Jens Metzger in Hüfingen

Der Kandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Wahlkreises 55 Tuttlingen-Donaueschingen für die Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg, Jens Metzger, traf sich in Hüfingen mit Mitgliedern seiner Partei, sowie der BFSO, zu einem Gedankenaustausch. Thema war neben dem bevorstehenden Wahlkampf für die Landtagswahl 2021, das gegenseitige Kennenlernen und Zusammenwirken über die Landkreise hinaus, was aufgrund der Aufteilung des Wahlkreises erforderlich ist.
Bei einem kleinen Imbiss unter coronagerechten Bedingungen konnten viele Punkte angesprochen und angeschoben werden. Rundum ein gelungener Abend bei entspannter Atmosphäre. Ein besonderer Dank gilt der gastgebenden Familie für die gelungene Organisation.

Standortübungsplatz oder Truppenübungsplatz?

Was ist eigentlich der Unterschied?

In den letzten Monaten erhitzt das Thema „Erweiterung des Standortübungsplatz Donaueschingen“ immer wieder die Gemüter in der Region. Dabei wird auch ständig die Begrifflichkeit des „Übungsplatzes“ wild durcheinander geworfen, weshalb ich hier die Gelegenheit nutzen möchte, den Unterschied zwischen Standortübungsplatz und Truppenübungsplatz aufzuzeigen.

Ein Standortübungsplatz (StOÜbPl) unterscheidet sich von einem Truppenübungsplatz (TrÜbPl) darin, dass sich der StOÜbPl am jeweiligen Standort (Garnisonsgemeinde), oder auch oft direkt an einer Kaserne liegt oder für mehrere Kasernen in einem Bereich/Stadtteil gedacht ist, wie eben beispielsweise der StOÜbPl Donaueschingen für das hier in der Fürstenberg-Kaserne beheimatete Jägerbataillon 292 (JgBtl 292).

Ein TrÜbPl, üblicherweise wesentlich größer als ein StOÜbPl, wird nur zeitweise von Verbänden aufgesucht und liegt von der Heimatkaserne der übenden Soldaten in der Regel weiter entfernt, so dass zu Übungszwecken die ganze Einheit dorthin verlegt wird.

Der StOÜbPl wird zu verschiedenen grundlegenden Ausbildungen genutzt, bei denen nicht scharf geschossen wird. Jedoch können auch auf Standortübungsplätzen Standortschießanlagen (StOSchAnlg) eingerichtet sein. Auf diesen wiederum wird auch scharf geschossen, d. h. es wird mit Gefechtsmunition geschossen. 
Auf einem Truppenübungsplatz jedoch wird ein Ernstfall (Gefechtssituation im größeren Rahmen), meist in größeren Einheiten ab Bataillon aufwärts, simuliert. 

TrÜbPle sind, im Gegensatz zu StOÜbPl, größere staatseigene Landflächen zur militärischen Nutzung mit Unterkünften für die übende Truppe („Truppenlager“) und mit Anlagen, die es Soldaten aller Teilstreitkräfte und Truppengattungen ermöglichen, eine wirklichkeitsnahe Gefechtsausbildung mit Übungs- und Gefechtsmunition gegebenenfalls von Außenfeuerstellungen durchzuführen.

Hier in Baden-Württemberg gibt es einen TrÜbPl, nämlich den TrÜbPl Heuberg bei Stetten am kalten Markt. Vom Standort Donaueschingen je nach Strecke zwischen 71 – 85 Straßenkilometer entfernt. (Abb. 1)

Abb. 1

Auf einem Hochplateau „Großer Heuberg“ auf der Schwäbischen Alb gelegen, wird das Areal von den Ortschaften Albstadt im Norden, Stetten am kalten Markt mit Lager Heuberg und Alb-Kaserne (beide Heer) im Südosten und Meßstetten mit der Zollernalb-Kaserne (Luftwaffe mit Luftraumüberwachung) im Nordwesten eingerahmt. Der Übungsplatz wurde zeitgleich mit dem Lager Heuberg zwischen 1910 und 1916 für das XIV. (Badische) Armee-Korps errichtet und bis auf eine Demilitarisierung zwischen Ende des Ersten Weltkrieges und 1933 durchgehend militärisch genutzt. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg war auf dem Übungsplatz auch jeweils ein Kriegsgefangenenlager eingerichtet worden sowie Anfang 1933 vom NS-Regime ein sogenanntes Schutzhaftlager. Von 1945 bis 1959 war der Platz unter französischer Verwaltung. Die letzte französische Armeeeinheit rückte 1997 aus dem Lager Heuberg ab. Bis um die Jahrtausendwende hauptsächlich für die Panzertruppe genutzt, wird der Heuberg heute vielfältig genutzt (neben der übenden Truppe auch vom Technischen Hilfswerk, Polizei und Bundespolizei).

Der TrÜbPl Heuberg umfasst eine Ausdehnung von ca. 48 km2, oder 4.800 Hektar (Abb. 2)

Abb. 2

Der StoÜbPl Donaueschingen hat eine Fläche von 52 ha, plus sogenannte standortnahe Übungsräume mit einer Fläche von 170 ha. (Abb. 3)

Abb. 3 (Präsentation BAIUDBw)

Der Bedarf des Jägerbataillons 292 (JgBtl 292) liegt laut Bundeswehr aber bei 521 ha. Das entspricht einer Fläche von ca. 521 Fußballfeldern. (Abb. 4)

Abb. 4 (Präsentation BAIUDBw)

Wenn wir uns nunmehr betrachten, was auf der neuen Fläche alles eingerichtet werden soll (Abb. 5), so komme ich zu dem Schluß, dass das auch alles auf dem TrÜbPl Heuberg schon vorhanden ist, bzw. was es dort eventuell nicht geben sollte, durchaus eingerichtet werden kann, ohne dass dafür neues Gelände erforderlich wäre.

Abb. 5 (Präsentation BAIUDBw)

Bei einer Erweiterung des StOÜbPl Donaueschingen würden leider einige Bereiche des Naturschutzgroßprojekt Baar, in das bisher eine nicht unerhebliche finanzielle Summe geflossen ist, beeinträchtigt werden, wenn nicht sogar zugunsten der geplanten Einrichtungen zerstört werden.

Von den Beeinträchtigungen für die nahegelegene Nachsorgeklinik Tannheim ganz zu schweigen.

Ebenfalls für mich nicht nachvollziehbar sind die durch die Stuttgarter Vertreter des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) vorgebrachten „Verniedlichungen“, soviel würde da gar nicht beeinträchtigt werden, da man ja auf dem StOÜbPl „nur“ mit Übungs- und/oder Manövermunition schießen würde.

Auch bei Manöver- und Übungsmunition entstehen zum einen Abfälle, in Form der ausgestossenen Patronenhülsen und zum anderen werden bei der Übungsmunition auch Geschoße verfeuert, die anschließend irgendwo in der Natur herumliegen, oder in den Bäumen stecken. Sowohl Manövermunition, als auch die Übungsmunition bestehen zum Großteil aus Kunststoff. Zwar sollen/werden diese auch wieder aufgelesen, aber nie zu 100%. Das ist nahezu unmöglich, schon gar nicht bei der Manövermunition, die zum Großteil olivgrün ist und somit auf dem Waldboden fast nicht mehr gefunden werden kann. 
Eine Beeinträchtigung des Geländes durch diese Abfälle ist deshalb nicht von der Hand zu weisen. 

Ein weiterer Punkt der u. a. bei der Stadtratsitzung in Donaueschingen durch die Vertreter des BAIUDBw vorgebracht wurde, war der, dass es nicht zumutbar sei, zuviel Zeit für die Fahrt zum TrÜbPl Heuberg zu verbringen, da dies verlorene Ausbildungszeit sei. Diesem Argument widerspreche ich mit der Begründung, dass es seit Jahren bekannt ist und  immer wieder heißt, dass die Soldaten zu wenig Fahrpraxis auf den gepanzerten Gefechtsfahrzeugen haben und es deshalb, insbesondere im Auslandseinsatz unter Gefechtsbedingungen zu Unfällen kommt, die auf mangelnde Fahrpraxis zurückzuführen sind. 
Also ist die Fahrt zum Heuberg sehr wohl Ausbildungszeit. Nämlich die zum erlangen von Fahrpraxis für die Gefechtsfahrzeuge.

Und wer sagt denn, dass man abends wieder zurückfahren muß? Wir erinnern uns, dass der Heuberg ein Truppenübungsplatz ist und deshalb dort Unterkünfte in Form des Truppenlagers vorhanden sind. Also warum nicht eine mehrtägige Übung dort abhalten? 

Bei einer solchen mehrtägigen Übung können nicht nur die infanteristischen Grundfertigkeiten geübt werden. Nein, auch die kompletten logistischen Fähigkeiten, wie z. B. Truppenversorgung mit Verpflegung durch den Feldküchentrupp, oder auch die Versorgung mit Munition und Betriebsstoffen durch die anderen logistischen Kräfte die so ein Bataillon hat.

Für mich, als ein sowohl aus der Infanterie (Gebirgstruppe in Bad Reichenhall) und der Logistik stammender ehemaliger Berufssoldat, bietet der Heuberg einfach alles, was die Truppe zum Üben braucht.

Ich könnte hier noch einige Punkte auflisten, die aus meiner Sicht die Erweiterung des StOÜbPl Donaueschingen ad absurdum führen, aber das würde den Rahmen sprengen.

Mit dem TrÜbPl Heuberg hat die Truppe in Donaueschingen einen Übungsplatz „vor der Haustüre“, nach dem sich andere die Finger lecken würden.

Ich bin als ehemaliger Berufssoldat, der 40 Jahre in der Bundeswehr gedient hat, nicht gegen die Bundeswehr. Ganz im Gegenteil. Ich begrüße es, dass Donaueschingen Garnisonstadt ist und die Bundeswehr hier auch willkommen ist.

Aber wenn es um Belange des Naturschutzes geht und um die Belange der Nachsorgeklinik Tannheim, dann muß man die Kirche auch mal im Dorf lassen und nach anderen Möglichkeiten suchen. Und gerade hier sind diese vorhanden und nicht schlechter, als das was man hier verwirklichen möchte.

In diesem Sinne bin ich gegen eine Erweiterung des StOÜbPl Donaueschingen und hoffe auf einen breiten Widerstand gegen dieses Vorhaben aus der Bevölkerung, unter gleichzeitigem Rückhalt zu unserer vor Ort ansässigen Truppe.

Das Schwenninger Moos

Direkt vor unserer Haustüre liegt ein wunderschönes Naturschutzgebiet, nämlich das Schwenninger Moos.
Ich hatte gestern das Glück, daß ich durch den Projektleiter des Naturschutzgroßprojekt Baar, mit dem ich mich zunächst im Umweltzentrum Schwarzwald Baar Neckar getroffen hatte, zuerst ein umfangreiches und sehr informatives Briefing erhalten habe und anschließend sind wir dann noch „ins Gelände“ selbst gegangen und dort wurde dann mein Wissensdurst weiter gestillt.
Auch wenn vielleicht nicht jeder das Glück haben wird, so ein persönliches Briefing und anschließend noch einen geführten Rundgang durchs Moos erleben zu können, kann ich nur jedem empfehlen, der naturverbunden ist, sich das Moos mal anzuschauen.

Ich möchte hier jetzt einfach nur mal Bilder sprechen lassen, denn Informationsmaterial gibt es zur Genüge im Umweltzentrum, oder auch einfach nur mal bei Wikipedia schauen.

Mit reichlich Informationsmaterial ausgestattet ging es auf den Rundgang
Das Schwenninger Moos ist Bestandteil des Naturschutzgroßprojekt Baar

Impressionen vom Schwenninger Moos

Der Grenzweg zwischen Baden und Württemberg
Ein alter Grenzstein mit der Inschrift „KW“ für Königreich Württemberg
Der gleiche Grenzstein von der anderen Seite mit der Inschrift „GHB“ Großherzogtum Baden“
Schautafeln erklären anschaulich den ehemaligen Torfabbau im Schwenninger Moos

Ich hoffe, dass sich der Eine oder Andere durch diese Bilderauswahl ermuntert fühlt, auch mal das Schwenninger Moos zu besuchen.
Informationsmaterial ist im Umweltzentrum Möglingshöhe erhältlich.

Update zur Lärmschutzwand für das Neubaugebiet Auf Hohen II in Hüfingen

Nachdem am 18. Juni 2020 im Südkurier ein Artikel erschienen war, in dem eine Fertigstellung der Lärmschutzwand für November 2020 in Aussicht gestellt wurde, habe ich mir gestern mal den Baufortschritt angeschaut.
Wie man auf den Bildern sehen kann, liegt das bereits gegossene Fundament bis kurz vor der Abzweigung Richtung Freiburg.
Wenn man also den Bebauungsplan ansieht, fehlt noch ein ordentliches Stück bis zum Ende der vorgesehenen Lärmschutzwand, die bei der Straßenmeisterei enden soll.

Bebauungsplan mit Lärmschutzwand
Das Areal innerhalb der roten Linie kennzeichnet den noch zu schaffenden Kinderspielplatz.
Das Fundament in Richtung Norden
Blick Richtung Süden auf Höhe der Abzweigung Richtung Freiburg

Ob diese Lärmschutzwand tatsächlich bis November steht wage ich zu bezweifeln. Aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Hoffen wir also auf weiterhin gutes Wetter und ein zügiges Vorankommen der Bauarbeiten.

Es tut sich was im Neubaugebiet Auf Hohen II

Nachdem ja bereits für Oktober 2019 angekündigt, aber dann doch nicht durchgeführt, wurde in der vergangenen Woche endlich die finale Asphaltierung der Max-Gilly-Straße durchgeführt. Die Arbeiten gingen zügig voran, so daß die Zufahrt nur 1,5-2 Tage gesperrt war. Das hat doch mal gut geklappt.

Außerdem werden auch seit letzter Woche die restlichen Gehwege fertiggestellt.

Hier war es allerdings notwendig, bei der Stadtverwaltung etwas nachzuhaken und am Ball zu bleiben.

Angefangen hatte alles damit, dass ich im Oktober 2019 eine Bürgersprechstunde beim Bürgermeister wahrgenommen hatte und dort das Problem thematisierte.

Mein ganz besonderes Augenmerk galt dabei dem nicht vorhandenen Gehweg zwischen der Landschaftsgärtnerei und dem Haus Nr. 1 in der Max-Gilly-Straße. 
Hier sieht man sich nämlich als Fußgänger gezwungen, in der eh schon recht engen Doppelkurve, den Fahrstreifen benutzen zu müssen. Dass dies ein nicht immer gefahrloses Unterfangen ist, wissen alle, die dort wohnen. 
Zunächst mußte ich dem Herrn Bürgermeister anhand einer Zeichnung erst mal erklären, von welcher Stelle ich überhaupt spreche. Nachdem das geklärt war und die widrigen Umstände von mir erläutert wurden, sicherte mir der Bürgermeister zu, dass er sich kundig machen wolle und mir dann Bescheid gebe, wann und wie dort verfahren werden solle.

Leider bekam ich bis zum Februar 2020 keine Antwort, weshalb ich mich veranlasst fühlte, eine umfangreiche E-Mail zu schreiben, um den Herrn an seine Zusage zu erinnern.

Leider blieb auch diese Mail unbeantwortet, so dass ich es für nötig hielt, diese Mail, mit einer entsprechenden Erklärung, an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates zu schicken. 
Endlich kam Bewegung in die Sache. Einige, nicht alle, der Fraktionsvorsitzenden setzten sich mit mir und der eine oder andere wohl auch mit dem Bürgermeister in Verbindung. Bereits am darauffolgenden Tag bekam ich eine Nachricht, dass der Bau des Gehwegs durch den Haushalt genehmigt sei und dieses Jahr vollendet werden solle.

In der Zwischenzeit wurden jedoch einige sogenannte „Mischzonen“ explizit als Parkflächen ausgewiesen, so dass man als Fußgänger noch früher auf die Straße ausweichen musste, wenn denn dort jetzt Fahrzeuge geparkt wurden.

Dies veranlasste mich wiederum, am 05. März 2020 zur öffentlichen Stadtratsitzung zu gehen, um in Erfahrung zu bringen, ob denn nun nur der Abschnitt zwischen Landschaftsgärtnerei und Haus Nr. 1, oder auch die restlichen, noch nicht vorhandenen Gehwege realisiert würden.

Ich gab zu verstehen, dass es ja wohl nicht sein könne, dass Fahrzeuge nun über das leibliche Wohl von Fußgängern gestellt würden und man doch solange es keine Gehwege gäbe, die Mischzonen den Fußgängern uneingeschränkt zur Verfügung stellen sollte.

Der Bürgermeister konnte mir anlässlich der Stadtratsitzung jedoch nicht beantworten, in welchem Umfang die Gehwege nun zur Fertigstellung heranstünden.

Seit letzter Woche wissen wir nun, aufgrund der begonnenen Bauarbeiten, dass alle noch nicht fertiggestellten Gehwege realisiert werden.

Dafür recht herzlichen Dank im Namen aller Bewohner des Neubaugebiets. 

Ein weiterer Punkt allerdings, der jedes Jahr immer wieder angesprochen werden muss, ist das Mähen der öffentlichen Grünflächen im Neubaugebiet. Hier insbesondere die Fläche um das Blockheizkraftwerk Auf Hohen am Ende der Hohenstraße. 
Wie in den zurückliegenden 3 Jahren auch, passiert hier erst etwas, wenn man über den „Schadensmelder“ auf der Homepage der Stadt Hüfingen das Mähen anmahnt, weil der Bewuchs teilweise, so geschehen im letzten Jahr, über einen Meter hoch war und das Aussamen der Gräser und Wiesenblumen es unmöglich machen, dass man Fenster oder Balkontüren offen lassen kann.

Zur Ehrenrettung des Bauhofes der Stadt Hüfingen sei gesagt, dass nach Meldung dann auch sehr schnell reagiert wird.


Aber ganz ehrlich lieber Bauhof, muß es denn sein, dass das immer erst nach Aufforderung geht? Es gibt doch bestimmt Arbeitspläne, in denen die durchzuführenden Arbeiten in einem gewissen Turnus gelistet sind. Dann nehmt doch bitte auch mal die angesprochene Grünfläche mit auf und wenn, dann auch nicht nur einmal pro Sommer!

Und wenn man dann schon ins Neubaugebiet fährt und dieses hoffentlich mit offenen Augen macht, dann würde man auch sehen, dass der Grünstreifen in der Max-Gilly-Straße, der die Fahrbahn vom Gehweg trennt, auch einen Schnitt nötig hätte. Das wurde aber wieder versäumt zu machen, obwohl dadurch für die dortigen Anwohner die gleichen Unannehmlichkeiten entstehen.

Alles in Allem ist es wohl in Hüfingen so, dass man immer erst auf etwas aufmerksam machen, oder durch nachfragen am Ball bleiben muss, dass sich etwas tut. 
In diesem Sinne bin ich gerne der unbequeme Stein im Schuh der Verwaltung. Und trotzdem lebe ich, als Zugezogener, gerne in Hüfingen.

In diesem Sinne liebe Stadtverwaltung: Motivation durch Betroffenheit!

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