Rede zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl

Rede Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl 2024 am 24.09.2020

Liebe zwei Kollegen aus den Ortsteilen,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Kernstadt,

als erstes bedanke ich mich bei der Verwaltung, dass unser Antrag recht schnell hier im Gemeinderat zur Diskussion gebracht wird und am heutigen Abend auch nicht wieder ans Ende gedrückt wurde. Das haben wir ja leider auch schon anders erlebt. Die vorgelegten Sitzungsunterlagen, sprich die Darstellung des Bürgermeisters, halte ich auf den ersten Blick zwar für neutral, es fehlen aber etliche wichtige Sachverhalte. Außerdem finde ich es ein wenig unausgewogen, wenn hier nur ein Argument für die Unechte Teilortswahl aufgelistet ist und auf der anderen Seite acht Argumente dagegen.

Am 1. April, und das ist kein Aprilscherz, hat sich die Eingemeindung des ersten Hüfinger Ortsteils Sumpfohren bereits zum fünfzigsten Mal gejährt und kaum einer hat es bemerkt, geschweige denn entsprechend gewürdigt. Es zeigt wieder einmal: Wir sind keine zusammengewachsene Gemeinschaft. Jeder Stadtteil hat seine eigene Geschichte, eigene Vereine, eine eigene Identifikation.

Jeder einzelne Gemeinderat hier am Tisch soll sich mal selbstkritisch hinterfragen, wie oft er oder sie mit den Ortsvorstehern, Ortschaftsräten oder mit den Ortsteilbürgern ins Gespräch kommt oder in den Ortsteilen unterwegs ist und weiß, was in den Ortsteilen so abgeht. So wird in den Sitzungsunterlagen ein Loblied auf die Ortschaftsverfassung gesungen und wie wichtig uns allen angeblich die Meinung der Ortschaftsräte ist. Ich suche aber in den Unterlagen vergeblich nach dem Stimmungsbild der fünf Ortschaftsräte zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl. Wie hinlänglich bekannt ist, treffen die meisten Stadträte ihre Abstimmungsentscheidung schon Tage vor der Gemeinderatssitzung, im behüteten Kreise ihrer Fraktion. Hierbei fehlten ihnen aber offenkundig wichtige Sachverhalte, wie eben die Entscheidung von den insgesamt 32 Mitgliedern in den Ortschaftsräten. Ich würde mich freuen, wenn die Ortsvorsteher nachher auch noch ein paar Worte über ihre Meinung zur Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl verlieren könnten. Entgegen mancher bisheriger Gepflogenheiten sollte sich der Gemeinderat das Votum der Ortschaftsräte immer sehr zu Herzen nehmen. Zwischenzeitlich haben die Ortschaftsräte von Fürstenberg, Hausen vor Wald, Mundelfingen und Sumpfohren nämlich einstimmig für die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl gestimmt, und Behla mit lediglich einer Gegenstimme. 31 von 32 Ortschaftsräten sagen somit „Wir wollen die Unechte Teilortswahl zurück“. Die letzten zehn Jahre entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung, sowie auf die Respektierung der vereinbarten Verträge.

Im Jahr 2007 hat der damalige Gemeinderat, zwar demokratisch, aber dennoch hoch umstritten und wenig weitsichtig, die Unechte Teilortswahl abgeschafft. Es gibt Stärken dieses Wahlsystems, es gibt Schwächen. Da sind wir uns wohl alle einig. Viele damalige Argumente basierten auf vagen Vermutungen. Erst jetzt haben wir wirklich Fakten auf dem Tisch. Die Befürworter der Abschaffung der Unechten Teilortswahl haben damals mit vermeintlich hellseherischen Künsten behauptet, dass die Ortsteile ohne Unechte Teilortswahl zahlenmäßig womöglich sogar besser im Gemeinderat vertreten seien als mit Unechter Teilortswahl. Aber genau das Gegenteil ist eingetreten: Die Ortsteile haben immer weniger Vertreter im Gemeinderat. Waren es in der letzten Periode noch fünf, sind wir nun mit zwei Kollegen nur noch zu dritt. Ganze drei Ortsteile mit insgesamt 1.300 Einwohnern stehen nun ohne stimmberechtigen Stadtrat da. An dieser Stelle ein ausdrückliches Lob an den Südkurier, der die Situation grafisch hervorragend dargestellt hat. Bei dieser Entwicklung wird klar, wo die Reise bis zur nächsten Kommunalwahl hingeht. Es beseht die Gefahr, dass wir dann gar keinen Ortsteil-Vertreter mehr haben.

Es geht uns nicht, ich wiederhole, nicht um fehlende Investitionen in den Ortsteilen! ABER: Finanzielle Investitionen in Vereinshäuser, Gemeindehallen und Neubaugebiete ersetzen keine Mitbestimmung! Die Gesamtstadt Hüfingen endet nun mal nicht an der Breg, sondern am Fürstenberg bzw. an der Wutach!

Heute fordert die anwesende Bürgerschaft Bürgernähe nicht nur in Worten, sondern in Taten. Wir haben jetzt die Chance die Unechte Teilortswahl bereits zur Kommunalwahl 2024 wieder einzuführen und anschließend die Goldene Hochzeit zusammen mit den ehemaligen selbstständigen Gemeinden gebührend nachzufeiern. Nutzen wir diese gemeinsame Chance!

Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl 2024

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 10.07.2020

Rückblick

Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat der Stadt Hüfingen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl (UTW) zur Kommunalwahl 2014 beschlossen. Der Abstimmung ging wenige Monate zuvor ein von der „Bürgerinitiative zum Erhalt der UTW“ initiierter Bürgerentscheid voraus. Die WählerInnen der Ortsteile votierten mit großer Mehrheit (83,6 %) für die Beibehaltung der UTW: Mundelfingen 93,4 %, Fürstenberg 90,0 %, Hausen vor Wald 85,1 %, Behla 79,2 % und Sumpfohren 50,7 %. Die Kernstadt-Wähler stimmten mit nahezu 50 % ebenfalls für die Beibehaltung der UTW.

Im Gesamtergebnis, inklusive Kernstadt, votierten 69,5 % für die Beibehaltung der UTW. Jedoch wurde die hohe Hürde des damaligen Zustimmungsquorums von 25,0 % um acht Stimmen (24,9 %) knapp verfehlt.


Die folgenden Gemeinderatswahlen (2014: 5 von 17 GR sowie 2019: 3 von 18 GR) ergaben, dass die Ortsteile im Gemeinderat quantitativ immer weniger vertreten sind. Seit der letzten Gemeinderatswahl sind von den fünf Ortsteilen der Stadt Hüfingen lediglich nur noch Behla und Mundelfingen im Gemeinderat stimmberechtigt vertreten.

In den Eingemeindungsverträgen wurde fixiert, dass die Ortsteile der Stadt Hüfingen zu jeder Zeit eine ihrer Einwohnerzahl entsprechende Vertretung im Gemeinderat haben.


Entwicklungen


Bereits im Jahr 2007 wiesen der ehemalige Landtagsabgeordnete Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel darauf hin:

Hüfingen hat in all seinen Ortsteilen Jahrzehnte friedlich und erfolgreich zusammengearbeitet. Unfrieden würde nicht durch die Beibehaltung der UTW, sondern durch ihre Abschaffung entstehen.

Franz Schuhmacher und Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel


Mit der Abschaffung der UTW 2007 entwickelte sich erlebbar eine steigende Unzufriedenheit der Bürgerschaft in den Ortsteilen in Bezug auf Mitsprache, Bürgernähe, Informationsfluss und Anerkennung sowie die Respektierung der vereinbarten Verträge. Das bis dahin erarbeitete 40-jährige gute und respektvolle Miteinander begann mit der Abschaffung der UTW nach und nach zu schwinden.


Oberstes Gebot einer Gemeinde ist es, den Bürgerfrieden nicht zu gefährden bzw. Umstände, die diesen Bürgerfrieden bedrohen, Einhalt zu gebieten. Jeder Ortsteil unserer gemeinsamen Stadt Hüfingen hat das Recht auf stimmberechtige Vertretung und Informationen aus erster Hand.

Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION stellt diesen Antrag, weil die derzeitige spürbare Anspannung und Unzufriedenheit, wie sie im Besonderen in der vergangenen Silvesterversammlung in Mundelfingen, aber auch in den folgenden Bürgerversammlungen in den anderen Ortsteilen zum Ausdruck kam, wieder einem konstruktiven und verlässlichen Miteinander weichen muss.


Antrag der Fraktion:

Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen beschließt die Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024.

Es ist nie zu spät eine schlechte Entscheidung zurück zunehmen! In weiser Voraussicht haben sich vor der damaligen Abschaffung der Unechten Teilortswahl die hoch angesehenen Alt-Politiker Franz Schuhmacher und Erwin Teufel klar für die bisherige Unechte Teilortswahl ausgesprochen und dies damals auch in Schriftform festgehalten:

Brief von Schuhmacher und Teufel Anfang 2007

Auch der Wahlkreisabgeordnete und jetzige Justizminister Guido Wolf sah eine mögliche Abschaffung des etablierten Wahlsystems sehr skeptisch und musste sogar schlichtend eingreifen:

Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006
Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Guido Wolf MdL vom 24. November 2006



Pestizidfreies Hüfingen

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18.Mai 2020

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen.

Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr.

Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Wildbienen, Schmetterlinge, nützliche Insekten, Käfer, Bodenlebewesen, wie unsere 46 Arten Regenwürmer und auch Fledermäuse.

Widerbart in Hüfingen

Entweder töten und schädigen Pestizide Lebewesen direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den 566 beschriebenen Arten Wildbienen in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung. Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen.

Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Dort dominieren meist Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden. Hecken oder Blühflächen, als Rückzugsgebiete und Nahrung für viele Insekten, Vögel und Säugetiere fehlen oft komplett.

Im Jahr 2018 waren laut Umweltbundesamt 872 Mittel und 285 verschiedene Wirkstoffe in Deutschland zugelassen und über 30.000 Tonnen belasten jährlich in Deutschland die Umwelt. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, den Verlust von Arten zu stoppen, kann mit dem aktuellen Pestizideinsatz nicht erreicht werden.

Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn.

Bundesweit bewirtschaften über 500 Städte ihre Flächen ganz oder teilweise ohne Pflanzenschutzmittel und haben damit Erfolg. Hierzu gehören z.B. auch größere Städte wie Münster und Saarbrücken, die bereits auf über 20 Jahre gute Erfahrung zurückblicken.

Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig. So werden Flächen mit mehrjährigen Stauden bepflanzt, die Insekten ein ganzjähriges Blütenangebot und damit Nahrung und Lebensraum schaffen. Frühzeitiges Reinigen von Verkehrsflächen und planerische Weitsicht bei der Bebauung sind wichtige Elemente, um einen zu starken Bewuchs zu verhindern. Alternativen zur Chemiekeule sind vielfältige mechanische und thermische Verfahren. Besonders wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Bürger*innen, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen.



Beschlussvorlage „Pestizidfreie Kommune“

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

  1. Dass schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt werde. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

  2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet werden. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

  3. Eine Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im Eigentum der Stadt Hüfingen stehen, soll in Zukunft vorzugsweise an biologisch zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dabei ist insbesondere auf eine insekten- und vogelfreundliche Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zu achten. In alle neu abzuschließenden Pachtverträge ist ab 2025 ein Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufzunehmen.

  4. In bestehende Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen wird ab 2025 zu Beginn der neuen Pachtperiode mittels rechtzeitiger Vertragsergänzungen oder Vertragsneuabschlüssen auf Grundlage der jährlichen Kündigungsmöglichkeiten ein generelles Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt vertraglich verpflichten, auf den Einsatz von Pestiziden dauerhaft zu verzichten, erhalten ab dem entsprechenden Zeitpunkt eine Pachtermäßigung um ein Drittel.

  5. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das nach § 12 Pflanzenschutzgesetz geltende Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestizide auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu den Informationen unseres Umweltbüros in Donaueschingen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

  6. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Umweltbüro, Grünflächenamt) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

Transparenzinitiative

Rede Michael Steinemann zur Initiative der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 07. Mai 2020

Hat Hüfingen keine andere Sorgen als die Frage nach mehr Transparenz, mag sich manch einer denken. Aber wenn wir ehrlich sind, wäre uns Gemeinderäten viel Unruhe im letzten halben Jahr erspart geblieben, würde das Thema Transparenz an vielen Stellen ehrlicher und bürgernäher behandelt.

Ich hab zu oft das Gefühl, dass bei zu vielen Dienstleistungen die Verwaltung uns Gemeinderäte, aber auch die Bürgerinnen und Bürger irrtümlicherweise in einer Holschuld sehen.

Vorsichtig zuversichtlich stimmte mich, dass es die letzten 12 bis 18 Monaten im Rathaus zumindest in Punkto Informationen zur Gremienarbeit (wie die Veröffentlichung von Sachverhalten der Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen oder der digitalen Veröffentlichung des Haushaltsplans) zu Verbesserungen kam.

Leider geschieht das aber zu oft durch Druck Dritter, anstatt der ernsthaften Einsicht die Bürgerschaft tatsächlich mitzunehmen. Ich geb zu: lange Zeit ging diese Taktik ja auch auf. Bis jetzt.

Ende Januar besuchte ich eine Infoveranstaltung der Initiative 125. Wenn sich viele der 100 Anwesenden über die mangelnde Transparenz der Stadt Hüfingen beschweren und von Geheimniskrämerei reden, müssen bei jedem Bürgervertreter die Alarmglocken läuten. Der Bürgermeister, die Stadtverwaltung und der Gemeinderat als Hauptorgan sind dem Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Diesen Personenkreis unnötig bzw. unverhältnismäßig in Unkenntnis zu lassen, war für ein vertrauensvolles Miteinander pures Gift. Und ich spreche hier ausdrücklich nicht nur von der Preisfindung der Baulandpreise.

Dennoch: Die Gründung der ein oder anderen Bürgerinitiative in unserer Gesamtstadt hätte mit mehr Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe so nie stattgefunden.

Die bisherige Taktik „Wir geben euch nur so viel Informationen wie unbedingt nötig“ ist kein Erfolgsmodell für die Zukunft.

Ich als junges, frischgewähltes Mitglied in diesem Gremium wage die Prognose, dass die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahrzehnt mehr Transparenz fordern und nicht mehr blindes Vertrauen angesagt ist. Die Gesellschaft hat sich schlichtweg verändert. Wir sollten uns da teilweise von unseren Nachbargemeinden eine Scheibe abschneiden.

Ja, mehr Transparenz bedeutet auch Mut zur eigenen Meinung zu stehen. Ich denke beispielsweise an Protokolle, in denen für die Öffentlichkeit erkennbar sein sollte, wie wer abgestimmt oder was gesagt hat.

Wenn ich die Sitzungsvorlage anschaue, fehlt der Verwaltung offenkundig dieser Mut und das Vertrauen. Aus Gründen der Plausibilität und der Fairness wäre es eine Überlegung wert gewesen, diesen Tagungsordnungspunkt nicht schon wieder nach hinten zu schieben.

Wir sind zur sachlichen Diskussion über den bisherigen Transparenzstatus der Stadt Hüfingen, egal ob Transparenz der Gremienarbeit bis hin zur Preistransparenz, bereit.

Noch vor einem Vierteljahr wären wir hier mit der Idee nach einem Streamen der Gemeinderatssitzung, sprich Übertragung der Sitzung ins Internet, ausgelacht worden. Durch die Corona-Krise scheint nun vieles möglich, wenn ich das Geschehen in anderen Gemeinden beobachte.

Mir ist bewusst, dass nicht alle Debatten für die Allgemeinheit geeignet sind. Es geht uns nicht um eine hundertprozentige Entblößung städtischer Geheimnisse und Vertraulichkeiten. Ich, aber wahrscheinlich auch große Teile der Bevölkerung, würde mich über eine Selbstreflexion der Verwaltung über den Status Quo der städtischen Transparenz sehr freuen.

Zusammenhalten statt zusammensitzen!

Mitteilung der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 22. März 2020

Seit Wochen leidet Europa und seit einigen Tagen nun auch unsere Region unter dem Corona-Virus. Als Folge dessen haben das Land Baden-Württemberg und die Stadt Hüfingen folgerichtig Beschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie erlassen. Dies wird jedoch zu einer Belastungsprobe unserer Gesellschaft führen.

In so einer Krise sollten alle politischen Akteure zusammenhalten und zusammenarbeiten! Leider gibt es hierfür aus dem Hüfinger Rathaus keine spürbaren Anzeichen.

Beispiele gefällig?

  • Die Gemeinderäte haben bisher keine einzige Information (weder postalisch noch per Mail) vom Bürgermeister über die aktuelle Situation erhalten. Immerhin sind die Gemeinderäte die gewählten Vertreter und sollten auch qualifizierte Antworten auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger parat haben und das Vorgehen der Stadt erklären können. Über die Schließung der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Hallenbad, Museen oder der Isolierung der Stadtverwaltung usw. weiß der Gemeinderat nur aus der Presse. Gute Kommunikation in einer Krise geht anders!
  • Am 19. März erhielten die Gemeinderäte und Ortsvorsteher eine Einladung zum Sitzungsmarathon am 26. März (Bauausschusssitzung und anschließend öffentliche und nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung). Aus unserer Sicht sollte gewährleistet sein, dass wir noch funktionierende städtische Strukturen haben. Dies sehen wir jedoch gefährdet, wenn Bürgermeister, Bürgermeisterstellvertreter, Gemeinderäte, Ortsvorsteher, Amtsleiter und möglicherweise noch Sachverständige und Einwohner mehrere Stunden miteinander tagen. Trotz gewisser Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Ausweichen in die größere Rathaus-Galerie) gehen uns mehrere Punkte hierbei durch den Kopf:
  1. Es werden mindestens 25 Personen teilnehmen. Die letzten Male waren schließlich immer mindestens 30 Personen, teilweise aber auch 70 Personen, im Sitzungssaal.
  2. Die Sitzungsdauer betrug in den vergangenen Sitzungen ca. 5 bis 6 Stunden.
  3. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts steigt das Risiko einer schweren Coronaerkrankung ab 50 bis 60 Jahren stetig an. Die meisten der anwesenden Teilnehmer zählen somit zur Risikogruppe (Personen mit Vorerkrankungen etc. gar nicht berücksichtigt).
  4. Der teilnehmende Personenkreis ist breit gefächert und dient als Überträger der Krankheit in die Breite unserer Gesamtstadt wunderbar.
  5. Die staatlichen Ebenen können die Bevölkerung nicht zum Absagen aller Veranstaltungen und zum Daheimbleiben motivieren, wenn ihre gewählten Vertreter das Gegenteil vorleben.

Die Tagesordnung gibt zwar einige wichtige Punkte her (wobei die Corona-Krise auf der Tagesordnung mit keinem einzigen Wort erwähnt ist), die wir ebenfalls ungern um einige Wochen verschieben würden. Andere Gemeinden machen aber vor wie es gehen kann wie z. B. durch schriftliche Abstimmung oder per Video-Konferenz (siehe Donaueschingen, Titisee-Neustadt usw.).


Im Oktober 2019 haben wir eine Transparenzinitiative für die Gemeinderatsarbeit gestartet. Leider wurde diese vom Bürgermeister immer wieder vertagt und bis heute noch nicht behandelt. Wir sind zuversichtlich, dass wir zusammen noch eine Alternative für die traditionellen Präsenzsitzungen finden.

  • Das Handeln der Stadt ist gefragt! Wir müssen aktiv die Bürgerschaft informieren. Nur Durchhalteparolen und Informationen der Landes- und Bundesregierung helfen der Bevölkerung und unseren Unternehmen wenig. Ab sofort und bis auf weiteres muss der Hüfinger Bote als wichtiges Informationsmedium an alle Haushalte zugestellt werden und nicht nur an Abonnenten. Getreu dem Motto: Nicht alle Einwohner haben Facebook!

Andere Gemeinden wie Donaueschingen greifen den Einwohnern und Unternehmen unter die Arme. Sie beantworten pro-aktiv Fragen (z. B. werden die „häufig gestellten Fragen“ beantwortet) und stellen Listen zusammen, welche Läden/Restaurants in ihrer Gemeinde noch offen sind bzw. einen Abhol- oder Lieferdienst haben.

Wem und wie können wir als Stadt Hüfingen helfen?

Die Gesamtstadt endet nicht an der Breg, sondern an der Wutach

Mitteilung der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 18. März 2020

Für den im Jahre 2003 beschlossenen Bau des Lidl Logistikzentrums in Hüfingen sollte damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter allen Umständen vermieden werden, da man sich sonst an geltendes EU-Recht hätte halten müssen. Deshalb wurde das zu versiegelnde Areal von der Größe etwas kleiner gemacht, damit man diese UVP umgehen kann. Zeitgleich wurde aber auch eine Erweiterung geplant, die man dann 10 Jahre später ebenfalls ohne UVP problemlos umsetzen kann und schlussendlich ein Lager in der Größe der Hüfinger Altstadt entstehen wird.

Genau dies ist nun mit Unterstützung der Herren des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen (GVV), des Bürgermeisters von Hüfingen, der SPD-Fraktion, der CDU- Fraktion und der FW/FDP-Fraktion geschehen.

Dies, obwohl die Unterlagen zur Natura-2000-Vorprüfung falsch sind. Auf dem Formblatt wurde fälschlicherweise angekreuzt, dass es keine Summationswirkung gäbe. Das kann so nicht stimmen! In unserem Vogelschutzgebiet befinden sich ja einige Industrieanlagen und Straßen. Wir fordern deshalb eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung!

Dann möchten wir uns noch zu dem Streit zwischen dem Bürgermeister und der Initiative 125 äußern. Wir haben schon im Oktober 2019 in der öffentlichen Sitzung angemahnt:
„Für eine objektive Bewertung eines fairen Verkaufspreises müssten wir die Kalkulation der Kosten vorliegen haben. Haben wir aber nicht.”

„Neben der Kostenkalkulation fehlt in den Sitzungsunterlagen der Vergleich mit den umliegenden Gemeinden. Beides sind nötige Orientierungshilfen für unsere Entscheidung, welche wir bei anderen Tagesordnungspunkten gewöhnlich unaufgefordert erhalten. Dieses Mal nicht.”

Ist es verwerflich, als Mitglied im Gemeinderat die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten? Natürlich nicht, wird sich jeder denken. Dem Ortschaftsrat Mundelfingen, der Initiative 125 und den Kaufinteressenten für die neuen Bauplätze in Mundelfingen fehlte es einfach an breiter Lobby im Gemeinderat. Die BFSO/DIE GRÜNEN-Fraktion hat sich bemüht, objektiv und kritisch diese Lücke zu schließen. Und dies nicht aus Populismus, sondern aus unserer festen Grundüberzeugung heraus. Wir haben uns einen niedrigeren Baulandpreis für eine weitere Entwicklung unserer Ortsteile vorgestellt und gewünscht. Unsere Fraktion fühlte sich bei der Abstimmung im vergangenen Oktober leider nicht hinreichend von der Verwaltung informiert. In der Zwischenzeit liegen die gewünschten Fakten auf dem Tisch. Auch wenn diese zu unserem Leidwesen nicht so transparent in die Öffentlichkeit kommuniziert werden wie wir uns das vorstellen.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass die früher zugesicherte Mitsprache der Ortsteile im Gemeinderat nicht mehr gewährleistet ist. Die Gesamtstadt endet aber nicht an der Breg, sondern an der Wutach! Daher appellieren wir, die Unechte Teilortswahl wieder einzuführen. Jeder Ortsteil soll wieder im Gemeinderat mit Stimme vertreten sein. Wir müssen wieder mehr aufeinander hören.

Transparenzinitiative

Antrag Michael Steinemann, BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 29. Oktober 2019

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind angehalten, über bürgerfreundliche und transparente Wege und Mittel mit der Bürgerschaft zu kommunizieren. So heißt es in der Gemeindeordnung „Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.“

Des Weiteren sieht die Gemeindeordnung vor, dass „Die Gemeinde auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse veröffentlicht.“ (§ 41 b Absatz 1) sowie „Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.“ (§ 41 b Absatz 2). Hier liegt vonseiten des Gesetzes ein Informationsauftrag an die Stadt Hüfingen vor, dem derzeit allerdings nicht vollumfänglich nachgekommen wird.

Aus § 34 (Einsichtnahme in die Niederschrift) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hüfingen ist zu entnehmen: „Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen Einsicht nehmen.“ Dies ist aktuell allerdings nicht zutreffend, da dies von Seiten der Stadtverwaltung lediglich auf die Rathausöffnungszeiten und der Zeiten während der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen beschränkt sind. Die Erwartungen an ein modernes Rathaus des 21. Jahrhunderts sind insbesondere Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bürgernähe. Während inhaltsreichen Sitzungen ist eine gleichzeitige gewissenhafte Durchsicht mehrseitiger Protokolle vorausgegangener Sitzungen nicht möglich. Umliegende Städte wie z. B. Donaueschingen, Bräunlingen, Bad Dürrheim oder Stühlingen gehen mit gutem Beispiel voran und stellen ihre Sitzungsprotokolle von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich mit der Veröffentlichung des Haushaltsplans. Während dieser in anderen Städten (z. B. Stühlingen oder Donaueschingen) ganzjährig online vorliegt und so bei den Einwohnern für eine bessere Identifikation mit den Haushaltspositionen sorgt, muss der interessierte Einwohner in Hüfingen die Stadtverwaltung in ihren limitierten Öffnungszeiten aufsuchen und muss unter Zeitdruck das Zahlenwerk studieren und hat hierbei lediglich die Möglichkeit, handschriftliche Notizen zu machen.

Nach dem Vorbild anderer Städte könnte Hüfingen im Landkreis Vorreiter werden und ihre öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen live oder zeitlich verzögert streamen. Dadurch könnten Senioren, Eltern mit Kindern und Menschen mit Behinderung an den Entscheidungen und Debatten der Gemeinderäte teilhaben und diese digital zu Hause verfolgen. Auch würde man dadurch der Besonderheit einer Flächengemeinde mit Anfahrtsstrecken von bis zu zehn Kilometern zu den Sitzungsräumlichkeiten gerecht. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten sind die politische Teilhabe der Bevölkerung und die Visualisierung der Arbeit des Gemeinderates für die breite Maße der Bevölkerung als Hauptargumente zu nennen.

Viele Gemeinden und Städte arbeiten erfolgreich mit einem Rats- und Bürgerinformationssystem, in welchen u. a. die Gremien, Mandatsträger, Haushaltspläne, Protokolle und Gemeindesatzungen hinterlegt sind. Das aktuelle Bürgerinfoportal ist inhaltlich ungenügend.

Durch die folgenden Anträge könnte eine noch bessere Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und ein hohes Maß an Transparenz geschaffen werden.

Folgende Anträge möge der Gemeinderat in einer seiner nächsten beiden öffentlichen Gemeinderatssitzungen beschließen:

  1. Überprüfung der Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für die Stadt Hüfingen.
  2. Die in öffentlicher Gemeinderats- oder Ausschusssitzung gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind gemäß § 41 b Absatz 5 der Gemeindeordnung im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen zu veröffentlichen.
  3. Bekanntgabe der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnungspunkten sowie den dazugehörigen Beratungsunterlagen der Verwaltung auf der Internetseite der Stadt Hüfingen gemäß § 41 b Absatz 1 der Gemeindeordnung.
  4. Übermittlung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen elektronisch oder per Post an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
    Anmerkungen: Die Aushändigung sollte bevorzugt elektronisch erfolgen (z.B. per E-Mail).
    Die Aushändigung des Entwurfs sollte vor der Unterzeichnung gem. § 38 (2) GemO erfolgen, damit Einwendungen aus den Reihen des Gemeinderates berücksichtigt werden können. Gem. § 38 (2) Satz 2 GemO ist das Protokoll innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates zu bringen.
  5. Bereitstellung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auf der Homepage der Stadt Hüfingen spätestens einen Monat nach der entsprechenden Sitzung.
  6. Übermittlung des jährlichen Haushaltsplanes per Mail an die Gemeinderatsmitglieder und OrtsvorsteherIn bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  7. Bereitstellung des jährlichen Haushaltsplanes auf der Homepage der Stadt Hüfingen bis spätestens einen Monat nach offizieller Veröffentlichung.
  8. Überprüfung nach der Möglichkeit (rechtlich und technisch) öffentliche Gemeinderats- undAusschusssitzungen live oder zeitlich verzögert zu streamen, damit u. a. auch immobile Einwohner die Sitzungen verfolgen können.
    Anmerkung: Die Videoübertragung kann versuchsweise probeweise (z. B. auf ein Jahr) getestet werden.
  9. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird diskutiert und danach von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet.

Baupreise Mundelfingen

17.10.2019 von Michael Steinemann

Redebeitrag im Original zum TOP 4 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Ratskolleginnen und -kollegen, werte Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher,

als erstes bedanke ich mich, dass dieser wichtige und so stark den Bürger betreffende Tagesordnungspunkt nun endlich vom Gemeinderat behandelt wird und zwar öffentlich. Unsere Fraktion hat sich für diese Transparenz eingesetzt, da man sich ansonsten nicht wundern darf, warum der Bürger das Interesse an der Kommunalpolitik, in dem Fall insbesondere auch an den Gemeinderatssitzungen, verliert. Der Bürger hat das Recht zu erfahren wie seine Vertreter abgestimmt haben. Weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner stehen der öffentlichen Behandlung entgegen.

Viele Mundelfinger haben mich über das Thema Grundstückspreise auf Breiten II angesprochen.

Die Erwartungshaltung für eine gut überlegte Entscheidung ist groß. Hier geht es um die langfristige Weiterentwicklung eines ganzen Dorfs.

Für eine objektive Bewertung eines fairen Verkaufspreises müssten wir die Kalkulation der Kosten – es standen ja mal ungefähr 116 EUR/qm im Raum – vorliegen haben. Haben wir aber nicht. Gerade im Fall Breiten II wäre es interessant zu wissen, welcher Grundstücks- Einkaufspreis einbezogen worden ist. Dieser müsste nämlich bei maximal 5 EUR liegen, da die Grundstücke seit der Flurbereinigung vor einem halben Jahrhundert größtenteils in Gemeindebesitz sind. Wenn jetzt beispielsweise hier 25 EUR/qm angesetzt worden sind, hat die Stadt schon einen riesigen Spekulationsgewinn gemacht. Dazu kommen überschaubare Erschließungskosten. Die vergleichbare Erschließung liegt in Bräunlingen laut einem Pressebericht bei umgerechnet ca. 40 EUR/qm.

So finde ich die vorliegenden Vorschläge der Verwaltung von 139 EUR und gar 149 EUR befremdlich. Hieß es nicht einmal, die Ortsteil-Grundstücke würden prozentual maximal so viel aufschlagen wie die Kernstadt-Grundstücke? Hier lag die Steigerung doch bei ca. 30 Prozent, das hieße, dass die Grundstücke in Mundelfingen maximal ca. 130 EUR/qm kosten dürften. Und 130 EUR/qm bei durchschnittlich 730 qm Grundstückfläche bedeuten schon mal 95.000 EUR für den Bauplatzerwerb, zuzüglich der Grunderwerbssteuer, ohne dass ein Handwerker für den späteren Hausbau überhaupt einen Finger krumm gemacht hat. Und das für ein Mischgebiet, welches im Umkreis von 10 km keine Stadt mit all seinen Vorzügen vorweisen kann und der Nachbar in diesem Mischgebiet theoretisch einem einen störenden Gewerbebetrieb vor die Nase setzen darf. Für was sind solch hohe Gewinnziele überhaupt gut? Welche Großprojekte sollen damit gegenfinanziert werden? Normale wiederkehrende Investitionen wie die Kindergärten oder der Straßenbau sollten nämlich über das Steuereinkommen der Stadt gestemmt werden.

Neben der Kostenkalkulation fehlt in den Sitzungsunterlagen der Vergleich mit den umliegenden Gemeinden. Beides sind nötige Orientierungshilfen für unsere Entscheidung, welche wir bei anderen Tagesordnungspunkten gewöhnlich unaufgefordert erhalten. Dieses Mal nicht.

Und noch ein weiterer Punkt: Wenn der qm-Preis in Mundelfingen mit einem großen Neubaugebiet, immerhin 25 Plätze, und minimalen Investitionskosten durch Feldkäufe, bereits bei 149 EUR/qm liegt, wo werden dann die kleinen Neubaugebiete wie in Sumpfohren preislich liegen, wo zum einem hohe Fixkosten entstehen und relativ hohe Kaufkosten der Grundstücke. Bekommen wir von den Landwirten überhaupt noch die Felder zu normalen Preisen angeboten, wenn diese mitbekommen zu welchen Preisen diese wiederum weiterveräußert werden? Wie kommt man überhaupt auf diese 149 EUR/qm, wie wir sie in der Sitzungsvorlage vorfinden? Herr Bürgermeister, wenn sich die Verwaltung hierbei tatsächlich an einem einzigen Privatverkauf in einem Ortsteil orientiert, kann der Gemeinderat dies nicht ernsthaft und glaubwürdig als Maßstab verwenden. Wenn es diesen Privatkauf überhaupt gab, vielleicht handelt es sich ja dabei um ein Liebhabergrundstück in exponierter Lage oder einen Kauf eines betuchten Auswärtigen ohne Marktkenntnisse. Wir wissen es nicht.

Es ist übrigens rührend im Beispiel Mundelfingen die Bebauung auf der grünen Wiese in ein negatives Licht zu stellen und gar mit Ökopunkten zu argumentieren: Das Solardorf Mundelfingen hat seine Hausaufgaben gemacht: Mit dem Melap-Programm wurden vor wenigen Jahren aus zahlreichen alten Ökonomiegebäuden im Ort Wohnraum für viele Familien geschaffen. Die Baulücken innerorts sind in privater Hand und stehen trotz mehrmaliger Nachfrage durch die Ortsverwaltung nicht zum Verkauf. Zudem befinden wir uns bei den relativ kleinen Grundstücksgrößen in einem für den Flächenverbrauch erträglichem Maß.

Unsere Fraktion schließt sich dem Votum des Ortschaftsrates Mundelfingen an. Wir wollen junge Familien, insbesondere Einheimische, unterstützen und wollen sie nicht in benachbarte Dörfer wie Ewattingen oder Achdorf nur aufgrund des Bauplatzpreises abwandern lassen. Dies wäre ein Todesstoß für die weitere Entwicklung der Ortsteile. Wir wollen heute nicht wieder erleben, dass der Gemeinderat einen gut überlegten Vorschlag eines Ortschaftsrates über die Belange seines Dorfes überstimmt. Als Kompromißvorschlag beantragt unsere Fraktion basierend auf dem Vorschlag des Ortschaftsrates einen Gesamtverkaufspreis von maximal 130 EUR/qm.

Noch ein paar mahnende Worte zum Schluss: Nun bekommen die Ortsteile die nächste Quittung für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. Daher ist wohl ein neuer Bürgerentscheid hierzu unausweichlich. Heute Abend stimmen zwei Mundelfinger und 16 Hüfinger nicht nur über die Mundelfinger Dorfentwicklung ab, sondern über die Entwicklung aller fünf Ortsteile und über die Zukunft unserer Gesamtstadt. Ich kann nur an alle Ratskolleginnen und -kollegen appellieren: Stimmen Sie weise und ohne Fraktionszwang ab, springen Sie über Ihren Schatten und bauen Sie Brücken zu allen Teilen der Gesamtstadt Hüfingen.

Über die Wirtschaftlichkeit des Aquari

von Michael Steinemann am 19.09.2019

Redebeitrag im Original zum TOP 6 (Eigenbetriebe der Stadt Hüfingen) in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. September 2019:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und -kollegen,

wenn man diese Zahlen liest, ist es höchste Zeit, dass der Hüfinger Gemeinderat über die Wirtschaftlichkeit des Aquari spricht.

Die jährlichen Verluste für Hallenbad, Sauna und Bistro haben sich in den vergangenen fünf Jahren bei ca. 600.000 EUR eingependelt. Die Preistreiber sind vor allem die Personalausgaben, aber auch die Gebäudeunterhaltung, also Faktoren, die nur schwer zu senken sind. Bereits heute subventioniert jeder Hüfinger Bürger jährlich mit 80 EUR pro Kopf die Kann-Aufgabe Hallenbad mit Sauna und Bistro. Wenn man mal bedenkt, dass gerade die Hüfinger Bürger (natürlich inklusive Ortsteilbürger) nur ein Viertel der Hallenbad- und Saunagäste ausmachen, frage ich mich, warum die große Mehrheit in Hüfingen, die dieses Angebot überhaupt gar nicht nutzt, mit immer höher steigenden Wassergebühren das Freizeitvergnügen einer überschaubaren Gruppe von Bade- und Schwimmfreunden aufkommen soll, die dazu größtenteils aus den Nachbargemeinden stammen. Schwimmen kann auch in schlichten Hallenbädern, benachbarten Freibädern oder Seen in den Sommermonaten gelernt werden.

Bereits vor über 40 Jahren hatte ein hiesiger Abgeordneter und späterer Staatssekretär geäußert, dass Hüfingen lieber alle Fahrtkosten für die Schulkinder für die Fahrt nach Bad Dürrheim ins dortige Hallenbad bezahlen soll. In den aktuell guten Haushaltsjahren fällt dieser riesige Verlust von 600.000 EUR scheinbar nicht groß ins Gewicht, aber eines ist klar: Die fetten Jahre sind bald vorbei und dann muss zur Gegenfinanzierung an anderen Stellen wie möglicherweise den Vereinen, den Kindergärten oder dem Personal noch mehr gespart werden oder diese werden eben durch Mehreinnahmen bei teureren Bauplätzen refinanziert. Ich könnte natürlich auch noch ein paar Vorzüge des städtischen Hallenbads aufzählen, die es mit Sicherheit gibt. Dies überlasse ich aber dem ein oder anderen Ratskollegen, die dies vermutlich im Laufe des Abends zur Genüge machen werden.

Daher unsere Vorschläge:

  • Mehr Transparenz für die Beteiligung und mehr Fairness unter den Bürgern und den umliegenden Gemeinden. Die Unterhaltung und ggf. Neubau eines Hallenbades darf man vom finanziellen Kraftakt als Jahrhundertprojekt betiteln, welches gut überlegt werden muss.
  • Die Bürger müssen in der ergebnisoffenen Entscheidung über die Zukunft des Aquaris, ob, wie und wo involviert werden und es muss Kontakt mit den umliegenden Gemeinden über die Problematik gesucht werden.“

Zebrastreifen für Hüfingen

von BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION am 28. August 2019

Auf dem Weg zu einem fußgängerfreundlichen Baden-Württemberg ruft das Land Städte und Gemeinden dazu auf, sich für das Aktionsprogramm „Sichere Straßenquerung“ zu bewerben. In sechs Modellkommunen soll im Rahmen des Projektes „1.000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg“ beispielhaft gezeigt werden, wie neue Regelungen und Förderbedingungen des Landes es vereinfachen, Fußgängerüberwege einzurichten.
Das Land Baden-Württemberg setzt sich seit einigen Jahren dafür ein, den Fußgängerverkehr zu stärken. Ziel des Landes ist es, den Anteil des Fußverkehrs an allen zurückgelegten Wegen in Baden-Württemberg auf 30 Prozent zu erhöhen und den Fußgängerverkehr sicherer zu machen. Im Rahmen des Aktionsprogramms sollen sechs Modellkommunen ausgewählt werden, die bei der Neuanlage von Zebrastreifen vom Land Baden-Württemberg und einem Fachbüro unterstützt werden.
https://www.gar-bw.de/aktionsprogramm-1-000-zebrastreifen/

Für das Projekt „1000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg“ kann man sich bis zum 27. September 2019 bewerben. Eine Fachjury wählt sechs Kommunen aus.

Auch die Stadt Bad Dürrheim beteiligt sich an dieser Aktion. Hüfingen hat in den vergangenen Jahren mehrfach versucht, Zebrastreifen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit genehmigt zu bekommen. Dies scheiterte an einer restriktiven Praxis der Behörden. Jetzt besteht die Chance doch noch Erfolg zu haben.

Die BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION hat Mitte Juli beantragt, dass sich die Stadt Hüfingen als Modellkommune für das vom Verkehrsministerium aufgelegte „Aktionsprogramm sichere Straßenquerung“ bewirbt. Laut BGM soll das Thema in der Septembersitzung behandelt werden.