Die Entscheidung des Umweltministeriums zur Tötung von GW2672m
Keine Sorge: wir befinden uns hier mitnichten in Minneapolis, wo derzeit maskierte und bewaffnete ICE-Trupps Jagd auf Einwanderer und unbescholtene Bürger machen. Der Auftrag zur „Entnahme“ des Wolfs GW2672m erging streng nach Recht und Gesetz: in einer insgesamt 21 (!) Seiten umfassenden Entscheidung des Stuttgarter Umweltministeriums über eine Ausnahmegenehmigung vom artenschutzrechtlichen Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zum Nachstellen und Töten geschützter Tierarten. Ihr ist auch zu entnehmen, dass aus geschulten Spezialisten ein Entnahmeteam (dessen Namen im Text geschwärzt sind) zur Tötung bereitsteht. Sein Vorgehen, seine Bewaffnung (mit Nachtsichtgerät) und sein Einsatzgebiet sind minutiös festgelegt, selbst für den Fall, dass sich der Wolf listigerweise im Nationalpark zu verstecken versucht. Zusätzlich hat das Ministerium bei der höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung gestellt, wozu sich die anerkannten Naturschutzverbände äußerst kurzfristig zu äußern hatten. Was, alles in allem, den Eindruck verstärkt, dass die Entscheidung zur Entnahme des als gefährlich eingestuften Wolfs als ein politisch hochbrisanter Fall einzuordnen ist.
Denn bei GW2672m handelt es sich um den auffällig gewordenen, in der Bevölkerung auf den Namen „Hornisgrinden-Wolf“ getauften Rüden, dem angelastet wird, dass er sich insbesondere während der winterlichen Ranzzeit in Ermangelung einer artgerechten Partnerin allzu oft Menschen mit Hündinnen genähert hat – und dies auf weniger als 30 Meter! Alle Versuche, ihn einzufangen, zu besendern und zu vergrämen (wie es das Wolfsmanagement des Landes in derlei Fällen vorsieht) seien erfolglos geblieben. „Auch aus Gründen des Artenschutzes“, so äußerte sich bedauernd die NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes, „gilt es zu verhindern, dass sich Wölfe mit Haushunden paaren und sogenannte Hybride bilden“, wozu auch ein zu befürchtender „Wolfstourismus“ beitrage. Die Entscheidung sei traurig, aber nachvollziehbar, meint auch der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle und ergänzt: „Umweltministerin Thekla Walker liegt meines Erachtens richtig, wenn sie jetzt handelt und nicht erst wartet, bis es doch zu einer brenzligen Situation kommt.“ Die Entnahme zeige auch, dass das Wolfsmanagement in Baden-Württemberg funktioniere und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht überflüssig sei – ein Seitenhieb auf den seit Jahren schwelenden Zuständigkeitsstreit zwischen Umwelt- und Ernährungsministerium.
Der Umgang mit „Problemwildtieren“ gilt als besonders delikat, wie man spätestens seit dem Abschuss des im Sommer 2006 nach Bayern eingewanderten (vom bayerischen Umweltminister zunächst willkommen geheißenen) Bären Bruno weiß, nach dessen Ende die öffentliche Meinung plötzlich zu kippen drohte; „Problembär“ ist seitdem zum geflügelten Schimpfwort geworden. Nach welchen Kriterien wird man also wohl das nächste Mal einen „auffällig gewordenen“ Wolf zum „Problemwolf“ abstempeln und zum Abschuss freigeben? Wo es um Isegrims Image hierzulande doch seit den Gebrüdern Grimm, seit Rotkäppchen und den sieben Geißlein, ohnehin noch nie gut bestellt war? Ab wie vielen Nutztierrissen wird es um ihn geschehen sein? Wo anfangs doch auch die Rückkehr der Wölfe noch als Erfolg des europäischen Artenschutzes gefeiert wurde – als hoffnungsvolles Zeichen wider den weltweiten Artenschwund.

Was diese Frau I. von sich gibt, ist barer Unsinn. Es sind in Deutschland nur 2 Paarungen zwischen Wolf und Hund bekannt geworden, die zu Wolfshybriden geführt haben; in beiden Fällen durch Paarung
eines Rüden mit einer Wölfin. Im Schwarzwald gibt es derzeit keine Wölfin in freier Wildbahn.
Wäre dieser Hornisgrinden-Wolfsrüde in der Ranzzeit tatsächlich der Spur einer läufigen Hündin gefolgt,
wäre es nicht bei 30 m Abstand geblieben, sondern zum Kontakt gekommen, egal ob die Hündin an der Leine geführt wird oder nicht.
Lieber Herr Kammerer,
vielen Dank für Ihre Kommentare!
Allerdings habe ich den Namen der Frau I. abgekürzt, da diese nicht hier auf dem Hieronymus ist und auch nicht kommentiert hatte.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und viele Grüße
Hannah
Hallo Frau Jaag,
Frau I. konnte ich gestern in der Kürze der Zeit nicht ausfindig machen. Sie erhält selbstverständlich meinen Kommentar, ebenso die Ministerin. Ob ich auch den Noch-Ministerpräsidenten kontaktiere, überlege ich noch. Ich will Ihm nicht den Abschied versalzen, er ist sowieso schon sauer auf mich (wir sind Schulkameraden).
Herzlicher Gruß
Josef
Wenn man sich mit Experten unterhält, und zwar Solchen, die sich jahrelang mit Wölfen in freier Wildbahn beschäftigt haben, erfährt man, dass das Verhalten des Hornisgrinde-Wolfes keinesfalls artuntypisch ist. Junge, unerfahrene Wölfe folgen gern grösseren Beutegreifern, weil sie sich davon versprechen, etwas von der Beute abzubekommen. Dabei können sie älteren Wölfen, aber auch zweibeinigen Wölfen folgen. Mit der Ranzzeit hat das Ganze nichts zu tun.