Windpark Länge im Genehmigungsverfahren

Windrad auf der Länge

15. Juni 2022 von Bene Müller, Vorstand solarcomplex AG

solarcomplex hat im Auftrag der Gesellschafter der Betreibergesellschaft im Dezember 2021 einen BImSchG-Antrag (Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz) für den Windpark Länge gestellt.

Obwohl das nicht verpflichtend ist, hat solarcomplex das sogenannte förmliche Verfahren mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt.

Aufbau der Windkraftanlage auf dem Auenberg 1990 in Hausen vor Wald

Der öffentliche Teil des Verfahrens wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar als zuständiger Genehmigungsbehörde eingeleitet. Die am Projekt beteiligten rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften hoffen, daß bis Ende 2022 eine Genehmigung erteilt wird und der Bau in 2023 beginnen kann.

Die 6 Windkraftanlagen sollen einen jährlichen Stromertrag von knapp 60 Mio kWh liefern und würden damit einen spürbaren Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg liefern. Für die Nutzung heimischer erneuerbarer Energien sprach schon immer der Klimaschutzaspekt. Inzwischen aber auch der Kostenvorteil und die Unabhängigkeit, welche wir dadurch gegenüber fossilen Energieimporten aus autoritären Ländern erlangen. Das erkennen immer mehr Menschen und Firmen, viele leider erst mit dem Krieg gegen die Ukraine. Gleichwohl wird es einige unverbesserliche geben, welche auch jetzt noch den Windpark Länge bekämpfen.

Blick über Behla auf die Länge und Fürstenberg

Von daher geht solarcomplex davon aus, daß gegen eine Genehmigung erneut geklagt wird. Das Geld für Gerichts- und Anwaltskosten wurde bereit gestellt und ist im Gesamtinvest von rd. 45 Mio Euro enthalten.

Antrag „Gutachten Behlaer Weiher“

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion

Der Behlaer Weiher befindet sich seit längerem in einem sehr schlechten Zustand. Die letzten Jahre wurden viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.

So gibt es mikrobiologische und chemische Analysen, Befahrungen und Dokumentationen u.a. vom GVV Umweltbüro, der Stadt Hüfingen, der Hochschule Furtwangen, der Fischereivereinigung, des Amtes für Umwelt Wasser und Bodenschutz und der unteren Naturschutzbehörde. Zeitgleich bestehen zum Teil wissenschaftlich unhaltbare Anschuldigungen gegen einige Landwirte in Behla.

Auch um unsere Landwirte zu schützen, beantragen wir, dass diese „wilde“ Ansammlung von Teilfakten, Gerüchten und Anschuldigungen durch einen unabhängigen Gutachter sortiert, untersucht und analysiert wird.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

Der Zustand des Behlaer Weihers wird von einem unabhängigen Ingenieurbüro untersucht. Hierbei soll das Büro Zugriff auf Akten der Stadt Hüfingen bekommen und unabhängig davon den Behlaer Weiher und seine Zuflüsse untersuchen, analysieren und Verbesserungsvorschläge machen.

1. Mai 2022 in Hüfingen

Liebe Frau Jaag,

wir haben heute zum 1. Mai überlegt, wir setzen unserm lieben Bürgermeister ein Denkmal oder Mahnmal. Die Spekulationen mit der Greensill Bank sollten, aus unserer Sicht, nicht in Vergessenheit geraten.
Immerhin geht es hier ja um 3.000.000 Euro!

Wir haben uns also entschlossen ihm etwas Geld , in angemessener Verpackung, zurück zu geben. Im Anhang die Beweisfotos.

Wir bitten darum, dies anonym zu behandeln, da wir ungern erkannt werden möchten.

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Hybrid-Vortrag „Rettet die Bienen“ – müssen wir unsere Insekten wirklich retten?

Christine Albert

Anfang der vergangenen Woche teilte der NABU-Landesvorsitzende Baden-Württemberg Johannes Enssle mit, dass er seinen für den 18. März geplanten Vortrag coronabedingt leider nicht in Präsenz in Hüfingen halten könne, da er sich in Quarantäne befinde.

Hannah Miriam Jaag hatte dann die Idee, den Vortrag trotzdem stattfinden zu lassen und Johannes‘ Vortrag über Zoom zu streamen. Wer ungeachtet ins Binz Weinhaus Baum kommen wolle, könne dies allerdings gerne tun. Gleichzeitig bestand für auswärts Kommende auch die Möglichkeit, per Zoom den Vortrag mitzuverfolgen und sich an der anschließenden Diskussion zu beteiligen.

Die Freude war groß, als sich in der Lokalität über zwanzig Personen einfanden und sich per Zoom nochmals so viele beteiligten. Die Vorsitzende des Vereins „Freunde der Natur Hüfingen“ begrüßte um 19:00 Uhr zum ersten Vortrag des wieder gegründeten Vereins. Auch der Geschäftsführer des Weinhauses, Michael Binz, hieß alle Anwesenden willkommen und kredenzte zum Auftakt einen alkoholfreien Sekt. In der anschließenden Aussprache, moderiert von Thomas Kring, wurden viele Fragen und Meinungen, nicht nur zum Thema Insektensterben, vorgetragen. Leider kam die örtliche Presse (trotz Einladung) nicht zu diesem aufschlussreichen Vortrag. Offensichtlich spielen Umweltthemen keine große Rolle bei den dortigen Journalist*innen.

Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender

Erkenntnisse aus dem Vortrag:

In den letzten Jahrzehnten ging der Bestand der Insekten dramatisch zurück – dabei ist die artenreichste Tierklasse für das Gleichgewicht der Ökosysteme sowie für Natur und Mensch unentbehrlich.

Für Vögel, Säugetiere, Amphibien oder Reptilien bilden Insekten als Nahrungsquelle eine wichtige Grundlage. Zudem sorgen sie für die Bestäubung und den Fortbestand von weltweit etwa 90 Prozent aller Pflanzenarten. In der Forst- und Landwirtschaft dämmen sie als Regulatoren die Ausbreitung schädlicher Insekten wie Blattläuse oder Milben ein.

Alarmierend ist der massive Rückgang der Insekten: In Schutzgebieten Nordwestdeutschlands ist die Biomasse an Fluginsekten in den vergangenen 27 Jahren um über 75 Prozent zurückgegangen. Diese Daten lassen sich auf das gesamte Offenland übertragen. Mindestens bestandsgefährdet oder sogar bereits ausgestorben sind fast die Hälfte der Insektenarten, die in der Roten Liste erwähnt werden. Bei den Wildbienen sind bereits jetzt über die Hälfte der Arten in ihrem Bestand gefährdet.

Zu den wichtigsten Ursachen des Rückgangs zählen die intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden, die monotone Kulturlandschaft, Flächenfraß sowie der Klimawandel.

Setzt sich der momentane Abwärtstrend fort, wird sich nicht nur der Artenverlust in Flora und Fauna weiter verstärken. Auch die Sicherung menschlicher Ernährung ist grundlegend gefährdet.

Jeder Einzelne kann durch sein tägliches Konsumverhalten Einfluss auf seine Umgebung nehmen: auf eine billige und fleischlastige Ernährung verzichten, am besten regional, saisonal und bio einkaufen. Garten und Balkon vielfältig gestalten, auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Städte und Kommunen können mit gebietsheimischen Pflanzenarten auf öffentlichen Grünflächen und einem insektenfreundlichen Pflegeregime ihren Beitrag leisten.

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/insektensterben/23580.htm

Antrag Tempo 30

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN Fraktion


Die Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird durch die Straßenverkehrsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Dies passt oft nicht zu den Bedürfnissen vor Ort. Die Kommunen benötigen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von lebenswerten öffentlichen Räumen. Dazu gehören auch Straßen und ihr direktes Umfeld. Tempo-30- Zonen erhöhen durch mehr Ruhe die Lebensqualität und verbessern die Verkehrssicherheit.

Die kommunale Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen.

Wichtigste Ziele des Antrages sind mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Die Maßnahme dient als Schutz des Erholungsortes Hüfingen, da der Grad der Lärmbeeinträchtigungen und der Schadstoffemissionen sehr hoch ist. Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Die Funktion der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße (vom künftigen Kreisverkehr Schaffhauser Straße/Dögginger Straße, über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße) für den Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme aus lärmtechnischer Sicht wird im „Lärmaktionsplan Hüfingen“ bestätigt. Insbesondere entlang der Hauptstraße ist eine große Zahl von Bürgern betroffen. Außerdem muss eine große Zahl von Schülern täglich die Straße (z. B. vom Bahnhof kommend) zur Schule überqueren. Die Forderung der Temporeduzierung ist der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zeitnahe zu übermitteln.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen möge beschließen:

  1. Die Stadt Hüfingen tritt der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.
  2. Von der Schaffhauser Straße (Startpunkt neuer Kreisverkehr Dögginger Straße), über die Hauptstraße bis einschließlich Donaueschinger Straße soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 abgesenkt werden.

IGEL sind noch im WINTERSCHLAF !

17. März 2022 von Manuela Martin von der Igelhilfe E/igeltingen

Steigende Temperaturen kombiniert mit viel Sonnenschein – Ideal um den heimischen Garten fit für die neue Saison zu machen. Vertrocknete Gräser und Laubhaufen stören dabei oftmals die Optik, doch 
V O R S I C H T: unter Hecken und Sträuchern, sowie in Laubhaufen und im Kompost könnte ein Igel in den letzten Phasen seines Winterschlafes noch tief und fest schlummern. 

Die stachligen Gartenbewohner erwachen nämlich erst dann, wenn es richtig grün geworden ist und er auch seine Lieblingsspeisen, bestehend aus Insekten und Käfern, wieder zu fressen hat. Dies kann noch bis Ende März oder sogar Mitte April dauern. 

B I T T E   V E R M E I D E N  Sie unbedingt den Einsatz von Heugabeln, Rasentrimmern oder ähnlichem, denn diese können schlimmste Verletzungen verursachen!

Nur im oberen Bereich bis ca. 30 cm zum Boden diese Geräte verwenden. Wer unbedingt Ordnung schaffen will, sollte dafür lieber einen Rechen verwenden und dabei sehr vorsichtig vorgehen. Sollte man doch versehentlich das „Schlafzimmer“ eines Igels entdecken, bitte dieses wieder  vorsichtig schließen und ihm noch ein paar Wochen Zeit für einen freiwilligen Auszug einräumen. Seine Mietschulden wird er nach Erwachen sicher mit der Beseitigung von Schnecken und anderen eher unerwünschten Insekten begleichen.

Für die früh wach gewordenen Igel ist es sehr hilfreich jetzt Futter und Wasser aufzustellen, da die Natur noch nicht genug Nahrung für sie bereit hält. 

ACHTUNG bei Brauchtumsfeuer und verbrennen von Astschnitten!

Bevor Sie Asthäufen verbrennen, bitte umschichten, auch hier können Igel und auch Feldhasen und auch Vögel darunter sein!

Danke, dass Sie mithelfen, unnötiges Tierleid zu vermeiden!

Hilfe mit Auto gesucht!

In Neudingen und Sumpfohren sind etwas 50 Ukrainische Flüchtlinge untergebracht.

Der Ortsvorsteher von Behla, Christoph Martin, hilft dabei einen Fahrdienst für diese Menschen zu organisieren.

Alle die hier helfen können, dürfen sich in die die Liste im Rathauskänzele in Behla für einen Fahrdienst eintragen!

Ortsvorsteher Behla Christoph Martin:

Entlang der Umzugsstraße

23.02.2022 von Michaela Moser

Entlang des ursprünglichen Hüfinger Umzugsweges tummeln sich in der Hauptstraße die Narren. Nicht alle „life“ versteht sich. Solche Unterfangen gestalten sich momentan zu Coronazeiten noch schwer. Jedoch wusste sich die Narrenzunft Hüfingen, gemeinsam mit den katholischen Frauen zu helfen. Wie einst das schlaue Baptistle, die Urgestalt der Hüfinger Fasnet, sich das Feiern nicht nehmen ließ, und der damaligen Obrigkeit ein Schnippchen schlug, indem es sich die Erlaubnis holte, aus dem Fenster heraus die Fasnet erleben zu dürfen, fanden die Hüfinger Narren ebenfallls ihren eigenen Weg. Baptistle trug damals, der Überlieferung nach, das Fenster um den Hals und durchstreifte die Straßen.

Das Baptistle im Zunftbuch

Heute lachen einem aus den Schaufenstern der gewerbetreibenden Geschäfte die Hüfinger Fasnetfiguren entgegen. Beginnend gleich neben dem Hüfinger Tor, rechterhand, steht es schwarz auf weiß bzw. bunt: „Die Narrenzunft Hüfingen e.V. und die katholischen Frauen Hüfingen Ikfd machen für euch die Fenschderfasnet 2022“. So findet der Spaziergänger entlang des Weges durch die Hauptstraße, Gretle und Hansel, Die Reti-Wölfe aus Hausen vor Wald, Hexen, Schallmeien und nicht zu vergessen – das unvergleichliche Baptistle. Selbst die alte Musikeruniform durfte nicht fehlen, handelt es sich hierbei doch um ein Relikt der Stadtgeschichte. Peter Albert, Urhüfinger, Narrenfreund und Verfasser eines bereits 1992 herausgegebenen Buches zur Hüfinger Fasnet weiß dazu zu berichten:

„Fasnet ist kein oberflächlicher Klamauk und keine ausschweifende Fröhlichkeit, sondern lebendiges Brauchtum, dass Teil der Identität als Alemannen und Baaremer ist. Aus dem Verständnis unserer eigenen, gewachsenen alten Bräuche heraus sind wir daher in der Lage, Achtung und Wertschätzung anderen Bräuchen und Völkern entgegenzubringen.“

Hansel

Viele der Fasnetfiguren entstanden aber auch, laut Albert, erst in den letzten 100 Jahren wie z. Bsp. Die Hexen oder Teufel. Sie sind nicht alle wie ursprünglich angenommen, mittelalterlichen Ursprungs. Die Fasnetgestalt „Bercheappeli“ (1966 ins Leben gerufen) entstammt einer Hüfinger Sage, dass im Berchenwald vor vielen Jahren ein altes Weiblein hauste, das den Wanderern allerlei Schabernack spielte ohne grob oder unverschämt zu werden. Die „Berghexe“ gründete sich 1977. Schon in den Jahren zuvor wurde mit dem Hexenrennen der Schulbuben durch die Hinterstadt, die Fasnet eingeläutet. Das inspirierte die Narrenzunft dazu auch eine Erwachsenenhexengruppe zu gründen. 1979 wurden die „Siere- Schalme“ kreiert. Entwurf und Anfertigiung lagen damals in den Händen des ortsansässigen Bildhauers Otmar Mayer. Eine der jüngeren Gruppen zeigt sich in den 1985 gegründeten „Schalmeien“, welche 1986 ihren ersten Auftritt beim Hüfinger Fasnetgeschehen hatten. Als alles beherrschende Gestalt, neben dem legendären Baptistle, stellt der „Hansel“, begleitet von seinem „Gretle“ die zentrale Figur der Fasnet dar. Vermutlich entwickelte sich die Gestalt aus dem mittelalterlichen Hofnarren heraus.

Scheeremaa

Alle diese spektakulären Figuren treten dieser Tage wieder erneut ins Rampenlicht und als Spiegelbild der Gesellschaft auf. Und möglicherweise ist deshalb der Aschermittwoch so wichtig wie der in Alberts Buch zu Wort kommende Prof. Dr. Utz Jeggle von der Universität Tübingen sagte:

„ … bringt er doch das wahre Gesicht ans Licht -, aber was ist das wahre?“

Narrensame

Stellungnahme des LNV zum Bebauungsplan Ziegeleschle II

Diese Stellungnahme zum Bebauungsplan Ziegeleschle II erfolgt im Auftrag des NABU Landesverbandes von Baden-Württemberg, des BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Landesnaturschutzverbandes von Baden-Württemberg.

Die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit hat weitere Anregungen – insbesondere des Umweltbüros im Städtedreieck – und Erkenntnisse in das Bebauungsplan-Verfahren „Ziegeleschle II“ eingebracht.
Zu dem nun in der Offenlage vorliegenden Bebauungsplan nehmen die Umweltverbände – ergänzend zu unserem Schreiben vom 8.9.2021 – wie folgt Stellung:

Eine teilweise erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Grundwasser, Fauna und Flora (insbesondere Avifauna, Kleinsäuger, Reptilien, Falter, Mager-Mähwiese, Hecke, Ruderal+Gebüsch-Flächen), allgemeiner Naturhaushalt, Klima und Luft wird festgestellt. Dementsprechend sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich und im Bebauungsplan aufzunehmen (was teilweise geschehen ist), u.a.:

  • Die Baumpflanzungen (großkronig, auch hochstämmige Obstbäume) und die zugehörige Pflanzliste werden begrüßt und sind so umzusetzen.
  • Begrünungs/Solarpflicht auf Dächern: eine entsprechende Festsetzung dient der Retention, dem Landschaftsbild (Erscheinung von Süden), der Stadtökologie (s. Motto von Hüfingen!) und reduziert den Ausgleichsbedarf (Schonung landwirtschaftlicher Flächen!)
  • insektenfreundliche Gestaltung der Grünflächen: Zumindest für die öffentlichen Grünflächen ist es angesichts des stetigen Rückgangs der Insekten ein Gebot der Stunde, diese naturnah, artenreich zu gestalten: unter den Streuobstbäumen sollte eine artenreiche Blumenwiese (Magerwiese) entwickelt werden, die Retentionsfläche durch Mahd mit Abräumen statt mulchen aufgewertet werden.
  • Maßnahmen gegen Vogelschlag werden ausdrücklich begrüßt.
  • Mehrgeschossiges Bauen ist auch im Bereich des Gewerbe möglich z.B. Büro- und/ oder Lagerräume über Produktion, Parkebenen im EG oder als Dachgeschoss. Angesichts des immer noch zu hohen Flächenverbrauchs und der immer knapper werden geeigneten Flächen sollte dafür jede Möglichkeit, ggf. auch erst bei den späteren Baugenehmigungen, genutzt werden.
  • breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser bzw Regenklärbecken, wasserdurchlässige Beläge: die getroffenen Festsetzungen sind unbedingt umzusetzten
  • Freihaltung eines Frischluftkorridors: vgl. Umweltbericht Klima
  • Trotz aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet bleiben erhebliche Beeinträchtigungen, die extern (über ein Ökokonto) ausgeglichen werden sollen. Ein solcher Ausgleich ist natürlich immer kritisch zu betrachten, denn es geht offene Naturfläche durch Überbauung und Versiegelung verloren: das wäre eigentlich nur durch Renaturierung überbauter und versiegelter Flächen an anderer Stelle auszugleichen. Dies ist nicht der Fall. Wir schlagen daher vor, als Trennung zum später geplanten Wohngebiet im Westen bereits jetzt einen ausreichend großen Pufferstreifen als Streuobstwiese mit Blumenwiese zu entwickeln, die die beiden Nutzungen voneinander trennt, eine Kaltluftbahn darstellt und mit der Zeit einen hochwertigen Lebensraum mit hohem Erlebniswert entwickelt. Dieser sollte angeschlossen werden an den bestehenden Streuobstbestand auf Flst. 1408, 411 und 412, Kernfläche des Biotopverbundes nach LUBW.
  • Die Stadtplanung ist weiterhin – auch nach den großen Erweiterungen (LIDL&Co, Gewerbegebiet an der Bräunlinger Straße) der vergangenen Jahrzehnte – auf Expansion ausgerichtet. Die Methode der Bedarfsflächenermittlung, die für den FNP angewendet wurde stammt aus den 80er Jahren, wurde kaum modifiziert und ist umstritten (Leibnitzinstitut f. ökologische Raumplanung IÖR Bd. 58 u. 61). Nachhaltigkeit ist kein Thema. Die Berechnung nach dieser Methode kommt zu viel höheren Flächenzuwächsen als politisch gewollt. Zunehmende Größe ist kein Indikator für das Wohlergehen einer Gemeinde. Die hohe urbane Kunst eines Stadtplaners besteht darin, mit den vorhandenen Flächen, eventuell kleinen Abrundungen auszukommen – mit Nutzung von Brachen, mit Aufstockung, mit Verdichtung, mit Minimierung von Parkplätzen und Verkehrsflächen. Das ist in Hüfingen nicht der Fall (s. z.B. Gewerbebrache Sägewerk).
  • Das Pariser Klima-Abkommen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (allein die Interessen der heutigen Generation sind nicht Maßstab: Wir müssen schon heute alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Lebensgrundlagen und Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen) ist auch und besonders auf der kommunalen Ebene verpflichtend, d.h. jeder kommunale Verwaltungsakt ist auf Enkeltauglichkeit zu prüfen. Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2007 ist in Hinsicht auf Einhaltung der Klima- und BVerFG-Anforderungen überprüfungsbedürftig. Fazit: Die Umweltverbände halten als konkrete Folge auf die Herausforderungen von extremen klimatischen Ereignissen, von Corona, Paris-Abkommen, Urteil des BVerFG die folgende Anpassung der Bebauungspläne betreffend Ziegeleschle II und Baugebietsplanung an der Dögginger Straße für notwendig: Das Gewerbegebiet „Ziegeleschle II“ wird nur einreihig entlang der Hausener Straße ausgeführt mit entsprechend geringerem Infrastrukturausbau und geringeren Eingriffen in den Naturhaushalt. Ebenso sollte das geplante Wohngebiet entlang der Dögginger Straße nur unmittelbar an der Straße entlang ausgeführt werden. Die somit eingesparten Finanzmittel können für Öko- und Ausgleichsmaßnahmen verwendet werden.
    Als wirksame Ausgleichsmaßnahme wird das übrige, weiterhin landwirtschaftlich betriebene Gebiet (im Besitz der Stadt!) ökologisch aufgewertet u.a. mit folgenden Maßnahmen:

Vitalisierung und Erweiterung des mageren Mähwiesenbiotops (annähernd 200 qm) durch Extensivierung und Entwicklung der gesamten, artenarmen Fettwiese (37.000 qm).
Ersatz für den Wegfall der Scheune (einschließlich Holzstapel) in Form einer für diesen Zweck (teilweise aus der alten Scheune) erstellten, kleinen historischen Feld-Scheune mit Umfeld als Sekundärbiotop, v.a. für Kleinsäuger (Haselmaus?), Gartenrotschwanz, Wildbienen, Eidechsen, Fledermäuse.

Vitalisierung und landschaftsbereichernde Erweiterung der vorhandenen Hecke
Vitalisierung und Erweiterung der bestehenden Streuobstwiese zu einem Streuobstgürtel, wie es einmal an den Ortsrändern Tradition war (vgl. oben)

Damit wäre ein vollständiger, gebiets- und naturnaher Ausgleich zu schaffen – weniger in bürokratischer, behördlicher Form und in der Feststellung eines bereits degenerierten, naturfernen, nicht ausgleichbedürftigen Zustands, sondern mit kreativer Intelligenz in einer wirklichen, ökologischen Aufwertung, die die Eigenwerbung Hüfingens (Geschichte, Ökologie, Kunst) konkret unterstützt.

Damit wäre das Prinzip des „Weiter so“ durchbrochen und eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung eingeleitet.
Wünschenswert wäre, wenn die Vorschläge der Naturschutzverbände nicht nur zur Kenntnis genommen werden, sondern auch Folgen haben könnten im weiteren Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen H. Krafft / H. Körner

LNV Arbeitskreis Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes Kreisgruppe des NABU Schwarzwald-Baar, im Auftrag des Landesverbandes BUND, Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg

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