das ist eine Geschichte, die ich nicht für möglich gehalten hätte. Ulrike Guttenberger aus Brachbach, einem Ortsteil von Untermünkheim im Kreis Schwäbisch Hall hat mir diese Bilder geschickt. Toll ist das 1. Bild mit den vier künstlichen Nestern für die Mehlschwalben. Frau Guttenberger schreibt, „seit Jahren haben wir diese als wartungsfrei beworbenen Mehlschwalbennester am Haus. Dann sind uns im dritten oder vierten Jahr mehrere Bruten ohne erkennbaren Grund gestorben“. Als Tierärztin hatte sie einen Verdacht und Sie überzeugte ihren Mann, die „wartungsfreien“ Nester zu kontrollieren. Beide waren sprachlos, als sie die Ansammlung von Parasiten sahen, die sich da in und oberhalb der Nester versteckt hatten und dort überwinterten. Seitdem werden jedes Jahr im Februar/ März die Nester abmontiert und gereinigt. Zur Klarheit, die Bilder 2 bis 4 stammen nicht vom Katastrophenbefall mit den abgestorbenen Bruten, sondern von der regulären jährlichen Reinigung in diesem Jahr. Wahrscheinlich sind es Schwalbenwanzen, auf Bild 3 sind zwei zu sehen.
Man muss sagen, dass die aus Holzbeton gefertigten Kunstnester eine wesentlich längere Lebensdauer haben als die selbsthergestellten Lehmnester. Dadurch ist natürlich eine Anreicherung mit Parasiten möglich. Das zweite sind die einfach gestalteten Pressspanplatten, die sehr viele Versteckmöglichkeiten bieten. Ein funierten glattes Holz wäre sicherlich besser und wird heute auch im Handel angeboten. Das Ganze ist schon eine erstaunliche Angelegenheit.
Wenn Sie auch den Eindruck haben, dass die Bruten leiden, dann ist es sinnvoll, nach Parasiten zu schauen. Und momentan ist der richtige Zeitpunkt dafür, bevor im April die schönen Mehlschwalben wieder kommen.
Entlang des ursprünglichen Hüfinger Umzugsweges tummeln sich in der Hauptstraße die Narren. Nicht alle „life“ versteht sich. Solche Unterfangen gestalten sich momentan zu Coronazeiten noch schwer. Jedoch wusste sich die Narrenzunft Hüfingen, gemeinsam mit den katholischen Frauen zu helfen. Wie einst das schlaue Baptistle, die Urgestalt der Hüfinger Fasnet, sich das Feiern nicht nehmen ließ, und der damaligen Obrigkeit ein Schnippchen schlug, indem es sich die Erlaubnis holte, aus dem Fenster heraus die Fasnet erleben zu dürfen, fanden die Hüfinger Narren ebenfallls ihren eigenen Weg. Baptistle trug damals, der Überlieferung nach, das Fenster um den Hals und durchstreifte die Straßen.
Das Baptistle im Zunftbuch
Heute lachen einem aus den Schaufenstern der gewerbetreibenden Geschäfte die Hüfinger Fasnetfiguren entgegen. Beginnend gleich neben dem Hüfinger Tor, rechterhand, steht es schwarz auf weiß bzw. bunt: „Die Narrenzunft Hüfingen e.V. und die katholischen Frauen Hüfingen Ikfd machen für euch die Fenschderfasnet 2022“. So findet der Spaziergänger entlang des Weges durch die Hauptstraße, Gretle und Hansel, Die Reti-Wölfe aus Hausen vor Wald, Hexen, Schallmeien und nicht zu vergessen – das unvergleichliche Baptistle. Selbst die alte Musikeruniform durfte nicht fehlen, handelt es sich hierbei doch um ein Relikt der Stadtgeschichte. Peter Albert, Urhüfinger, Narrenfreund und Verfasser eines bereits 1992 herausgegebenen Buches zur Hüfinger Fasnet weiß dazu zu berichten:
„Fasnet ist kein oberflächlicher Klamauk und keine ausschweifende Fröhlichkeit, sondern lebendiges Brauchtum, dass Teil der Identität als Alemannen und Baaremer ist. Aus dem Verständnis unserer eigenen, gewachsenen alten Bräuche heraus sind wir daher in der Lage, Achtung und Wertschätzung anderen Bräuchen und Völkern entgegenzubringen.“
Hansel
Viele der Fasnetfiguren entstanden aber auch, laut Albert, erst in den letzten 100 Jahren wie z. Bsp. Die Hexen oder Teufel. Sie sind nicht alle wie ursprünglich angenommen, mittelalterlichen Ursprungs. Die Fasnetgestalt „Bercheappeli“ (1966 ins Leben gerufen) entstammt einer Hüfinger Sage, dass im Berchenwald vor vielen Jahren ein altes Weiblein hauste, das den Wanderern allerlei Schabernack spielte ohne grob oder unverschämt zu werden. Die „Berghexe“ gründete sich 1977. Schon in den Jahren zuvor wurde mit dem Hexenrennen der Schulbuben durch die Hinterstadt, die Fasnet eingeläutet. Das inspirierte die Narrenzunft dazu auch eine Erwachsenenhexengruppe zu gründen. 1979 wurden die „Siere- Schalme“ kreiert. Entwurf und Anfertigiung lagen damals in den Händen des ortsansässigen Bildhauers Otmar Mayer. Eine der jüngeren Gruppen zeigt sich in den 1985 gegründeten „Schalmeien“, welche 1986 ihren ersten Auftritt beim Hüfinger Fasnetgeschehen hatten. Als alles beherrschende Gestalt, neben dem legendären Baptistle, stellt der „Hansel“, begleitet von seinem „Gretle“ die zentrale Figur der Fasnet dar. Vermutlich entwickelte sich die Gestalt aus dem mittelalterlichen Hofnarren heraus.
Scheeremaa
Alle diese spektakulären Figuren treten dieser Tage wieder erneut ins Rampenlicht und als Spiegelbild der Gesellschaft auf. Und möglicherweise ist deshalb der Aschermittwoch so wichtig wie der in Alberts Buch zu Wort kommende Prof. Dr. Utz Jeggle von der Universität Tübingen sagte:
„ … bringt er doch das wahre Gesicht ans Licht -, aber was ist das wahre?“
Diese Stellungnahme zum Bebauungsplan Ziegeleschle II erfolgt im Auftrag des NABU Landesverbandes von Baden-Württemberg, des BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Landesnaturschutzverbandes von Baden-Württemberg.
Die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit hat weitere Anregungen – insbesondere des Umweltbüros im Städtedreieck – und Erkenntnisse in das Bebauungsplan-Verfahren „Ziegeleschle II“ eingebracht. Zu dem nun in der Offenlage vorliegenden Bebauungsplan nehmen die Umweltverbände – ergänzend zu unserem Schreiben vom 8.9.2021 – wie folgt Stellung:
Eine teilweise erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Grundwasser, Fauna und Flora (insbesondere Avifauna, Kleinsäuger, Reptilien, Falter, Mager-Mähwiese, Hecke, Ruderal+Gebüsch-Flächen), allgemeiner Naturhaushalt, Klima und Luft wird festgestellt. Dementsprechend sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich und im Bebauungsplan aufzunehmen (was teilweise geschehen ist), u.a.:
Die Baumpflanzungen (großkronig, auch hochstämmige Obstbäume) und die zugehörige Pflanzliste werden begrüßt und sind so umzusetzen.
Begrünungs/Solarpflicht auf Dächern: eine entsprechende Festsetzung dient der Retention, dem Landschaftsbild (Erscheinung von Süden), der Stadtökologie (s. Motto von Hüfingen!) und reduziert den Ausgleichsbedarf (Schonung landwirtschaftlicher Flächen!)
insektenfreundliche Gestaltung der Grünflächen: Zumindest für die öffentlichen Grünflächen ist es angesichts des stetigen Rückgangs der Insekten ein Gebot der Stunde, diese naturnah, artenreich zu gestalten: unter den Streuobstbäumen sollte eine artenreiche Blumenwiese (Magerwiese) entwickelt werden, die Retentionsfläche durch Mahd mit Abräumen statt mulchen aufgewertet werden.
Maßnahmen gegen Vogelschlag werden ausdrücklich begrüßt.
Mehrgeschossiges Bauen ist auch im Bereich des Gewerbe möglich z.B. Büro- und/ oder Lagerräume über Produktion, Parkebenen im EG oder als Dachgeschoss. Angesichts des immer noch zu hohen Flächenverbrauchs und der immer knapper werden geeigneten Flächen sollte dafür jede Möglichkeit, ggf. auch erst bei den späteren Baugenehmigungen, genutzt werden.
breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser bzw Regenklärbecken, wasserdurchlässige Beläge: die getroffenen Festsetzungen sind unbedingt umzusetzten
Freihaltung eines Frischluftkorridors: vgl. Umweltbericht Klima
Trotz aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet bleiben erhebliche Beeinträchtigungen, die extern (über ein Ökokonto) ausgeglichen werden sollen. Ein solcher Ausgleich ist natürlich immer kritisch zu betrachten, denn es geht offene Naturfläche durch Überbauung und Versiegelung verloren: das wäre eigentlich nur durch Renaturierung überbauter und versiegelter Flächen an anderer Stelle auszugleichen. Dies ist nicht der Fall. Wir schlagen daher vor, als Trennung zum später geplanten Wohngebiet im Westen bereits jetzt einen ausreichend großen Pufferstreifen als Streuobstwiese mit Blumenwiese zu entwickeln, die die beiden Nutzungen voneinander trennt, eine Kaltluftbahn darstellt und mit der Zeit einen hochwertigen Lebensraum mit hohem Erlebniswert entwickelt. Dieser sollte angeschlossen werden an den bestehenden Streuobstbestand auf Flst. 1408, 411 und 412, Kernfläche des Biotopverbundes nach LUBW.
Die Stadtplanung ist weiterhin – auch nach den großen Erweiterungen (LIDL&Co, Gewerbegebiet an der Bräunlinger Straße) der vergangenen Jahrzehnte – auf Expansion ausgerichtet. Die Methode der Bedarfsflächenermittlung, die für den FNP angewendet wurde stammt aus den 80er Jahren, wurde kaum modifiziert und ist umstritten (Leibnitzinstitut f. ökologische Raumplanung IÖR Bd. 58 u. 61). Nachhaltigkeit ist kein Thema. Die Berechnung nach dieser Methode kommt zu viel höheren Flächenzuwächsen als politisch gewollt. Zunehmende Größe ist kein Indikator für das Wohlergehen einer Gemeinde. Die hohe urbane Kunst eines Stadtplaners besteht darin, mit den vorhandenen Flächen, eventuell kleinen Abrundungen auszukommen – mit Nutzung von Brachen, mit Aufstockung, mit Verdichtung, mit Minimierung von Parkplätzen und Verkehrsflächen. Das ist in Hüfingen nicht der Fall (s. z.B. Gewerbebrache Sägewerk).
Das Pariser Klima-Abkommen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (allein die Interessen der heutigen Generation sind nicht Maßstab: Wir müssen schon heute alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Lebensgrundlagen und Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen) ist auch und besonders auf der kommunalen Ebene verpflichtend, d.h. jeder kommunale Verwaltungsakt ist auf Enkeltauglichkeit zu prüfen. Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2007 ist in Hinsicht auf Einhaltung der Klima- und BVerFG-Anforderungen überprüfungsbedürftig. Fazit: Die Umweltverbände halten als konkrete Folge auf die Herausforderungen von extremen klimatischen Ereignissen, von Corona, Paris-Abkommen, Urteil des BVerFG die folgende Anpassung der Bebauungspläne betreffend Ziegeleschle II und Baugebietsplanung an der Dögginger Straße für notwendig: Das Gewerbegebiet „Ziegeleschle II“ wird nur einreihig entlang der Hausener Straße ausgeführt mit entsprechend geringerem Infrastrukturausbau und geringeren Eingriffen in den Naturhaushalt. Ebenso sollte das geplante Wohngebiet entlang der Dögginger Straße nur unmittelbar an der Straße entlang ausgeführt werden. Die somit eingesparten Finanzmittel können für Öko- und Ausgleichsmaßnahmen verwendet werden. Als wirksame Ausgleichsmaßnahme wird das übrige, weiterhin landwirtschaftlich betriebene Gebiet (im Besitz der Stadt!) ökologisch aufgewertet u.a. mit folgenden Maßnahmen:
Vitalisierung und Erweiterung des mageren Mähwiesenbiotops (annähernd 200 qm) durch Extensivierung und Entwicklung der gesamten, artenarmen Fettwiese (37.000 qm). Ersatz für den Wegfall der Scheune (einschließlich Holzstapel) in Form einer für diesen Zweck (teilweise aus der alten Scheune) erstellten, kleinen historischen Feld-Scheune mit Umfeld als Sekundärbiotop, v.a. für Kleinsäuger (Haselmaus?), Gartenrotschwanz, Wildbienen, Eidechsen, Fledermäuse.
Vitalisierung und landschaftsbereichernde Erweiterung der vorhandenen Hecke Vitalisierung und Erweiterung der bestehenden Streuobstwiese zu einem Streuobstgürtel, wie es einmal an den Ortsrändern Tradition war (vgl. oben)
Damit wäre ein vollständiger, gebiets- und naturnaher Ausgleich zu schaffen – weniger in bürokratischer, behördlicher Form und in der Feststellung eines bereits degenerierten, naturfernen, nicht ausgleichbedürftigen Zustands, sondern mit kreativer Intelligenz in einer wirklichen, ökologischen Aufwertung, die die Eigenwerbung Hüfingens (Geschichte, Ökologie, Kunst) konkret unterstützt.
Damit wäre das Prinzip des „Weiter so“ durchbrochen und eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung eingeleitet. Wünschenswert wäre, wenn die Vorschläge der Naturschutzverbände nicht nur zur Kenntnis genommen werden, sondern auch Folgen haben könnten im weiteren Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen H. Krafft / H. Körner
LNV Arbeitskreis Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes Kreisgruppe des NABU Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes BUND, Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
der Donnerstag, der 17. Februar 2022 hatte es in sich. Regenbögen, dass die Heide wackelt, etliche waren auch in der Lokalpresse. Durch bestimmte Umstände konnte ich den Regenbogen zweimal erwischen, einmal um 8.21 Uhr vom Badfenster aus und um 9.25 Uhr zwischen Hüfingen und Donaueschingen-Allmendshofen. Erkennen Sie den Unterschied zwischen den beiden?
Ich vermute schon. Der zweite Regenbogen ist flacher als der erste. Man sieht es auch schön an den beiden anderen Bildern, die den Regenbogenfuß zeigen mit ihren unterschiedlichen Winkeln zeigen. Der linke steile Winkel gehört zum 8.21 Uhr Bogen und der flachere zum 9.25 Uhr Bogen. Wir haben das schon einmal beschrieben, vielleicht wissen Sie es noch: Der Winkel zwischen Sonne, Betrachter und Regenbogen ist immer der gleiche. Das heißt, um 8.21 Uhr stand die Sonne tiefer als um 9.25 Uhr, so dass der Regenbogen höher stand als eine gute Stunde später.
Finden Sie es nicht auch beachtlich, dass das so viel ausmacht? Jetzt kommt noch der Gipfel, wenn die Sonne hoch steht um Mittag zur Sommerszeit, dann kann es regnen, so viel es will, es wird kein Regenbogen sichtbar werden. Ist das nicht erstaunlich?
Der Abschluss dieses Regenbogentages war das eindrückliche Abendrot vor meinem Büro in Donaueschingen. Das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.
Der Freiburger Windkraftpionier und Chef der Firma Regiowind Andreas Markowsky hat sich seinen Frust von der Seele geschrieben. Sein im Verlag Klimaneutral erschienenes, 72 Seiten umfassendes Büchlein trägt, von den Tageszeitungen wohlwollend besprochen, den reichlich krawalligen Titel Klimaschänder. Und als solche werden darin alle geschmäht, die sich seinen unternehmerischen Vorhaben, dem Bau von Windenergieanlagen, entgegenzustellen wagen, sie verzögert, gar verhindert haben, ganz gleich ob Behörden, Verbände oder Privatpersonen. „Irgendeiner ist immer dagegen“, so überschrieb der Schwarzwälder Bote (v. 12. Februar 2022) seine Buchbesprechung, Windkraft werde in Baden-Württemberg auf vielen Ebenen blockiert. „Klimaschänder“: allenfalls Grab- und Kinderschänder, impliziert der Buchtitel, mögen es noch schändlicher treiben – wird doch beim Klima nichts Geringeres behindert als die Rettung des Planeten!
Eigentlich sei ja doch die Zustimmung für Windräder zunächst mit 70 Prozent in der Bevölkerung recht hoch, schreibt Markowsky. „Wenn es aber dann konkret wird“, so zitiert ihn der Schwarzwälder Bote, „und eine Anlage gebaut werden soll, sinkt die Zustimmung auf 50 Prozent. Das liegt daran, dass Menschen grundsätzlich Angst vor Veränderungen haben.“ Da würden sich einerseits Touristiker dagegen stemmen, weil sie angeblich die Gäste vertreiben. „In Gemeinden wie St. Peter oder Freiamt lacht man über dieses Argument, weil es nicht stimmt.“ Noch schlimmer sei häufig die Verweigerungshaltung der Behörden vor Ort, weshalb es „völlig offen“ sei, ob die Ampel-Regierung ihre Ambitionen beim Windkraftausbau durchsetzen könne.
Von St. Peter aus unsichtbar, werden die Windräder über St. Märgen zur Bildstörung
Landschaft verstehen. Industriearchitektur und Landschaftsästhetik im Schwarzwald, so lautet der Titel eines 2005 erschienenen Bildtextbandes, den Andreas Markowsky in Auftrag gegeben hatte. Anlass dafür war damals der Streitfall um zwei Windräder auf der Holzschlägermatte am Freiburger Hausberg Schauinsland; das hierfür erstellte Sachverständigengutachten zur Landschaftsverträglichkeit war so grundlegend ausgefallen, dass es auf Wunsch des Auftraggebers auch in üppig bebilderter Buchform erscheinen sollte. Doch als der Gutachter, der Freiburger Richard Schindler, Künstler und Leiter eines „Instituts für Visual Profiling & Visual Resources Development“, den Band der Öffentlichkeit vorstellte, erntete er damit vorwiegend Unverständnis, Hohn und Spott. Nicht beim Auftraggeber, versteht sich, der Betreibergesellschaft „regiowind Verwaltungs-GmbH“; desto mehr in den Leserbriefspalten: Selbst im Leserforum der (ansonsten eher Windkraft-freundlichen) Freiburger Badischen Zeitung mochte niemand applaudieren. Stattdessen beklagte man sich über die Einseitigkeit von Schindlers „Landschaftsbildanalyse“ und deren künstlerische Schalmeienklänge, auch warnte man vor Übertreibungen der Lobbyarbeit oder gratulierte zur Satire. Die Windkraftanlage als „Glücksfall“ für die Schwarzwaldlandschaft, als „skulpturale Bereicherung“, der Schwarzwald als Spielwiese von LandArt-Künstlern, das war den Lesern denn doch zuviel des Guten.
„Erzwingen die Windkraftanlagen eine Fixierung des Blicks? Verhindern sie dadurch die Wahrnehmung der Landschaft? Lenken sie unsere Aufmerksamkeit auf sich?“ (R. Schindler 2005)
Der Windkraftunternehmer und Autor von Klimaschänder scheint unterdessen nichts dazugelernt zu haben. Dass naturnahe, wenig belastete Kulturlandschaften, zumal Vorranggebiete für Erholung und Ökologie vom touristischen Ruf des Schwarzwalds, in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten deutschlandweit zur äußerst knappen Ressource, ja, zum absoluten Minimumfaktor zusammengeschrumpft sind, ist bei ihm nicht angekommen. Auch dass, neben Klima-, Biotop- und Artenschutz, auch der Landschaftsschutz ein gesetzlich verbriefter, ja sogar im Grundgesetz (Art. 20a) verankerter Auftrag ist, kann seinen Furor gegen die „Klimaschänder“ nicht besänftigen. Als ob die Rechtsprechung nicht auch den § 1 Abs. 1 Pkt. 3 des Naturschutzgesetzes zu beherzigen hätte, wo es noch immer heißt: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert ist.“ Zugegeben: das Schutzgut „schöne Landschaft“ ist in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen längst zu einem windelweichen Kriterium verkommen.
Windräder der heutigen Generation sind mit bis zu 250 m Gesamthöhe doppelt so hoch wie der Freiburger Münsterturm – sie natur- und landschaftsverträglich erstellen zu wollen, ist bare Illusion. Darf unterm Vorzeichen des Klimawandels nun dennoch jeder als „Klimaschänder“ verunglimpft werden, wer immer sich in sensiblen, bislang noch wenig belasteten Landschaften mit nachvollziehbaren Argumenten gegen die drohende Verspargelung zur Wehr setzt? Müssen wir deren Industrialisierung (durch Überstellung mit „Industriearchitektur“ gigantischen Ausmaßes) tolerieren, weil wir uns doch quasi bereits in einem übergesetzlichen Notstand befinden, in welchem wir uns Landschaftsschutz einfach nicht mehr leisten können?
Der streitbare Andreas Markowsky kämpft gegenwärtig um die behördliche Genehmigung des Repowerings seiner beiden in die Jahre gekommenen Windräder auf der Holzschlägermatte. Die beiden sollen künftig durch eine einzige neue, umso leistungsfähigere Windenergieanlage mit 230 m Höhe ersetzt werden. Dafür sind zwei weitere 245 m hohe Anlagen auf dem Taubenkopf geplant. Jetzt fehlen sie eigentlich nur noch oben auf dem Kamm des Hausbergs – wo die windschiefen Buchen Windmüllern doch schon immer superoptimale Windhöffigkeit angezeigt haben. Doch womöglich würden ihnen auch dort die Klimaschänder wieder einen Strich durch die Rechnung machen wollen.
Wo bleiben nur die Windräder auf dem Kamm des Freiburger Hausbergs?
am Mittwoch, den 9. Februar 2022 bin ich wegen der Saukälte nicht mit dem Fahrrad, sondern mit dem Auto über die B 27 ins Geschäft gefahren. Dass die ersten Störche seit Anfang Februar hier sind, ist Ihnen sicherlich auch schon aufgefallen. Etwas früher als das Jahr zuvor. Na ja, von Spanien, dem Hauptüberwinterungsgebiet, zu uns ist es ja keine Weltreise mehr.
Vor der Abfahrt Donaueschingen Mitte sehe ich allerdings etwas anderes im ursprünglich ersten Nest des nun spektakulären Strommasten Standortes. Ich dachte, das muss ich mir näher anschauen und bin unter die Brücke gefahren und dann hoch auf die Brücke über die B 27 marschiert, von wo man gute Bilder machen kann. Und, kennen Sie die Burschen auf dem ersten Bild? Zwei Nilgänse im Storchennest, vermutlich ein Paar, denn die fangen im März zu brüten an. Ich dachte, die werden doch wohl nicht das Storchennest besetzen? Sofort rief ich den hiesigen Storchenbeaufragten Manfred Bartler an. „Die habe ich auch schon gesehen“ gab er mir zur Antwort, „letztes Jahr saßen sie auch eine Zeitlang dort“. Zum Brüten sind sie allerdings nicht gekommen, Manfred Bartler vermutet, dass die regulären Inhaber des Nestes bei der Ankunft die Nilgänse wieder vertreiben werden. Das Schöne ist, dass wir das einfach beobachten können. Ich bin gespannt darauf. Kurz nach dem Fototermin übrigens sind die Nilgänse mit Getöse abgezogen. Ich hatte wieder einmal Fotoglück.
Wenn man „Nilgänse im Storchennest“ googelt, gibt es einige Bespiele, dass die Nilgänse siegten. So auf dem Gelände des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz. „Aggressive Gänse vertreiben Störche“ ist die Überschrift einer Pressemitteilung. „von 2010 bis 2012 seien acht Jungstörche groß geworden, und 2013 kamen die Nilgänse“. In Gröningen, einem Ort in Sachsen-Anhalt schaute das Storchenmännchen als Erstrückkehrer vor dem Weibchen dumm aus der Wäsche, als er sein Nest auf der alten Brauerei aufsuchte. Dreimal habe er versucht die Nilgänse zu vertrieben, ohne Erfolg wird berichtet. Aus Westerau in Schleswig Holstein wird berichtet, dass seit dem 2. Februar 2012 Nilgänse morgens und abends das Storchennest aufsuchten. Es wird vermutet, dass die Nilgänse das Nest benutzen, um in die Gegend Ausschau zu halten. Man hoffte, dass die Störche die Oberhand gewinnen, wenn sie zurückkommen.
Denkbar wäre auch folgendes Szenario: Die Brutdauer der Nilgänse beträgt etwa einen Monat. Was denken Sie, sind das Nesthocker wie der Storch, oder Nestflüchter, die sofort nach dem Schlüpfen das Nest verlassen? Natürlich Nestflüchter wie alle Gänse und Enten, das heißt, das Nest ist sofort wieder frei und es würde den Störchen reichen, wenn sie sagen wir Mitte April zu brüten beginnen.
haben Sie so etwas schon gesehen? Ulrich Tony schickte mir das erste Bild. Er habe es an seiner Garteneiche gefunden und er fragte mich, ob ich weiß, was es ist. Zunächst war guter Rat teuer. Ich tippte zunächst auf ein Haus der Töpferwespe, merkte aber dann, dass die nicht kreisrund sind. Meine Neugier war geweckt und ich habe dann „Bilder Gallwespen“ bei Google eingegeben und relativ schnell fand ich dann die eindeutige Zuordnung anhand der Größe, des Loches und der Anordnung am Zweig. Über Gallen gibt es schon einige Bürgerpostberichte, Sie erinnern sich bestimmt.
Haben Sie auch das Gefühl, dass die Sache etwas „Perfektes“ an sich hat? Ich finde, das liegt an der Kugelform, wie ein Ball oder ein Planet.
Ulrich Tony´s Frau Andrea hat mir freundlicher Weise den Fund am Montag ins Geschäft mitgebracht. Ich habe dann mit einer Schieblehre den Durchmesser gemessen, sehen Sie es auf dem Bild unten, 1,94 cm. In der Literatur wird von bis zu 2 cm berichtet, also ist dies ein starkes Exemplar. Auf dem Bild sieht man, dass die Kugel anstelle einer Knospe am Astende angelegt wurde. Diese Kugelgallen gehören der ungeschlechtlichen Generation der Art an, es gibt also auch noch eine geschlechtliche. Unglaublich oder besser gesagt, wunderbar. Die Weibchen der ungeschlechtlichen Generation schlüpfen im Spätsommer oder im Herbst aus dem bis zu 2,5 mm großen Loch der Gallkugel. Das Loch sehen Sie auf dem Bild unten und angeschnitten auf dem Bild ganz oben. Nachdem es von der Larve zum Erwachsenen geschlüpft ist, muss es sich selbst befreien. Stellen Sie sich vor, die Lebenserwartung liegt nur bei ein bis zwei Wochen. In dieser Zeit legen sie die Eier der geschlechtlichen Generation an den entsprechenden Wirtsbäumen ab. Für die Ablage der Eier werden jüngere Bäume und Triebe bevorzugt, so war es auch an diesem Eichenzweig. Die Erwachsenen der geschlechtlichen Generation erscheinen im Frühjahr. Die Weibchen der ungeschlechtlichen Generation werden 3,5 bis 5 mm lang, die
Erwachsenen der geschlechtlichen Generation nur 1,7 bis 2 mm. Ist das Ganze nicht der Hammer?
Ich glaube, ich habe noch gar nicht gesagt, wie diese Art heißt, es ist die Schwammkugelgallwespe. Wow. Übrigens, die Kugel ist sehr fest, ich konnte Sie zwischen Daumen und Zeigefinger nicht zerdrücken.
Vielen Dank dem Ehepaar Tony für die Zurverfügungstellung dieses interessanten Fundes.
Was einem doch alles durch den Kopf geht angesichts der Berichterstattung über den abscheulichen Doppelmord an einer jungen Polizistin und ihrem nicht viel älteren Kollegen, die frühmorgens zwei Verdächtige kontrollieren wollten. Diese seien mit Ihrem Kastenwagen, wie man liest, am Rand eines wenig befahrenen Sträßchens durch den Landkreis Kusel in der Westpfalz gestanden und hätten so den Verdacht (auf Wilderei?) der auf Streife befindlichen Beamten erregt. Bei der Feststellung der Personalien sei der Polizistin mit einer Schrotflinte in den Kopf geschossen, ihr Kollege mit einem Kugelschuss getötet worden, nachdem sie im Laderaum erlegtes Wild bemerkt hätten. „Kommt schnell, die schießen, die schießen, kommt schnell…“, konnten sie um 4.21 Uhr eben noch funken, während bereits Schüsse gefallen sind.
Wildern – was für ein verstaubtes Genre, mag man spontan denken, wie passt das überhaupt noch in unsere moderne digitalisierte Welt? Wo doch der Wildschütz Jennerwein („er war ein Schütz in seinen besten Jahren, er ward hinweggeputzt von dieser Erd…“) schon längst tot ist, der Archetyp des von der verarmten alpenländischen Bevölkerung heimlich bewunderten und verehrten „Wuilderers“! Und wo doch auch die Notzeiten andere geworden sind.
Doch so gar lange sind Wildererstorys freilich auch wieder nicht her, sie blieben wahrlich auch nicht aufs Hochgebirge beschränkt. Man schlage etwa nach in der Hüfinger Ortschronik aus dem Jahr 1984 (S. 409 f.):
Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges stellten sich auch auf der Baar Wilderer in bisher unbekannter Zahl und mit großer Dreistigkeit ein. Den Höhepunkt seines Unwesens erreichte das Wildereiunwesen mit dem Erschießen des sechzigjährigen F.F. Jagdaufsehers Alois Burger aus Hüfingen am Abend des 30. Juni 1921. Dieser Mord erregte die Gemüter der Bewohner der Baar in höchstem Maße.
Auch damals waren die Übeltäter, der Platzwart des F.F. Sägewerks und sein Gehilfe, rasch gefasst (nicht anders als die Kuseler Polizistenmörder, auch wenn die beiden Hüfinger ihre Ausweise nicht am Tatort hinterlassen hatten). Bereits im nämlichen Jahr wurde ihnen unter großer Anteilnahme der Bevölkerung der Prozess gemacht. Der Haupttäter wurde wegen schweren Totschlags, Wilderns und unerlaubten Waffenbesitzes zu 12 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus und zu 10 Jahren Ehrverlust verurteilt, sein Komplize wegen Wilderns und verbotenen Waffenbesitzes zu 1 Jahr und 4 Monaten.
So fragt man sich denn, welche Voraussetzungen eigentlich heutzutage noch immer erfüllt sein müssen, wenn der Tatbestand der Jagdwilderei so verlockend und so ergiebig sein soll, dass Täter noch immer die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen bereit sind. Damals, im Fall der Ermordung des Hüfinger Jagdaufsehers, dürften es die horrenden spätfeudalen Rehwildbestände auf den fürstlich fürstenbergischen Jagden gewesen sein – und zweifellos auch die vergleichsweise milde Bestrafung des Wilderns – selbst im Wiederholungsfall.
Wildreichtum, schon immer auch eine Verlockung für Wildere
Im aktuellen Kuseler Fall sollen sich die aus dem Saarland stammenden Täter diesmal freilich in einem Damwildgehege bedient haben. Sage und schreibe 22 (!) Tierkadaver sollen im Laderaum des Täterfahrzeugs entdeckt worden sein. Bei beiden fand man zudem eine Vielzahl von Waffen; ob mit oder ohne Waffenschein und Waffenbesitzkarte müsse erst noch überprüft werden. Beide waren sie nicht vorbestraft, allerdings seien sie in der Vergangenheit bereits den Behörden aufgefallen, der ältere u. a. wegen Jagdwilderei.
Man stutzt: Wie kann einer jemals wegen Wilderns aufgefallen sein, ohne dafür rechtskräftig verurteilt worden zu sein und ohne dass der Waffenbesitz überprüft worden ist? Immerhin scheint einer der beiden einen schwunghaften Wildhandel betrieben zu haben. Bekannt ist freilich auch, dass die Wilddichte in den rheinland-pfälzischen Wäldern vielerorts verführerisch hoch ist – für Waffenfreunde auch ohne Jagderlaubnisschein gewiss eine permanente Versuchung, zumal wenn beim Wildern nicht nur Schalldämpfer und Scheinwerfer, sondern auch Nachtsichtgeräte zum Einsatz gelangen. Andererseits wird der Wald mittlerweile ja doch auch intensivst überwacht: Wer immer sich als Weidmann oder Weidfrau auf der Höhe der Zeit wähnt, kommt längst nicht mehr ohne Wildkamera aus. Denn deren Einsatz erspart Zeit, erhöht die jagdliche Effizienz und verspricht vielerlei neue Einblicke ins eigene Revier. Die waldgrün camouflierte Kamera, gut getarnt angebracht an der Kirrung in Schussweite zur Kanzel, überwacht rund um die Uhr nicht nur das Wild. Sie verzeichnet auch „Beifänge“, ob vier- oder zweibeinige „Eindringlinge“, und erschwert so auch Wilderern ihr schmutziges Handwerk. Allein in Rheinland-Pfalz wird die Zahl der in Wald und Flur im Einsatz befindlichen Wildkameras bereits im Jahr 2014 auf ca. 30.000 geschätzt. Sie dürfte sich längst verdoppelt haben (Dunkelziffer inklusive). Was allemal für den Pfälzer Wald zutrifft, wo derzeit ein wissenschaftlich begleitetes Wiedereinbürgerungsprojekt für Luchse mit einer Vielzahl zusätzlicher Kameras läuft. Kein Wunder also, wenn Wilderer sich da lieber an Damwildgattern vergreifen.
Ist Jagdwilderei, zumal in wenig wildtiergerechten Gattern, also eher ein milde belächeltes und in der Regel ebenso mild bestraftes Kavaliersdelikt? Und wie halten es die Behörden mit der Einhaltung der Waffengesetze? Wie oft werden die gesetzlich vorgeschriebenen Waffenschränke kontrolliert? Und was muss einer alles verbockt haben, bis ihm der Entzug der Waffen droht? Der tragische Fall von Kusel dürfte auch zum Denkanstoß für Behörden werden.
Fällt die Selbstbedienung im wenig wildtiergerechten Gatter unter Jagdwilderei?