Problemwolf

Die Entscheidung des Umweltministeriums zur Tötung von GW2672m

Keine Sorge: wir befinden uns hier mitnichten in Minneapolis, wo derzeit maskierte und bewaffnete ICE-Trupps Jagd auf Einwanderer und unbescholtene Bürger machen. Der Auftrag zur „Entnahme“ des Wolfs GW2672m erging streng nach Recht und Gesetz: in einer insgesamt 21 (!) Seiten umfassenden Entscheidung des Stuttgarter Umweltministeriums über eine Ausnahmegenehmigung vom artenschutzrechtlichen Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zum Nachstellen und Töten geschützter Tierarten. Ihr ist auch zu entnehmen, dass aus geschulten Spezialisten ein Entnahmeteam (dessen Namen im Text geschwärzt sind) zur Tötung bereitsteht. Sein Vorgehen, seine Bewaffnung (mit Nachtsichtgerät) und sein Einsatzgebiet sind minutiös festgelegt, selbst für den Fall, dass sich der Wolf listigerweise im Nationalpark zu verstecken versucht. Zusätzlich hat das Ministerium bei der höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung gestellt, wozu sich die anerkannten Naturschutzverbände äußerst kurzfristig zu äußern hatten. Was, alles in allem, den Eindruck verstärkt, dass die Entscheidung zur Entnahme des als gefährlich eingestuften Wolfs als ein politisch hochbrisanter Fall einzuordnen ist. 

Denn bei GW2672m handelt es sich um den auffällig gewordenen, in der Bevölkerung auf den Namen „Hornisgrinden-Wolf“ getauften Rüden, dem angelastet wird, dass er sich insbesondere während der winterlichen Ranzzeit in Ermangelung einer artgerechten Partnerin allzu oft Menschen mit Hündinnen genähert hat – und dies auf weniger als 30 Meter!  Alle Versuche, ihn einzufangen, zu besendern und zu vergrämen (wie es das Wolfsmanagement des Landes in derlei Fällen vorsieht) seien erfolglos geblieben. „Auch aus Gründen des Artenschutzes“, so äußerte sich bedauernd die NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes, „gilt es zu verhindern, dass sich Wölfe mit Haushunden paaren und sogenannte Hybride bilden“, wozu auch ein zu befürchtender „Wolfstourismus“ beitrage. Die Entscheidung sei traurig, aber nachvollziehbar, meint auch der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle und ergänzt: „Umweltministerin Thekla Walker liegt meines Erachtens richtig, wenn sie jetzt handelt und nicht erst wartet, bis es doch zu einer brenzligen Situation kommt.“ Die Entnahme zeige auch, dass das Wolfsmanagement in Baden-Württemberg funktioniere und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht überflüssig sei –  ein Seitenhieb auf den seit Jahren schwelenden Zuständigkeitsstreit zwischen Umwelt- und Ernährungsministerium.

Der Umgang mit „Problemwildtieren“ gilt als besonders delikat, wie man spätestens seit dem Abschuss des im Sommer 2006 nach Bayern eingewanderten (vom bayerischen Umweltminister zunächst willkommen geheißenen) Bären Bruno weiß, nach dessen Ende die öffentliche Meinung plötzlich zu kippen drohte; „Problembär“ ist seitdem zum geflügelten Schimpfwort geworden. Nach welchen Kriterien wird man also wohl das nächste Mal einen „auffällig gewordenen“ Wolf zum „Problemwolf“ abstempeln und zum Abschuss freigeben? Wo es um Isegrims Image hierzulande doch seit den Gebrüdern Grimm, seit Rotkäppchen und den sieben Geißlein, ohnehin noch nie gut bestellt war? Ab wie vielen Nutztierrissen wird es um ihn geschehen sein? Wo anfangs doch auch die Rückkehr der Wölfe noch als Erfolg des europäischen Artenschutzes gefeiert wurde – als hoffnungsvolles Zeichen wider den weltweiten Artenschwund.

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