Fehlender Randstein – auf einer Länge von über 50 Metern

Fehlender Randstein – auf einer Länge von über 50 Metern

8. Dezember 2019 1 Von Christine Albert

von Christine Albert am 08.12.19

Seit Ende September fehlt der Randstein entlang der Schaffhauser Straße im Bereich des Autohauses – auf einer Länge von über 50 Metern. Der Gehweg ist somit nicht mehr abgegrenzt und markiert.

Sinn und Zweck eines Randsteins: Verkehrsteilnehmer (vor allem Fußgänger) vor Schaden zu bewahren. Bei den letzten Bauarbeiten hinsichtlich der Kanalisation zwischen Hausener Straße und der Breg beim Friedhof hat die ausführende Baufirma den Randstein auf der Südseite der Straße entfernt – und seither willkürlich einfach nicht mehr angebracht. Die Straßenbelagshöhe und das Niveau des Gehwegs wurden beim Asphaltieren einfachheitshalber angeglichen. Da der Gehweg auch als Schulweg genutzt wird, stellt dieser Umstand ein hohes Sicherheitsrisiko für die Kinder dar. Dies im Besonderen, da die Schaffhauser Straße stark vom Schwerlastverkehr frequentiert wird.

Der Gehweg, der auch als Schulweg dient, ist nicht mehr durch einen Randstein abgegrenzt

Im Rahmen dieser Baumaßnahme kam es zu vielen Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohner; unter anderem die monatelange Lärmbelästigung durch ein unsachgemäß geschlossenes Fahrbahnloch im Bereich der Einmündung Hausener Straße. Die Aufbauten leerer LKWs beeinträchtigten den Schlaf der Anlieger und sorgten tagsüber für ständigen Stress. Das Stadtbauamt war auch nach mehrmaligem Bitten nicht in der Lage, den Missstand beheben zu lassen. Außerdem wurde die Schaffhauser Straße Anfang September für längere Zeit voll gesperrt, ohne den Anliegern Bescheid zu geben. Rücksichtsvolle Koordination seitens eines Bauamtes sieht anders aus.

Das unsachgemäß geschlossene Fahrbahnloch im Bereich der Einmündung
Hausener Straße