Vitale Dörfer braucht das Land!

Vitale Dörfer braucht das Land!

27. Januar 2020 1 Von hieronymus

27.01.2020 von Kurt Kammerer, Sprecher Initiative 125

Die vitalen Dörfer Behla, Hausen vor Wald, Fürstenberg, Mundelfingen und Sumpfohren nehmen ihre Zukunft in die Hand, gemeinsam mit der Stadt Hüfingen. 
24.01.2020 – Informationsveranstaltung im Gasthof Kranz


Die Initiative 125 wurde am 21.12.2019 ins Leben gerufen als überparteiliche Vertretung für alle Hüfinger Bürger(innen), die Transparenz und faire Bauplatzpreise wollen.  Auslöser war die Geheimniskrämerei der Stadt hinsichtlich Preisermittlung und tatsächlicher Kosten für das Baugebiet in Mundelfingen. 

Schon über 400 Unterstützer bekennen sich zu uns und unseren Zielen.

Vitale Dörfer brauchen überzeugende Argumente für junge Familien, dort zu bleiben bzw. sich anzusiedeln. Weil Bauen in Städten für viele unerschwinglich geworden ist und junge Familien weiterhin den Traum vom Eigenheim haben, muss das Dorf:  

  • Attraktiven Baugrund ausweisen können
  • Im Vergleich zu benachbarten Ortsteilen bestehen, z.B. denen von Bad Dürrheim, Blumberg, Bonndorf, Bräunlingen, Donaueschingen, Geisingen, Hüfingen, Löffingen oder Wutach
  • Baulücken schließen und Leerstände auffüllen
  • Erwerb von Altbestand  ermöglichen 
  • bei der Überwindung gesetzlicher Hürden unterstützen (Denkmalschutz etc.) 

.

.

Schrumpfende Bevölkerung = mehr Wettbewerb um Junge

Vitale Dörfer können in Zeiten von Urbanisierung und Alterung der Bevölkerung nur dann vital bleiben, wenn sie es schaffen, jungen Familien ein attraktives Zuhause zu bieten. Den Verzicht auf die Infrastruktur einer Stadt muss das vitale Dorf ausgleichen durch ein stärkeres Miteinander in der Nachbarschaft, in den Vereinen, im Zusammenspiel zwischen alt und jung und natürlich durch günstige Bauangebote. 

Wo dies nicht gelingt, ziehen Junge weg, Kindergärten und Schulen auf dem Land bleiben auf der Strecke und das Dorf verödet.




Vertretung für alle Ortsteile

Wie die Stadt auf den Preis „149 €“ kommt, ist schleierhaft.

Werden die Baugebiete in anderen Ortsteilen der Stadt Hüfingen günstiger sein?

NEIN.

Die Initiative 125 wurde in Mundelfingen gegründet, weil hier aktuell 25 Bauplätze auf ihre Bebauung warten. 

Wir vertreten alle Ortsteile, denn die nächsten Baugebiete sind in Planung mit Fürstenberg (39 Bauplätze), Hausen vor Wald, Behla und Sumpfohren. Wir wollen, dass Familien sich in unseren Ortschaften zuhause fühlen können und das Ortsgeschehen und die Vereine mit Leben erfüllen.

Objektive Wertermittlung für faire Grundstückpreise

  • Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung
  • Die Grundstücksbewertung muss durch dafür qualifizierte Sachverständige durchgeführt werden
  • Ziel der Grundstücksbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Sinne des §194 BauGB

Bodenrichtwert 

  • gilt als Hilfswert bei der Wertermittlung
  • Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird
  • Bsp.: Mundelfingen: 65 € bis 88 €, Aasen Neubaugebiet 100 €

Normiertes Verfahren zur Wertermittlung

  • vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke geeignet (Bundesamt für Justiz: https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv/__15.html) 
  • es müssen sogenannte Vergleichsgrundstücke zum Vergleich herangezogen werden
  • Voraussetzung ist eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten


Aktuelle Marktpreise für vergleichbare Baugrundstücke 

Marktpreisermittlung 2020 für Bauplätze in vergleichbaren Ortsteilen in unserer Nachbarschaft

  • Aktuell: Januar 2020
  • Repräsentativ: 102 vergleichbare Bauplätze
  • Marktüblich: Bauplätze diverser Größen  
  • Preis: Gewichteter durchschnittlicher Verkaufspreis (erschlossen) = 109,17 Euro/qm

von Bernhard Merz, Ortschaftsrat Mundelfingen


Wir fordern Transparenz.

  • Offenlegung der Kalkulation
  • Offenlegung der Preisermittlung

Die Stadt Hüfingen verweigert diese Auskünfte bis heute.

Wir fordern faire Bauplatzpreise.

  • 110 € je qm (andere Gemeinden erzielen damit Gewinn.)
  • Die Gemeinde muss Marktpreise („voller Wert“) verlangen (§92 Gemeindeordnung). Diese findet man nur am Markt und nicht im Hinterzimmer.