Transparenzinitiative

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 29. Oktober 2019

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind angehalten, über bürgerfreundliche und transparente Wege und Mittel mit der Bürgerschaft zu kommunizieren. So heißt es in der Gemeindeordnung „Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.“

Des Weiteren sieht die Gemeindeordnung vor, dass „Die Gemeinde auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse veröffentlicht.“ (§ 41 b Absatz 1) sowie „Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.“ (§ 41 b Absatz 2). Hier liegt vonseiten des Gesetzes ein Informationsauftrag an die Stadt Hüfingen vor, dem derzeit allerdings nicht vollumfänglich nachgekommen wird.

Aus § 34 (Einsichtnahme in die Niederschrift) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hüfingen ist zu entnehmen: „Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen Einsicht nehmen.“ Dies ist aktuell allerdings nicht zutreffend, da dies von Seiten der Stadtverwaltung lediglich auf die Rathausöffnungszeiten und der Zeiten während der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen beschränkt sind. Die Erwartungen an ein modernes Rathaus des 21. Jahrhunderts sind insbesondere Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bürgernähe. Während inhaltsreichen Sitzungen ist eine gleichzeitige gewissenhafte Durchsicht mehrseitiger Protokolle vorausgegangener Sitzungen nicht möglich. Umliegende Städte wie z. B. Donaueschingen, Bräunlingen, Bad Dürrheim oder Stühlingen gehen mit gutem Beispiel voran und stellen ihre Sitzungsprotokolle von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich mit der Veröffentlichung des Haushaltsplans. Während dieser in anderen Städten (z. B. Stühlingen oder Donaueschingen) ganzjährig online vorliegt und so bei den Einwohnern für eine bessere Identifikation mit den Haushaltspositionen sorgt, muss der interessierte Einwohner in Hüfingen die Stadtverwaltung in ihren limitierten Öffnungszeiten aufsuchen und muss unter Zeitdruck das Zahlenwerk studieren und hat hierbei lediglich die Möglichkeit, handschriftliche Notizen zu machen.

Nach dem Vorbild anderer Städte könnte Hüfingen im Landkreis Vorreiter werden und ihre öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen live oder zeitlich verzögert streamen. Dadurch könnten Senioren, Eltern mit Kindern und Menschen mit Behinderung an den Entscheidungen und Debatten der Gemeinderäte teilhaben und diese digital zu Hause verfolgen. Auch würde man dadurch der Besonderheit einer Flächengemeinde mit Anfahrtsstrecken von bis zu zehn Kilometern zu den Sitzungsräumlichkeiten gerecht. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten sind die politische Teilhabe der Bevölkerung und die Visualisierung der Arbeit des Gemeinderates für die breite Maße der Bevölkerung als Hauptargumente zu nennen.

Viele Gemeinden und Städte arbeiten erfolgreich mit einem Rats- und Bürgerinformationssystem, in welchen u. a. die Gremien, Mandatsträger, Haushaltspläne, Protokolle und Gemeindesatzungen hinterlegt sind. Das aktuelle Bürgerinfoportal ist inhaltlich ungenügend.

Durch die folgenden Anträge könnte eine noch bessere Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und ein hohes Maß an Transparenz geschaffen werden.

Folgende Anträge möge der Gemeinderat in einer seiner nächsten beiden öffentlichen Gemeinderatssitzungen beschließen:

  1. Überprüfung der Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für die Stadt Hüfingen.
  2. Die in öffentlicher Gemeinderats- oder Ausschusssitzung gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind gemäß § 41 b Absatz 5 der Gemeindeordnung im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen zu veröffentlichen.
  3. Bekanntgabe der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnungspunkten sowie den dazugehörigen Beratungsunterlagen der Verwaltung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen gemäß § 41 b Absatz 1 der Gemeindeordnung.
  4. Übermittlung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen elektronisch oder per Post an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
    Anmerkungen: Die Aushändigung sollte bevorzugt elektronisch erfolgen (z.B. per E-Mail).
    Die Aushändigung des Entwurfs sollte vor der Unterzeichnung gem. § 38 (2) GemO erfolgen, damit Einwendungen aus den Reihen des Gemeinderates berücksichtigt werden können. Gem. § 38 (2) Satz 2 GemO ist das Protokoll innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates zu bringen.
  5. Bereitstellung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auf der Homepage der Stadt Hüfingen spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
  6. Übermittlung des jährlichen Haushaltsplanes per Mail an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  7. Bereitstellung des jährlichen Haushaltsplanes auf der Homepage der Stadt Hüfingen bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  8. Überprüfung nach der Möglichkeit (rechtlich und technisch) öffentliche Gemeinderats- undAusschusssitzungen live oder zeitlich verzögert zu streamen, damit u. a. auch immobile Einwohner die Sitzungen verfolgen können.
    Anmerkung: Die Videoübertragung kann versuchsweise probeweise (z. B. auf ein Jahr) getestet werden.
  9. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird diskutiert und danach von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet.

SPD steht für Hallenbad am Standort!

von Kerstin Skodell, SPD Fraktionsvorsitzende, am 29.09.2019

Es stellt sich die Frage: Warum finden immer wieder diese Diskussionen mit Vermutungen, unvollständige Aussagen und Halbwahrheiten beim Thema Hallenbad statt? Für die Bürgerinnen und Bürger, auch für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, wäre endlich mal eine klare Aussage von Seiten der Verwaltung hilfreich, um mit dem Thema sachlich umzugehen. Das Thema in Ruhe anzugehen, so wie der BGM schon seit seinem Amtsantritt sagt ist dann passend, wenn wir endlich eine Meinung von ihm hören würden. Sich immer nur hinter Gutachten und Berechnungen zu verstecken und keine eigene Meinung daraus zu äußern, bringt uns in dieser Diskussion nicht weiter. Ein Bürgermeister sollte führen. Nur wenn man seine Positionen kennt, kann man vernünftig diskutieren und argumentieren.

Fakt ist: Das Hallenbad weist nach Jahrzehnten Mängel auf. Das sind Mängel, die nicht zu einer sofortigen Schließung führen, sondern Mängel, wie sie nach Jahrzehnten in jedem Bad anfallen. Einige Schwachstellen sind in der jüngsten Vergangenheit schon behoben worden oder werden, wie aktuell in der Revisionsphase, behoben. Das Hallenbad wird regelmäßig statisch geprüft. So dass auch hier die Sicherheit der Badbesucher gewährleistet ist.

Die Entscheidung was mit dem Hallenbad passiert hat noch gut drei vier oder gar fünf Jahre Zeit. In den Diskussionen die bisher gelaufen sind stellt sich aber immer die Frage: „Wollen wir das Hallenbad an diesem Standort erhalten, oder soll es ganz weg?“ Einige wollen es weghaben.

Die SPD Fraktion hat sich immer mit guten Gründen ganz klar für den Erhalt und den Standort am Schulcampus positioniert. Das wird auch so bleiben!

Wie wir nun vom Vertreter der BFSO/Grünen gehört haben, wollen sie das Hallenbad eher ganz aus Hüfingen verschwinden lassen. Es koste den einzelnen Bürger 80 € pro Jahr, rechnet er. Was immer da rein und rausgerechnet ist.
Das ist aber eine falsche Sichtweise. Es dürfen doch nicht nur solche nackten Zahlen berechnet und verglichen werden. Dabei werden zudem auch hier immer wieder die erheblichen Steuervorteile in den Stadtwerken außen vor gelassen, die durch das Defizit des Hallenbades real vorhanden sind. Und das sind beachtliche Summen mit denen das Defizit verringert wird. Wir reden da über deutlich 6-stellige Zahlen.

Was bringt uns das Hüfinger Hallenbad schon seit Jahrzehnten? Einen Mehrwert in vielen Bereichen: Familienzuzug, Schulschwimmen, Sportstätte (Schwimmverein), Gesundheitsangebote, Tourismusfaktor und und…. Es gäbe noch vieles was wir aufzählen könnten. Diese Bereiche wirken sich wieder an anderen Stellen positiv in der Stadtkasse aus. Das sollte Herr S. gegen die 80 €, wie auch immer sie berechnet werden, dagegen stellen.

Wir sind davon überzeugt, das liefert positive Ergebnisse. Übrigens: ein Hallenbad in dieser Größe, hat immer Zuschussbedarf. Der Kostendeckungsgrad ist in Hüfingen sogar deutlich höher als anderswo. Und noch was: Hüfingen ist in Zeiten als es noch arm war, an dem Hallenbad nicht zugrunde gegangen. Und trotz Hallenbad hat Hüfingen in den letzten 25 Jahren eine höchst solide Finanzsituation geschaffen. Warum sollen wir dann ohne Not auf diesen Standortvorteil für unsere Schule, unsere Schülerinnen und Schüler, für die Bevölkerung und für die vielen Vorteile in anderen Bereichen verzichten? Nicht mit uns, nicht mit der SPD!

Über die Wirtschaftlichkeit des Aquari

von Michael Steinemann am 19.09.2019

Redebeitrag im Original zum TOP 6 (Eigenbetriebe der Stadt Hüfingen) in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. September 2019:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und -kollegen,

wenn man diese Zahlen liest, ist es höchste Zeit, dass der Hüfinger Gemeinderat über die Wirtschaftlichkeit des Aquari spricht.

Die jährlichen Verluste für Hallenbad, Sauna und Bistro haben sich in den vergangenen fünf Jahren bei ca. 600.000 EUR eingependelt. Die Preistreiber sind vor allem die Personalausgaben, aber auch die Gebäudeunterhaltung, also Faktoren, die nur schwer zu senken sind. Bereits heute subventioniert jeder Hüfinger Bürger jährlich mit 80 EUR pro Kopf die Kann-Aufgabe Hallenbad mit Sauna und Bistro. Wenn man mal bedenkt, dass gerade die Hüfinger Bürger (natürlich inklusive Ortsteilbürger) nur ein Viertel der Hallenbad- und Saunagäste ausmachen, frage ich mich, warum die große Mehrheit in Hüfingen, die dieses Angebot überhaupt gar nicht nutzt, mit immer höher steigenden Wassergebühren das Freizeitvergnügen einer überschaubaren Gruppe von Bade- und Schwimmfreunden aufkommen soll, die dazu größtenteils aus den Nachbargemeinden stammen. Schwimmen kann auch in schlichten Hallenbädern, benachbarten Freibädern oder Seen in den Sommermonaten gelernt werden.

Bereits vor über 40 Jahren hatte ein hiesiger Abgeordneter und späterer Staatssekretär geäußert, dass Hüfingen lieber alle Fahrtkosten für die Schulkinder für die Fahrt nach Bad Dürrheim ins dortige Hallenbad bezahlen soll. In den aktuell guten Haushaltsjahren fällt dieser riesige Verlust von 600.000 EUR scheinbar nicht groß ins Gewicht, aber eines ist klar: Die fetten Jahre sind bald vorbei und dann muss zur Gegenfinanzierung an anderen Stellen wie möglicherweise den Vereinen, den Kindergärten oder dem Personal noch mehr gespart werden oder diese werden eben durch Mehreinnahmen bei teureren Bauplätzen refinanziert. Ich könnte natürlich auch noch ein paar Vorzüge des städtischen Hallenbads aufzählen, die es mit Sicherheit gibt. Dies überlasse ich aber dem ein oder anderen Ratskollegen, die dies vermutlich im Laufe des Abends zur Genüge machen werden.

Daher unsere Vorschläge:

  • Mehr Transparenz für die Beteiligung und mehr Fairness unter den Bürgern und den umliegenden Gemeinden. Die Unterhaltung und ggf. Neubau eines Hallenbades darf man vom finanziellen Kraftakt als Jahrhundertprojekt betiteln, welches gut überlegt werden muss.
  • Die Bürger müssen in der ergebnisoffenen Entscheidung über die Zukunft des Aquaris, ob, wie und wo involviert werden und es muss Kontakt mit den umliegenden Gemeinden über die Problematik gesucht werden.“

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