Vitale Dörfer brauchen junge Familien

20.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher Initiative 125

Einladung zur Informationsveranstaltung am Freitag, 24.01.2020 um 20 Uhr im Gasthaus Kranz in Behla.

Vitale Dörfer können in Zeiten von Urbanisierung und Alterung der Bevölkerung nur dann vital bleiben, wenn sie es schaffen, jungen Familien ein attraktives Zuhause zu bieten. Den Verzicht auf die Infrastruktur einer Stadt muss das vitale Dorf ausgleichen durch ein stärkeres Miteinander in der Nachbarschaft, in den Vereinen, im Zusammenspiel zwischen alt und jung und natürlich durch günstige Bauangebote. Wo dies nicht gelingt, ziehen Junge weg, Kindergärten und Schulen auf dem Land bleiben auf der Strecke und das Dorf verödet.

Vitale Dörfer brauchen überzeugende Argumente für jungen Familien, dort zu bleiben bzw. sich anzusiedeln. Weil Bauen in Städten für viele unerschwinglich geworden ist und junge Familien weiterhin den Traum vom Eigenheim haben, muss das Dorf hier punkten. Bauen auf dem Dorf ist also wichtiger denn je und wir wollen mit Ihnen diskutieren über:

  1. Ausweis von Baugrundstücken in der näheren Region
  2. Marktpreisvergleich über die Bauplätze in den Ortsteilen von Bad Dürrheim, Blumberg, Bonndorf, Bräunlingen, Donaueschingen, Geisingen, Hüfingen, Löffingen und Wutach
  3. Schließung von Baulücken und Leerständen in den Dörfern
  4. Erwerb von Altbestand und Abbau gesetzlicher Hürden beim Umbau
  5. Wettbewerb der Dörfer untereinander
    Hohe Preisunterscheide zwischen den Dörfern fördern die Abwanderung in „günstige Dörfer“ zu Lasten der teueren.

Wir haben viel Information für Sie und freuen uns auf das Gespräch.

Ihre Initiative 125

Initiative 125: Status und nächste Schritte

03.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher INITIATIVE 125

Liebe Gemeinderäte, liebe Stadt Hüfingen,

die Stadt Hüfingen kann stolz sein auf ihre mündigen Bürger(innen): in nur drei Tagen konnte die überparteiliche „Initiative 125“ über 320 Hüfinger(innen) gewinnen für das Begehren nach Transparenz und für die Forderung nach fairen Bauplatzpreisen. 

Begehren nach Transparenz: 329 Unterstützer (Stand 31.12.19)
Wir begehren von der Stadt Hüfingen Preis- und Kostentransparenz, da die Preisgestaltungen für Leistungen der Stadt durch den Bürger schwer nachvollziehbar sind. Wollen Sie als Hüfinger Bürger(in) diese Transparenz für alle Leistungen der Stadt, die Sie bezahlen müssen?

Forderung für faire Bauplatzpreise: 322 Unterstützer (Stand 31.12.19)
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Forderung der „Initiative 125“ an die Stadt Hüfingen, für Baugrundstücke in den Ortsteilen Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Mundelfingen und Sumpfohren im Jahr 2020 maximal 125 Euro je QM zu verlangen und zukünftige Preissteigerungen den Bauherren zu begründen und nachzuweisen.

Die Zielsetzung der „Initiative 125“ (gegründet im Dezember 2019): 
Damit die Hüfinger Ortsteile familienfreundlich bleiben, fordert die „Initiative 125“ von der Stadt Hüfingen, den von ihr in den Ortsteilen geforderten Bauplatzpreis auf maximal 125€/qm zu begrenzen. Zudem wollen wir Preis- und Kostentransparenz von Stadtverwaltung und Gemeinderat.

Aus Hausen vor Wald haben sich seit Neujahr 20 weitere Unterstützer für „Transparenz in Hüfingen“ und 23 weitere Unterstützer für „faire Bauplatzpreise“ angeschlossen.

Ziel dieses Schreibens

Aufgrund der intransparenten Vorgänge um die Bepreisung der Bauplätze und das Fehlen von Informationen zu kalkulierten und nachkalkulierten Kosten müssen wir befürchten, dass die derzeitige diffuse Informationslage zu weiteren Verwirrungen, Mutmaßungen und Fehlinterpretationen führt. Um dies zu vermeiden, erklären wir nachfolgend unsere Position zu Punkten, die unklar oder missverständlich sein könnten.

1. Silvester-Versammlung in Mundelfingen

Vor, während und nach der Silvester-Versammlung in Hüfingen wurden Argumente, Meinungen und Zahlen ausgetauscht. Deren Wahrheitsgehalt kann man erst prüfen, wenn die Gemeinde ihre Geheimniskrämerei beendet, denn zum großen Erstaunen mussten alle Versammlungsteilnehmer feststellen, dass selbst der Gemeinderat aufgrund fehlender Information nicht viel besser informiert war als wir selbst. Wir begrüßen daher die Ankündigung der Stadt, am 09.01.2020 zumindest dem Gemeinderat nachträglich die interne Kalkulation offen zu legen. Diesem ersten kleinen Schritt müssen weitere Transparenzschritte folgen, damit in Zukunft auch der(die) Bürger(in) Bescheid weiß.

2. Wie kommen wir bei 125 Euro auf 40% Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten?

Weil offizielle Zahlen der Stadt für uns nicht zugänglich waren und es weiterhin nicht sind, suchten wir das direkte Gespräch mit Gemeinderäten. Ein Betrag, den wir mittlerweile mehrfach verbal bestätigt bekamen, ist 116 Euro. Demnach ging die Stadtverwaltung von Selbstkosten in Höhe von 116 Euro je Quadratmeter aus, so dass bei einem Verkaufspreis in Höhe der Selbstkosten von 116 Euro weder Gewinn noch Verlust für die Stadt enstünde. In Folge machte nach unserer Kenntnis ein erster Preivorschlag von 125 Euro die Runde, bei dem die Stadt demnach einen Gewinn von 9 Euro je Quadratmeter erzielen würde. Bei den Einstandskosten der Stadt in Höhe von ca. 23 Euro (diesen Marktpreis bezahlte die Stadt tatsächlich) sind 9 Euro circa 40% Gewinnaufschlag auf die 23 Euro. Natürlich gehen wir davon aus, dass Fremdkosten für die Stadt wie die Kosten für die Erschließung ohne Aufschlag an den Bauherrn durchgereicht werden. Diese Einfachrechnung kann selbstverständlich nur zur Plausibilisierung der Verkaufspreisfindung der Stadt Hüfingen dienen, aber eine detailliertere Rechnung ist uns derzeit leider nicht möglich, da die Stadt ihre Kalkulation vor ihren Bürgern geheim hält.

Dennoch bestätigen die Marktpreise im Umland, dass wir mit unserer Einfachrechnung tendentiell richtig liegen, nämlich dass man mit 125 Euro Verkaufspreis einen sehr guten Gewinn erzielen kann, denn sicher legen andere Gemeinden auch nicht drauf:

a. Aasen, 115 Euro Verkaufspreis

b. Löffinger Ortsteile, 105 Euro max. Verkaufspreis

c. Schwenningen (Heuberg), 93 Euro Verkaufspreis

3. Wie wichtig ist die Kalkulation für den QM-Verkaufspreis?

Nach eingehendem Studium der Sachlage (z.B. Baugesetzbuch § 196 Bodenrichtwerte; § 92 Gemeindeordnung Baden-Württemberg; Wert/Wertermittlung eines Grundstücks, Kaufpreissammlungen, etc. (Serviceportal Baden-Württemberg); Landtag Baden-Württemberg 08.06.2018: Antwort auf die kleine Anfrage zur Möglichkeit der Abweichung vom Bodenrichtwert beim Verkauf von kommunalen Baugrundstücken: Drucksache 16 / 4222) ist klar: 

Grundstücke dürfen von der öffentlichen Hand (also der Stadt Hüfingen) nur zum Zeit- bzw. Verkehrswert („voller Wert“), also dem Marktpreis, veräußert werden. Der Anschaffungswert spielt eine untergeordnete Rolle. 

Die Hüfinger Kalkulation kann demnach nicht zur Ermittlung des Verkaufspreises herangezogen werden. Als Planungs- und Kontrollinstrument ist sie aber dennoch wichtig und zwar zur Kostenplanung des Anschaffungswerts (Vorkalkulation) sowie zur Kostenkontrolle (mitlaufende und Nach-Kalkulation). Sie wäre deshalb ein wichtiges Instrument für den Gemeinderat gewesen, Kostenpositionen schon vor Baubeginn zu hinterfragen und etwaige Abweichungen frühzeitig zu korrigieren. Dafür ist es jetzt natürlich zu spät. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt Hüfingen nicht kostenbewusst genug gebaut hat, damit die Kosten unterhalb des Marktpreises bleiben, dann muss natürlich die Stadt für etwaige Mehrkosten aufkommen und nicht der Bauherr. Marktgerechte Bepreisung bedeutet, dass der Bauherr den fairen Marktpreis bezahlen muss, nicht mehr und auch nicht weniger. Die Kalkulation ist hierfür nicht ausschlaggebend. Was also ist marktgerecht für Baugrundstückpreise in Mundelfingen?

4. VORSICHT vor unangemessenen Marktpreis-Beispielen

Wir wissen nicht, welche Informationen dem Gemeinderat seitens der Stadt zur Ermittlung des angemessenen Marktpreises vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wurden oder wie der Gemeinderat sich sonst informiert. Allerdings müssen wir nach zahlreichen Gesprächen mit Gemeinderäten befürchten, dass die vorgelegte Information selektiv und irreführend ist. Wir wurden mehrfach mit zum Teil haarsträubenden Beispielen konfrontiert, die man uns als Marktpreis schmackhaft machen wollte. Leider muss dem neutralen Beobachter mittlerweile der Verdacht aufkommen, dass es hier nur darum geht, irgendwie die für Mundelfingen völlig überzogenen 149 Euro zu rechtfertigen, egal wie unangemessen die Beispiele im Einzelnen auch sein mögen. 

Jedenfalls wurden wir mit Beispielen wie diesen konfrontiert:

Herzogenweiler – 143 Euro
Unsere Stellungnahme: Herzogenweiler ist mit 7km Entfernung direkter Vorort der 85.000 Einwohner-Stadt Villingen-Schwenningen (VS), unserem Oberzentrum. Selbstverständlich sind in einer solchen Lage die Preise höher. Außerdem wird beim reinen Preisvergleich verschwiegen, dass die Stadt VS 40 Euro für unerschlossenes Bauland berappen muss, Hüfingen nur 23 Euro. Dies ist ein klarer Beweis dafür, dass hier andere Marktpreise herrschen als in Mundelfingen. Diese Information ist offen und man kann sie in der Presse nachlesen.

Brigachtal – 170 Euro
Unsere Stellungnahme: Brigachtal ist ebenfalls direkter Vorort der 85.000 Einwohner-Stadt Villingen-Schwenningen und hat als eigenständige Gemeinde selbst über 5.000 Einwohner. Brigachtal hat nicht nur beste Infrastruktur sondern auch sehr gute Bahnverbindungen. Wie bitte soll dieses Beispiel für einen Vergleich mit Mundelfingen taugen?

Immowelt – 177 Euro
Mit Nennung von Immowelt schießt man nun wirklich den Vogel ab. Immowelt darf man schon aus Gründen der Seriosität nicht als Quelle in Betracht ziehen. Immowelt agiert nach BILD-Manier (BILD und Immowelt gehören beide zu Axel Springer), je schriller desto besser. Wer Preise aus einem solchen Portal als Marktpreise argumentieren will, kennt den Markt nicht und handelt zumindest fahrlässig. Wie Immowelt von seriösen Dritten bewertet wird, lesen Sie am besten selbst.

„Bei über 95 % davon handelt es sich um Betrugsangebote“
„Gehört angezeigt!“
„Dieses Portal ist unglaublich schlecht.“
„Ich bin seit 20 Jahren Makler und habe mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit der Immowelt sowohl im Paketvertrag mit Zusagen im Vertrag, die nicht gehalten wurden als auch mit Hakern und Fakes über Immowelt Absender gemacht.“
„Immowelt ist voll mit Fake Wohnungen.“
„Blanke Verarschung der potentiellen Kunden“
„Unseriös, unverschämt und pure Abzocke“
„Großer „schein“ und nichts dahinter ! Nie wieder !“
„Absolut mangelhaft“

Hier werden Sie weitere interessante Erfahrungsberichte finden.

Die Bewertungsplattform Trustpilot ist Marktführer für die Bewertung von Portalen.

Immer wieder genannt wird auch die Stadt Bräunlingen mit ihrer Preisgestaltung. Wie hinlänglich bekannt ist, kann man ganz generell Preise in den Ortschaften nicht mit Preisen in der Stadt vergleichen. Sonst läge DS-Aasen nicht bei einem Marktpreis von 115 Euro sondern in der Nähe von 240 Euro wie in DS-Stadt (Konversionsgelände). Einzig das Beispiel der Bräunlinger Gemeinde Waldhausen kann man heranziehen, aber selbst dort liegen die geforderten Preise laut Webseite der Stadt Bräunlingen bei „nur“ 129 Euro bzw. 139 Euro.

5. Anwendung geltender Gesetze und Verordnungen

Wir fordern Gemeinderat und Stadt Hüfingen nachdrücklich auf, endlich die geltenden Gesetze und Verordnungen anzuwenden (insbesondere das Baugesetzbuch § 196 Bodenrichtwerte oder § 92 Gemeindeordnung Baden-Württemberg) und zwar durchgängig und nicht nur, wenn dies vorteilhaft ist für die Durchsetzung des eigenen Wunschpreises. 

Liebe Gemeinderäte, bitte holen Sie fachlichen Rat ein von neutraler Stelle, deren Ziel es nicht sein darf, nachträglich den grundfalschen 149-er Beschluss zu rechtfertigen oder sogar zu legitimieren. Und bitte informieren Sie sich selbst, z.B. über Bodenrichtwerte, die in der Sitzung in Mundelfingen des öfteren erwähnt wurden. Sie müssen das Thema grundsätzlich, transparent und fair und selbstverständlich unter Anwendung geltenden Rechts neu aufgreifen und lösen; und nicht nur, um die aktuelle Woge der Entrüstung der Hüfinger Bürger(innen) zu glätten.

Um Bodenpreise fair und vergleichbar zu machen, hat der Gesetzgeber Bodenrichtwerte eingeführt. Die Gemeinde Geisingen schreibt auf Ihrer Internetseite: Die Bodenrichtwerte dienen als Vergleichswerte und sollen ein Bild von den am Markt vorherrschenden Tendenzen geben.“ Der Gesetzgeber entzieht Gemeinden damit die Möglichkeit, Preise nach eigenem Gusto (z.B. 149 oder 139) durchzusetzen. Der Bodenrichtwert wird im regelmäßigen Turnus von einem Gutachterausschuss für jede Kategorie von Grundstücken festgelegt und dies detailliert für jedes einzelne Gebiet bzw. Neubaugebiet einer Gemeinde und ihrer Ortsteile. Von diesem Bodenrichtwert kann der Verkaufspreis zwar abweichen, aber der Bodenrichtwert schafft erst einmal eine seriöse Basis, von der man ausgehen kann.

Folgende Bodenrichtwerte gelten für Mundelfingen (Quelle Stadt Hüfingen).

Im Donaueschinger Ortsteil Aasen gelten höhere Bodenrichtwerte als in Mundelfingen, die offensichtlich durch die Nähe zur Stadt Donaueschingen und die sehr gute Aasener Infrastruktur begünstigt werden. Tendenziell kann der Bauherr in Aasen daher einen höheren Baugrundpreis erwarten als der Bauherr in Mundelfingen. Der Preis in Aasen liegt für neue Baugrundstücke aktuell bei 115 Euro/qm.

Quelle: Stadt Donaueschingen, Bodenrichtwerte 

Einige Gemeinden wie die Stadt Geisingen informieren den Bürger auf ihrer Webseite über Bodenrichtwerte. Wenn Sie dort den Link klicken, haben Sie direkten Zugang zur interaktiven Karte für Bodenrichtwerte für die Stadt Geisingen und deren Ortsteile. Das Beispiel Leipferdingen zeigt, dass sich Mundelfingen auf ähnlichem Bodenpreisniveau bewegt. Auch Leipferdingen baut gerade und die Preise für Baugrundstücke lassen sich bestimmt einfach in Erfahrung bringen.

Quelle: Stadt Geisingen, Bodenrichtwerte (interaktive Bodenpreiskarte) 

Welcher Marktpreis gilt also für Mundelfingen, wo im Jahr 2019 Marktpreise von 98 Euro und 102 bezahlt wurden? 

Das Ziel der „Initiative 125“ ist es, jeglicher Preistreiberei entgegenzuwirken (auch derjenigen der öffentlichen Hand) und sicherzustellen, dass die Stadt Hüfingen sich mit einem fairen Marktpreis zufrieden gibt. Fair heißt „maximal 125 Euro/qm“. Der Preis kann also durchaus unter 125 Euro liegen. Sie sehen anhand von aktuellen Marktpreisen wie 115 Euro in Aasen wie fair und marktkonform dieses Ziel ist. Die Ortsteile von Löffingen oder Blumberg liegen sogar unterhalb der Aasener Verkaufspreise von 115 Euro. Für Bonndorf gilt dasselbe.

6. Ermittlung des fairen Marktpreises für Mundelfingen

Anstatt x-beliebige Beispiele in den Ring zu werfen, bestehen wir auf einem fairen und systematischen Ansatz wie folgt: im Radius von 25km um Mundelfingen (s.u) werden die aktuellen Marktpreise für Ortsteile der betreffenden Gemeinden in Erfahrung gebracht: 

  • Bonndorf
  • Blumberg
  • Bräunlingen
  • Donaueschingen
  • Geisingen
  • Löffingen
  • Wutach
Bild: 25km-Radius um Mundelfingen

Um Verzerrungen durch einzelne (besonders billige oder besonders teure) Bauplätze zu verhindern, werden die Marktpreise gewichtet mit der Anzahl der jeweils angebotenen Bauplätze. Ein Baugebiet mit 10 Bauplätzen erhält somit die 10-fache Gewichtung gegenüber einem einzelnen Bauplatz. Dieses Verfahren ist fair und schnell und einfach umsetzbar. 

So erhält man in kürzester Zeit und mit überschaubarem Aufwand ein klares, neutrales Bild über die tatsächliche Marktpreis-Lage in der für Mundelfingen relevanten Umgebung. 

7. Umsetzung des fair ermittelten Marktpreises angesichts der Beschlusslage „149“

Durch den 149-er-Beschluss des Hüfinger Gemeinderates vom Oktober 2019 wurden Fakten geschaffen, ohne dass hierfür eine Informationsgrundlage bestand. Sollte man diesen Beschluss nicht zeitnah revidieren können, empfiehlt sich die Korrektur durch einen weiteren Beschluss. Für die Korrektur der Beschlusslage „149“ eignet sich ein Preisnachlass-System, das die Beschlusslage „149“ respektiert und zugleich den fair ermittelten Marktpreis (Abschnitt 6) etabliert. Im nachfolgenden Beispiel unterstellen wir den Marktpreis von Aasen in Höhe von 115 Euro. Sollte für Mundelfingen ein anderer Marktpreis ermittelt werden, muss man nur die %-Sätze entsprechend anpassen:

Zielpreis 149 Euro (gemäß Gemeinderatsbeschluss 10/2019)

Preisnachlässe für die Jahre (%) -> Bauplatzpreis/qm: 

2020: 23% -> 114,73 Euro (aufgerundet: 115,00 Euro)

2021: 21% -> 117,71 Euro

2022: 19% -> 120,69 Euro

2023: 17% -> 123,67 Euro

2024: 15% -> 126,65 Euro

2025: 13% -> 129,63 Euro

2026: 11% -> 132,61 Euro

2027: 9% -> 135,59 Euro

2028: 7% -> 138,57 Euro

2029: 5% -> 141,55 Euro

2030: 3% -> 144,53 Euro

2031: 1% -> 147,51 Euro

2032: 0% -> 149,00 Euro

Vorteile für alle Beteiligten wären:

  • Respektierung der Beschlusslage
    -> nur weiterer Beschluss erforderlich
  • Planbarkeit für die Stadt Hüfingen und die Bauherren durch Indexierung für die Folgejahre
  • Anreiz früher zu bauen führt zu früherem Geldfluss an die Stadt 

8. Abweichung im Sonderfall „finanzielle Notlage der Stadt Hüfingen“

In begründeten Sonderfällen dürfen Gemeinden vom Verkehrswert (Marktpreis) abweichen, wie dies in der Anwort des zuständigen Ministeriums im Landtag Baden-Württemberg mit Datum 08.06.2018 ausgeführt wird (Antwort auf die kleine Anfrage zur Möglichkeit der Abweichung vom Bodenrichtwert beim Verkauf von kommunalen Baugrundstücken: Drucksache 16 / 4222).

Mit Besorgnis nehmen wir daher zur Kenntnis, dass Stadtverwaltung und Gemeinderäte in schöner Regelmäßigkeit die finanzielle Situation von Hüfingen als gewerbesteuer- und als generell finanz-schwach beklagen. Sollte es tatsächlich eine finanzielle Notsituation in Hüfingen geben, so fordern wir Sie auf, Ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen und die Bürger umgehend und umfassend über die finanzielle Notlage der Stadt zu informieren und falls erforderlich Sanierungsschritte vorzuschlagen.  Aufgrund der bestehenden Intransparenz kann sich der Bürger leider kein verlässliches Bild über die Stadtfinanzen machen, denn der beklagten Finanzschwäche auf der einen Seite widerspricht die stetig steigende Rücklage in Millionenhöhe auf der anderen Seite. Der mündige Bürger wird hier verwirrt zurückgelassen. Er sollte sich aber kein schlechtes Gewissen machen, denn 15% seiner Lohn- und Einkommenssteuer gehen nach Maßgabe eines Bundesgesetzes (Art. 106 GG) ins Stadtsäckel seiner Gemeinde. Allein dieses Beispiel zeigt wie wichtig es ist, dass Sie in Zukunft endlich Transparenz schaffen. 

9. Nächste Schritte

Wir erwarten vom Gemeinderat und der Stadt Hüfingen eine Revision oder Korrektur des „149 Beschlusses“ auf Basis des fair ermittelten Marktpreises noch im Januar 2020. Dann war dies einfach nur ein bedauerlicher Fehler, wie er überall passiert und wir müssen entsprechende Lehren daraus ziehen. Verantwortungslos und für uns nicht tolerierbar wäre es allerdings, eine Lösung weiterhin auf die lange Bank zu schieben oder gar den unfairen und rechtlich nicht haltbaren 149-er Beschluss weiter zu verteidigen. Wir unterstützen gerne und natürlich kostenlos bei der Lösungsfindung.

Selbstverständlich erwarten wir von der Verwaltung, dass in dieser schwebenden Situation nicht der Versuch unternommen wird, Druck auf die potentiellen Käufer auszuüben, z.B. duch die Anberaumung von Notarterminen. 

Davon unabhängig bleibt unser Ruf nach Transparenz ein zentrales Anliegen aller Hüfinger Bürger(innen), dem wir weiter Gehör verschaffen werden. Lassen Sie uns also dieses 149er-Kapitel zügig abschließen und gemeinsam die Aufgaben der Zukunft in Angriff nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

INITIATIVE 125

Leitungsteam

Simon Friedrich, Kurt Kammerer, Gregor Mäder, Daniel Schwarz, Patrick Späth

Das 149-Euro Missverständnis

27.12.2019 von Kurt Kammerer, Sprecher INITIATIVE 125

Offener Brief an die Gemeinderäte und die Stadtverwaltung.

Liebe Gemeinderäte, liebe Stadt Hüfingen,

in der vergangenen Woche haben uns, die „Initiative 125“, viele Zuschriften erreicht, vor allem aus Hüfingen aber auch aus Donaueschingen, Blumberg und Wutach, wo man sich für den „149-Euro Fall“ zu interessieren beginnt. Auch das Gespräch mit vielen Hüfingern brachte wichtige Erkenntnisse. Die Situation lässt sich jetzt in einer einzigen Frage an Sie zusammenfassen:

Hätten Sie nicht auch für 125 Euro gestimmt, wenn Sie gewusst hätten, dass 125 Euro schon einen Gewinnaufschlag für die Gemeinde in Höhe von 40% auf die Selbstkosten beinhalten?“ 

Zum 149-Euro Fehler konnte es aus unserer Sicht nur durch ein Missverständnis kommen: 

  1. Die Stadtverwaltung sagte „wir brauchen 125“ und bei den Gemeinderäten kam offenbar an, dass es sich bei 125 Euro um die Selbstkosten handelt. Und nur weil kein einziger Gemeinderat je die Kalkulation mit deren Grundlagen gesehen hat, konnte es zum folgenschweren 149-er Fehler kommen.
  2. Der Stadtkämmerer wiederum hat als vorsichtiger Kaufmann zukünftige Kosten hoch und zukünftige Erlöse niedrig angesetzt und 125 Euro als gerade noch akzeptablen Fall gerechnet. Nur um keine weiteren Missverständnisse aufkommen zu lassen: Den Herrn Stadtkämmerer schätzen wir fachlich sehr, denn nicht zuletzt seiner konservativen Kalkulationsansätze ist die üppige Rücklage der Stadt Hüfingen zu verdanken. Die komfortable Finanzsituation von Hüfingen wiederum stellt sicher, dass die Gemeinde kein Notprogramm fahren und ihre Bürger nicht mit exorbitanten Preissteigerungen konfrontieren muss, nicht beim Wasserpreis und auch nicht beim Preis für den Bauplatz. 

Warum sind wir so sicher, dass 125 Euro mindestens 40% Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten beinhalten? 

  1. Solange Gemeinden wie Schwenningen (Heuberg) für 93 Euro anbieten, kann der aktuelle Selbstkostenpreis nicht über 90 liegen, denn auch dort muss für die Gemeinde ein Gewinn drin sein. Aus Sicht eines Bauherrn ist Schwenningen auch nicht weniger attraktiv als Sumpfohren, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald und Mundelfingen, denn in Schwenningen gibt es einen Bäcker, einen Metzger, ein Autohaus und laut Webseite sogar eine Zweigstelle der Volksbank und der Sparkasse. Auch scheint man nicht händeringend Leerstand bekämpfen zu müssen, denn es sind dort aktuell keine Mietwohnungen frei. In Schwenningen ist man einfach familienfreundlich und handelt zukunftsorientiert.
  2. Dies gilt auch für Löffingen mit Baupreisen von unter 110 Euro in allen Stadteilen.

Warum erwächst der Stadt Hüfingen aus Ihrer Politik für Baugrund besondere Verantwortung?

  1. Als Einrichtung der öffentlichen Hand muss es das Grundverständnis der Stadt Hüfingen sein, für den Bürger da zu sein und damit auch für den Bürger, der hier bauen will. Die Stadt darf kein Gewinnmaximierer werden.
  2. Die Stadt Hüfingen hat durch ihre Politik quasi ein Monopol auf Bauplätze, da sie Grund kauft, erschließt und baufertig anbietet. Der Kauf von privat ist die seltene Ausnahme. Diese Politik ist richtig, denn nur so lassen sich Exzesse durch private Preistreiber verhindern, wie man sie in deutschen Städten beobachtet. Man ist als Hüfinger Bürger daher fassungslos, wenn die eigene Gemeinde selbst zum gierigen Preistreiber mutiert.
  3. Der Bauherr ist ein armer Tropf, denn er ist eine 1%-Minderheit (in 2019 haben nicht mehr als 1% der Hüfinger gebaut) und wird politisch nicht gehört. Auf Sicht der nächsten 20 Jahre allerdings summieren sich die Bauherrn und Käufer von Wohneigentum mit ihren Kindern auf gut 25% der Hüfinger Bevölkerung und stellen das Rückgrat der Gemeinde Hüfingen dar. Hüfingen würde gut daran tun, als Bauherren nicht nur den gut situierten Erben zuzulassen sondern auch den Bauherren, der mit seinem Arbeitseinkommen für sein Wohneigentum einstehen muss. Bei unserer Demografie werden wir alle brauchen und dürfen durch Preistreiberei nicht wichtige Stützen der Hüfinger Bürgerschaft verlieren, denn sonst müssen wir, die über 50 Jährigen, uns in 20 Jahren selber pflegen bzw. selbst unsere Pflege organisieren. Wenn wir nicht faire Preise anbieten, werden viele Junge in die Stadt abgewandert sein und wir meinen damit nicht die Stadteil-Hüfinger in die Kernstadt sondern die Abwanderung der Jungen in Städte wie Konstanz oder Freiburg. 

Wie stellt sich die Lage für den Bauherrn dar?

  1. Derjenige Bauherr, der nicht zur Minderheit der gut situierten Erben zählt, lebt mit seinem Arbeitseinkommen im Höchststeuerland Deutschland. Er muss für 1 Euro netto 2 Euro brutto aufbringen. Die ZEIT fasst dies so zusammen .
  2. 125 Euro Baupreis, den er an die Stadt Hüfingen zahlt, werden für ihn mit Unterschrift sofort zu gut 135 Euro, denn es kommen Notarkosten und 5% Grunderwerbsstuer hinzu. Die Grunderwerbssteuer ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen. Hier lässt sich die Stadt Hüfingen also nochmals bezahlen.
  3. „Dann soll der Bauherr doch einfach ein höheres Gehalt verlangen“, wäre die logische Empfehlung. Diesen Rat kann sich der Bauherr aber an den Hut stecken, denn die wirtschaftliche Situation wird auf Jahre keine nennenswerten Gehaltserhöhungen zulassen, aber dafür ein höheres Arbeitsplatz- und damit Finanzierungsrisiko mitbringen. Wir raten dringend zum Studium des IHK Lageberichts für die Wirtschaft im Schwarzwald-Baar-Kreis, der mit dem Titel „Schwächephase der regionalen Wirtschaft hält an – Trendwende nicht in Sicht“ überschrieben ist. Das 149-Euro-Überraschungsei ist damit die falsche Antwort in der falschen Zeit. 

Die „Initiative 125“ steht am Anfang, aber wir sind positiv überrascht über den großen Zuspruch aus der Hüfinger Bürgerschaft. Wir versprechen Ihnen seriösen Umgang in der Sache und dass wir uns von Berufsnörglern und Schlaumeiern distanzieren und natürlich Anti-Demokraten nicht in unsere Reihen lassen. Auch geht es uns nicht um Effekt-Hascherei sondern einzig um die Sache. Wenn Sie als Vertreter der Stadt Hüfingen oder als Gemeinderat Ihren 149-Euro-Irrtum kurzfristig und geräuschlos beheben wollen, dann stehen wir nicht im Weg und werden all die Besserwisser in die Schranken weisen, die hämisch auf ihre Bürgervertreter zeigen, die alle ehrenamtlich arbeiten. Wir fordern eine fundamentale Neubewertung und billigen der Gemeinde für ihre vielfältigen Aufgaben einen Baupreis für 2020 von 125 Euro zu und damit 40% Gewinnaufschlag auf ihre Selbskosten. 

Wir dürfen Ihnen andernfalls aber auch versichern, dass wir dies durchziehen werden, beginnend mit einer Bürgerbefragung. Die Mehrheit der Hüfinger (auch der Kernstadt) will Preistransparenz für die Dienste der Stadt Hüfingen und die können Sie uns nicht verwehren. Wir werden also die Kalkulationsgrundlagen für Bauplätze bekommen und den Hüfinger Bürgern dann nachweisen können, dass bei einem Baupreis von 125 Euro im Jahr 2020 ein Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten von mindestens 40% vorliegt. 

Grenzwerte als Spielball

19. Dezember 2019 von Winfried Erhart

Dass man sich Sorgen um die Trinkwasserqualität macht, ist in Südbaden kein neues Phänomen. Schon Anfang der 80er-Jahre bekamen Familien mancherorts in Südbaden nach der Geburt eines Kindes einen Brief ihrer Gemeinde, mit dem Hinweis, dass in den ersten Lebensmonaten die Säuglingsnahrung nicht mit dem zurzeit zur Verfügung stehenden Trinkwasser zubereitet werden soll. Der Grund hierfür war, dass der Nitratgehalt über dem damaligen zulässigen Grenzwert (EG-Kommission festgelegt) von 25 Milligramm pro Liter lag.

Heute liegt der Grenzwert bei 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Ich stelle fest, Grenzwerte werden von Experten festgelegt, werden die Grenzwerte nicht mehr eingehalten, werden sie wieder von Experten großzügig nach oben korrigiert. So lassen sich Umweltprobleme einfach lösen, so werden Bürger beruhigt und Grenzwerte zum Spielball mit wenig Aussagekraft.

Problem: Die Gefahren, die sich daraus ergeben, lassen sich nicht so einfach nach oben korrigieren. Im Falle der Nitratbelastung im Trinkwasser besteht bei einem Gehalt von mehr als 25 Milligramm pro Liter bei Säuglingen das Risiko des Auftretens von „Blausucht“. In solchen Konzentrationen reduzieren die Nitrate die in den ersten Lebensmonaten noch nicht ausgereifte Fähigkeit des Blutfarbstoffs zur Sauerstoffbindung in solchem Maße, dass Kleinkinder von Erstickung bedroht sind. Der gleiche Vorgang kann auch über eine „nitratverseuchte“ Muttermilch beim Stillen ausgelöst werden.

Wenn aber in Hüfingen der Nitratwert bei 22,5 Milligramm pro Liter liegt und wenn sich jetzt nach einer weiteren Untersuchung der Nitratwert bei 20 Milligramm pro Liter befindet, dann hält Hüfingen zwar den Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser „locker“ ein und die Grundwasserfassung „Schaafäcker“ wird vom Amt für Umwelt, Wasser und Bodenschutz zu aller Freude zum Normalgebiet erklärt, für Säuglinge ist ein solcher Wert „grenzwertig“ und gibt wenig Anlass zum Jubilieren.

Einziger Trost ist und bleibt für Hüfingen, dass andere Gemeinden noch viel höhere Nitratwerte im Trinkwasser haben und sich ebenfalls auf der sicheren Seite wähnen. Jahrzehntelange Umweltverschmutzung macht vor dem Grund- und Trinkwasser nicht halt – was für eine überraschende Erkenntnis!

Ihr 149 Euro Bauplatz Überraschungsei

16.12.2019 von Kurt Kammerer

Die Findung des richtigen Preises für den Quadratmeter Bauland in den Stadtteilen scheint mit Ihrer Präsentation der Zahl 149 vorerst abgeschlossen. Als neutraler Beobachter ohne Bauabsicht unterbreite ich Ihnen mit diesem offenen Brief einige Verbesserungsvorschläge:

  1. Transparenz schaffen: der (die) mündige Stadt- und Stadteil-Hüfinger(in) will Preistransparenz. Diese ist mit Ihrem Überraschungsei nicht gegeben. Niemand weiß oder darf wissen, wie Sie auf 149 Euro gekommen sind. Bitte beenden Sie diese Geheimniskrämerei und legen Sie wie andere Gemeinden auch Ihre Kalkulation offen.

  2. das richtige Maß finden: wir leben nicht in einer Metropolregion, in der Preise fürs Wohnen automatisch durch die Decke gehen. Diesen Vorteil sollte Hüfingen nutzen, damit Bauen nicht zum Privileg einiger weniger wird sondern junge Familien sich ansiedeln und Einheimische im Heimatort bauen können. Mit Ihrem Preis von 149 Euro belasten Sie die Attraktivität der Hüfinger Stadtteile, denn das Umland ist günstiger.

  3. Kosten überprüfen: Aufgabe der öffentlichen Hand und damit auch der Stadt Hüfingen ist es, ihren Bürgern gute Leistungen zu auskömmlichen Preisen zu bieten. Preismaximierung gehört nicht zu den Aufgaben. Das macht schon der Privatsektor. Vielleicht gibt es ja ein Kostenproblem? Jedenfalls verwundert es, wenn Gemeinden wie Schwenningen (Heuberg), im Südkurier vom 18.10.2019 für Bauland einen Quadratmeterpreis von 93 Euro vorrechnen können.

  4. Finanzierung erleichtern: Mit fast 50% Steuer- und Abgabenbelastung auf ihre Arbeitseinkommen liegen Deutsche laut OECD weltweit vorne. Überhöhte Preise wirken damit doppelt, denn der Bauherr benötigt brutto 2 Euro, damit er netto 1 Euro für seinen Bauplatz einsetzen kann. Neben bezahlbaren Preisen wäre auch die Gewährung zinsloser Ratenzahlung hilfreich. Die Stadt würde dies in der jetzigen Nullzinsphase nicht belasten und dem Bauherrn würde es helfen, denn 100 Monatsraten à 1.000 Euro sind leichter zu bezahlen als ein sofort fälliger Kaufpreis von 100.000 Euro.

Wir haben Ihnen erst im Mai unser Vertrauen geschenkt. Die Hüfinger Bürgerschaft wünscht sich, dass Sie sich dieses Vertrauen verdienen und zwar im offenen Dialog.

Fehlender Randstein – auf einer Länge von über 50 Metern

von Christine Albert am 08.12.19

Seit Ende September fehlt der Randstein entlang der Schaffhauser Straße im Bereich des Autohauses – auf einer Länge von über 50 Metern. Der Gehweg ist somit nicht mehr abgegrenzt und markiert.

Sinn und Zweck eines Randsteins: Verkehrsteilnehmer (vor allem Fußgänger) vor Schaden zu bewahren. Bei den letzten Bauarbeiten hinsichtlich der Kanalisation zwischen Hausener Straße und der Breg beim Friedhof hat die ausführende Baufirma den Randstein auf der Südseite der Straße entfernt – und seither willkürlich einfach nicht mehr angebracht. Die Straßenbelagshöhe und das Niveau des Gehwegs wurden beim Asphaltieren einfachheitshalber angeglichen. Da der Gehweg auch als Schulweg genutzt wird, stellt dieser Umstand ein hohes Sicherheitsrisiko für die Kinder dar. Dies im Besonderen, da die Schaffhauser Straße stark vom Schwerlastverkehr frequentiert wird.

Der Gehweg, der auch als Schulweg dient, ist nicht mehr durch einen Randstein abgegrenzt

Im Rahmen dieser Baumaßnahme kam es zu vielen Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohner; unter anderem die monatelange Lärmbelästigung durch ein unsachgemäß geschlossenes Fahrbahnloch im Bereich der Einmündung Hausener Straße. Die Aufbauten leerer LKWs beeinträchtigten den Schlaf der Anlieger und sorgten tagsüber für ständigen Stress. Das Stadtbauamt war auch nach mehrmaligem Bitten nicht in der Lage, den Missstand beheben zu lassen. Außerdem wurde die Schaffhauser Straße Anfang September für längere Zeit voll gesperrt, ohne den Anliegern Bescheid zu geben. Rücksichtsvolle Koordination seitens eines Bauamtes sieht anders aus.

Das unsachgemäß geschlossene Fahrbahnloch im Bereich der Einmündung
Hausener Straße

Kolumne Heike Boeke

Hohen II

Es ist schon interessant, wie viel Platz es in der Zeitung bedarf, um ausführlich zu erklären, warum etwas in dem am Stadtrand Hüfingens gelegenen Neubaugebiet auf Hohen II nicht funktioniert. Wie wäre es denn einfach einmal zu schreiben, was bis wann erledigt wird. Das würde Platz sparen und wäre vor allem eine gehaltvollere Leselektüre als das, was ich am Samstag im Südkurier lesen durfte.

Das Baugebiet wird seit Jahren von der Stadt ignoriert was Infrastruktur, Grünflächen, Schneeräumdienst und Kinderspielplatz betrifft. Wohl dem, der erst jetzt sein Haus dort gebaut hat, wo vorher Brachland lag. Wobei es mir völlig unverständlich ist, warum dort überhaupt noch gebaut wird, nachdem klar ist, dass wir von einer bescheidenen Lärmschutzwand abgeschirmt (vielleicht gebaut Ende 2020) knapp hinter einer vierspurigen Schnellstraße leben werden. Aber gekauft ist halt gekauft und die einzigen, die jubeln sind die Verkäufer – also die Stadt Hüfingen. Nur sollte sie sich dann auch um die Bewohner und ihre Bedürfnisse in gebotenem Maße kümmern und die vom Land und von der Baubehörde aufgestellten Regeln durchsetzen – auch wenn sie nicht zuständig ist.

In das Baugebiet führt eine einzige Straße, zudem noch mit einer beabsichtigten oder unbeabsichtigten engen Kurve. Wenn es dort mal brennt möchte ich nicht wissen, wo die Feuerwehr stecken bleiben wird. Auf Plätze, die als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet sind werden weiter fleißig Autos geparkt, vorzugsweise direkt unter dem Verbotsschild. Auch Appelle an die Autobesitzer verrauchen. Auch die Sanierung des zur Stadt gehörenden maroden Vorplatzes vor der Hausnummer 5( vom Schwerlastverkehr gequält), die versprochen war, bleibt wohl ein Versprechen. Gehwege enden im Nirwana, Grünanlagen und gepflanzte Bäume kümmern vor sich hin. Bäume, die so ideal von der Stadt gepflanzt wurden, dass sie nun die Einfahrten der Häuser blockieren, werden einfach gefällt und nicht mehr ersetzt. Noch weniger Grün in der Betonwüste. Schottergärten zieren die Vorgärten obwohl verboten, Plätze die der Stadt gehören werden im Winter nicht geräumt, genauso wie die Straßen auf Hohen II. Der Kinderspielplatz wird an einem Ort gebaut, wo sich dann allenfalls bierselige Jugendliche allabendlich treffen werden , aber ganz gewiss keine Kinder spielen werden. Ich könnte die Liste auf Unendliches ausweiten. Nur Lösungen, die werden nicht geboten. Wenn die Stadt schon eine nicht unerhebliche Summe an Grundsteuer von den Bewohnern des Gebietes einnimmt, wäre es ihrerseits eine Verpflichtung sich auch darum zu kümmern und nicht vollmundig zu erzählen, warum was nicht geht und wer daran die Schuld trägt.

Ich würde mir daher für den nächsten Zeitungsartikel eine To do Liste mit nebenstehendem Termin der Umsetzung wünschen. Das würde uns alle im Neubaugebiet auf Hohen II erfreuen. Und übrigens reicht es auch nicht ein Zettelchen in den Briefkasten zu werfen, wenn die einzige Straße, die in das Wohngebiet führt für einen Tag gesperrt wird, um den Feinbelag aufzubringen. Auf dem Zettel sollte dann zumindest stehen, wo es Parkmöglichkeiten für die Menschen, die dort leben geben wird und es sollten vor allem die großen Bauvorhaben abgeschlossen sein, damit die Baufahrzeuge die Straße dann nicht wieder beschädigen. Die Stadtplaner werden ja hoffentlich noch wissen was bis wann dort noch gebaut wird. Bis dahin wäre es ein Leichtes manche Auffahrt statt mit Bohlen mit etwas Asphalt abzufedern, wenn schon alles andere noch lange auf sich warten lässt.

Kolumne Heike Boeke

Frauenschuh

Das Kleinod Hüfingens

Das kleine Städtchen Hüfingen birgt einen Naturschatz, der sich lohnt entdeckt zu werden. Die Natur hat hier mit ganz besonderen Überraschungen aufzuwarten. Waren sie schon einmal im Hüfinger Orchideenwald oder auf dem Naturpfad? Wenn nicht, so erkunden sie im nächsten Frühjahr und Sommer den Wald zu dem die Straße am Römerbad Richtung Mostschöpfle führt. Dort finden sie den seltenen Frauenschuh, mit Glück den Wiedebart und einige andere seltene Orchideenarten. Dieses Kleinod zu schützen und mit ihm die bunte Schmetterlingsvielfalt und Tierwelt sollte für Hüfingen ein Selbstverständnis sein. Doch wie auch die Erdkröten, die kaum noch zu finden sind, so sind auch diese seltenen Blumenarten in Gefahr dem Klimawandel und dem Unverständnis einiger Zeitgenossen zum Opfer zu fallen. Umso wichtiger ist es sich für diese Naturschätze einzusetzen und deren Wichtigkeit für das Ökosystem zu erkennen. Jeden Tag sterben unzählige Tier- und Pflanzenarten aus, noch ehe sie entdeckt wurden. Wie wenig Kinder kennen die Zusammenhänge und die Wichtigkeit unseres Ökosystems ? Wie wenig Erwachsene sind daran interessiert ? Um die Natur zu schützen und zu schätzen, muss man sie erst einmal kennenlernen. Und das fängt damit an, das man sich auf die Suche nach den Schätzen Hüfingens macht. Und damit sie für das nächste Frühjahr Lust auf diese Entdeckungsreise bekommen, zeige ich ihnen mit den beigefügten Bildern, das es sich lohnt sich auf diese Suche zu machen – hier in Hüfingen, das mir am Herzen liegt.

Transparenzinitiative

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 29. Oktober 2019

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind angehalten, über bürgerfreundliche und transparente Wege und Mittel mit der Bürgerschaft zu kommunizieren. So heißt es in der Gemeindeordnung „Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.“

Des Weiteren sieht die Gemeindeordnung vor, dass „Die Gemeinde auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse veröffentlicht.“ (§ 41 b Absatz 1) sowie „Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.“ (§ 41 b Absatz 2). Hier liegt vonseiten des Gesetzes ein Informationsauftrag an die Stadt Hüfingen vor, dem derzeit allerdings nicht vollumfänglich nachgekommen wird.

Aus § 34 (Einsichtnahme in die Niederschrift) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hüfingen ist zu entnehmen: „Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen Einsicht nehmen.“ Dies ist aktuell allerdings nicht zutreffend, da dies von Seiten der Stadtverwaltung lediglich auf die Rathausöffnungszeiten und der Zeiten während der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen beschränkt sind. Die Erwartungen an ein modernes Rathaus des 21. Jahrhunderts sind insbesondere Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bürgernähe. Während inhaltsreichen Sitzungen ist eine gleichzeitige gewissenhafte Durchsicht mehrseitiger Protokolle vorausgegangener Sitzungen nicht möglich. Umliegende Städte wie z. B. Donaueschingen, Bräunlingen, Bad Dürrheim oder Stühlingen gehen mit gutem Beispiel voran und stellen ihre Sitzungsprotokolle von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich mit der Veröffentlichung des Haushaltsplans. Während dieser in anderen Städten (z. B. Stühlingen oder Donaueschingen) ganzjährig online vorliegt und so bei den Einwohnern für eine bessere Identifikation mit den Haushaltspositionen sorgt, muss der interessierte Einwohner in Hüfingen die Stadtverwaltung in ihren limitierten Öffnungszeiten aufsuchen und muss unter Zeitdruck das Zahlenwerk studieren und hat hierbei lediglich die Möglichkeit, handschriftliche Notizen zu machen.

Nach dem Vorbild anderer Städte könnte Hüfingen im Landkreis Vorreiter werden und ihre öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen live oder zeitlich verzögert streamen. Dadurch könnten Senioren, Eltern mit Kindern und Menschen mit Behinderung an den Entscheidungen und Debatten der Gemeinderäte teilhaben und diese digital zu Hause verfolgen. Auch würde man dadurch der Besonderheit einer Flächengemeinde mit Anfahrtsstrecken von bis zu zehn Kilometern zu den Sitzungsräumlichkeiten gerecht. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten sind die politische Teilhabe der Bevölkerung und die Visualisierung der Arbeit des Gemeinderates für die breite Maße der Bevölkerung als Hauptargumente zu nennen.

Viele Gemeinden und Städte arbeiten erfolgreich mit einem Rats- und Bürgerinformationssystem, in welchen u. a. die Gremien, Mandatsträger, Haushaltspläne, Protokolle und Gemeindesatzungen hinterlegt sind. Das aktuelle Bürgerinfoportal ist inhaltlich ungenügend.

Durch die folgenden Anträge könnte eine noch bessere Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und ein hohes Maß an Transparenz geschaffen werden.

Folgende Anträge möge der Gemeinderat in einer seiner nächsten beiden öffentlichen Gemeinderatssitzungen beschließen:

  1. Überprüfung der Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für die Stadt Hüfingen.
  2. Die in öffentlicher Gemeinderats- oder Ausschusssitzung gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind gemäß § 41 b Absatz 5 der Gemeindeordnung im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen zu veröffentlichen.
  3. Bekanntgabe der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnungspunkten sowie den dazugehörigen Beratungsunterlagen der Verwaltung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen gemäß § 41 b Absatz 1 der Gemeindeordnung.
  4. Übermittlung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen elektronisch oder per Post an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
    Anmerkungen: Die Aushändigung sollte bevorzugt elektronisch erfolgen (z.B. per E-Mail).
    Die Aushändigung des Entwurfs sollte vor der Unterzeichnung gem. § 38 (2) GemO erfolgen, damit Einwendungen aus den Reihen des Gemeinderates berücksichtigt werden können. Gem. § 38 (2) Satz 2 GemO ist das Protokoll innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates zu bringen.
  5. Bereitstellung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auf der Homepage der Stadt Hüfingen spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
  6. Übermittlung des jährlichen Haushaltsplanes per Mail an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  7. Bereitstellung des jährlichen Haushaltsplanes auf der Homepage der Stadt Hüfingen bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  8. Überprüfung nach der Möglichkeit (rechtlich und technisch) öffentliche Gemeinderats- undAusschusssitzungen live oder zeitlich verzögert zu streamen, damit u. a. auch immobile Einwohner die Sitzungen verfolgen können.
    Anmerkung: Die Videoübertragung kann versuchsweise probeweise (z. B. auf ein Jahr) getestet werden.
  9. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird diskutiert und danach von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet.

Baupreise Mundelfingen

17.10.2019 von Michael Steinemann

Redebeitrag im Original zum TOP 4 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Ratskolleginnen und -kollegen, werte Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher,

als erstes bedanke ich mich, dass dieser wichtige und so stark den Bürger betreffende Tagesordnungspunkt nun endlich vom Gemeinderat behandelt wird und zwar öffentlich. Unsere Fraktion hat sich für diese Transparenz eingesetzt, da man sich ansonsten nicht wundern darf, warum der Bürger das Interesse an der Kommunalpolitik, in dem Fall insbesondere auch an den Gemeinderatssitzungen, verliert. Der Bürger hat das Recht zu erfahren wie seine Vertreter abgestimmt haben. Weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner stehen der öffentlichen Behandlung entgegen.

Viele Mundelfinger haben mich über das Thema Grundstückspreise auf Breiten II angesprochen.

Die Erwartungshaltung für eine gut überlegte Entscheidung ist groß. Hier geht es um die langfristige Weiterentwicklung eines ganzen Dorfs.

Für eine objektive Bewertung eines fairen Verkaufspreises müssten wir die Kalkulation der Kosten – es standen ja mal ungefähr 116 EUR/qm im Raum – vorliegen haben. Haben wir aber nicht. Gerade im Fall Breiten II wäre es interessant zu wissen, welcher Grundstücks- Einkaufspreis einbezogen worden ist. Dieser müsste nämlich bei maximal 5 EUR liegen, da die Grundstücke seit der Flurbereinigung vor einem halben Jahrhundert größtenteils in Gemeindebesitz sind. Wenn jetzt beispielsweise hier 25 EUR/qm angesetzt worden sind, hat die Stadt schon einen riesigen Spekulationsgewinn gemacht. Dazu kommen überschaubare Erschließungskosten. Die vergleichbare Erschließung liegt in Bräunlingen laut einem Pressebericht bei umgerechnet ca. 40 EUR/qm.

So finde ich die vorliegenden Vorschläge der Verwaltung von 139 EUR und gar 149 EUR befremdlich. Hieß es nicht einmal, die Ortsteil-Grundstücke würden prozentual maximal so viel aufschlagen wie die Kernstadt-Grundstücke? Hier lag die Steigerung doch bei ca. 30 Prozent, das hieße, dass die Grundstücke in Mundelfingen maximal ca. 130 EUR/qm kosten dürften. Und 130 EUR/qm bei durchschnittlich 730 qm Grundstückfläche bedeuten schon mal 95.000 EUR für den Bauplatzerwerb, zuzüglich der Grunderwerbssteuer, ohne dass ein Handwerker für den späteren Hausbau überhaupt einen Finger krumm gemacht hat. Und das für ein Mischgebiet, welches im Umkreis von 10 km keine Stadt mit all seinen Vorzügen vorweisen kann und der Nachbar in diesem Mischgebiet theoretisch einem einen störenden Gewerbebetrieb vor die Nase setzen darf. Für was sind solch hohe Gewinnziele überhaupt gut? Welche Großprojekte sollen damit gegenfinanziert werden? Normale wiederkehrende Investitionen wie die Kindergärten oder der Straßenbau sollten nämlich über das Steuereinkommen der Stadt gestemmt werden.

Neben der Kostenkalkulation fehlt in den Sitzungsunterlagen der Vergleich mit den umliegenden Gemeinden. Beides sind nötige Orientierungshilfen für unsere Entscheidung, welche wir bei anderen Tagesordnungspunkten gewöhnlich unaufgefordert erhalten. Dieses Mal nicht.

Und noch ein weiterer Punkt: Wenn der qm-Preis in Mundelfingen mit einem großen Neubaugebiet, immerhin 25 Plätze, und minimalen Investitionskosten durch Feldkäufe, bereits bei 149 EUR/qm liegt, wo werden dann die kleinen Neubaugebiete wie in Sumpfohren preislich liegen, wo zum einem hohe Fixkosten entstehen und relativ hohe Kaufkosten der Grundstücke. Bekommen wir von den Landwirten überhaupt noch die Felder zu normalen Preisen angeboten, wenn diese mitbekommen zu welchen Preisen diese wiederum weiterveräußert werden? Wie kommt man überhaupt auf diese 149 EUR/qm, wie wir sie in der Sitzungsvorlage vorfinden? Herr Bürgermeister, wenn sich die Verwaltung hierbei tatsächlich an einem einzigen Privatverkauf in einem Ortsteil orientiert, kann der Gemeinderat dies nicht ernsthaft und glaubwürdig als Maßstab verwenden. Wenn es diesen Privatkauf überhaupt gab, vielleicht handelt es sich ja dabei um ein Liebhabergrundstück in exponierter Lage oder einen Kauf eines betuchten Auswärtigen ohne Marktkenntnisse. Wir wissen es nicht.

Es ist übrigens rührend im Beispiel Mundelfingen die Bebauung auf der grünen Wiese in ein negatives Licht zu stellen und gar mit Ökopunkten zu argumentieren: Das Solardorf Mundelfingen hat seine Hausaufgaben gemacht: Mit dem Melap-Programm wurden vor wenigen Jahren aus zahlreichen alten Ökonomiegebäuden im Ort Wohnraum für viele Familien geschaffen. Die Baulücken innerorts sind in privater Hand und stehen trotz mehrmaliger Nachfrage durch die Ortsverwaltung nicht zum Verkauf. Zudem befinden wir uns bei den relativ kleinen Grundstücksgrößen in einem für den Flächenverbrauch erträglichem Maß.

Unsere Fraktion schließt sich dem Votum des Ortschaftsrates Mundelfingen an. Wir wollen junge Familien, insbesondere Einheimische, unterstützen und wollen sie nicht in benachbarte Dörfer wie Ewattingen oder Achdorf nur aufgrund des Bauplatzpreises abwandern lassen. Dies wäre ein Todesstoß für die weitere Entwicklung der Ortsteile. Wir wollen heute nicht wieder erleben, dass der Gemeinderat einen gut überlegten Vorschlag eines Ortschaftsrates über die Belange seines Dorfes überstimmt. Als Kompromißvorschlag beantragt unsere Fraktion basierend auf dem Vorschlag des Ortschaftsrates einen Gesamtverkaufspreis von maximal 130 EUR/qm.

Noch ein paar mahnende Worte zum Schluss: Nun bekommen die Ortsteile die nächste Quittung für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. Daher ist wohl ein neuer Bürgerentscheid hierzu unausweichlich. Heute Abend stimmen zwei Mundelfinger und 16 Hüfinger nicht nur über die Mundelfinger Dorfentwicklung ab, sondern über die Entwicklung aller fünf Ortsteile und über die Zukunft unserer Gesamtstadt. Ich kann nur an alle Ratskolleginnen und -kollegen appellieren: Stimmen Sie weise und ohne Fraktionszwang ab, springen Sie über Ihren Schatten und bauen Sie Brücken zu allen Teilen der Gesamtstadt Hüfingen.

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