Haushaltsrede 2024 der SPD-Fraktion

21. Dezember 2023 SPD Fraktionsvorsitzende Kerstin Skodell

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Michael Kollmeier
Sehr geehrte Herren Amtsleiter
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Hüfingen hat Potential – das müssen wir nutzen

In Zeiten, in denen die globale Situation maßgeblichen Einfluss auf unsere lokale Entwicklung nimmt, stehen wir vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Unsicherheiten auf nationaler und internationaler Ebene beeinflussen unmittelbar die Finanzentwicklung unsere Stadt. Angesichts dieser Dynamik ist es von entscheidender Bedeutung, die Potenziale unserer Stadt zu erkennen und zu nutzen, um stabile Zukunftsperspektiven zu schaffen.

Hüfingen glänzt seit Jahrzehnten mit zahlreichen Potenzialen – sei es finanziell, im Energiesektor oder durch eine leistungsfähige Infrastruktur. Die Gemeinde wird von engagierten Bürgern und Bürgerinnen getragen, die ein starkes Interesse an der Entwicklung ihrer Stadt zeigen. Gemeinderäte*innen stehen bereit, um aktiv an der Gestaltung mitzuwirken. Jedoch scheint in den letzten Jahren der Schlüsselakteur zu fehlen. Wir sehen in den letzten sieben Jahren diese Potenziale zu wenig genutzt. 

Bei den freiwilligen Aufgaben wird die Stellschraube unserer Meinung bezüglich von Sparmaßnahmen in die falsche Richtung gedreht. Eine Stadt wie Hüfingen, mit finanziellem Potential, muss es sich leisten können auch defizitäre Bereiche zu unterhalten, damit die Attraktivität Hüfingens nicht sukzessive verloren geht. 

Zum Haushalt

Im Kreisrat haben wir am Montag mehrheitlich beschlossen, die Kreisumlage nicht um 1 Punkt zu erhöhen. Somit hat sich das Gesamtergebnis nochmals positiv verändert.

Mit einem Gesamtergebnis im Haushalt von 268 T€, sieht es somit im Haushaltplan noch erträglich aus.  Allerdings stellen wir einen ständigen Rückgang unserer Rücklagen fest. Wir müssen die netto Abschreibungen von 2,4 Mio. Euro erwirtschaften. Deswegen müssen die leicht gesunkenen Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und vor allem die steigenden Personalkosten besonders im Auge behalten werden.

Beginnen wir mit den Personalaufwendungen:

Vertrauen zeigen und bestärken, den Mitarbeitern Raum geben, um die Arbeiten eigenverantwortlich zu gestalten und fertigzustellen. Das funktioniert nur, wenn der Kopf klare Rahmenbedingungen schafft. Gerade in Zeiten der Personalknappheit ist dieser Aspekt oft wertvoller als das Gehalt.

Eine Überprüfung der Personalstellen in der Kämmerei und im Hauptamt, sollte neutral von Fachleuten durchgeführt werden. Insbesondere auch die geplante Pressestelle ist in Frage zu stellen. Hier stellen wir uns die Frage: Ist eine Pressestelle bei einem, in Vollzeit beschäftigten Hauptamtsleiter, in einer Stadt wie Hüfingen mit knapp 8000 Einwohner notwendig? Welche konkreten Aufgaben werden von dieser Stelle erwartet? Und: warum bearbeitet nicht der Bürgermeister Kommunikation nach außen?

Dieselbe Frage stellen wir uns bei den zusätzlichen Stellen in der Kämmerei: Stellvertretung des Kämmerers 100 % . Wer hat diese Aufgaben bisher ausgeführt? Warum ist diese Stelle plötzlich so notwendig? Welche zusätzlichen Aufgaben sind hinzugekommen? 

Unsere Fraktion hat schon im Zuge des HH-Plan 23 einen Antrag auf eine neutrale Bewertung der Stelle mit den einzelnen Aufgabenfeldern und deren Verteilung auf die Mitarbeiter*innen in der Kämmerei, gestellt. Diese haben wir bisher nicht erhalten.

Herr Bürgermeister, haben Sie die Stellenwünsche, als Chef der Verwaltung, mal hinterfragt oder objektiv und neutral berechnen lassen? Etwa von der Gemeindeprüfungsanstalt? 
Das Hauptamt ist erst seit kurzem neu besetzt und soll schon mit einer zusätzlichen, noch nie vorhandenen Stelle in Hüfingen erweitert werden. In welchem Betrieb bekommt ein recht neuer Mitarbeiter gleich eine zusätzliche Stelle? 

Wir sehen bei dem Zahlungsmittelüberschuss von 2,4 Mio. Euro und ein Investitionsvolumen von 7,5 Mio. Euro, allerdings im Bauamt eine dringendere Notwendigkeit für zusätzliches Personal.

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag eine Stellenbewertung aller Ämter über die Gemeindeprüfungsanstalt erarbeiten zu lassen, damit der Gemeinderat eine neutrale Entscheidungsgrundlage für weitere oder neue Personalstellen hat.

Zu den Investitionen:

Die Investitionen für den Umbau des Bauhofes sind unseres Erachtens auch im Bereich der Personalgewinnung zu sehen. Gute Arbeitsbedingen und ein angenehmes Arbeitsumfeld haben unsere Bauhofmitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon längst verdient.
Ob es der richtige Weg ist, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Investitionen für unsere Stadt herunterzufahren sehen wir fraglich. 
Wir wissen alle, dass dieses Investitionsvolumen im Jahr 2024 nicht zu schaffen ist. Ein aufgeblasener HH mit Investitionen, die nicht vollzogen werden können, hinterlässt am Ende die Liquidität in ein schlechtes Licht rücken. Oder ist da wie so Vieles ihrem bereits angelaufenen Wahlkampf zuzuschreiben.

In der Zukunft werden wir uns neuen Herausforderungen stellen müssen. Aktuell haben eine kleine Rezession, die sich spätestens in 2 Jahren haushaltstechnisch zeigen wird. Das wird den Gemeinderat vor neue Entscheidungen stellen. Jetzt schon in Schockstarre zu verharren und nicht zu investieren, sehen wir nicht für richtig an. Wir sollten uns müssen, wie bereits gesagt, unsere Potentiale nutzen.

Herr Bürgermeister, sie haben im Vorbericht zu den Investitionen, Punkt 3 ganze zwei Sätze für unsere Kindertagesstätten übrig.
Hier kann man ihre Prioritäten ablesen. Kinder haben für sie wenig Potential.
Wir sehen das anders: Kinder sind unsere Zukunft! Hinter den Kindern stehen Eltern, die arbeiten und Steuern zahlen, die Wachstum für Hüfingen garantieren, mit dem auch eine Kommune wie Hüfingen haushalten darf. 

Der Kita Umbau in Mundelfingen war und ist unbedingt notwendig und schafft weitere Plätze. Die räumlichen Bedingungen und die sanitären Anlagen waren für einen Kitaablauf grenzwertig. Dazu stehen wir ohne Wenn und Aber!

Die Entscheidung im Gemeinderat für den Naturkindergarten „Wiesenkinder“ sehen wir als eine Zeitenwende in Hüfingen im Bereich des Kita Angebot. Danke an die unermüdliche Arbeit und die Kraft der initiativen Eltern, sich nicht von der anfänglichen Gegenwehr der Verwaltungsspitze von ihrem Vorhaben abbringen zu lassen.

Die schon vorher umstrittene Kita Ziegeleschle, ist im gesamten Gemeinderat durch die überteuerten Baukosten von 6,2 Mio. auf Gegenwehr gestoßen. 
Eine Lösung für dringend benötigte Kitaplätze in der Kernstadt und eine Verbesserung der Personalräume in der Kita St. Verena, hat für die SPD Fraktion weiterhin höchste Priorität und hätte schon längst gelöst sein können.

Diese Situation haben allein sie, Herr Bürgermeister, zu verantworten. Denn:

  1. Die über Monate verzögerte Abstimmung zur Saunaschließung ja-nein, führte zu unnötigen Diskussionen und hemmte die Entwicklung in der Suche eines neues Kita-Standortes.
  2. Nach dem überteuerten Bauvorhabenstopp Kita Ziegeleschle, hätten wir eine Sondersitzung erwartet, ausschließlich zu diesem Thema.
  3. Der Gemeinderat hatte keine Gestaltungsmöglichkeiten, es gab nur ihren Verwaltungsvorschlag- Kita in der Sauna. Auf Kosten der Kinder wollten sie von hinten durch die Brust die Sauna schließen. Einer Kita in diesen Räumen hätten wir auch nicht zugestimmt, wenn die Saunaabstimmung anders ausgefallen wäre.  

Solche Vorhaben können nur mit und nicht gegen den Gemeinderat umgesetzt werden. Mit dem Kopf durch die Wand funktioniert mit einem aktiven und gestaltungsfreudigen Gemeinderat nicht. Wir fordern in diesem Zusammenhang eine Kostenaufstellung der Bauvorentwürfe, Berechnungen usw.  dieses Alleinganges „Kita in der Sauna“ offenzulegen. 

Nun heißt es nach vorne schauen und gemeinsam eine schnellstmögliche Lösung erarbeiten. Wir sind für die Sitzung im Januar gut vorbereitet und werden gerne zu einer guten Lösung beitragen. Eine feste Containerlösung, an einem geeigneten Standort favorisieren wir als SPD-Fraktion. Geeignete Standorte gibt es.

Im Bereich der Schulen stehen im Jahr 2024 keine großen Investitionen an. Zu den Spielgeräten auf dem Schulhof der Schellenberger Schule in Mundelfingen, stellen wir einen Antrag auf Sperrvermerk:

„Die Haushaltsmittel dürfen erst bewirtschaftet werden, wenn die Planung mit den Nutzern, Ortschaftsrat und Gemeinderat abgestimmt ist. Die Vergabe erfolgt im Gemeinderat.

Zur Energie

Die Energiewende wird in Hüfingen seit Jahrzehnten schon sehr  erst genommen und umgesetzt. Stetige Weiterentwicklung und Investitionen verlangen den Kommunen viel ab. Nicht nur finanziell, sondern auch vorausschauende und innovative Umsetzung von regenerativen Energiequellen. Wir sind mit der Erweiterung einer zusätzlichen Hackschnitzelheizung auf einem guten Weg, sollten aber nicht nur in eine Richtung investieren, sondern die Ressourcen zur regenerativen Energiegewinnung weit streuen. Die SPD-Fraktion unterstützt die Investitionen in diesem Bereich vollumfänglich.

In diesem Zuge seien auch die Investitionen der Neubaugebiete in den Ortsteilen genannt. Diese Projekte sind mindestens zwei Jahre zu spät angegangen worden. Herr Bürgermeister, sie hätten gut daran getan, den Forderungen des Gemeinderates und den Ortsverwaltungen früher nachzukommen. Die Zeit des Baubooms ist nun erstmal vorbei. Diese Investitionen muss die Stadt Hüfingen nun lange vor sich her tragen. Wir bezweifeln die Vorlage im HH-Plan, dass in den Ortsteilen 3-4 Bauplätze in 2024 verkauft werden.

Zukunftsentwicklung  

Nachdem sich wieder Türen beim Grundstück Friedenstraße öffnen, fordern wir das Thema Mehrgenerationenhaus mit Wohnungen einer Tagespflege für unsere Seniorinnen und Senioren und evtl. einer integrierten Kita für unsere Kleinsten im Bereich der Friedenstraße, auf Basis einer Machbarkeitsstudie, schnellstmöglich im Gemeinderat zu debattieren.

Die Erstellung des Haushaltsplans obliegt Ihnen Herr Bürgermeister, sowie dem Kämmerer und ist zeitaufwendig. Herzlichen Dank Herr Binninger, Ich möchte mich persönlich bei ihnen bedanken für ihre hilfreiche Unterstützung bei den vielen Anfragen meinerseits im vergangenen Jahr.
Das Hauptamt ist mit ihnen Herr Lafera auf neuen Wegen, wir sind gespannt auf die Veränderungen und wir hoffen auf Effektivität und nicht auf mehr Personal.
Herr Bauamtsleiter Mayer, auch ihnen danke für ihren umtriebigen Einsatz und die Unterstützung bei allen Fragen bezüglich der vielseitigen Bauprojekte.
Weiter gilt unser Dank allen unseren Stadtbediensteten, die täglich ihr Bestes geben.

Wir stimmen dem Haushalt 2024 unter Berücksichtigung der geforderten Anträge zu.

Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat danke ich im Namen der SPD-Fraktion für die gute Zusammenarbeit und wünschen allen Fraktionen für die Kommunalwahl 2024 viele gute motivierte Kandidatinnen und Kandidaten, damit wir gemeinsam Hüfingen künftig in lebendigen und hoffentlich fairen Gemeinderatsitzungen für ihre Bürgerinnen und Bürger gestalten können.

§ 13 b BauGB – Der Albtraum geht weiter!


Der Bundestag „heilt“ den Rechtsfehler …

Leider haben sich die Anhänger einer qualitätsvollen Bauleitplanung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB zu früh gefreut: Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB beschlossen, die den Rechtsfehler „heilt“. Der Trick ist, über eine „Vorprüfung des Einzelfalls“ die Regelungen des § 13b bis zum 31.12.2024 zuzulassen. Über die Qualität dieser Prüfung sollte man sich angesichts des politischen Drucks keine Illusionen machen. Es wird also auch bei Bebauungsplänen, die noch im Verfahren sind, weiterhin weder Umweltprüfung, noch Ausgleich oder Umweltbericht geben und kein Flächennutzungsplan benötigt. Auch die GRÜNEN, die § 13b in der Vergangenheit als einzige abgelehnt haben, haben dem zugestimmt. (Pressemitteilung vom LNV, Dr. Bronner)

https://www.bundestag.de/resource

Der BUND hat am 20. Juli eine Rüge für den Bebauungsplan „Hondinger Straße“ nach §13b Bau GB ausgesprochen:

Urteil mit weitreichenden Auswirkungen:
§ 13b Baugesetzbuch verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht

Pressemitteilung vom BUND am 26. Juli 2023

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig hat wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung auch gravierende Auswirkungen auf viele in Nordrhein-Westfalen erlassene Bebauungspläne. Etliche im so genannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – zugelassene B-Pläne sind damit rechtswidrig und können juristisch angegriffen werden. 

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Die Entscheidung erging im Ergebnis der Revision eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung“ durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung entbehrlich sein.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. hatte bereits im Verfahren der Bebauungsplanung auf die mangelnde Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sog. „SUP-Richtlinie“ hingewiesen. Nachdem der Bebauungsplan Ende 2019 gleichwohl als Satzung beschlossen wurde, hatte die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer für den BUND als Rechtsmittel einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Dieser hatte im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen.

Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. [Pressemitteilung des BVerwG].

Urteil bundesweit von grundlegender Bedeutung

Das Urteil betrifft sämtliche Bebauungspläne, die im so genannten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ eine Wohnbebauung im Außenbereich – insbesondere ohne Umweltbericht, Umweltprüfung und Ausgleichsplanung – ermöglichen soll(te). Noch nicht abgeschlossene Verfahren nach § 13b BauGB müssen danach eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ der Bebauungsplanung gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden.

Das bedeutet, dass fehlende Prüfungen und Planungen durchgeführt sowie in einem ordnungsgemäßen Verfahren behandelt werden und neu beschlossen werden müssen. Die Bedeutung des Urteils erfasst aber auch bereits abgeschlossene Bebauungsplanverfahren. Diese sind sämtlich aufgrund des Verstoßes gegen die Vorgaben der SUP-Richtlinie und des Fehlens der danach erforderlichen Untersuchungen sowie Unterlagen rechtswidrig. Der bzw. die Mängel der Bebauungsplanung müssen allerdings binnen eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich bei der Gemeinde gerügt werden. Die Gemeinde muss dem Mangel dann abhelfen und die Fehler beseitigen. Außerdem besteht binnen eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, nach Maßgabe des § 47 VwGO gegen den Satzungsbeschluss einen Normenkontrollantrag zum  Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Jeder zulässige Normenkontrollantrag zieht eine gerichtliche Prüfung u.a. der binnen Jahresfrist geltend gemachten Fehler nach sich. Kommt die gerichtliche Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und beschlossen wurde, wird dies aufgrund des aktuellen Urteils des BVerwG nunmehr grundsätzlich den gerichtlichen Ausspruch der Unwirksamkeit des Bebauungsplans erbringen.

Vielzahl von Bebaungsplänen rechtswidrig

Der BUND NRW geht davon aus, dass auch in NRW in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bebauungsplänen in diesem nunmehr  als rechtswidrig bestätigten „vereinfachten, beschleunigten Verfahren“ aufgestellt bzw. beschlossen wurden. Der dadurch bereits entstandene Schaden für Umwelt und Natur dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope und sonstige ökologisch wertvolle Landschaftsbestandteile ohne jeglichen Ausgleich überplant wurden und ersatzlos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Gemeinden neuen Wohnraum künftig – der gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 5, § 1a Abs. 2 BauGB entsprechend – vorrangig innerörtlich entwickeln und nur dann, wenn die diesbzgl. Möglichkeiten ausgeschöpft sind, unter besonderer Beachtung der Belange des Natur- und Umweltschutzes eine Überplanbarkeit des Außenbereichs prüfen. Jedenfalls ist nunmehr sichergestellt, dass dies auch bei Wohnbebauung nur unter vollständiger Beachtung der Vorgaben der europäischen und deutschen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur möglich ist.

https://www.bund-nrw.de/meldungen/detail/news/urteil-mit-weitreichenden-auswirkungen-13b-baugesetzbuch-verstoesst-gegen-europaeisches-gemeinschaftsrecht/

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) vom 16.03.2020

Stoppt den Beton-Paragraph 13b Baugesetzbuch!

Der § 13b des Baugesetzbuches, der Wohnbaugebiete ohne Flächennutzungsplan, ohne Umweltprüfung, ohne Eingriffskompensation und mit reduzierter Bürgerbeteiligung vorsieht, ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Innenministerium und manche Bundestagsabgeordnete arbeiten derzeit daran, diesen Paragraphen neu aufzunehmen. In absehbarer Zeit wird der Bundestag mit dieser Thematik befasst werden. Eine Wiedereinführung wäre für eine nachhaltige Bau-Entwicklung eine Katastrophe!

Schon bei der Einführung des § 13b BauGB haben Bundestag und Bundesregierung keinerlei Begründung für diesen Paragraphen geliefert. Die Argumente des Bundesrates bei der Diskussion um die erste Einführung belegen überzeugend, warum § 13b BauGB eine fatale Fehlentscheidung war. (Bundesratsdrucksache 18111/18).

Nach zwei Jahren Praxis und Erfahrungen mit dem § 13b ziehen wir Bilanz: es ist alles noch viel schlimmer gekommen als befürchtet! Der § 13b war ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange!

In der politischen Debatte wurde der § 13b mit der Wohnungsnot in Ballungsräumen und dem Zuzug von Flüchtlingen begründet. Zwei Drittel der entstandenen Gebiete liegen aber im ländlichen Raum und sind als Einfamilienhausgebiete ausgelegt. Bekämpfung der Wohnungsnot sieht anders aus!

Das Anliegen, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen für Siedlungszwecken zu minimieren war auch der Bundesregierung so wichtig, dass sie sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet hat, bis 2020(!) den Flächenverbrauch auf unter 30 ha pro Tag zu reduzieren. Von diesem Ziel sind wir noch meilenweit entfernt und entfernen uns dank § 13b BauGB noch weiter.

Neben einer Beschleunigung des Flächenverbrauchs und einer Hemmung der Innenentwicklung, die für die Gemeinden deutlich anstrengender ist als die Ausweisung von neuem Bauland, sind in Jahrzehnten der Gesetzgebung aufgebaute städtebauliche Qualitätsstandards mit einem Federstrich abgeschafft worden. In großen Gebieten findet gar keine Flächennutzungsplanung mehr statt – man kann sich via § 13b ja Neubaugebiete einfacher verschaffen. Der mühsame Versuch, auch im ländlichen Raum angesichts des galoppierenden Flächenverbrauchs eine maßvolle Verdichtung zu erreichen, wird völlig konterkariert. Raumordner ringen die Hände!
Und diese unfassbare Fehlentwicklung soll nun weitergehen? Ohne inhaltliche Qualifizierung?


Der LNV sieht nach wie vor keinerlei Rechtfertigung für den § 13b BauGB. Wenn Sie aber fest entschlossen sein sollten, eine solche Regelung entgegen aller Warnungen wieder ins Baugesetzbuch aufzunehmen, bitten wir Sie inständig: knüpfen Sie diese Regelung an Bedingungen! Beschränken Sie sie auf Gebiete mit nachgewiesener Wohnungsnot und auf verdichtete Bauformen. Gehen Sie nicht in die Geschichte ein als Totengräber einer nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung!

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Infos des LNV gibt es hier.

Infos vom Deutschen Naturschutzring DNR

Positionspapier des BBN

Antwort vom Landrat auf den offenen Brief

Hier die Antwort vom Landrat Sven Hinterseh vom 26.10.2023 auf den offenen Brief weiter unten.

Offener Brief von Ursula Albert am 16.10.2023

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Gemeinderat der Stadt Hüfingen hat im Rahmen des Lärmaktionsplans vor über einem Jahr Tempo 30 auf mehreren innerörtlichen Durchgangstraßen in Hüfingen beschlossen. Am 28. September dieses Jahres wurde dieser Beschluss ein weiteres Mal mit breiter Mehrheit bestätigt.

Wie Sie sicherlich wissen, ist Hüfingen die Gemeinde mit dem höchsten Straßenverkehrsaufkommen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Das rührt daher, dass zwei Bundesstraßen mit drei bzw. vier Fahrspuren die Stadt flankieren und dazu noch zwei stark befahrene Landstraßen mitten durch die Kommune führen.

Diesen Umstand kennen Sie genauestens, nicht zuletzt auch deshalb, da Sie zu einem Vor-Ort-Termin schon vor Jahren in Hüfingen eingeladen waren und auch durch mehrmaliges Vorsprechen vieler betroffener Mitglieder der hiesigen Bürgerinitiative im Rahmen Ihrer Bürgersprechstunde im Landratsamt. Nach außen hin wird in Bürgersprechstunden Bürgernähe suggeriert, doch es kommt leider selten zu Verbesserungen.

Ich halte die ablehnende, äußerst restriktive Haltung Ihrer Behörde in Sachen Lärmaktionsplanung für unzumutbar, gerade gegenüber den betroffenen Anwohnern an den vielbefahrenen Straßen.

Es geht hier vorrangig um den Gesundheitsschutz, die vielbeschworene Aufenthaltsqualität und nicht zuletzt um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen gerade der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und eben gerade nicht um die Befindlichkeiten hochsensibler Mitarbeiter der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt.

Auch der Zeitverlust durch den ÖPNV, welcher oft als Hemmnis vorgeschoben wird, ist marginal.

Dieser Sachverhalt wird im Lärmaktionsplan und im Kooperationserlass Lärmaktionsplan der Landesregierung klar geregelt.

Die Gemeinde Mönchweiler hat nach zähem Ringen mit Ihrer Behörde schlussendlich Tempo 30 einführen können. Diese Entscheidung wurde seitens der Bevölkerung vor Ort einhellig begrüßt.

Im Vergleich zu Mönchweiler, ist das Verkehrsaufkommen in unserer Gemeinde deutlich höher und desweiteren befinden sich an den betreffenden Straßen eine Schule, ein Altenpflegeheim und eine Anlage für betreutes Wohnen.

Wann kommen nun endlich die langersehnten Verbesserungen für unsere durch Straßenverkehr gestresste Stadt?

Müssen hier noch mehr Menschen durch Lärm krank werden?

Über Ihre Nachricht freue ich mich.

Freundliche Grüße

Ursula Albert

Kindergarten in der Sauna ist keine brauchbare Lösung 

Die SPD-Fraktion kämpft für schnelle und gute Kindergartenplätze 

Das Gesundheits- und Freizeitangebot Hallenbad muss mit Sauna erhalten bleiben !

Die SPD-Fraktion setzt sich vehement für die schnelle Schaffung von Kindergartenplätzen ein. „Sie in die Sauna im Hallenbad einzubauen ist weder vernünftig noch tragbar“, sagt die Fraktionsvorsitzende Kerstin Skodell. Die vom Bürgermeister angeleierte Diskussion die Sauna zu einem Kindergarten umzubauen ist eine ungeeignete Lösung. Einer solcher Umbau schaffe frühestens im Jahr 2025 KiTa Plätze und schwächt außerdem das Gesundheits- und Freizeitangebot der Stadt durch die fehlende Sauna erheblich. 

„Die Schließung der Sauna ist keine akzeptable Lösung“, betont die SPD-Fraktion mit Nachdruck. Dies sein nicht nur der Verlust einer wichtigen Gesundheitseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch keine brauchbare Lösung für das drängende Problem des Kindergartenplatzmangels. Die SPD-Fraktion schlägt deshalb vor temporäre Pavillons als Übergangslösung zu nutzen, um dann in Ruhe einen geeigneten Standort zu suchen, um einen weiteren Kindergarten zu planen und zu bauen. 

Für solche Übergangspavillons gäbe es durchaus geeignete Standorte. Unter anderem im Wohngebiet auf Hohen oder in der Friedenstraße gegenüber der KITA St. Verena. 

Diese oder weitere Vorschläge sollen sicherstellen, dass alle Kinder in Hüfingen schnellstmöglich Zugang zu qualitativ angemessenen Kindertagesstätten erhalten, ohne erst irgendwann 2025 in den Umbau der Sauna im Hallenbad einziehen zu können. 

Die SPD-Fraktion meint hier müsse man weg kommen von Saunaschnellschüssen und ruft zu einer umfassenden Diskussion und Bürgerbeteiligung auf. „Wir sind offen für tragfähige Vorschläge und Lösungen“ sagt die Fraktionsvorsitzende Kerstin Skodell. 

Holz nur zu verbrennen ist zu schade

Jörg Zwosta

Heizen mit einem nachwachsenden Rohstoff wie Holzhackschnitzel ist auf den ersten Blick sinnvoll und damit klimaentlastend. Es ist tausendmal besser als das Heizen mit Öl, Kohle oder Erdgas. Hackschnitzel werden bei großem Energiebedarf nicht nur aus Holzabfällen und Holzresten gewonnen, sondern auch aus Stammholz, das mehr als 50 Jahre braucht, um wieder nachzuwachsen.

Beim genaueren Hinschauen sind deshalb die Bedingungen einer vorausschauenden Waldpflege zu beachten, die den Blick auf die Belastungen richtet, denen der Wald heute in der Heißzeit ausgesetzt ist. Denn der Wald ist weit mehr als nur Energielieferant fürs Heizen.

Er ist auch unersetzlicher Erholungsraum für Mensch und Tier und gleichzeitig Wasserspeicher und der wichtigste CO2-Speicher, was ihn langfristig in seinem Wirken für die gesamte Umwelt einzigartig macht. Und deshalb muss der Wald der Zukunft wachsen und gesunden.

Nachhaltig ist der Holzverbrauch also erst dann, wenn wir den Zeitfaktor beachten und nur so viel aus dem Wald herausholen, wie wieder nachwächst.
So richtig die Nutzung erneuerbarer Energieträger wie Holz zur Reduktion der CO2-Emissionen ist, muss bei der Holznutzung darauf geachtet werden, diesen Rohstoff nicht nur einfach zu verbrennen, sondern möglichst mehrfach zu nutzen.

Mit der schon heute verfügbaren Technik ist es möglich, aus Holz neben der Wärme auch Strom und zusätzlich Holzkohle (statt nur Asche) zu erzeugen, die für Jahrhunderte haltbar ist, CO2 bindet und wieder in den Wald als Humusaufbau verbracht werden kann.

Wie das geht? Im Markt gibt es Unternehmen, die seit Jahren erfolgreich aus Holzresten Wärme, Strom und Holzkohle erzeugen und so aus dem wertvollen Rohstoff Holz mehr nutzbare und hochwertige Energie erzeugen. Holz nur zu verbrennen ist viel zu schade.
Vielleicht werden die Entscheidungsträger der Brigachschiene bei der nächsten Erweiterung die neue Technik nutzen, auch wenn sie bei der Anschaffung ein wenig teurer ist. Dafür aber erzielt diese Technik nicht nur Erträge aus der Wärmelieferung, sondern auch aus dem Verkauf von Strom und der Lieferung von Holzkohle für den weiteren Aufbau des Waldes. Damit ließe sich auch ein Beitrag zur Versöhnung von Ökologie und Ökonomie leisten.

Katzenschutzverordnung

von Nadine Vögel, Kreistierheimleitung

Am 27.7.2023 beschloss der Gemeinderat Hüfingen eine Katzenschutzverordnung. 

Hintergrund

Seit Jahrzehnten kastrieren Tierschutzvereine wildlebende Katzen und sorgen so für eine Populationskontrolle. Kommunen sind als zuständiges Fundbüro auch für aufgefundene Tiere verantwortlich und müssen diese artgerecht unterbringen. Für diesen Zweck werden Dienstleistungsverträge mit Tierheimen geschlossen. Jahrelang existierte die Streitfrage zwischen Tierschutzvereinen und Kommunen, ob verwilderte Katzenpopulationen als Fundtiere gelten oder nicht. Die Kastration oder Unterbringung einer „verwilderten Katze“ lehnten die meisten Kommunen ab. Dies hatte zur Folge, dass sich die verwilderten Bestände immer weiter vermehrten und der Tierschutz durch fehlende Gelder und Mangel an ehrenamtlichen Helfern nicht in der Lage war, die Population in den Griff zu bekommen. 

2018 fällte das Bundesverwaltungsgericht dann ein Grundsatzurteil. (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018, Az. 3 C 24.16). In diesem Urteil wurde entschieden, dass von einer Fundsache immer dann auszugehen ist, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies gilt entsprechend auch für Fundtiere. Da das Eigentum an Tieren nicht aufgegeben werden kann, diese also nicht herrenlos werden können, sind typische Haustiere (also auch Katzen) grundsätzlich immer als Fundtiere zu behandeln.

Mittlerweile jedoch sind von ehemals sieben aktiven Tierschutzvereinen im Schwarzwald-Baar-Kreis nur noch drei übrig. Tierschutzverein Triberg und Umgebung e.V., so wie TSV St. Georgen u. U. e.V., um den es still geworden ist und TSV Villingen-Schwenningen e.V. welcher versucht das restliche Kreisgebiet abzudecken. Hüfingen selbst hat keinen Tierschutzverein. 

Die nun schon schwierige Situation verschärfte sich durch die Coronajahre weiter. Zuerst der Lockdown in dem sämtliche Tierschutzarbeiten zum Erliegen kamen und danach der enorme Zuwachs an Haustieren, insbesondere Katzen, wovon viele unüberlegt angeschafft wurden und als die Normalität wieder eintrat, dann doch nicht erwünscht waren.

Die jüngste Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte gibt finanziell schwachen Katzenbesitzer nun den Rest. Wer sich sein Tier noch leisten kann, überleg zweimal, ob Kastrieren und Kennzeichnen denn tatsächlich nötig ist und im Budget liegt.

Nicht kastrierte Halterkatzen (Katzen, die im Eigentum jemandes stehen) sorgen so für frisches genetisches Material in der verwilderten Population, schlimmer noch, es werden oftmals ausgehend von nur einer entlaufenen Kätzin ganz neue Populationen gegründet.

Die Tiere werfen bis zu dreimal im Jahr vier bis sechs Kitten und sind, während sie den ersten Wurf noch säugen, oftmals schon wieder trächtig. Die jungen Kater sind mit gut acht Monaten schon geschlechtsreif und nutzen ein Streifgebiet von fünf Kilometer, um zeugungsfähige Kätzinnen zu finden.

So vermehren sich nicht nur die Katzen rasant, sondern auch pathogene Keime, Viren und Bakterien. Der Zustand der Straßenkatzen ist besorgniserregend. Kaum ein Tier ist gesund, welches im Kreistierheim eingeliefert wird. Von offenen Wunden über Katzenschnupfen und Seuche ist alles dabei. Die Tiere leiden oft wochenlang und gehen qualvoll zugrunde, wenn sie nicht eingefangen werden. Und doch vermehren sie sich immer noch schneller als dass sie sterben. 

Schmerzen, Leiden, Schäden

2019 wurde im Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis eine Studie zum Durchseuchungsgrad der Straßenkatzen gemacht. 

Dabei bestätigte sich die hohe Krankheitsrate der Katzen. Im Jahr 2019 mussten 59% der eingelieferten Katzen gegen Endo- und Ektoparasiten (ausgenommen Giardien) behandelt werden. Es handelt sich hier um Erkrankungen durch z.B. Würmer und Flöhe, welche auch auf den Menschen übertragbar sind. Bei 35% war eine Behandlung mit Antibiotika erforderlich, um bakteriell verursachte Infektionen zu bekämpfen, darunter auch der Katzenschnupfen. 11% der Katzen erlagen trotz Behandlung ihrer Krankheiten oder mussten euthanasiert werden.

Bei 100 Jungtieren wurde festgestellt: 

Coronavirus (FCoV)GiardienParvovirus (FPV oder FPLV)
201931%72%43%
202077%85%29%



Felines Coronavirus (FCoV)

Erzeuger der felinen infektiösen Peritonitis (FIP) mit tödlichem Ausgang. Tiere, die nicht erkranken, können lebenslang infektiös für andere Katzen bleiben. Eine Impfung gibt es nicht, auch Halterkatzen sind gefährdet.

Giardien

Sind sehr widerstandsfähige Einzeller, die zu starken wässrigen Durchfällen führen. Durch Dehydration und Nährstoffmangel verenden die Infizierten schlussendlich ohne Behandlung qualvoll.
Sie sind auf den Menschen übertragbar und sind dort für die menschliche Giardiose verantwortlich.

Parvovirus (FPV oder FPLV), Katzenseuche

Katzenseuche ist hochgradig ansteckend und tödlich, bei Kontakt können auch geimpfte Halterkatzen erkranken.

Anzahl der Katzen

Die tatsächliche Anzahl der wildlebenden Katzen ist schwierig zu ermitteln, da sie bei uns im Schwarzwald, anders als in den südlichen Ländern, erst in Erscheinung treten, wenn sie deutlich auf Hilfe angewiesen sind. 

Durch eine statistische Berechnung kann man erahnen, wie viel Katzen alleine in Hüfingen wild leben und sich munter weiter vermehren. 


Das große Problem ist nun, dass die 312 nicht kastrierte Halterkatzen mit Freigang sich mit den 189 verwilderten Katzen verpaaren und so weiter den verwilderten Bestand am Leben erhalten.

Kosten

Die Unterbringung von Fundkatzen verschlingt ein Vermögen, jüngst 222.828,60 €.
Die Kosten steigen proportional zur der Anzahl Katzen und kehren jährlich wieder.


Im Kreistierheim Schwarzwald-Baar ist das Kapazitätslimit im Sommer immer erreicht und es ist nur eine Frage der Zeit, wann ein Aufnahmestopp verhängt werden muss. Da der Vertrag mit den Städten und Gemeinden zur Aufnahme von Fundtieren nur bis zur maximalen Kapazität des Kreistierheims gilt, sind diese dann selbst in der Pflicht eine Unterbringung für die Tiere zu finden. Gleichzeitig bedeutet dies, dass auch das Veterinäramt tierschutzrechtliche Beschlagnahmungen oder sichergestellte Tiere nicht einliefern kann.

Katzenschutzverordnung

Die nun beschlossene Katzenschutzverordnung soll Abhilfe schaffen. Sie besagt, dass Katzen mit unbegrenztem Zugang ins Freie von Ihren Haltern kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. So können sie den Wildbestand nicht weiter puschen und durch die Registrierung auf den Besitzer das Kreistierheim entlasten, da eine aufgefundene Halterkatze so direkt wieder zu ihren Besitzern zurückgebracht werden kann.

Die Katzenschutzverordnung erhält ihre Gültigkeit sechs Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe durch Stadt.

Auch die Katzenschutzverordnung entfaltet ihren Sinn nur durch Menschen, die sie befolgen. In den wenigsten Situationen werden Ordnungsämter oder das Veterinäramt die Gärten nach unkastrierten Tieren durchforsten. Sondern im Falle eines Falles, wie der z.B. die Population von über 40 Katzen, die sich bereits über die Dorfgrenzen hinweg in Hausen vor Wald vermehrt hatten, bestände eine gesetzliche Grundlage zur Auflösung so einer Situation auch gegen den Willen eines potenziellen Halters. So können auch die Kosten einer Kastration und Kennzeichnung dem Halter auferlegt werden.

Moderner Tierschutz ist eine Zusammenarbeit von Kommunen und engagierten Bürgern.

Angesprochen fühlen dürfen sich trotzdem auch Halter von Wohnungskatzen, da die Erfahrung sagt, es sind oftmals entlaufenen Wohnungskatzen, die nicht wieder nach Hause finden und ihr Leben als unkastrierte Straßenkatze beginnen. 

Kreistierheimleitung Nadine Vögel

Naturschutzgroßprojekt Baar feiert Jubiläum am 1. Juli

Auf 10 Jahre erfolgreiche Arbeit blickt das Naturschutzgroßprojekt Baar zurück und feiert das Jubiläum am

Samstag, den 1. Juli, von 10 bis 17 Uhr
Umweltzentrum in Schwenningen.

Gut 20 Akteure laden Jung und Alt zum Treffpunkt Natur ein.
Es gibt viele Angebote zum Mitmachen und Entdecken für Kinder ab fünf Jahren und für Erwachsene gibt es viele interessante Informationen rund um Nachhaltigkeit.

Daneben zeigen Unternehmer Spezialmaschinen für die Naturschutzarbeit und ein Schäfer kommt mit Moorschnucken.

Abgerundet wird der Tag mit „Fräulein Brehms Tierleben“, einem Eine-Frau-Theaterstück zu seltenen Schmetterlingen auf der Baar und Exkursionen ins Schwenninger Moos. Für Bewirtung ist gesorgt, der Eintritt ist frei.

Mehr Informationen beim Naturschutzgroßprojekt Baar.

Schwarzwald-Baar-Kreis feiert Geburtstag – Geschenk an alle Bürgerinnen und Bürger: Kostenloser ÖPNV am Sonntag, 14. Mai

Auf allen ÖPNV-Strecken des Schwarzwald-Baar-Kreises wird kein Fahrschein benötigt. Alle Regional- und Stadtbusse sowie der Ringzug, die Schwarzwaldbahn und die Breisgau-S-Bahn sind innerhalb des Schwarzwald-Baar-Kreises an diesem Tag kostenlos nutzbar.

Weitere Infos unter:

https://www.lrasbk.de/Kurzmenü/Startseite/Schwarzwald-Baar-Kreis-feiert-50-Geburtstag-Geschenk-an-alle-Bürgerinnen-und-Bürger-Kostenloser-ÖPNV-am-Sonntag-14-Mai.php?object=tx,2961.5&ModID=7&FID=2961.18850.1&fbclid=IwAR2VaYuYuiZf5Zlb_Xw0-HuwHnXGpOUKPIaPbof1uue8PLyRDan2jKm-MoI

Volksbegehren – XXL-Landtag verhindern!

Volksbegehren der FDP Baden-Württemberg

Was schlägt die FDP vor?

Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate, die Sollgröße des Landtags bleibt aber unverändert bei 120.

Warum schlägt die FDP das vor?

Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln. Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 und verteilt 82 Mandate über Landeslisten, wie es die FDP vorschlägt, ist das Risiko von Überhangmandaten sehr, sehr klein. So erreicht man, dass der Landtag nicht weiter aufgebläht und auf seine Sollgröße rückgeführt wird.

Was passiert, wenn man das nicht macht?

Das Wahlrecht wurde jüngst so gefasst, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Damit kam ein weiterer Faktor hinzu, der das Parlament aufblähen kann, das Stimmensplitting. Durch die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme an einen Bewerber einer Partei und an eine Liste einer anderen Partei vergeben zu können, erhöht sich das Risiko einer unverhältnismäßigen Aufblähung noch weiter. Wählt die Bevölkerung nochmal genauso, wie bei der Bundestagswahl 2021 würde der Landtag gemäß einer Berechnung des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke statt der Sollgröße von 120 bei 216 Abgeordneten liegen und einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich kosten. Der Vorschlag der FDP würde die Sollgröße von 120 aber einhalten.

Leidet darunter die Bürgernähe, wenn die Wahlkreisgrößen sich annähernd verdoppeln?

Nein. Wo vorher 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren sollten, werden auch weiterhin 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren. Es gibt aber keine zusätzlichen Abgeordneten, die es für einen funktionierenden Landtag nicht braucht. Weder aus wissenschaftlicher Sicht wird künftig weniger repräsentiert, noch sind direkt gewählte Abgeordnete besser als über Listen eingezogene oder umgekehrt. Auch bei 38 Wahlkreisen wohnen die Abgeordneten schön verteilt im Landesgebiet, unterhalten dort ihre Wahlkreisbüros und kümmern sich um die Anliegen der Menschen vor Ort. Das Argument vermeintlich leidender Bürgernähe ist eine Scheindebatte, die von jenen befeuert wird, denen es um die eigenen Pfründe geht.

Warum wehren sich Grüne, CDU und SPD dann so gegen diesen Vorschlag?

Das aktuelle Wahlrecht erhöht die Wahrscheinlichkeit signifikant, dass der Landtag sogar über die bereits jetzt mit mehr als 28 Prozent zu hohe Größe von 154 Abgeordneten hinaus anwächst. Der FDP-Vorschlag schließt ein Anwachsen über 120 aber mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Das bedeutet, 34 der jetzigen Abgeordneten verlieren ihren Platz im Landtag. Mehr als 8.000 Euro Abgeordnetenentschädigung, weitere Vorteile und Privilegien wären dann weg. Bei einem größeren Landtag hingegen sind die Chancen für alle besser, erneut einzuziehen. Zudem müssten sich viele Abgeordnete durch die Zusammenlegung von Wahlkreisen der Herausforderung stellen, dass zwei Abgeordnete um eine Kandidatur konkurrieren müssten, die bislang in getrennten Wahlkreisen je eigens kandidiert haben. Es geht also um persönliche Motive der jetzigen Abgeordneten.

Warum nehmen die FDP-Abgeordneten dieses Risiko in Kauf?

Von den 18 FDP-Abgeordneten wären zehn direkt von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Die FDP-Abgeordneten sind aber der Meinung, dass es ein Privileg darstellt, die Bevölkerung im Parlament zu repräsentieren und Politik glaubwürdig sein muss. Das bedeutet, nach Ansicht der FDP-Abgeordneten darf es nicht sein, dass angesichts aller gegenwärtigen Krisen die Bevölkerung aufgerufen wird, zu sparen, die Parlamente aber immer fetter werden. Deshalb stellt jeder FDP-Abgeordnete seine eigenen, persönlichen Interessen hinter das Gemeinwohl zurück und nimmt den eigenen Mandatsverlust in Kauf. Dazu sind die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD nicht bereit.

Das spart Kosten, aber wird damit nicht an der Demokratie gespart?

Nein. Die Wahlpräferenzen der Bürgerschaft wären weiterhin genauso im Parlament abgebildet, wie bei mehr Abgeordneten auch. Mehr Abgeordnete bedeuten eben nicht mehr Demokratie. Ganz im Gegenteil wäre von vornherein eine rasche Handlungsfähigkeit des neu gewählten Landtags sichergestellt. Bei wesentlich mehr Abgeordneten hingegen müssten aber bspw. neue Räumlichkeiten besorgt, zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und ggf. der Plenarsaal umgebaut werden, was die Handlungsfähigkeit des Parlaments eher einschränken würde.

Die Grünen behaupten, der FDP-Vorschlag sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Was ist da dran?

Gar nichts. Die Grünen stellen 58 Abgeordnete, von denen sicher 20 nicht mehr über ein Direktmandat einziehen könnten, wenn der FDP-Vorschlag umgesetzt wird. Deshalb wurde das Argument aufgemacht, die Persönlichkeitswahl (also Direktmandate) und die Verhältniswahl (also Listenmandate) würden verfassungsrechtlich fragwürdig zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Das lässt sich leicht überprüfen und entkräften. Beim FDP-Vorschlag wären 38 Direktmandate zu 82 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt demnach 31,67 Prozent. Nach dem aktuellen Wahlrecht wären bei einem Wahlergebnis wie bei der Bundestagswahl 70 Direktmandate zu 146 Listenmandaten zu vergeben. Der Direktmandatsanteil beträgt 32,4 Prozent. Also nicht einmal ein Prozentpunkt Unterschied. Sofern die Grünen also ihre eigene Wahlrechtsreform nicht als verfassungswidrig bezeichnen wollen, darf man das getrost als Nebelkerze abtun.

Worin unterscheidet sich der Entwurf zum von der Ampel beschlossenen Wahlrecht für den Bundestag?

Für die Parlamentsaufblähung ursächlich ist das Missverhältnis zwischen gewonnenen Direktmandaten und tatsächlichem Stimmenanteil im Verhältnis zu den anderen Parteien. Man muss also diese Überhangmandate vermeiden, wenn man bei einem Zweistimmenwahlrecht vermeiden will, dass sich die Parlamente aufblähen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die Ampel hat die Möglichkeit gewählt nur so viele Direktmandate zu vergeben, wie durch die Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind. Das bedeutet, ein Direktmandatssieger, der aber nur 18,5 Prozent der Erststimmen auf sich vereinigen konnte, zieht unter Umständen nicht in den Bundestag ein. Die schlechtesten Wahlkreissieger werden so lange weggekappt, bis die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Der FDP-Vorschlag im Land hingegen wählt den Weg, die grundsätzliche Anzahl an Direktmandaten so zu verringern, dass es unwahrscheinlich wird, dass überhaupt Überhangmandate entstehen. Beide Herangehensweisen führen dazu, eine Aufblähung zu vermeiden.

Gesetzentwurf und Unterschriftenliste gibt es auf der Seite der FDP Baden-Württemberg:

https://www.fdpbw.de/volksbegehren

Unterschriftenliste kann auch im Büro in der Zeppelinstrasse 16 in Donaueschingen abgeholt oder eingeworfen werden.

Ostergeschenk an alle Grundschulkinder

Dagmar Schäfer, GUTE Schule JETZT! 

Liebe NaturliebhaberInnen,

den Windgfällweiher haben wir vor zwei Jahren vor dem Riesen-Campingplatz zusammen retten können. 

Heute bitte ich Sie/Euch ausnahmsweise um ein 🌹Ostergeschenk ❤️ an alle Grundschulkinder in Baden-Württemberg:

Sicher haben Sie von unserer Bildungsmisere gelesen. Nicht nur Lese- und Rechenleistungen bleiben in unseren Grundschulen auf der Strecke,  auch Naturerfahrungen oder Umwelt-Bildungsziele gehen im täglichen Stress unter.
Wie wäre es, wenn unsere Erstklässler und Erstklässlerinnen morgens in der Schule von zwei Lehrkräften empfangen würden? 
Wenn Zeit wäre für jedes Kind, wenn ein Team den ganzen Morgen mit den Kindern gestalten könnte, anstatt einen Stundenplan abzuarbeiten in Hetze und Druck?

Das ist möglich und würde endlich Bedingungen schaffen, die erlauben, dass unsere Kinder in der Schule einen echten BILDUNGSORT vorfinden, der jedes Kind mitnimmt und einlädt seine Potentiale zu entfalten.

GUTE Schule JETZT hat einen Volksantrag gestartet. Alle Wahlberechtigtigten in BW ab 16 Jahren können mitmachen! Für die Kinder!

Persönliche Erfahrung von 40  Jahren im Bildungswesen haben mich gelehrt: Nur die Öffentlichkeit kann bewirken, dass unsere Schulen besser aufgestellt werden!

Der Volksantrag hat das klare Ziel:  Zwei Lehrkräfte pro Grundschulklasse bis 2033, damit endlich Zeit für die Kinder ist, der Stundenplan kindgerecht gestaltet und dialogischer Unterricht mit den Kindern geführt werden kann. Leider wird Kindern immer noch der Ort Schule zugewiesen, ohne dass dort Vorbereitungen getroffen wurden, die für eine WIRKliche Bildungssituation sorgen und ALLEN Kindern gute Chancen geben.

Wir würden uns SEHR freuen, wenn Sie diesen einmaligen Volksantrag mit Ihrer Unterschrift unterstützen würden. 
Drucken Sie dazu bitte dieses Formblatt aus. Unterschreiben Sie nur den oberen Teil. Die Beglaubigung erledigen wir für Sie. 

Bitte einsenden an folgende Adresse:

GUTE Schule JETZT! Dagmar Schäfer
Schuppenhörnlestr. 19
79868 Feldberg

Tipp: Ein Großbrief(500g) kostet 1,60. Senden Sie doch die Unterschriften von  Familienmitgliedern oder Bekannten gemeinsam ein.

Wir brauchen 39 000 Unterschriften, damit der Landtag ins Thema einsteigt.

Mit herzlichen Grüßen 🌿 aus Feldberg

Dagmar Schäfer

Weitere Infos unter www.laestigbleiben.de 

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