Kolumne Heike Boeke

18. September 2019 0 Von Heike Boeke

Weil mir Hüfingen am Herzen liegt

Eigentum verpflichtet – sagt man. Aber was bedeutet dieser Satz? Wem gegenüber besteht diese Verpflichtung? Nach Artikel 14 Grundgesetz Satz eins werden das Eigentum gewährleistet aber Inhalt und Schranken vom Gesetz bestimmt. Satz zwei führt weiter aus, dass der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Aber was sind die Schranken und was bedeutet Gemeinwohl? Die Gemeinwohlwerte finden wir ebenfalls im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dort wird vom Grundrecht der Menschenwürde, dem Recht auf freie Entfaltung und dem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit gesprochen. Im Artikel zwei steht zu diesen Rechten das Folgende:

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ……2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…..

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Angesichts eines sich immer mehr erwärmenden Planeten ist dieses Recht fraglich. Doch was kann jeder Einzelne und insbesondere Eigentümer von Wohnungen und Häusern dazu beitragen oder eben nicht beitragen? Und hier kommen jetzt die Schranken zum Tragen, die der Gesetzgeber im Bauplanungsrecht Baden Württemberg vorgegeben hat.

(1) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.

Ist es wirtschaftlich zumutbar vor seinem Haus Grünflächen zu pflanzen auf dem Tiere und Pflanzen eine Heimat finden? Welche Auswirkungen haben Schottergärten auf unsere Biodiversität? Gärten leisten einen immens wichtigen Beitrag zu deren Erhalt. In Schottergärten finden Insekten und Vögel keine Nahrung. Regenwasser kann nicht vernünftig versickern, was sich wiederum auf die Grundwasserneubildung negativ auswirkt. Pflanzen haben eine positive Auswirkung auf unser Mikroklima. Sie binden Staub und Schadstoffe und senken die unmittelbare Umgebungstemperatur. Schottergärten bewirken genau das Gegenteil. Es wird heiß. Viele Menschen, die diese Gärten des Grauens anlegen haben keine Ahnung von natürlichen Zusammenhängen. Ihnen ist nicht bewusst wie wichtig Gärten für unser Ökosystem sind.

Eigentum verpflichtet – Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Tragen Schottergärten zu diesem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit bei?  Urteilen sie selbst. Vielleicht helfen ihnen für ihren lebenden Garten einige Tipps, die ich im Internet dazu gefunden habe:

  • Langsam anfangen: Wer einen Schottergarten sein eigen nennt und ihn umgestalten möchte, sollte erst einmal an einer Ecke anfangen, sich mit dem Gärtnern anzufreunden. Mit Kompost oder einem Bodenaktivator aus dem Fachmarkt kommt wieder Leben in den Gartenboden. Anschließend können Pflanzen eingesetzt werden. Stück für Stück kann dann die Gartengestaltung vorangehen. Die übrigen Steine können zu einem Haufen aufgeschichtet werden. Eidechsen lieben solche Steinhaufen.
  • Die richtigen Pflanzen für den passenden Standort: Diesen Gartengrundsatz kann man nicht hoch genug schätzen. Nicht jede Pflanze wächst überall. Sie haben unterschiedliche Ansprüche an Licht, Wärme, Wasser und Bodenqualität. Eine sonnenliebende Staude wird im Schatten verkümmern – und umgekehrt. Gartenbücher, Internetrecherchen und Beratung im Fachmarkt helfen dabei, geeignete Pflanzen für den jeweiligen Standort zu finden 
  • Nicht zu kleinteilig pflanzen: Nicht ein Exemplar von jeder Sorte, sondern Beschränkung auf ausgewählte Pflanzen, von denen dann immer mehrere Exemplare gepflanzt werden sollten. Die meisten Pflanzen entfalten in Gruppen eine wesentlich stärkere Wirkung als einzeln.
  • Zeit einplanen und Geduld haben: Einen tollen Garten bekommt man nicht über Nacht. Pflanzen brauchen Zeit, um sich zu entwickeln und nicht jede Pflanzung wird Bestand haben. Aber es macht auch Spaß, die Entwicklung des Gartens im Laufe der Jahre aktiv zu begleiten.
  • Der Natur Raum lassen: Ein Garten ist kein Wohnzimmer, zu viel Ordnung behindert eher die Entwicklung der Pflanzen. Warum nicht ein Stück Wiese lassen, das nur ein oder zwei Mal im Jahr gemäht wird und auf dem Wildkräuter wachsen dürfen? Solche “wilden” Ecken sind für die Natur sehr wertvoll, weil Insekten und Vögel dort Nahrung finden. Vielleicht siedelt sich sogar ein Igel an.
  • Bodendecker einsetzen: Die niedrigen Pflanzen bedecken große Teile des Bodens und lassen so kaum Unkräuter durch. Polsterdost (Origanum vulgare) oder Polsterphlox (Phlox subulata) sowie Fetthennen (Sedum) und Steinbrech (Saxifraga) sind genügsame Bodendecker, die kaum Pflege benötigen und mit wenig Wasser auskommen.
  • Sträucher und Büsche setzen Akzente: Am besten sollte auf einheimische Gehölze zurückgegriffen werden. Kornelkirsche und Schlehe sind pflegeleicht und bieten vielen Tieren Nahrung und Unterschlupf.
  • Ziergräser als Hingucker und Sichtschutz: Ziergräser haben ähnlich Eigenschaften wie Bodendecker, nur dass sie in die Höhe wachsen und so gleichzeitig als Sichtschutz dienen können. Manche Ziergrasarten können auch gut mit Kies kombiniert werden.
  • Stauden pflanzen: Im Gegensatz zu einjährigen Blumen haben sie den Vorteil, dass sie über Jahre wachsen und sich bei günstigen Bedingungen auch vermehren. Das Beet muss also nicht jedes Jahr neu bepflanzt werden. Besonders pflegeleicht und mit einem Hauch Exotik sind die sogenannten Präriestauden, die aus dem Mittleren Westen der USA kommen.
  •  Kräuterrabatten: Viele Kräuter wie zum Beispiel Lavendel, Salbei oder Thymian kommen mit wenig Wasser aus, wachsen fast von allein und sehen schön aus .

Machen sie daher ihre unbebauten Flächen zu etwas was dem Recht auf Leben , der Vielfalt der Insekten und Vögel, ihrer Gesundheit, dem Gemeinwohl und dem Klima förderlich ist und sehen sie die Schranken der Baurechtsverordnung als etwas an, was uns alle vor Fehlentwicklungen und Unwissenheit schützt. Weil uns Hüfingen am Herzen liegt.