Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 23.10.2020
Der Gemeinderat hat laut § 21 der baden-württembergischen Gemeindeordnung die Möglichkeit durch ein Ratsreferendum einen Bürgerentscheid anzusetzen. Der Beschluss des Gemeinderates vom 24. September 2020 gegen die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 und die zuvor von großen Teilen des Gemeinderates geführte einseitige Diskussion zeigt, dass zahlreiche Aspekte nicht berücksichtigt wurden.
Die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl ist eine stark umstrittene Entscheidung mit weitreichenden Folgen, daher ist ein Bürgerentscheid ein sinnvolles Instrument. Die Bürgerschaft hat das Recht sich selbst eine Meinung über die Vor- und Nachteile zu verschaffen und anschließend gehört zu werden. Ein Bürgerentscheid beendet den öffentlichen Diskurs durch einen demokratischen Abstimmungsakt und legt die tatsächlichen Präferenzen der Abstimmenden offen. In einem Bürgerentscheid könnte die Frage der Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl abschließend geklärt werden. Ein Bürgerentscheid entspricht dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürgern über wichtige Gemeindeangelegenheiten direkt mitentscheiden zu können. Mit Zustimmung des Antrags wird die Entscheidung basisdemokratisch dem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hüfingen, übertragen.
Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION stellt diesen Antrag, weil die derzeitige spürbare Anspannung und Unzufriedenheit wieder einem konstruktiven und verlässlichen Miteinander weichen muss.
Antrag der Fraktion:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt einen Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 anzusetzen.
14. Oktober 2020 von Katharina Baudis Geschäftsführerin
Stellungnahme vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
Die Einrichtung eines neuen Standortübungsplatzes können wir nicht nachvollziehen: In den vergangenen Jahren wurden Truppen- und Standortübungsplätze aufgegeben. So wurde lt. vorgelegter Beschreibung des Vorhabens 2014 der StOÜPl Immendingen aufgegeben, bereits 2015 wurde aber der Bedarf durch das Jägerbataillon angemeldet. Eine vorausschauende Bedarfsplanung sieht anders aus.
Wir sollen als Natur- und Umweltschutzverband nun Stellung nehmen zu einer Planung, deren Werdegang bisher völlig undurchsichtig war. Bisher kennen wir lediglich die Grundzüge der Planung. Es liegen uns weder eine umfassende Alternativenprüfung noch die erforderlichen Gutachten für anfallende Emissionen (Schall, Licht, Geruch), Eingriffe in den Naturhaushalt und den Artenschutz etc. vor. Und trotzdem soll bereits ein Landbeschaffungsverfahren eingeleitet werden. Es wird der Eindruck erweckt, dass der geplante Standort am nächsten und praktischsten und aufgrund der Besitzverhältnisse am einfachsten zu erschließen ist und dass diesem Umstand die Aspekte des Natur- und Umweltschutzes untergeordnet werden sollen. Dies halten wir für eine unzulässige Vorentscheidung und Festlegung auf den geplanten Standort, was wir ablehnen.
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um ein in mehrfacher Weise geschütztes Gebiet:
EU-Vogelschutzgebiet: Das gesamte Planungsgebiet liegt im Vogelschutzgebiet „Baar“. Es gilt das Verschlechterungsverbot. Alle Veränderungen oder Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Zweifellos ist die angestrebte Planung allein durch ihre Größe und die geplante Nutzung als eine solche unzulässige Veränderung und Störung anzusehen. Wir möchten in diesem Zusammenhang insbesondere auf die unregelmäßigen Störungen durch den Schießbetrieb und die Befahrung mit schweren Maschinen hinweisen, die einen Gewöhnungseffekt für die Tierwelt ausschließen. Hinzu kommen noch die geplanten nächtlichen Aktivitäten, die bei Tieren zu Panik und Flucht und letztlich zur Vergrämung führen können.
Das geplante Übungsgebiet liegt zu großen Teilen im Fördergebiet „Weißwald“ des Naturschutzgroßprojekts Baar. Die Ausweisung dieses Projektgebietes durch das Bundesamt für Naturschutz spiegelt die nationalstaatliche Bedeutung der Baar als Bindeglied zwischen dem Neckar- und der Donau wider. Mit erheblichen Mitteln sollen auch im Weißwald in den nächsten Jahren Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zugunsten des Biotopverbundes und zur Stärkung der Resilienz der Arten gegen den Klimawandel getätigt werden. Diese Ziele sehen wir durch die Planung als massiv gefährdet an. Die gesteckten Entwicklungsziele für den Artenschutz und den Biotopverbund könnten so nicht erreicht werden.
Der Weißwald ist regional ein wichtiger Trittstein zwischen den südlichen Wäldern der Baar (bsp. NSG Deggenreuschen-Rauschachen) und den Wäldern um Villingen und in Richtung Schwarzwald. Die Waldränder sind z.T. Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes und damit ebenfalls geschützt. Die extensiven Wegränder im Weißwald sind wichtige Verbundelemente für den lokalen Artenaustausch (unter anderem Gelber Frauenschuh (Cypripedium calceolus) und Kleiner Eisvogel (Limenitis camilla)) – sie würden unserer Einschätzung nach dem Ausbau des Wegenetzes zum Opfer fallen.
Von der Planung sind 3 Wasserschutzgebiete betroffen, wovon 2 zu Brigachtal gehören und eines zu Wolterdingen. Für diese gibt es geltende Rechtsverordnungen, die unter anderem die Errichtung baulicher Anlagen, den Wegebau und jegliche Handlungen, die das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in Grund- und Oberflächengewässer ermöglichen, untersagen. Die Planung verstößt gegen alle diese geltenden Rechtsverordnungen und gefährdet das Grundwasser. Angesichts der klimawandelbedingten zunehmenden Trockenheit in unserer Region mit sinkenden Grundwasserständen und zurückgehenden Quellschüttungen wird Brigachtal auf diese Quellen nicht verzichten können. Die wenigen Details, die uns aus der Planung bekannt sind, lassen aber auf eben solche untersagte Handlungen schließen.
Aufgrund seiner vielfältigen Strukturen ist der Weißwald/Ochsenberg Lebensraum einer Reihe seltener Arten. Exemplarisch sei hier der Kreuzenzian-Ameisenbläuling (RL Baden-Württemberg: 2 stark gefährdet), Esparsetten-Widderchen (RL BaWü 3), Trauermantel (RL BaWü 3) und der Himmelblaue Bläuling (RL BaWü 3) aus der Gruppe der Schmetterlinge genannt. Wertgebende Arten sind außerdem bei den Fledermäusen, Ameisen, Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, aber auch der Flora gegeben. Den Fortbestand dieser Arten im Gebiet stellen wir unter den bekannten Voraussetzungen in Frage. Dies wäre ein Verstoß gegen geltendes Naturschutz- und Artenschutzrecht.
Laut der Planungen würden bisher wenig vorbelastete Waldböden plötzlich sehr häufig und mit schweren Fahrzeugen befahren, möglicherweise auch außerhalb der Wege. Dies wird zu Bodenverdichtungen und Erosionsprozessen führen. Hinzu kommen noch unabschätzbare Bodenbelastungen durch Schadstoffeinträge (z.B. ÖL- und Schmierstoffe, Treibstoffe, Schießpulver, Reinigungsmittel etc.) und Mülleinträge (z.B. durch Munitionsreste, Verpackungen etc.), die den Zustand der Böden unzulässig verschlechtern und auch die Grund- und Oberflächengewässer belasten können.
Die oben genannten Punkte unterstreichen die hohe Schutzwürdigkeit und verdeutlichen die Empfindlichkeit der geplanten StÜPl-Fläche gegenüber Störungen. Wir fordern daher eine transparente Alternativenprüfung, auch aller denkbaren Konversionsflächen.
Durch die geplante Nutzung wird es Lärm-, Abgas- und Lichtemissionen geben, die das Gebiet bisher nicht kannte. Es ist zu erwarten, dass Tier- und Pflanzenwelt unter dem Betrieb leiden werden. Negative Effekte auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft sind zu erwarten. Flora und Fauna müssen durch die Beanspruchung der Natur mit großen Nachteilen bis hin zu Vertreibung und Ausrottung rechnen. Aus unserer Perspektive muss der zukünftige Standort derjenige mit den geringsten Auswirkungen auf Natur- und Umwelt sein.
Sollte der vorgelegte Standort weiterverfolgt werden, können wir eine fundierte Stellungnahme erst nach Vorlage aller erforderlichen Gutachten abgeben. Wir fordern die obengenannten Punkte bei der Erstellung der Gutachten umfassend zu prüfen.
Liebe zwei Kollegen aus den Ortsteilen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Kernstadt,
als erstes bedanke ich mich bei der Verwaltung, dass unser Antrag recht schnell hier im Gemeinderat zur Diskussion gebracht wird und am heutigen Abend auch nicht wieder ans Ende gedrückt wurde. Das haben wir ja leider auch schon anders erlebt. Die vorgelegten Sitzungsunterlagen, sprich die Darstellung des Bürgermeisters, halte ich auf den ersten Blick zwar für neutral, es fehlen aber etliche wichtige Sachverhalte. Außerdem finde ich es ein wenig unausgewogen, wenn hier nur ein Argument für die Unechte Teilortswahl aufgelistet ist und auf der anderen Seite acht Argumente dagegen.
Am 1. April, und das ist kein Aprilscherz, hat sich die Eingemeindung des ersten Hüfinger Ortsteils Sumpfohren bereits zum fünfzigsten Mal gejährt und kaum einer hat es bemerkt, geschweige denn entsprechend gewürdigt. Es zeigt wieder einmal: Wir sind keine zusammengewachsene Gemeinschaft. Jeder Stadtteil hat seine eigene Geschichte, eigene Vereine, eine eigene Identifikation.
Jeder einzelne Gemeinderat hier am Tisch soll sich mal selbstkritisch hinterfragen, wie oft er oder sie mit den Ortsvorstehern, Ortschaftsräten oder mit den Ortsteilbürgern ins Gespräch kommt oder in den Ortsteilen unterwegs ist und weiß, was in den Ortsteilen so abgeht. So wird in den Sitzungsunterlagen ein Loblied auf die Ortschaftsverfassung gesungen und wie wichtig uns allen angeblich die Meinung der Ortschaftsräte ist. Ich suche aber in den Unterlagen vergeblich nach dem Stimmungsbild der fünf Ortschaftsräte zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl. Wie hinlänglich bekannt ist, treffen die meisten Stadträte ihre Abstimmungsentscheidung schon Tage vor der Gemeinderatssitzung, im behüteten Kreise ihrer Fraktion. Hierbei fehlten ihnen aber offenkundig wichtige Sachverhalte, wie eben die Entscheidung von den insgesamt 32 Mitgliedern in den Ortschaftsräten. Ich würde mich freuen, wenn die Ortsvorsteher nachher auch noch ein paar Worte über ihre Meinung zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl verlieren könnten. Entgegen mancher bisheriger Gepflogenheiten sollte sich der Gemeinderat das Votum der Ortschaftsräte immer sehr zu Herzen nehmen. Zwischenzeitlich haben die Ortschaftsräte von Fürstenberg, Hausen vor Wald, Mundelfingen und Sumpfohren nämlich einstimmig für die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl gestimmt, und Behla mit lediglich einer Gegenstimme. 31 von 32 Ortschaftsräten sagen somit „Wir wollen die Unechte Teilortswahl zurück“. Die letzten zehn Jahre entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung, sowie auf die Respektierung der vereinbarten Verträge.
Im Jahr 2007 hat der damalige Gemeinderat, zwar demokratisch, aber dennoch hoch umstritten und wenig weitsichtig, die Unechte Teilortswahl abgeschafft. Es gibt Stärken dieses Wahlsystems, es gibt Schwächen. Da sind wir uns wohl alle einig. Viele damalige Argumente basierten auf vagen Vermutungen. Erst jetzt haben wir wirklich Fakten auf dem Tisch. Die Befürworter der Abschaffung der Unechten Teilortswahl haben damals mit vermeintlich hellseherischen Künsten behauptet, dass die Ortsteile ohne Unechte Teilortswahl zahlenmäßig womöglich sogar besser im Gemeinderat vertreten seien als mit Unechter Teilortswahl. Aber genau das Gegenteil ist eingetreten: Die Ortsteile haben immer weniger Vertreter im Gemeinderat. Waren es in der letzten Periode noch fünf, sind wir nun mit zwei Kollegen nur noch zu dritt. Ganze drei Ortsteile mit insgesamt 1.300 Einwohnern stehen nun ohne stimmberechtigen Stadtrat da. An dieser Stelle ein ausdrückliches Lob an den Südkurier, der die Situation grafisch hervorragend dargestellt hat. Bei dieser Entwicklung wird klar, wo die Reise bis zur nächsten Kommunalwahl hingeht. Es beseht die Gefahr, dass wir dann gar keinen Ortsteil-Vertreter mehr haben.
Es geht uns nicht, ich wiederhole, nicht um fehlende Investitionen in den Ortsteilen! ABER: Finanzielle Investitionen in Vereinshäuser, Gemeindehallen und Neubaugebiete ersetzen keine Mitbestimmung! Die Gesamtstadt Hüfingen endet nun mal nicht an der Breg, sondern am Fürstenberg bzw. an der Wutach!
Heute fordert die anwesende Bürgerschaft Bürgernähe nicht nur in Worten, sondern in Taten. Wir haben jetzt die Chance die Unechte Teilortswahl bereits zur Kommunalwahl 2024 wieder einzuführen und anschließend die Goldene Hochzeit zusammen mit den ehemaligen selbstständigen Gemeinden gebührend nachzufeiern. Nutzen wir diese gemeinsame Chance!
Seit den 1970er Jahren gab es in Hüfingen ein sogenanntes Lidl-Lager im Gewann Stetten. Diese Firma expandierte in der darauffolgenden Zeit enorm, so dass die durch die Stadt ausgewiesene Fläche in Richtung Bräunlingen nicht mehr ausreichte. Im Jahr 2003 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dieses Unternehmen ins Benediktsholz – besser als Weiher bekannt – an der Hausener Straße außerhalb der B 31 umzusiedeln. Die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes wurde von Protesten aus der Bevölkerung begleitet, da durch den geplanten Neubau sehr viel landwirtschaftliche Fläche mit altem Heckenbestand verloren ging. Ein weiterer wichtiger Streitpunkt war die verkehrs-technische Erschließung. Von den betroffenen Anwohnern wurde zurecht bemängelt, dass es zu Mehrverkehr in und um Hüfingen kommen würde. Zum einen wurde eine Umnutzung des alten Lidl Lagers mit weiterer Lkw Belastung befürchtet. Dies hat sich im Übrigen durch die Neuansiedlung eines Möbelauslieferungslagers auch bestätigt. Zum anderen kam es immer wieder zu Falschfahrern der Lidl-Zulieferfirmen, die den Weg durch das Stadtgebiet nutzten anstatt, wie von der Stadtverwaltung den Betroffenen zugesichert, von hinten über die Bundesstraße B 31 zu fahren. Auch die viel propagierte „spitze Kehre“ an der Hausener Straße erwies sich als Flop. Der Bürgermeister hatte stets versichert, dass es schier unmöglich wäre, von der Innenstadt her auf das Lidl Gelände einzubiegen. Auch wurde auf eine „notarielle Vereinbarung“ hingewiesen, die eindeutig regeln würde, dass die Lkws „hinten herum“ über die B 31 also vom Süden her ein und abfahren.
Im Frühsommer 2018 habe ich im Rahmen der Möglichkeiten, welche das Landesinformationsfreiheitsgesetz bietet, die Stadt Hüfingen um Informationen in Sachen Verkehrserschließung des riesigen Lidl Logistikzentrums gebeten. Bereits im Jahr davor – am 6. Februar 2017 – hatte ich unseren Bürgermeister, welcher Jurist ist, hierüber vor Zeugen (Besprechung im Trauzimmer) um Aufklärung gebeten. Nach mehrmaliger schriftlicher Erinnerung erhielt ich am 23. August 2018 Nachricht, dass ich Einsicht gegen eine nicht unerhebliche Gebühr erhalten könne. Unter Protest bezüglich der stattlichen Gebühr von mindestens 319.- Euro beauftragte ich die Verwaltung mir über die einfachen Fragen Antwort zu geben bzw. Einsicht zu gestatten. Meine beiden Fragen waren: Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Verkehrserschließung und wenn ja, was steht dort geschrieben?
Danach erhielt ich zusammen mit meiner Frau Einsicht in die vertragliche Regelung, die besagt, dass die Lidl Fahrzeuge tatsächlich nicht durch Hüfingen fahren dürfen! Allerdings wurde mir verheimlicht, mit wem (Firma, Eigentümer) die Stadt die Vereinbarung geschlossen hatte.
Hierzu muss ich erwähnen, dass ich zusammen mit weiteren Mitstreiter*innen bereits 2015 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung Lidl geführt hatte und uns dort mitgeteilt wurde, dass der Geschäftsleitung kein Vertrag bezüglich der Verkehrserschließung bekannt wäre.
Da immer mehr Zulieferer von Lidl den Weg über die Innenstadt und nicht außen herum nehmen, habe ich nicht lockergelassen und die Geschäftsleitung von Lidl mehrfach angeschrieben, so z. B. am 24. Mai 2020. Zwischenzeitlich hatte ich am Freitag, den 10. Juli um 17 Uhr ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Der Geschäftsführer sagte, dass sehr selten Falschfahrer gesichtet werden und schlug vor, dass zuerst einmal „gezählt“ werden sollte. Nachdem während unseres Gesprächs plötzlich ein Sattelzug von der Schaffhauser Straße kommend forsch auf das Lidl Gelände einbog, änderte sich das Verhalten der Vertreter von Lidl schlagartig. Nun sicherte der Geschäftsführer zu, sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern. Ein weiteres Gespräch steht noch aus. Ich werde nun die horrende Gebühr zuerst einmal unter Vorbehalt bezahlen und auf die weiteren Reaktionen warten. Anzumerken wäre noch die Frage, warum die schweren Lkws überhaupt durch die Wohnstraßen fahren? Die Fahrzeuge, welche von Blumberg aus südlicher Richtung und von Donaueschingen aus nördlicher Richtung von der B 27 kommen, erhoffen sich eine verkürzte Fahrzeit, da der Weg minimal kürzer ist.
29. Juli 2020 von der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Kreistag Schwarzwald-Baar
Pflegepersonal während der Corona-Krise im Klinikum, Lüftungsanlage für das Postgebäude, Standortübungsplatz der Bundeswehr
Im Rahmen der Entlastung des Aufsichtsrats der Schwarzwald-Baar Klinikums Villingen-Schwenningen GmbH äußerte die GRÜNE Kreistagsfraktion die Bitte, den durch COVID 19 im Arbeitsalltag schwer belasteten Pflegekräften des Klinikums nicht nur eine symbolische, sondern auch eine tatsächliche finanzielle Dankesgeste zukommen zu lassen, denn der sogenannte Pflegebonus ist nur für Pflegekräfte in der Altenhilfe vorgesehen. Die GRÜNE Kreistagsfraktion ist davon überzeugt, dass dieser Bonus fürdie Beschäftigten, die in den letzten Monaten ganz besondere Herausforderungen gemeistert haben, mehr als angemessen wäre. Allerdings sieht die Klinikleitung hierfür keinen Spielraum und verweist auf die tariflichen Möglichkeiten.
Anlässlich der Corona-Pandemie wurde für das zukünftige, zusätzliche Verwaltungsgebäude des Kreises, das ehemalige Postgebäude am Villinger Bahnhof, eine Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude inclusive Großraumbüros nochmal auf die Tagesordnung gestellt. Auch der Personalrat hatte Sorgen geäußert, dass durch rein manuelle Fensterlüftung ein erforderlicher Luftaustausch nur unzureichend erfolgt. Die Büroluft würde damit zu viele virenbelastete Aerosole enthalten. Nach intensivem Abwägen vieler verschiedener Argumente entschied sich die Fraktion schließlich für die sog. RLT-Anlage im gesamten Postgebäude, auch wenn solch eine Anlage in der Investition spürbare Mehrkosten bedeuten würde. Jedoch würde im Betrieb durch eine Wärmerückgewinnung sogar Energie eingespart. Leider konnte sich nicht der gesamte Kreistag dafür entschließen, die Anlage wurde mehrheitlich abgelehnt.
Nicht auf der Tagesordnung stand der von der Bundeswehr im Bereich Donaueschingen / Brigachtal geplante Standortübungsplatz. Fraktionsvorsitzender Christian Kaiser hakte daraufhin in der Fragestunde nach, ob sich der Kreistag zu einer fraktionsübergreifenden Resolution gegen den Übungsplatz aussprechen und an einem Resolutionsentwurf mitarbeiten würde. Der Landrat schlug vor, in die nächste Sitzung eine*n Vertreter*in der Bundeswehr einzuladen, um über das Vorhaben umfassend informiert zu werden. Immerhin sind auch eine Fläche des Naturschutzgroßprojektes Baar und viele andere Belange der Bevölkerung, der Gemeinden und des Landkreises betroffen. In der Region sind genügend Übungsplätze vorhanden, so dass eine Erweiterung am Standort Donaueschingen aus unserer Sicht nicht erforderlich ist.
Die Grüne Kreistagsfraktion hofft sehr, dass auch die anderen Fraktionen des Kreistages und die betroffenen Gemeinderatsgremien sich ablehnend zu den Plänen für den neuen Standortübungsplatz positionieren werden.
Rede der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION zum Bebauungsplanverfahren „Friedenstraße“ Aufstellungsgschluss 23. Juli 2020
Unsere Fraktion hält diesen Bereich mit seinen vier Grundstücken für einen zentralen, wichtigen Standort in Bezug auf die innerstädtische Entwicklung Hüfingens für die nächsten Jahre!
Selbstverständlich können hier auch u.a. neue Wohnungen entstehen, der Schwerpunkt sollte aber unbedingt auf anderen wichtigen städtebaulichen Dingen liegen, wie beispielsweise:
Ein Ärztehaus,
ein Mehrgenerationenhaus,
betreutes Wohnen,
einer Kitaerweiterung oder gar
eine Neuschaffung einer solchen bzw. vergleichbares.
Wir könnten uns auch einen Architektenwettbewerb in diesem Bereich vorstellen!
Fragen unserer Fraktion zur Sitzungsvorlage:
Was verstehen Sie Herr BGM, unter gebietscharakteristischen Merkmalen? Wie schon gesagt wurde, befinden sich dort Gebäude mit Satteldächern, ein Krüppelwalmdachhaus, große Wohngebäude mit Flachdach, Häuschen nach dem Schema „Neue Heimat“ und eine Kindertagesstätte. Unsere Fraktion sieht das eher als eine Anhäufung verschiedener Richtungen oder als ein großes Sammelsurium.
Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 10.07.2020
Rückblick
Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat der Stadt Hüfingen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl (UTW) zur Kommunalwahl 2014 beschlossen. Der Abstimmung ging wenige Monate zuvor ein von der „Bürgerinitiative zum Erhalt der UTW“ initiierter Bürgerentscheid voraus. Die WählerInnen der Ortsteile votierten mit großer Mehrheit (83,6 %) für die Beibehaltung der UTW: Mundelfingen 93,4 %, Fürstenberg 90,0 %, Hausen vor Wald 85,1 %, Behla 79,2 % und Sumpfohren 50,7 %. Die Kernstadt-Wähler stimmten mit nahezu 50 % ebenfalls für die Beibehaltung der UTW.
Im Gesamtergebnis, inklusive Kernstadt, votierten 69,5 % für die Beibehaltung der UTW. Jedoch wurde die hohe Hürde des damaligen Zustimmungsquorums von 25,0 % um acht Stimmen (24,9 %) knapp verfehlt.
Die folgenden Gemeinderatswahlen (2014: 5 von 17 GR sowie 2019: 3 von 18 GR) ergaben, dass die Ortsteile im Gemeinderat quantitativ immer weniger vertreten sind. Seit der letzten Gemeinderatswahl sind von den fünf Ortsteilen der Stadt Hüfingen lediglich nur noch Behla und Mundelfingen im Gemeinderat stimmberechtigt vertreten.
In den Eingemeindungsverträgen wurde fixiert, dass die Ortsteile der Stadt Hüfingen zu jeder Zeit eine ihrer Einwohnerzahl entsprechende Vertretung im Gemeinderat haben.
Entwicklungen
Bereits im Jahr 2007 wiesen der ehemalige Landtagsabgeordnete Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel darauf hin:
Hüfingen hat in all seinen Ortsteilen Jahrzehnte friedlich und erfolgreich zusammengearbeitet. Unfrieden würde nicht durch die Beibehaltung der UTW, sondern durch ihre Abschaffung entstehen.
Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel
Mit der Abschaffung der UTW 2007 entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung sowie die Respektierung der vereinbarten Verträge. Das bis dahin erarbeitete 40-jährige gute und respektvolle Miteinander begann mit der Abschaffung der UTW nach und nach zu schwinden.
Oberstes Gebot einer Gemeinde ist es, den Bürgerfrieden nicht zu gefährden bzw. Umstände, die diesen Bürgerfrieden bedrohen, Einhalt zu gebieten. Jeder Ortsteil unserer gemeinsamen Stadt Hüfingen hat das Recht auf stimmberechtige Vertretung und Informationen aus erster Hand.
Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION stellt diesen Antrag, weil die derzeitige spürbare Anspannung und Unzufriedenheit, wie sie im Besonderen in der vergangenen Silvesterversammlung in Mundelfingen, aber auch in den folgenden Bürgerversammlungen in den anderen Ortsteilen zum Ausdruck kam, wieder einem konstruktiven und verlässlichen Miteinander weichen muss.
Antrag der Fraktion:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024.
Es ist nie zu spät eine schlechte Entscheidung zurück zunehmen! In weiser Voraussicht haben sich vor der damaligen Abschaffung der Unechten Teilortswahl die hoch angesehenen Alt-Politiker Franz Schuhmacher und Erwin Teufel klar für die bisherige Unechte Teilortswahl ausgesprochen und dies damals auch in Schriftform festgehalten:
Brief von Schuhmacher und Teufel Anfang 2007
Auch der Wahlkreisabgeordnete und jetzige Justizminister Guido Wolf sah eine mögliche Abschaffung des etablierten Wahlsystems sehr skeptisch und musste sogar schlichtend eingreifen:
Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006
Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006
Diese Stellungnahme erfolgt im Namen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Nähert man sich dem Städtchen Fürstenberg von Nordosten her, so liegt es hinter dem Berg, dem Fürstenberg. Schon früh wussten die Menschen die günstige Lage des Fürstenberg zu schätzen. Seine kompakte Bauweise ist geprägt durch seine Geschichte. Schließlich ging der Name über auf ein heimisches Adelsgeschlecht und eine weltweit bekannte Biermarke.
Wenn auch klein, so hat Fürstenberg auch heute noch eine nicht zu verachtende Attraktivität: Eingebettet in Streuobstwiesen am Rande des Waldes der Länge bietet sich ein herrlicher Blick nach Norden auf die weite Landschaft der Baar, den Schwarzwald, den Wartenberg und den Unterhölzer, sowie die Baaralb.
Bei genauem Hinsehen fallen einem allerdings die Bausünden der vergangenen 50 Jahre auf: Die Stadt Hüfingen ist nicht mehr als charakteristische Stadt erkennbar, sondern geht in einem Ringbrei aus Gewerbegebäuden und „modernen“ Wohnhäusern unter.
Hier lebten die Planer auch offensichtlich hinter dem Berg und ihren Traum einer schönen neuen Welt. Dass dieser Einheitsbrei dem Menschen nicht bekommt, er sich nach einer abwechslungsreichen Landschaft sehnt, sah man hinter dem Berg nicht.
Geht es nach den Aussagen in den Bebauungsplanunterlagen, soll nun also auch Fürstenberg in den Genuss dieser modernen Welt kommen dürfen. Die Planer lassen sich von der Ästhetik einer Landschaft schon lange nicht mehr aufhalten. Dies, obwohl dieses Rechtsgut sich in § 1 des Naturschutzgesetzes geradezu für eine eingehende Betrachtung aufdrängt, hängt daran doch auch noch die ebenfalls dort genannte Erholung.
Der Eingriff in die Landschaft wird mit einem grünen Mäntelchen entlang der Straße versehen. Das Baugebiet ist aber aufgrund seiner Lage weithin sichtbar. Eine abwägende Betrachtung der Wirkung der zugelassenen baulichen Möglichkeiten hinsichtlich des Landschaftsbildes sucht man vergeblich, geschweige denn, das daraus Konsequenzen für den künftigen Hausbau gezogen werden. So kann man eine schöne Landschaft auch verhunzen!
Natürlich wird das Beseitigen von alten Streuobstbeständen für das Landschaftsbild ebenfalls nicht thematisiert. Dementsprechend wird auch kein vollwertiger Ausgleich gefordert. Der würde ja mindestens 30 Jahre Vorlauf erfordern und die Verfügbarkeit von Anpflanzungsflächen! Heute leiden immer mehr Menschen an Lebensmittelallergien und vertragen die Äpfel aus dem Discounter nicht mehr. Viele alte Apfelsorten besitzen deutlich weniger allergieerzeugende Stoffe und werden besser vertragen. Das Motto „ein Apfel am Tag …“ trifft hier noch am ehesten zu. Man sieht auch die Chancen der Vermarktung nicht mehr, ist es doch unbequem hoch in Bäume zu klettern, ja ab einem gewissen Alter nur noch schwer möglich. An dieser Stelle eine kleine Anmerkung zu der den Unterlagen beigefügten Pflanzliste. Statt sich um die raren Sorten und ihren Erhalt zu bemühen, werden hier nur gängige Sorten aufgeführt. Fehlt es an Phantasie und Vorstellungsvermögen, verstellt der Blick auf den Berg der täglichen Planungen den Blick oder möchte man dem Auftraggeber Kosten ersparen? Denn andere Sorten sich meist auch etwas teurer.
Macht § 13b Baugesetzbuch hier alles möglich? Man könnte dies so sehen. Aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn ohne den Beschluss der Orts-, Gemeinderäte, der Verwaltung und des Bürgermeisters für ein Baugebiet käme es gar nicht dazu. Das hier schon kurz nach dem Aufstellungsbeschluss bereits Obstbäume gefällt wurden, kommt aufgrund des artenschutzrechtlichen Gutachtens, welches nur der Gemeinde vorliegt und nicht einmal dem Landratsamt ausgehändigt wurde, sicher nicht von ungefähr. Übernimmt man doch nur das Volksbankmotto: Wir machen den Weg frei!
Überhaupt § 13b Baugesetzbuch. Er wurde befristet eingeführt, um die Wohnungsnot zu verringern. Diesem Ziel entspricht der vorliegend Bebauungsplan nicht. Mit Grundstücksgrößen bis 800 m², einer Beschränkung auf zwei Wohneinheiten je Grundstücksfläche erreicht man keine Verringerung der Wohnungsnot. Außerdem verstößt dies gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden. Da gibt es noch viel Luft nach oben!
Luft ist ein gutes Stichwort im Zusammenhang mit den Bebauungsplanunterlagen. Wer in Fürstenberg wohnt, möchte eine dieser Umgebung entsprechende Luft genießen, den Geruch von frisch gemähten Obstwiesen oder Heu zum Beispiel. Schließlich machen die Einwirkungen von stickstoffhaltigen Gasen und Feinstaub nicht gesünder, wie man immer wieder aus Stuttgart vernimmt. Dass es auch auf dem Land hin und wieder anders riecht und im Dorf vorgegeben ist, nun ja das kann ja muss man akzeptieren. Schließlich muss ein Landwirt irgendwie unsere tägliche Ernährung sicherstellen.
Dementsprechend sieht die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) für reine Wohngebiete bis zu 10 % (belästigende) Geruchsimmissionsereignisse zu. Damit kann der Landwirt auch einmal Mist und Gülle ausbringen.
Offensichtlich tut sich der Gutachter des Geruchsimmissionsgutachtens schwer. Die beiden Schweinezuchtbetriebe liegen nun nicht gerade sehr weit weg. Ungünstig. Und dann weht auch noch der Wind in Richtung Fürstenberg. Ob und wie die schon heute durch Düngung bestehende Einwirkung von biologischer Düngung ausgehenden Emissionen berücksichtigt werden, wird nicht explizit dargestellt. Doch schon so ergeben sich für manche Bereiche des künftigen allgemeinen Wohngebietes Überschreitungen des Grenzwertes. Wie formuliert man als Gutachter dies gegenüber seinem Auftraggeber so, dass der meint, weiterhin für die Planung grünes Licht geben zu können? Ein Vergleich mit einem Dorfmischgebiet kann hier doch die prekäre Situation für den Auftraggeber entspannen.
Aber § 13 b Baugesetzbuch ist dann nicht mehr anwendbar! Ein gravierender Verfahrensfehler! Die Ausweisung des Baugebietes rechtswidrig. Aber vielleicht merkt es ja keiner.
Hüfingen galt als fortschrittlich, wenn es um Umwelt- und Artenschutz ging. Das scheint sich unter dem neuen Bürgermeister vollständig geändert zu haben. So vermisst man in den Planunterlagen Vorgaben für die Nutzung von Solarenergie, neue Energiestandards für die Häuser. Kein Nachdenken über eine gemeinsame Wärmeversorgung des Baugebietes mit eigener Stromerzeugung, wie es z.B. Mauenheim oder Sumpfohren vormacht.
Dabei wird allgemein deutlich dargestellt, wie wichtig die Reduzierung des Kohlendioxidausstosses ist. Lasst die Jugendlichen doch protestiere, wir machen weiter wie bisher! Nach uns die Sintflut? Wenn man aber bedenkt, dass Ölheizungen künftig vielleicht gar nicht mehr zugelassen werden, was macht dann der frischgebackene Häuslebauer? So kurz nach dem Bau wird die Mehrheit sicher nicht schon wieder Geld für eine Heizungssanierung ausgeben wollen. Guten Gewissens kann man also nicht zum Erwerb eines Bauplatzes raten.
Auch mit Widersprüchen in den Bebauungsplanunterlagen muss der Bauherr klar kommen. Dachflächen sollen nicht spiegeln, doch welche Solaranlage spiegelt nicht? Weiter hinten in den Unterlagen, werden Solaranlagen dann doch zugelassen. Was für einen Sinn macht dann das Verbot noch? Ferner sollen Obstbäume mit Höhlen erhalten werden ( ein Teil wurde kurz nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits gefällt ) und sind ansonsten durch Nachpflanzen eines gleichwertigen Baumes zu ersetzen. Einen solchen habe ich bisher in keinem Angebot gesehen.
Bei dem Thema Artenschutz, welches aufgrund des Artensterbens von genauso hoher Bedeutung ist wie der Klimaschutz, wird auch kein besonderes Engagement gezeigt. Im Gutachten werden Minimalforderungen aufgestellt. Das Entscheidende ist jedoch: Es wird keine wirkliche Bilanzierung der Eingriffe und eines möglichen Ausgleichs vorgenommen (nach § 13 b Baugesetzbuch zulässig, macht aber nicht wirklich Sinn).
Generell ist das Gutachten zu bemängeln, weil es nur auf gefährdete Arten abstellt, als ob nicht auch die anderen eine wichtige Funktion erfüllen. Richtig ist, dass eine wenig gedüngte und extensiv bewirtschaftete Blühwiese ökologisch bereichernd wäre. Sie könnte dann auch für die Fronleichnamsprozessionen Blüten liefern, für die Hüfingen ja bekannt ist.
Jedem Gutachter ist bewusst, dass alte Obstbäume ökologisch hochwertig sind. Der LEV (Landschaftserhaltungsverband) versucht zur Zeit die alten Streuobstwiesen zu retten. Zumindest so lange, bis neue das Mindestalter erreicht haben, um für Specht und Co wieder als Lebensraum dienen zu können. Das Pflanzen junger Obstbäume liefert somit nur einen Teilausgleich. Stehen diese allerdings entlang einer Straße, die im Winter wegen Glatteis auch mal gesalzen werden muss, werden diese Bäume nicht alt. Obstbäume sind in jungen Jahren, aber auch später, wenig salztolerant. Und wenn man gleich alte Bäume pflanzt? Einen alten Baum verpflanzt man nicht, lautet ein Sprichwort. So, wie ein älterer Mensch seine Wurzeln in der heimatlichen (Sozial-)Umgebung hat, braucht ein Baum sein gesamtes Wurzelwerk zum Überleben, aber auch um anderen Bäumen helfen zu können. Er lässt sich aber nicht ohne schwerwiegende Verletzungen und vollständig ausgraben und transportieren. Der alte Baum stirbt meist schnell, so wie wir Menschen wenn man uns in hohem Alter in eine neue Umgebung verpflanzt.
Man mag nun wie der Ortsvorsteher der Meinung sein, die alten Bäume sind wertlos und gehören weg. Ich gehe davon aus, dass er nicht auch so von Menschen denkt. Gerade die älteren Menschen mit ihrem reichen Erfahrungsschatz sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft, wir nutzen dies nur wenig. Damit sind sie wertvoll, auch wenn ihre körperliche Leistungsfähigkeit nachgelassen haben mag. So verhält es sich auch bei älteren und alten Obstbäumen: Sie sind eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt. Sie tragen damit zum kostenlosen Schutz der Nutzpflanzungen bei. Sie sind keineswegs nutz- und wertlos!
Auch der Vorschlag der Gutachter, mit 4 Nistkästen sei ein Ausgleich für entfallende Nisthöhlen zu schaffen, ist eindeutig vom Sparsamkeitsgedanken des Auftraggebers beflügelt. Gerade die bedrohten Fledermausarten nehmen Nisthöhlen nicht ohne Weiteres an. Man kennt bis heute die Kriterien, nach denen sich eine Fledermaus entscheidet, nicht. Daher sind deutlich mehr Nisthöhlen und-Kästen anzubringen. Auch ein Hinweis auf Artenschutz an Gebäuden wäre wünschenswert.
Zusammenfassend: Der NABU kann nur empfehlen, diesen Bebauungsplan abzulehnen, ggf. die Planunterlagen zu überarbeiten und qualitativ deutlich zu verbessern, weil
erhebliche Geruchsbelästigungen zu erwarten sind
gegen Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden nicht eingehalten wird
das Baugebiet die Ziele für das Klima und den Artenschutz nicht aufgreift und damit
nicht nachhaltig ist
ein vollwertiger Ausgleich für die entfallenden Obstbäume nicht gegeben ist
eine Beeinträchtigung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht ausgeschlossen ist.
Was könnte man sonst mit dem Grundstück machen? Sie eignet sich zum Pflanzen junger Obstbäume z.B. als Ausgleich für wegfallende Streuobstbäume bei Baumaßnahmen in Behla. Damit bliebe dann auch ein Fleck für Erholung in der Landschaft erhalten.
Die Naturschutzverbände nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Anliegerkommunen des Riedsees ein Nutzungskonzept entwickeln wollen, das die bestehenden (und vielleicht noch gewünschten) Nutzungen an den beiden Seen „unter einen Hut“ bringen soll. Dies ist angesichts der im Artikel aufgezeigten Konflikte überfällig und wurde angesichts der erforderlichen Wegeverlegung im Zuge des weiteren Kiesabbaus bereits vor Jahren von den Verbänden angeregt.
Was wir aber nicht verstehen ist, dass Hüfingen einen eigenen Weg suchen will. Die Riedseen werden von den Bewohner beider Kommunen gleichermaßen genutzt, neben weiteren Besuchern aus der näheren und weiteren Umgebung. Die Wege gehen von Gemarkung zu Gemarkung, sie können sowohl von Parkplätzen von Donaueschinger als auch von Hüfinger Seite angesteuert werden. Eine Kernfläche des Naturschutzgroßprojektes Baar, an dem beide Kommunen beteiligt sind, liegt gemarkungsübergreifend auf der Fläche. Daher kommt u.E. nur ein gemeinsames Konzept in Frage, will man die Konflikte sinnvoll und nachbarschafts-unschädlich lösen. Unsere dringende Bitte an die Bürgermeister und Stadträte: tun Sie sich zusammen (spart auch Planungskosten!), laden Sie alle Beteiligten ein und entwickeln Sie ein gemeinsames Konzept für die Riedseen, die bereits ein Hotspot für Mensch und Natur sind und sich mit einem guten Konzept noch deutlich weiterentwickeln können!
Standup-Paddlerin und ruhende/rastende Wasservögel auf dem Pfohrener Riedsee
*Bild ganz oben: Segler in der Renaturierungszone am Hüfinger Riedsee: die kleinen Inseln sind Brutplätze von Haubentaucher, Graugans, Schwan etc.
Die Corona-Zeit neigt sich dem Ende – so scheint es. Eine Zeit die allen viel abverlangt hat. Ich möchte den Blick dabei aber gerade auf die Familien werfen. So haben die Kinderbetreuungseinrichtungen von eben auf jetzt geschlossen und der Schulbetrieb wurde auf Zuhause verlagert. Eine enorme Belastung für Mütter und Väter, die neben Homeoffice nun auch die Jonglage von Schul- und Kinderbedürfnissen zu Stämmen hatten. Und dies je nach Familie auch mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Altersstufen, ohne auf die sonst evtl. vorhandenen familiären Ressourcen wie Oma und Opa, Tante oder Getti zurückgreifen zu können, weil auch dies durch Landesregelungen versagt wurde. Dies wurde von Familien gestemmt, unter all den Voraussetzungen, die erfüllt werden mussten. Zusätzlich kamen Belastungen durch Kurzarbeit, Homeoffice und finanzielle Ängste.
In dieser Zeit wäre ein klares Bekenntnis der Stadt Hüfingen für ihre Familien wünschenswert gewesen. In den letzten 9 Wochen war es in dieser Hinsicht jedoch sehr still. Gerade beim Thema der Kindergartengebühren kam von Seiten der Stadt nichts. So wurde stets nur darauf verweisen, dass die Kindergartengebühren für die Monate April und Mai lediglich ausgesetzt sind. Man verwies auf die Landesregierung und auf die Nachbargemeinden Blumberg, Bräunlingen und Donaueschingen und die gegenseitige Abstimmung in dieser Sache. Doch alle drei Nachbargemeinden haben mittlerweile verkündet, die Eltern hier nicht länger im Unklaren zu lassen, sondern die Kindergartengebühren zu übernehmen. Schließlich hat auch die Landesregierung mittlerweile zwei Pakete mit je 100 Millionen Euro für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Nachbargemeinden haben dies, wie erwähnt, übernommen, auch wenn ein Restanteil bei der Stadt hängen bleibt. Für eine Gemeinde, die laut Presseberichten über mehr Rücklagen verfügt als andere, ist das für mich schwer nachvollziehbar. Egal ob dieses Hinauszögern der Entscheidung eine strategische gegenüber der Landesregierung ist oder nicht: ein „Ja“ zur Kostenübernahme der KiTa-Gebühren wäre ein klares Zeichen gewesen, das die Gemeinde Hüfingen an der Seite ihrer Familien steht.
Nun starten die Einrichtungen wie der Kindergarten wieder neben den Notgruppen auch im eingeschränkten Betrieb. Die Eltern sind über die Kosten der Betreuung nach wie vor im Unklaren. Das ist unbefriedigend, wenn der Neueinstieg in die Kinderbetreuung nicht voll geleistet werden kann. Dabei stellen die Eltern der Kindergarten und –schulkinder einen großen Bevölkerungsteil der Hüfinger Bürgerinnen und Bürger dar. Corona wird sicher lange in Erinnerung bleiben. Und die Reaktion oder Nichtreaktion der Stadt im Umgang mit den Familien leider auch.