– die Förderung alternativer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauches in den verschiedensten Bereichen sind Ziele, die dem Umweltschutz dienen.
Seit 2016 nutzen viele Mundelfinger Bürger eine alternative Wärmeversorgung durch die angebotene Nahwärme. Grund hierfür war unter anderem auch das Umweltbewußtsein. Dass die Nahwärme derzeit im Vergleich zur nicht regenerativen Wärmeversorgung von den Kosten her etwas teurer oder in etwa gleich ist haben wir in Kauf genommen. Jetzt aber verteuert die Stadt Hüfingen durch eine Konzessionsabgabe vom 6 % pro KWh die Wärmeversorgung erheblich.
Ist das die Förderung der alternativen Energien ?
Es gibt hier noch einige Fragen, die ich gerne beantwortet hätte:
Der Gesetzgeber setzt der freien Vereinbarung von Konzessionsabgaben Grenzen. Er beschränkt den Anwendungsbereich auf die Sektoren Strom, Gas und Wasser. Von Fern- bzw. Nahwärme ist in der KAV keine Rede. (Fricke, Gestattungsentgelte in der Fernwärmewirtschaft Abs. 3 )
Wie ist der Bereich der Gleichstellung gegenüber Stromeinspeiser (Photovoltaik), Ferngasnetz etc. geregelt. Gelten hier die gleichen Grundsätze bzw. die gleichen Kwh Gebühren wie bei der Nahwärme ?
Wird die Konzessionsabgabe auch für die Fernwärme in Hüfingen erhoben ?
Wann wurde der Betreiber der Nahwärme von der Konzessionsabgabe unterrichtet ?
Welches Gesetz erlaubt die Konzessionsabgabe für Nahwärme ? (Ich habe in der Konzessionsabgabe-Verordnung nichts gefunden).
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen umgehend beantworten.
Ich möchte mich dem Thema der Kindergartenbetreuung widmen – Seit einigen Monaten wird der Ausbau von Kindertagesstätten in unserer Gemeinde Hüfingen wieder stark thematisiert. Ich möchte an dieser Stelle gerne ein paar eigene Aspekte und Blickwinkel darstellen. Kinderbetreuungseinrichtungen sind wertvolle Orte, die fachlich fundiert eine hohe Qualität der Begleitung für Kinder unter 6 Jahren bieten. Sie sind nicht einfach ein Ort, den Kinder mehrere Stunden am Tag besuchen – sie erleben dort Orte der Begegnung, des Lernens, sie wachsen miteinander und erfahren Freundschaften, angeleitet und begleitet durch Expertinnen und Experten, die unsere Kinder ein Stück Lebensweg begleiten. Die Art und Weise, wie die Diskussion meines Erachtens aktuell von politischer Seite geführt wird, läßt mehr und mehr den Eindruck entstehen, dass es bei den Überlegungen und Entscheidungen vorrangig um den „Raum“ in Zusammenhang mit dem örtlichen Standort geht. Doch wenn es so einfach wäre, gäbe es auch nicht so viel Diskussionsbedarf. Ist doch die Entscheidung, das Kind in die Obhut einer Betreuungseinrichtung zu geben maßgeblich für die weiteren Entwicklungsschritte. Eltern stellen sich viele Fragen vorab:
Ist mein Kind gut und liebevoll aufgehoben? Wird es bejahend betreut? Wie ist die Ausgestaltung der Räume und das Platzangebot? Wie gestalten sich die Konzepte und Angebote? Wie sind die Betreuungszeiten? Wie flexibel und transparent ist die Einrichtung? Diese und noch mehr Fragen beschäftigen Eltern, die Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen. Ob das Kind nun 1 Jahr ist oder 3.
Fürstenberg
Hüfingen hat mit allen 6 Ortsteilen ein prognostiziertes Platzproblem zur Betreuung der unter und über 3jährigen. Diese Prognose ist nicht neu, weißt doch der Schwarzwald-Baar-Kreis seit einigen Jahren wieder einen verstärkten Zuwachs an Neugeborenen auf. Höher als im Landesdurchschnitt. Dies ist prima. Doch lässt es aufhorchen, dass Hüfingen in den letzten zwei Jahren Kinderbetreuungseinrichtungen auch geschlossen hat.
So wurde der Kindergarten St. Maria nach 90 Jahren in Hausen vor Wald geschlossen. Nach Aussage des Bürgermeisters bei der 1. Gmond im Januar 2020, um die Schellenberger-Schule zu stärken und hier für die Nachmittagsbetreuung neue Räume zu schaffen. Geschafft wurde allerdings augenscheinlich nichts, nun ja kaum etwas. Eilig sollen im Dezember noch die Räumlichkeiten gestrichen worden sein. Von einem Konzept zur Nutzung der „alten Kindergartenräume“ habe ich jedoch auch als Elternbeiratsvorsitzendem der Schellenberger Schule 2019/2020 nichts mitbekommen. Auch auf Nachfragen bei Ortschaftsräten ist hier eigentlich nichts passiert. Da stellt sich mir tatsächlich die Frage: Warum wurde die Einrichtung St. Maria geschlossen? Warum hat man die Eltern des Ortsteils Hausen vor Wald gezwungen, die Einrichtung zu wechseln, weil man das Angebot vor Ort entzogen hat? Und vor allem wundert folgendes: Während zum 1.9.2019 St. Maria geschlossen wurde, erschien am 17.12.2019 bereits der erste Artikel in der Zeitung, wo über Mehrbedarf an Kinderbetreuungsplätzen gesprochen wurde. Keine 3 Monate später. Im Übrigen hätte die Schellenberger Schule die zusätzlichen Raumkapazitäten während der ersten Pandemiephase gut gebrauchen können, wären die Räume tatsächlich mit einem ernsthaften Konzept für die Schule hinterlegt gewesen. Schaue ich in die Zukunft, stellt sich hier die erste Möglichkeit dar, recht schnell und ohne massiv Geld investieren zu müssen, bestandene und solide Raumkonzepte für Kindergartenkinder zu nutzen. Familienfreundlich und vor Ort. Und sogar schon neu gestrichen.
Hausen vor Wald
Auch verwunderlich ist, dass der Kindergarten St. Silvester in Sumpfohren, der zwar zu einer reinen Unter-3jährigen-Einrichtung für über 60.000 Euro umgebaut wurde, auch hätte bestehen bleiben können. Auch dieser wurde zum 1.9.2019 aufgegeben. Ein Kindergarten der durch Elterninitiative entstand und mit Leben gefüllt war. Mir ist bekannt, dass bereits im Frühjahr 2019, als der Kindergarten St. Silvester zur Umwandlung/Auflösung anstand, dem Bürgermeister ein Konzept für einen Bauerhofkindergarten vorgestellt wurde. Auch soll die Ortsvorsteherin das Konzept befürwortet haben. Jedoch wurde das Konzept nicht weiter bedacht und verschwand – hoffentlich – mindestens nur in einer Schublade. Sprechen wir also heute von der Errichtung eines Waldkindergartens, lag der Stadt bereits ein artverwandtes Konzept bereits im Frühjahr 2019 vor.
Eines bleibt bei den ersten zwei Standorten jedoch unbestritten und ist mir wichtig zu unterstreichen: Die neue Kindertagesstätte St. Georg in Behla hat im ersten Jahr Ihres Bestehens überzeugt und hat sich meines Erachtens großartig etabliert. In Konzeption, mit motivierten und kreativen Mitarbeiterinnen sowie im Zusammenspiel mit der Elternschaft. Auch in der wirklich für alle schwierigen Phase der Pandemie ab Frühjahr 2020.
Kindergarten Behla
Heute hört man vielerlei Wirrwarr über Standorte oder Möglichkeiten. Wie so oft wird wenig konkretisiert an die Öffentlichkeit gegeben. Daher komme ich nun zu dem, was man hört: Es ist zum einen von einem Kindergarten im Baugebiet Hohen II die Rede. Ein Neubau soll es dort sein. Doch wo? Plant man nicht ein Wohngebiet nach den Bedürfnissen der neuansiedelnden – meist jungen – Familien. Ist es da nicht sinnvoll, einen Kindergarten zentral zu positionieren. Hier scheint es gerade umgekehrt zu sein. Da geht es nach dem Bedarf, der „plötzlich“ auftritt und dann muss irgendein Raum dafür herhalten. Vergleiche ich jedoch die Anzahl der Bauflächen mit den geplanten Bauflächen der weiteren 5 Teilorte, so sehe ich zumindest hier ein Ungleichgewicht zu Gunsten einer Lösung in den Teilorten . Auch muss man bedenken, dass ein Kindergartenneubau nicht gerade ein kostengünstiges Vorhaben darstellt. So hat Bad Dürrheim für seinen Kindergarten-Neubau gute 4 Millionen Euro investiert (davon ca. 1 Millionen aus Zuschüssen von Land und Stadt). Dieser ist zwar groß geplant mit insgesamt 6 Gruppen, aber mal eine finanzielle Orientierung. Der Umbau der Kindertageseinrichtung in Behla von der ehemaligen Grundschule zum Kindergarten mit drei Gruppen hat mindestens 1,3 Millionen Euro gekostet. So können wir bei einem Kindergartenneubau von mindestens 2 bis 2,5 Millionen Euro ausgehen.
Als weitere Option hört man über die Aufstockung des Gebäudes der Einrichtung St. Verena in der Friedensstraße. Also, das Aufsetzen eines Stockwerks auf das bestehende Gebäude. Die Frage stellt sich dabei, welche Art der Einrichtung wir für unsere Kinder sehen. Eine Art „Aufbewahrungsstätte“ mit 200 Kindern und mehr oder ein Ort zwischen Lernen dürfen, Natur, Rückzugsmöglichkeiten, persönliche Begegnungen und Geborgenheit, der individuelle Begleitung ermöglicht? Denn irgendwann kommt jede pädagogische Konzeption auch an ihre Belastungsgrenze. Ich gebe dabei zu bedenken, dass in St. Verena in den letzten Jahren einige bauliche Erweiterung stattgefunden haben. Mehr Raum für Erweiterung sehe ich hier auch konzeptionell nicht. Das Investitionsvolumen lag dabei bei über 1 Mio. Euro . Zwei Krippengruppenräume sind entstanden und eine Mensa. Räume, die dem heutigen Standard entsprechen.
Kindergarten St. Verena Hüfingen
Betrachten wir nun die Bedarfsplanung, so lassen sich die derzeitigen Steigerungen über die noch freien Plätze in Fürstenberg und Behla abdecken. Und ja. Es entsteht für Eltern der Aufwand, die Kinder über eine Kurzstrecke fahren zu müssen. So wie es die Eltern der Ortsteile auch seit dem 1.9.2019 verstärkt machen. Hier wurde, um auch dies nochmals mit Nachdruck anzumerken, von den Eltern der Teilorte vorausgesetzt, dass Sie zur Betreuung in einer guten Einrichtung auch mal ein Stück fahren müssen. Auch dies ist von Eltern im Ortsteil Kernstadt zu erwarten. Eine Wiedereröffnung von St. Maria wäre eine Möglichkeit, kostengünstig vorhandene Räume zu nutzen (diese wären ja, wie bereits erwähnt, jetzt sogar gestrichen und auch die WC sind noch kindgerecht verbaut).
Verwunderlich ist auch, als beim Neuaufbau der Schule in Hüfingen niemand an einen erweiterten Bildungscampus mit Kindergarten gedacht hatte. Das wäre ein schlüssiges, zukunftsfähiges und in sich aufbauendes System gewesen. Mit Möglichkeiten der Vorschulbetreuung und Konzepten, die eine Weiterführung in das heutige Schulsystem an vielen Stellen vereinfacht hätten. Bei einem Investitionsvolumen in der Lucian-Reich-Schule von über 19 Millionen Euro in den letzten überschaubaren Jahren ein durchaus von den Planer zu berücksichtigender Aspekt in der Betrachtung. Leider versäumt. Gerade an diesem Standort auch für die neuen Anwohner auf Hohen II ein durchaus guter Ort mit ausreichend Parkplätzen, (Schwimmbad) und Sportanlagen. Und eine Nutzung von Räumen bei Reduzierung der Bedarfszahlen durch die Schule nutzbar.
Schule Hausen vor Wald
Auch an dieser Stelle frage ich mich nach der Konzeption und der Kompetenz, die in die planerischen Systeme einfließen, wenn wir von Betreuung und Bildung, Familienfreundlichkeit und Attraktivität des Standortes sprechen. Da hilft es auch mal, die vor Ort befindlichen Systeme, Träger und Betroffenen auf Augenhöhe ins Boot zu nehmen. Denn es gilt auch im kommunalen System. Lieber am Anfang mehr Geld in die Hand zu nehmen, als alle paar Jahre die gleichen Aufgaben mit hohen Beträgen neu denken zu müssen.
Sinnvoll wäre auf jeden Fall, mal eine Konzeption aufstellen zu lassen, welche die Prognosen gesellschaftlicher Entwicklungen der nächsten 10 bis 15 Jahre im Blick hat. Es erweckt immer wieder den Eindruck, dass man von den Bedarfen jährlich überrascht wird.
Auch eine Konzeptausschreibung in der Trägerlandschaft, gerne auch landesweit, könnte neue Erkenntnisse, Konzepte oder Partner bringen. Wissen doch die Träger mit ausgebildeten Expertinnen von Kindereinrichtungen am besten, wie Kindergarten funktioniert und wo Synergiebrücken entstehen. Und nur als Gedankenansatz: Neben den Kirchen gibt es auch zahlreiche freie Träger, die sich auf Ausschreibungen beteiligen würden, Ideen haben, eltern- und in erster Linie kindgerechte Angebote entwickeln können.
Aufgrund der – in der Presse erwähnten – angespannten finanziellen Lage Hüfingens bei der Reduzierung der Rücklagen des Kommunalhaushalts, vielleicht eine Option, bevor über waghalsige ungriffige Konzepte geredet wird, die nicht langfristig tragfähig sind. Am Ende möchte ich gerne noch einen Hinweis geben: Wir Elternvertreter sind bestimmt die Letzten, die sich eines ernstgemeinten Dialogs bei der Weiterentwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen entziehen würden. Man muss uns nur ansprechen.
Wir haben den Landtagskandidaten eine Liste mit vier Fragen zugesandt und um Beantwortung gebeten.
Ein Politiker hatte Hüfingen mal als Wurmfortsatz von Tuttlingen bezeichnet. Das stimmt ja auch, da Hüfingen bis jetzt irgendwie von den Kandidaten vom Schwarzwald-Baar-Kreis mitbetreut wird. Gerne hätten wir aber auch einen Ansprechpartner in Stuttgart, den wir auch wählen dürfen. Wie ist Ihre Meinung hierzu?
Jens Metzger: Hüfingen und damit vermutlich die ganze Südbaar als Wurmfortsatz zu bezeichnen ist mindestens eine schlechte Wortwahl. Und im schlimmsten Fall wird hier offensichtlich, dass in der Politik oft nach Mehrheiten entschieden wird: die Mehrheit der wahlberechtigten Bürgerinnen lebt im Landkreis Tuttlingen, deshalb wird die Vertretung desselben von manchen Lokal-Politiker*innen als wichtiger angesehen. Für mich ist jedoch völlig klar, dass ich als Landtagsabgeordneter des Wahlkreises 55 alle Bürger*innen gleich vertreten will, egal ob diese nun im Landkreis Tuttlingen oder in der Südbaar leben und arbeiten.
Beim Beantworten dieser Frage ist eine weitere Frage in mir aufgekommen: Welche Funktion hat ein eigentlich der Wurmfortsatz?
In der Schule hatte ich noch gelernt, dass der Wurmfortsatz des Blinddarms keinen Nutzen hat: der Wurmfortsatz des Blinddarms ist, wie die Weisheitszähne, ein Rudiment (ein durch die Evolution funktionslos gewordenes Organ), das uns Menschen im Falle einer Blinddarmentzündung sogar noch Schmerzen hinzufügt. Mittlerweile ist die Forschung hier aber auch schon wieder weiter. So geht man davon aus, dass der Wurmfortsatz, der sehr viele Lymphfollikel enthält, eine wichtige Funktion bei der Immunabwehr innehat. Außerdem bietet er nützliche Darmbakterien eine Art Unterschlupf, von welchem aus sie – nach einem Darminfekt – den gesamten Darm wiederbesiedeln.
Ich selbst würde Hüfingen immer noch nicht als Wurmfortsatz bezeichnen. Aber wenn man die „neu“ entdeckte Funktion des Wurmfortsatzes kennt, so könnte man das vielleicht sogar als Kompliment sehen: Hüfingen und die Südbaar als Keimzelle der Heilung. Das ist doch eine charmante Bezeichnung. Insbesondere zu Zeiten, in denen wir mehr den je auf ein funktionierendes Immunsystem angewiesen sind.
Ein großes Thema hier in Hüfingen ist die Transparenz. Wie stehen Sie zur Veröffentlichung von Protokollen und zur Kommunikation von Ergebnissen von Sitzungen?
Jens Metzger: Es steht für mich außer Frage, dass Protokolle von öffentlichen Sitzungen dem/der Bürger*in zugänglich gemacht werden müssen. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Dementsprechend sind Protokolle öffentlicher Sitzungen wichtige Informationsquellen und es muss das gemeinsame Ziel des gesamten Gemeinderates sein, über seine Arbeit und Entscheidungen aufzuklären. Für mich geht das über die Veröffentlichung von Protokollen oder die amtliche Bekanntmachung hinaus. In Zeiten der Informationsflut müssen Gemeinderat und Verwaltung gemeinsam überlegen, wie sie möglichst viele Menschen erreichen. Das kann zum Beispiel über die vermehrte Nutzung von Social Media geschehen oder durch die Einführung einer Bürger-App, die es den Bürger*innen ermöglicht schnell an alle wichtigen Informationen zu kommen.
Manche Kommunen schaffen die Unechte Teilortswahl ab, wenige führen sie wieder ein. Ein Argument für die Abschaffung führen manche an, dass diese Wahl undemokratisch sei, da Kandidaten/Innen aus kleinen Stadtteilen mit weniger Stimmen gewählt werden könnten, andere wiederum sind der Meinung, dass eben Parität auch zur Demokratie gehört. Wie sehen Sie das?
Jens Metzger: Die Kurzzusammenfassung meiner Sicht: Wenn man die Unechte Teilortswahl abschafft, dann schafft man damit auch gleichzeitig die politische Beteiligung in den kleinen Stadtteilen ab. Und das wäre ein schlechtes Zeichen für unser demokratisches System. Das belegt auch eine Umfrage des Städtetages aus dem Jahr 2007. Dort kam heraus, dass bei der ersten Wahl nach Abschaffung der unechten Teilortswahl bei 45% der Kommunen ein oder mehrere Stadtteile nicht mehr im Gemeinderat vertreten waren. Und wie fühlt es sich für eine*n Bürger*in an, der/die keinen politische*n Vertreter*in in seinem/ihrem Stadtteil mehr hat? Schlecht. Man fühlt sich nämlichen der politischen Mitsprache beraubt.
Ein Kritikpunkt bei der Unechten Teilortswahl ist es, dass sie komplizierter ist und deshalb weniger Leute zur Wahl gehen. Anstatt jedoch die Unechte Teilortswahl abzuschaffen, ist es auch hier Aufgabe des Gemeinderates, der Verwaltung und meines Erachtens auch des Landes Baden-Württembergs die Bürger über die Gründe und die Funktionsweise des Wahlverfahrens der Unechten Teilortswahl aufzuklären.
Die Biotopvernetzung ist auf dem Land ein großes Thema und es gibt große Spannungen zwischen Landwirtschaft, den vielen Neubaugebieten der Kommunen und dem Naturschutz. So braucht jede Ortschaft ein möglichst großes Neubaugebiet das auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen entsteht und die Landwirte werden wiederum immer mehr in die Natur gedrängt und müssen immer weniger Boden intensiver nutzen. Wie wollen Sie diesen Konflikt angehen?
Jens Metzger: Eine sehr spannende Frage! Wichtig ist es für mich hier zu betonen, dass wir aufhören müssen, Landwirtschaft, Naturschutz und Wohnraum als gegenseitige Konkurrenten zu sehen. Sondern wir müssen die verschiedenen Bereiche zusammen denken. Wie?
Hier ein paar Beispiele:
Wohnraum: Wohnraumverdichtung in den Innenbereichen der Gemeinden, die einerseits zum Ortsbild passt und gleichzeitig ökologischen Fragestellungen gerecht wird (zum Beispiel durch mehr Gründächer oder der konsequenten Durchsetzung des Schottergarten-Verbots). Gerade im ländlichen Raum gibt es noch viel Wohnraum-Potenzial in den ehemaligen Wirtschaftsteilen der alten Bauernhäuser.
Landwirtschaft: Größer werdende Gemeinden – im Sinne der Einwohnerzahl – bieten Landwirt*innen auch Vorteile. Durch die wachsende Anzahl an Konsumenten vor Ort können lokale Wirtschaftskreisläufe aufgebaut werden, in welchen der/die Landwirt*in nicht mehr zu Weltmarkt-Preisen produzieren muss, sondern seine lokale Gemeinde zum Beispiel via Direktvermarktung mit Nahrungsmitteln und/oder Energie versorgt. Eine weitere Möglichkeit, die insbesondere auch den Kontakt zwischen Landwirt*in und Verbraucher*innen stärkt, ist die Solidarische Landwirtschaft.
Naturschutz: Für mich gehen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand. Allerdings müssen sich hierfür die Rahmenrichtlinien maßgeblich ändern und die werden in der EU mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgegeben. Mit dem derzeitigen Beschluss der Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und ihren Europäischen Schwesterparteien wird der Großteil der Steuergelder, die 1/3 des EU-Haushaltes ausmachen, weiterhin an Großgrundbesitzer*innen und die vor- und nachgelagerte Agrarindustrie gehen – und nicht an Landwirt*innen, die eine zukunftsweisende Landwirtschaft betreiben wollen. Das muss sich ändern: Landwirt*innen, die Naturschutz/Klimaschutz und Landwirtschaft zusammenbringen, müssen dafür belohnt werden.
Da in Hüfingen mit dem Segen der Kommunalaufsicht bekanntlich Protokolle selbst vor den Stadträten “geheim”* gehalten werden und auch offensichtliche Fehler nicht verbessert werden, haben wir mal gefragt, wie es in anderen Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis plus Geisingen so gehandhabt wird.
Bei dieser Recherche wurde mir vor allem mal wieder deutlich wie rückschrittlich, verstaubt und herrschaftlich Hüfingen geführt wird. Unser Landkreis ist sehr transparent und bürgernah. Die Bürgermeister sind keine zusätzlichen Fraktionssprecher ihrer Partei, sondern sind für ihre Verwaltung und Bürger da. Was sie tun wird nicht im stillen Kämmerlein mit den größten industriellen Landwirten oder Kolping besprochen, sondern sie agieren transparent.
(Davon abgesehen sind viele auch noch sehr nett und antworten mir sogar auf E-Mails, was mir in Hüfingen noch nie passiert ist.)
Aber genug des Neides.
Als leuchtende Vorbilder möchte ich Königsfeld, Mönchweiler und auch St. Georgen und Donaueschingen erwähnen. Da Königsfeld mit der Transparenz und dem Livestream der aktuellen Sitzungen für Hüfingen ein unerreichbares Ideal bleibt, will ich realistisch bleiben und zumindest die Professionalität und Transparenz von Donaueschingen und St. Georgen einfordern.
Hier die Antworten über den Umgang mit Sitzungsprotokollen:
Bad Dürrheim:
Während der nächsten Sitzung auf Papier. Nach Anfrage elektronisch.
Über Einwendungen, die gegen die Niederschrift vorgebracht werden, entscheidet gem. § 38 Abs. 2 GemO BW der Gemeinderat. Die Einwendungen werden dann in der nächsten möglichen Sitzung behandelt.
Blumberg:
Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt, bzw. vorgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.
Meistens nur kleine redaktionelle Änderungswünsche der Gemeinderäte werden nach Absprache durchgeführt.
Bräunlingen:
Keine Antwort.
Brigachtal:
Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.
Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.
Dauchingen:
Einsichtnahmen in öffentliche Niederschriften sind in elektronischer Form grundsätzlich für jedermann über das Rats- und Bürgerinformationssystem möglich. Einsichtnahmen in nichtöffentliche Niederschriften sind für Gemeinderatsmitglieder im Rathaus möglich.
Donaueschingen:
Nach der Unterzeichnung von zwei Stadträten wird das Protokoll im Ratsinformationssystem der Stadt Donaueschingen in elektronischer Form veröffentlicht. Die Stadträte können zudem über das Gremieninfoportal (Mandatos App) jederzeit in die Niederschrift Einsicht nehmen (§ 35 GO).
Glaubt ein Gemeinderat, dass die Niederschrift fehlerhaft ist, kann er Einwendungen erheben, über die der Gemeinderat entscheidet. Diese sind protokollarisch festzuhalten. Eine Berichtigung wird durch eine Randbemerkung vorgenommen (vgl. §38 Abs. 2 GemO, Rdn 6 Kommentar). Schreibfehler ohne sachliche Bedeutung werden vom Schriftführer formlos korrigiert.
Furtwangen:
Hier haben alle Gemeinderäte digital Einsicht in das öffentliche Protokoll, sobald es erstellt wurde.
Änderungswünsche werden im Rathaus angenommen und diskutiert. Etwaige Änderungen werden in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.
Geisingen:
Es gibt vier Urkundspersonen, für jede Fraktion eine. Meist unterschreiben diese Personen auf dem Rathaus. Falls aber gewünscht, darf das Ratsmitglied das Protokoll mit nach hause nehmen.
Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es Rücksprache. Falls es keine Einigung gibt, wird dies im Protokoll festgehalten wird.
Gütenbach:
In Papierform als Umlauf während der Sitzung.
Änderungen nach Absprache.
Königsfeld:
Alles digital und Livestream zu aktuellen Sitzungen.
Wer sehen will wie eine moderne Stadt regiert werden kann, soll mal hier schauen: https://www.koenigsfeld.de/
Mönchweiler:
Protokolle werden allen Gemeinderäten und Amtsleitern als PDF zur Einsicht als E-Mail zugesandt. Dem Gemeinderat wird zur nächsten oder übernächsten Sitzung das Protokoll am Ratstisch nochmals zur Einsicht vorgelegt. Zwei Gemeinderäte unterzeichnen das Protokoll, das dann für den öffentlichen Bereich auf die Homepage gestellt wird.
Über Einwände oder Fehler zum Protokoll gibt es eine Abstimmung mit dem Hauptamtsleiter. Bei Bedarf Rücksprache mit betroffenen Gemeinderäten. Bis jetzt konnten alle Unstimmigkeiten zu allgemeinen Zufriedenheit beseitigt werden.
Niedereschach:
Keine Antwort. Aber anscheinend digital.
Schonach:
Die Protokolle werden vor der Sitzung ausgelegt. Die Protokolle werden weder in Papierform noch digital ausgehändigt.
Einsprüche über inhaltliche Fehler sind bisher nicht vorgekommen.
Schönwald:
Nach den Sitzungen erhalten immer die Urkundspersonen die Protokolle auf Papier nach hause.
Es gab die letzten 4 Jahre keine Unstimmigkeiten.
St. Georgen:
Über Mandatos ist das öffentliche Protokoll abrufbar. Beide Protokolle (öffentlich und nicht öffentlich) werden im Original an zwei Gemeinderäte zur Unterschrift geschickt. Danach wird das öffentliche Protokoll auf der Homepage und in Mandatos veröffentlicht. Das nicht öffentliche Protokoll wird abgelegt und darf nicht kopiert werden, geht somit auch an keinen Gemeinderat raus.
Einsprüche gibt es fast keine. Wenn doch, wird es mit Rücksprache geändert und die Gemeinderäte informiert.
Triberg:
Keine Antwort.
Tuningen:
Grundsätzlich haben die Gemeinderäte Einsicht der öffentlichen Protokolle in elektronischer Form.
Über Einwendungen entscheidet nach §38 Abs. 2 der Gemeinderat. Praktisch hat es bei der Gemeinde Tuningen in den vergangen vier Jahren keine Einwendung gegeben.
Unterkirnach:
Keine Antwort, aber online Verfügbar.
Villingen-Schwenningen:
Keine Antwort, aber online Verfügbar.
Vöhrenbach:
Das nichtöffentliche und das öffentliche Protokoll wird in der Sitzung in einem Ordner an die beiden Urkundspersonen zum Unterzeichnen gegeben. Sofern Gemeinderäte einen Auszug vom öffentlichen Protokoll wünschen, wird dies in der Regel auf Papier zur Verfügung gestellt.
Einsprüche über inhaltliche Fehler gab es in den letzten Jahren nicht.
*Der Bürgermeister hat mir angeboten, mit mir nachts im Rathaus zu bleiben und ich dann die Protokolle lesen darf. Da ich das Angebot nicht wahrnehme, bin ich wohl selber Schuld und es ist nicht wirklich „geheim“.
ich kann mir vorstellen, dass sich viele von Ihnen bei diesem Antrag schwer tun, soll man zustimmen oder ablehnen. Stimmt man gegen die Durchführung eines Bürgerentscheids, könnte es als fehlende Bürgernähe interpretiert werden, stimmt man dafür könnte es bei einigen als inhaltliches Umkippen gedeutet werden. Zugegeben, keine einfache Situation. Wozu überhaupt einen Bürgerentscheid durchführen, wenn man doch einen souveränen Gemeinderat hat, fragen sich vielleicht auch einzelne. Diese Frage ist wiederum leicht zu beantworten. Vor zwei Monaten hat hier in der Stadthalle der Gemeinderat mit 14 zu drei Stimmen recht deutlich gegen die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl gestimmt. Kein überraschendes Ergebnis, wenn man sich überlegt, dass die Hälfte der Abstimmenden bereits bei deren Abschaffung 2007 dagegen gestimmt hat. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass es natürlich schwierig ist, den Gemeinderat über die Änderung des eigenen Wahlsystems abstimmen zu lassen. Die einzelnen Gemeinderäte können verständlicherweise nicht objektiv neutral darüber entscheiden, da sie ja vermeintlich selbst betroffen sind. Bekanntermaßen tun sich auch die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag aus ähnlichen Gründen schwer mit der Änderung des dortigen Wahlrechts. Aber zurück nach Hüfingen.
Ich kann heute nur appellieren, die Bürgerinnen und Bürger sollten die Entscheidung selbst treffen, ob künftig jeder Teilort einen garantierten Sitz im Gemeinderat haben soll oder eben nicht. In der Zwischenzeit kennen unsere Einwohner alle relevanten Fakten. Sie wissen, wie ihre Ortsvorsteher und Ortschaftsräte darüber denken, sie wissen, was die Gemeinderäte präferieren. Sie wissen auch, dass es unserer Gesamtstadt finanziell relativ gut geht, sie wissen aber auch, dass Mitsprache und politische Teilhabe in einer funktionierenden Gemeinschaft unverzichtbar sind.
Zum Schluss noch ein paar Sätze zu einem möglichen Termin. Es sollte wohl in unser aller Interesse sein, einen möglichst baldigen Termin für den Bürgerentscheid zu finden. Ein Termin im September 2021 ist einfach nicht akzeptabel und bedeutet im schlimmsten Fall zehn Monate Wahlkampf respektive zehn Monate Ungewissheit und Unruhe. Der Termin sollte bis spätestens kommendes Frühjahr durchgeführt werden. Ich gehöre zu denen, die unseren Bürgerinnen und Bürgern zutraut, in einem Kalenderjahr ganze dreimal wählen zu gehen. So lange die Wahlgänge nicht im Wochentakt stattfinden und alles den Wählerinnen und Wählern plausibel kommuniziert wird, sehe ich absolut keine Probleme. Bei einer Terminfestlegung auf die erste Jahreshälfte 2021 sähe ich auch keinen Anlass für die Bürgerschaft ein eigenes Bürgerbegehren zu starten.
Ich würde mich freuen, wenn man unseren Ausführungen mehrheitlich folgen kann und bitte um Zustimmung.
Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 23.10.2020
Der Gemeinderat hat laut § 21 der baden-württembergischen Gemeindeordnung die Möglichkeit durch ein Ratsreferendum einen Bürgerentscheid anzusetzen. Der Beschluss des Gemeinderates vom 24. September 2020 gegen die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 und die zuvor von großen Teilen des Gemeinderates geführte einseitige Diskussion zeigt, dass zahlreiche Aspekte nicht berücksichtigt wurden.
Die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl ist eine stark umstrittene Entscheidung mit weitreichenden Folgen, daher ist ein Bürgerentscheid ein sinnvolles Instrument. Die Bürgerschaft hat das Recht sich selbst eine Meinung über die Vor- und Nachteile zu verschaffen und anschließend gehört zu werden. Ein Bürgerentscheid beendet den öffentlichen Diskurs durch einen demokratischen Abstimmungsakt und legt die tatsächlichen Präferenzen der Abstimmenden offen. In einem Bürgerentscheid könnte die Frage der Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl abschließend geklärt werden. Ein Bürgerentscheid entspricht dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürgern über wichtige Gemeindeangelegenheiten direkt mitentscheiden zu können. Mit Zustimmung des Antrags wird die Entscheidung basisdemokratisch dem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hüfingen, übertragen.
Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION stellt diesen Antrag, weil die derzeitige spürbare Anspannung und Unzufriedenheit wieder einem konstruktiven und verlässlichen Miteinander weichen muss.
Antrag der Fraktion:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt einen Bürgerentscheid zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 anzusetzen.
Liebe zwei Kollegen aus den Ortsteilen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Kernstadt,
als erstes bedanke ich mich bei der Verwaltung, dass unser Antrag recht schnell hier im Gemeinderat zur Diskussion gebracht wird und am heutigen Abend auch nicht wieder ans Ende gedrückt wurde. Das haben wir ja leider auch schon anders erlebt. Die vorgelegten Sitzungsunterlagen, sprich die Darstellung des Bürgermeisters, halte ich auf den ersten Blick zwar für neutral, es fehlen aber etliche wichtige Sachverhalte. Außerdem finde ich es ein wenig unausgewogen, wenn hier nur ein Argument für die Unechte Teilortswahl aufgelistet ist und auf der anderen Seite acht Argumente dagegen.
Am 1. April, und das ist kein Aprilscherz, hat sich die Eingemeindung des ersten Hüfinger Ortsteils Sumpfohren bereits zum fünfzigsten Mal gejährt und kaum einer hat es bemerkt, geschweige denn entsprechend gewürdigt. Es zeigt wieder einmal: Wir sind keine zusammengewachsene Gemeinschaft. Jeder Stadtteil hat seine eigene Geschichte, eigene Vereine, eine eigene Identifikation.
Jeder einzelne Gemeinderat hier am Tisch soll sich mal selbstkritisch hinterfragen, wie oft er oder sie mit den Ortsvorstehern, Ortschaftsräten oder mit den Ortsteilbürgern ins Gespräch kommt oder in den Ortsteilen unterwegs ist und weiß, was in den Ortsteilen so abgeht. So wird in den Sitzungsunterlagen ein Loblied auf die Ortschaftsverfassung gesungen und wie wichtig uns allen angeblich die Meinung der Ortschaftsräte ist. Ich suche aber in den Unterlagen vergeblich nach dem Stimmungsbild der fünf Ortschaftsräte zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl. Wie hinlänglich bekannt ist, treffen die meisten Stadträte ihre Abstimmungsentscheidung schon Tage vor der Gemeinderatssitzung, im behüteten Kreise ihrer Fraktion. Hierbei fehlten ihnen aber offenkundig wichtige Sachverhalte, wie eben die Entscheidung von den insgesamt 32 Mitgliedern in den Ortschaftsräten. Ich würde mich freuen, wenn die Ortsvorsteher nachher auch noch ein paar Worte über ihre Meinung zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl verlieren könnten. Entgegen mancher bisheriger Gepflogenheiten sollte sich der Gemeinderat das Votum der Ortschaftsräte immer sehr zu Herzen nehmen. Zwischenzeitlich haben die Ortschaftsräte von Fürstenberg, Hausen vor Wald, Mundelfingen und Sumpfohren nämlich einstimmig für die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl gestimmt, und Behla mit lediglich einer Gegenstimme. 31 von 32 Ortschaftsräten sagen somit „Wir wollen die Unechte Teilortswahl zurück“. Die letzten zehn Jahre entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung, sowie auf die Respektierung der vereinbarten Verträge.
Im Jahr 2007 hat der damalige Gemeinderat, zwar demokratisch, aber dennoch hoch umstritten und wenig weitsichtig, die Unechte Teilortswahl abgeschafft. Es gibt Stärken dieses Wahlsystems, es gibt Schwächen. Da sind wir uns wohl alle einig. Viele damalige Argumente basierten auf vagen Vermutungen. Erst jetzt haben wir wirklich Fakten auf dem Tisch. Die Befürworter der Abschaffung der Unechten Teilortswahl haben damals mit vermeintlich hellseherischen Künsten behauptet, dass die Ortsteile ohne Unechte Teilortswahl zahlenmäßig womöglich sogar besser im Gemeinderat vertreten seien als mit Unechter Teilortswahl. Aber genau das Gegenteil ist eingetreten: Die Ortsteile haben immer weniger Vertreter im Gemeinderat. Waren es in der letzten Periode noch fünf, sind wir nun mit zwei Kollegen nur noch zu dritt. Ganze drei Ortsteile mit insgesamt 1.300 Einwohnern stehen nun ohne stimmberechtigen Stadtrat da. An dieser Stelle ein ausdrückliches Lob an den Südkurier, der die Situation grafisch hervorragend dargestellt hat. Bei dieser Entwicklung wird klar, wo die Reise bis zur nächsten Kommunalwahl hingeht. Es beseht die Gefahr, dass wir dann gar keinen Ortsteil-Vertreter mehr haben.
Es geht uns nicht, ich wiederhole, nicht um fehlende Investitionen in den Ortsteilen! ABER: Finanzielle Investitionen in Vereinshäuser, Gemeindehallen und Neubaugebiete ersetzen keine Mitbestimmung! Die Gesamtstadt Hüfingen endet nun mal nicht an der Breg, sondern am Fürstenberg bzw. an der Wutach!
Heute fordert die anwesende Bürgerschaft Bürgernähe nicht nur in Worten, sondern in Taten. Wir haben jetzt die Chance die Unechte Teilortswahl bereits zur Kommunalwahl 2024 wieder einzuführen und anschließend die Goldene Hochzeit zusammen mit den ehemaligen selbstständigen Gemeinden gebührend nachzufeiern. Nutzen wir diese gemeinsame Chance!
Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 10.07.2020
Rückblick
Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat der Stadt Hüfingen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl (UTW) zur Kommunalwahl 2014 beschlossen. Der Abstimmung ging wenige Monate zuvor ein von der „Bürgerinitiative zum Erhalt der UTW“ initiierter Bürgerentscheid voraus. Die WählerInnen der Ortsteile votierten mit großer Mehrheit (83,6 %) für die Beibehaltung der UTW: Mundelfingen 93,4 %, Fürstenberg 90,0 %, Hausen vor Wald 85,1 %, Behla 79,2 % und Sumpfohren 50,7 %. Die Kernstadt-Wähler stimmten mit nahezu 50 % ebenfalls für die Beibehaltung der UTW.
Im Gesamtergebnis, inklusive Kernstadt, votierten 69,5 % für die Beibehaltung der UTW. Jedoch wurde die hohe Hürde des damaligen Zustimmungsquorums von 25,0 % um acht Stimmen (24,9 %) knapp verfehlt.
Die folgenden Gemeinderatswahlen (2014: 5 von 17 GR sowie 2019: 3 von 18 GR) ergaben, dass die Ortsteile im Gemeinderat quantitativ immer weniger vertreten sind. Seit der letzten Gemeinderatswahl sind von den fünf Ortsteilen der Stadt Hüfingen lediglich nur noch Behla und Mundelfingen im Gemeinderat stimmberechtigt vertreten.
In den Eingemeindungsverträgen wurde fixiert, dass die Ortsteile der Stadt Hüfingen zu jeder Zeit eine ihrer Einwohnerzahl entsprechende Vertretung im Gemeinderat haben.
Entwicklungen
Bereits im Jahr 2007 wiesen der ehemalige Landtagsabgeordnete Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel darauf hin:
Hüfingen hat in all seinen Ortsteilen Jahrzehnte friedlich und erfolgreich zusammengearbeitet. Unfrieden würde nicht durch die Beibehaltung der UTW, sondern durch ihre Abschaffung entstehen.
Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel
Mit der Abschaffung der UTW 2007 entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung sowie die Respektierung der vereinbarten Verträge. Das bis dahin erarbeitete 40-jährige gute und respektvolle Miteinander begann mit der Abschaffung der UTW nach und nach zu schwinden.
Oberstes Gebot einer Gemeinde ist es, den Bürgerfrieden nicht zu gefährden bzw. Umstände, die diesen Bürgerfrieden bedrohen, Einhalt zu gebieten. Jeder Ortsteil unserer gemeinsamen Stadt Hüfingen hat das Recht auf stimmberechtige Vertretung und Informationen aus erster Hand.
Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION stellt diesen Antrag, weil die derzeitige spürbare Anspannung und Unzufriedenheit, wie sie im Besonderen in der vergangenen Silvesterversammlung in Mundelfingen, aber auch in den folgenden Bürgerversammlungen in den anderen Ortsteilen zum Ausdruck kam, wieder einem konstruktiven und verlässlichen Miteinander weichen muss.
Antrag der Fraktion:
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024.
Es ist nie zu spät eine schlechte Entscheidung zurück zunehmen! In weiser Voraussicht haben sich vor der damaligen Abschaffung der Unechten Teilortswahl die hoch angesehenen Alt-Politiker Franz Schuhmacher und Erwin Teufel klar für die bisherige Unechte Teilortswahl ausgesprochen und dies damals auch in Schriftform festgehalten:
Brief von Schuhmacher und Teufel Anfang 2007
Auch der Wahlkreisabgeordnete und jetzige Justizminister Guido Wolf sah eine mögliche Abschaffung des etablierten Wahlsystems sehr skeptisch und musste sogar schlichtend eingreifen:
Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006
Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006
Die Corona-Zeit neigt sich dem Ende – so scheint es. Eine Zeit die allen viel abverlangt hat. Ich möchte den Blick dabei aber gerade auf die Familien werfen. So haben die Kinderbetreuungseinrichtungen von eben auf jetzt geschlossen und der Schulbetrieb wurde auf Zuhause verlagert. Eine enorme Belastung für Mütter und Väter, die neben Homeoffice nun auch die Jonglage von Schul- und Kinderbedürfnissen zu Stämmen hatten. Und dies je nach Familie auch mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Altersstufen, ohne auf die sonst evtl. vorhandenen familiären Ressourcen wie Oma und Opa, Tante oder Getti zurückgreifen zu können, weil auch dies durch Landesregelungen versagt wurde. Dies wurde von Familien gestemmt, unter all den Voraussetzungen, die erfüllt werden mussten. Zusätzlich kamen Belastungen durch Kurzarbeit, Homeoffice und finanzielle Ängste.
In dieser Zeit wäre ein klares Bekenntnis der Stadt Hüfingen für ihre Familien wünschenswert gewesen. In den letzten 9 Wochen war es in dieser Hinsicht jedoch sehr still. Gerade beim Thema der Kindergartengebühren kam von Seiten der Stadt nichts. So wurde stets nur darauf verweisen, dass die Kindergartengebühren für die Monate April und Mai lediglich ausgesetzt sind. Man verwies auf die Landesregierung und auf die Nachbargemeinden Blumberg, Bräunlingen und Donaueschingen und die gegenseitige Abstimmung in dieser Sache. Doch alle drei Nachbargemeinden haben mittlerweile verkündet, die Eltern hier nicht länger im Unklaren zu lassen, sondern die Kindergartengebühren zu übernehmen. Schließlich hat auch die Landesregierung mittlerweile zwei Pakete mit je 100 Millionen Euro für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Nachbargemeinden haben dies, wie erwähnt, übernommen, auch wenn ein Restanteil bei der Stadt hängen bleibt. Für eine Gemeinde, die laut Presseberichten über mehr Rücklagen verfügt als andere, ist das für mich schwer nachvollziehbar. Egal ob dieses Hinauszögern der Entscheidung eine strategische gegenüber der Landesregierung ist oder nicht: ein „Ja“ zur Kostenübernahme der KiTa-Gebühren wäre ein klares Zeichen gewesen, das die Gemeinde Hüfingen an der Seite ihrer Familien steht.
Nun starten die Einrichtungen wie der Kindergarten wieder neben den Notgruppen auch im eingeschränkten Betrieb. Die Eltern sind über die Kosten der Betreuung nach wie vor im Unklaren. Das ist unbefriedigend, wenn der Neueinstieg in die Kinderbetreuung nicht voll geleistet werden kann. Dabei stellen die Eltern der Kindergarten und –schulkinder einen großen Bevölkerungsteil der Hüfinger Bürgerinnen und Bürger dar. Corona wird sicher lange in Erinnerung bleiben. Und die Reaktion oder Nichtreaktion der Stadt im Umgang mit den Familien leider auch.
Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18.Mai 2020
In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen.
Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr.
Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Wildbienen, Schmetterlinge, nützliche Insekten, Käfer, Bodenlebewesen, wie unsere 46 Arten Regenwürmer und auch Fledermäuse.
Widerbart in Hüfingen
Entweder töten und schädigen Pestizide Lebewesen direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den 566 beschriebenen Arten Wildbienen in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung. Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen.
Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Dort dominieren meist Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden. Hecken oder Blühflächen, als Rückzugsgebiete und Nahrung für viele Insekten, Vögel und Säugetiere fehlen oft komplett.
Im Jahr 2018 waren laut Umweltbundesamt 872 Mittel und 285 verschiedene Wirkstoffe in Deutschland zugelassen und über 30.000 Tonnen belasten jährlich in Deutschland die Umwelt. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, den Verlust von Arten zu stoppen, kann mit dem aktuellen Pestizideinsatz nicht erreicht werden.
Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn.
Bundesweit bewirtschaften über 500 Städte ihre Flächen ganz oder teilweise ohne Pflanzenschutzmittel und haben damit Erfolg. Hierzu gehören z.B. auch größere Städte wie Münster und Saarbrücken, die bereits auf über 20 Jahre gute Erfahrung zurückblicken.
Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig. So werden Flächen mit mehrjährigen Stauden bepflanzt, die Insekten ein ganzjähriges Blütenangebot und damit Nahrung und Lebensraum schaffen. Frühzeitiges Reinigen von Verkehrsflächen und planerische Weitsicht bei der Bebauung sind wichtige Elemente, um einen zu starken Bewuchs zu verhindern. Alternativen zur Chemiekeule sind vielfältige mechanische und thermische Verfahren. Besonders wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Bürger*innen, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen.
Beschlussvorlage „Pestizidfreie Kommune“
Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:
Dass schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt werde. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet werden. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Eine Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im Eigentum der Stadt Hüfingen stehen, soll in Zukunft vorzugsweise an biologisch zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dabei ist insbesondere auf eine insekten- und vogelfreundliche Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zu achten. In alle neu abzuschließenden Pachtverträge ist ab 2025 ein Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufzunehmen.
In bestehende Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen wird ab 2025 zu Beginn der neuen Pachtperiode mittels rechtzeitiger Vertragsergänzungen oder Vertragsneuabschlüssen auf Grundlage der jährlichen Kündigungsmöglichkeiten ein generelles Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt vertraglich verpflichten, auf den Einsatz von Pestiziden dauerhaft zu verzichten, erhalten ab dem entsprechenden Zeitpunkt eine Pachtermäßigung um ein Drittel.
Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das nach § 12 Pflanzenschutzgesetz geltende Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestizide auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu den Informationen unseres Umweltbüros in Donaueschingen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Umweltbüro, Grünflächenamt) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.