche

Die Erinnerung an denkwürdige Fuchsjagden wird im Fürstenbergischen hochgehalten: Ein Gedenkstein erinnert im Donaueschinger Stadtwalddistrikt Buchberg an des Fürsten Karl Egon letzte Fuchsjagd (am 29. Februar 1892). Seinen – sage und schreibe –  eintausendsten (!) Fuchs hat Wilhelm II. 1908 am Schellenberg westlich der Residenz erlegt, wie einer in einen Granitblock eingelassenen (inzwischen entwendeten) Bronzetafel zu entnehmen war. Die „Kaiserjagden“ auf Füchse gehörten zu den Höhepunkten des Donaueschinger Jagdjahrs. An ihnen nahm nicht selten als prominentester Jagdgast und enger Freund der Fürstlichen Familie auch Kaiser Wilhelm II. teil; insgesamt vierzehnmal war der kaiserliche Jagdgast zu Besuch. Die Höchststrecken je Jagdtag betrugen bis zu vierzig Füchse!

Kürzlich hat ihm seine besorgte Frau – sicherheitshalber – ein Smartphone aufgedrängt; das nutzt er seitdem fleißig auch auf seiner Hausrunde, freilich nur, um allfällige Waldmotive im jahreszeitlichen Wandel festzuhalten. Noch nie ist einem im Sportdress das Fotografieren ja so leicht gemacht worden, und das bei Tiefenschärfe und Brillanz von vorne bis hinten raus, unverwackelt selbst noch im Dämmerlicht des Waldes. Nicht zu glauben, dass er sich damals als Forstamtschef sogar noch strikt geweigert hatte, ein Diensthandy in der Tasche mitzuführen! Wer im Wald was von ihm wollte, solle sich doch bitteschön bei der Sekretärin erkundigen, wann er am Schreibtisch wieder anzutreffen ist.

Der Schlussspurt nach absolvierter Joggingrunde hatte vormals noch das Treppenhaus hinauf bis in den 6. Stock zu erfolgen. Doch auch dabei geht es unterdessen ruhiger zu, auch wenn er sich noch immer dazu zwingt, freiwillig auf den Fahrstuhl zu verzichten, ob nach absolvierter Buchbergrunde oder beim allmorgendlichen Gang zum Briefkasten, um die Zeitung zu holen. Spätestens ab dem 4. Stock beginnt er, heftiger durchzuatmen und Sauerstoffschuld zu verspüren – für ihn jedoch ein unverzichtbarer Trainingsimpuls. Der Umzug damals ins Hochhaus: was für ein Glücksfall!

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