Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg Teil 3

Unser Antrag vom September 2020 wurde vom Bürgermeister kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben. Deshalb haben wir am 9. März 2021 einen neuen Antrag gestellt.

Dieses Mal wurde der Antrag unter Beteiligung der Kommunalaufsicht ordnungsgemäß behandelt und sogar dem Fürstenberger Ortschaftsrat zur Ablehnung vorgelegt. Der Hüfinger Stadtrat durfte ihn dann am 29. April 2021 ablehnen. Hier meine Rede dazu.

Es geht hier um einen Ausgleich der bei einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren eh hätte gemacht werden müssen und nicht darum Ökopunkte zu sammeln. Deshalb der Name freiwilliger Ausgleich.


Es gab nicht ohne Grund eine Umweltmeldung, da im Vorfeld Streuobstbäume unerlaubt gefällt wurden, um hier Tatsachen zu schaffen. 13b wurde geschaffen, um Naturschutzstandards auszuhebeln, das rechtfertigt aber nicht, dass hier sogar noch weiter gegangen wurde.
Ein Ersatz der sehr alten und gesunden Bäume die hier gefällt wurden und noch werden ist nicht möglich.

An dieser Stellte ein kleiner verwunderter Einwurf nach Fürstenberg. Es ist schon merkwürdig, dass hier für einen Fichtenforst so sehr gekämpft wird und auf der anderen Seite eine alte Streuobstwiese einfach mal so platt gemacht wird. Auch in Anbetracht der Umweltmeldung für die vorsorglich gefällten Bäumen erscheint ihr Ruf nach Transparenz bei anderen hier eher grotesk.

Wir fordern einen freiwilligen Ausgleich für die Natur von Fürstenberg. Gerade weil sich da schon eine Hecke befindet, wäre eine sinnvolle Verlängerung angebracht. Eine Hecke würde auch keine weiteren Folgekosten verursachen, ebensowenig wie der Rückbau einer nicht mehr benötigten Straße.

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

Da die SPD und CDU schreckliche Angst vor einem 13ab Ausgleich haben, wurde unser Antrag vom September 2020 kurzerhand rechtswidrig in eine Abwägungstabelle zur Beteiligung der Behörden verschoben.

Obwohl wir die ordnungsgemäße Behandlung unseres Antrags mehrfach eingefordert haben und auch gesetzlich einklagen könnten, sehen wir davon ab und geben dem CDU Mann die Möglichkeit einen neuen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Warum er sich so sehr dagegen wehrt, ist uns vollkommen unklar, da die SPD, wenn es um Naturzerstörung geht, doch wie ein Mann hinter der CDU steht.

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION

Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 GemO folgenden Antrag auf die TO der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung zu setzen.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale:

  • Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

Das Bebauungsplanverfahren „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird nach §13a und §13b BauGB durchgeführt. Das heißt, es kann von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).

Der geplante Eingriff führt -trotz den bisher vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen im geplanten Neubaugebiet- zu einer Störung und auch Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an Insekten, Fledermäusen und auch Vögel.

Freiwilliger Ausgleich

Auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg, das der Stadt Hüfingen gehört, ist teilweise eine Hecke, die man auf die ganze Flurstückslänge verlängern könnte.

Des Weitern befindet sich auf Flurstück 168 ein alter Feldweg zum Schächer. Bei diesem könnte man den geteerten Teil entlang der Flurstücke 425 und 240 entsiegeln und in einen Grasweg verwandeln. Dies hätte auch den Nebeneffekt, dass langfristig der Haushaltstitel „Feldwegesanierung“ entlastet wird.

Der GR beschließt folgenden Antrag

Beschlussvorlage

Da wegen §13a und §13b BauGB kein Ausgleich außerhalb des Neubaugebietes und kein Umweltbericht gemacht wird, wird auf dem Flurstück 310 östlich von Fürstenberg die Hecke auf die ganze Grundstückslänge verlängert und auf Flurstück 168 wird der Feldweg entsiegelt und in einen Grasweg verwandelt.

Freiwilliger Ausgleich Fürstenberg

Antrag der BFSO/DIE GRÜNEN-FRAKTION vom 25.09.2020

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der dafür geschaffene § 13b BauGB hat u.a. folgende Merkmale:

  • Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

Das Bebauungsplanverfahren „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird nach §13a und §13b BauGB durchgeführt. Das heißt, es kann von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

Bei der Realisierung der Bebauung ist unter anderem die Beseitigung von Streuobstbeständen vorgesehen, wobei schon ein Teil der Obstbäume im Vorfeld gefällt wurden. Durch die Beseitigung der Gehölze entfallen Lebensräume für einige besonders geschützter Arten (siehe Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Hondinger Straße“ vom 5. Mai 2020).

Der geplante Eingriff führt zu einer Störung und auch Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an Insekten, Fledermäusen und auch Vögel. Deshalb schlagen wir einen freiwilligen Ausgleich der Stadt Hüfingen für das Baugebiet vor.

Freiwilliger Ausgleich

Im Norden des Friedhofs von Fürstenberg auf Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) befindet sich Grünland.

Als freiwilligen Ausgleich schlagen wir vor, dass auf dieser Fläche eine neue Streuobstwiese angelegt wird. Gepflanzt werden sollten hochstämmige und an die Region angepasste Obstsorten.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat von Hüfingen möge beschließen:

Als freiwilliger Ausgleich für das Bebauungsgebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg wird auf dem Flurstück 101 (Gemarkung Fürstenberg) eine neue Streuobstwiese mit hochstämmigen und an die Region angepassten Bäumen angelegt.

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