Bebauungsplanverfahren “Baarblick” in Behla

Bebauungsplanverfahren “Baarblick” in Behla

16. Mai 2020 0 Von hieronymus

Michael Steinemann

Am 07.05.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Baarblick“ beschlossen. Der Bebauungsplan, speziell für das Gebiet B, soll noch bearbeitet werden.

Vorausgegangen war am 06.05.2020 eine öffentliche Ortschaftsratssitzung in Behla.

BFSO:  “Behla erhält ein attraktives Neubaugebiet, damit insbesondere junge Familien die Möglichkeit erhalten, bei uns heimisch zu bleiben bzw. zu werden. Bei Teil B sehen wir wie der Ortschaftsrat noch einigen Redebedarf.”

Wichtiger Schritt für die Entwicklung Behlas

Am 6. Mai hat der Ortschaftsrat von Behla die Weichen für die weitere Entwicklung des 470-Einwohner-Ortsteils gestellt. Vor knapp 50 interessierten Einwohnern stellten der Ortsvorsteher und das Planungsbüro „kommunal Plan“ die Planung für das lang ersehnte Baugebiet „Baarblick“ vor.

Das Baugebiet ist in zwei Teilstücke geteilt. Teil A befindet sich an der Alois-Hirt-Straße Richtung Sumpfohren. Der kleinere Teil B liegt zwischen Alois-Hirt-Straße und Professor-Hall-Weg (Baarblickhalle, Kindergarten). Der Ortschaftsrat stimmte dem Aufstellungsbeschluss für das neue Baugebiet zu. Während Teil A (12 Bauplätze) einen großen Zuspruch im Ortschaftrat und bei der anwesenden Bevölkerung fand, sprach sich die große Mehrheit gegen Teil B aus.

Ihrer Vorstellung zufolge, ist seit Jahren eine durchgehende Straße von der Alois-Hirt-Straße zum Professor-Hall-Weg gewünscht.

Auf den Plänen sei aber nur noch ein Fußweg zu erkennen. Die gewünschte Straße soll als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Professor-Hall-Weg angelegt werden zur Entlastung des bisher einzigen Zufahrtweges zum Kindergarten (mit ca. 80 Kindern).

Man zeigte sich von der Stadtverwaltung enttäuscht, dass für Teil B keine anderen Planungsvarianten vorgestellt wurden. Der Ortschaftsrat Behla stimmte gegen den vorliegenden Bebauungsplan für Teil B. Am Folgetag sprach sich der Gemeinderat für eine weitere Planung mit zwei Varianten (Variante Stadtverwaltung und Variante Ortschaftrat) aus.

Mehr dazu auf den Seiten der BFSO