Lärmaktionsplanung

27. Juli 2021 von Bruno und Hildegard Eichinger – Anlieger der Schaffhauser Straße

Bei der Vorstellung des Sachstandes zur Lärmaktionsplanung 2015 wurde durch das Büro Möhler u. Partner festgestellt, dass in Hüfingen viele Bürger gesundheitlich bedenklichem Lärm ausgesetzt sind. Als sinnvolle Maßnahme wurde zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung geraten. Ein Tempolimit von 30 km/h auf Durchgangstraßen würde eine Reduktion des Lärms von 2 – 3 dB bringen. 3 dB weniger bedeuten eine Halbierung des wahrgenommenen Lärms.

Leider wurden die erhofften Tempo-30-Zonen auf sämtlichen Durchgangsstraßen von der Mehrzahl des Gemeinderates abgelehnt. In Aussicht gestellt wurde aber laut Zeitungsbericht vom 15.02.2015 die Schaffhauser Straße nach Beendigung der Baumaßnahmen für Tempo 30 vorzubereiten.

Während der 6 monatigen Bauzeit konnten wir Anwohner endlich einmal die Abendstunden und die Wochenenden ohne anhaltenden Verkehrslärm erleben, die Ruhe im Garten genießen, bei geöffnetem Fenster schlafen und relaxen.

Inzwischen sind zwei Bauabschnitte in der Schaffhauser Straße fertig gestellt, der gemeinsame Rad-Fußweg nördlich, sowie der Fußweg südlich planmäßig angelegt und die Fahrbahn auf 6,75 m verengt. Die Fahrbahnverengung und leichten Verschwenkungen tragen kaum zu verringerter Geschwindigkeit bei. Gerast wird weiterhin.

Die Auswertungen über die Geschwindigkeitsmessungen in einem bestimmten Zeitraum in der Schaffhauserstraße lagen immer unter 50 km/h und deshalb sieht die Straßenbehörde keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen für erforderlich. Wir können aber beobachten, dass dieser Wert nur dadurch erreicht wird, weil viele zu schnelle Fahrzeuglenker vor der Messanlage abbremsen und somit die überhöhte Geschwindigkeit nicht angezeigt wird.

Auch muss man feststellen, dass die Anlage keine oder drei verschiedene Werte anzeigt, die sich bis zu 20 km/h verringern, während die Fahrzeuge vorbeifahren. Auch der Schwerlastverkehr aus den hiesigen und umliegenden Gewerbegebieten kann ungehindert fließen. (Hausener Kreuzung ist sehr großzügig gestaltet). Die Gewerbegebiete werden ständig erweitert und vergrößert und somit ist auch mit immer mehr Verkehrsbelastung von LKW’s zu rechnen.

Die höchsten Lärmemissionen werden von schweren Lkw (84 dB) schwere oder alte Traktoren (91 dB) und Motorrädern (über 77dB) verursacht. Traktoren und Motorräder, die auch an Wochenenden und Feiertagen fahren, sind um das mehrfache an Lärm von weitem und auch bei geschlossenen Fenstern deutlich zu hören.

Diese Werte sollten bei einer Lärmerfassung mit einfließen.

Am 25. Juli 2017 haben wir von 6 Uhr früh bis abends 20 Uhr zwischen Hausener- und Dögginger Straße in beiden Fahrtrichtungen insgesamt 11543 Verkehrsbewegungen gezählt.

Zählwerte der Fahrzeugarten:

95 Fahrräder / 50 motorisierte Zweiräder / 10.440 PKW / 66 Omnibusse / 363 Kleinlastwagen / 161 Kleinlaster / 190 Sattelschlepper / 98 Kieslaster, Betonmischer / 15 Schwertransporter / 33 Sonderfahrzeuge / 12 landwirtschaftliche Fahrzeuge

Noch wirkt sich die Corona-Krise auf die Verkehrsbewegungen aus.

Wenn jedoch Nachtfahrtverbote aufgehoben sind, Geschäfte und Gaststätten wieder öffnen, Schulen wieder zum Normalbetrieb übergehen wird auch der Verkehr sich normalisieren und der Lärmpegel wieder hochschnellen. Für die nächsten Jahre wird ein großer Zuwachs von LKW und Kleintransporter prognostiziert und somit die Lärm- und Schadstoffbelastung erheblich steigen. So ist zu hoffen, dass weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung erfolgen und umgesetzt werden!

Netzwerke, eine Hommage…….

Wie wichtig Netzwerke sind zeigt sich ganz deutlich bei Pandemien. Da besorgen digital versierte , besorgte Enkel den Ü 70 Omas und Opas Impftermine.

Von Kultusministerien im Stich gelassene Lehrer und Schüler bauen im Halbschatten der Kultusbürokratie uneigennützig wirkungsvolle Homeschooling- und Prüfungs- Netzwerke auf.

Ex Ärzte, Ex Pflegkräfte, Studenten und Migranten netzwerken segensreich beim Impfen.

Netzwerkelnde Abgeordnete und Lobbyisten wie Guttenberg, Nüsslein, Gauweiler und Sauter opfern sich auf bei Maskenbeschaffung und geben „Tolle“ Anlagentipps.

Bürgermeister und Kämmerer quälen sich in Sorge ums Geld der Bürger und trommeln spirituell nach der Pleite ebenfalls Betroffene zusammen und häkeln zur Verlustbewältigung an einem tröstenden, posttraumatischen Selbsthilfenetzwerk.

Papa Winnie spannt derweil ein Microschallnetz über unsere Häupter mit 1 000 Windrädern, damit Seltene Erden fressende Batterien in „God’s Own Car Country“ geladen werden können und uns das Verbrenner- Feinstaubnetz nicht den Atem nimmt.

Gnadenlose Netzwerker sind auch anthropogene Behlaer Abwasserpilze, die abertausende Kleinlebewesen in einem Weiherbiotop kahl fressen.

Die christlichen Kirchen zerreissen gnadenlos die in Jahrhunderten gesponnenen, aber schwer missbrauchten Menschenfischernetze.

Der Borkenkäfer vernetzt die Plantagen-Fichten zu vorzeitiger Vollernte. Das Desaster mutiert unerwartet zum Goldesel, weil chinesische und amerikanische Hamsternetzwerker den nostalgischen Werbespruch aus der Holzwurmkiste fördern. „Noch nie war Holz so wertvoll wie heute“.

Nur an Hinterzartens Schanze am Zartenbach schafft man es, dass das präzise Landes- und Orbitale Vermessungsnetzwerk heimlich, still und leise zerreisst. Wie ein zartes Spinnenetz.

Ein Netzwerk von über 5 000 Mitknüpfern verhindert, dass am Windgfällweiher das Naturschutzfangnetz reisst und der Verrummelung geopfert wird..

Brückenabbruch Behörden kehren die Hälfte des 110 Jahre alten Bewehrungsnetzwerk des Wahrzeichens Bregbrücke Wolterdingen ohne Beweis unter den Tisch.

Die meist ungeimpften, flinken Kassiererinnen an den Discounterkassen hinter dürftigen Masken und Acrylscheiben halten das systemrelevante Versorgungsnetzwerk für uns Bürger heldenhaft am Leben.

Unser aller Fritz Keller versuchte das löchrige, marode Fussballnetz zu flicken und zu stopfen. Unduldsam und gähwütig hat er sich selbst darin verfangen.

Für Kunst am Bau muss die Öffentliche Hand Kosten aus unserem Steuersäckel einplanen. Da kommen aber die „Half-Pipe“ Lieferanten dem Kunden Bundestrassenbau im kunstsinnigen Brigobannis mit einem „Bonus Track“ grossherzig entgegen.

Als kreative Netzwerker giessen sie einen Sonderbeton und beschenken so dem gebeutelten Hüfingen ein monumentales „Grafitto- Netzwerk“. Grossformatig ala Anselm Kiefer in Beton. Eine Hommage an alle Netzwerker ganz im Sinne zu Brogobannis altrömischem Motto:

„Se ipse pinxit“.

Wikimedia Commons
Vincent de Groot – http://www.videgro.net

Alte Schmiede

Beitrag vom 21. Mai 2021

Das Sterben in der Hüfinger Innenstadt geht fleißig weiter. Nach dem Griechen auf dem Burgplatz, der gegen den Willen des Architekten von der Stadt Hüfingen verkauft wurde, wird jetzt wohl das das dritte Restaurant in Büro- und Wohnräume umgewandelt werden.

Die alte Schmiede an der Hauptstraße war um 1900 eine der drei Hüfinger Schmieden und diente neben dem Beschlagen auch als Werkstatt für Eisengeräte. Die Schmiede wurde bis 1964 von Franz Widmann (1898-1977) geführt und dann als Bauschlosserei in die Hochstraße verlegt.

1995 wurde die Schmiede zum Restaurant umgebaut und im August 2009 kam sie sogar ins Fernsehen bei Kabel-TV für die Sendung „Wer wird Wirt“.

Seit damals war die einzige Konstante der Wirtwechsel.

Längstes Intermezzo mit der damals besten Pizza und allerbestem Rucola-Salat.

Erfreulich daran ist, dass hier ein junger Architekt das Gebäude fachgerecht „aufmöbelt“ und die schöne alte Türe, die der letzte Pächter mit einer Platte verschlossen hat, wieder frei legt.

Auch werden gut durchplante Wohnungen in dem denkmalgeschützten Gebäude in einer sehr guten Lage entstehen. So ist der Einbau eines zentralen Treppenhauses vorgesehen, das das Vorderhaus mit dem Hinterhaus verbinden wird. Im Hinterhaus wird eine Dachterrasse entstehen.

In den oberen Geschossen werden die vier Wohnungen saniert. Das ehemalige Restaurant wird zu Büroräumen umgenutzt und die Schmiedeeinrichtungen bleiben erhalten

Der Frühling kommt mit großen Schritten

Auch, wenn man das Gefühl hat, es regnet unentwegt,, so lässt sich die Natur nicht aufhalten und erkämpft sich ihren Platz gegen alle Widrigkeiten. Hier ein paar Einblicke in die Tier – und Pflanzenwelt in unserem schönen Ländle zur Aufheiterung in dieser aktuellen Zeit. Viele Freude damit.

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3 Millionen verzockt und kein bisschen Demut

06.05.2021 von Kerstin Skodell, Fraktionsvorsitzende der SPD Hüfingen

Die Stadt Hüfingen ist eine der allerletzten Kommunen, die am 5. Januar Festgeld bei der Greensill Bank angelegt haben. Ein Zeitpunkt wo jeder Laie schon im Internet über die Schieflage der Greensill Bank recherchieren konnte.

Greensill war längst nicht mehr im A Rating, wie das die vom Gemeinderat beschlossenen Anlagerichtlinien der Stadt fordern, sondern längst in Rating B. 

Man fragt sich: „Wozu eigentlich kauft die Verwaltung auch noch den Rat eines sogenannten Finanzdienstleisters ein, wenn sie selbst das Rating der Bank problemlos nachschauen und im Internet längst die bedenklichen Kommentare zu dieser Bank lesen konnte?“

Wenn wir uns die Verzinsung dieser beiden Geldanlagen ansehen stellt sich die Frage was die Verantwortlichen dabei gedacht haben 3 Millionen. für 0,00-0,05 % Zins, überstürzt und ohne professionelle Recherche, in eine unsichere Bank anzulegen, um einen „Kleckersbetrag“ von Strafzinsen zu sparen.“ Das hätte die wenigen Tage um die Jahreswende bei 3 Millionen, wenn überhaupt einen Minuszins von nicht einmal 500 € ausgemacht. Es wäre dann Zeit genug gewesen sich in Ruhe mit dieser Anlagesituation auseinanderzusetzen.

Die Zinssituation stellt uns schon seit der letzten Finanzkrise 2008 vor Herausforderungen. Das kann aber doch keine Entschuldigung für überstürzte und unüberlegte Anlagengeschäfte sein. Der Bürgermeister rühmt sich mit Zinserträgen von 11.6 Millionen. seit dem Jahr 2000. Davon ist aber nur ein Minimum in seiner Zeit seit 2017 entstanden. Der allergrößte Teil wurde in Zeiten seines Vorgängers erwirtschaftet. Ja, eine 100 % Sicherheit gibt es nie. Die gab es aber in den vergangenen Jahrzehnten auch nie! Es gab aber Bürgermeister, die sich mit diesen Anlagegeschäften intensiv beschäftigt haben.

Die SPD Fraktion hat bereits am 13. März mit einem Schreiben an den Landrat die Rechtsaufsichtsbehörde um eine kommunalrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass das Geschehene transparent und gerecht aufgearbeitet wird.

Es ist auch das Recht des Gemeinderates vom Bürgermeister, eine aktuellen Stand der Liquidität und der Geldanlagen anzufordern; „Was ist wo – wieviel – bis wann – zu welchen Konditionen angelegt,“ Das haben wir bereits im Januar beantragt und mussten es später erneut anmahnen. In der dann erst spät vom Bürgermeister gelieferten Aufstellung hat, man höre und staune, die Greensill Bank gefehlt. D.h. der Bürgermeister hat den Gemeinderat hinters Licht geführt. Das ist unglaublich und fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in keiner Weise.

Wir müssen auch festhalten: Der Informationsfluss an die Bürgerinnen und Bürger verlief von Seiten der Verwaltung zu langsam. Am 16. März hat der Bürgermeister die erste Pressemitteilung rausgegeben. Bereits am 3. März war die Schließung der Greensill Bank öffentlich. Es gibt andere Beispiele, wie Information besser laufen kann. Und dann: Zuerst einen Schuldigen suchen und dann erst an die Öffentlichkeit gehen ist nicht die feine Art. Von einem Bürgermeister, der Chef der Verwaltung ist, erwarten wir hier etwas Anderes. Der Chef trägt immer die Verantwortung. Intern kann dann hinterfragt werden, wie es zu so einem fatalen Fehler kommen kann. Daraus können sich dann neue Arbeitsanweisungen oder verwaltungsinterne Richtlinien ergeben. Aber nicht die öffentliche Brandmarkung des Angestellten mit der geringsten Verantwortung.

Wie hoch sind die Kosten, des beauftragten Rechtsanwaltbüro, um eventuell noch an Teile der fehelenden Gelder zu kommen? Das wollen wir wissen.

Weitere Fragen auf die wir bisher keine Antwort erhalten haben:

  • Welche Externen Berater sind hinzugezogen worden und wie hoch sind die Kosten?
  • Wer hat mit wem bei der Sparkasse, deren Miteigentümer die Stadt ist, über diese Geldanlagen und ihre Problemlösungen gesprochen?
  • Wer hat mit wem bei unserer regionalen Volksbank, mit der wir ebenfalls enge Beziehungen haben, sich zu diesem Sachverhalt beraten? 
  • Wie hoch sind die Kosten für die Berater, die in der Gemeinderatsitzung uns und die Bevölkerung besänftigen sollten?

Fazit:

3 Millionen schmerzen und werden der Stadt Hüfingen noch lange anhängen.

Es muss eine Lösung gefunden werden, wie in Zukunft so eine Misere möglichst nicht mehr vorkommt.

Ein Teil dieser Lösung werden überarbeitete Geldanlage-Richtlinien sein.

Wobei hier ganz klar ist: der Gemeinderat gibt die Richtlinien vor.

Der Gemeinderat wird und kann nicht in die innere Organisationshoheit des Bürgermeisters in der Verwaltung eingreifen. D.h. Hinweise wer innerhalb der Verwaltung was zu machen hat obliegt, nach der GemO, dem Bürgermeister als Chef der Verwaltung und nicht dem Gemeinderat.

Weder der Gemeinderat als Gremium, noch einzelne Verantwortliche gehören in die Richtlinien, die der Gemeinderat der Verwaltung als Arbeitsgrundlage gibt. Hier benötigen wir einen besseren, brauchbaren Entwurf.

Sowohl nach der Richtlinie von 2018 wie nach der Gemeindeordnung (GemO) liegt die Verantwortung automatisch mindestens beim Kämmerer. Er ist als Amtsleiter Vorgesetzter im Rechnungsamt zu dem auch die Kasse gehört. Das gilt insbesondere, wenn man weiß, dass der Hüfinger Kämmerer auf Vorschlag und Drängen von Bürgermeister Kollmeier höher bezahlt ist, als das in Gemeinden unserer Größenordnung üblich ist. Abgesehen davon kann und darf sich ein Bürgermeister in der Größenordnung von Hüfingen hier auch in der Sache nicht der Verantwortung entziehen. Bei Geldgeschäften in dieser Größenordnung muss sich der Bürgermeister, nach unserer Auffassung, auch um Details in der Sache kümmern. Das waren wir in der Vergangenheit anders gewohnt.

Und eines geht gar nicht: einen untergeordneten Angestellten öffentlich an den Pranger stellen. Da machen wir nicht mit!

Wenigstens ein bisschen Demut und mea culpa hätte man vom ersten Mann in der Stadt erwarten dürfen.

Zusammen planen!

Genau vor einem Jahr, im Mai 2020, hat Donaueschingen angeboten in Kooperation ein gemeinsames Besucherlenkunsgkonzept für den Riedsee zu erstellen.
Eine Teilnahme wurde vom Hüfinger Bürgermeister im Alleingang abgelehnt.

Da der Bürgermeister hier aber keine Ideen oder auch nur Ahnung hätte, soll es nun der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen (NÖ) Sitzung richten.

Die Stadträte sind angehalten in einer mehrstündigen Sitzung samt Exkursion ein Nutzungskonzept auszuarbeiten. Dies bei einer Inzidenz von 262 – Stand heute.

Warum ist für eine sinnvolle und professionelle Planung kein Geld und kein Wille da? 
Donaueschingen bezahlt etwa 11.000 Euro und für Hüfingen wäre das dann sicher weniger.

Zur Unterstützung für eine Bürgerfragestunde hatte Herr K. auch Geld, um einen Consulting Mann extra aus Potsdam zu seiner Hilfe einzukaufen, der uns was von seiner „Mutti“ erzählt hat.

Es ist mir unverständlich warum nicht zumindest hier die CDU Hüfingen mit der CDU Donaueschingen zusammen arbeiten kann. Ist das Bedürfnis nach Alleinherrschaft auch hier so ausgeprägt?

Es fragt sich wirklich, wo werden in Hüfingen die Prioritäten gesetzt?

Wir sind für ein gemeinsames Konzept mit Donaueschingen von und mit hierfür bezahlen Fachleuten!

SPD Fraktion fordert: Sanierung „Aquari“ jetzt!

01.05.2021 von Kerstin Skodell

In Hüfingen ist das Hallenbad zu; Mitarbeiter sind gekündigt oder weitegehend in Kurzarbeit. Während das kleine Unterkirnach sein Hallenbad „Aqualino“,trotz der unsicheren Aussichten durch die Pandemie, renoviert und mit einem neuen innovativen Konzept am 7. April mit Gesundheitsangeboten startet, steckt die Hüfinger Verwaltung dagegen seit langem in einer Hallenbadstarre.
In die Renovierung unseres Familienbades „Aquari“ hätte, gerade in der pandemiebedingten Stilllegung des Schwimmbetriebes und der Sauna, investiert werden können. Das Geld wäre für die Infrastruktur in Hüfingen besser angelegt gewesen, als bei der Greensill Bank. Nach der Coronapandemie wäre dann die Hallenbadsanierung kein Thema mehr gewesen. Aber da werden die Dinge vom Bürgermeister lieber auf die lange Bank geschoben. Auch das führt, wie manch Anderes, zum Stillstand unserer Stadtentwicklung.
Die SPD Fraktion fordert nun endlich Handeln seitens des Bürgermeisters in Sachen Hallenbad. Das Hallenbad ist sanierungsfähig, es muss nicht neu gebaut werden! Es bedarf auch keiner 20 Millionen. Wie der Bürgermeister diese Zahlen herbei rechnet ist uns schleierhaft. Oder steckt dahinter die Absicht unseren Schülern den Schwimmunterricht, der Bevölkerung ihre Gesundheitsaktivitäten und den Familien ein Stück Freizeitgestaltung wegzunehmen?
Noch gibt es Zuschüsse für eine Hallenbadsanierung. Der Standort direkt am Schulcampus ist im Schwarzwald-Baar-Kreis einmalig. So geht man nicht mit geschaffenem infrastrukturellem städtischem Gut um.

Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen

Königsfeld 2020

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Am 26. Februar 2021 haben wir einen Antrag für die Ermöglichung des Lesens von Protokollen und zur Einhaltung §38 Abs. 2 der Gemeindeordnug gestellt.

Dieser Antrag wurde, wie zu erwarten, von den Hüfinger Stadträten abgelehnt, wobei es gab diesmal drei Stimmen der SPD für unseren Antrag. Erstaunlich ist, dass der Bürgermeister mit seiner CDU und der FDP sogar gegen die Gemeindeordnung gestimmt haben.

Hier möchte ich meine Rede zu dem Tagesordnungspunkt veröffentlichen.

Als wir letzte Woche die Sitzungsunterlagen in Mandatos geöffnet haben, waren wir freudig überrascht doch tatsächlich vier Niederschriften der letzen zwei Sitzungen vorzufinden. Vielen Dank hierfür! Im ersten Augenblick fragt man sich, warum das nicht einfach gleich so hätte sein können?

Auf den zweiten Blick, weiß man dann sofort, warum wir nicht wissen dürfen, was genau in den Protokollen steht.
Sie sind nämlich wieder teilweise falsch. Nicht nur teilweise falsch, sondern es steht gleich mal eine Unwahrheit drin.

Es stimmt nicht, dass unser Fraktionssprecher den Antrag vom September 2020 zurück genommen hat, sondern er hat gebeten ihn aus der Abwägungstabelle zur Hondinger Straße heraus zu nehmen – wo er ja auch nichts zu suchen hatte.
Sie, Herr K., haben Ihn dann später, als er das nochmal klar stellen wollte, unterbrochen und statt dessen P. M. das Wort erteilt.

Sie haben Recht, dass wir hier nur die Einhaltung der Gemeindeordnung beantragt haben.
Aber auch ein deklaratorischer Beschluss mach hier durchaus Sinn bei jemandem dem die Gemeindeordnung, die eigenen Anlagerichtlinien oder Anstand all zu oft egal sind,

Bei meiner Recherche im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte ich feststellen, dass sogar kleine Gemeinden, die kein Mandatos haben, die Protokolle den Gemeinderäten zur Kenntnis bringen. Dort gibt es oft einen Umlauf der Protokolle und die Gemeinderäte dürfen an ihrem Platz lesen. Kein einziger mir bekannte Gemeinderat, ausser in Hüfingen, muss dafür an einen “Katzentisch“. Auch konnte ich einige Protokolle anderer Gemeinden lesen und vergleichen.

Wenn Sie sagen, dass eine Zusendung rechtlich nicht möglich sei, dann behaupten Sie hiermit, dass eine absolute Mehrzahl der Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würde. Meiner Meinung nach ist Bürgermeister L. – und auch viele andere – ein sehr integer Mann und sollten Ihnen eher als Vorbild dienen, als zu behaupten Sie wüssten alles besser.

Wir möchten, dass dies in Zukunft transparent abläuft und deshalb beantrage ich hiermit, dass unsere beiden Beschlussvorlagen dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt werden.

Wir fordern auch, dass Sie die Niederschrift vom 04. März nach §38 Abs. 2 GemO mit der Wahrheit ergänzen.
Sie brauchen jetzt auch nicht wieder darüber abstimmen zu lassen, was Ihrer Meinung nach unser Fraktionssprecher gesagt habe. Denn es steht ja da, dass wenn keine Einigung erzielt wird, dies im Protokoll ergänzt wird .
Ich möchte noch dazu sagen, dass die Kommunalaufsicht sehr genau informiert ist.

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg Teil 3

Unser Antrag vom September 2020 wurde vom Bürgermeister kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben. Deshalb haben wir am 9. März 2021 einen neuen Antrag gestellt.

Dieses Mal wurde der Antrag unter Beteiligung der Kommunalaufsicht ordnungsgemäß behandelt und sogar dem Fürstenberger Ortschaftsrat zur Ablehnung vorgelegt. Der Hüfinger Stadtrat durfte ihn dann am 29. April 2021 ablehnen. Hier meine Rede dazu.

Es geht hier um einen Ausgleich der bei einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren eh hätte gemacht werden müssen und nicht darum Ökopunkte zu sammeln. Deshalb der Name freiwilliger Ausgleich.


Es gab nicht ohne Grund eine Umweltmeldung, da im Vorfeld Streuobstbäume unerlaubt gefällt wurden, um hier Tatsachen zu schaffen. 13b wurde geschaffen, um Naturschutzstandards auszuhebeln, das rechtfertigt aber nicht, dass hier sogar noch weiter gegangen wurde.
Ein Ersatz der sehr alten und gesunden Bäume die hier gefällt wurden und noch werden ist nicht möglich.

An dieser Stellte ein kleiner verwunderter Einwurf nach Fürstenberg. Es ist schon merkwürdig, dass hier für einen Fichtenforst so sehr gekämpft wird und auf der anderen Seite eine alte Streuobstwiese einfach mal so platt gemacht wird. Auch in Anbetracht der Umweltmeldung für die vorsorglich gefällten Bäumen erscheint ihr Ruf nach Transparenz bei anderen hier eher grotesk.

Wir fordern einen freiwilligen Ausgleich für die Natur von Fürstenberg. Gerade weil sich da schon eine Hecke befindet, wäre eine sinnvolle Verlängerung angebracht. Eine Hecke würde auch keine weiteren Folgekosten verursachen, ebensowenig wie der Rückbau einer nicht mehr benötigten Straße.

Kommen Landschafts- und Artenschutz nun vollends unter die Räder?

Was tun, wenn die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände die Planung der drei Städte Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg unterstützen, auf der Länge einen gigantischen Windpark zu installieren mit elf bis 245 m hohen Monstern? Denen die Stadt Geisingen, die ebenfalls ihr Vorranggebiet für Windenergienutzung in dieses Waldgebiet verlegt hat, womöglich noch vier weitere Anlagen hinzufügen will? Richtig: Um den Widerstand gegen die Entwertung und Verunstaltung der Länge zu organisieren, wurde der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. (ALLE) gegründet.

Behla und Fürstenberg vor neuer Kulisse ( Foto visualisiert v. U. Bielefeld)

Das von den Freiburger Verwaltungsrichtern und vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof gestoppte Genehmigungsverfahren hat formale Fehler aufgewiesen, weshalb es jetzt also nochmals gänzlich neu aufgerollt werden soll. Demnächst wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses mit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gestartet werden. Ob da mit belastbaren neuen Erkenntnissen zum Artenschutz auf der Länge zu rechnen sein wird? Wie die Umweltverbände NABU, BUND und LNV 2017 in ihrem Faktencheck aufgedeckt haben, sind beim ersten Anlauf peinliche Fehler und Unterlassungen geschehen: Gerade mal 28 % der Vorgaben des Landesamts für Umwelt LUBW für artenschutzrechtliche Prüfungen sind korrekt durchgeführt worden – der schlechteste Wert aller geprüften Genehmigungsverfahren im Land. Und das in einem hochwertigen Waldgebiet mit einem besonderen ökologischen Alleinstellungsmerkmal:

  1. Der gigantische Windpark befindet sich in einem der bestbesetzten Rotmilandichtezentren des Landes mit weiteren windkraftsensiblen Vogelarten wie Baumfalke, Wespenbussard, fünferlei Spechtarten, Hohltaube und Sperlingskauz;
  2. Die Länge ist Lebensraum von bis zu 8 streng geschützten Fledermausarten;
  3. Über der Länge drängt sich im Herbst der kontinentale Vogelzug zusammen (im sog. Geisinger Trichter);
  4. Als größtes unzerschnittenes und unbesiedeltes Waldgebiet der Südwestecke ist die Länge ein wichtiger Trittstein und eine Wildtierkorridor-Schlüsselstelle von internationaler Bedeutung, ausgewiesen durch den Generalwildwegeplan, die „waldbezogene Fachplanung des Landes“.

Dass für den Rotmilan nicht nur die waldfreie Landschaft von lebenswichtiger Bedeutung ist, sondern auch der Längewald als Horst- und Streifgebiet, dass er auch immer wieder kreuz und quer überflogen wird, weiß man spätestens seit dem Jahr 2007, als einige dieser „Wappenvögel der Baar“ mit Sendern ausgestattet wurden, um damit ihre Raumnutzung zu erforschen. Da Milane auch Aasfresser sind, werden sie die Kahlflächen um die Windräder (insgesamt ca. 11 Hektar!) künftig besonders gründlich nach Schlagopfern absuchen – unter akuter Lebensgefahr, dabei selbst geschreddert zu werden.

Über den Rotmilan erhielt das Landratsamt SBK schon im Jahr 2004 eine Expertise der Vogelwarte Radolfzell, nach welcher sich die Ausweisung eines Vorranggebiets für die Windkraftnutzung schon damals eigentlich erübrigt haben müsste; in ihr wird klipp und klar festgestellt: „Von mehreren Verbreitungsschwerpunkten des Landes Baden-Württemberg ist der Schwarzwald-Baar-Kreis der wichtigste überhaupt, weil hier die höchste Brutpaardichte des Landes festgestellt wurde. Der Landkreis ist auch die wichtigste Überwinterungsregion Baden-Württembergs und dadurch eine der wichtigsten in Deutschland.“ Weshalb der damalige Leiter der Vogelwarte, Prof. Berthold, ein ausgewiesener Kenner der Baar, sich auch 2019 gegenüber der Presse erstaunlich freimütig geäußert hat: Die Länge sei ein Hotspot des Rotmilans. „Hier Windräder zu genehmigen und zu bauen, ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn.“ 

Dass 11 bis (einschließlich der von Geisingen geplanten) 16 Windenergieanlagen mit bis 245 m Höhe während des Herbstvogelzugs das Risiko erhöhen, das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des inzwischen auf Druck der Windkraftbranche aufgeweichten Windenergieerlasses, wonach „Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen, bei denen Windenergieanlagen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“ zu den Tabuzonen zählen. Klar ist, dass sich der Vogelzug je nach Vogelart, nach Wetterlage und nach Tag- oder Nachtzeit in  sehr unterschiedlicher Massierung und auch in sehr variabler Flughöhe abspielt. Bei der letzten artenschutzrechtlichen Prüfung war der Länge zwar ein „massiver, breitgestreuter Vogelzug“ bescheinigt worden, dennoch wollte man darin keine Konzentrationszone erkennen. Das Ausschlussargument Vogelzug wurde trotz des Geisinger Trichters ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass in den Donauschlingen der Riedbaar wie auf dem Unterhölzer Weiher unzählige Wasservögel zu rasten pflegen, ehe sie weiter gen Süden durchstarten – und dabei prompt dem Windpark auf der Länge in die Quere geraten werden. 

Verengung des Herbstvogelzugs über der Länge im sog. „Geisinger Trichter“

Hinsichtlich der acht erfassten Fledermausarten und deren Flug- und Zuggewohnheiten soll erst nach Erstellung der Anlagen einzweijähriges Gondelmonitoring erfolgen, um sodann Abschaltregelungen „unter Anwendung der anlagenspezifischen Abschaltalgorithmen“ treffen zu können – eigentlich ein eklatanter Verstoß gegen das Störungs- und Tötungsverbot des Naturschutzgesetzes. Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen längst gezeigt, dass Windparks in Waldgebieten zumal im Frühsommer eine fatale Anziehungskraft speziell auf weibliche Fledermäuse ausüben, die auf der Suche nach neuen Quartieren die Windräder offenbar mit Bäumen verwechseln. Schätzungen gehen von jährlich mehr als 250.000 Fledermäusen aus, die an Windrädern getötet werden. Dabei gilt die Baar und hier speziell der Unterhölzer Wald als Fledermaus-Eldorado, in dem sogar die seltene und streng geschützte Mopsfledermaus nachgewiesen wurde. Dass diese sich im Herbst über die Länge hinweg von ihren Wochenstuben in ihr Winterquartier in den Tunneln der Sauschwänzlebahn zurückzieht, ist naheliegend.

Seit 2013 gibt es das Naturschutzgroßprojekt Baar, (mit 8,6 Mio €) massiv gefördert und finanziert von Bund, Land, Landkreisen und Kommunen mit dem Ziel, „die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume und den Biotopverbund zu sichern und zu verbessern.“ Die Länge ist von Fördergebieten förmlich umzingelt. Dass der Länge-Wald selbst nach Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen ausgespart bleiben musste, ist mehr als ein Schönheitsfehler! Der Baar, diesem „Drehkreuz von internationaler Bedeutung für den Biotopverbund“ und einer „zentralen Achse des Vogelzugs“, wird von den Verantwortlichen für das Großprojekt eine herausragende Rolle auch beim Fledermausschutz attestiert.

Dem Biotopverbund dienen auch die Wildtierkorridore des seit 2010 existierenden Generalwildwegeplans. Dass ein Windpark der hier geplanten Größenordnung samt Zuwegung die Attraktivität und Durchlässigkeit der Länge beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Dennoch wurde dieser Aspekt schon bei der Ausweisung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan glatt ignoriert, obwohl es sich bei der Länge um ein letztes Nadelöhr in Ost-West- und Nor-Süd-Richtung in Süddeutschland handelt. Als ob der Windenergieerlass Baden-Württemberg nicht ausdrücklich vorgeschrieben hätte „Bei der Planung von Windenergieanlagen sind Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).“

Ein Windpark in der Kohlenstoffsenke Wald?

Wie sehr die elf bis sechzehn Monstren auf der Länge, höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Landschaftsbild auf der Baar und in ihrer Fernwirkung vom Hegau bis zu den Aussichtsbergen des Schwarzwalds überlagern und mit der Suggestivkraft drehender Riesenrotoren dominieren werden, entzieht sich heute noch weithin unserem Vorstellungsvermögen. Die Landschaft, zumal eine noch vergleichsweise naturnahe, unzersiedelte und unzerschnittene Waldlandschaft, scheint in der Sichtweise des Klimaschutzes kein nennenswertes Schutzgut mehr zu sein, auch wenn der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere gem. Artikel 20 a des Grundgesetzes zu schützen hat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“. Leben wir aufgrund des Klimawandels bereits im übergesetzlichen Notstand?

Der Druck von Seiten der Politik wie der Windkraftbranche auf die Genehmigungsverfahren wird fraglos weiter zunehmen angesichts der europaweiten Vorgaben zur CO2-Einsparung und des stockenden Ausbaus der binnenländischen Windkraft. Schon der Scoping-Termin anfangs Dezember 2020, der Auftakt zum neuen Genehmigungsverfahren, lässt ahnen, wie es um Transparenz und Gründlichkeit bestellt sein wird. Ob da die Fehler der Vergangenheit vermieden werden und ob man den Anliegen des Arten- und des Landschaftsschutzes besser gerecht wird als zuvor? Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e. V. wird wachsam beleiben müssen. 

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