Transparenzinitiative

Transparenzinitiative

31. Oktober 2019 0 Von hieronymus

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 29. Oktober 2019

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind angehalten, über bürgerfreundliche und transparente Wege und Mittel mit der Bürgerschaft zu kommunizieren. So heißt es in der Gemeindeordnung „Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.“

Des Weiteren sieht die Gemeindeordnung vor, dass „Die Gemeinde auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse veröffentlicht.“ (§ 41 b Absatz 1) sowie „Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.“ (§ 41 b Absatz 2). Hier liegt vonseiten des Gesetzes ein Informationsauftrag an die Stadt Hüfingen vor, dem derzeit allerdings nicht vollumfänglich nachgekommen wird.

Aus § 34 (Einsichtnahme in die Niederschrift) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hüfingen ist zu entnehmen: „Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen Einsicht nehmen.“ Dies ist aktuell allerdings nicht zutreffend, da dies von Seiten der Stadtverwaltung lediglich auf die Rathausöffnungszeiten und der Zeiten während der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen beschränkt sind. Die Erwartungen an ein modernes Rathaus des 21. Jahrhunderts sind insbesondere Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bürgernähe. Während inhaltsreichen Sitzungen ist eine gleichzeitige gewissenhafte Durchsicht mehrseitiger Protokolle vorausgegangener Sitzungen nicht möglich. Umliegende Städte wie z. B. Donaueschingen, Bräunlingen, Bad Dürrheim oder Stühlingen gehen mit gutem Beispiel voran und stellen ihre Sitzungsprotokolle von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich mit der Veröffentlichung des Haushaltsplans. Während dieser in anderen Städten (z. B. Stühlingen oder Donaueschingen) ganzjährig online vorliegt und so bei den Einwohnern für eine bessere Identifikation mit den Haushaltspositionen sorgt, muss der interessierte Einwohner in Hüfingen die Stadtverwaltung in ihren limitierten Öffnungszeiten aufsuchen und muss unter Zeitdruck das Zahlenwerk studieren und hat hierbei lediglich die Möglichkeit, handschriftliche Notizen zu machen.

Nach dem Vorbild anderer Städte könnte Hüfingen im Landkreis Vorreiter werden und ihre öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen live oder zeitlich verzögert streamen. Dadurch könnten Senioren, Eltern mit Kindern und Menschen mit Behinderung an den Entscheidungen und Debatten der Gemeinderäte teilhaben und diese digital zu Hause verfolgen. Auch würde man dadurch der Besonderheit einer Flächengemeinde mit Anfahrtsstrecken von bis zu zehn Kilometern zu den Sitzungsräumlichkeiten gerecht. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten sind die politische Teilhabe der Bevölkerung und die Visualisierung der Arbeit des Gemeinderates für die breite Maße der Bevölkerung als Hauptargumente zu nennen.

Viele Gemeinden und Städte arbeiten erfolgreich mit einem Rats- und Bürgerinformationssystem, in welchen u. a. die Gremien, Mandatsträger, Haushaltspläne, Protokolle und Gemeindesatzungen hinterlegt sind. Das aktuelle Bürgerinfoportal ist inhaltlich ungenügend.

Durch die folgenden Anträge könnte eine noch bessere Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und ein hohes Maß an Transparenz geschaffen werden.

Folgende Anträge möge der Gemeinderat in einer seiner nächsten beiden öffentlichen Gemeinderatssitzungen beschließen:

  1. Überprüfung der Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für die Stadt Hüfingen.
  2. Die in öffentlicher Gemeinderats- oder Ausschusssitzung gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind gemäß § 41 b Absatz 5 der Gemeindeordnung im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen zu veröffentlichen.
  3. Bekanntgabe der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnungspunkten sowie den dazugehörigen Beratungsunterlagen der Verwaltung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen gemäß § 41 b Absatz 1 der Gemeindeordnung.
  4. Übermittlung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen elektronisch oder per Post an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
    Anmerkungen: Die Aushändigung sollte bevorzugt elektronisch erfolgen (z.B. per E-Mail).
    Die Aushändigung des Entwurfs sollte vor der Unterzeichnung gem. § 38 (2) GemO erfolgen, damit Einwendungen aus den Reihen des Gemeinderates berücksichtigt werden können. Gem. § 38 (2) Satz 2 GemO ist das Protokoll innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates zu bringen.
  5. Bereitstellung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auf der Homepage der Stadt Hüfingen spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
  6. Übermittlung des jährlichen Haushaltsplanes per Mail an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  7. Bereitstellung des jährlichen Haushaltsplanes auf der Homepage der Stadt Hüfingen bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  8. Überprüfung nach der Möglichkeit (rechtlich und technisch) öffentliche Gemeinderats- undAusschusssitzungen live oder zeitlich verzögert zu streamen, damit u. a. auch immobile Einwohner die Sitzungen verfolgen können.
    Anmerkung: Die Videoübertragung kann versuchsweise probeweise (z. B. auf ein Jahr) getestet werden.
  9. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird diskutiert und danach von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet.