Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.
Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe erst einmal etwas kleiner gemacht, damit man dies umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später, ebenfalls ohne UVP, durchgezogen hat.
Trotz vieler Rufe aus der Bevölkerung wurde von den Herrschenden keine Photovoltaikanlage für das gigantische Dach gefordert. Das Warum blieb und bleibt unbeantwortet.
Mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-Bm, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, wurde das Zentrallager so billig wie möglich gebaut, dass nun auch nachträglich keine Photovoltaikanlage mehr möglich ist.
Warum hat der Lidl es nicht nötig, seinen Strom selber zu produzieren?
Ohne auferlegte Steuern betrug der Strompreis für die Industrie in Deutschland im Jahr 2020 rund 8,49 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Statista). Welche genauen Preise der Lidl mit der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG ausgehandelt hat, ist natürlich geheim. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Energieversorgung Südbaar genau den selben Männern unterstellt ist, wie die, die sich gegen eine Photvoltaikanlage gestemmt haben.
Wer also heute den Strom vom Lidl bezahlt, mögen sich die Bürgerinnen und Bürger selber ausrechnen.
Solaranlage
Die Dachfläche vom Lidl Zentrallager auf dem ehemaligen Niedermoor des Grasweihers im Benediktsholz hat eine Fläche von 46.969,22 m2.
Die mittlere jährliche Sonnenstahlung findet man auf den Karten der LUBW. Die Sonneneinstrahlung liegt bei jährlich etwa 1.100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter.
46.969,22 m2 x 1.100 kWh = 51.666.142 kWh
Gehen wir von einem Strompreis von 8,49 Cent pro Kilowattstunde aus, so kommen wir auf eine Ersparnis von 4.386.455,46. Diese Rechnung stimmt so nicht. Bitte in den Kommentaren schauen! Für eine noch genauere Erklärung wäre ich dankbar.
Da dem Lidl eine Ersparnis von etwa 4 Mio im Jahr nicht ausreichend ist, um vernünftig zu bauen und eine Solaranlage zu montieren fragt man sich ernsthaft woher der Lidl momentan seinen Strom bekommt und was dafür bezahlt wird.
Bei den vielen Industriedächern und riesigen Parkplätzen fragt man sich auch wieso es aus der Politik hier keine Anreize gibt, damit auch Großkonzerne Verantwortung für die Zukunft übernehmen?
Zusammenfassung des unten beschriebenen Tages von Niko Reith
Da für das Abenteuer einer Zugfahrt nach Stuttgart keine Zeit war, ging es morgens um sieben mit dem Auto von Donaueschingen nach Stuttgart.
Trotzdem waren wir 5 Minuten zu spät für den ersten Termin des Tages: Ein Gespräch des AK Soziales mit Muammer Akin, dem Vorsitzenden vom Landesverband für bürgerschaftliches Engagement (LBE-BW).
Der LBE-BW e.V. ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Akteuren aus der landesweiten Bürgergesellschaft, die sich auf vielfältige Art und Weise engagieren. Das Anliegen der LBE-BW e.V. ist der Dienst am Menschen und der Frieden in der Gesellschaft. Herr Akin hat mir mit seinem Engagement sehr imponiert und auch durch seine Schlagfertigkeit. Eine gut funktionierende und moderne Zivil- oder Bürgergesellschaft lässt sich unter anderem daran messen, wie stark sich deren Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und am demokratischen Prozess beteiligen. Es kam die Rede auf alte Menschen die in einer Welt der alten patriarchalen Strukturen aufgewachsen sind; Türken ebenso wie Deutsche. Hier gilt es die alten Dämme zu durchbrechen und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Dies gelingt nur durch Transparenz und Dialog. Man war sich einig, dass Partizipation die Grundvoraussetzung für Integration ist.
Mitglieder der FDP Fraktion und des Verbandes LBE-BW e.V. für ein Pressefoto.
Nach dem Pressefoto ging es sofort zur Sitzung des Arbeitskreises (AK) Soziales, Gesundheit und Integration. Hier wurden intensiv die aktuellen Themen besprochen. Dies waren natürlich die kommenden „Coronaregeln“, bzw. die Verwirrungen darüber und die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Aber auch Themen wie Seniorenräte, Alzheimer und Demenz, die Tafeln, das Bestattungsrecht, Affenpocken und sogar klimaschädliche Narkosegase wurden sehr konzentriert diskutiert.
Ein Thema das mir persönlich sehr neu war und das sich sicher lohnt genauer hin zu sehen, ist die Einschulungsuntersuchung. Ich dachte immer, dass alle Kinder eine Einschulungsuntersuchung duchlaufen. Auch steht auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, dass dies Pflicht sei.
Leider konnte ich keine Zahlen hierzu finden, aber im AK wurde gesagt, dass in Baden-Württemberg momentan nur ein Deckungsgrad von 45% erreicht wird. Also 1994 wurden noch 100.000 Kinder beurteilt und im Jahr 2021 seien es gerade noch 40.000 gewesen.
Die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ hat 14 Mitglieder und den Vorsitz hat Alexander Salomon (Grüne). Die Enquetekommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, die das Ziel haben, das baden-württembergische Gemeinwesen für die Zukunft resilienter und krisenfester aufzustellen. Dabei soll sie sich insbesondere auf die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen konzentrieren, die ihre Wirkung im Zeitraum nach Abschluss ihrer Tätigkeit entfalten können, auf Landesebene umsetzbar sind und den Fokus auf die Umstände von Krisen setzen.
Was bisher genau gemacht wurde, lässt sich in denn Pressemitteilungen nachlesen:
Nach den Sitzungen, kurz nach zwölf, hatte Niko Reith andere wichtige Termine, wie z.B. eine Fraktionssitzung und machte sich sofort auf.
Ich durfte mir mit seiner Referentin, der Sozialwissenschaftlerin Katja Abt, den Landtag anschauen und zu Mittag essen. An dieser Stelle nochmal, vielen Dank für ihre Zeit und die vielen tollen Erklärungen!
Blick von der FDP Dachterrasse
über das Gelände vor dem Landtag
Der Landtag in Stuttgart im Regen
Das Gedenkbuch
Das Gedenkbuch ist als leinengebundenes, goldgeprägtes Exemplar im Übergang zwischen Landtagsgebäude und Bürgerzentrum auf einem Pult ausgestellt. Darüber wurde der Schriftzug „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 GG) auf die Wand aufgebracht. Alle Gedenkbuch- Inhalte sind ebenfalls an einem barrierefrei zugänglichen Touchscreen-Tisch im Landtags-Bürgerzentrum abrufbar, der sich mit seiner Bronze-Legierung in das Design des Besucherzentrum-Neubaus einfügt.
Der Link www.ltbw.de/gedenkbuchführt zum Online-Gedenkbuch auf der Landtags-Website, wo Biografien der Verfolgten über Namen, Partei, Orte bzw. Regionen recherchiert werden können.
Georg Mall
03.09.1878 – 12.12.1956
27.03.1933 Mall ist Mitglied im Gemeinderat Donaueschingen. Dort wird am 27. März 1933 ein Antrag eingebracht. Reichspräsident Paul von Hindenburg und Reichskanzler Adolf Hitler die Donaueschinger Ehrenbürgerschaft zu verleihen.
Mall stimmt gegen den Antrag und es werden ihm ab diesem Zeitpunkt die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates verweigert.
Eugen Bolz
Auf dem Weg in den Plenarsaal begegnet uns ein Abbild des ehemaligen Zentrumpolitikers und Staatspräsidenten Eugen Bolz. Geboren wurde er am 15. Dezember 1881 in Rottenburg am Neckar und wurde am 23. Januar 1945 nach dem missglückten Attentat vom 20. Juli 1944 in Berlin-Plötzensee von den Nazis ermordet.
Eugen Bolz
Württembergischer Staatspräsident 1828-1933
Hingerichtet 23.01.1945
Am 21. Dezember 1944 wurde Eugen Bolz vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Foto: Bundesarchiv, Bild 151-55-28 / CC-BY-SA 3.0
Eugen Bolz
Württembergischer Staatspräsident 1828-1933
Hingerichtet 23.01.1945Am 21. Dezember 1944 wurde Eugen Bolz vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Foto: Bundesarchiv, Bild 151-55-28 / CC-BY-SA 3.0
Unter der Treppe befindet sich eine Galerie der ehemaligen Landtagspräsidenten bis 1972.
Karl Person, Landtagspräsident Baden, 1946-1952
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Carl Neinhaus, Landtagspräsident, 1952-1960
Karl Gengler Landtagspräsident Württemberg-Hohenzollern, 1946-1952
Wilhelm Keil, Landtagspräsident, Württemberg-Baden 1947-1952
Erich Ganzenmüller, Landtagspräsident 1976-1980
Lothar Gaa, Landtagspräsident 1980-1982
Erich Schneider, Landtagspräsident 1982-1992
Vor der Rückfahrt nach Donaueschingen hat Niko Reith für uns noch obigen Podcast aufgenommen und wir haben das Foto unten im Landtag gemacht.
Ich möchte meinen Leserinnen und Lesern raten, anstatt nur auf die kurzen Schlagzeilen ausgewählter Medien zu schauen, guckt direkt nach Stuttgart! Schaut euch den Kontext an, dann müsst ihr nicht immer alles glauben, was euch vor allem zu den Wahlen aufgetischt wird.
Offener Brief von Markus Keller am 23. September 2022
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
vielen Dank für Ihr Schreiben am 05.10.2021 von Referatsleiter Peter Hahn in Sachen Betonrohr anstatt Naturwall beim Schallschutz. In Bezug auf Städtebau und Nachhaltigkeit ist das aus meiner Sicht als Bauingenieur ein Fiasko. Anscheinend wird das beim BMVI und der Kommune anders gesehen. Über die Vorgaben aus dem fernen Berlin/Bonn kann man sich nur wundern.
Der aktuelle Zeitungsbericht in unserer Lokalzeitung Südkurier vom 19.09.2022 veranlasst mich, Ihnen erneut zu schreiben. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das gesamte Schallschutzkonzept neben dem allgemeinen Wohngebiet (WA) überarbeitet und neu überplant wird. Die Mängel sind aus meiner Sicht leider desaströs.
Seit dem Ausbau hat sich bei uns am Wohnhaus der Lärmpegel deutlich wahrnehmbar erhöht. Das bestätigen alle Anlieger in der Nachbarschaft die ich dazu befragt habe. Bisher war der Verkehr auf der B27 in der Ringstraße 50 c nicht störend. Seit dem Ausbau können wir Nachts die Fenster nicht mehr öffnen. Im Sommer ist das ein Problem. Eine einfache Messung in der Wohnung bestätigt 55 dBA morgens um 5.00 h. Vor dem Ausbau hatten wir selbst tagsüber unter der Woche selten über 50 dBA. Eine deutliche Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität.
Morgens um 5.00 h am Fenster (Sommer 2022, Ringstraße)
Diese Verschlechterung liegt u. a. an folgenden Umständen:
Der Schall kann sich über das freie Feld ohne Hügel und Bewuchs ungehindert ausbreiten.
An dieser Stelle kommt außergewöhnlich häufig der Wind aus nördlichen Richtungen.
Die zulässige Geschwindigkeit der LKW wurde von 60 km/h auf 80 km/h angehoben. Das ist typisch für den autobahnähnlichen Ausbau, führt aber dazu, dass fast alle LKW nun mit über 90 km/h vorbei fahren, statt wie vorher mit 70 km/h. Das sind zwar nur 20 km/h mehr, der Schallpegel nimmt aber nicht linear zu. Die Roll- und Reifengeräusche sind nun deutlich lauter, selbst Spanngurte surren manchmal im Fahrtwind wie Bomber im Kriegsfilm. Das kommt zwar selten vor, löst aber unterbewusst irgendwie Ängste aus. Gesund ist das sehr wahrscheinlich nicht.
Wir sind froh darüber, dass der Ausbau nach langer Verzögerung realisiert worden ist. Das möchte ich trotz des Ärgers betonen. Die Kreuzung Donaueschingen Süd war ein großes Problem, jetzt ist der Zugang zur B27 kreuzungsfrei. Der Verkehr steht nicht mehr und es gibt sicher weniger Unfälle.
60 km/h und Überholverbot für LKW. Einfache, nachhaltige Lösung.
Vermutlich ist es auf absehbare Zeit nicht möglich bis zur neuen Auffahrt Donaueschingen Süd adäquate Schallschutzeinrichtungen zu bauen, um die neuen Lärmemissionen an der ausgebauten B27 abzumindern.
Daher möchten wir Sie bitten, die Schallemissionen mittels Geschwindigkeitsbegrenzung zu reduzieren. Das ist die nachhaltigste Methode, um gesundheitsschädlichen Lärm zu minimieren. Geeignet sind die Geschwindigkeiten 60 km/h für LKW ́s und 100 km/h für PKW ́s. Auf 3 km Strecke liegt der Zeitunterschied gerade mal bei ca. 45s. Dazu ein Überholverbot für LKW, damit nur PKW überholen können und nicht wie inzwischen häufig zu beobachten durch überholende LKW ́s ausgebremst werden. Nur wenige Meter nach der ausgebauten Strecke hängen Autofahrer dann wieder hinter langsamen Fahrzeugen fest. Daher sind richtig genutzt die vier Fahrstreifen ein Segen für uns Anwohner und auch Reisende.
Dankbar wären wir Ihnen, wenn der Bevölkerungsschutz schnell, unbürokratisch und kostengünstig ohne allzu viele Gutachten und Gegengutachten, Anwaltsbriefe und Prozesse effizient mit gesundem Menschverstand realisiert wird. Auf Grund der mir bestens bekannten strukturellen Verwaltungsprobleme von kommunaler Ebene bis ganz nach „oben“ wende ich mich direkt an den Ministerpräsidenten.
Vielen Dank für Ihren Einsatz bezüglich unseren kleinen Problemen vor der Haustür und ganz besonders für das Land Baden-Württemberg.
was sagen Sie zu dem Bild unten? Ich denke, dass keiner von Ihnen den Fürstenberg je so gigantisch gesehen hat. Vielleicht täusche ich mich aber auch, dann würde ich mich über Rückmeldungen freuen. Die Aufnahme ist etwa 14 Tage alt und von Andrea Meyer aus Behla aufgenommen worden, ein beeindruckender Schnappschuß. „Das muss ich Dir zeigen“, sagte sie nach dem Gottesdienst zum Bruderschaftsfest in Hausen vor Wald. Wenig später erhielt ich das Bild und ich war begeistert. Relativ schnell frug ich sie, ob ich es für einen kleinen Beitrag nutzen kann, natürlich mit ihrer Autorennennung. „Das kannst Du gerne machen“, antwortete sie.
Dass Nebel entsteht, wenn die Luft den Wasserdampf nicht mehr halten kann, ist Fakt. Genauso bekannt ist, dass das Wasserdampfhaltevermögen der Luft abhängig ist von der Temperatur. Je kühler es ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Nebel bildet. Und kühle Luft ist schwerer als warme, deshalb ist der Nebel gehäuft in Talsenken. Soweit so gut. Man kann zum Bild sagen, dass in der Baarmulde sich aus besagten Gründen kein Nebel gebildet hat. Er zieht vermutlich vom Aitrachtal über Hondingen an den Fürstenberg. Ich verstehe den Nebel am Fuße das Berges, dass er aber mit Wucht über den Fürstenberg zieht, ist mir etwas unerklärlich. Das macht aber das Besondere an diese Bild aus. Was mir als Erklärung einfällt ist, dass der Nebel durch Windbewegung über den Berg geflutet wird.
Sei es drum, ein herrliches Bild und vielen Dank Andrea für die Überlassung des Fotos!
Das Bild ganz oben zeigt eine Inversionswetterlage am Hochrhein von Hotzenwald aus aufgenommen mit Blick in die Schweizer Alpen. Das Rheintal ist wie eine Badewanne gefüllt mit Nebel und diese Situation kann sich wochenlang hinziehen. Schön für die oberhalb des Nebelmeers, schlecht für die in der Nebelsuppe.
Herzliche Grüße Franz Maus
Und hier noch ein Bild von Fürstenberg aus ähnlicher Perspektive während Vollmond von Thomas Kring
über so etwas, was sich Ende August/Anfang September abspielte, muss man einfach schreiben. Hauptpunkt waren sehr starke Niederschlage ab dem 18. August in Donaueschingen, sage und schreibe 206 Liter pro Quadratmeter, davon 137 Liter am 18. und 19. August. Zum Vergleich waren es in Hausen vor Wald nicht einmal die Hälfte bei nur 10 Kilometer Abstand. Der absolute Hammer. Was normal ist, dass dabei die „Bolkart“ Wiese beim Pferdekreisel zum Teil unter Wasser steht. Was mich irritiert hat, dass das Wasser sich nicht in der gewohnten Geschwindigkeit zurückzog. Noch heute, am 13. September, ist nicht alles weg.
Der Grund ist im Bild oben zu sehen, ein Biberdamm in der Stillen Musel hat den Wasserstand deutlich erhöht und lässt das Wiesenwasser verlangsamt abfließen. Also diese Situation hat dazu geführt, dass im Höchstfall 113 Störche sich zum Festmahl auf der Wiese aufhielten, ein tolles Bild. Wochenlang verweilten sie, die Zahl reduzierte sich auf 25.
Das Bild zeigt einen Ausschnitt der Großvögel. Sehen Sie, dass da noch eine andere Art sitzt? Ich denke, Sie erkennen, dass in der Mitte ein junger Schwarzstorch hockt, er war weit und breit der einzigste. Jung deshalb, weil er noch einen grünen Schnabel hat. Jetzt kommt der zweite Teil der Geschichte. Beim Beobachten stellte ich fest, dass etliche Watvögel anwesend waren, die allerdings meistens die Flucht ergriffen, wenn ich mit meinem Fahrrad auftauchte.
Dann war ich dankbar, dass ich Professor Helmut Gehring am Ort des Geschehens traf, ein exzellenter Kenner der Watvögel, auch Limkolen genannt. Er kennt die Arten auseinander, da kann man nur staunen. Ich schickte ihm meine Bilder und dankenswerter Weise betimmte er die teilweise „Die Watvögel nutzen die Gewässer der Baar als Trittsiegel auf Ihrem Zug von teils ganz im Norden in den Süden. Eine solche Ansammlung, wie zur Zeit auf der „Bolkart“ Wiese habe ich noch nie erlebt“. Er hat vom 31. August bis zum 4. September zehn Arten gezählt mit folgenden Tierzahlen: 6 Grünschenkel, über 20 Bekassinen, 8 Waldwasserläufer, 4 Bruchwasserläufer, 2 Dunkle Wasserläufer, 2 junge Kampfläufer, 4 Alpenstrandläufer, 1 Sandregenpfeifer, 1 junger Flussregenpfeifer und 1 Flussuferläufer.
BekassineGrünschenkel
Er war begeistert. Am 9. September hatte ich Fotoglück, denn auf dem letzten Bild sind drei Arten zu sehen: Links ein Bruchwasserläufer, als nächstes ein junger Sichelstrandläufer und rechts zwei Kampfläufer. Das ist doch was. „Den Sichelstrandläufer zu sehen, ist außergewöhnlich, es gibt nur wenige Beobachtungen auf der Baar“. Sprach Professor Helmut Gehring.
KampfläufermännchenZum Größenvergleich: Im Hintergrund ist eine Stockente zu sehen, im Vordergrund das Kampfläufermännche.
Bruchwasserläufer, ein junger Sichelstrandläufer und rechts zwei Kampfläufer.
Stirbt der Schwarzwälder Charaktervogel vollends aus?
So geräuscharm wie das kleine Waldhuhn, das Haselhuhn, um die Jahrtausendwende aus dem Schwarzwald verschwunden ist, wird sich sein großer Verwandter, das Auerhuhn, nicht davonstehlen können. Dazu ist der schwarz schillernde Hahn denn doch gar zu populär und auch zu schlagzeilenträchtig. An seinem dramatischen Schicksal nimmt die Öffentlichkeit jedenfalls regen Anteil – und sei es auch nur dank der ausgestopften Exemplare, jener Relikte aus den Zeiten der herrschaftlichen Hahnenjagd, die in manchen Wirtshausstuben bis heute überdauert haben. Unlängst war es gar leibhaftiger, ein balztoller Hahn, der für großes mediales Aufsehen gesorgt hat, nachdem er auf dem Feldberg von einem betrunkenen Festbesucher in vermeintlicher Notwehr erschlagen worden war. Da und dort sind es auch Hinweisschilder für Wanderer, Skiläufer und Mountainbiker mit der Aufforderung, Auerhuhnlebensräume zu meiden, die an sein Vorkommen gemahnen. Vor allem aber ist das Lamento der Windenergieplaner und -betreiber, die das Kreuz zu schlagen pflegen, wann immer das Auerhuhn als Argument ins Feld geführt wird; allenfalls der Rotmilan, das häufigste Schlagopfer in den Statistiken der Vogelschutzwarten, dürfte noch verfluchter sein. Doch wann hatte man eigentlich zuletzt das Glück, einem Hahn, gar der unscheinbareren Henne in freier Natur zu begegnen?
Am 11. Mai 2022 hat sogar der Stuttgarter Landtag eine knappe Stunde lang über das Auerhuhn debattiert. Wo doch der grün geführten Landesregierung nichts ungelegener käme, als wenn ausgerechnet sie mit ihrem durch Gasmangel und Ukrainekrieg neu entfesselten Windkraft-Elan für das Aussterben des „Schwarzwälder Charaktervogels“ verantwortlich gemacht würde.
So war es denn auch kein Wunder, dass grüne wie schwarze Abgeordnete im Brustton der Überzeugung hervorhoben, dass die Windenergie keinerlei Schuld treffe am so misslichen, allem Anschein nach unaufhaltsamen Rückgang des Schwarzwälder Auerhuhnbestands mit seinen eben noch insgesamt 114 Hähnen (gem. Balzplatzerhebung 2021).
Schon im Eingangsstatement des Abgeordneten Reinhold Pix (Grüne), des Sprechers für Wald und Wein, stand es fünf vor zwölf um die Hühner, im Beitrag seiner Kollegin Sarah Schweizer (CDU) sogar bereits eine Minute nach zwölf. Und auch der fürs Jagdrecht zuständige Forstminister Peter Hauk (CDU) ließ keine Zweifel aufkommen an der Dramatik der gegenwärtigen Situation, verursacht durch allzu dunkle Nadelwälder, durch den Besucher- wie den Raubwilddruck sowie gewiss auch durch den Klimawandel. Auch er verneinte jeglichen Einfluss der Windräder und verwies dabei auf das (vom Land Baden-Württemberg und aus Drittmitteln des Bundesverbands WindEnergie e. V. sowie einiger heimischer Energieversorgungsunternehmen finanzierte) internationale Forschungsprojekt Windenergie & Auerhuhn, das auch im Schwarzwald zu dem wenig erstaunlichen Ergebnis gekommen war, dass Auerhühner Windenergieanlagen weiträumig meiden und dass sie also auch nicht nennenswert vom Lärm, Drehbewegung und Schlagschatten der Rotoren gestresst werden können1.
Er versprach einen Maßnahmenplan, mit welchem der Beweis erbracht werden soll, dass Klima- und Artenschutz durchaus miteinander zu vereinbaren sind. Lediglich ein AfD-Abgeordneter hat es gewagt, Zweifel am Gelingen des Vorhabens anzumelden.
Mitten in den Sommerferien, am 17. August 2022, wurde der angekündigte Maßnahmenplan dann auch offiziell vorgestellt (in Pressemitteilung Nr. 122/2022) als Neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker und Forstminister Peter Hauk erklären darin gemeinsam: „Die neuen Hinweise ermöglichen einen beschleunigten Ausbau der Windenergie im Schwarzwald und sie schützen zugleich das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn.“
Als ob die Habitate des scheuen Auerhuhns nicht ausgerechnet dieselben Kuppen und Bergrücken umfassen würden wie sie jetzt die Windenergieplaner ins Auge gefasst haben, wo doch im windärmsten Bundesland der Republik bestenfalls hier oben ausreichende Windhöffigkeit zu erhoffen ist. „Nach der neuen Planungsgrundlage“, so wird jetzt verkündet, „spielt der Auerhuhnschutz auf 15 000 Hektar Windpotenzialfläche im Schwarzwald künftig keine Rolle mehr.“ Es dürfte sich dabei vorwiegend um jene Flächen handeln, auf denen aktuell kein Auerwild mehr nachgewiesen werden kann, die bislang jedoch als potenzieller Lebensraum für eine Wiederbesiedelung reserviert geblieben waren – mithin für den optimistischen Erfolgsfall all der Schutzbemühungen, wie sie spätestens seit der Jahrtausendwende der regierungsamtliche Aktionsplan Auerhuhn vorsieht.
Der neuen Planungsgrundlage ist ein umfangreiches Kartenmaterial beigefügt, in dem die Auerhuhnlebensräume als Ausschlussempfehlung dunkelblau eingefärbt sind. Hinzu kommen hellblaue Korridore für den Populationsverbund zwischen den bereits stark verinselten Habitaten. Auch für die Verbindungskorridore gilt eine Ausschlussempfehlung, hatten die Schwarzwälder Auerhuhnexperten doch schon früh auf deren Unverzichtbarkeit hingewiesen2: „Ein in jüngster Zeit zunehmender Flächenbedarf entsteht durch den Bau von Windkraftanlagen. Gerade für wandernde Jungauerhühner, die für den Austausch zwischen den Teilpopulationen im Schwarzwald besonders wichtig sind, könnten Windräder sehr problematisch werden.“
Dass bereits heute etliche einst nutzbare Trittsteine und Korridore durch Windenergieanlagen entwertet, wenn nicht gar versperrt sind, ist längst kein Geheimnis mehr. Vor allem trifft dies für den erforderlichen Gen-Austausch zwischen der mittel- und der nordschwarzwälder Teilpopulation zu, so etwa für den bereits mit Windrädern besetzten Höhenzug östlich von Hornberg. Umso kurioser erscheinen etliche der nun angebotenen, oft recht gewundenen Korridore, die das Lernvermögen und den Orientierungssinn der jungen Auerhühner, so sie noch wandern wollen, fraglos auf eine harte Probe stellen werden.
Ocker eingefärbt sind auf den Karten „Restriktionen“, wobei einstweilen offen bleibt, was genau mit ihnen bezweckt werden soll. Ob sie für den Suchlauf des Forstministers wohl eher förderlich oder hinderlich sein werden? Mit seiner Task Force hat er laut Koalitionsvertrag allein im baden-württembergischen Staatswald Platz für 1000 Windräder ausfindig zu machen. Oder sollten beim Betrieb der Anlagen womöglich Einschränkungen zugunsten der Auerhühner zu erwarten sein? Was eingefleischte Artenschützer indes befürchten, ist, dass unter dem Primat des Klimaschutzes und durch die Zwänge der Energiewende der Bestand ohnehin nicht mehr zu retten sein wird, dass staatlicherseits in Wahrheit Krokodilstränen vergossen werden, ja, dass das Auerhuhn faktisch längst als „vogelfrei“ gilt – Planungsgrundlage und gesetzlicher Schutz hin oder her.
Im Schwarzwald mit der Lupe gesucht: Blick vom Aussichtsberg Kandel
Einen Vorgeschmack auf das, was dem Schwarzwald nächstens blüht, lieferte jüngst der Schwarzwälder Bote (vom 9. September 2022) in seinem Bericht über den Besuch des Ministerpräsidenten im Kinzigtal unter der Schlagzeile: „Kretschmann: Müssen Windräder im Schwarzwald mit Lupe suchen“. Zitiert wird der offenbar reichlich genervte Regierungschef mit den Sätzen: „Wir brauchen Windräder ohne Ende. Denn wo gibt es denn Windräder im Schwarzwald? Die muss man mit der Lupe suchen.“ Woraufhin die mitgereiste Umweltministerin auf Nachfrage noch eins obendrauf gesetzt hat: „Wenn wir klimaneutral werden wollen, werden es dann mehr als 1000 Windräder sein. Sogar doppelt so viele.“ Klar, dass dann auch der Auerhuhnschutz noch sein Fett abbekommt als maßgeblicher Verzögerungsgrund der Energiewende. Kretschmann: „Es ist ein rein konstruierter Zusammenhang, wenn Windräder nicht entstehen, weil das zu einem Rückgang der Auerhühner führen würde. Die Zahl der Auerhühner ist bereits gesunken, als es noch gar keine Windräder gab.“ Wohl wahr – und doch könnte ihnen exzessiver Bau von Windenergieanlagen in Kürze den letzten Rest gegeben haben.
1 Vergl. Hockenjos, W.: Von Hühnern lernen. Was ein Forschungsprojekt aussagt über die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Auerhühner. ÖKOJAGD 2 – 2020
2Bergmann, H., Klaus, S., Suchant R.: Auerhühner. G. Braun-Buchverl., Karlsruhe 2003
Abgesichert von einem Landratsamt das bei Rechtsbrüchen bei bestimmten Personen zuverlässig zur Seite schaut, kam irgendwann im Februar – oder war es vielleicht März? – der allmächtige „Biotopbeauftragte“ auf die Idee ein geschütztes Heckenbiotop zu roden.
Warum? Von mehreren Seiten kam mir zu Ohren, dass die Längewiese jetzt im Herbst neu verpachtet wird.
All dies ist nur immer wieder möglich durch ein dauerhaftes, sehr leises wegsehen der Politik, des grünen Umweltministeriums, des schwarzen Landratamtes, natürlich durch den fortgesetzten Segen für Vergehen an unserer Natur durch den Gemeinderat und auch durch die bedingungslose Hofberichterstattung der sogenannten Presse. Es ist frustrierend!
Da das angesäte Getreide platt gemacht wurde, sieht man jetzt gut, wo die Hecken waren.
Kleiner vergessener Rest einer gehäckselten Hecke.
Am Rand hat man wohl kleine, hartnäckige Wurzeln übersehen. Der Aufwuchs wurde schnell vernichtet.
War wohl doch kein Weizen, sondern Gerste?
Warum macht man sich die Mühe erst zu säen und dann niederzumähen und alles liegen zu lassen? Ist da einem langweilig?
Vergessener Teil einer gerodeten Wurzel. Hier sieht man, wie alt die Hecken waren.
Ich fordere einen sachkundigen Biotopbeauftragen für Hüfingen! Pöstchen sollen nicht länger nach Parteibuch vergeben werden.
Nachtrag im Dezember 2022. Das geschützte Heckenbiotop wurde nachgepflanzt. Dies wurde wohl als „Naturschutzmaßnahme“ im Ökopunktekonto verbucht.
Ein Naturkindergarten für die Kinder unserer Gemeinde wäre eine gute Idee? Finden wir auch! Wiesenkinder e.V. i.G. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Idee zu Planen und Umzusetzen. Mit diesem neuen Angebot möchten wir die aktuelle Kinderbetreuung ergänzen und einen Ort schaffen, an dem Kinder täglich Natur in ihrer Vielfalt erleben können.
Klettern, toben, sausen, balancieren, durchatmen, fühlen, erkunden und entdecken: das alles und vieles mehr bietet der Lernort Naturkindergarten.
Sie sind neugierig geworden und interessiert an unserer Projektidee sowie deren Entstehungsgeschichte? Sie haben Lust uns kennenzulernen und etwas über die aktuellen sowie zukünftigen Planungsschritte zu erfahren?
Dann laden wir Sie herzlich zu einem Informationsabend ein: Donnerstag, den 15.09.2022 um 20.00 Uhr in Präsenz: im Rathaussaal Alois-Hirt-Str. 2, 78183 Behla. oder Online: https://meet.goto.com/170552677
Wir freuen uns auf einen informativen und interessanten Abend mit Ihnen.
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Die Ende 2019 ausgelaufene und wieder neu eingeführte Norm des § 13b BauGB ist zeitlich bis Ende 2022 befristet. Mal schauen, was die momentane Regierung daraus macht. Deshalb hier eine kleine Erinnerung:
20.11.2019 von Chris Kühn MdB (Tübingen), Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Im Juli legte die „Baulandkommission“ der Bundesregierung ihre Empfehlung zur zukünftigen Bodenpolitik in Deutschland vor. Diese enthielt viele Impulse zur Unterstützung der Kommunen bei einer sozialen und gemeinnützigen Bodenpolitik. Dabei wurde auch die Erleichterung von Baugeboten oder die Verlängerung des kommunalen Vorkaufsrechtes als wichtiges Instrument gegen den Wohnraummangel hervorgehoben. Diese Punkte fordern wir Grüne seit langem von der Bundesregierung ein. Sie müssen in Zeiten von Wohnungsmangel und Bodenspekulation endlich umgesetzt werden.
Leider will die Baulandkommission aber auch eine fatale Fehlentwicklung fortsetzen: Die Ausweitung des Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser soll um weitere drei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.
Dieser Flächenfraß-Paragraph läuft dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ diametral zuwider. Er wurde ursprünglich auf Druck der CSU ins Gesetz geschrieben und hebelt den Flächenschutz im Außenbereich der Dörfer und Städte aus. Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei im „Hau-Ruck“-Verfahren übergangen. Er steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen und Absichten, vor allem die Innenentwicklung zu befördern. So nimmt die ungebremste Zersiedelung unserer Städte und Gemeinden weiter ihren Lauf.
Apropos CSU: Der noch von Ex-Verkehrsminister verantwortete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war und ist ein weiterer Haupttreiber des Flächenfraßes der letzten Jahre. Hier wurde bereits 2016 die Chance verpasst, die Rolle der klimafreundlichen Schiene auszubauen und Mobilität neu, und nicht mehr in Beton zu denken. Doch stattdessen wurden zu viele unsinnige, umweltzerstörerische und teure Prestigeprojekte und Ortsumgehungen priorisiert. Überproportional viele davon in bayerischen Landkreisen. Auch in und um Hüfingen kann man die Folgen einer verfehlten Flächenpolitik im Verkehrsbereich begutachten.
Das wichtige Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis 2030 auf dreißig Hektar am Tag abzubremsen wird so weiter konsequent hintertrieben. Täglich werden rund sechzig Hektar als Siedlungs- oder Verkehrsfläche versiegelt, was etwa neunzig Fußballfeldern entspricht. Allein aufgrund des Paragraphen 13b BauGB, der im Mai 2017 in Kraft trat, sind davon durchschnittlich zwei Hektar pro Tag an überplantem Gebiet der Natur und dem Umland verloren gegangen. Das hat eine Anfrage von mir an die Bundesregierung jetzt ans Licht gebracht. Dabei ist die Bodenversiegelung eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Deswegen hatte auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes zu Recht angemahnt, den Flächenfraß-Paragraphen Ende 2019 auslaufen zu lassen.
Diesem krassen ökologischen Eingriff steht auf der anderen Seite kein angemessener Nutzen entgegen. Es werden nämlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser in 13b-Gebieten gebaut. Wenn schon Umwelt und Beteiligung – angeblich, um die Wohnungskrise zu bekämpfen – unter den Tisch fallen, dann muss wenigstens alles für konzentrierte, behutsame Flächeninanspruchnahme und verdichtetes Bauen getan werden. Doch Union und SPD forcieren das Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und schwächen damit Stadtzentren und Ortskerne. Das Ergebnis sind so genannte Donut-Dörfer und -Städte mit dicker Randbebauung aber ohne Mitte.
Wir Grüne möchten dagegen neuen Wohnraum schaffen, indem wir flächenschonendes Bauen in den Städten erleichtern. Unser Leitprinzip ist die lebenswerte Stadt der kurzen Wege, die Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung einräumt. Unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Flächen sind wertvoll und werden immer seltener. Böden bilden die zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenversiegelung bedeutet immer auch den Verlust an natürlichen Lebensräumen, trägt zum Artensterben bei und hat in der Klimakrise negative Folgen. Starkregenphänomene haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg erheblich zugenommen. Überflutungen sind keine Seltenheit mehr. Die letzten fünf Jahre sind unter den zehn heißesten, die Deutschland seit 1881, dem Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt hat. Das verändert unsere Städte und Landschaften dramatisch.
Deswegen müssen wir endlich weg von der Betonpolitik beim Wohnen und Verkehr und hin zu einer intelligenten Stadt- und Regionalplanung. Wir Grüne kämpfen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserem wertvollen Boden.
Gerne möchte ich hier nochmal auf die widerrechtliche Zerstörung des letzten Hüfinger Niedermoors durch die Hüfinger Parteien CDU/SPD/FDP hinweisen. Der Rechtsbruch war hier nur durch einen undurchdringlichen Filz in der regionalen Politik möglich.
Auch möchte ich darauf hin weisen, dass der Lidl es nicht nötig hat auf der riesigen Dachfläche Solarstrom zu erzeugen. Gibt es für den Konzern spezielle Preise? Wer zahlt wohl die Energie? Und warum wurde der Konzern nicht zumindest durch die Politik veranlasst nachhaltig zu bauen?
Artikel vom 07. März 2020
Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Zentrallagers in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an EU-Recht hätte halten müssen.
Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP durchziehen kann.
Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (GVV), des CDU-BGM von Hüfingen, der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der FDP Fraktion, geschehen.
Ich möchte hier erst etwas zusammenfassen, was 2003 in Hüfingen überhaupt gelaufen ist. Weil damals wurde der Grundstein gelegt für dieses, meiner Meinung nach, gesetzeswidrige Vorhaben.
Da die Unterlagen und Stellungnahmen sehr umfangreich sind, kann ich nur einiges auswählen.
Mein tiefer Respekt gilt Professor Dr. Günther Reichelt und deshalb will ich hier mit seiner Stellungnahme im Namen der Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband (LNV) anfangen.
Stellungnahme von Prof. Dr. Reichelt (Arbeitsgemeinschaft Riedbaar – Donau im Landesnaturschutzverband) vom 21. April 2003 zum Bau des Lidl Zentrallagers
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebt die Arbeitsgemeinschaft Riedbaar-Donau Bedenken gegen den Bebauungsplan „Benediktsholz“ und begründet das im Folgenden.
Laut vorliegendem Bebauungsplan beträgt das überplante Gebiet in seinen äußeren Umrissen rund 16 ha. Der im engeren Sinne zu überbauende, durch Baukörper und/oder im Zusammenhang damit durchzuführende Bau- und Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze) in Anspruch genommene Bereich liegt überschlägig bei 9,5 ha. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen wie die Anlage einer Straße für Zu- und Auslieferungen, die Neuanlage eines Feldweges sowie die Verlegung eines bestehenden Grabens. Diese überschreiten überschlägig die Größenordnung von mindestens weiteren 1,5 ha Fläche, sodass insgesamt mindestens 11 ha Fläche überplant werden. Damit handelt es sich um ein bauplanungsrechtliches Vorhaben, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben ist. Sie wurde nicht vorgelegt. Daher ist der Bebauungsplan schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.
Vorgesehen ist der Bau einer Lagerhalle von beträchtlichem Ausmaß. In der ersten Bauphase soll der Baukörper bereits über 2,5 ha beanspruchen, in der Erweiterungsphase weitere 0,7 ha. Südlich des Baukörpers sind Parkplätze vorgesehen, die im teilweise sumpfigen Gelände nur mit Auskofferungen und weiterer Versiegelung zu verwirklichen sind. Mangels exakter Angaben ist dieser versiegelte Bereich nur grob zwischen 1 und 2 ha abzuschätzen. Damit ist mit einer versiegelten Fläche von mindestens etwa 5 ha zu rechnen. Das bedeutet unter durchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturbedingungen der Baarhochmulde einen Versickerungsverlust in Höhe von 6.500 m³ Niederschlag/Jahr. Sowie eine örtliche Vermehrung des Oberflächenabflusses um 30.000 m³/Jahr (Werte nach MELU 1977, S. 63). Dieses Wasser wird dem Gebiet entzogen und führt bei den gegebenen Geländeverhältnissen damit auch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der im Süden anschließenden Nasswiesen. Allein schon deswegen wären Ausgleichsmaßnahmen unbedingt zu fordern, für die aber in unmittelbarer Umgebung keine Flächen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte des vorgesehnen Baukörpers Flächen beansprucht und überbaut, welche heute eindeutig geschützte Biotope nach § 24 a darstellen, ausgewiesen nach Kriterien der Richtlinien der LfU (1997: Arten, Biotope, Landschaft, Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten). Es handelt sich einmal um ein „Gebüsch feuchter Standorte“ längs eines ebenfalls nach § 24 a geschützten, verwachsenen Grabens, welches samt Graben vollständig vernichtet würde. Außerdem werden 3,5 ha Streu- und Nasswiesen (Schlüsselarten u.a.: Caltha palustris, Myosotis palustris, Crepis paludosa, Polygonum bistorta, Herden von Carex gracilis und C. acutiforme sowie Juncus spec.) betroffen, die entweder überbaut oder durch Auskofferung, Trockenlegung und/oder Planierung ebenfalls vollständig vernichtet würden.
Es ist vorgesehen, den bestehenden Graben zu verlegen, welcher das Baugebiet im Süden und Südosten schneidet. Auch hier handelt es sich um einen Biotopkomplex, der nach § 24 a als besonders geschützt zu bewerten ist und dessen Verlegung überdies zweifellos eines besonderen wasserrechtlichen Verfahrens bedürfte. Die Verlegung kann keinesfalls als „Ausgleichsmaßnahme“ deklariert werden. Vielmehr ist die Verlegung im Gegenteil mit einer Zerstörung eines der wenigen Wuchsorte auf der Baar von Pulmonaria montana verbunden, einer nach BArtSchV besonders geschützten Art. Darüber hinaus ist dieser Graben von erheblicher Bedeutung für den Wasserhaushalt des gesamten Biotopkomplexes; seine Verlegung kann daher eine wesentliche ökologische Beeinträchtigung des gesamten schützenswerten Biotopkomplexes bedeuten, über dessen Schutz und Erhaltung schon beim seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren Einvernehmen zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den Vertretern des Naturschutzes bestand.
Über die faunistische Bedeutung sowohl der Hecken als auch der Gräben liegen keine neueren gesonderten Erhebungen vor. Nach der Vegetation beurteilt, handelt es sich aber um ein potenziell durchaus bedeutsames Gebiet, das durch die Umsetzung des Bebauungsplans jedenfalls nur nachteilig beeinflusst werden kann. Daher fordern wir unbedingt und mindestens eine spezielle avifaunistische Erhebung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der vorliegende Bebauungsplan verstößt gegen die im Konsens mit Vertretern der Gemeinde Hüfingen getroffenen, vom Gemeinderat Hüfingen im Februar 1999 einstimmig gebilligten und damit verbindlichen Umweltqualitätsziele des GGV. So missachtet er die Verpflichtung, die Zuwachsraten der Siedlungs- und Verkehrsflächen grundsätzlich zu verringern (Ziel 2) und verstößt gegen das Ziel 2 b, die Ortsränder festzuschreiben, um ein „Ausfransen“ zu verhindern. Insbesondere verstößt er gegen die verbindlich festgelegte Maßnahme 3, Ausschlussflächen festzulegen. Dazu wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgesehene Bebauung südlich der B 31 aus der Bebauung herausgenommen werden soll. Statt dessen sieht der vorliegende Bebauungsplan sogar eine nochmals erheblich erweiterte Bebauung vor.
Der Bebauungsplan missachtet auch die Umweltqualitätsziele Z 141, Z 142 und Z 144, denen zufolge die Ortsränder harmonischer in das Landschaftsbild eingefügt werden, die gewachsene landschaftstypische Bauweise stärker berücksichtigt werden soll und das Landschaftsbild so weiter zu entwickeln ist, dass es eine Identifikation und hohe emotionale Bindung erlaubt.
Statt dessen bedeutet die Umsetzung des vorgelegten Bebauungsplanes eine weitere erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.
Zusammenfassend: Der vorgelegte Bebauungsplan erfüllt die baurechtlich vorgeschriebenen Vorgaben nicht, verstößt gegen grundsätzliche Ziele der Siedlungsentwicklung und bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter, ökologisch wichtiger Biotopkomplexe und Landschaftsteile sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist der Bebauungsplan „Benediktsholz“ nicht genehmigungsfähig.
Mit freundlichem Gruß gezeichnet Prof. Dr. G. Reichelt
Trollblumen
Im Januar 2016 hatte der LNV dann eine vergebliche weitere Stellungnahme diesmal zur 1. Erweiterung abgeben.
Hervorheben möchte ich aus der Stellungnahme diese Aussage:
1997 wurde der von der Maßnahme betroffene §33 Biotop als artenreiche Nasswiese beschrieben, 2013 wurde eine deutliche Verarmung registriert. Diese Verschlechterung bedeutet nun nicht, dass die Fläche nun einfach als Retentions- und Ausgleichsfläche herangezogen werden kann. Die Verschlechterung stellt einen Verstoss gegen Naturschutzrecht dar, die Qualität ist – ohne Anrechnung von Ökopunkten – wiederherzustellen.
Bau des Lidl Logistikzentrums
Ebenfalls im Januar 2016 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, der von den Männern der GVV selbstverständlich ohne größeres Interesse durchgewunken wurde:
Anmerkung des LNV zur 2. Änderung Flächennutzungsplan 2020 hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauG vom 20.01.2016
Auf die falsch ausgefüllten Unterlagen meinte der Planer lapidar, dass die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei zu beurteilen, ob sie das glaubt was sie zu lesen bekommt. Womit er Recht hat!
Stellt sich die Frage über die Qualifikation der Unteren Naturschutzbehörde, wenn sie Summationswirkungen in ihrem Kreis und speziell in den Vogelschutzgebieten nicht einordnen kann – oder will?
Aber nochmal zur Natura 2000-Vorprüfung: Auf dem Formblatt wurde fälschlicher Weise angekreuzt dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen!
Wir haben in dem Vogelschutzgebiet:
den Kiesabbau der Firma Jäggle
den 4-streifigen Ausbau der B 27 und die geplanten
Veränderungen an der B 31.
Das bestehende Lidl Logistikzentrum befindet sich teilweise im Vogelschutzgebiet!
Die Ortsumfahrung Behla und einige Biogasanlagen
Ferner auch der geplante Windpark auf der Länge
Es gibt also sicher Summationswirkungen!
Wir fordern deshalb eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung!
Rotmilan über Hüfingen
Es ist durchaus so, dass die EU auch Recht sprechen kann, wenn hier Recht gebrochen wird.
Aus der Beschwerde des NABU an die Europäische Kommission wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts:
Es gibt gravierende Vollzugsdefizite, die dazu führen, dass sich Deutschland immer mehr von dem verbindlichen Ziel der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und dem politischen 2020-Ziel (Unterziel 1) der EU-Biodiversitätsstrategie entfernt: Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand vieler FFH-Lebensraumtypen schlecht oder unzureichend (BfN 2014). In den letzten sechs Jahren hat sich zudem kein einziger Lebensraumtyp verbessert, 13 dagegen haben sich deutlich verschlechtert.
Gemäß Artikel 6 müssen die Mitgliedstaaten in den Natura-2000-Gebieten die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für die relevanten Arten und Habitattypen ergreifen. Artikel 6 Absatz 2 schreibt dabei explizit vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und Habitate der Arten in den Gebieten zu vermeiden.
Mit der Beschwerde verbindet der NABU die Aufforderung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die dramatisch fortschreitende Verschlechterung und Zerstörung von Grünland-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland beendet wird und diese wertvollen Habitate, einschließlich der von ihnen abhängigen Arten, in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.
Interessant hier auch Punkt 3.1.2 in dem es um die Nördliche Baaralb geht:
Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg wurden zur Beobachtung von Veränderungen des Erhaltungszustands beim FFH-Grünland mehrere Nachkartierungen durchgeführt. Beispielhaft soll hier die für den Bregtalraum vorgenommene Nachkartierung im FFH-Gebiet „Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen“ dargestellt werden (Scharff 2008). Das FFH- Gebiet umfasst etwa 650 ha an Grünlandlebensraumtypen, davon sind knapp 200 ha den FFH- Lebensraumtypen Flachland- bzw. Bergmähwiesen zuzurechnen. Zwischen Erstkartierung im Jahr 2003 und Wiederholungskartierung im Jahr 2008 hat sich der Bestand an Flachlandmähwiesen von ursprünglich 66,33 ha auf nur noch 12,34 ha verringert (Tab. 3). Dies entspricht einem Verlust von 81% der ursprünglich vorhandenen Fläche.
Der ganze Text kann auf den Seiten des NABU gelesen werden:
Ein Planer von Kommunalplan sagte in der Sitzung vom 05.03.2020:
Ökologie ist ja schön und gut, aber man muss die Belange der Industrie berücksichtigen.
In diesem Sinne agiert fast der gesamte Stadtrat mit seinem BGM. Deshalb das unsinnig verwendete Wort Ökologie als „schön und gut“ auf jedem Fetzen Papier; agiert wird dann gegen die Natur und auf Kosten der nächsten Generation, dies aus Gier und Geltungsdrang.