Wann ist der beste Zeitpunkt über das Alter zu sprechen, wenn nicht nach dem eigenen Geburtstag. Nachdem ich vor wenigen Tagen meinen Geburtstag (vorbildlich in kleinem Kreise) feiern durfte, finde ich mich nun mit meinem drei Fraktionssprecherkollegen im Kreise der „Runden Geburtstage“ wieder. Diese Gelegenheit und diese Stelle mache ich mir zu nutzen um an die junge Generation zu appellieren: Interessiert euch (noch) mehr für Kommunalpolitik, meldet euch mehr zu Wort! Im Ehrenamt sind die jungen Gesichter oft vorne anzutreffen und investieren viel Zeit und Mühe. In der Hüfinger Kommunalpolitik würde ich mir das ebenfalls wünschen. Im Wahlkampf vor der Gemeinderatswahl 2019 habe ich immer wieder betont, dass es nicht sein kann und nicht sein darf, dass mehrheitlich die Großeltern-Generation über die Zukunftsthemen unserer Stadt entscheiden. Vorsichtig definiere ich die „junge Generation“ von einer Alterskohorte der 18 bis 40 (bis vielleicht 45 ?)-Jährigen. Anhand der absoluten Wählerzahl eine Minderheit – aber keine die man einfach vergessen darf. Viele Entscheidungen eines Gemeinderats betrifft nämlich genau diese Altersgruppe. Deren Alltagsleben und nicht zuletzt deren Geldbeutel. Ob Kindergarten, Schule, Ehrenamt, Baugebiete, usw. Das sind Themen, die im besonderen Maße die junge Generation anspricht. Egal, ob als Eltern oder als Bauherren, die junge Generation ist oft direkt von kommunalpolitischen Entscheidungen betroffen und dies langfristig. Ihr Hintergrundwissen und ihre Ansichten zu diesen Sachthemen werden dringend gebraucht. Mit den Jahren sind – oder wirken zumindest – die Menschen nämlich gesättigter. Kindergartengebühren, Baulandpreise, Jugendarbeit, u.v.m. laufen aus verständlichen Gründen unterhalb des Radars. Stichwörter wie verlängerte Öffnungszeiten, Förderanträge oder Ganztagesbetreuung kennt gerade die junge Generation eben aus der Praxis und nicht nur in der Theorie.
Leeres Jugendhaus
Selbstverständlich ist es mir bewusst, dass die „Jüngeren“ allzu oft ein knappes Zeitbudget zur Verfügung haben. Schule, Ausbildung, Studium, Aufbau einer Karriere, Familiengründung, Suche eines Zuhauses, ehrenamtliches Engagement. Dieser Zielgruppe ist es dadurch sehr schwer schmackhaft zu machen, die wenige freie Zeit in der Kommunalpolitik zu verbringen. Langfristig ist ihr Einsatz in der Kommunalpolitik ein gesellschaftlicher Zugewinn (Stichwort „Brain Gain“). Sollten sich junge Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte und Ortschaftsräte finden, gilt es diese aber auch zu unterstützen. Diese haben nämlich i. d. R. weder Amtsbonus noch Bekanntheitsgrad über eine große Wählerschaft hinweg. Dadurch wirkt das Wahlsystem wie ein Teufelskreislauf. Plätze werden häufig nur frei durch Nicht-Antritt von Platzhirschen. An dieser Stelle kann man sich gerne auch mal Gedanken machen, auch in der ehrenamtlichen Politik über Amtszeitbegrenzungen nachzudenken. Dies wird ja in der Bundespolitik – zuletzt beim vergangenen Kanzlerwechsel – immer wieder gefordert. Ich selbst spüre für mich keinen Anreiz 30 oder 40 Jahre im Gemeinderat tätig zu sein. Das muss aber aktuell jede(r) selbst für sich entscheiden. Einen gewissen Anteil von Seniorität ist selbstverständlich auch dienlich und das implizite Wissen auch ein nicht zu unterschätzender Wert. Es kommt halt auf die Gesamtkonstellation drauf an.
St. Georg Kindergarten
Aktuell liegt das Durchschnittsalter der 18 Hüfinger Stadträte bei 58 Jahren. In diesem Alter wird das Aufkommen von Visionen überschaubarer. Dies ist absolut kein Vorwurf, sondern rational nachvollziehbar. Während die Gruppe der U45 im Gemeinderat gerade mal drei Vertreter vorweist, ist die Gruppe der Rentner und Pensionäre exakt doppelt so groß. Genau ein Drittel des Hüfinger Gemeinderat gehört somit zu der Ü65-Fraktion. An dieser Stelle will ich ausdrücklich betonen, dass das Alter eines Stadtrates nicht immer entscheidend für das vermeintliche Abstimmungsverhalten ist. Zuletzt bewusst wurde mir das bei der Abstimmung über die Kindergartengebühren in Hüfingen. Während einige junge Stadträte gegen Erleichterungen für Eltern votierten, stimmten wiederum einige ältere Stadträte für Entlastungen. Die scharfe Trennung entlang der Fraktionsgrenzen ist in Hüfingen fest verankert. Sodass vermeintlich wichtige persönliche Hintergründe, die bei Wahlveranstaltungen so gerne von den Kandidaten als Vorteil aufgezeigt werden (Alter, Beruf, usw.) in der realen Kommunalpolitik oft gar nicht positiv wirken können. Wie gesagt: oft, aber nicht immer. Für einen vertieften Blick in das Stimmverhalten von Kommunalpolitikern in Verbindung ihres soziökonomischen Hintergrundes empfiehlt sich die Durchsicht weiterführender Literatur. Die geschilderte Problematik ist selbstverständlich kein reines Hüfinger Thema. In Nachbargemeinden ist dies ähnlich, aber doch nicht in diesem Ausmaß.
Dieser geschildete Wunsch nach Verjüngung kann man mit Sicherheit auch auf funktionierende Verwaltungen übertragen. Auch eine zukunftsorientierte Stadtverwaltung setzt eine gute Altersmischung des Personals voraus.
Von allen Generationen können gute Ideen kommen! Leider ist die Lautstärke zu einseitig. Ich sehe einen altersgemischten Gemeinderat als Fundament für ein gutes Arbeitsverhalten im Gemeinderat mit in die Zukunft gerichteten Entscheidungen.
Bitte nicht falsch verstehen: Der Wähler entscheidet wer im Gemeinderat sitzt. Jedoch gibt es Wege, es der jungen Generation etwas einfacher zu gestalten. Zum einen sind es die gesetzlichen Formalien. Hier wurde das aktive Wahlrecht in Baden-Württemberg mittlerweile auf 16 Jahre gesenkt und die Unechte Teilortswahl wird ab 2024 in Hüfingen wieder praktiziert. Aus beidem verspreche ich mir mittelfristig eine latente Verjüngung im Gemeinderat. Daneben gibt es die Hemmnis, seine Stimme einem eher unbekannten jungen Kandidaten zu geben. Hier braucht es einen gewissen Vertrauensvorschuss. Im Vorfeld (auch auf Wahllisten) sollten junge Kandidaten genügend unterstützt werden. Dies gilt umso mehr bei einer womöglichen Nichtwahl für eine erneute Kandidatur fünf Jahre später. Es muss langfristiger gedacht werden. Nicht zuletzt gilt: „fragen, fragen, fragen“. Wer keine jungen Bürger auf eine Bereitschaft zur Kandidatur anspricht, wird auch keine junge Kandidaten finden und dadurch wird es auch keine junge Stadträte geben.
In diesem Sinne wünsche ich allen eine schöne – wenn auch ruhigere – Fasnet 2022 und ein dreifach kräftiges Narro auf den Schöpfer des Spruchs „Man ist so alt wie man sich fühlt“
10.03.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher Initiative 125
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Ortsvorsteher und Ortschäftsräte,
wie kann die Stadt Hüfingen dem Gemeinderat gegenüber Kosten von 116 Euro je QM behaupten und das sogar mit dem Zusatz „Der Wert des Grund und Bodens für die Bauplätze (Bauflächen) ist in den 116 €/qm nicht enthalten“, obwohl Donaueschingen in Aasen zeitgleich neu erschlossene Bauplätze zum Verkaufspreis von 115 Euro je QM anbietet?
Neben anderen bleibt auch diese Frage unbeantwortet. Natürlich darf auch Donaueschingen nicht drauflegen und so belegen zahlreiche weitere Beispiele, dass diese Kostenbehauptung der Stadt Hüfingen offensichtlich unwahr ist. Wir können die Sachverhalte zur Preisfestsetzung mittels der Originaldokumente (Anlagen erhalten Sie aufgrund der Größe mit separater Email) zweifelsfrei belegen. Aufgrund dieser und anderer unzutreffender Informationen kam der Beschluss zur Preisfestsetzung rechtswidrig zustande und wird keinen Bestand haben. Wir kommen nicht leichtfertig zu dieser Schlussfolgerung und haben uns über die rechtliche Lage ausführlich informiert.
Wir fordern Stadt und Gemeinderat daher auf, den Beschluss zur Preisfestsetzung zu revidieren. Die Gemeinderäte können dann in einem neuen Beschluss selbstverständlich weiterhin die Marktpreise durchsetzen, die sie für angemessen halten. Aber dann ist der Beschluss rechtssicher und das wollen alle.
In der Anlage* erhalten Sie:
Unser Schreiben „Irreführung des Gemeinderats und juristische Folgen“
Die Schreiben und die weiteren Unterlagen sind offene Schreiben und gehen hiermit auch an die Ortsvorsteher und Ortschaftsräte von Behla, Hausen vor Wald, Mundelfingen, Fürstenberg und Sumpfohren.
Die Seriosität einer Bürgerinitiative erkennt man auch daran, ob sie Lösungen sucht. Die Initiative 125 ist lösungsorientiert, aber bisher wurden alle unsere Lösungsvorschläge abgelehnt, ohne auch nur diskutiert zu werden. Weil wir auch nach Lösung dieses Problems weiterhin alle Hüfinger sind, raten wir der Stadtverwaltung, sich endlich auf Lösungssuche zu begeben. Aussitzen wird nicht funktionieren.
Wir wiederholen, dass uns in keinster Weise daran gelegen ist, dass Ämter, Gremien oder Sie in irgendeiner Form Schaden nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Initiative 125
Leitungsteam
Simon Friedrich, Kurt Kammerer, Gregor Mäder, Daniel Schwarz, Patrick Späth
Bereits zum zweiten Mal innerhalb
kurzer Zeit war im „Hüfinger Boten“ zu lesen: „ 7
gute Gründe für einen guten Preis“. Jeder weiß sofort worum
es geht: die Bauplatzpreise in Mundelfingen, wo auch die Intitiative
125 entstanden ist. Es handelt sich dabei um eine öffentliche
Stellungnahme der Stadtverwaltung.
Nun, auf alle Punkte der Rechtfertigung
muss man nicht eingehen. Übertreibungen und einseitige
Darstellungen sind ganz normal, wenn es darum geht, Meinung
durchzusetzen und Image zu erhalten.
Du meine Güte! Ob es nun 15 Minuten
zur Autobahn sind oder fast 30 ist vollkommen egal. Falls ein
Berufspendler in Mundelfingen wohnt, braucht die Familie ohnehin
zwei Autos um den Alltag zu bewältigen. Und 7 Minuten zur S- Bahn
sind echt klasse, wenn sie dann fährt. Aktuell ist es so, dass
einige Eltern seit fast zwei Wochen die Kinder nach Donaueschingen
fahren, weil die S-Bahn eben gerade nicht fährt.
Ja, und es gibt ein
Glasfaseranschluss, einen Kindergarten und ein bis zwei
Grundschulklassen am Ort. Whow, das ist schon mal was! Und fließendes
Wasser und eine Abwasserleitung und sogar elektrischen Strom. ui ui
ui! Wäre jetzt aber nicht nötig gewesen das auch noch aufzuzählen.
Ja klar, können die dann bei schönem
Wetter zum Feldberg schauen und wandern können sie auch noch. Und,
wer hätte das gedacht: es gibt den Aubach! Mal ehrlich, sollte das
nicht eher die Werbung für Tourismus sein? Die wenigsten Familien
die ein Haus bauen wollen, verdienen ihr Geld damit, dass ihr Haus
nahe an der Wutachschlucht steht.
Es beschwert sich doch keiner, der auf
dem Land leben möchte über das was fehlt. Man freut sich über das
was da ist. Nur man sollte nicht immer so tun, als wären das die
Highlights der Infrastruktur.
Nicht sehr beeindruckend ist auch der
Vergleich mit den Bauplatzpreisen in der Kernstadt Hüfingen. Bei
Immobilien ist der Vergleich Stadt mit Land immer ein Vergleich von
Äpfeln mit Birnen. Ein Haus in der Stadt ist immer viel mehr wert
als dasselbe Haus auf dem Land. Oder warum sonst kostet der
Quadratmeter Bauland in Donaueschingen 240 € und der in Aasen 115
€?
Bis dahin wäre die Darstellung im
„Hüfinger Boten“ ein bisschen witzig, ein bisschen peinlich,
aber sonst ganz in Ordnung. Jeder Bauplatzsuchende durchschaut das
sofort, wenn er auf seine eigenen Vorstellungen von Infrastruktur
schaut.
Aber dort wo die Argumente falsch sind,
wird es grenzwertig. Wenn da steht: „das Interesse ist groß,
weil es bereits 7 Zusagen gibt… und das belegt, dass die Plätze
nicht zu teuer sind.“, muss man wissen, dass fast alle dieser
Reservierungen bereits bestanden haben, lange bevor ein Kaufpreis
feststand und genau diese „Interessenten“ gehören heute zur
Initiative 125
In Punkt 7. aber der Initiative 125
zu unterstellen, sie fordere von der Stadtverwaltung die Bauplätze
„unter WERT“ zu verkaufen, und das sei nach § 92 der
Gemeindeordnung illegal, das ist richtig dreist. Der mehrmals
erwähnte§ 92 lautet: „Die
Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer
Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen
in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.“ Damit
möchte man einfach nur Vetternwirtschaft und Begünstigung
verhindern. Die wirklich wichtige Frage in dem Zusammenhang ist: was
ist eigentlich der, auf beiden Seiten vielbemühte „Marktwert“
bzw. „Marktpreis“?
Für die Initiative 125 scheint
das etwas zu sein, was man ausrechnen und die Berechnungen hinterher
auch verstehen kann. Dazu vergleicht sie vergleichbare Preise im
vergleichbaren Umland und wie diese Preise zustande kommen.
Wenn man aber die Stellungnahmen der
Stadtverwaltung Hüfingen liest, ja dann versteht man erstmals die
Dimension der ganzen Angelegenheit. Wirklich, „Marktwert und
Marktpreis“, das ist was ganz anderes. Also, so ein Marktpreis, das
ist etwas, das fällt quasi als unumstößliche Tatsache vom Himmel,
da kann echt niemand was dafür, da ist ein jeder einfach machtlos.
Ja, so ein „Marktpreis“, ist fast was heiliges, da braucht sich
auch keiner erdreisten und nachzufragen, wie der entsteht. Also
wirklich! Nachfragen ist dann sogar richtig illegal.
Ist es notwendig, die Ziele der
Initiative 125 um Transparenz so abzustempeln und das dann
auch noch im Mitteilungsblatt zu drucken? Was für ein Niveau.
Es entsteht der Eindruck, dass da nur
noch Gräben aufgerissen werden, anstelle einen Weg zu suchen. Solche
Argumentationen schaden nur noch.
Was bleibt ist die Frage: wie kann es
gelingen, so die Kurve zu kriegen, dass Recht auch Recht bleibt, dass
man Fehler zugeben kann und hinterher irgendwann einmal wieder ein
guter Umgang miteinander möglich ist. Das wird zunehmend die
Herausforderung und ist gleichzeitig hohe Kunst für
Fortgeschrittene.
20.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher Initiative 125
Einladung zur Informationsveranstaltung am Freitag, 24.01.2020 um 20 Uhr im Gasthaus Kranz in Behla.
Vitale
Dörfer können in Zeiten von Urbanisierung und Alterung der
Bevölkerung nur dann vital bleiben, wenn sie es schaffen, jungen
Familien ein attraktives Zuhause zu bieten. Den Verzicht auf die
Infrastruktur einer Stadt muss das vitale Dorf ausgleichen durch ein
stärkeres Miteinander in der Nachbarschaft, in den Vereinen, im
Zusammenspiel zwischen alt und jung und natürlich durch günstige
Bauangebote. Wo dies nicht gelingt, ziehen Junge weg, Kindergärten
und Schulen auf dem Land bleiben auf der Strecke und das Dorf
verödet.
Vitale
Dörfer brauchen überzeugende Argumente für jungen Familien, dort
zu bleiben bzw. sich anzusiedeln. Weil Bauen in Städten für viele
unerschwinglich geworden ist und junge Familien weiterhin den Traum
vom Eigenheim haben, muss das Dorf hier punkten. Bauen auf dem Dorf
ist also wichtiger denn je und wir wollen mit Ihnen diskutieren über:
Ausweis von
Baugrundstücken in der näheren Region
Marktpreisvergleich über
die Bauplätze in den Ortsteilen von Bad Dürrheim, Blumberg,
Bonndorf, Bräunlingen, Donaueschingen, Geisingen, Hüfingen,
Löffingen und Wutach
Schließung von
Baulücken und Leerständen in den Dörfern
Erwerb von Altbestand
und Abbau gesetzlicher Hürden beim Umbau
Wettbewerb der Dörfer
untereinander Hohe Preisunterscheide zwischen den Dörfern
fördern die Abwanderung in „günstige Dörfer“ zu Lasten der
teueren.
Wir
haben viel Information für Sie und freuen uns auf das Gespräch.
03.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher INITIATIVE 125
Liebe Gemeinderäte, liebe Stadt Hüfingen,
die Stadt Hüfingen kann stolz sein auf ihre mündigen Bürger(innen): in nur drei Tagen konnte die überparteiliche „Initiative 125“ über 320 Hüfinger(innen) gewinnen für das Begehren nach Transparenz und für die Forderung nach fairen Bauplatzpreisen.
Begehren nach Transparenz: 329 Unterstützer (Stand 31.12.19) Wir begehren von der Stadt Hüfingen Preis- und Kostentransparenz, da die Preisgestaltungen für Leistungen der Stadt durch den Bürger schwer nachvollziehbar sind. Wollen Sie als Hüfinger Bürger(in) diese Transparenz für alle Leistungen der Stadt, die Sie bezahlen müssen?
Forderung für faire Bauplatzpreise: 322 Unterstützer (Stand 31.12.19) Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Forderung der „Initiative 125“ an die Stadt Hüfingen, für Baugrundstücke in den Ortsteilen Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald, Mundelfingen und Sumpfohren im Jahr 2020 maximal 125 Euro je QM zu verlangen und zukünftige Preissteigerungen den Bauherren zu begründen und nachzuweisen.
Die Zielsetzung der „Initiative 125“ (gegründet im Dezember 2019): Damit die Hüfinger Ortsteile familienfreundlich bleiben, fordert die „Initiative 125“ von der Stadt Hüfingen, den von ihr in den Ortsteilen geforderten Bauplatzpreis auf maximal 125€/qm zu begrenzen. Zudem wollen wir Preis- und Kostentransparenz von Stadtverwaltung und Gemeinderat.
Aus Hausen vor Wald haben sich seit Neujahr 20 weitere Unterstützer für „Transparenz in Hüfingen“ und 23 weitere Unterstützer für „faire Bauplatzpreise“ angeschlossen.
Ziel dieses Schreibens
Aufgrund der intransparenten Vorgänge um die Bepreisung der Bauplätze und das Fehlen von Informationen zu kalkulierten und nachkalkulierten Kosten müssen wir befürchten, dass die derzeitige diffuse Informationslage zu weiteren Verwirrungen, Mutmaßungen und Fehlinterpretationen führt. Um dies zu vermeiden, erklären wir nachfolgend unsere Position zu Punkten, die unklar oder missverständlich sein könnten.
1. Silvester-Versammlung in Mundelfingen
Vor, während und nach der Silvester-Versammlung in Hüfingen wurden Argumente, Meinungen und Zahlen ausgetauscht. Deren Wahrheitsgehalt kann man erst prüfen, wenn die Gemeinde ihre Geheimniskrämerei beendet, denn zum großen Erstaunen mussten alle Versammlungsteilnehmer feststellen, dass selbst der Gemeinderat aufgrund fehlender Information nicht viel besser informiert war als wir selbst. Wir begrüßen daher die Ankündigung der Stadt, am 09.01.2020 zumindest dem Gemeinderat nachträglich die interne Kalkulation offen zu legen. Diesem ersten kleinen Schritt müssen weitere Transparenzschritte folgen, damit in Zukunft auch der(die) Bürger(in) Bescheid weiß.
2. Wie kommen wir bei 125 Euro auf 40% Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten?
Weil offizielle Zahlen der Stadt für uns nicht zugänglich waren und es weiterhin nicht sind, suchten wir das direkte Gespräch mit Gemeinderäten. Ein Betrag, den wir mittlerweile mehrfach verbal bestätigt bekamen, ist 116 Euro. Demnach ging die Stadtverwaltung von Selbstkosten in Höhe von 116 Euro je Quadratmeter aus, so dass bei einem Verkaufspreis in Höhe der Selbstkosten von 116 Euro weder Gewinn noch Verlust für die Stadt enstünde. In Folge machte nach unserer Kenntnis ein erster Preivorschlag von 125 Euro die Runde, bei dem die Stadt demnach einen Gewinn von 9 Euro je Quadratmeter erzielen würde. Bei den Einstandskosten der Stadt in Höhe von ca. 23 Euro (diesen Marktpreis bezahlte die Stadt tatsächlich) sind 9 Euro circa 40% Gewinnaufschlag auf die 23 Euro. Natürlich gehen wir davon aus, dass Fremdkosten für die Stadt wie die Kosten für die Erschließung ohne Aufschlag an den Bauherrn durchgereicht werden. Diese Einfachrechnung kann selbstverständlich nur zur Plausibilisierung der Verkaufspreisfindung der Stadt Hüfingen dienen, aber eine detailliertere Rechnung ist uns derzeit leider nicht möglich, da die Stadt ihre Kalkulation vor ihren Bürgern geheim hält.
Dennoch bestätigen die Marktpreise im Umland, dass wir mit unserer Einfachrechnung tendentiell richtig liegen, nämlich dass man mit 125 Euro Verkaufspreis einen sehr guten Gewinn erzielen kann, denn sicher legen andere Gemeinden auch nicht drauf:
3. Wie wichtig ist die Kalkulation für den QM-Verkaufspreis?
Nach eingehendem Studium der Sachlage (z.B. Baugesetzbuch § 196 Bodenrichtwerte; § 92 Gemeindeordnung Baden-Württemberg; Wert/Wertermittlung eines Grundstücks, Kaufpreissammlungen, etc. (Serviceportal Baden-Württemberg); Landtag Baden-Württemberg 08.06.2018: Antwort auf die kleine Anfrage zur Möglichkeit der Abweichung vom Bodenrichtwert beim Verkauf von kommunalen Baugrundstücken: Drucksache 16 / 4222) ist klar:
Grundstücke dürfen von der öffentlichen Hand (also der Stadt Hüfingen) nur zum Zeit- bzw. Verkehrswert („voller Wert“), also dem Marktpreis, veräußert werden. Der Anschaffungswert spielt eine untergeordnete Rolle.
Die Hüfinger Kalkulation kann demnach nicht zur Ermittlung des Verkaufspreises herangezogen werden. Als Planungs- und Kontrollinstrument ist sie aber dennoch wichtig und zwar zur Kostenplanung des Anschaffungswerts (Vorkalkulation) sowie zur Kostenkontrolle (mitlaufende und Nach-Kalkulation). Sie wäre deshalb ein wichtiges Instrument für den Gemeinderat gewesen, Kostenpositionen schon vor Baubeginn zu hinterfragen und etwaige Abweichungen frühzeitig zu korrigieren. Dafür ist es jetzt natürlich zu spät. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt Hüfingen nicht kostenbewusst genug gebaut hat, damit die Kosten unterhalb des Marktpreises bleiben, dann muss natürlich die Stadt für etwaige Mehrkosten aufkommen und nicht der Bauherr. Marktgerechte Bepreisung bedeutet, dass der Bauherr den fairen Marktpreis bezahlen muss, nicht mehr und auch nicht weniger. Die Kalkulation ist hierfür nicht ausschlaggebend. Was also ist marktgerecht für Baugrundstückpreise in Mundelfingen?
4. VORSICHT vor unangemessenen Marktpreis-Beispielen
Wir wissen nicht, welche Informationen dem Gemeinderat seitens der Stadt zur Ermittlung des angemessenen Marktpreises vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wurden oder wie der Gemeinderat sich sonst informiert. Allerdings müssen wir nach zahlreichen Gesprächen mit Gemeinderäten befürchten, dass die vorgelegte Information selektiv und irreführend ist. Wir wurden mehrfach mit zum Teil haarsträubenden Beispielen konfrontiert, die man uns als Marktpreis schmackhaft machen wollte. Leider muss dem neutralen Beobachter mittlerweile der Verdacht aufkommen, dass es hier nur darum geht, irgendwie die für Mundelfingen völlig überzogenen 149 Euro zu rechtfertigen, egal wie unangemessen die Beispiele im Einzelnen auch sein mögen.
Jedenfalls wurden wir mit Beispielen wie diesen konfrontiert:
Herzogenweiler – 143 Euro Unsere Stellungnahme: Herzogenweiler ist mit 7km Entfernung direkter Vorort der 85.000 Einwohner-Stadt Villingen-Schwenningen (VS), unserem Oberzentrum. Selbstverständlich sind in einer solchen Lage die Preise höher. Außerdem wird beim reinen Preisvergleich verschwiegen, dass die Stadt VS 40 Euro für unerschlossenes Bauland berappen muss, Hüfingen nur 23 Euro. Dies ist ein klarer Beweis dafür, dass hier andere Marktpreise herrschen als in Mundelfingen. Diese Information ist offen und man kann sie in der Presse nachlesen.
Brigachtal – 170 Euro Unsere Stellungnahme: Brigachtal ist ebenfalls direkter Vorort der 85.000 Einwohner-Stadt Villingen-Schwenningen und hat als eigenständige Gemeinde selbst über 5.000 Einwohner. Brigachtal hat nicht nur beste Infrastruktur sondern auch sehr gute Bahnverbindungen. Wie bitte soll dieses Beispiel für einen Vergleich mit Mundelfingen taugen?
Immowelt – 177 Euro Mit Nennung von Immowelt schießt man nun wirklich den Vogel ab. Immowelt darf man schon aus Gründen der Seriosität nicht als Quelle in Betracht ziehen. Immowelt agiert nach BILD-Manier (BILD und Immowelt gehören beide zu Axel Springer), je schriller desto besser. Wer Preise aus einem solchen Portal als Marktpreise argumentieren will, kennt den Markt nicht und handelt zumindest fahrlässig. Wie Immowelt von seriösen Dritten bewertet wird, lesen Sie am besten selbst.
„Bei über 95 % davon handelt es sich um Betrugsangebote“ „Gehört angezeigt!“ „Dieses Portal ist unglaublich schlecht.“ „Ich bin seit 20 Jahren Makler und habe mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit der Immowelt sowohl im Paketvertrag mit Zusagen im Vertrag, die nicht gehalten wurden als auch mit Hakern und Fakes über Immowelt Absender gemacht.“ „Immowelt ist voll mit Fake Wohnungen.“ „Blanke Verarschung der potentiellen Kunden“ „Unseriös, unverschämt und pure Abzocke“ „Großer „schein“ und nichts dahinter ! Nie wieder !“ „Absolut mangelhaft“
Die Bewertungsplattform Trustpilot ist Marktführer für die Bewertung von Portalen.
Immer wieder genannt wird auch die Stadt Bräunlingen mit ihrer Preisgestaltung. Wie hinlänglich bekannt ist, kann man ganz generell Preise in den Ortschaften nicht mit Preisen in der Stadt vergleichen. Sonst läge DS-Aasen nicht bei einem Marktpreis von 115 Euro sondern in der Nähe von 240 Euro wie in DS-Stadt (Konversionsgelände). Einzig das Beispiel der Bräunlinger Gemeinde Waldhausen kann man heranziehen, aber selbst dort liegen die geforderten Preise laut Webseite der Stadt Bräunlingen bei „nur“ 129 Euro bzw. 139 Euro.
5. Anwendung geltender Gesetze und Verordnungen
Wir fordern Gemeinderat und Stadt Hüfingen nachdrücklich auf, endlich die geltenden Gesetze und Verordnungen anzuwenden (insbesondere das Baugesetzbuch § 196 Bodenrichtwerte oder § 92 Gemeindeordnung Baden-Württemberg) und zwar durchgängig und nicht nur, wenn dies vorteilhaft ist für die Durchsetzung des eigenen Wunschpreises.
Liebe Gemeinderäte, bitte holen Sie fachlichen Rat ein von neutraler Stelle, deren Ziel es nicht sein darf, nachträglich den grundfalschen 149-er Beschluss zu rechtfertigen oder sogar zu legitimieren. Und bitte informieren Sie sich selbst, z.B. über Bodenrichtwerte, die in der Sitzung in Mundelfingen des öfteren erwähnt wurden. Sie müssen das Thema grundsätzlich, transparent und fair und selbstverständlich unter Anwendung geltenden Rechts neu aufgreifen und lösen; und nicht nur, um die aktuelle Woge der Entrüstung der Hüfinger Bürger(innen) zu glätten.
Um Bodenpreise fair und vergleichbar zu machen, hat der Gesetzgeber Bodenrichtwerte eingeführt. Die Gemeinde Geisingen schreibt auf Ihrer Internetseite: „Die Bodenrichtwerte dienen als Vergleichswerte und sollen ein Bild von den am Markt vorherrschenden Tendenzen geben.“ Der Gesetzgeber entzieht Gemeinden damit die Möglichkeit, Preise nach eigenem Gusto (z.B. 149 oder 139) durchzusetzen. Der Bodenrichtwert wird im regelmäßigen Turnus von einem Gutachterausschuss für jede Kategorie von Grundstücken festgelegt und dies detailliert für jedes einzelne Gebiet bzw. Neubaugebiet einer Gemeinde und ihrer Ortsteile. Von diesem Bodenrichtwert kann der Verkaufspreis zwar abweichen, aber der Bodenrichtwert schafft erst einmal eine seriöse Basis, von der man ausgehen kann.
Im Donaueschinger Ortsteil Aasen gelten höhere Bodenrichtwerte als in Mundelfingen, die offensichtlich durch die Nähe zur Stadt Donaueschingen und die sehr gute Aasener Infrastruktur begünstigt werden. Tendenziell kann der Bauherr in Aasen daher einen höheren Baugrundpreis erwarten als der Bauherr in Mundelfingen. Der Preis in Aasen liegt für neue Baugrundstücke aktuell bei 115 Euro/qm.
Quelle: Stadt Donaueschingen, Bodenrichtwerte
Einige Gemeinden wie die Stadt Geisingen informieren den Bürger auf ihrer Webseite über Bodenrichtwerte. Wenn Sie dort den Link klicken, haben Sie direkten Zugang zur interaktiven Karte für Bodenrichtwerte für die Stadt Geisingen und deren Ortsteile. Das Beispiel Leipferdingen zeigt, dass sich Mundelfingen auf ähnlichem Bodenpreisniveau bewegt. Auch Leipferdingen baut gerade und die Preise für Baugrundstücke lassen sich bestimmt einfach in Erfahrung bringen.
Quelle: Stadt Geisingen, Bodenrichtwerte (interaktive Bodenpreiskarte)
Welcher Marktpreis gilt also für Mundelfingen, wo im Jahr 2019 Marktpreise von 98 Euro und 102 bezahlt wurden?
Das Ziel der „Initiative 125“ ist es, jeglicher Preistreiberei entgegenzuwirken (auch derjenigen der öffentlichen Hand) und sicherzustellen, dass die Stadt Hüfingen sich mit einem fairen Marktpreis zufrieden gibt. Fair heißt „maximal 125 Euro/qm“. Der Preis kann also durchaus unter 125 Euro liegen. Sie sehen anhand von aktuellen Marktpreisen wie 115 Euro in Aasen wie fair und marktkonform dieses Ziel ist. Die Ortsteile von Löffingen oder Blumberg liegen sogar unterhalb der Aasener Verkaufspreise von 115 Euro. Für Bonndorf gilt dasselbe.
6. Ermittlung des fairen Marktpreises für Mundelfingen
Anstatt x-beliebige Beispiele in den Ring zu werfen, bestehen wir auf einem fairen und systematischen Ansatz wie folgt: im Radius von 25km um Mundelfingen (s.u) werden die aktuellen Marktpreise für Ortsteile der betreffenden Gemeinden in Erfahrung gebracht:
Bonndorf
Blumberg
Bräunlingen
Donaueschingen
Geisingen
Löffingen
Wutach
Bild: 25km-Radius um Mundelfingen
Um Verzerrungen durch einzelne (besonders billige oder besonders teure) Bauplätze zu verhindern, werden die Marktpreise gewichtet mit der Anzahl der jeweils angebotenen Bauplätze. Ein Baugebiet mit 10 Bauplätzen erhält somit die 10-fache Gewichtung gegenüber einem einzelnen Bauplatz. Dieses Verfahren ist fair und schnell und einfach umsetzbar.
So erhält man in kürzester Zeit und mit überschaubarem Aufwand ein klares, neutrales Bild über die tatsächliche Marktpreis-Lage in der für Mundelfingen relevanten Umgebung.
7. Umsetzung des fair ermittelten Marktpreises angesichts der Beschlusslage „149“
Durch den 149-er-Beschluss des Hüfinger Gemeinderates vom Oktober 2019 wurden Fakten geschaffen, ohne dass hierfür eine Informationsgrundlage bestand. Sollte man diesen Beschluss nicht zeitnah revidieren können, empfiehlt sich die Korrektur durch einen weiteren Beschluss. Für die Korrektur der Beschlusslage „149“ eignet sich ein Preisnachlass-System, das die Beschlusslage „149“ respektiert und zugleich den fair ermittelten Marktpreis (Abschnitt 6) etabliert. Im nachfolgenden Beispiel unterstellen wir den Marktpreis von Aasen in Höhe von 115 Euro. Sollte für Mundelfingen ein anderer Marktpreis ermittelt werden, muss man nur die %-Sätze entsprechend anpassen:
Zielpreis 149 Euro (gemäß Gemeinderatsbeschluss 10/2019)
Preisnachlässe für die Jahre (%) -> Bauplatzpreis/qm:
2020: 23% -> 114,73 Euro (aufgerundet: 115,00 Euro)
2021: 21% -> 117,71 Euro
2022: 19% -> 120,69 Euro
2023: 17% -> 123,67 Euro
2024: 15% -> 126,65 Euro
2025: 13% -> 129,63 Euro
2026: 11% -> 132,61 Euro
2027: 9% -> 135,59 Euro
2028: 7% -> 138,57 Euro
2029: 5% -> 141,55 Euro
2030: 3% -> 144,53 Euro
2031: 1% -> 147,51 Euro
2032: 0% -> 149,00 Euro
Vorteile für alle Beteiligten wären:
Respektierung der Beschlusslage -> nur weiterer Beschluss erforderlich
Planbarkeit für die Stadt Hüfingen und die Bauherren durch Indexierung für die Folgejahre
Anreiz früher zu bauen führt zu früherem Geldfluss an die Stadt
8. Abweichung im Sonderfall „finanzielle Notlage der Stadt Hüfingen“
In begründeten Sonderfällen dürfen Gemeinden vom Verkehrswert (Marktpreis) abweichen, wie dies in der Anwort des zuständigen Ministeriums im Landtag Baden-Württemberg mit Datum 08.06.2018 ausgeführt wird (Antwort auf die kleine Anfrage zur Möglichkeit der Abweichung vom Bodenrichtwert beim Verkauf von kommunalen Baugrundstücken: Drucksache 16 / 4222).
Mit Besorgnis nehmen wir daher zur Kenntnis, dass Stadtverwaltung und Gemeinderäte in schöner Regelmäßigkeit die finanzielle Situation von Hüfingen als gewerbesteuer- und als generell finanz-schwach beklagen. Sollte es tatsächlich eine finanzielle Notsituation in Hüfingen geben, so fordern wir Sie auf, Ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen und die Bürger umgehend und umfassend über die finanzielle Notlage der Stadt zu informieren und falls erforderlich Sanierungsschritte vorzuschlagen. Aufgrund der bestehenden Intransparenz kann sich der Bürger leider kein verlässliches Bild über die Stadtfinanzen machen, denn der beklagten Finanzschwäche auf der einen Seite widerspricht die stetig steigende Rücklage in Millionenhöhe auf der anderen Seite. Der mündige Bürger wird hier verwirrt zurückgelassen. Er sollte sich aber kein schlechtes Gewissen machen, denn 15% seiner Lohn- und Einkommenssteuer gehen nach Maßgabe eines Bundesgesetzes (Art. 106 GG) ins Stadtsäckel seiner Gemeinde. Allein dieses Beispiel zeigt wie wichtig es ist, dass Sie in Zukunft endlich Transparenz schaffen.
9. Nächste Schritte
Wir erwarten vom Gemeinderat und der Stadt Hüfingen eine Revision oder Korrektur des „149 Beschlusses“ auf Basis des fair ermittelten Marktpreises noch im Januar 2020. Dann war dies einfach nur ein bedauerlicher Fehler, wie er überall passiert und wir müssen entsprechende Lehren daraus ziehen. Verantwortungslos und für uns nicht tolerierbar wäre es allerdings, eine Lösung weiterhin auf die lange Bank zu schieben oder gar den unfairen und rechtlich nicht haltbaren 149-er Beschluss weiter zu verteidigen. Wir unterstützen gerne und natürlich kostenlos bei der Lösungsfindung.
Selbstverständlich erwarten wir von der Verwaltung, dass in dieser schwebenden Situation nicht der Versuch unternommen wird, Druck auf die potentiellen Käufer auszuüben, z.B. duch die Anberaumung von Notarterminen.
Davon unabhängig bleibt unser Ruf nach Transparenz ein zentrales Anliegen aller Hüfinger Bürger(innen), dem wir weiter Gehör verschaffen werden. Lassen Sie uns also dieses 149er-Kapitel zügig abschließen und gemeinsam die Aufgaben der Zukunft in Angriff nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
INITIATIVE 125
Leitungsteam
Simon Friedrich, Kurt Kammerer, Gregor Mäder, Daniel Schwarz, Patrick Späth
27.12.2019 von Kurt Kammerer, Sprecher INITIATIVE 125
Offener Brief an die Gemeinderäte und die Stadtverwaltung.
Liebe Gemeinderäte, liebe Stadt Hüfingen,
in der vergangenen Woche haben uns, die „Initiative 125“, viele Zuschriften erreicht, vor allem aus Hüfingen aber auch aus Donaueschingen, Blumberg und Wutach, wo man sich für den „149-Euro Fall“ zu interessieren beginnt. Auch das Gespräch mit vielen Hüfingern brachte wichtige Erkenntnisse. Die Situation lässt sich jetzt in einer einzigen Frage an Sie zusammenfassen:
„Hätten Sie nicht auch für 125 Euro gestimmt, wenn Sie gewusst hätten, dass 125 Euro schon einen Gewinnaufschlag für die Gemeinde in Höhe von 40% auf die Selbstkosten beinhalten?“
Zum 149-Euro Fehler konnte es aus unserer Sicht nur durch ein Missverständnis kommen:
Die Stadtverwaltung sagte „wir brauchen 125“ und bei den Gemeinderäten kam offenbar an, dass es sich bei 125 Euro um die Selbstkosten handelt. Und nur weil kein einziger Gemeinderat je die Kalkulation mit deren Grundlagen gesehen hat, konnte es zum folgenschweren 149-er Fehler kommen.
Der Stadtkämmerer wiederum hat als vorsichtiger Kaufmann zukünftige Kosten hoch und zukünftige Erlöse niedrig angesetzt und 125 Euro als gerade noch akzeptablen Fall gerechnet. Nur um keine weiteren Missverständnisse aufkommen zu lassen: Den Herrn Stadtkämmerer schätzen wir fachlich sehr, denn nicht zuletzt seiner konservativen Kalkulationsansätze ist die üppige Rücklage der Stadt Hüfingen zu verdanken. Die komfortable Finanzsituation von Hüfingen wiederum stellt sicher, dass die Gemeinde kein Notprogramm fahren und ihre Bürger nicht mit exorbitanten Preissteigerungen konfrontieren muss, nicht beim Wasserpreis und auch nicht beim Preis für den Bauplatz.
Warum sind wir so sicher, dass 125 Euro mindestens 40% Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten beinhalten?
Solange Gemeinden wie Schwenningen (Heuberg) für 93 Euro anbieten, kann der aktuelle Selbstkostenpreis nicht über 90 liegen, denn auch dort muss für die Gemeinde ein Gewinn drin sein. Aus Sicht eines Bauherrn ist Schwenningen auch nicht weniger attraktiv als Sumpfohren, Behla, Fürstenberg, Hausen vor Wald und Mundelfingen, denn in Schwenningen gibt es einen Bäcker, einen Metzger, ein Autohaus und laut Webseite sogar eine Zweigstelle der Volksbank und der Sparkasse. Auch scheint man nicht händeringend Leerstand bekämpfen zu müssen, denn es sind dort aktuell keine Mietwohnungen frei. In Schwenningen ist man einfach familienfreundlich und handelt zukunftsorientiert.
Dies gilt auch für Löffingen mit Baupreisen von unter 110 Euro in allen Stadteilen.
Warum erwächst der Stadt Hüfingen aus Ihrer Politik für Baugrund besondere Verantwortung?
Als Einrichtung der öffentlichen Hand muss es das Grundverständnis der Stadt Hüfingen sein, für den Bürger da zu sein und damit auch für den Bürger, der hier bauen will. Die Stadt darf kein Gewinnmaximierer werden.
Die Stadt Hüfingen hat durch ihre Politik quasi ein Monopol auf Bauplätze, da sie Grund kauft, erschließt und baufertig anbietet. Der Kauf von privat ist die seltene Ausnahme. Diese Politik ist richtig, denn nur so lassen sich Exzesse durch private Preistreiber verhindern, wie man sie in deutschen Städten beobachtet. Man ist als Hüfinger Bürger daher fassungslos, wenn die eigene Gemeinde selbst zum gierigen Preistreiber mutiert.
Der Bauherr ist ein armer Tropf, denn er ist eine 1%-Minderheit (in 2019 haben nicht mehr als 1% der Hüfinger gebaut) und wird politisch nicht gehört. Auf Sicht der nächsten 20 Jahre allerdings summieren sich die Bauherrn und Käufer von Wohneigentum mit ihren Kindern auf gut 25% der Hüfinger Bevölkerung und stellen das Rückgrat der Gemeinde Hüfingen dar. Hüfingen würde gut daran tun, als Bauherren nicht nur den gut situierten Erben zuzulassen sondern auch den Bauherren, der mit seinem Arbeitseinkommen für sein Wohneigentum einstehen muss. Bei unserer Demografie werden wir alle brauchen und dürfen durch Preistreiberei nicht wichtige Stützen der Hüfinger Bürgerschaft verlieren, denn sonst müssen wir, die über 50 Jährigen, uns in 20 Jahren selber pflegen bzw. selbst unsere Pflege organisieren. Wenn wir nicht faire Preise anbieten, werden viele Junge in die Stadt abgewandert sein und wir meinen damit nicht die Stadteil-Hüfinger in die Kernstadt sondern die Abwanderung der Jungen in Städte wie Konstanz oder Freiburg.
Wie stellt sich die Lage für den Bauherrn dar?
Derjenige Bauherr, der nicht zur Minderheit der gut situierten Erben zählt, lebt mit seinem Arbeitseinkommen im Höchststeuerland Deutschland. Er muss für 1 Euro netto 2 Euro brutto aufbringen. Die ZEIT fasst dies so zusammen .
125 Euro Baupreis, den er an die Stadt Hüfingen zahlt, werden für ihn mit Unterschrift sofort zu gut 135 Euro, denn es kommen Notarkosten und 5% Grunderwerbsstuer hinzu. Die Grunderwerbssteuer ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen. Hier lässt sich die Stadt Hüfingen also nochmals bezahlen.
„Dann soll der Bauherr doch einfach ein höheres Gehalt verlangen“, wäre die logische Empfehlung. Diesen Rat kann sich der Bauherr aber an den Hut stecken, denn die wirtschaftliche Situation wird auf Jahre keine nennenswerten Gehaltserhöhungen zulassen, aber dafür ein höheres Arbeitsplatz- und damit Finanzierungsrisiko mitbringen. Wir raten dringend zum Studium des IHK Lageberichts für die Wirtschaft im Schwarzwald-Baar-Kreis, der mit dem Titel „Schwächephase der regionalen Wirtschaft hält an – Trendwende nicht in Sicht“ überschrieben ist. Das 149-Euro-Überraschungsei ist damit die falsche Antwort in der falschen Zeit.
Die „Initiative 125“ steht am Anfang, aber wir sind positiv überrascht über den großen Zuspruch aus der Hüfinger Bürgerschaft. Wir versprechen Ihnen seriösen Umgang in der Sache und dass wir uns von Berufsnörglern und Schlaumeiern distanzieren und natürlich Anti-Demokraten nicht in unsere Reihen lassen. Auch geht es uns nicht um Effekt-Hascherei sondern einzig um die Sache. Wenn Sie als Vertreter der Stadt Hüfingen oder als Gemeinderat Ihren 149-Euro-Irrtum kurzfristig und geräuschlos beheben wollen, dann stehen wir nicht im Weg und werden all die Besserwisser in die Schranken weisen, die hämisch auf ihre Bürgervertreter zeigen, die alle ehrenamtlich arbeiten. Wir fordern eine fundamentale Neubewertung und billigen der Gemeinde für ihre vielfältigen Aufgaben einen Baupreis für 2020 von 125 Euro zu und damit 40% Gewinnaufschlag auf ihre Selbskosten.
Wir dürfen Ihnen andernfalls aber auch versichern, dass wir dies durchziehen werden, beginnend mit einer Bürgerbefragung. Die Mehrheit der Hüfinger (auch der Kernstadt) will Preistransparenz für die Dienste der Stadt Hüfingen und die können Sie uns nicht verwehren. Wir werden also die Kalkulationsgrundlagen für Bauplätze bekommen und den Hüfinger Bürgern dann nachweisen können, dass bei einem Baupreis von 125 Euro im Jahr 2020 ein Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten von mindestens 40% vorliegt.
Die Findung des richtigen Preises für den Quadratmeter Bauland in den Stadtteilen scheint mit Ihrer Präsentation der Zahl 149 vorerst abgeschlossen. Als neutraler Beobachter ohne Bauabsicht unterbreite ich Ihnen mit diesem offenen Brief einige Verbesserungsvorschläge:
Transparenz schaffen: der (die) mündige Stadt- und Stadteil-Hüfinger(in) will Preistransparenz. Diese ist mit Ihrem Überraschungsei nicht gegeben. Niemand weiß oder darf wissen, wie Sie auf 149 Euro gekommen sind. Bitte beenden Sie diese Geheimniskrämerei und legen Sie wie andere Gemeinden auch Ihre Kalkulation offen.
das richtige Maß finden: wir leben nicht in einer Metropolregion, in der Preise fürs Wohnen automatisch durch die Decke gehen. Diesen Vorteil sollte Hüfingen nutzen, damit Bauen nicht zum Privileg einiger weniger wird sondern junge Familien sich ansiedeln und Einheimische im Heimatort bauen können. Mit Ihrem Preis von 149 Euro belasten Sie die Attraktivität der Hüfinger Stadtteile, denn das Umland ist günstiger.
Kosten überprüfen: Aufgabe der öffentlichen Hand und damit auch der Stadt Hüfingen ist es, ihren Bürgern gute Leistungen zu auskömmlichen Preisen zu bieten. Preismaximierung gehört nicht zu den Aufgaben. Das macht schon der Privatsektor. Vielleicht gibt es ja ein Kostenproblem? Jedenfalls verwundert es, wenn Gemeinden wie Schwenningen (Heuberg), im Südkurier vom 18.10.2019 für Bauland einen Quadratmeterpreis von 93 Euro vorrechnen können.
Finanzierung erleichtern: Mit fast 50% Steuer- und Abgabenbelastung auf ihre Arbeitseinkommen liegen Deutsche laut OECD weltweit vorne. Überhöhte Preise wirken damit doppelt, denn der Bauherr benötigt brutto 2 Euro, damit er netto 1 Euro für seinen Bauplatz einsetzen kann. Neben bezahlbaren Preisen wäre auch die Gewährung zinsloser Ratenzahlung hilfreich. Die Stadt würde dies in der jetzigen Nullzinsphase nicht belasten und dem Bauherrn würde es helfen, denn 100 Monatsraten à 1.000 Euro sind leichter zu bezahlen als ein sofort fälliger Kaufpreis von 100.000 Euro.
Wir haben Ihnen erst im Mai unser Vertrauen geschenkt. Die Hüfinger Bürgerschaft wünscht sich, dass Sie sich dieses Vertrauen verdienen und zwar im offenen Dialog.
Von der Art wie die Diskussion geführt wurde, welche Argumente dabei von einigen Gemeinderäten angeführt und die Art und Weise wie die Vertreter der Teilorte abgekanzelt wurden hat mich, als überzeugten Demokraten, schlichtweg enttäuscht.
Vertreter von CDU/SPD und FDP wiederholten gebetsmühlenartig die Notwendigkeit, einen maximal möglichen Verkaufserlös zu erzielen. Eine Steigerung von annähernd 50% sei somit vertretbar. Es wird niemand gezwungen in Hüfingen ein Grundstück zu kaufen. Wem es zu teuer ist der kann auch woanders kaufen und bauen. Zudem verramscht Hüfingen keine Grundstücke damit die Bauherren den Handwerkern dann das Geld in den Rachen schmeißen können! So einige Stimmen aus den Fraktionen. Auf den leidenschaftlich vorgetragenen Vorschlag des Vertreters der Grünen/BFSO den Preis pro m² auf max. 130€ festzulegen, wurde mit keiner Silbe eingegangen. Im Gegensatz zu den 5 Ortschaftsräten der Teilgemeinden sah die Verwaltung weder die Gefahr der Abwanderung junger Leute in die wesentlich billigeren Neubaugebiete der angrenzenden Gemeinden, noch erwartet sie negative Auswirkungen in der künftigen Entwicklung der Teilorte.
Es wäre ehrlicher und zeitsparender gewesen den Preis zu bestimmen und keine Diskussion darüber zuzulassen. Das Ergebnis wäre gleich und der Frust wäre nicht so groß.
Hier haben neben dem Bürgermeister auch die Vertreter von CDU, SPD und FDP eine große Chance vertan, wäre es doch ein Leichtes gewesen auf die Teilorte mit kleinen Gesten zuzugehen.
Redebeitrag im Original zum TOP 4 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2019:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, werte Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher,
als erstes bedanke ich mich, dass dieser wichtige und so stark den Bürger betreffende Tagesordnungspunkt nun endlich vom Gemeinderat behandelt wird und zwar öffentlich. Unsere Fraktion hat sich für diese Transparenz eingesetzt, da man sich ansonsten nicht wundern darf, warum der Bürger das Interesse an der Kommunalpolitik, in dem Fall insbesondere auch an den Gemeinderatssitzungen, verliert. Der Bürger hat das Recht zu erfahren wie seine Vertreter abgestimmt haben. Weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner stehen der öffentlichen Behandlung entgegen.
Viele Mundelfinger haben mich über das Thema Grundstückspreise auf Breiten II angesprochen.
Die Erwartungshaltung für eine gut überlegte Entscheidung ist groß. Hier geht es um die langfristige Weiterentwicklung eines ganzen Dorfs.
Für eine objektive Bewertung eines fairen Verkaufspreises müssten wir die Kalkulation der Kosten – es standen ja mal ungefähr 116 EUR/qm im Raum – vorliegen haben. Haben wir aber nicht. Gerade im Fall Breiten II wäre es interessant zu wissen, welcher Grundstücks- Einkaufspreis einbezogen worden ist. Dieser müsste nämlich bei maximal 5 EUR liegen, da die Grundstücke seit der Flurbereinigung vor einem halben Jahrhundert größtenteils in Gemeindebesitz sind. Wenn jetzt beispielsweise hier 25 EUR/qm angesetzt worden sind, hat die Stadt schon einen riesigen Spekulationsgewinn gemacht. Dazu kommen überschaubare Erschließungskosten. Die vergleichbare Erschließung liegt in Bräunlingen laut einem Pressebericht bei umgerechnet ca. 40 EUR/qm.
So finde ich die vorliegenden Vorschläge der Verwaltung von 139 EUR und gar 149 EUR befremdlich. Hieß es nicht einmal, die Ortsteil-Grundstücke würden prozentual maximal so viel aufschlagen wie die Kernstadt-Grundstücke? Hier lag die Steigerung doch bei ca. 30 Prozent, das hieße, dass die Grundstücke in Mundelfingen maximal ca. 130 EUR/qm kosten dürften. Und 130 EUR/qm bei durchschnittlich 730 qm Grundstückfläche bedeuten schon mal 95.000 EUR für den Bauplatzerwerb, zuzüglich der Grunderwerbssteuer, ohne dass ein Handwerker für den späteren Hausbau überhaupt einen Finger krumm gemacht hat. Und das für ein Mischgebiet, welches im Umkreis von 10 km keine Stadt mit all seinen Vorzügen vorweisen kann und der Nachbar in diesem Mischgebiet theoretisch einem einen störenden Gewerbebetrieb vor die Nase setzen darf. Für was sind solch hohe Gewinnziele überhaupt gut? Welche Großprojekte sollen damit gegenfinanziert werden? Normale wiederkehrende Investitionen wie die Kindergärten oder der Straßenbau sollten nämlich über das Steuereinkommen der Stadt gestemmt werden.
Neben der Kostenkalkulation fehlt in den Sitzungsunterlagen der Vergleich mit den umliegenden Gemeinden. Beides sind nötige Orientierungshilfen für unsere Entscheidung, welche wir bei anderen Tagesordnungspunkten gewöhnlich unaufgefordert erhalten. Dieses Mal nicht.
Und noch ein weiterer Punkt: Wenn der qm-Preis in Mundelfingen mit einem großen Neubaugebiet, immerhin 25 Plätze, und minimalen Investitionskosten durch Feldkäufe, bereits bei 149 EUR/qm liegt, wo werden dann die kleinen Neubaugebiete wie in Sumpfohren preislich liegen, wo zum einem hohe Fixkosten entstehen und relativ hohe Kaufkosten der Grundstücke. Bekommen wir von den Landwirten überhaupt noch die Felder zu normalen Preisen angeboten, wenn diese mitbekommen zu welchen Preisen diese wiederum weiterveräußert werden? Wie kommt man überhaupt auf diese 149 EUR/qm, wie wir sie in der Sitzungsvorlage vorfinden? Herr Bürgermeister, wenn sich die Verwaltung hierbei tatsächlich an einem einzigen Privatverkauf in einem Ortsteil orientiert, kann der Gemeinderat dies nicht ernsthaft und glaubwürdig als Maßstab verwenden. Wenn es diesen Privatkauf überhaupt gab, vielleicht handelt es sich ja dabei um ein Liebhabergrundstück in exponierter Lage oder einen Kauf eines betuchten Auswärtigen ohne Marktkenntnisse. Wir wissen es nicht.
Es ist übrigens rührend im Beispiel Mundelfingen die Bebauung auf der grünen Wiese in ein negatives Licht zu stellen und gar mit Ökopunkten zu argumentieren: Das Solardorf Mundelfingen hat seine Hausaufgaben gemacht: Mit dem Melap-Programm wurden vor wenigen Jahren aus zahlreichen alten Ökonomiegebäuden im Ort Wohnraum für viele Familien geschaffen. Die Baulücken innerorts sind in privater Hand und stehen trotz mehrmaliger Nachfrage durch die Ortsverwaltung nicht zum Verkauf. Zudem befinden wir uns bei den relativ kleinen Grundstücksgrößen in einem für den Flächenverbrauch erträglichem Maß.
Unsere Fraktion schließt sich dem Votum des Ortschaftsrates Mundelfingen an. Wir wollen junge Familien, insbesondere Einheimische, unterstützen und wollen sie nicht in benachbarte Dörfer wie Ewattingen oder Achdorf nur aufgrund des Bauplatzpreises abwandern lassen. Dies wäre ein Todesstoß für die weitere Entwicklung der Ortsteile. Wir wollen heute nicht wieder erleben, dass der Gemeinderat einen gut überlegten Vorschlag eines Ortschaftsrates über die Belange seines Dorfes überstimmt. Als Kompromißvorschlag beantragt unsere Fraktion basierend auf dem Vorschlag des Ortschaftsrates einen Gesamtverkaufspreis von maximal 130 EUR/qm.
Noch ein paar mahnende Worte zum Schluss: Nun bekommen die Ortsteile die nächste Quittung für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. Daher ist wohl ein neuer Bürgerentscheid hierzu unausweichlich. Heute Abend stimmen zwei Mundelfinger und 16 Hüfinger nicht nur über die Mundelfinger Dorfentwicklung ab, sondern über die Entwicklung aller fünf Ortsteile und über die Zukunft unserer Gesamtstadt. Ich kann nur an alle Ratskolleginnen und -kollegen appellieren: Stimmen Sie weise und ohne Fraktionszwang ab, springen Sie über Ihren Schatten und bauen Sie Brücken zu allen Teilen der Gesamtstadt Hüfingen.
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