Mysterien um die neue Grundsteuer

15. Januar 2025 0 Von Hannah Miriam Jaag

Bei der Festsetzung der neuen Hebesätze für Hüfingen hatte ich schon mal darüber berichtet:
https://hieronymus-online.de/grsitzung-14-11-2024/
Da jetzt alle relevanten Hüfingerinnen und Hüfinger den Veranlagungsbescheid haben, wollte ich den Sachverhalt nochmals gesondert versuchen zu erklären. Wegen des tristen Anlasses verzichte ich auf Fotos.

Der Ursprung dieser Reform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 10.04.2018. Deswegen hat Stuttgart am 4. November 2020 ein neues Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer beschlossen. Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind dagegen nicht relevant. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung unberücksichtigt.

Stuttgart hat also für Baden-Württemberg ein eigenes Modell für die neue Grundsteuer bestimmt. Das heiß unsere Grün/Schwarze Regierung hat beschlossen, dass es unerheblich ist, ob jemand in einer Villa wohnt, ob eine alte Dame gerne ihr Gärtchen pflegt oder ein Landwirt vor dem Haus eine Streuobstwiese hat, von allen wird die selbe Grundsteuer vom Konto abgezogen.

Die Grün-Schwarze Regierung hat hier auf der ganzen Ebene versagt; nein, nicht ganz, zumindest ist das rechtssicher. In einem Musterprozess hat des Finanzgericht Baden-Württemberg die Klagen gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Allerdings hat das Gericht eine Revision zugelassen und man kann noch bisschen auf die nächste Instanz hoffen.

Das Resultat des Sonderweges von Stuttgart für uns ist eine Enteignung aller nicht bebaubaren Grundstücken. Eine Streuobstwiese wird zur Siedlungsfreifläche. In Zukunft werden sich nur die Menschen einen Garten leisten können, die ihn sich durch jährliche Abgaben an die Stadt pachten können. Es wird der Todesstoß aller privaten Grünflächen und Rentner werden frühzeitig aus ihrem Haus getrieben werden. Es werden noch mehr Streuobstwiesen ausgerissen werden und Naturschutz wird bestraft.

Die Stadt kann man hierfür nicht verantwortlich machen. Unter dem Strich ändert sich für Hüfingen nichts, da die Besitzer einer Streuobstwiese die Villenbewohner mit Schottergarten subventionieren werden.

Dies von einer Partei die vor 40 Jahren mal angetreten ist, unsere Natur zu schützen und jetzt der nächsten Generation nur verbrannten Boden hinterlässt. Das wird 2026 eine sehr schwierige Landtagswahl.

Vielleicht sollten wir uns nochmal überlegen, ob nicht doch Baden in die Schweiz eingegliedert werden solle – zumindest Südbaden? Nach dieser Reform werden uns die Schweizer wohl eh endgültig aufkaufen, von daher wäre es doch netter wir könnten auch von deren Demokratie profitieren.