Die Herren von Schellenberg

Originalbeitrag vom 17.02.2024

Die Schellenbergs wurden in Quellen aus den Jahren 1137 bis 1157 als Vasallen des Otto von Freising erstmals erwähnt. Sie hatten ihren Stammsitz im oberen Isartal, dienten den Staufern ebenso wie Rudolf von Habsburg und gewannen damit politischen Einfluss und Reichtum.**

In der Stauferzeit ließen sich die Herren von Schellenberg auf dem Eschnerberg im heutigen Gebiet Liechtensteins nieder. Hier erbauten sie in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts die Burg Neu-Schellenberg und einige Jahrzehnte später die Burg Alt-Schellenberg. Es ist wahrscheinlich, dass die Stauferkönige die Schellenberg hier ansässig machten, um die Reichsstraße nach Italien zu sichern. Diesen Besitz im heutigen Fürstentum Liechtenstein verkauften die Herren von Schellenberg 1317 an die Grafen von Werdenberg-Heiligenberg. Dennoch trägt der Berg bei Eschen bis heute ihren Namen.**

Burg Schellenberg in Liechtenstein.

Obere Burg Schellenberg, 664 m ü.M.
Der Felskopf wurde schon ab dem 4. Jt. v. Chr., also in der Jungsteinzeit, als günstiger Siedlungsplatz genutzt. Der Name der aus Oberbayern stammenden Herren von Schellenberg ist zum ersten Mal in Urkunden des beginnenden 13. Jh. genannt. Die ältesten Bauten wurden möglicherweise bereits im 12. Jh. errichtet. Der Wohnturm stammt aus dem 13. Jh. Ihm folgte etwas später als Repräsentationsbau ein Palas. Im 14/15. Jh. wurde die Anlage mehrfach umgebaut und erweitert. Im Appenzellerkrieg von 1405 wurde sie gebrandschatzt.

Im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit war das Geschlecht vor allem im Allgäu, in der Baar und im Hegau begütert. Als reichsritterliches Geschlecht gehörten die Schellenberg dem Ritterkanton Hegau-Allgäu-Bodensee im Schwäbischen Ritterkreis an.**

Wappen der Ritterkreise, darunter auch die der Kantone von 1721 des schwäbischen Ritterkreises**

Elias Daniel Sűssen,
Public domain, via Wikimedia Commons

Herren von Schellenberg**

Johann Siebmacher,
Public domain, via Wikimedia Commons

Von 1280 bis 1374 waren die Schellenberger im Besitz von Wasserburg am Bodensee, das sie mit einer festen Mauer und einem Turm versahen. Wohl Ende des 13. Jahrhunderts erlangten sie als Reichslehen Burg und Herrschaft Rothenfels bei Immenstadt, die sie 1332 an das Haus Montfort-Tettnang verkauften. Um 1300 beerbte Marquard von Schellenberg, der auch mit der Reichsstadt Lindau in Fehde lag, die Herren von Kißlegg (Burg Alt-Kisslegg) und begründete eine eigene Linie und Herrschaft um den Marktort. 1560 bis 1570 erbaute Hans Ulrich von Schellenberg (1518–1606) dort ein hochgiebliges Schloss, das heutige „Alte Schloss“ oder „Wolfegger Schloss“. Mehrfach waren die Herren von Schellenberg-Kißlegg Vögte der Reichslandvogtei Oberschwaben.**

Bereits 1381 wurde die Herrschaft Kißlegg unter zwei Schellenberger Linien geteilt. Der eine Teil war seit 1525 im Besitz verschiedener Familien (Freiberg, Baumgarten, Trauchburger Nebenlinie des Hauses Waldburg) und kam letztlich 1793 an die Wurzacher Linie des Hauses Waldburg. Seit dem späten Mittelalter war eine Linie der von Schellenberg in Bräunlingen ansässig und – neben Österreich und Fürstenberg – auch Mitbesitzer der Stadt. 1557 bis 1609 gehörte den Herren von Schellenberg das Schloss an der Blaumeerstraße. Das dortige „Schloss Schellenberg“ brannte 1917 ab. **

Bertold (Benz) von Schellenberg

Als nach dem Tode Burkards von Blumberg im Jahre 1382 seine Besitzungen an seine Schwester Guta und damit an die Herren und späteren Freiherren von Schellenberg überging, leitete dieser Erbgang einen neuen Abschnitt in der Geschichte Hüfingens ein. Das Spätmittelalter (1273-1492) ist für das Heilige Römische Reich deutscher Nation eine Zeit der Auflösung. Gesetze des Stauferkaisers Friedrich II. (1212-1250) aus den Jahren 1220 und 1231/32 schufen die Grundlage für das Erstarken der Territorialstaaten. Diese Grundlage wurde durch die Goldene Bulle aus dem Jahre 1356 stark erweitert, und in dem Maße, in dem das Königtum an Macht verlor, seine Rechte einbüßte, wuchs die Macht der Landesherren, bauten diese ihre Landeshoheit aus. Diese Machtverschiebung wirkte sich auch bei den Herren von Schellenberg und damit in Hüfingen aus, ja, sie zieht sich wie ein roter Faden durch die Schellenberger Ära. Er endet im Jahre 1620 mit dem Übergang an das Haus Fürstenberg.*

Die Kißlegger erlangten durch Heirat auch die Herrschaft Sulzberg im Illertal, als Marquard I. die Erbtochter Klara Anna von Sulzberg ehelichte. Dieser Marquard hatte fünf Kinder, neben den Töchtern Margaretha und Anna die Söhne Berthold (Benz), Tölzer und Marquard. Von den Brüdern scheint Benz der Ältere gewesen zu sein. Sein Name taucht erstmals in einer Urkunde vom 16. März 1370 auf. Er vermählte sich mit Guta von Blumberg, die im Jahre 1382 ihren Bruder Burkkard beerbt hatte und wurde damit Herr von Hüfingen und Begründer der Baarer Linie, die bis in das Jahr 1812 bestand.*

LUB I, Bd. 5, Nr. 574.; zitiert nach: www.e-archiv.li/D48188; aufgerufen am 17.02.2024

Graf Heinrich von Fürstenberg erklärt, dass vor ihm sein Dienstmann Burkard von Blumberg, Sohn von Konrad selig, Hüfingen, Burg und Stadt mit aller Zubehör, fürstenbergisches Lehen, seiner Schwester Frau Guta von Blumberg, der Hausfrau von Benz von Schellenberg und allen ihren ehelichen Kindern vermachte und zwar mit der Bedingung, falls er, Burkard, keine ehelichen Erben hinterlasse, Hüfingen an seine Schwester fallen solle.

Graf Heinrich belehnt auf Bitten Burkards Guta und deren Kinder mit Hüfingen nach dem Wortlaut der Lehenurkunde Burkards. Es siegeln Graf Heinrich und Burkard von Blumenberg.

Liechtensteinisches Urkundenbuch (Belege des Schellenbergischen Stammbaums).

Bertold (Benz) von Schellenberg urkundete am 17. Juli 1383 zusammen mit seiner Gemahlin erstmals als Herr von Hüfingen. An jenem Tag erneuerten die Ehegatten dem Herzog Leopold von Österreich das schon von den Blumbergern eingeräumte Recht, daß ihm die Stadt Hüfingen jederzeit zu öffnen sei. Damit setzte Bertold die enge Bindung an Österreich fort, die schon von den Herren von Blumberg eingegangen worden war. Bertold von Schellenberg war jedoch nicht viel Glück beschieden, denn er starb schon bald nach dem Tode seines Schwagers. Bereits am 16. Oktober des gleichen Jahres 1383 weilte er nicht mehr unter den Lebenden. Seine Gemahlin Guta wurde fast gleichzeitig vom Tode ereilt. Sie war am 6. November 1383 ebenfalls nicht mehr am Leben. Zurück blieben die unmündigen Kinder Konrad I., Burkard I. und Klara Anna.*

In ihrer mißlichen Lage wurden die Waisen von ihren Verwandten mütterlicherseits angefeindet, denn diese hatten es nicht gern gesehen, daß die Stadt Hüfingen an ein völlig fremdes Geschlecht gefallen war. Unverzüglich nahm sich ihr Onkel Tölzer, ein Bruder ihres Vaters, tatkräftig der verwaisten Kinder an, wurde ihr Vormund und ließ sich bei ihnen in Hüfingen nieder. Es gelang ihm, wenn auch erst nach einigen Jahren, den Streit mit den Blumbergern, bei dem es u. a. um einen Teil des Laienzehnten in Hüfingen ging, zugunsten seiner Mündel beizulegen.

Während dieser Zeit kaufte er für sich das Dorf Mundelfingen, als dessen Herr er am 26. Juni 1388 aufgeführt ist.

Als Konrad I. volljährig geworden war, zog sich Tölzer wieder in seine Besitzungen zurück. Dort verstarb er am 20. Oktober 1427. Da er nur unebenbürtige Kinder hinterlassen hatte, die wohl von einer hörigen (leibeigenen) Mutter stammten und nicht erbberechtigt waren, und auch sein Bruder Marquard, auch Märk genannt, kinderlos starb, erbten die Hüfinger Schellenberger einen Großteil der Herrschaft Kißlegg im Allgäul.

Konrad I. zählte zu den bedeutendsten Gliedern des Geschlechtes derer von Schellenberg. Seine erste Nennung am 16. Oktober 1383 fällt mit der Bestätigung der Blutgerichtsbarkeit für die Stadt Hüfingen durch König Wenzel (1378-1400) zusammen.*

Schellenberg versus Fürstenberg

Im Jahre 1435 wurde Konrad I. durch seinen Sohn Gebhard I. von neuem in einen Konflikt mit Fürstenberg verwickelt. Graf Egon von Fürstenberg bemächtigte sich Gebhards und hielt ihn längere Zeit gefangen. Fast gleichzeitig waren andere Punkte mit Fürstenberg strittig, und es bestand kein Zweifel daran, daß die Fürstenberger schon seit längerer Zeit versuchten, Konrad I. von Schellenberg zu unterdrücken und zu schädigen.*

Ritter Konrad I. war in weitem Umkreis ein angesehener Mann und wurde mehrfach in wichtigen Rechtstreitigkeiten als Schiedsrichter berufen. Wie fast alle seine Nachkommen gehörte er dem Ritterbund vom St. Georgenschild an. Während der letzten Lebensjahre setzte er seine Söhne zu Mitinhabern seiner Besitzungen ein. Als er ausgangs 1448 oder anfangs des Jahres 1449 starb – er ist am 25. September 1448 letztmals erwähnt – erhielt sein Sohn Berthold II. die Güter in der Baar. Konrad und Gebhard I. bekamen die Herrschaft Sulzberg und die Hälfte von Kißlegg. *

Bertold II., der vom 10. März 1435 an urkundlich faßbar ist, erbte die von ihm während der letzten Lebensjahre seines Vaters mitverwalteten Besitzungen in der Baar. Graf Heinrich von Fürstenberg belehnte ihn am 30. September 1450 mit Hüfingen. Er wird am 17. April 1459 letztmals erwähnt, und am 7. Juni 1460 war seine Frau Ursula von Ellerbach bereits Witwe. Während der rund zehnjährigen Herrschaft konnte er den Familienbesitz zwar nicht vermehren, büßte aber auch nichts davon ein. *

Es fällt auf, daß Bertold II. die alten Beziehungen zu Österreich erneuerte, bevor er den Lehensherren um die Erneuerung des Lehens anging. Es ist unverkennbar, daß es sich dabei um einen Vorgang in dem stetigen schellenbergischen Bestreben handelte, von Fürstenberg vollständig unabhängig zu werden. Es ist verständlich, wenn die Schellenberger beim Hause Österreich Rückhalt suchten. Andererseits machten die Fürstenberger immer wieder den Versuch, die Schellenberger in ihren alten wohlbegründeten Rechten zu beschneiden.*

Der älteste von Bertholds II. Söhnen war sein gleichnamiger Sohn. Er muß noch jung gewesen sein, als er am 9. Juni 1460 auch im Namen seiner Brüder mit Hüfingen belehnt wurde, denn auch noch nach dieser Belehnung treten seine Mutter und die Oheime Konrad II. und Gebhard I. für ihn handelnd auf. Auch er erneuerte 1466 das Öffnungsrecht, erscheint aber schon am 27. Juni 1470 zum letzten Mal in den Urkunden. Im Jahre 1472 werden seine beiden Brüder allein mit Hüfingen belehnt.

Konrad III. zählt ebenfalls zu den bedeutendsten Persönlichkeiten derer von Schellenberg. Unter ihm gelangte das Geschlecht in der Baar auf die Höhe seiner Macht und seines Ansehens. 1478 gerieten Konrad III. und sein Bruder Burkard III, in einen weiteren Streit mit den Grafen von Fürstenberg, der vor das Hofgericht zu Rottweil gezogen wurde.

Die beiden Brüder dotierten am 4. Dezember 1473 die St. Leonhardskapelle, die sie zuvor mit den Bürgern erbaut hatten. Am 18. Februar 1480 wurden von den beiden Brüdern, dem Schultheißen und den Bürgern eine Große Jahrzeit und Bruderschaft in der Pfarrkirche zu Hüfingen gestiftet.* (Der Friedhof war damals neben St. Verena und Gallus).

Leonhardskapelle „s`Leänedli“,
erbaut 1473 und gestiftet von Konrad und Burckhart von Schellenberg.

Am 17. August 1485 kaufte Konrad III. von Heinrich von Almshofen auf der Neuenburg das Dorf Hausen vor Wald. Nach dem Tode seines Bruders Burkard III. im Jahre 1505 oder 1506 ging dessen Anteil am schellenbergischen Familienbesitz auf Konrad III. über. Damit war der Besitz des Geschlechtes in der Baar wieder in einer Hand. Konrad III. konnte ihn im Jahre 1506 um die Neuenburg an der Gauchach und Bachheim vermehren. Damit besaß er mit Allmendshofen, Hüfingen, Behla, Hausen vor Wald, Mundelfingen, der Neuenburg und Bachheim eine zusammenhängende Herrschaft und ein Achtel von Kirchdorf im Brigachtal zusätzlich. Schließlich hatte er am 8. Januar 1480 bedeutenden Grundbesitz des Kosters St. Märgen in Hüfingen und Allmendshofen erworben.

Peter und Paul in Hausen vor Wald

Peter und Paul in Hausen vor Wald

Totenschild des am 9. März 1556 verstorbenen Georg von Schellenberg in Peter und Paul Hausen vor Wald.

Wappen in Peter und Paul in Hausen vor Wald

Grabmahl Konrad III. von Schellenberg und seiner Gemahlin Adelheid von Blumberg in St. Verena und Gallus

Hans von Schellenberg

auch Hans der Gelehrte von Schellenberg (* 19. Februar 1552 oder 19. Februar 1551 im Schloss Hüfingen in Hüfingen; † 29. März 1609 im Schloss Randegg in Randegg bei Gottmadingen) gehörte zu den einflussreichen Männern der Baar und des Bodenseeraums.**

Hans von Schellenberg war der Sohn von Gebhart von Schellenberg († 13. März 1583) und dessen Ehefrau Barbara († 7. Juni 1582), Tochter von Eberhard von Fulach aus Schaffhausen; er hatte noch einen Bruder sowie zwei Schwestern. 1573 heiratet er Anna (geb. von Reischach); die Ehe bleibt kinderlos. Nach der Hochzeit lebt er im Schloss Randegg, das sein Vater 1567, neben der Burg Staufen, nach der Zerstörung im Schweizerkrieg 1499, wieder aufbauen ließ. **

Hans der Gelehrte von Schellenberg nach einem Ölgemälde.*

Nachdem Hans von Schellenberg, gemeinsam mit seinem Bruder, durch Hauslehrer unterrichtet worden war und sie das Jesuitenkolleg in Ingolstadt besucht hatten, immatrikulierte er sich 1564 im Alter von zwölf Jahren gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder an der Universität Ingolstadt; dort hörten sie Vorlesungen über Rhetorik, Dialektik und Geschichte. 1567 begann er mit einem Studium der Rechtswissenschaften und besuchte weiterhin Philosophie-Vorlesungen; gemeinsam mit seinem Bruder wurde er 1569 in den Universitätsmatrikeln der Universität Freiburg erwähnt. Mit seinem Bruder setzt er die Studien in Italien fort – dort stirbt sein Bruder 1572 in Rom – sowie in Burgund und weiteren Orten. Durch die Auslandsaufenthalte sprach er zu seiner Heimatsprache sehr gut auch die französische und italienische Sprache.**

Bereits 1605 berichtete Hans von Schellenberg von römischen Münzfunden und einem Ziegelmosaikboden in Hüfingen, darauf ließ er auf dem Gelände des Kastell Hüfingen am „Galgenberg“ Sondierungsgrabungen vornehmen und Funde bergen. Nach seinem Tod geriet der Fundort als solcher aber wieder in Vergessenheit. Neben seinen archäologischen Studien, er beteiligte sich hierbei auch an den Ausgrabungen in Hüfingen, beschäftigte er sich mit numismatischen, genealogischen, historischen und theologischen Themen.**

Aquatinta von W. Scheuchzer und G.L. von Kreß sc. Verlag J. Velten in Karlsruhe etwa 1825

»Hans war ein Mensch von außerordentlich vielseitiger Begabung, als hochgelehrter Mann und vortrefflicher Historicus ebenso bekannt, wie von der Ritterschaft und dem Hause Österreich als kluger Berater und oft bewährter Geschäftsträger geschätzt«. So beschreibt Paul Revellio zusammenfassend Hansens Persönlichkeit und fährt fort: »Freilich, eine produktive Natur war Hans nicht, aber ein Mann von großer geistiger Regsamkeit, der das ganze Wissen seiner Zeit in sich aufgenommen hatte«. Die Ereignisse seiner Zeit beurteilte Hans von seiner streng katholischen Gesinnung aus. Von seinem kirchlichen Sinne zeugen auch eine Reihe von Stiftungen. So erhielt 1586 eine Glocke in der Mundelfinger Pfarrkirche seinen Namen, erbaute er in Randegg eine neue Kirche, erwarb er sich große Verdienste um die Gründung des Konstanzer Jesuitengymnasiums, vermachte er der Kirche und den Kaplaneien der Stadt Hüfingen zu frommen Zwecken 2150 Gulden.*

Hans ist immer ein guter Deutscher gewesen. Trotz seiner humanistischen Bildung verteidigte der Altertumsfreund seine Muttersprache. Daneben liebte er die Tafelfreuden und benutzte häufig deftige Ausdrücke und derbe Zoten, eine starke sinnliche Natur scheint ihm eigen gewesen zu sein.*

Mit Humor und Sarkasmus versuchte Hans zwar über sein Gichtleiden hinwegzukommen, aber es zwang ihn schon im Jahre 1600 zur Benützung einer Krücke und machte ihm wohl in den letzten Lebensjahren auch das Schreiben unmöglich. Am 29. März 1609 ist Hans der Gelehrte in der Pfarrkirche zu Hüfingen bestattet worden.

Mit seinem Tod starb die Linie aus; er wurde in der Pfarrkirche in Hüfingen begraben und kehrte damit zu der Grabstätte zurück, die er 1572 für seine Eltern errichten ließ. Als Erben werden der Neffe Conrad Vintler von Plätsch und die Nichten Christina und Clara Vintler von Plätsch eingesetzt.**

Die Hauptlinie bis zum Tode Abogasts von Schellenberg

Arbogast, der wahrscheinlich 1521 in Niederbayern geboren ist, wurde Stammvater aller Schellenberger der Baarer Linie und verwaltete ab 1550 den väterlichen Besitz in der Baar. Nach seiner Vermählung mit Helena von Rechberg zu Hohenrechberg nahm das Paar seinen Wohnsitz zu Hüfingen; Arbogast stand aber noch in österreichischen und bayerischen Diensten. Noch vor dem Tode seines Vaters kaufte Arbogast auf eigene Rechnung von den Stehelin von Stockburg ein Drittel des Zehnten von Bräunlingen und um 1570 vom dortigen Schultheißen Ludwig Reif genannt Welter von Bleidegg das »Schellenbergische Gut« (Schloß), das aus zwei mittelalterlichen Burgsässen entstanden war und acht bäuerliche Lehengüter einschloß.*

Im Jahre 1571 – sein Vater lebte noch – wurde Arbogast Schultheiß zu Bräunlingen und blieb es wohl bis 1577. In seiner Bestellungsurkunde ist zu lesen, daß er in Hüfingen wohnen bleiben könne, er müsse aber täglich »von und zu reiten«. Er geriet jedoch mit dem Rat der Stadt, der seine Rechte zu wahren wußte, in Streitigkeiten, so daß er 1576 oder 1577 das Amt wieder verlor, aber die Unstimmigkeiten hielten – wenn auch mit Unterbrechungen – bis zu seinem Tode an. Da Arbogast auch in Hüfingen zahlreiche Liegenschaften erwarb, die in der Fron bebaut werden mußten, beschwerten sich seine Untertanen, und Gebhard II. und Hans der Gelehrte mußten 1578 einen Vergleich herbeiführen.*

Mit dem Hause Fürstenberg lag Arbogast beinahe sein ganzes Leben lang in Streit. Dabei ging es einmal mehr um die Märkte zu Hüfingen, um die hohe Gerichtsbarkeit, aber auch um das Jagdrecht im Bräunlinger Bann und selbst um die Belehnung.*

Als Gebhard II. im Jahre 1583 starb, war für seinen Sohn Hans der Gelehrten und Arbogast eine erneute Belehnung erforderlich. Am 17. April 1583 kamen die beiden Schellenberger beim Grafen Heinrich auch um die neuerliche Belehnung ein. Der Graf war gewillt, Hans den Gelehrten zu belehnen, aber gegen eine weitere Belehnung Arbogasts weigerte er sich mit der Begründung, daß Arbogast das Lehen verändert habe und Differenzen zwischen ihnen bestünden. Selbst mit dem Bischof von Konstanz geriet Abogast 1602 in Steit. *

Arbogast I. von Schellenberg starb am 23. August 1605 und wurde ebenfalls in der Hüfinger Pfarrkirche beigesetzt. Er hatte aus erster Ehe elf Kinder: Es waren Burkard VI., Katharina, Anna, Konrad VI., Arbogast II., Walpurga, zwei Söhne namens Georg, Wolf (Wolfgang), Heinrich II. und Hans III.*

Burkhard von Schellenberg in St. Verena und Gallus.

Epitaph Arbogasts von Schellenberg in St. Verena und Gallus

1620 wurde Hüfingen an das Geschlecht der Fürstenberg verkauft.

Die Hausener Linie

1570 bauten die Herren von Schellenberg eine Burg in Hausen vor Wald. Das Schloß wurde leider 1823 abgeborchen, aber unter dem Haus befinden sich noch das Gewölbe des alten Kellers. Dieser konnte in den 1980ern noch mit Prof. Dr. Günther Reichelt besichtigt werden.

Totenschild des am 9. März 1556 verstorbenen Georg von Schellenberg in Peter und Paul Hausen vor Wald.

Frantz Hector Freiherr von Schellenberg, starb zu Hüfingen den 29. Heumonat 1742

“Hier stand einstmals die Burg der Freiherren von Schellenberg, erbaut um 1570, umgebaut als Schloß 1745-1750, abgebrochen 1823.”
Wappen in Peter und Paul in Hausen vor Wald

Frau Eva Maria Freifrau von Schellenberg ist in Gott entschalfen den 15. Oktober 1682
Herr Joseph Schellenberg gestorben 5. Juni 1740

Joseph Schweichard, 1664 geboren, dürfte der alteste Sohn Ernst Georgs gewesen sein. Er starb am 5. Juni 1740 im Alter von 76 Jahren und wurde in Hausen vor Wald beigesetzt. Seine Geschwister überließen ihm laut Vertrag vom 8. Dezember 1695 den liegenden Besitz der Familie gegen geldliche Abfindung. Das Erbe wurde ihm mit 23 193 Gulden angerechnet. Er blieb in Hausen vor Wald und war seinen dortigen Untertanen ein guter Herr. Nach dem Tode Johann Franz Bertolds erbte er im Jahre 1708 die Besitzungen der Burg-Bachheimer Linie, nämlich Neuenburg und Bachheim und 1727 schließlich beim Aussterben der Landstrost-Bräunlinger Linie auch das schellenbergische Zehntdrittel zu Bräunlingen. Wohl unverheiratet und kinderlos starb er am 5. Juni 1740 in Hausen vor Wald und vererbte seinen Besitz an den 17 Jahre jüngeren Bruder Franz Hektor.*

Franz Hektor, das jüngste unter den dreizehn Geschwistern, war 1695 Edelknabe beim Grafen von Fürstenberg und blieb sein Leben lang in fürstenbergischen Diensten. Er wurde wie sein Vater Oberjägermeister und fürstenbergischer Geheimer Rat. Da er während des Spanischen Erbfolgekrieges (1701-1714) gedient zu haben scheint, wird er auch Hauptmann genannt. Er wohnte die meiste Zeit in Hüfingen, wo seine Familie wieder ein Haus erworben hatte. Die Anteile, die er wie sein Bruder erbte, gingen ihm infolge von Prozessen und Schulden verloren. Franz Hektor vermählte sich um 1712 mit Maria Antonia Susanna von Schönau. Im Jahre 1740 erbte er von seinem Bruder Joseph Schweichard auch Hausen vor Wald und vereinigte danach wieder den ganzen noch vorhandenen schellenbergischen Besitz in seiner Hand. Er starb am 29. Juli 1742 kinderlos. Noch wenige Tage vor seinem Tod hatte er die Patronatsrechte der Hüfinger Pfarrei dem Hause Fürstenberg vermacht. Auch er wurde in der Kirche zu Hausen vor Wald beigesetzt. Seine Gemahlin, die am 27. Januar 1758 starb, erbaute nach dem Tode ihres Gemahls 1747 die schöne Kirche in Hausen vor Wald und das dortige Schloß, wie aus der Grabinschrift in der neuerbauten Kirche hervorgeht.*

Die letzten Freiherren von Schellenberg

Nachdem Johann Franz Bertold am 16. Januar 1708 gestorben war, fielen seine Lehengüter an seinen Vetter Franz Hektor von Schellenberg, den fürstenbergischen Oberjägermeister und späteren Geheimen Rat von der Hausener Linie. Als auch er am 29. Juli 1742 gestorben und in der Pfarrkirche zu Hausen vor Wald beigesetzt war, galt das Geschlecht der Freiherren von Schellenberg als (im Mannesstamm) erloschen, und das Haus Fürstenberg zog noch im gleichen Jahr die erledigten Lehen ein.*

Noch lebte Franz Hektors Gemahlin Maria Antonia Susanna von Schönau, als ein unbekannter angeblicher Freiherr von Schellenberg erschien und seine Ansprüche geltend machte. Es handelte sich um einen Enkel Johann Josephs I. von der Burg-Bachheimer Linie, einem Sohn Hans Ludwigs, der die Linie begründet hatte. Mit dem Auftauchen dieses Freiherrn von Schellenberg nimmt das romantischste und zugleich traurigste Kapitel des alten Rittergeschlechtes seinen Fortgang.*

Schon Lucian Reich schilderte es 1882 in der Karlsruher Zeitung, Eugen Balzer nahm diese Schilderung auf, und auch Gottfried Schafbuch faszinierte das Schicksal der letzten Schellenberger.*

Johann Joseph I., dessen Geburtsdatum sich nicht ermitteln läßt, soll zur Sterbezeit seines Vaters zusammen mit seinem Bruder Johann Franz Bertold in Freiburg studiert haben. Während eines Besuchs bei seiner Schwester Maria Eva von Dankenschweil in Mühlingen bei Stockach verliebte er sich in deren Köchin Maria Herbstin, eine leibeigene junge Witwe. Er war nicht der erste seines Geschlechtes, dessen Herz in Liebe zu einer Unebenbürtigen entbrannte. Dennoch unternahmen seine Verwandten alles, was ihnen möglich erschien, um eine Heirat zu verhindern.*

Trotzdem ließ sich Johann Joseph I. im Jahre 1681 mit Maria Herbstin in Kirchdorf trauen, und es kam zum Bruch mit der Verwandtschaft. Der Sohn Johann Joseph II. und die Tochter Maria waren geboren, als der Vater in die kaiserliche Armee eintrat und wenig später am 6. März 1683 als Oberleutnant bei Sargan in Ungarn im Kampf gegen die Türken fiel. Seine Witwe wurde weder in Mühlingen noch in der Neuenburg geduldet und auch um den Besitzanteil ihres gefallenen Mannes gebracht. In ärmlichen Verhältnissen lebend, wohnte sie in Mainwangen bei Stokkach, wo sie auch verstorben sein soll. Ihre Tochter Maria war ihr im Tode bereits vorausgegangen.*

Johann Joseph II., am 5. September 1783 geboren, diente als Bauernknecht und verdiente später sein Brot als Kohlenmesser in Zizenhausen, das ebenfalls bei Stockach liegt. Er legte den Adelstitel ab, nannte sich fortan einfach »Schellenberger« und heiratete Elisabeth Bellin aus Emmingen ab Egg. Aus ihrer Ehe gingen die Kinder Martin, Maria Anna, Magdalena, Johann Joseph III., Johann Michael und Dominikus hervor.

Dem Sohn Johann Joseph III. (geb. 10. September 1710) gelang es, durch die Beschäftigung seines Vaters in der Hüttenarbeit Fuß zu faßen. Schon in jungen Jahren wurde er Berg- und Hammerwerksverwalter mehrerer Werke im Allgäu und in Vorarlberg und später wurden die vorderösterreichischen Werke seiner Oberaufsicht unterstellt.*

Am 23. April 1752 heiratete Johann Joseph im Alter von 42 Jahren Maria Theresia Notburga Agnes Simpherosa von Pappus und Tratzberg. Durch diese Heirat mit einer Adeligen rehabilitiert und wohl auch zu – wenn auch nur bescheidenen – Geldmitteln gekommen, begann er die Rückgabe der Lehen des 1742 verstorbenen Freiherrn Franz Hektor von Schellenberg von Fürstenberg und dem Bischof von Konstanz zu betreiben. Während ihn der Bischof von Konstanz mit den Zehnten in Hüfingen und Bräun-lingen belehnte, als feststand, daß er seine Forderungen zu Recht gestellt hatte, wurde er von Fürstenberg mit dem Hinweis auf seine unebenbürtige mütterliche Herkunft zurückgewiesen.*

Johann Joseph ließ sich nicht entmutigen und klagte sein Recht beim Reichshofrat in Wien ein, wo er 1754 obsiegte. Nach einem Vergleich wurden er, seine Brüder Johann Michael und Dominikus mit Hausen vor Wald, Neuenburg und Bachheim belehnt. Auch um die Eigengüter Franz Hektors mußte er gegen Reinhard Friedrich von Neuenstein den Rechtsweg beschreiten. Doch kam dieser Streit erst 1781 zum Austrag und endete ebenfalls mit einem Vergleich. Allerdings war Johann Joseph zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Leben. Der tatkräftige Freiherr hatte es nicht leicht mit seinem neuen Besitz, denn mit ihm hatte er auch die auf ihm liegenden Schulden übernehmen müssen. Von den Geschwistern Johann Josephs III. starben Martin, Maria Anna und Magdalena vor der glücklichen Wende im Prozeß gegen das Haus Fürstenberg in ärmlichen Verhältnissen. Die beiden Brüder Johann Michael und Dominikus beteiligten sich an der Seite ihres Bruders am Kampf um die Wiedereinsetzung in ihre Rechte, traten dabei allerdings nicht hervor. Der eine von ihnen soll die Bierbrauerei und der andere die Bäckerei erlernt haben, aber Johann Michael wird später auch Leutnant genannt.*

Dominikus, der um 1719 geboren sein mag, lebte einige Zeit in Eglofs im Allgäu und kam in den Mitbesitz der Baarer Güter. Er beschloß sein Leben am 16. Januar 1787 und wurde in Hausen vor Wald begraben.*

Johann Joseph III. starb, wie viele seiner Ahnen, verhältnismäßig jung am 6. Oktober 1769 im Alter von 59 Jahren in Ebratshofen im Allgäu, wo er auch seine letzte Ruhe fand. Aus seiner Ehe mit Maria, Theresia Freiin von Pappus und Tratzberg zu Rauchenzell und Laubenberg, die ihren Gatten um 17 Jahre überlebte, war nur der Sohn Johann Joseph Anton neben einem früh verstorbenen Sohn und einer ebenso früh verstorbenen Tochter hervorgegangen.*

Johann Joseph Anton, der am 31. Mai 1754 wahrscheinlich im Allgäu das Licht der Welt erblickte, war also beim Tode seines Vaters noch unmündig. Seine Mutter scheint eine schlechte Haushälterin gewesen zu sein. Sie verheiratete ihren Sohn 1774 im Alter von 20 Jahren mit Maria Franziska von Lilgenau zu Popolan und Kaisersdorf, die aus Böhmen (Eger) stammte. Seine Frau schenkte Johann Joseph Anton am 4. September 1775 ein Töchterchen, das die Namen Johanna Nepomucena Josepha Maria Theresia Barbara Franciska erhielt, aber schon am 17. September 1777 im Geburtsort Hausen vor Wald starb.*

Seiner Schulden wegen war Johann Joseph Anton, der später Joseph Anton genannt wurde, am 11. Februar 1783 gezwungen, die Dörfer Hausen vor Wald, Neuenburg und Bachheim an eine Baronin von Neuenstein, eine Verwandte, zu verkaufen. Diese gab die drei Dörfer noch im gleichen Jahr für 48 000 Gulden an das Haus Fürstenberg weiter. Damit hatte die Herrschaft Schellenberg endgültig aufgehört zu existieren. Es war Johann Joseph Anton gelungen, aus dem Handel eine lebenslängliche Jahresrente von 800 Gulden und 24 Klafter Holz zu erhalten. Daneben blieben ihm die Zehntanteile in Hüfingen und Bräunlingen und ein Haus, das in Bräunlingen stand, erhalten. Bereits 1785 steckte er wieder so tief in Schulden, daß er vor seinen Gläubigern die Flucht ergriff. Kopflos geworden, ließ Johann Joseph Anton seine Frau und seine Mutter in größter Not zurück. Jetzt wurde sein restliches Vermögen mit Beschlag belegt und der Konkurs eröffnet, der sich über Jahre hinzog. Im Zwangswege wurde das Schellenbergische Haus versteigert. Als 1791 auch sein letztes Haus in Bräunlingen vom Magistrat versteigert wurde, trennte sich seine Frau endgültig von ihm. Sie erhielt die Hälfte seiner jährlichen Rente und zog nach München.*

Ohne Vermögen, auf seine halbierte Rente angewiesen, kam Joseph Anton wieder nach Hüfingen zurück. Dort zog er als Mieter des Amtmanns Melchior Reichlin, der das »Schellenbergische Haus« erstanden hatte, in sein einstiges Haus. In ihm verbrachte er den Rest seines Lebens. Seine Gemahlin ließ ihm im Chor der Pfarrkirche in Hüfingen, der Grablege seines Geschlechtes, eine einfache Gedenktafel anbringen. Luzian Reich senior meißelte in die Marmortafel unter dem Wappen derer von Schellenberg diese Inschrift:

Gedenktafel Anton Schellenberg
Gedenktafel von Luzian Reich senior

»Dem Freiherrn Joseph Anton von Schellenberg,
geboren den 31. Mai 1754, gestorben den 8. Oktober 1812,
letzten Sprossen eines alten, edlen Geschlechts,
setzte dieses Denkmal ehelicher Liebe seine trauernde Gattin,
Franziska von Schellenberg, geb. Freiin von Ligenau.

Wie die Blätter am grünen Stamm wachsen und abfallen,
so die Geschlechter der Menschen.
Das eine stirbt und ein anderes wird geboren.«

Diese Worte aus den Sprüchen des Jesus Sirach wählte Lucian Reich später als Motiv zu seinem »Hieronymus«, aber wo hätten sie größere Aussagekraft als auf dem Grabmal des letzten Freiherrn von Schellenberg, dem letzten Sproß des Geschlechtes, das neben den Fürstenbergern einst das mächtigste Geschlecht in der Baar war.*

*Chronik von Hüfingen von August Vetter 1984
** Wikipedia

Möblierte Wildnis

aktualisierte Version, 1. Version vom 21. Oktober 2022

Wildnis erfreut sich in der deutschen Bevölkerung wachsender Zustimmung und Nachfrage, so hatte 2013 eine repräsentative Studie des Bundesumweltministeriums festgestellt. Zwei Drittel der Befragten fänden an der Natur umso mehr Gefallen, je wilder sie sich zeigt und 42 % würden ein Mehr an Wildnis begrüßen. Im Vorfeld der Nationalparkgründung hatte im nämlichen Jahr auch ein zweites Gutachten (von PricewaterhouseCoopers und ökonzept GmbH) festgestellt, „dass Natur und Wildnis aktuelle Themen sind, die den Nerv der Zeit treffen“.

Natur und Wildnis haben schon immer auch meinen Nerv getroffen, so sehr ich andererseits ein Berufsleben lang um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes bemüht war. An diesem spätsommerlich milden Oktobermontag zog es mich wieder mal in die Wutachschlucht. Denn der Fluss müsste ja doch auch wieder Wasser führen trotz der wenigen Regentage im zurückliegenden fünften Hitzesommer. Montags würde überdies der Wanderbetrieb in der Schlucht erträglich sein, so hatte ich spekuliert, und wie gewohnt den Waldparkplatz ob der Burgmühle angesteuert. Und tatsächlich: noch war ich der Einzige, der hier parkte und die Bergschuhe schnürte, um sodann auf steilem Fußpfad durch die bunte Bergmischwaldgesellschaft zur Gauchach abzusteigen. Zwar hatten mich hier – offengestanden – immer auch schon die hölzernen Tafeln eines Waldlehrpfads irritiert. Weniger wegen ihrer schlichten Botschaften über Baum und Wald, die mit den Jahren ohnehin fast unleserlich geworden waren, sondern weil ich den Lehrpfad hier im siedlungsfernen Naturschutzgebiet als reichlich deplaziert empfand – so sinnvoll und hilfreich derlei Einrichtungen andernorts, in ortsnahen Wäldern etwa, sein mögen. Wo  doch der „Bildungsauftrag Waldpädagogik“ (gem. § 65 des Landeswaldgesetzes) seit 1996 zum Aufgabenspektrum der Forstleute gehört.

Wem und wozu dient der Wald?

Diesmal hatten sich die Tafeln zu meiner Verblüffung sogar vermehrt und verjüngt; die alten Hölzernen hingen zwar noch immer an den Bäumen, doch die Neuen zeigten sich frisch gestylt und luden zu interaktivem Aufklappen ein (Hey, ihr da! Kommt doch mal her), angefüllt mit Infos über je eine Baumart, deren Rindenbild die Klappe ziert. Offenbar waren hier professionelle Waldpädagogen am Werk gewesen: „Willkommen im Schluchtwald“, so wird der Besucher im Steilhang vom Naturpark Südschwarzwald und von der Staatlichen Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg begrüßt auf einer großformatigen Tafel an blitzblankem Alugestänge. „Wem und wozu nützt der Wald?“, wird darauf  gefragt, und die so klugen, von Disney inspirierten Tiere des Waldes, vom Hirsch über den Biber, vom Fuchs bis zum Kauz, wissen bestens Bescheid: In ihren Denkblasen stehen die Antworten, egal ob in der Sparte Nutzung, Umweltschutz oder Erholung. Lesekundigen beantwortet auch ein Text nebenan noch die Frage. 

Puh… soviel Wissensstoff auf einmal, und das mitten im Wald! Oder braucht es heutzutage diese Art von kindgerechter Aufklärung, wenn sich die junge Familie schon mal dazu aufrafft, den lieben Kleinen ein vertieftes Walderlebnis zu gönnen –  und das gar beim Eintauchen in die abenteuerliche Wildnis der Gauchachschlucht mit ihrem Chaos stehender und dick bemooster zusammengebrochener Stämme? Unten angelangt an der gottlob wieder rauschenden Gauchach (wo immer sie nicht von umgestürzten Eschen aufgestaut wird, den Opfern des aus Fernost eingeschleppten Eschtriebsterbens, beschließe ich, der Schlucht weiter bachabwärts zu folgen. Kurz vor Einmündung der Gauchach in die Wutach unterquert der Fußpfad ein darüber aufgespanntes Transparent, das sich unter der Überschrift „Liebe Menschen“ an die schluchtaufwärts Wandernden wendet mit der Bitte, der Tierwelt zuliebe auf den Wegen zu bleiben. Denn, ob Haselmaus, Biber oder Eisvogel, „auch wir wollen uns hier tierisch wohlfühlen“. Ja, um Himmelswillen, wo überhaupt mag in der Enge der Gauchachschlucht bloß die Versuchung lauern, den Fußpfad zu verlassen?

Gut gemeinte Bitte, aber reichlich überflüssig

Kopfschüttelnd über die ebenso anbiedernde wie aufdringliche Art von Besucherlenkung seitens der Stuttgarter Naturschutzbehörde erreiche ich die Wutach, die ich auf dem Kanadiersteg überquere, um sodann ein Stückweit  auf dem Schluchtensteig flussaufwärts zu wandern  – wann sonst, wenn nicht an einem herbstlichen Montagvormittag und außerhalb der Feriensaison sollte man sich das Schluchterlebnis doch noch leidlich ungestört antun können? 

Die Spurenlage auf dem Pfad lässt indes keine Zweifel aufkommen: Es müssen übers Wochenende wieder ganze Herden unterwegs gewesen sein, so wie die Stiefel immer wieder im Matsch versinken. Wildnissucher zuhauf hat der letzte ungebändigte Wildfluss des Schwarzwalds ja schon seit seiner Erschließung um die vorletzte Jahrhundertwende angelockt. Auch auf die Gefahr hin, dass der Pfad, wo immer er drahtseilgesichert durch die Muschelkalk-Prallhänge verläuft, die Wanderlust zumal bei Gegenverkehr seit eh und je spürbar einzutrüben pflegt. Jährlich bis zu 75.000 Wutachwanderer wurden schon vor der Jahrtausendwende gezählt, und wie es ausschaut, sind die 100.000 mittlerweile längst überschritten. War es die Corona-Pandemie oder die Erfindung der kostenlosen Regiokarte für Schwarzwälder Übernachtungsgäste, waren es die verbesserten Wanderbusverbindungen oder die vielen Wandertipps im Netz: der Andrang in der Schlucht scheint nochmals einen gehörigen Schub verpasst bekommen zu haben – ablesbar neuerdings auch an einer stattlichen Kompanie von Steinpyramiden; die meisten sind wohl in den jüngsten Trockensommern errichtet worden und müssen nun gottlob wieder der Strömung trotzen. Seit wann eigentlich sind „Steinmanderl“ auch hierzulande Mode geworden, wo man sie doch einst nur aus dem Hochgebirge kannte oder als Wegmarkierung im skandinavischem Fjäll?  Nun also beginnen sie plötzlich auch den Schwarzwald zu erobern – nicht anders als all die Hängeschlösser der Jungverliebten an den metallenen Brückengeländern. Ein Jammer nur, dass die kanadischen Pioniere ihren „Kanadiersteg“ anno 1976 noch aus dicken Holzbalken gezimmert haben.

Invasion der Steinmänner

Doch wer hätte gedacht, dass die Frequentierung der Schlucht auch montags schon mitunter Formen anzunehmen pflegt, die einem das Grüßen vergällt: Denn ab einer gewissen Verdichtung des Gegenverkehrs pflegen Wanderer bemerkenswert einsilbig, ja mürrisch zu reagieren, als wollten sie die Anderen mit Verachtung strafen. Kein Wunder, dass sich da auch Bergwacht, Naturpark und Naturschutzverwaltung mehr und mehr gefordert sehen: Wurde die Schlucht, ablesbar auf Hinweisschildern, schon vor Jahren zur Erleichterung der Helikopterbergung in Rettungssektoren eingeteilt, so rufen neuerdings mehr und mehr Verbotstafeln zur Ordnung. Wie es ausschaut ist die Schlucht frisch möbliert worden – auch mit einer Vielzahl von Stoppschildern und Absperrungen der Uferzonen (den Wasseramseln zuliebe?) mittels Schiffstauen. Auch die analogen Erläuterungstafeln haben sich vermehrt, als ob die nicht schon längst auch über die Wander-App verabreicht werden könnten. So etwa auch am Wiederaustritt des versickerten Wutachwassers aus der Muschelkalkwand. Muss das jetzt alles so sein? Mein Wandertrieb ist spürbar abgeflaut, nichts wie zurück also – nicht, dass sich oben an der Schattenmühle, der beliebtesten Einstiegsstelle, gerade wieder ein Wanderbus entleert. Oder wartet schon ein anderer unten an der Wutachmühle? Ob sie wohl eines Tages noch den Einbahnverkehr für die Schlucht verordnen? 

Kein Durchgang zum Flussufer

Zurück auf dem Kanadiersteg beschleicht mich dann zu allem hin auch noch ein schlimmer Verdacht beim Blick auf die Gauchachmündung hinunter: Im Treibholzstau haben sich dicke weiße Schaumpolster verfangen, als sei jüngst beim einsetzenden Regen irgendwo ein Schieber hochgezogen worden nach den Monaten der Trockenheit. Von toten Fischen ist freilich nichts zu bemerken, also könnte der Schaum doch auch auf natürlichen Eintrag zurückzuführen sein – anders als einst in den Wirtschaftswunderjahren, als die Neustädter Papierfabrik ihr Abwasser noch weithin ungeklärt in die Wutach (die dort noch Gutach heißt) einleiten durfte, sodass sie der ihr mit dem Schaum auch eine unverwechselbare Duftnote verpasst hatte.  

Verdächtige Schaumbildung?

Bachaufwärts in der Gauchachschlucht unter dem so seltsam deplazierten Transparent hindurch verlieren sich gottlob wieder die Montagswanderer. Dafür grüßen am Wegrand bald  die neu gestalteten Stationen des Waldlehrpfads. Die Einkehr in der Burgmühle fällt diesmal leider aus, auch wenn sie, vor Kurzem erst runderneuert, geöffnet hat. An der frisch geweißelten Stirnwand der 1475 erstmals bezeugten, mehrfach von Flutkatastrophen heimgesuchten Mühle prangt jetzt unübersehbar ein Sinnspruch – nein, nicht etwa aus dem Fundus eines Joseph Victor von Scheffel oder von Lucian Reich, vielmehr wird eine der Lebensregeln von Baltimore des US-amerikanischen Rechtsanwalts Max Ehrmann präsentiert aus dem Jahr 1927: Geh deinen Weg gelassen und ruhig inmitten des Lärms und der Hast dieser Zeit und erinnere dich, welcher Frieden in der Stille liegt. Mit der Stille war es hier schon vorbei, nachdem die Schlucht von der Donaueschinger Ortsgruppe des badischen Schwarzwaldvereins erschlossen worden war, an dessen Vorsitzenden Wilhelm Baur eine in den Fels gemeißelte Gedenktafel aus dem Jahr 1927 erinnert. Und seit 1928 war die Mühle im Besitz des Villinger Touristenvereins Die Naturfreunde, die damit unlängst freilich Insolvenz anmelden mussten. Der neue Eigentümer scheint nicht eben auf Bodenständigkeit zu bestehen, und so findet sich neben dem Eingang zur Gastwirtschaft auch noch ein Spruch aus dem Zitatenschatz des Ralph Waldo Emerson, eines US-amerikanischen Geistlichen, Philosophen und Schriftstellers aus dem 19. Jahrhundert: Und wenn wir die ganze Welt durchreisten, um das Schöne zu finden: Wir müssen es in uns tragen, sonst finden wir es nie. Von den Weisheiten der Beiden, ob von Emerson oder von Ehrmann, quillt das weltweite Netz derzeit förmlich über, wie die Nachlese bei Google offenbart. Sollte inzwischen womöglich auch an der Gauchach PricewaterhouseCoupers Entwicklungshilfe geleistet haben?

Genug der Wildnissuche: „Gelassen und ruhig“, ganz wie an der Hauswand empfohlen, kehre ich zum Waldparkplatz zurück, erst in steilem Zickzack, dann auf bequemerem Forstweg – nicht ohne auch noch die Tierweitsprung-Anlage (Wie weit springst Du?) bestaunt zu haben: Viel weiter als der Dachs hätte ich es an diesem Montag gewiss nicht geschafft – schon gar nicht so weit wie der Luchs. Die Wildnissuche in der Schlucht, so dämmert es mir beim Verstauen der verschmutzten Bergschuhe im Kofferraum, ist mir diesmal wohl doch ein bisschen gar zu banal ausgefallen. 

Genug der Möblierung?

Mehr zur Gauchachschlucht auf dem Hieronymus:

Initiative 125: Status und nächste Schritte

03.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher INITIATIVE 125

Liebe Gemeinderäte, liebe Stadt Hüfingen,

die Stadt Hüfingen kann stolz sein auf ihre mündigen Bürger(innen): in nur drei Tagen konnte die überparteiliche „Initiative 125“ über 320 Hüfinger(innen) gewinnen für das Begehren nach Transparenz und für die Forderung nach fairen Bauplatzpreisen. 

Begehren nach Transparenz: 329 Unterstützer (Stand 31.12.19)
Wir begehren von der Stadt Hüfingen Preis- und Kostentransparenz, da die Preisgestaltungen für Leistungen der Stadt durch den Bürger schwer nachvollziehbar sind. Wollen Sie als Hüfinger Bürger(in) diese Transparenz für alle Leistungen der Stadt, die Sie bezahlen müssen?

Forderung für faire Bauplatzpreise: 322 Unterstützer (Stand 31.12.19)
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Forderung der „Initiative 125“ an die Stadt Hüfingen, für Baugrundstücke in den Ortsteilen Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Mundelfingen und Sumpfohren im Jahr 2020 maximal 125 Euro je QM zu verlangen und zukünftige Preissteigerungen den Bauherren zu begründen und nachzuweisen.

Die Zielsetzung der „Initiative 125“ (gegründet im Dezember 2019): 
Damit die Hüfinger Ortsteile familienfreundlich bleiben, fordert die „Initiative 125“ von der Stadt Hüfingen, den von ihr in den Ortsteilen geforderten Bauplatzpreis auf maximal 125€/qm zu begrenzen. Zudem wollen wir Preis- und Kostentransparenz von Stadtverwaltung und Gemeinderat.

Aus Hausen vor Wald haben sich seit Neujahr 20 weitere Unterstützer für „Transparenz in Hüfingen“ und 23 weitere Unterstützer für „faire Bauplatzpreise“ angeschlossen.

Ziel dieses Schreibens

Aufgrund der intransparenten Vorgänge um die Bepreisung der Bauplätze und das Fehlen von Informationen zu kalkulierten und nachkalkulierten Kosten müssen wir befürchten, dass die derzeitige diffuse Informationslage zu weiteren Verwirrungen, Mutmaßungen und Fehlinterpretationen führt. Um dies zu vermeiden, erklären wir nachfolgend unsere Position zu Punkten, die unklar oder missverständlich sein könnten.

1. Silvester-Versammlung in Mundelfingen

Vor, während und nach der Silvester-Versammlung in Hüfingen wurden Argumente, Meinungen und Zahlen ausgetauscht. Deren Wahrheitsgehalt kann man erst prüfen, wenn die Gemeinde ihre Geheimniskrämerei beendet, denn zum großen Erstaunen mussten alle Versammlungsteilnehmer feststellen, dass selbst der Gemeinderat aufgrund fehlender Information nicht viel besser informiert war als wir selbst. Wir begrüßen daher die Ankündigung der Stadt, am 09.01.2020 zumindest dem Gemeinderat nachträglich die interne Kalkulation offen zu legen. Diesem ersten kleinen Schritt müssen weitere Transparenzschritte folgen, damit in Zukunft auch der(die) Bürger(in) Bescheid weiß.

2. Wie kommen wir bei 125 Euro auf 40% Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten?

Weil offizielle Zahlen der Stadt für uns nicht zugänglich waren und es weiterhin nicht sind, suchten wir das direkte Gespräch mit Gemeinderäten. Ein Betrag, den wir mittlerweile mehrfach verbal bestätigt bekamen, ist 116 Euro. Demnach ging die Stadtverwaltung von Selbstkosten in Höhe von 116 Euro je Quadratmeter aus, so dass bei einem Verkaufspreis in Höhe der Selbstkosten von 116 Euro weder Gewinn noch Verlust für die Stadt enstünde. In Folge machte nach unserer Kenntnis ein erster Preivorschlag von 125 Euro die Runde, bei dem die Stadt demnach einen Gewinn von 9 Euro je Quadratmeter erzielen würde. Bei den Einstandskosten der Stadt in Höhe von ca. 23 Euro (diesen Marktpreis bezahlte die Stadt tatsächlich) sind 9 Euro circa 40% Gewinnaufschlag auf die 23 Euro. Natürlich gehen wir davon aus, dass Fremdkosten für die Stadt wie die Kosten für die Erschließung ohne Aufschlag an den Bauherrn durchgereicht werden. Diese Einfachrechnung kann selbstverständlich nur zur Plausibilisierung der Verkaufspreisfindung der Stadt Hüfingen dienen, aber eine detailliertere Rechnung ist uns derzeit leider nicht möglich, da die Stadt ihre Kalkulation vor ihren Bürgern geheim hält.

Dennoch bestätigen die Marktpreise im Umland, dass wir mit unserer Einfachrechnung tendentiell richtig liegen, nämlich dass man mit 125 Euro Verkaufspreis einen sehr guten Gewinn erzielen kann, denn sicher legen andere Gemeinden auch nicht drauf:

a. Aasen, 115 Euro Verkaufspreis

b. Löffinger Ortsteile, 105 Euro max. Verkaufspreis

c. Schwenningen (Heuberg), 93 Euro Verkaufspreis

3. Wie wichtig ist die Kalkulation für den QM-Verkaufspreis?

Nach eingehendem Studium der Sachlage (z.B. Baugesetzbuch § 196 Bodenrichtwerte; § 92 Gemeindeordnung Baden-Württemberg; Wert/Wertermittlung eines Grundstücks, Kaufpreissammlungen, etc. (Serviceportal Baden-Württemberg); Landtag Baden-Württemberg 08.06.2018: Antwort auf die kleine Anfrage zur Möglichkeit der Abweichung vom Bodenrichtwert beim Verkauf von kommunalen Baugrundstücken: Drucksache 16 / 4222) ist klar: 

Grundstücke dürfen von der öffentlichen Hand (also der Stadt Hüfingen) nur zum Zeit- bzw. Verkehrswert („voller Wert“), also dem Marktpreis, veräußert werden. Der Anschaffungswert spielt eine untergeordnete Rolle. 

Die Hüfinger Kalkulation kann demnach nicht zur Ermittlung des Verkaufspreises herangezogen werden. Als Planungs- und Kontrollinstrument ist sie aber dennoch wichtig und zwar zur Kostenplanung des Anschaffungswerts (Vorkalkulation) sowie zur Kostenkontrolle (mitlaufende und Nach-Kalkulation). Sie wäre deshalb ein wichtiges Instrument für den Gemeinderat gewesen, Kostenpositionen schon vor Baubeginn zu hinterfragen und etwaige Abweichungen frühzeitig zu korrigieren. Dafür ist es jetzt natürlich zu spät. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt Hüfingen nicht kostenbewusst genug gebaut hat, damit die Kosten unterhalb des Marktpreises bleiben, dann muss natürlich die Stadt für etwaige Mehrkosten aufkommen und nicht der Bauherr. Marktgerechte Bepreisung bedeutet, dass der Bauherr den fairen Marktpreis bezahlen muss, nicht mehr und auch nicht weniger. Die Kalkulation ist hierfür nicht ausschlaggebend. Was also ist marktgerecht für Baugrundstückpreise in Mundelfingen?

4. VORSICHT vor unangemessenen Marktpreis-Beispielen

Wir wissen nicht, welche Informationen dem Gemeinderat seitens der Stadt zur Ermittlung des angemessenen Marktpreises vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wurden oder wie der Gemeinderat sich sonst informiert. Allerdings müssen wir nach zahlreichen Gesprächen mit Gemeinderäten befürchten, dass die vorgelegte Information selektiv und irreführend ist. Wir wurden mehrfach mit zum Teil haarsträubenden Beispielen konfrontiert, die man uns als Marktpreis schmackhaft machen wollte. Leider muss dem neutralen Beobachter mittlerweile der Verdacht aufkommen, dass es hier nur darum geht, irgendwie die für Mundelfingen völlig überzogenen 149 Euro zu rechtfertigen, egal wie unangemessen die Beispiele im Einzelnen auch sein mögen. 

Jedenfalls wurden wir mit Beispielen wie diesen konfrontiert:

Herzogenweiler – 143 Euro
Unsere Stellungnahme: Herzogenweiler ist mit 7km Entfernung direkter Vorort der 85.000 Einwohner-Stadt Villingen-Schwenningen (VS), unserem Oberzentrum. Selbstverständlich sind in einer solchen Lage die Preise höher. Außerdem wird beim reinen Preisvergleich verschwiegen, dass die Stadt VS 40 Euro für unerschlossenes Bauland berappen muss, Hüfingen nur 23 Euro. Dies ist ein klarer Beweis dafür, dass hier andere Marktpreise herrschen als in Mundelfingen. Diese Information ist offen und man kann sie in der Presse nachlesen.

Brigachtal – 170 Euro
Unsere Stellungnahme: Brigachtal ist ebenfalls direkter Vorort der 85.000 Einwohner-Stadt Villingen-Schwenningen und hat als eigenständige Gemeinde selbst über 5.000 Einwohner. Brigachtal hat nicht nur beste Infrastruktur sondern auch sehr gute Bahnverbindungen. Wie bitte soll dieses Beispiel für einen Vergleich mit Mundelfingen taugen?

Immowelt – 177 Euro
Mit Nennung von Immowelt schießt man nun wirklich den Vogel ab. Immowelt darf man schon aus Gründen der Seriosität nicht als Quelle in Betracht ziehen. Immowelt agiert nach BILD-Manier (BILD und Immowelt gehören beide zu Axel Springer), je schriller desto besser. Wer Preise aus einem solchen Portal als Marktpreise argumentieren will, kennt den Markt nicht und handelt zumindest fahrlässig. Wie Immowelt von seriösen Dritten bewertet wird, lesen Sie am besten selbst.

„Bei über 95 % davon handelt es sich um Betrugsangebote“
„Gehört angezeigt!“
„Dieses Portal ist unglaublich schlecht.“
„Ich bin seit 20 Jahren Makler und habe mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit der Immowelt sowohl im Paketvertrag mit Zusagen im Vertrag, die nicht gehalten wurden als auch mit Hakern und Fakes über Immowelt Absender gemacht.“
„Immowelt ist voll mit Fake Wohnungen.“
„Blanke Verarschung der potentiellen Kunden“
„Unseriös, unverschämt und pure Abzocke“
„Großer „schein“ und nichts dahinter ! Nie wieder !“
„Absolut mangelhaft“

Hier werden Sie weitere interessante Erfahrungsberichte finden.

Die Bewertungsplattform Trustpilot ist Marktführer für die Bewertung von Portalen.

Immer wieder genannt wird auch die Stadt Bräunlingen mit ihrer Preisgestaltung. Wie hinlänglich bekannt ist, kann man ganz generell Preise in den Ortschaften nicht mit Preisen in der Stadt vergleichen. Sonst läge DS-Aasen nicht bei einem Marktpreis von 115 Euro sondern in der Nähe von 240 Euro wie in DS-Stadt (Konversionsgelände). Einzig das Beispiel der Bräunlinger Gemeinde Waldhausen kann man heranziehen, aber selbst dort liegen die geforderten Preise laut Webseite der Stadt Bräunlingen bei „nur“ 129 Euro bzw. 139 Euro.

5. Anwendung geltender Gesetze und Verordnungen

Wir fordern Gemeinderat und Stadt Hüfingen nachdrücklich auf, endlich die geltenden Gesetze und Verordnungen anzuwenden (insbesondere das Baugesetzbuch § 196 Bodenrichtwerte oder § 92 Gemeindeordnung Baden-Württemberg) und zwar durchgängig und nicht nur, wenn dies vorteilhaft ist für die Durchsetzung des eigenen Wunschpreises. 

Liebe Gemeinderäte, bitte holen Sie fachlichen Rat ein von neutraler Stelle, deren Ziel es nicht sein darf, nachträglich den grundfalschen 149-er Beschluss zu rechtfertigen oder sogar zu legitimieren. Und bitte informieren Sie sich selbst, z.B. über Bodenrichtwerte, die in der Sitzung in Mundelfingen des öfteren erwähnt wurden. Sie müssen das Thema grundsätzlich, transparent und fair und selbstverständlich unter Anwendung geltenden Rechts neu aufgreifen und lösen; und nicht nur, um die aktuelle Woge der Entrüstung der Hüfinger Bürger(innen) zu glätten.

Um Bodenpreise fair und vergleichbar zu machen, hat der Gesetzgeber Bodenrichtwerte eingeführt. Die Gemeinde Geisingen schreibt auf Ihrer Internetseite: Die Bodenrichtwerte dienen als Vergleichswerte und sollen ein Bild von den am Markt vorherrschenden Tendenzen geben.“ Der Gesetzgeber entzieht Gemeinden damit die Möglichkeit, Preise nach eigenem Gusto (z.B. 149 oder 139) durchzusetzen. Der Bodenrichtwert wird im regelmäßigen Turnus von einem Gutachterausschuss für jede Kategorie von Grundstücken festgelegt und dies detailliert für jedes einzelne Gebiet bzw. Neubaugebiet einer Gemeinde und ihrer Ortsteile. Von diesem Bodenrichtwert kann der Verkaufspreis zwar abweichen, aber der Bodenrichtwert schafft erst einmal eine seriöse Basis, von der man ausgehen kann.

Folgende Bodenrichtwerte gelten für Mundelfingen (Quelle Stadt Hüfingen).

Im Donaueschinger Ortsteil Aasen gelten höhere Bodenrichtwerte als in Mundelfingen, die offensichtlich durch die Nähe zur Stadt Donaueschingen und die sehr gute Aasener Infrastruktur begünstigt werden. Tendenziell kann der Bauherr in Aasen daher einen höheren Baugrundpreis erwarten als der Bauherr in Mundelfingen. Der Preis in Aasen liegt für neue Baugrundstücke aktuell bei 115 Euro/qm.

Quelle: Stadt Donaueschingen, Bodenrichtwerte 

Einige Gemeinden wie die Stadt Geisingen informieren den Bürger auf ihrer Webseite über Bodenrichtwerte. Wenn Sie dort den Link klicken, haben Sie direkten Zugang zur interaktiven Karte für Bodenrichtwerte für die Stadt Geisingen und deren Ortsteile. Das Beispiel Leipferdingen zeigt, dass sich Mundelfingen auf ähnlichem Bodenpreisniveau bewegt. Auch Leipferdingen baut gerade und die Preise für Baugrundstücke lassen sich bestimmt einfach in Erfahrung bringen.

Quelle: Stadt Geisingen, Bodenrichtwerte (interaktive Bodenpreiskarte) 

Welcher Marktpreis gilt also für Mundelfingen, wo im Jahr 2019 Marktpreise von 98 Euro und 102 bezahlt wurden? 

Das Ziel der „Initiative 125“ ist es, jeglicher Preistreiberei entgegenzuwirken (auch derjenigen der öffentlichen Hand) und sicherzustellen, dass die Stadt Hüfingen sich mit einem fairen Marktpreis zufrieden gibt. Fair heißt „maximal 125 Euro/qm“. Der Preis kann also durchaus unter 125 Euro liegen. Sie sehen anhand von aktuellen Marktpreisen wie 115 Euro in Aasen wie fair und marktkonform dieses Ziel ist. Die Ortsteile von Löffingen oder Blumberg liegen sogar unterhalb der Aasener Verkaufspreise von 115 Euro. Für Bonndorf gilt dasselbe.

6. Ermittlung des fairen Marktpreises für Mundelfingen

Anstatt x-beliebige Beispiele in den Ring zu werfen, bestehen wir auf einem fairen und systematischen Ansatz wie folgt: im Radius von 25km um Mundelfingen (s.u) werden die aktuellen Marktpreise für Ortsteile der betreffenden Gemeinden in Erfahrung gebracht: 

  • Bonndorf
  • Blumberg
  • Bräunlingen
  • Donaueschingen
  • Geisingen
  • Löffingen
  • Wutach
Bild: 25km-Radius um Mundelfingen

Um Verzerrungen durch einzelne (besonders billige oder besonders teure) Bauplätze zu verhindern, werden die Marktpreise gewichtet mit der Anzahl der jeweils angebotenen Bauplätze. Ein Baugebiet mit 10 Bauplätzen erhält somit die 10-fache Gewichtung gegenüber einem einzelnen Bauplatz. Dieses Verfahren ist fair und schnell und einfach umsetzbar. 

So erhält man in kürzester Zeit und mit überschaubarem Aufwand ein klares, neutrales Bild über die tatsächliche Marktpreis-Lage in der für Mundelfingen relevanten Umgebung. 

7. Umsetzung des fair ermittelten Marktpreises angesichts der Beschlusslage „149“

Durch den 149-er-Beschluss des Hüfinger Gemeinderates vom Oktober 2019 wurden Fakten geschaffen, ohne dass hierfür eine Informationsgrundlage bestand. Sollte man diesen Beschluss nicht zeitnah revidieren können, empfiehlt sich die Korrektur durch einen weiteren Beschluss. Für die Korrektur der Beschlusslage „149“ eignet sich ein Preisnachlass-System, das die Beschlusslage „149“ respektiert und zugleich den fair ermittelten Marktpreis (Abschnitt 6) etabliert. Im nachfolgenden Beispiel unterstellen wir den Marktpreis von Aasen in Höhe von 115 Euro. Sollte für Mundelfingen ein anderer Marktpreis ermittelt werden, muss man nur die %-Sätze entsprechend anpassen:

Zielpreis 149 Euro (gemäß Gemeinderatsbeschluss 10/2019)

Preisnachlässe für die Jahre (%) -> Bauplatzpreis/qm: 

2020: 23% -> 114,73 Euro (aufgerundet: 115,00 Euro)

2021: 21% -> 117,71 Euro

2022: 19% -> 120,69 Euro

2023: 17% -> 123,67 Euro

2024: 15% -> 126,65 Euro

2025: 13% -> 129,63 Euro

2026: 11% -> 132,61 Euro

2027: 9% -> 135,59 Euro

2028: 7% -> 138,57 Euro

2029: 5% -> 141,55 Euro

2030: 3% -> 144,53 Euro

2031: 1% -> 147,51 Euro

2032: 0% -> 149,00 Euro

Vorteile für alle Beteiligten wären:

  • Respektierung der Beschlusslage
    -> nur weiterer Beschluss erforderlich
  • Planbarkeit für die Stadt Hüfingen und die Bauherren durch Indexierung für die Folgejahre
  • Anreiz früher zu bauen führt zu früherem Geldfluss an die Stadt 

8. Abweichung im Sonderfall „finanzielle Notlage der Stadt Hüfingen“

In begründeten Sonderfällen dürfen Gemeinden vom Verkehrswert (Marktpreis) abweichen, wie dies in der Anwort des zuständigen Ministeriums im Landtag Baden-Württemberg mit Datum 08.06.2018 ausgeführt wird (Antwort auf die kleine Anfrage zur Möglichkeit der Abweichung vom Bodenrichtwert beim Verkauf von kommunalen Baugrundstücken: Drucksache 16 / 4222).

Mit Besorgnis nehmen wir daher zur Kenntnis, dass Stadtverwaltung und Gemeinderäte in schöner Regelmäßigkeit die finanzielle Situation von Hüfingen als gewerbesteuer- und als generell finanz-schwach beklagen. Sollte es tatsächlich eine finanzielle Notsituation in Hüfingen geben, so fordern wir Sie auf, Ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen und die Bürger umgehend und umfassend über die finanzielle Notlage der Stadt zu informieren und falls erforderlich Sanierungsschritte vorzuschlagen.  Aufgrund der bestehenden Intransparenz kann sich der Bürger leider kein verlässliches Bild über die Stadtfinanzen machen, denn der beklagten Finanzschwäche auf der einen Seite widerspricht die stetig steigende Rücklage in Millionenhöhe auf der anderen Seite. Der mündige Bürger wird hier verwirrt zurückgelassen. Er sollte sich aber kein schlechtes Gewissen machen, denn 15% seiner Lohn- und Einkommenssteuer gehen nach Maßgabe eines Bundesgesetzes (Art. 106 GG) ins Stadtsäckel seiner Gemeinde. Allein dieses Beispiel zeigt wie wichtig es ist, dass Sie in Zukunft endlich Transparenz schaffen. 

9. Nächste Schritte

Wir erwarten vom Gemeinderat und der Stadt Hüfingen eine Revision oder Korrektur des „149 Beschlusses“ auf Basis des fair ermittelten Marktpreises noch im Januar 2020. Dann war dies einfach nur ein bedauerlicher Fehler, wie er überall passiert und wir müssen entsprechende Lehren daraus ziehen. Verantwortungslos und für uns nicht tolerierbar wäre es allerdings, eine Lösung weiterhin auf die lange Bank zu schieben oder gar den unfairen und rechtlich nicht haltbaren 149-er Beschluss weiter zu verteidigen. Wir unterstützen gerne und natürlich kostenlos bei der Lösungsfindung.

Selbstverständlich erwarten wir von der Verwaltung, dass in dieser schwebenden Situation nicht der Versuch unternommen wird, Druck auf die potentiellen Käufer auszuüben, z.B. duch die Anberaumung von Notarterminen. 

Davon unabhängig bleibt unser Ruf nach Transparenz ein zentrales Anliegen aller Hüfinger Bürger(innen), dem wir weiter Gehör verschaffen werden. Lassen Sie uns also dieses 149er-Kapitel zügig abschließen und gemeinsam die Aufgaben der Zukunft in Angriff nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

INITIATIVE 125

Leitungsteam

Simon Friedrich, Kurt Kammerer, Gregor Mäder, Daniel Schwarz, Patrick Späth

Das 149-Euro Missverständnis

27.12.2019 von Kurt Kammerer, Sprecher INITIATIVE 125

Offener Brief an die Gemeinderäte und die Stadtverwaltung.

Liebe Gemeinderäte, liebe Stadt Hüfingen,

in der vergangenen Woche haben uns, die „Initiative 125“, viele Zuschriften erreicht, vor allem aus Hüfingen aber auch aus Donaueschingen, Blumberg und Wutach, wo man sich für den „149-Euro Fall“ zu interessieren beginnt. Auch das Gespräch mit vielen Hüfingern brachte wichtige Erkenntnisse. Die Situation lässt sich jetzt in einer einzigen Frage an Sie zusammenfassen:

Hätten Sie nicht auch für 125 Euro gestimmt, wenn Sie gewusst hätten, dass 125 Euro schon einen Gewinnaufschlag für die Gemeinde in Höhe von 40% auf die Selbstkosten beinhalten?“ 

Zum 149-Euro Fehler konnte es aus unserer Sicht nur durch ein Missverständnis kommen: 

  1. Die Stadtverwaltung sagte „wir brauchen 125“ und bei den Gemeinderäten kam offenbar an, dass es sich bei 125 Euro um die Selbstkosten handelt. Und nur weil kein einziger Gemeinderat je die Kalkulation mit deren Grundlagen gesehen hat, konnte es zum folgenschweren 149-er Fehler kommen.
  2. Der Stadtkämmerer wiederum hat als vorsichtiger Kaufmann zukünftige Kosten hoch und zukünftige Erlöse niedrig angesetzt und 125 Euro als gerade noch akzeptablen Fall gerechnet. Nur um keine weiteren Missverständnisse aufkommen zu lassen: Den Herrn Stadtkämmerer schätzen wir fachlich sehr, denn nicht zuletzt seiner konservativen Kalkulationsansätze ist die üppige Rücklage der Stadt Hüfingen zu verdanken. Die komfortable Finanzsituation von Hüfingen wiederum stellt sicher, dass die Gemeinde kein Notprogramm fahren und ihre Bürger nicht mit exorbitanten Preissteigerungen konfrontieren muss, nicht beim Wasserpreis und auch nicht beim Preis für den Bauplatz. 

Warum sind wir so sicher, dass 125 Euro mindestens 40% Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten beinhalten? 

  1. Solange Gemeinden wie Schwenningen (Heuberg) für 93 Euro anbieten, kann der aktuelle Selbstkostenpreis nicht über 90 liegen, denn auch dort muss für die Gemeinde ein Gewinn drin sein. Aus Sicht eines Bauherrn ist Schwenningen auch nicht weniger attraktiv als Sumpfohren, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald und Mundelfingen, denn in Schwenningen gibt es einen Bäcker, einen Metzger, ein Autohaus und laut Webseite sogar eine Zweigstelle der Volksbank und der Sparkasse. Auch scheint man nicht händeringend Leerstand bekämpfen zu müssen, denn es sind dort aktuell keine Mietwohnungen frei. In Schwenningen ist man einfach familienfreundlich und handelt zukunftsorientiert.
  2. Dies gilt auch für Löffingen mit Baupreisen von unter 110 Euro in allen Stadteilen.

Warum erwächst der Stadt Hüfingen aus Ihrer Politik für Baugrund besondere Verantwortung?

  1. Als Einrichtung der öffentlichen Hand muss es das Grundverständnis der Stadt Hüfingen sein, für den Bürger da zu sein und damit auch für den Bürger, der hier bauen will. Die Stadt darf kein Gewinnmaximierer werden.
  2. Die Stadt Hüfingen hat durch ihre Politik quasi ein Monopol auf Bauplätze, da sie Grund kauft, erschließt und baufertig anbietet. Der Kauf von privat ist die seltene Ausnahme. Diese Politik ist richtig, denn nur so lassen sich Exzesse durch private Preistreiber verhindern, wie man sie in deutschen Städten beobachtet. Man ist als Hüfinger Bürger daher fassungslos, wenn die eigene Gemeinde selbst zum gierigen Preistreiber mutiert.
  3. Der Bauherr ist ein armer Tropf, denn er ist eine 1%-Minderheit (in 2019 haben nicht mehr als 1% der Hüfinger gebaut) und wird politisch nicht gehört. Auf Sicht der nächsten 20 Jahre allerdings summieren sich die Bauherrn und Käufer von Wohneigentum mit ihren Kindern auf gut 25% der Hüfinger Bevölkerung und stellen das Rückgrat der Gemeinde Hüfingen dar. Hüfingen würde gut daran tun, als Bauherren nicht nur den gut situierten Erben zuzulassen sondern auch den Bauherren, der mit seinem Arbeitseinkommen für sein Wohneigentum einstehen muss. Bei unserer Demografie werden wir alle brauchen und dürfen durch Preistreiberei nicht wichtige Stützen der Hüfinger Bürgerschaft verlieren, denn sonst müssen wir, die über 50 Jährigen, uns in 20 Jahren selber pflegen bzw. selbst unsere Pflege organisieren. Wenn wir nicht faire Preise anbieten, werden viele Junge in die Stadt abgewandert sein und wir meinen damit nicht die Stadteil-Hüfinger in die Kernstadt sondern die Abwanderung der Jungen in Städte wie Konstanz oder Freiburg. 

Wie stellt sich die Lage für den Bauherrn dar?

  1. Derjenige Bauherr, der nicht zur Minderheit der gut situierten Erben zählt, lebt mit seinem Arbeitseinkommen im Höchststeuerland Deutschland. Er muss für 1 Euro netto 2 Euro brutto aufbringen. Die ZEIT fasst dies so zusammen .
  2. 125 Euro Baupreis, den er an die Stadt Hüfingen zahlt, werden für ihn mit Unterschrift sofort zu gut 135 Euro, denn es kommen Notarkosten und 5% Grunderwerbsstuer hinzu. Die Grunderwerbssteuer ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen. Hier lässt sich die Stadt Hüfingen also nochmals bezahlen.
  3. „Dann soll der Bauherr doch einfach ein höheres Gehalt verlangen“, wäre die logische Empfehlung. Diesen Rat kann sich der Bauherr aber an den Hut stecken, denn die wirtschaftliche Situation wird auf Jahre keine nennenswerten Gehaltserhöhungen zulassen, aber dafür ein höheres Arbeitsplatz- und damit Finanzierungsrisiko mitbringen. Wir raten dringend zum Studium des IHK Lageberichts für die Wirtschaft im Schwarzwald-Baar-Kreis, der mit dem Titel „Schwächephase der regionalen Wirtschaft hält an – Trendwende nicht in Sicht“ überschrieben ist. Das 149-Euro-Überraschungsei ist damit die falsche Antwort in der falschen Zeit. 

Die „Initiative 125“ steht am Anfang, aber wir sind positiv überrascht über den großen Zuspruch aus der Hüfinger Bürgerschaft. Wir versprechen Ihnen seriösen Umgang in der Sache und dass wir uns von Berufsnörglern und Schlaumeiern distanzieren und natürlich Anti-Demokraten nicht in unsere Reihen lassen. Auch geht es uns nicht um Effekt-Hascherei sondern einzig um die Sache. Wenn Sie als Vertreter der Stadt Hüfingen oder als Gemeinderat Ihren 149-Euro-Irrtum kurzfristig und geräuschlos beheben wollen, dann stehen wir nicht im Weg und werden all die Besserwisser in die Schranken weisen, die hämisch auf ihre Bürgervertreter zeigen, die alle ehrenamtlich arbeiten. Wir fordern eine fundamentale Neubewertung und billigen der Gemeinde für ihre vielfältigen Aufgaben einen Baupreis für 2020 von 125 Euro zu und damit 40% Gewinnaufschlag auf ihre Selbskosten. 

Wir dürfen Ihnen andernfalls aber auch versichern, dass wir dies durchziehen werden, beginnend mit einer Bürgerbefragung. Die Mehrheit der Hüfinger (auch der Kernstadt) will Preistransparenz für die Dienste der Stadt Hüfingen und die können Sie uns nicht verwehren. Wir werden also die Kalkulationsgrundlagen für Bauplätze bekommen und den Hüfinger Bürgern dann nachweisen können, dass bei einem Baupreis von 125 Euro im Jahr 2020 ein Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten von mindestens 40% vorliegt. 

Ihr 149 Euro Bauplatz Überraschungsei

16.12.2019 von Kurt Kammerer

Die Findung des richtigen Preises für den Quadratmeter Bauland in den Stadtteilen scheint mit Ihrer Präsentation der Zahl 149 vorerst abgeschlossen. Als neutraler Beobachter ohne Bauabsicht unterbreite ich Ihnen mit diesem offenen Brief einige Verbesserungsvorschläge:

  1. Transparenz schaffen: der (die) mündige Stadt- und Stadteil-Hüfinger(in) will Preistransparenz. Diese ist mit Ihrem Überraschungsei nicht gegeben. Niemand weiß oder darf wissen, wie Sie auf 149 Euro gekommen sind. Bitte beenden Sie diese Geheimniskrämerei und legen Sie wie andere Gemeinden auch Ihre Kalkulation offen.

  2. das richtige Maß finden: wir leben nicht in einer Metropolregion, in der Preise fürs Wohnen automatisch durch die Decke gehen. Diesen Vorteil sollte Hüfingen nutzen, damit Bauen nicht zum Privileg einiger weniger wird sondern junge Familien sich ansiedeln und Einheimische im Heimatort bauen können. Mit Ihrem Preis von 149 Euro belasten Sie die Attraktivität der Hüfinger Stadtteile, denn das Umland ist günstiger.

  3. Kosten überprüfen: Aufgabe der öffentlichen Hand und damit auch der Stadt Hüfingen ist es, ihren Bürgern gute Leistungen zu auskömmlichen Preisen zu bieten. Preismaximierung gehört nicht zu den Aufgaben. Das macht schon der Privatsektor. Vielleicht gibt es ja ein Kostenproblem? Jedenfalls verwundert es, wenn Gemeinden wie Schwenningen (Heuberg), im Südkurier vom 18.10.2019 für Bauland einen Quadratmeterpreis von 93 Euro vorrechnen können.

  4. Finanzierung erleichtern: Mit fast 50% Steuer- und Abgabenbelastung auf ihre Arbeitseinkommen liegen Deutsche laut OECD weltweit vorne. Überhöhte Preise wirken damit doppelt, denn der Bauherr benötigt brutto 2 Euro, damit er netto 1 Euro für seinen Bauplatz einsetzen kann. Neben bezahlbaren Preisen wäre auch die Gewährung zinsloser Ratenzahlung hilfreich. Die Stadt würde dies in der jetzigen Nullzinsphase nicht belasten und dem Bauherrn würde es helfen, denn 100 Monatsraten à 1.000 Euro sind leichter zu bezahlen als ein sofort fälliger Kaufpreis von 100.000 Euro.

Wir haben Ihnen erst im Mai unser Vertrauen geschenkt. Die Hüfinger Bürgerschaft wünscht sich, dass Sie sich dieses Vertrauen verdienen und zwar im offenen Dialog.

Neubaugebiet Mundelfingen und Demokratieverständnis

24.10.2019 Leserbrief von Michael Höhn

Von der Art wie die Diskussion geführt wurde, welche Argumente dabei von einigen Gemeinderäten angeführt und die Art und Weise wie die Vertreter der Teilorte abgekanzelt wurden hat mich, als überzeugten Demokraten, schlichtweg enttäuscht.


Vertreter von CDU/SPD und FDP wiederholten gebetsmühlenartig die Notwendigkeit, einen maximal möglichen Verkaufserlös zu erzielen. Eine Steigerung von annähernd 50% sei somit vertretbar. Es wird niemand gezwungen in Hüfingen ein Grundstück zu kaufen. Wem es zu teuer ist der kann auch woanders kaufen und bauen. Zudem verramscht Hüfingen keine Grundstücke damit die Bauherren den Handwerkern dann das Geld in den Rachen schmeißen können! So einige Stimmen aus den Fraktionen. Auf den leidenschaftlich vorgetragenen Vorschlag des Vertreters der Grünen/BFSO den Preis pro m² auf max. 130€ festzulegen, wurde mit keiner Silbe eingegangen. Im Gegensatz zu den 5 Ortschaftsräten der Teilgemeinden sah die Verwaltung weder die Gefahr der Abwanderung junger Leute in die wesentlich billigeren Neubaugebiete der angrenzenden Gemeinden, noch erwartet sie negative Auswirkungen in der künftigen Entwicklung der Teilorte.

Es wäre ehrlicher und zeitsparender gewesen den Preis zu bestimmen und keine Diskussion darüber zuzulassen. Das Ergebnis wäre gleich und der Frust wäre nicht so groß.


Hier haben neben dem Bürgermeister auch die Vertreter von CDU, SPD und FDP eine große Chance vertan, wäre es doch ein Leichtes gewesen auf die Teilorte mit kleinen Gesten zuzugehen.

Baupreise Mundelfingen

17.10.2019 von Michael Steinemann

Redebeitrag im Original zum TOP 4 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Ratskolleginnen und -kollegen, werte Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher,

als erstes bedanke ich mich, dass dieser wichtige und so stark den Bürger betreffende Tagesordnungspunkt nun endlich vom Gemeinderat behandelt wird und zwar öffentlich. Unsere Fraktion hat sich für diese Transparenz eingesetzt, da man sich ansonsten nicht wundern darf, warum der Bürger das Interesse an der Kommunalpolitik, in dem Fall insbesondere auch an den Gemeinderatssitzungen, verliert. Der Bürger hat das Recht zu erfahren wie seine Vertreter abgestimmt haben. Weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner stehen der öffentlichen Behandlung entgegen.

Viele Mundelfinger haben mich über das Thema Grundstückspreise auf Breiten II angesprochen.

Die Erwartungshaltung für eine gut überlegte Entscheidung ist groß. Hier geht es um die langfristige Weiterentwicklung eines ganzen Dorfs.

Für eine objektive Bewertung eines fairen Verkaufspreises müssten wir die Kalkulation der Kosten – es standen ja mal ungefähr 116 EUR/qm im Raum – vorliegen haben. Haben wir aber nicht. Gerade im Fall Breiten II wäre es interessant zu wissen, welcher Grundstücks- Einkaufspreis einbezogen worden ist. Dieser müsste nämlich bei maximal 5 EUR liegen, da die Grundstücke seit der Flurbereinigung vor einem halben Jahrhundert größtenteils in Gemeindebesitz sind. Wenn jetzt beispielsweise hier 25 EUR/qm angesetzt worden sind, hat die Stadt schon einen riesigen Spekulationsgewinn gemacht. Dazu kommen überschaubare Erschließungskosten. Die vergleichbare Erschließung liegt in Bräunlingen laut einem Pressebericht bei umgerechnet ca. 40 EUR/qm.

So finde ich die vorliegenden Vorschläge der Verwaltung von 139 EUR und gar 149 EUR befremdlich. Hieß es nicht einmal, die Ortsteil-Grundstücke würden prozentual maximal so viel aufschlagen wie die Kernstadt-Grundstücke? Hier lag die Steigerung doch bei ca. 30 Prozent, das hieße, dass die Grundstücke in Mundelfingen maximal ca. 130 EUR/qm kosten dürften. Und 130 EUR/qm bei durchschnittlich 730 qm Grundstückfläche bedeuten schon mal 95.000 EUR für den Bauplatzerwerb, zuzüglich der Grunderwerbssteuer, ohne dass ein Handwerker für den späteren Hausbau überhaupt einen Finger krumm gemacht hat. Und das für ein Mischgebiet, welches im Umkreis von 10 km keine Stadt mit all seinen Vorzügen vorweisen kann und der Nachbar in diesem Mischgebiet theoretisch einem einen störenden Gewerbebetrieb vor die Nase setzen darf. Für was sind solch hohe Gewinnziele überhaupt gut? Welche Großprojekte sollen damit gegenfinanziert werden? Normale wiederkehrende Investitionen wie die Kindergärten oder der Straßenbau sollten nämlich über das Steuereinkommen der Stadt gestemmt werden.

Neben der Kostenkalkulation fehlt in den Sitzungsunterlagen der Vergleich mit den umliegenden Gemeinden. Beides sind nötige Orientierungshilfen für unsere Entscheidung, welche wir bei anderen Tagesordnungspunkten gewöhnlich unaufgefordert erhalten. Dieses Mal nicht.

Und noch ein weiterer Punkt: Wenn der qm-Preis in Mundelfingen mit einem großen Neubaugebiet, immerhin 25 Plätze, und minimalen Investitionskosten durch Feldkäufe, bereits bei 149 EUR/qm liegt, wo werden dann die kleinen Neubaugebiete wie in Sumpfohren preislich liegen, wo zum einem hohe Fixkosten entstehen und relativ hohe Kaufkosten der Grundstücke. Bekommen wir von den Landwirten überhaupt noch die Felder zu normalen Preisen angeboten, wenn diese mitbekommen zu welchen Preisen diese wiederum weiterveräußert werden? Wie kommt man überhaupt auf diese 149 EUR/qm, wie wir sie in der Sitzungsvorlage vorfinden? Herr Bürgermeister, wenn sich die Verwaltung hierbei tatsächlich an einem einzigen Privatverkauf in einem Ortsteil orientiert, kann der Gemeinderat dies nicht ernsthaft und glaubwürdig als Maßstab verwenden. Wenn es diesen Privatkauf überhaupt gab, vielleicht handelt es sich ja dabei um ein Liebhabergrundstück in exponierter Lage oder einen Kauf eines betuchten Auswärtigen ohne Marktkenntnisse. Wir wissen es nicht.

Es ist übrigens rührend im Beispiel Mundelfingen die Bebauung auf der grünen Wiese in ein negatives Licht zu stellen und gar mit Ökopunkten zu argumentieren: Das Solardorf Mundelfingen hat seine Hausaufgaben gemacht: Mit dem Melap-Programm wurden vor wenigen Jahren aus zahlreichen alten Ökonomiegebäuden im Ort Wohnraum für viele Familien geschaffen. Die Baulücken innerorts sind in privater Hand und stehen trotz mehrmaliger Nachfrage durch die Ortsverwaltung nicht zum Verkauf. Zudem befinden wir uns bei den relativ kleinen Grundstücksgrößen in einem für den Flächenverbrauch erträglichem Maß.

Unsere Fraktion schließt sich dem Votum des Ortschaftsrates Mundelfingen an. Wir wollen junge Familien, insbesondere Einheimische, unterstützen und wollen sie nicht in benachbarte Dörfer wie Ewattingen oder Achdorf nur aufgrund des Bauplatzpreises abwandern lassen. Dies wäre ein Todesstoß für die weitere Entwicklung der Ortsteile. Wir wollen heute nicht wieder erleben, dass der Gemeinderat einen gut überlegten Vorschlag eines Ortschaftsrates über die Belange seines Dorfes überstimmt. Als Kompromißvorschlag beantragt unsere Fraktion basierend auf dem Vorschlag des Ortschaftsrates einen Gesamtverkaufspreis von maximal 130 EUR/qm.

Noch ein paar mahnende Worte zum Schluss: Nun bekommen die Ortsteile die nächste Quittung für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. Daher ist wohl ein neuer Bürgerentscheid hierzu unausweichlich. Heute Abend stimmen zwei Mundelfinger und 16 Hüfinger nicht nur über die Mundelfinger Dorfentwicklung ab, sondern über die Entwicklung aller fünf Ortsteile und über die Zukunft unserer Gesamtstadt. Ich kann nur an alle Ratskolleginnen und -kollegen appellieren: Stimmen Sie weise und ohne Fraktionszwang ab, springen Sie über Ihren Schatten und bauen Sie Brücken zu allen Teilen der Gesamtstadt Hüfingen.