Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl 2024

Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl 2024

23. Oktober 2020 0 Von Michael Steinemann

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 23.10.2020

Der Gemeinderat hat laut § 21 der baden-württembergischen Gemeindeordnung die Möglichkeit durch ein Ratsreferendum einen Bürgerentscheid anzusetzen. Der Beschluss des Gemeinderates vom 24. September 2020 gegen die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 und die zuvor von großen Teilen des Gemeinderates geführte einseitige Diskussion zeigt, dass zahlreiche Aspekte nicht berücksichtigt wurden.

Die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl ist eine stark umstrittene Entscheidung mit weitreichenden Folgen, daher ist ein Bürgerentscheid ein sinnvolles Instrument. Die Bürgerschaft hat das Recht sich selbst eine Meinung über die Vor- und Nachteile zu verschaffen und anschließend gehört zu werden. Ein Bürgerentscheid beendet den öffentlichen Diskurs durch einen demokratischen Abstimmungsakt und legt die tatsächlichen Präferenzen der Abstimmenden offen. In einem Bürgerentscheid könnte die Frage der Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl abschließend geklärt werden. Ein Bürgerentscheid entspricht dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürgern über wichtige Gemeindeangelegenheiten direkt mitentscheiden zu können. Mit Zustimmung des Antrags wird die Entscheidung basisdemokratisch dem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hüfingen, übertragen.

Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION stellt diesen Antrag, weil die derzeitige spürbare Anspannung und Unzufriedenheit wieder einem konstruktiven und verlässlichen Miteinander weichen muss.

Antrag der Fraktion:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt einen Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 anzusetzen.