Waldameisen
Liebe Bürgerpostleser,
vor kurzem hatte Monika Gauger aus Löffingen diese Bilder im Status und wollte wissen, wer sie erklären könne. Auf den Ameisenhaufen eine Vielzahl von Ameisenanhäufungen, sie verstehen, was ich meine. Ich hatte eine Vermutung, weil ich aber so etwas in der Dimension noch nie gesehen hatte, gab ich die Frage an Dr. Hans-Peter Straub vom Naturschutzamt weiter. Er schickte mir die Homepageadresse https://waldameisen.blog/fruehlingserwachen/
Dort heißt es: Das Frühlingserwachen der Waldameisen beginnt mit einem Sonnenbad auf dem Nest. Zunächst werden die Arbeiterinnen aus den erwärmten oberen Etagen des Nestes aktiv. Sie krabbeln auf das Nest und tanken dicht aneinandergedrängt Sonnenenergie. Danach kriechen sie zurück in den Ameisenbau und geben die aufgenommene Energie des Sonnenlichts als Wärme an die Arbeiterinnen weiter unten im Nest ab. Sie wirken also wie „Wärmeflaschen“. Neue Arbeiterinnen aus den tieferen Schichten wandern an die Nestoberfläche und baden ebenfalls in der Sonne und die Anhäufungen werden immer größer. Dieses Sonnenbaden kann je nach Standort des Ameisenhügels von März bis April beobachtet werden. Ich habe den Eindruck, dass dieses kalte Frühjahr mit wenig Sonne die Ameisen besonders zum Sonnenbaden animiert, wenn sie denn einmal scheint. Hammermässig finde ich die zahlreichen Ameisenknäuel. Übrigens, mit zunehmender Wärme im Nest entwickeln sich aus den Wintereiern die geflügelten Geschlechtstiere, junge Königinnen und Männchen. Auch diese können mit etwas Glück für kurze Zeit auf dem Nest beobachtet werden, bevor sie sich auf den Hochzeitsflug begeben.
Wissen Sie, wie Waldameisen durch den Winter kommen? Sie gehören als Insekten zu den wechselwarmen Tieren. Den Winter verbringen sie in einer Art Winterstarre. Dass sie im Winter nicht erfrieren, verdanken die Waldameisen ihrem hügelförmigen Nestbau. Die kontinuierliche Zersetzung des Nestmaterials setzt auch während des Winters genügend Wärme frei und bewirkt, dass die Nestbewohnerinnen den Winter überleben. Ja, wie so üblich, die Naturgesetze sind sensationell. Jetzt genießen Sie die einmaligen Bilder und Frau Monika Gauger, ihr vielen Dank dafür.
Herzliche Grüße
Franz Maus
Was mir hierzu wichtig ist und für besagen Herrn des Naturschutzamtes leider keine Rolle spielt:
Die hügelbauenden Waldameisen gehören in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Tierarten. Dieser allgemeine Schutz ergibt sich aus § 44 (BNatSchG). Demnach dürfen sie nicht der Natur entnommen oder gar getötet werden. Jeder Eingriff in die Neststruktur ist strengstens untersagt.
Es wäre nett, wenn sich zumindest die Leser des Hieronymus hieran halten, auch wenn das hiesige „Naturschutzamt“ für den Forst Ausnahmeregelungen erlässt (was sie übrigens gar nicht dürfen).
Bitte machen Sie eine Umweltmeldung, wenn Sie vom Forst platt gefahrene Ameisenhügel sehen!