Wer Partizipation und Parität mit Füssen tritt, ist kein Demokrat

Epitaph leider sehr verwittert aber mit einer Frau die in die Ferne schaut und ein Schwert im Arm hat. Dieses Epitaph benutzt Hannah immer, wenn sie sich ärgert und zur Attacke übergeht.

Was folgt ist meine freie Meinung nach §5 GG. Wem es nicht passt, der möge weiter surfen.

Als ich 2019 zum ersten Mal in diesem Gemeinderat saß, war ich zu allererst schockiert über das großkotzige, arrogante Verhalten der vielen Männer.

Lange habe ich darüber nachgedacht, ob dies eine Eigenheit nur von Hüfingen ist oder vielleicht in ganz Deutschland ein Problem.

Ich bin ja Naturwissenschaftlerin und auch Ingenieurin und von daher gewohnt mit vielen Männern zu arbeiten.

Nach vielen Jahren in den USA und auch der Schweiz war ich allerdings durchaus an eine Zusammenarbeit gewohnt. 

Es ist so, dass sich Frauen heute zwar wählen lassen dürfen, aber wenn sie gewählt sind, keinerlei Schutz ausserhalb einer Partei bekommen. Es kommt weder die Kommunalaufsicht, noch das Regierungspräsidium zur Hilfe. Ohne starken Mann in einer der Parteien im Hintergrund, ist eine Frau zum Abschuss frei gegeben. Genau dies wird vom Bm hemmungslos ausgenutzt und genüsslich betrieben. Frei nach dem Motto: “Politische Teilhabe könnt ihr haben, aber dann werdet ihr eben fertig gemacht.” Außer natürlich man kann gewisse Damen an wichtigen Schaltstellen positionieren. Qualifikation oder demokratische Grundprinzipien sind vollkommen egal.

Der Rechtsstaat wird für eine bestimmte Kaste ausgesetzt und dies kann öffentlich betrieben werden, da es keine Presse mehr, sondern nur noch unreflektierte Hofberichterstattung gibt. 

Die ständigen kompetenzfreien Machtdemonstrationen, das zusammenhanglose, dümmliche Sinnieren und auch das sinnlose, zerstörerische Verschwenden von Steuergeldern nervt mich einfach nur noch an. 

Ich wurde gewählt, damit auch die Natur und der Artenschutz in Hüfingen wieder eine Rolle spielen. Dies ist nicht möglich und wird verwehrt. Ich wurde massiv gemobbt, beschimpft, beleidigt und bedroht, damit ich den Mund nicht mehr auf mache.

Ich lese viel, mache mir gerne viele Gedanken und explodiere förmlich an Ideen. Eigentlich bin ich gewohnt, über diese Ideen zu reden und auch einige davon umzusetzen. In diesem Gemeinderat knallt man auch mit den kleinsten Vorschlägen an eine engstirnige Betonwand. Da ist jedes Wort Schall und Rauch in einem unendlichen Universum, in einem Vakuum, das den Schall und Rauch einfach schluckt, wie ein Schwarzes Loch.

Wir hatten rotierende Fraktionssprecher in der Fraktion verabredet. 
Ich werde nicht Fraktionssprecherin werden!
Man könnte auch sagen: Ich darf nicht Fraktionssprecherin werden, da der Rechtsstaat vollkommen versagt hat.

Für diesen Beitrag werde ich nur Kommentare mit echter E-Mail Adresse veröffentlichen (E-Mail Adresse wird nicht öffentlich angezeigt), Klarname ist wie immer nicht nötig. Anonyme Hassbotschaften werden wie immer mit IP gespeichert.

Kein Photovoltaik für Lidl

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen. 

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe erst einmal etwas kleiner gemacht, damit man dies umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung  geplant, die man dann 10 Jahre später, ebenfalls ohne UVP, durchgezogen hat.

Trotz vieler Rufe aus der Bevölkerung wurde von den Herrschenden keine Photovoltaikanlage für das gigantische Dach gefordert. Das Warum blieb und bleibt unbeantwortet.

Mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-Bm, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, wurde das Zentrallager so billig wie möglich gebaut, dass nun auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich ist.

Warum hat der Lidl es nicht nötig, seinen Strom selber zu produzieren?

Ohne auferlegte Steuern betrug der Strompreis für die Industrie in Deutschland im Jahr 2020 rund 8,49 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Statista). Welche genauen Preise der Lidl mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ausgehandelt hat, ist natürlich geheim. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Energieversorgung Südbaar genau den selben Männern unterstellt ist, wie die, die sich gegen eine Photvoltaikanlage gestemmt haben.

Wer also heute den Strom vom Lidl bezahlt, mögen sich die Bürgerinnen und Bürger selber ausrechnen.

Solaranlage

Die Dachfläche vom Lidl Zentrallager auf dem ehemaligen Niedermoor des Grasweihers im Benediktsholz hat eine Fläche von 46.969,22 m2.

Die mittlere jährliche Sonnenstahlung findet man auf den Karten der LUBW. Die Sonneneinstrahlung liegt bei jährlich etwa 1.100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter.

46.969,22 m2 x 1.100 kWh = 51.666.142 kWh

Gehen wir von einem Strompreis von 8,49 Cent pro Kilowattstunde aus, so kommen wir auf eine Ersparnis von 4.386.455,46.
Diese Rechnung stimmt so nicht. Bitte in den Kommentaren schauen!
Für eine noch genauere Erklärung wäre ich dankbar.

Da dem Lidl eine Ersparnis von etwa 4 Mio im Jahr nicht ausreichend ist, um vernünftig zu bauen und eine Solaranlage zu montieren fragt man sich ernsthaft woher der Lidl momentan seinen Strom bekommt und was dafür bezahlt wird.

Bei den vielen Industriedächern und riesigen Parkplätzen fragt man sich auch wieso es aus der Politik hier keine Anreize gibt, damit auch Großkonzerne Verantwortung für die Zukunft übernehmen?

Ein Tag am Landtag mit unserem Landtagsabgeordneten Niko Reith

Zusammenfassung des unten beschriebenen Tages von Niko Reith

Da für das Abenteuer einer Zugfahrt nach Stuttgart keine Zeit war, ging es morgens um sieben mit dem Auto von Donaueschingen nach Stuttgart.

Trotzdem waren wir 5 Minuten zu spät für den ersten Termin des Tages: Ein Gespräch des AK Soziales mit Muammer Akin, dem Vorsitzenden vom Landesverband für bürgerschaftliches Engagement (LBE-BW).

Der LBE-BW e.V. ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Akteuren aus der landesweiten Bürgergesellschaft, die sich auf vielfältige Art und Weise engagieren. Das Anliegen der LBE-BW e.V. ist der Dienst am Menschen und der Frieden in der Gesellschaft. Herr Akin hat mir mit seinem Engagement sehr imponiert und auch durch seine Schlagfertigkeit. Eine gut funktionierende und moderne Zivil- oder Bürgergesellschaft lässt sich unter anderem daran messen, wie stark sich deren Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und am demokratischen Prozess beteiligen. Es kam die Rede auf alte Menschen die in einer Welt der alten patriarchalen Strukturen aufgewachsen sind; Türken ebenso wie Deutsche. Hier gilt es die alten Dämme zu durchbrechen und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Dies gelingt nur durch Transparenz und Dialog. Man war sich einig, dass Partizipation die Grundvoraussetzung für Integration ist.

Mitglieder der FDP Fraktion und des Verbandes LBE-BW e.V. für ein Pressefoto.

Nach dem Pressefoto ging es sofort zur Sitzung des Arbeitskreises (AK) Soziales, Gesundheit und Integration. Hier wurden intensiv die aktuellen Themen besprochen. Dies waren natürlich die kommenden „Coronaregeln“, bzw. die Verwirrungen darüber und die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Aber auch Themen wie Seniorenräte, Alzheimer und Demenz, die Tafeln, das Bestattungsrecht, Affenpocken und sogar klimaschädliche Narkosegase wurden sehr konzentriert diskutiert.

Ein Thema das mir persönlich sehr neu war und das sich sicher lohnt genauer hin zu sehen, ist die Einschulungsuntersuchung. Ich dachte immer, dass alle Kinder eine Einschulungsuntersuchung duchlaufen. Auch steht auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, dass dies Pflicht sei.

Leider konnte ich keine Zahlen hierzu finden, aber im AK wurde gesagt, dass in Baden-Württemberg momentan nur ein Deckungsgrad von 45% erreicht wird. Also 1994 wurden noch 100.000 Kinder beurteilt und im Jahr 2021 seien es gerade noch 40.000 gewesen.

Nach der Sitzung des AK Soziales, Gesundheit und Integration ging es übergangslos und verspätet in die Sitzung des AK Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“.

Die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ hat 14 Mitglieder und den Vorsitz hat Alexander Salomon (Grüne). Die Enquetekommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, die das Ziel haben, das baden-württembergische Gemeinwesen für die Zukunft resilienter und krisenfester aufzustellen. Dabei soll sie sich insbesondere auf die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen konzentrieren, die ihre Wirkung im Zeitraum nach Abschluss ihrer Tätigkeit entfalten können, auf Landesebene umsetzbar sind und den Fokus auf die Umstände von Krisen setzen.

Was bisher genau gemacht wurde, lässt sich in denn Pressemitteilungen nachlesen:

https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/untersuchungsausschusseenqueteko/enquetekommission-krisenfeste-ge.html

Konzentriertes abarbeiten
der verschiedenen Punkte der Arbeitskreise

Nach den Sitzungen, kurz nach zwölf, hatte Niko Reith andere wichtige Termine, wie z.B. eine Fraktionssitzung und machte sich sofort auf.

Ich durfte mir mit seiner Referentin, der Sozialwissenschaftlerin Katja Abt, den Landtag anschauen und zu Mittag essen. An dieser Stelle nochmal, vielen Dank für ihre Zeit und die vielen tollen Erklärungen!

Blick von der FDP Dachterrasse
über das Gelände vor dem Landtag
Der Landtag in Stuttgart im Regen

Das Gedenkbuch

Das Gedenkbuch ist als leinengebundenes, goldgeprägtes Exemplar im Übergang zwischen Landtagsgebäude und Bürgerzentrum auf einem Pult ausgestellt. Darüber wurde der Schriftzug „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 GG) auf die Wand aufgebracht. Alle Gedenkbuch- Inhalte sind ebenfalls an einem barrierefrei zugänglichen Touchscreen-Tisch im Landtags-Bürgerzentrum abrufbar, der sich mit seiner Bronze-Legierung in das Design des Besucherzentrum-Neubaus einfügt.

Der Link www.ltbw.de/gedenkbuch führt zum Online-Gedenkbuch auf der Landtags-Website, wo Biografien der Verfolgten über Namen, Partei, Orte bzw. Regionen recherchiert werden können.

Georg Mall

03.09.1878 – 12.12.1956

27.03.1933
Mall ist Mitglied im Gemeinderat Donaueschingen. Dort wird am 27. März 1933 ein Antrag eingebracht. Reichspräsident Paul von Hindenburg und Reichskanzler Adolf Hitler die Donaueschinger Ehrenbürgerschaft zu verleihen.

Mall stimmt gegen den Antrag und es werden ihm ab diesem Zeitpunkt die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates verweigert.

Eugen Bolz

Auf dem Weg in den Plenarsaal begegnet uns ein Abbild des ehemaligen Zentrumpolitikers und Staatspräsidenten Eugen Bolz. Geboren wurde er am 15. Dezember 1881 in Rottenburg am Neckar und wurde am 23. Januar 1945 nach dem missglückten Attentat vom 20. Juli 1944 in Berlin-Plötzensee von den Nazis ermordet.

Eugen Bolz Württembergischer Staatspräsident 1828-1933 Hingerichtet 23.01.1945
Am 21. Dezember 1944 wurde Eugen Bolz vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Foto: Bundesarchiv, Bild 151-55-28 / CC-BY-SA 3.0

Unter der Treppe befindet sich eine Galerie der ehemaligen Landtagspräsidenten bis 1972.

Karl Person, Landtagspräsident Baden, 1946-1952
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Carl Neinhaus, Landtagspräsident, 1952-1960
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Erich Ganzenmüller, Landtagspräsident 1976-1980
Lothar Gaa, Landtagspräsident 1980-1982
Erich Schneider, Landtagspräsident 1982-1992

Vor der Rückfahrt nach Donaueschingen hat Niko Reith für uns noch obigen Podcast aufgenommen und wir haben das Foto unten im Landtag gemacht.

Am Abend war Niko Reith dann auf der Jubiläumsfeier „50 Jahre Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg“ und hat dort noch ein Grusswort gehalten.

Ich möchte meinen Leserinnen und Lesern raten, anstatt nur auf die kurzen Schlagzeilen ausgewählter Medien zu schauen, guckt direkt nach Stuttgart! Schaut euch den Kontext an, dann müsst ihr nicht immer alles glauben, was euch vor allem zu den Wahlen aufgetischt wird.

Ungebremste Zerstörungswut

Abgesichert von einem Landratsamt das bei Rechtsbrüchen bei bestimmten Personen zuverlässig zur Seite schaut, kam irgendwann im Februar – oder war es vielleicht März? – der allmächtige „Biotopbeauftragte“ auf die Idee ein geschütztes Heckenbiotop zu roden.

Fürstenberg im Zerstörungsrausch?

Warum?
Von mehreren Seiten kam mir zu Ohren, dass die Längewiese jetzt im Herbst neu verpachtet wird.

All dies ist nur immer wieder möglich durch ein dauerhaftes, sehr leises wegsehen der Politik, des grünen Umweltministeriums, des schwarzen Landratamtes, natürlich durch den fortgesetzten Segen für Vergehen an unserer Natur durch den Gemeinderat und auch durch die bedingungslose Hofberichterstattung der sogenannten Presse. Es ist frustrierend!

Da das angesäte Getreide platt gemacht wurde, sieht man jetzt gut, wo die Hecken waren.
Kleiner vergessener Rest einer gehäckselten Hecke.
Am Rand hat man wohl kleine, hartnäckige Wurzeln übersehen. Der Aufwuchs wurde schnell vernichtet.
War wohl doch kein Weizen, sondern Gerste?
Warum macht man sich die Mühe erst zu säen und dann niederzumähen und alles liegen zu lassen? Ist da einem langweilig?
Vergessener Teil einer gerodeten Wurzel. Hier sieht man, wie alt die Hecken waren.


Ich fordere einen sachkundigen Biotopbeauftragen für Hüfingen!
Pöstchen sollen nicht länger nach Parteibuch vergeben werden.

Nachtrag im Dezember 2022. Das geschützte Heckenbiotop wurde nachgepflanzt. Dies wurde wohl als „Naturschutzmaßnahme“ im Ökopunktekonto verbucht.

Lidl Erweiterung

Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.

Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?

Artikel vom 07. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.

Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.

Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.

Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.

Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.

Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.

  1. Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden.
    Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.

  2. Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen.
    Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63).
    Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.

  3. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.

  4. Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.

  5. Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  6. Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.

  7. Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.

Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.

Mit freundlichem Gruß
gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt

Trollblumen

Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.

Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:

1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.

Bau des Lidl Logistikzentrums

Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:

Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG
vom 20.01.2016



In der Stadtratssitzung vom 05.03.2020 wurde die 1. Erweiterung dann ohne Widerstand ebenfalls durchgewunken. Dies obwohl die Unterlagen zur Natura-2000 Vorprüfung falsch sind.

Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!

Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?

Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise  angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!

Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:

  • den Kiesabbau der Firma Jäggle
  • den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
  • Veränderungen an der B 31. 
  • Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet! 
  • Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
  • Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge

Es gibt also sicher Summationswirkungen! 

Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!

Rotmilan über Hüfingen


Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.

So gibt es Vollzugsdefizite und Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot bei FFH-Lebensraum typen auf Grünlandstandorten in Deutschland.

Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:

Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.

Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.

Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.


Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.

Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf

Karte Lidl Zentrallager vom Kartendienst der LUBW

Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:

Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.

In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM.
Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.

Alu Brücke

Epitaph leider sehr verwittert aber mit einer Frau die in die Ferne schaut und ein Schwert im Arm hat. Dieses Epitaph benutzt Hannah immer, wenn sie sich ärgert und zur Attacke übergeht.

Nach dem Lidllager, dem Weiher als Kloake, der Zerstörung von Streuobstwiesen und Rodung eines Heckenbiotops durch den Biotopbeauftragten hatte sich der Hüfinger Gemeinderat mit seinem Bürgermeister ein neues Meisterwerk ausgedacht, um ihre Verachtung gegenüber der Natur auszudrücken. Da sage mal einer es seien Banausen. Welch hübscheres Symbol gegen die Nachhaltigkeit lässt sich setzten als mit einer Alubrücke?

Warum nur?

Auch so kann man eine eigentlich wunderbare Idee einer Brücke zerstören.

Aluminiumproduktion

Die Herstellung von Aluminium ist extrem aufwändig und umweltschädlich. Das beginnt mit dem Abbau des Rohstoffs Bauxit und gipfelt im immensen Stromverbrauch.

Bauxit

Im Jahr 2019 waren Australien (105 Millionen Tonnen), die Volksrepublik China (70 Millionen Tonnen), Guinea (67 Millionen Tonnen), Brasilien (34 Millionen Tonnen) und Indien (23 Millionen Tonnen) die weltweit bedeutendsten Fördernationen von Bauxit, deren Anteil an den weltweit abgebauten 358 Millionen Tonnen rund 84 Prozent betrug. (Wikipedia)

Nach Überprüfung aller bisherigen Erkenntnisse können wir feststellen, dass die verschiedenen Bergbauaktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben und die Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften haben. Es fehlt an strengen und wirksamen Maßnahmen zur Rekultivierung und Wiederherstellung des abgebauten Landes. Daher müssen alle Beteiligten auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Erhaltung der Umwelt achten, um den weiteren Verlust von Waldflächen und Oberboden zu stoppen und eine Verschlechterung der Wasserqualität, Bodenverschlechterung, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung für eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung der Region zu verhindern. Das Bergbauland sollte ordnungsgemäß rekultiviert werden, wobei auch die Vegetation und die Tierwelt in den früheren Bergbaulandschaften wiederhergestellt werden sollten und sogar für die Landwirtschaft genutzt werden können.

*Environmental Impact of Bauxite Mining: A Review, Prashant Hindurao Kamble, S. M. Bhosale, International Journal for Research in Applied Science & Engineering Technology (IJRASET) ISSN: 2321-9653; IC Value: 45.98; Volume 7 Issue I.
Ein Mann wäscht seine Kleidung neben einer Bergbaustraße des Konsortiums La Société Minière de Boké (SMB) in Guinea. Lokale Gemeinschaften geben an, dass der Bau der Bergbaustraßen von SMB Flüsse und Bäche blockiert, ihren Lauf umleitet und den Wasserstand in den örtlichen Brunnen senkt. © 2018 Ricci Shryock für Human Rights Watch

Dabei haben wir doch Handwerker im Stadtrat, die Holz zu schätzen wissen müssten?

Es wird auch spannend werden, wie eine Alubrücke über der Breg im Winter eisfrei gehalten und gewartet werden soll. Vielleicht wollen die dann Salz dazu in die Breg schütten? Würde ja passen, damit wir noch ein bisschen mehr Umweltzerstörung haben. Über die sinnlose und hier auch noch teure Naturzerstörung in Hüfingen lässt sich nur noch rätseln.

Überfall von Russland auf die Ukraine

Nicht, dass die Männer in meiner Fraktion schon mehrfach darauf hin gewiesen hätten, dass Russland mit einem Marktanteil von 10 Prozent nach China der zweitgrößte Aluminiumproduzent weltweit ist. Im Jahr 2021 exportierte Rusal 3,9 Millionen Tonnen Aluminium.

So kam was kommen musste und Lieferengpässe befeuern die Preisrallye bei Aluminium. Die Kosten für die schöne Aluminiumbrücke sind um 59,85% gestiegen.

Nun wird die Ausschreibung aufgehoben und wieder neu getrennt ausgeschrieben.

Siedlersteg Donaueschingen
Gerbewies Brücke, Friedrich-Ebert-Straße

Antrag für das Biotop Behlaer Weiher

Am 18. Mai 2022 hatten wir einen Antrag gestellt, dass die Zustände am Behlaer Weiher endlich mal untersucht werden und auch dass ein unabhängiges Ingenieurbüro Lösungsvorschläge erarbeitet.

Der Bm musste von der Kommunalaufsicht gezwungen werden den Antrag, heute am 28. Juni 2022, zu behandeln.

Der Bm hat extra ein TOP12 vorgeschaltet der unseren Antrag „nicht erforderlich“ machen soll. In seinem TOP12 fehlen sämtliche Informationen ausser einer Kostenaufstellung für eine Entschlammung.

Entgegen der Behauptungen des Bm gäbe es sehr wohl Fördergelder. Aber diese Anträge müsste halt jemand stellen, müsste wissen wo, wie und vor allem müsste man reden und recherchieren können. Das alles kann und will der Bm und sein Helfer nicht. 

Ein unabhängiges Ingenieurbüro würde sehen was gelaufen ist und wie das Biotop wieder hergestellt werden kann. Das alles will der Bm unter allen Umständen verhindern. 

Hier meine Rede aus der Stadtratssitzung:

28.07.2022 Stadtratsitzung

Jetzt da die Märchenstunde vom Bürgermeister und sein Storrytelling von PM vorbei ist, möchte ich unseren Antrag erläutern. Deshalb ist es auch richtig, dass der GR erst mal nicht irgendwelche Entschlammungen genehmigt, ohne zu wissen was und warum überhaupt.

Das mit 2019 ist nachweislich nicht wahr. Es gibt hier auch noch eine ehrliche Zeitung, die ihren Job macht. Deshalb verweise ich hier auf den Artikel in der Neckarquelle vom 16. April 2021.

Aber immerhin geben Sie jetzt den Bypass zu, nachdem wir den mühsam dokumentiert haben. Und ja, es ist ein Bypass und kein Überlauf. Das Ding hat nichts mit Regenereignissen zu tun, sondern mit Fäkalereignissen. Die Stadt hat jahrelang eine Abwassergebühr von den Bewohnern der Römerstraße verlangt und das Abwasser über den Bypass im Weiher versenkt. Und dies bis ich 2021 Rabatz gemacht habe.
Dann kleine Empfehlung am Rande, lesen Sie bei Wikipedia mal durch, was ein Abwasserpilz ist.

Dann weiß ich nicht was der sogenannte “Wasserschutz” angeblich gesagt hat, wer immer das sein soll –
aber vom Naturschutz gibt es eine deutliche Wiederherstellungspflicht des Biotops Behlaer Weiher. Klar gibt es keine Ökopunkte, weil das Biotop aktiv und strafrechtlich relevant von der Stadt Hüfingen zerstört wurde. Warum sollte also der Naturschutz dafür bezahlen?
Auch hier: lesen Sie sich mal das Verursacherprinzip auf Wikipedia durch.

Interessant auch, dass angeblich das Umweltbüro zitiert wird, ohne dies hier zu Wort kommen zu lassen.
PM ist kein Naturschutz! Mit echtem Naturschutz reden Sie nämlich prinzipiell nicht. Nein!
PM hat gerade auf der Längewiese widerrechtlich ein geschütztes Heckenbiotop roden lassen. Ansonsten generiert er lediglich für die Stadt Hüfingen mit Hilfe von echten Fachleuten Ökopunkte und damit Geld auch für seinen eigenen Säckel.

Da der Bürgermeister zufällig erst mal vergessen hat unseren Antrag zu den Unterlagen zu legen, werde ich ihn jetzt mal vorlesen:

Bitte ins Protokoll: Ich möchte, dass der Bm unseren Beschlussvorschlag wörtlich vor der Abstimmung vorliest.

Gerade die Vorlage TOP12 des Bm zeigt, dass vieles nicht verstanden wurde und wie wichtig eine unabhängige Untersuchung der Unterlagen der Stadt ist.

Eigentlich bin ich ja keine Wasserbauingenieurin, sondern Agraringenieurin.
Aber nach zwei Jahren des Studiums von Kanalplänen, Mischwasser und Gullischächten könnte ich wohl eine Masterarbeit schreiben mit den Titel:
„Wie vertuscht eine Altherrenrunde und ihr Bm eine wasserbauliche Straftat?“

Falls es jemand interessiert wie es wirklich war. In den Schriften der Baar von 1978 ist ein Artikel von Prof. Dr. Günther Reichelt dazu.

Es geht ja erst mal drum unabhängig festzustellen was überhaupt nützt und nötig ist. Dies kostet auch bedeutend weniger, als das was die Stadt bis jetzt für die unzähligen Kanalbefahrungen durch die BIT Ingenieure ausgegeben hat. Was übrigens eine totale Geldverschwendung war, wenn man sich vorher einfach die Kanalpläne vernünftig angeschaut hätte.

Momentan geht es nur um eine unabhängige Untersuchung, mehr nicht.

Es wird Zeit, dass der Hüfinger Gemeinderat seiner Aufgabe als Gremium mit Kontrollfunktion nach kommt.

Heute Abend hat der Gemeinderat von Hüfingen unseren Antrag auf eine unabhängige Untersuchung mit allen Stimmen der CDU und FDP abgelehnt. Die SPD hat sich enthalten.

Das Gremium möchte seiner Kontrollfunktion nicht nachkommen und auch keine Förderung vom Naturschutz erhalten.

Es werden auch weiterhin die illegalen Aktivitäten des Bm gedeckt. Umgekehrt ist es ja auch der Fall, dass der Bm die illegalen Aktivitäten bestimmter Stadträte deckt.

Naturkindergarten für Hüfingen

Durch das Subsidiaritätsprinzip sollten zunächst einmal immer freie Träger für den Bau bzw. die Gründung einer Kita angefragt werden. Und zwar mehrere unterschiedliche freie Träger. Auch sollte, unter normalen Bedingungen, eine Auswahl unter den verschiedenen Trägern ermöglicht werden.

In Hüfingen gibt es keine Möglichkeit für Eltern ihren Kindern eine passende Kindertagesstätte zu wählen. Nicht nur die pädagogische Ausrichtung wird vom Bürgermeister und dem Gemeinderat bestimmt, sondern auch nur ein einziger Träger den Einrichtungen vorgegeben.

Ein neuer, junger Verein arbeitet nun aktiv daran, das Angebot der Kinderbetreuung in Hüfingen zu erweitern.

Wiesenkinder

Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen.

§ 2 Vereinszweck

(1)  Der Verein Wiesenkinder e.V. – Elterninitiative zur Planung und Umsetzung eines Naturkindergartens auf der Gesamtgemarkung Hüfingen mit Sitz in Hausen vor Wald verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Ziel und Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zum Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, weltoffenen und naturverbundenen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu leisten, insbesondere der individuellen und sozialen Entwicklung und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (angelehnt an §1 Kinder- und Jugendhilfegesetz).

(3) Der Verein hat des Weiteren zum Ziel, die Trägervielfalt in der Kleinkindbetreuung auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen zu ergänzen und zu gewährleisten. 

(4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Planung, Organisation und Errichtung eines Naturkindergartens für Kinder bis zum Schuleintritt.

(5) Der Verein ist in weltanschaulicher, sozialer, politischer und religiöser Hinsicht neutral.

(6) In seiner Funktion fördert und unterstützt der Verein das Projekt „Errichtung einen Naturkindergarten auf der Gesamtgemarkung der Gemeinde Hüfingen“ und begleitet die anstehenden Gestaltungsprozesse organisatorisch, strukturell, finanziell sowie planerisch.

Die ganze Satzung befindet sich unten. Hier zuerst mal ein Mitgliedsantrag.

Mitglieder entrichten pro Person im Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25,00 €.
Fördermitglieder sind solche Personen, die nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sind. Sie unterstützen den Verein mit einem Mitgliedsbeitrag zur Förderung in beliebiger Höhe, mindestens jedoch mit 10,00 € pro Person im Kalenderjahr.

Zu erreichen ist der Verein unter folgenden E-Mail Adresse:

Vorstand des Vereins Wiesenkinder bei der Gründungsversammlung am 12. Juli 2022.

Lärmaktionsplanung der Stadt Hüfingen

6. Juli 2022 Ursula Albert

Anhörung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen.

Am Dienstag, den 5. Juli 2022 fand um 18:00 Uhr in der Hüfinger Festhalle die Anhörung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen zur o.g. Aktion statt.

Von Seiten der Stadtverwaltung waren der Bürgermeister, der Hauptamtsleiter und der Bauamtsleiter anwesend. Frau Hesse und Herr Wahl vom Büro Rapp, welches mit der Durchführung des Lärmaktionsplanung beauftragt ist, moderierten den Abend. Rund 30 interessierte und betroffene Bürger*innen, die an den verkehrsreichsten Straßen von Hüfingen wohnen, verfolgten aufmerksam die Ausführungen von Herrn Wahl und brachten sich durch Stellungnahmen und in der anschließenden Diskussion ein.

Die vom Büro Rapp vorgeschlagene Maximallösung wurde von allen Anwesenden positiv aufgenommen. Diese Lösung beinhaltet im Wesentlichen die Herabsetzung des Tempos auf den folgenden Straßen: Haupt- und Donaueschinger Straße, Bräunlinger und Schaffhauser Straße sowie Dögginger- und Hochstraße. Das Ergebnis wäre deutlich weniger Lärm, mehr Verkehrssicherheit vor allem für Fußgänger und Radfahrer und letztendlich für alle Hüfinger*innen ein Gewinn an Lebens- und Aufenthaltsqualität.

Zu Irritationen führte allerdings ein separates vorangegangenes Gespräch mit Firmeninhaber*innen zum gleichen Thema. Der Sprecher der Bürgerinitiative Verkehrsberuhigung Hüfinger Außerstadt (Süden) hob hervor, dass es beim Lärmaktionsplan weniger um Befindlichkeiten der Gewerbetreibenden ginge, sondern schlicht und ergreifend um jedwede Maßnahme, die zur Verkehrslärmminderung und damit zum Schutz der betroffenen Anwohner*innen ginge. Auch bemängelte er, dass die Verkehrszahlen von der Stadt Hüfingen zur Verfügung gestellten Messungen nicht stimmen können. Er forderte die Verantwortlichen auf, die Zahlen näher zu belegen. Dieser Aufforderung allerdings konnten die Verantwortlichen an diesem Abend nicht nachkommen, da genaue Quellenangaben fehlten.

Des Weiteren wurde vom Sprecher kritisiert, dass bei der Neugestaltung der Schaffhauser Straße kein Flüsterasphalt in Betracht gezogen wurde. Der Bauamtsleiter merkte an, dass offenporige Beläge erst abTempo 80 km/h wirksam seien und der lärmmindernde Belag nur ca. sieben Jahre hielte. Doch Herr Wahl konnte diesen Vorbehalt aus dem Weg räumen, da es geschlossene Beläge gäbe, die effektiv bei geringeren Geschwindigkeiten zur Lärmminderung beitrügen und als weiterer Vorteil die kaum wesentlich teuereren Herstellungskosten anderer Beläge gegenüber nennen. Er wies auch daraufhin, dass ein Lkw 20 mal so viel Lärm verursacht wie ein einzelner Pkw; dies im Hinblick auf den Schwerlastverkehr.

Herr Wahl brachte abschließend zum Ausdruck, dass sein Büro bereits eine Vielzahl von Gemeinden auf dem Weg zur Lärmminderung beraten und begleitet habe und dass das Ergebnis dieser Arbeiten war, dass diese Gemeinden mit der Einführung von Tempo 30 sehr zufrieden seien. Unterlegt wurde dieser Erfolg durch zahlreiche Presseberichte.

Es wurde von den Anwesenden bemängelt, dass bei der Einführung des Lärmaktionsplans vor fünf Jahren keine entlastenden Maßnahmen vom Gemeinderat und damaligen Bürgermeister beschlossen wurde.

An diesem Abend waren sechs Vertreter*in des Gemeinderats anwesend.

Bedauerlich war, dass die einzig anwesende Gemeinderätin, die sogar in der Nähe der viel befahrenen Schaffhauser Straße wohnt, sich nicht in die Diskussion mit einbrachte.

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen wird nach der Sommerpause über dieses zukunftsweisende Thema, welches uns alle betrifft, beraten und endgültig darüber entscheiden müssen.

Tor etwa 1950
Foto: Karl Schweizer

Antrag Tempo 30

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion


Die Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird durch die Straßenverkehrsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Dies passt oft nicht zu den Bedürfnissen vor Ort. Die Kommunen benötigen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von lebenswerten öffentlichen Räumen. Dazu gehören auch Straßen und ihr direktes Umfeld. Tempo-30- Zonen erhöhen durch mehr Ruhe die Lebensqualität und verbessern die Verkehrssicherheit.

Die kommunale Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen.

Wichtigste Ziele des Antrages sind mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Die Maßnahme dient als Schutz des Erholungsortes Hüfingen, da der Grad der Lärmbeeinträchtigungen und der Schadstoffemissionen sehr hoch ist. Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Die Funktion der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße (vom künftigen Kreisverkehr Schaffhauser Straße/Dögginger Straße, über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße) für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme aus lärmtechnischer Sicht wird im „Lärmaktionsplan Hüfingen“ bestätigt. Insbesondere entlang der Hauptstraße ist eine große Zahl von Bürgern betroffen. Außerdem muss eine große Zahl von Schülern täglich die Straße (z. B. vom Bahnhof kommend) zur Schule überqueren. Die Forderung der Temporeduzierung ist der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zeitnahe zu übermitteln.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen möge beschließen:

  1. Die Stadt Hüfingen tritt der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.
  2. Von der Schaffhauser Straße (Startpunkt neuer Kreisverkehr Dögginger Straße), über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 abgesenkt werden.
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