Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht

24. Juni 2022 0 Von Hannah Miriam Jaag

Kürzlich war eine kleine Diskussion mit Landwirten, wann und wie das Vorkaufsrecht der Gemeinde zieht und was die gesetzlichen Vorgaben sind. Da eigentlich keiner so richtig Bescheid weiß oder einen Überblick hat, wollte ich es hier mal kurz grob zusammenfassen.

Das Vorkaufsrecht für die Kommune ist in den §§ 24-28 BauGB geregelt. Schon für das “allgemeine Vorkaufsrecht” unterscheidet § 24 BauGB acht verschiedene Fälle. Politisch besonders wichtig ist das Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sowie mit Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, die dem Erhalt des städtebaulichen Charakters eines Gebiets, dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (“Milieuschutz”) oder einer städtebaulichen Umstrukturierung dienen.

Bei dem link oben kann man es sich genauer durchlesen. Die Zusammenfassung unten gilt für den Schwarzwald-Baar-Kreis im Juni 2022.

Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Für landwirtschaftliche Grundstücke benötigt man im allgemeinen eine Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde, die man hier beantragt.

Der Antrag kann auch schriftlich beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht. Übt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH das Vorkaufsrecht aus, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)

Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen

Die Flächen entlang von Gewässern jenseits ihrer Böschungen werden Gewässerrandstreifen genannt. Sie dienen dem Gewässer als Schutzsaum und halten Stoffeinträge, die dem Gewässer schaden können, zurück. Durch das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene neue Wassergesetz für Baden-Württemberg wurde erstmalig im sogenannten Innenbereich ein gesetzlich vorgeschriebener Gewässerrandstreifen von fünf Meter Breite eingeführt. Im Außenbereich besteht nach wie vor ein Gewässerrandstreifen auf einer Breite von 10 Metern. (vgl. § 29 Wassergesetz).

Durch § 29 Abs. 6 Wassergesetz wurde außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken geschaffen, auf denen sich Gewässerrandstreifen befinden. Befindet sich der Gewässerrandstreifen nur auf einem Teil des Grundstücks, so erstreckt sich das Vorkaufsrecht auf diese Teilfläche. Das Vorkaufsrecht steht dem jeweiligen Träger der Unterhaltungslast zu. Dies ist bei Gewässern I. Ordnung das Land, für das in den Regierungsbezirken jeweils der Landesbetrieb Gewässer (Referate 53.1 und 53.2) diese Aufgabe wahrnimmt. Bei Gewässern 2. Ordnung steht das Vorkaufsrecht den Gemeinden zu.

Die Gewässer I. Ordnung sind in der Anlage 1 zum Wassergesetz aufgeführt. Alle dort nicht aufgeführten Gewässer oder Gewässerabschnitte sind Gewässer 2. Ordnung.

Vorkaufsrecht Naturschutz

Dem Land Baden-Württemberg steht ein Vorkaufsrecht zu an Grundstücken, zu

  • die in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten oder als solchen einstweilig sichergestellten Gebieten liegen,
  • auf denen sich Naturdenkmäler oder als solche einstweilig sichergestellte Gegenstände befinden,
  • auf denen sich oberirdische Gewässer befinden.

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesnaturschutzgesetz § 66 Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht Wald

Der Gemeinde und dem Land steht ein Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken zu.

Waldgesetz für Baden-Württemberg, (Landeswaldgesetz – LWaldG), in der Fassung vom 31. August 1995.

Vorkaufsrecht Kommune bei Bebauungsplänen und Sanierungsgebieten

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.

Hier gibt es einen Onlineantrag.

Baugesetzbuch (BauGB) § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht

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