Repowering auf dem Rohrhardsberg – jetzt also doch?

Ein in jüngster Zeit zunehmender Flächenbedarf entsteht durch den Bau von Windkraftanlagen. Gerade für wandernde Jungauerhühner, die für den Austausch zwischen den Teilpopulationen im Schwarzwald besonders wichtig sind, könnten Windräder sehr problematisch werden.
(Bergmann, H., Klaus S., Suchant, R.: Auerhühner. G. Braun-Buchverl., Karlsruhe 2003)

Windenergie und Auerhühner – ein Reizthema par excellence selbst unter Naturschützern! Was ist nicht schon alles geschrieben und diskutiert worden, wenn es um die Rettung des existenzbedrohten „Schwarzwälder Charaktervogels“ geht. Sogar der Stuttgarter Landtag hat (am 11. Mai 2022) über ihn debattiert. Wo doch der grün geführten Landesregierung nichts ungelegener käme, als wenn ausgerechnet sie für das Aussterben des Auerhuhns verantwortlich gemacht würde mit ihrem durch Gas- und Ölmangel, durch Ukraine- und Irankrieg zusätzlich angespornten Windkraft-Elan. 

Foto vom Rohrhardsberg mit Windrad
Präzedenzfall auf dem Rohrhardsberg

So war es denn auch kein Wunder, dass damals in der Parlamentsdebatte grüne wie schwarze Abgeordnete im Brustton der Überzeugung hervorgehoben haben, die Windenergie treffe keinerlei Schuld am so bedauerlichen, allem Anschein nach jedoch kaum noch aufzuhaltenden Rückgang des einst größten mitteleuropäischen Auerhuhn-Bestands außerhalb der Alpen. Der fürs Jagdrecht zuständige Forstminister Peter Hauk (CDU) ließ keine Zweifel aufkommen an der Dramatik der Bestandsentwicklung, verursacht freilich vor allem durch allzu dunkle Nadelwälder, durch den Besucher- wie den Raubwilddruck sowie gewiss auch durch den Klimawandel. Auch er verneinte den Einfluss der Windräder und verwies dabei auf das (vom Land Baden-Württemberg und aus Drittmitteln des Bundesverbands WindEnergie e. V. sowie einiger heimischer Energieversorgungsunternehmen finanzierte) internationale Forschungsprojekt Windenergie & Auerhuhn, das auch im Schwarzwald zu dem wenig überraschenden Ergebnis gekommen war, dass Auerhühner Windenergieanlagen weiträumig meiden, sodass sie daher auch nicht nennenswert vom Lärm, Drehbewegung und Schlagschatten der Rotoren gestresst werden können. Versprochen wurde ein Maßnahmenplan, mit welchem der Beweis erbracht werden soll, dass Klima- und Artenschutz durchaus miteinander zu vereinbaren sei.

Auerhahn
Wo der Schwarzwälder Charaktervogel wohl noch balzt?

Exemplarisch für die seit über einem Vierteljahrhundert andauernden und sich verschärfenden Auseinandersetzungen steht im zentralen Schwarzwald der Rohrhardsberg (genauer: sein Nebengipfel Passeck), der für wandernde Junghühner auch eine Art Brückenkopf darstellt für die zwecks Genaustausch unverzichtbare Verbindung zwischen den von Verinselung bedrohten Teilpopulationen von Süd- und Nordschwarzwald. Ausgerechnet hier oben ist im Jahr 2003 erstmals ein Windrad im Auerhuhn-Habitat genehmigt worden – ein Sündenfall mit Präzedenzwirkung. Dem Antragsteller hatte man zuvor im Elztal die Genehmigung einer Wasserkraftanlage versagt, sodass das Landratsamt, nach massivem Druck des CDU-Wahlkreisabgeordneten und gegen alle Proteste und Petitionen, offenbar nicht auch noch den Bau der Windkraftanlage glaubte ablehnen zu dürfen. Für seinen beharrlichen und schließlich erfolgreichen Einsatz für die regenerative Energiegewinnung ist dem Unternehmer im Jahr 2003 – Auerhühner hin oder her – der BUND-Umweltpreis zuerkannt worden.

Es hatte in jenem Genehmigungsverfahren auch nichts mehr geholfen, dass kurz zuvor dem eigens zum Schutz des Auerhuhns ins Leben gerufenen «Modellprojekt Rohrhardsberg» der Deutsche Umweltpreis verliehen worden war. Erstmals war es doch hier gelungen, Nutzer und Schützer (Forstverwaltung, staatlicher und privater Naturschutz, Kommunen, Tourismus- und Skiverbände) an einen Tisch zu bringen mit dem erklärten Ziel, Skiloipen und Wanderwege aus den fürs Auerhuhn besonders sensiblen Räumen weg zu verlegen und zu bündeln, Biotoppflegemaßnahmen einzuleiten und einen hühnerfreundlichen Waldbau festzuschreiben. Im Jahr 2006 schließlich war auch noch ein «LIFE-Projekt Rohrhardsberg» zustande gekommen, mit 15 Partnern, fünfjähriger Laufzeit und einem Fördervolumen von zwei Millionen Euro. Zur Hälfte von Brüssel gefördert, sollte auch der Auerhuhnschutz profitieren, nicht zuletzt durch Finanzierung eines Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für die FFH-Gebiete rund um das obere Elztal, insbesondere für das EU-Vogelschutzgebiet Mittlerer Schwarzwald, einem der wenigen im Land, die ausdrücklich auch dem Auerhuhn gelten. Es sage niemand, die Kommunen, der Landkreis und die Bevölkerung der Region hätten kein Herz gezeigt für den «Charaktervogel».

Dennoch droht es seitdem eng und enger zu werden für die Vögel angesichts der so überaus ehrgeizigen grün-roten Zielvorstellungen für den Ausbau der Windenergie. Die Verlockung der lukrativen Pachterlöse für die in Aussicht stehenden WEA-Standorte und der politische Druck auf die Kommunen wie auf den öffentlichen Wald sorgen dafür, dass weitere Einengungen des aktuell noch besiedelten wie des potenziellen Lebensraums der großen scheuen Vögel vorprogrammiert sind: Kaum einer der das obere Elztal einrahmenden Waldberge, der nicht schon längst in den Blickpunkt der Windmüller wie auch des Regionalverbands geraten wäre.

Schon seit über einem Jahrzehnt bemühte sich der rührige Betreiber des Windrads auf dem Passeck um die behördliche Genehmigung des Repowerings seiner Anlage, des Ersatzes des bisher 100 m hohen Windrads durch ein neues und leistungsstärkeres von 200 m Gesamthöhe. Endlich, kurz vor Weihnacht 2025, erging der Bescheid des Landratsamtes Emmendingen, dass die immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigung nunmehr erteilt sei – was für Behörden zu einem solchen Zeitpunkt eine nicht ganz unübliche Praxis zu sein scheint, wo doch die Chance für eine fundierte juristische und fachliche Prüfung der (hier 122 Seiten umfassenden) Genehmigung und für einen Eilantrag im Falle des Widerspruchs damit (Weihnachtsferien-bedingt) ziemlich vertan ist. Zudem sieht die neue Rechtslage ja die erneuerbaren Energien als „von überragendem öffentlichem Interesse“ an, gegen welches selbst noch so begründete Einsprüche und Petitionen zugunsten des Artenschutzes kaum mehr erfolgversprechend vorzubringen sind. Allenfalls beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) kann noch geklagt werden, wenn auch nicht von Seiten jedes Bürgers und jeder Bürgerinitiative, sondern allenfalls per Verbandsklage, angestrengt etwa von gesetzlich anerkannten Naturschutzverbänden. Geklagt haben nun immerhin die Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald e. V. (LANA) sowie ein weiterer Naturschutzverband, der mit Rücksicht auf seine traditionell eher der regenerativen Energiegewinnung verpflichteten Mitglieder nicht genannt werden möchte. Dies, obwohl sich auch der Landesnaturschutzverband LNV unlängst erst sehr kritisch geäußert hat in der Streitfrage der inzwischen so verbreiteten Inanspruchnahme selbst ökologisch hochwertiger Wälder für die Windstromerzeugung. Zwar enthält die erteilte Genehmigung reichlich Ausgleichsmaßnahmen und Abschaltauflagen zugunsten von Vögeln und Fledermäusen, umso kritischer wird jedoch die noch ungeklärte „Zuwegung“ für den Baustellen- und Wartungsverkehr beurteilt, denn dafür müsste ein Waldweg im Kerngebiet des Auerhuhnhabitats massiv verbreitert werden.

Aber was soll´s: nichts wird gegenwärtig so massiv gefordert wie der Bürokratieabbau bei den Behörden – auch und gerade auf dem so heiklen Feld der natur- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Als ob „das überwiegende öffentliche Interesse“ nicht auch für den Artenschutz gelten sollte. Oder ist es womöglich doch bereits fünf nach Zwölf für den Schwarzwälder Charaktervogel, wie in jener Landtagsdebatte anno 2022 eine CDU-Abgeordnete glaubte feststellen zu müssen? Nein, in den Köpfen und Roben der Mannheimer Verwaltungsrichter möchte man wahrlich nicht stecken in diesem Streitfall.

Auerhahn

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