Vielen Dank an den Künstler Friedrich Hucke
der extra für uns im
Mai 2021
für Hüfingen zwei Kunstwerke erschaffen hatte!
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Lebensbilder aus der Baar und dem Schwarzwalde
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06.06.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen
Die Bitte der SPD Fraktion vom 12. März diesen Jahres „Die Kommunalaufsicht möge den Vorgang der 3 Millionen Geldanlage bei der Greensill-Bank der Stadt Hüfingen prüfen“ und eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu den Vorgängen abgeben, ist beantwortet.
Nach acht Wochen Bearbeitungszeit darf man feststellen, dass die Dinge äußert wohlwollend in Richtung des Bürgermeisters ausgefallen sind.
Grundsätzlich ist nach Erkenntnis der Hüfinger SPD Fraktion festzustellen:
Es ist der politischen Hygiene, vorsichtig ausgedrückt, absolut unzuträglich wenn die Frau des Bürgermeisters, der selbst mit seiner Verwaltung beurteilt werden soll, in der Spitze der Verwaltung sitzt, deren Kommunalaufsicht die Dienstaufsicht über die zu beurteilende Kommune hat und z.B wie im vorliegenden Fall eine Stellungnahme zu bestimmten kommunalrechtlichen Vorgängen abzugeben hat. Man kann sich an fünf Fingern abzählen wie hier Ermessensspielräume, die es immer gibt, angewandt werden.
1.) Die SPD hat die Kommunalaufsicht am 12.März. mit Eingangsbestätigung vom 13.März um eine Stellungnahme zu den Greensill Vorgängen gebeten. Etwas „erstaunlich“, dass von der Kommunalaufsicht später mitgeteilt wurde, dass der Bürgermeister am 16.März auch um eine Stellungnahme gebeten haben soll. – Ein Schelm wer hier Böses denkt –
2.) Die Entscheidung über Geldanlagen in Millionenhöhe dem Kassenverwalter alleine zu überlassen ist in der Größe von Hüfingen völlig daneben! Zumindest sein hochbezahlter Dienstvorgesetzter, der Kämmerer, hat hier die schlußendliche Verantwortung. Er ist auch in den Richtlinien des GR zusammen mit dem Kassenverwalter genannt.
3.) Die Änderung der Richtlinien für Geldanlagen aus 2016 hat den Bürgermeister aus der direkten Verantwortung raus genommen. In den Richtlinien, die seit 2006 gegolten haben war die Verantwortung des Bürgermeisters zusammen mit dem Kämmerer noch wörtlich enthalten. Der Gemeinderat hat diese Änderung 2016 kritiklos hingenommen , da eine Gesamtverantwortung der laufenden Geschäfte des Bürgermeisters entsprechend der Gemeindeordnung, vorausgesetzt wurde.
Genau deshalb hätte sich der Bürgermeister gem. § 44, Abs.2 GemO in seiner Gesamtverantwortung für das Geschäft der laufenden Verwaltung darum kümmern können – bei einer Anlage von drei Millionen in der Größenordnung von Hüfingen – sogar persönlich kümmern müssen.
4.) Nach §44, Abs.1 GemO ist der Bürgermeister „für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben“ in der Verwaltung verantwortlich zuständig. Die Entscheidung von Geldanlagen in Millionenhöhe dem Angestellten Kassenverwalter alleine zu überlassen ist keine „sachgerechte Erledigung der Aufgaben“.
5.) Verantwortlich für die Greensill Anlagen sind nach Auffassung der SPD Fraktion zunächst der Dienstvorgesetzte des Kassenverwalters, der Kämmerer, vor allem aber der, nach der GemO §44 Abs.1 und Abs.2 für das Geschäft der laufenden Verwaltung und für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben in der Verwaltung zuständige Bürgermeister.
Diese Auslegung wie in Ziff. 1-5 hier dargestellt wäre im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten genauso möglich gewesen wie die Darstellung der Rechtsaufsicht, die rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber weitgehend den Darlegungen des Hüfinger Bürgermeisters gefolgt ist. Hier wurden die Ermessensspielräume voll und ganz (wohl auch im Sinne der Leiterin des Dezernates II, Rechts- und Ordnungsverwaltung des Landratamtes) zugunsten des Bürgermeisters ausgeschöpft.
06.05.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen
Die Stadt Hüfingen ist eine der allerletzten Kommunen, die am 5. Januar Festgeld bei der Greensill Bank angelegt haben. Ein Zeitpunkt wo jeder Laie schon im Internet über die Schieflage der Greensill Bank recherchieren konnte.
Greensill war längst nicht mehr im A Rating, wie das die vom Gemeinderat beschlossenen Anlagerichtlinien der Stadt fordern, sondern längst in Rating B.
Man fragt sich: „Wozu eigentlich kauft die Verwaltung auch noch den Rat eines sogenannten Finanzdienstleisters ein, wenn sie selbst das Rating der Bank problemlos nachschauen und im Internet längst die bedenklichen Kommentare zu dieser Bank lesen konnte?“
Wenn wir uns die Verzinsung dieser beiden Geldanlagen ansehen stellt sich die Frage was die Verantwortlichen dabei gedacht haben 3 Millionen. für 0,00-0,05 % Zins, überstürzt und ohne professionelle Recherche, in eine unsichere Bank anzulegen, um einen „Kleckersbetrag“ von Strafzinsen zu sparen.“ Das hätte die wenigen Tage um die Jahreswende bei 3 Millionen, wenn überhaupt einen Minuszins von nicht einmal 500 € ausgemacht. Es wäre dann Zeit genug gewesen sich in Ruhe mit dieser Anlagesituation auseinanderzusetzen.
Die Zinssituation stellt uns schon seit der letzten Finanzkrise 2008 vor Herausforderungen. Das kann aber doch keine Entschuldigung für überstürzte und unüberlegte Anlagengeschäfte sein. Der Bürgermeister rühmt sich mit Zinserträgen von 11.6 Millionen. seit dem Jahr 2000. Davon ist aber nur ein Minimum in seiner Zeit seit 2017 entstanden. Der allergrößte Teil wurde in Zeiten seines Vorgängers erwirtschaftet. Ja, eine 100 % Sicherheit gibt es nie. Die gab es aber in den vergangenen Jahrzehnten auch nie! Es gab aber Bürgermeister, die sich mit diesen Anlagegeschäften intensiv beschäftigt haben.
Die SPD Fraktion hat bereits am 13. März mit einem Schreiben an den Landrat die Rechtsaufsichtsbehörde um eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass das Geschehene transparent und gerecht aufgearbeitet wird.
Es ist auch das Recht des Gemeinderates vom Bürgermeister, eine aktuellen Stand der Liquidität und der Geldanlagen anzufordern; „Was ist wo – wieviel – bis wann – zu welchen Konditionen angelegt,“ Das haben wir bereits im Januar beantragt und mussten es später erneut anmahnen. In der dann erst spät vom Bürgermeister gelieferten Aufstellung hat, man höre und staune, die Greensill Bank gefehlt. D.h. der Bürgermeister hat den Gemeinderat hinters Licht geführt. Das ist unglaublich und fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in keiner Weise.
Wir müssen auch festhalten: Der Informationsfluss an die Bürgerinnen und Bürger verlief von Seiten der Verwaltung zu langsam. Am 16. März hat der Bürgermeister die erste Pressemitteilung rausgegeben. Bereits am 3. März war die Schließung der Greensill Bank öffentlich. Es gibt andere Beispiele, wie Information besser laufen kann. Und dann: Zuerst einen Schuldigen suchen und dann erst an die Öffentlichkeit gehen ist nicht die feine Art. Von einem Bürgermeister, der Chef der Verwaltung ist, erwarten wir hier etwas Anderes. Der Chef trägt immer die Verantwortung. Intern kann dann hinterfragt werden, wie es zu so einem fatalen Fehler kommen kann. Daraus können sich dann neue Arbeitsanweisungen oder verwaltungsinterne Richtlinien ergeben. Aber nicht die öffentliche Brandmarkung des Angestellten mit der geringsten Verantwortung.
Wie hoch sind die Kosten, des beauftragten Rechtsanwaltbüro, um eventuell noch an Teile der fehelenden Gelder zu kommen? Das wollen wir wissen.
Weitere Fragen auf die wir bisher keine Antwort erhalten haben:
Fazit:
3 Millionen schmerzen und werden der Stadt Hüfingen noch lange anhängen.
Es muss eine Lösung gefunden werden, wie in Zukunft so eine Misere möglichst nicht mehr vorkommt.
Ein Teil dieser Lösung werden überarbeitete Geldanlage-Richtlinien sein.
Wobei hier ganz klar ist: der Gemeinderat gibt die Richtlinien vor.
Der Gemeinderat wird und kann nicht in die innere Organisationshoheit des Bürgermeisters in der Verwaltung eingreifen. D.h. Hinweise wer innerhalb der Verwaltung was zu machen hat obliegt, nach der GemO, dem Bürgermeister als Chef der Verwaltung und nicht dem Gemeinderat.
Weder der Gemeinderat als Gremium, noch einzelne Verantwortliche gehören in die Richtlinien, die der Gemeinderat der Verwaltung als Arbeitsgrundlage gibt. Hier benötigen wir einen besseren, brauchbaren Entwurf.
Sowohl nach der Richtlinie von 2018 wie nach der Gemeindeordnung (GemO) liegt die Verantwortung automatisch mindestens beim Kämmerer. Er ist als Amtsleiter Vorgesetzter im Rechnungsamt zu dem auch die Kasse gehört. Das gilt insbesondere, wenn man weiß, dass der Hüfinger Kämmerer auf Vorschlag und Drängen von Bürgermeister Kollmeier höher bezahlt ist, als das in Gemeinden unserer Größenordnung üblich ist. Abgesehen davon kann und darf sich ein Bürgermeister in der Größenordnung von Hüfingen hier auch in der Sache nicht der Verantwortung entziehen. Bei Geldgeschäften in dieser Größenordnung muss sich der Bürgermeister, nach unserer Auffassung, auch um Details in der Sache kümmern. Das waren wir in der Vergangenheit anders gewohnt.
Und eines geht gar nicht: einen untergeordneten Angestellten öffentlich an den Pranger stellen. Da machen wir nicht mit!
Wenigstens ein bisschen Demut und mea culpa hätte man vom ersten Mann in der Stadt erwarten dürfen.
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION
Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.
Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.
Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.
Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?
Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.
Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.
Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,
Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch“. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.
Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.
Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.
Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.
Michael Steinemann
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vor wenigen Tagen haben wir Stadträte durch unseren Bürgermeister erfahren, dass die Stadt Hüfingen vor wenigen Monaten 3 Mio. EUR bei der in der Zwischenzeit insolventen Greensill Bank AG angelegt hat. Dieses öffentliche Geld scheint nun verloren zu sein. Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Hüfingen.
„Unsere Fraktion ist fassungslos, sprachlos und ziemlich sauer. Wir fordern die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde im Landratsamt auf, zu überprüfen, ob diese Geldanlagen ein Verstoß gegen die städtischen Anlagerichtlinien darstellen. Es ist das Geld unserer Bürgerinnen und Bürgern sowie unserer Unternehmen. Es geht um das Vertrauen in die Stadt, welches mit so einem spekulativen Handeln verloren geht. Des Bürgers Geld ist nämlich kein Spielgeld! Zum aktuellen Zeitpunkt, haben wir große Zweifel, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag ausgewogen war. Aus unserer Sicht wurde ebenso das Risiko nicht hinreichend gestreut. GREENSILL stand schon 2020 im Fokus der BaFin mit entsprechendem Rating. Es gab keinen Einbezug durch den Gemeinderat. Die langfristigen Konsequenzen dieses finanziellen Verlusts für unsere Stadt sind nicht in Worte zu fassen. Der Bürgermeister wird uns nun aufzeigen müssen, wie es dazu gekommen ist und, ob noch etwas zu retten ist.“
Ihre BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION
Pressemitteilung der Stadt Hüfingen vom 11. März 2021
Auch Hüfingen bangt um Einlage
Festgeld bei Greensill Bank – Bafin in Kritik – Kommune hat Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet
Die Stadt Hüfingen ist eine der in den Medien genannten 50 Kommunen, die Festgeld bei der Greensill Bank AG angelegt haben. Auch das Land Thüringen und verschiedene Rundfunkanstalten sollen dort Gelder angelegt haben. Über die Greensill Bank AG hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am vergangenen Mittwoch ein Zahlungsmoratorium verhängt. Dies bedeutet ein sofortiges Zahlungs- und Veräußerungsverbot.
„Es handelt sich um insgesamt drei Millionen Euro, aufgeteilt in zwei Festgeldanlagen – eine zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis April 2021, die andere zu 1,5 Millionen Euro von Januar bis Oktober 2021“, sagt Bürgermeister Michael Kollmeier. Der Grund für die Einlage dort seien die Zinsbedingungen gewesen. Die Stadt stand vor dem Dilemma, entweder bei den Hausbanken Negativzinsen bezahlen zu müssen oder keine bei der Greensill-Bank. Die Greensill-Bank habe als seriös gegolten, informiert der Bürgermeister. Die Bankenaufsicht Bafin hatte den Kommunen, etwa über die kommunalen Spitzenverbände, keinen Hinweis gegeben, mit dieser Bank keine Geschäfte mehr zu machen. Die Kommunen sind seit 2018 von der Einlagensicherung ausgeschlossen.
„Um das Risiko zu minimieren, haben wir das Geld der Kommune bei 13 verschiedenen deutschen Banken und Geldinstituten sowie drei verbundenen Organisationen angelegt. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es aber leider nicht“, betont Michael Kollmeier und fügt an: „Wir tun alles, um unser Geld zurückzubekommen. Noch ist offen, ob die Bank Insolvenz anmelden muss. Leider müssen wir damit rechnen, dass das Verfahren Jahre dauern wird“. Die Kommune hat den Gemeinderat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde informiert und wird einen juristischen Beistand einschalten.
Offener Brief von Martin Held am 08.03.2021
In Ihrer Antwort vom 19.02.2021 gehen Sie ja detailliert auf meine Fragen zur Konzessionsabgabe ein. Diese wird ja gemäß den Vorgabe bzw. Bestimmungen in der KAV in Bezug auf Wasser und Gas von der Stadt Hüfingen ordentlich umgesetzt.
Sie schreiben, dass für die Wärmelieferungen ebenfalls eine Konzessionsabgabe anfällt. Das ist nicht korrekt, Wärmelieferungen sind in der KAV nicht definiert und nicht spezifiziert.
Dies hat die Stadt Hüfingen erkannt und entsprechend einen Wegezoll für Wärmelieferungen in Mundelfingen erfunden. Ich habe im Preisblatt für die Versorgung mit Wärme der Stadt Hüfingen allerdings keinen Hinweis auf irgend eine Konzessionsabgabe gefunden.
Ich glaube nicht, dass hier alle Bürger in Bezug auf den Wegezoll gleich behandelt werden.
Die Stadt Hüfingen versteckt sich bei der Berechnung der KAV hinter dem Gesetzgeber. Aber, der Gesetzgeber hat noch keine KAV für Wärmelieferungen geschaffen.
Aber egal, ob nun Mundelfingen und Hüfingen gleiche Preise zahlen oder nicht, meiner Meinung nach ist der Wegezoll zu hoch.
In Großstädten wie z.B. Böblingen wird weniger abgerechnet als in Hüfingen. Für Gaslieferungen, also eine fossile Energie wird eine KAV von 0,0022€/KWh erhoben. Für die regenerative Nahwärme umgerechnet auf KWh wird € 0,048 berechnet.
Für mich heißt das, die Umstellung bei der Wärmeversorgung auf regenerative Medien wird von Land und Bund gefördert, von der Stadt Hüfingen aber bestraft.
Ihre Homepage:
Die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.
Diese Ziele sollte die Stadt haben aber und auch umsetzen. In Bezug auf die Nahwärme in Mundelfingen sind sie unglaubwürdig.
Fazit:
Die Einrichtung der sogenannten „Konzessionsabgabe“ war eine äußerst linke Tour der Fa. Zelsius und der Stadt Hüfingen. Die Abnehmer wurden erst nach 5 Jahren informiert, hatten also keine Möglichkeit zu protestieren bzw. entsprechend zu reagieren und alternative Energien wie z.B. Wärmepumpen einzusetzen.
Damit ordentlich abkassiert werden kann, wird die Abgabe nicht auf den Arbeitspreis in KWh erhoben sondern auf die Nettoabrechnungssumme, die auch den Grundpreis von 480 € beinhaltet.
Nun, ich denke die nächste Gemeinderatswahl ist die geeignete Plattform um die Gepflogenheiten der Stadt Hüfingen auch weiteren Mitbürgern mitzuteilen.
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 26.02.2021
Nach §38 (2) der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist die Niederschrift der Verhandlungen des Gemeinderats innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Unserer Ansicht nach ist dies keine Holschuld des Gemeinderates, für das sich die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums extra Urlaub zu nehmen haben. Auch ist es für Urkundspersonen nicht zumutbar die Niederschriften während der Sitzungen zu unterschreiben, wofür sie sich extra in eine gesonderte Ecke begeben müssen.
Deshalb haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen nachgefragt, wie es in anderen Gemeinden gehandhabt wird. Aufgefallen ist uns hierbei, dass es in den anderen Gemeinden ebenso gesehen wird, wie oben dargestellt. Die Gemeinde Königsfeld ist sicher ein leuchtendes Vorbild an Transparenz, dessen Niveau langfristig angestrebt werden sollte. In einem nächsten Schritt wollen wir zumindest die Stufe von Donaueschingen und St. Georgen erreichen.
Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Einsprüchen zu Fehlern in der Niederschrift. Über Einwendungen hat nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat zu entscheiden. Unserer Meinung nach sollten sachliche Fehler verbessert oder zumindest besprochen werden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, sollte dies nach dem Vorbild von Geisingen im Protokoll festgehalten werden.
Beschlussvorlage
Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:
1. Nach dem Vorbild von Donaueschingen ist über Mandatos das öffentliche Protokoll für die Mitglieder des Stadtrates abrufbar. Beide Niederschriften (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an die zwei Stadträte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Stadtrat raus.
2. Über Einwendungen wird mit den betreffenden Stadträten geredet. Wird keine Einigung erzielt, soll nach §38 Abs. 2 GemO der Gemeinderat entscheiden. Wird auch hier keine Einigung erzielt, wird dies im Protokoll ergänzt.

Offener Brief von Martin Held am 08.02.2021
Auf ihrer Homepage rühmt sich die Stadt Hüfingen:
– die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauches in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.
Seit 2016 nutzen viele Mundelfinger Bürger eine alternative Wärmeversorgung durch die angebotene Nahwärme. Grund hierfür war unter anderem auch das Umweltbewußtsein. Dass die Nahwärme derzeit im Vergleich zur nicht regenerativen Wärmeversorgung von den Kosten her etwas teurer oder in etwa gleich ist haben wir in Kauf genommen. Jetzt aber verteuert die Stadt Hüfingen durch eine Konzessionsabgabe vom 6 % pro KWh die Wärmeversorgung erheblich.
Ist das die Förderung der alternativen Energien ?
Es gibt hier noch einige Fragen, die ich gerne beantwortet hätte:
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen umgehend beantworten.
07.01.2021 von Frank Meckes
Ich möchte mich dem Thema der Kindergartenbetreuung widmen –
Seit einigen Monaten wird der Ausbau von Kindertagesstätten in unserer Gemeinde Hüfingen wieder stark thematisiert. Ich möchte an dieser Stelle gerne ein paar eigene Aspekte und Blickwinkel darstellen. Kinderbetreuungseinrichtungen sind wertvolle Orte, die fachlich fundiert eine hohe Qualität der Begleitung für Kinder unter 6 Jahren bieten.
Sie sind nicht einfach ein Ort, den Kinder mehrere Stunden am Tag besuchen – sie erleben dort Orte der Begegnung, des Lernens, sie wachsen miteinander und erfahren Freundschaften, angeleitet und begleitet durch Expertinnen und Experten, die unsere Kinder ein Stück Lebensweg begleiten. Die Art und Weise, wie die Diskussion meines Erachtens aktuell von politischer Seite geführt wird, läßt mehr und mehr den Eindruck entstehen, dass es bei den Überlegungen und Entscheidungen vorrangig um den „Raum“ in Zusammenhang mit dem örtlichen Standort geht. Doch wenn es so einfach wäre, gäbe es auch nicht so viel Diskussionsbedarf. Ist doch die Entscheidung, das Kind in die Obhut einer Betreuungseinrichtung zu geben maßgeblich für die weiteren Entwicklungsschritte. Eltern stellen sich viele Fragen vorab:
Ist mein Kind gut und liebevoll aufgehoben? Wird es bejahend betreut? Wie ist die Ausgestaltung der Räume und das Platzangebot? Wie gestalten sich die Konzepte und Angebote? Wie sind die Betreuungszeiten? Wie flexibel und transparent ist die Einrichtung? Diese und noch mehr Fragen beschäftigen Eltern, die Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen. Ob das Kind nun 1 Jahr ist oder 3.
Hüfingen hat mit allen 6 Ortsteilen ein prognostiziertes Platzproblem zur Betreuung der unter und über 3jährigen. Diese Prognose ist nicht neu, weißt doch der Schwarzwald-Baar-Kreis seit einigen Jahren wieder einen verstärkten Zuwachs an Neugeborenen auf. Höher als im Landesdurchschnitt. Dies ist prima. Doch lässt es aufhorchen, dass Hüfingen in den letzten zwei Jahren Kinderbetreuungseinrichtungen auch geschlossen hat.

So wurde der Kindergarten St. Maria nach 90 Jahren in Hausen vor Wald geschlossen. Nach Aussage des Bürgermeisters bei der 1. Gmond im Januar 2020, um die Schellenberger-Schule zu stärken und hier für die Nachmittagsbetreuung neue Räume zu schaffen. Geschafft wurde allerdings augenscheinlich nichts, nun ja kaum etwas. Eilig sollen im Dezember noch die Räumlichkeiten gestrichen worden sein. Von einem Konzept zur Nutzung der „alten Kindergartenräume“ habe ich jedoch auch als Elternbeiratsvorsitzendem der Schellenberger Schule 2019/2020 nichts mitbekommen. Auch auf Nachfragen bei Ortschaftsräten ist hier eigentlich nichts passiert. Da stellt sich mir tatsächlich die Frage: Warum wurde die Einrichtung St. Maria geschlossen? Warum hat man die Eltern des Ortsteils Hausen vor Wald gezwungen, die Einrichtung zu wechseln, weil man das Angebot vor Ort entzogen hat? Und vor allem wundert folgendes: Während zum 1.9.2019 St. Maria geschlossen wurde, erschien am 17.12.2019 bereits der erste Artikel in der Zeitung, wo über Mehrbedarf an Kinderbetreuungsplätzen gesprochen wurde. Keine 3 Monate später. Im Übrigen hätte die Schellenberger Schule die zusätzlichen Raumkapazitäten während der ersten Pandemiephase gut gebrauchen können, wären die Räume tatsächlich mit einem ernsthaften Konzept für die Schule hinterlegt gewesen. Schaue ich in die Zukunft, stellt sich hier die erste Möglichkeit dar, recht schnell und ohne massiv Geld investieren zu müssen, bestandene und solide Raumkonzepte für Kindergartenkinder zu nutzen. Familienfreundlich und vor Ort. Und sogar schon neu gestrichen.
Auch verwunderlich ist, dass der Kindergarten St. Silvester in Sumpfohren, der zwar zu einer reinen Unter-3jährigen-Einrichtung für über 60.000 Euro umgebaut wurde, auch hätte bestehen bleiben können. Auch dieser wurde zum 1.9.2019 aufgegeben. Ein Kindergarten der durch Elterninitiative entstand und mit Leben gefüllt war. Mir ist bekannt, dass bereits im Frühjahr 2019, als der Kindergarten St. Silvester zur Umwandlung/Auflösung anstand, dem Bürgermeister ein Konzept für einen Bauerhofkindergarten vorgestellt wurde. Auch soll die Ortsvorsteherin das Konzept befürwortet haben. Jedoch wurde das Konzept nicht weiter bedacht und verschwand – hoffentlich – mindestens nur in einer Schublade. Sprechen wir also heute von der Errichtung eines Waldkindergartens, lag der Stadt bereits ein artverwandtes Konzept bereits im Frühjahr 2019 vor.
Eines bleibt bei den ersten zwei Standorten jedoch unbestritten und ist mir wichtig zu unterstreichen: Die neue Kindertagesstätte St. Georg in Behla hat im ersten Jahr Ihres Bestehens überzeugt und hat sich meines Erachtens großartig etabliert. In Konzeption, mit motivierten und kreativen Mitarbeiterinnen sowie im Zusammenspiel mit der Elternschaft. Auch in der wirklich für alle schwierigen Phase der Pandemie ab Frühjahr 2020.
Heute hört man vielerlei Wirrwarr über Standorte oder Möglichkeiten. Wie so oft wird wenig konkretisiert an die Öffentlichkeit gegeben. Daher komme ich nun zu dem, was man hört: Es ist zum einen von einem Kindergarten im Baugebiet Hohen II die Rede. Ein Neubau soll es dort sein. Doch wo? Plant man nicht ein Wohngebiet nach den Bedürfnissen der neuansiedelnden – meist jungen – Familien. Ist es da nicht sinnvoll, einen Kindergarten zentral zu positionieren. Hier scheint es gerade umgekehrt zu sein. Da geht es nach dem Bedarf, der „plötzlich“ auftritt und dann muss irgendein Raum dafür herhalten. Vergleiche ich jedoch die Anzahl der Bauflächen mit den geplanten Bauflächen der weiteren 5 Teilorte, so sehe ich zumindest hier ein Ungleichgewicht zu Gunsten einer Lösung in den Teilorten . Auch muss man bedenken, dass ein Kindergartenneubau nicht gerade ein kostengünstiges Vorhaben darstellt. So hat Bad Dürrheim für seinen Kindergarten-Neubau gute 4 Millionen Euro investiert (davon ca. 1 Millionen aus Zuschüssen von Land und Stadt). Dieser ist zwar groß geplant mit insgesamt 6 Gruppen, aber mal eine finanzielle Orientierung. Der Umbau der Kindertageseinrichtung in Behla von der ehemaligen Grundschule zum Kindergarten mit drei Gruppen hat mindestens 1,3 Millionen Euro gekostet. So können wir bei einem Kindergartenneubau von mindestens 2 bis 2,5 Millionen Euro ausgehen.
Als weitere Option hört man über die Aufstockung des Gebäudes der Einrichtung St. Verena in der Friedensstraße. Also, das Aufsetzen eines Stockwerks auf das bestehende Gebäude. Die Frage stellt sich dabei, welche Art der Einrichtung wir für unsere Kinder sehen. Eine Art „Aufbewahrungsstätte“ mit 200 Kindern und mehr oder ein Ort zwischen Lernen dürfen, Natur, Rückzugsmöglichkeiten, persönliche Begegnungen und Geborgenheit, der individuelle Begleitung ermöglicht? Denn irgendwann kommt jede pädagogische Konzeption auch an ihre Belastungsgrenze. Ich gebe dabei zu bedenken, dass in St. Verena in den letzten Jahren einige bauliche Erweiterung stattgefunden haben. Mehr Raum für Erweiterung sehe ich hier auch konzeptionell nicht. Das Investitionsvolumen lag dabei bei über 1 Mio. Euro . Zwei Krippengruppenräume sind entstanden und eine Mensa. Räume, die dem heutigen Standard entsprechen.
Betrachten wir nun die Bedarfsplanung, so lassen sich die derzeitigen Steigerungen über die noch freien Plätze in Fürstenberg und Behla abdecken. Und ja. Es entsteht für Eltern der Aufwand, die Kinder über eine Kurzstrecke fahren zu müssen. So wie es die Eltern der Ortsteile auch seit dem 1.9.2019 verstärkt machen. Hier wurde, um auch dies nochmals mit Nachdruck anzumerken, von den Eltern der Teilorte vorausgesetzt, dass Sie zur Betreuung in einer guten Einrichtung auch mal ein Stück fahren müssen. Auch dies ist von Eltern im Ortsteil Kernstadt zu erwarten. Eine Wiedereröffnung von St. Maria wäre eine Möglichkeit, kostengünstig vorhandene Räume zu nutzen (diese wären ja, wie bereits erwähnt, jetzt sogar gestrichen und auch die WC sind noch kindgerecht verbaut).
Verwunderlich ist auch, als beim Neuaufbau der Schule in Hüfingen niemand an einen erweiterten Bildungscampus mit Kindergarten gedacht hatte. Das wäre ein schlüssiges, zukunftsfähiges und in sich aufbauendes System gewesen. Mit Möglichkeiten der Vorschulbetreuung und Konzepten, die eine Weiterführung in das heutige Schulsystem an vielen Stellen vereinfacht hätten. Bei einem Investitionsvolumen in der Lucian-Reich-Schule von über 19 Millionen Euro in den letzten überschaubaren Jahren ein durchaus von den Planer zu berücksichtigender Aspekt in der Betrachtung. Leider versäumt. Gerade an diesem Standort auch für die neuen Anwohner auf Hohen II ein durchaus guter Ort mit ausreichend Parkplätzen, (Schwimmbad) und Sportanlagen. Und eine Nutzung von Räumen bei Reduzierung der Bedarfszahlen durch die Schule nutzbar.
Auch an dieser Stelle frage ich mich nach der Konzeption und der Kompetenz, die in die planerischen Systeme einfließen, wenn wir von Betreuung und Bildung, Familienfreundlichkeit und Attraktivität des Standortes sprechen. Da hilft es auch mal, die vor Ort befindlichen Systeme, Träger und Betroffenen auf Augenhöhe ins Boot zu nehmen. Denn es gilt auch im kommunalen System. Lieber am Anfang mehr Geld in die Hand zu nehmen, als alle paar Jahre die gleichen Aufgaben mit hohen Beträgen neu denken zu müssen.
Sinnvoll wäre auf jeden Fall, mal eine Konzeption aufstellen zu lassen, welche die Prognosen gesellschaftlicher Entwicklungen der nächsten 10 bis 15 Jahre im Blick hat. Es erweckt immer wieder den Eindruck, dass man von den Bedarfen jährlich überrascht wird.
Auch eine Konzeptausschreibung in der Trägerlandschaft, gerne auch landesweit, könnte neue Erkenntnisse, Konzepte oder Partner bringen. Wissen doch die Träger mit ausgebildeten Expertinnen von Kindereinrichtungen am besten, wie Kindergarten funktioniert und wo Synergiebrücken entstehen. Und nur als Gedankenansatz: Neben den Kirchen gibt es auch zahlreiche freie Träger, die sich auf Ausschreibungen beteiligen würden, Ideen haben, eltern- und in erster Linie kindgerechte Angebote entwickeln können.
Aufgrund der – in der Presse erwähnten – angespannten finanziellen Lage Hüfingens bei der Reduzierung der Rücklagen des Kommunalhaushalts, vielleicht eine Option, bevor über waghalsige ungriffige Konzepte geredet wird, die nicht langfristig tragfähig sind. Am Ende möchte ich gerne noch einen Hinweis geben: Wir Elternvertreter sind bestimmt die Letzten, die sich eines ernstgemeinten Dialogs bei der Weiterentwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen entziehen würden. Man muss uns nur ansprechen.