Antworten von Guido Wolf

Antworten von Guido Wolf

15. Dezember 2020 5 Von hieronymus

Wir haben den Landtagskandidaten eine Liste mit vier Fragen zugesandt und um Beantwortung gebeten.

Ein Politiker hatte Hüfingen mal als Wurmfortsatz von Tuttlingen bezeichnet. Das stimmt ja auch, da Hüfingen bis jetzt irgendwie von den Kandidaten vom Schwarzwald-Baar-Kreis mitbetreut wird. Gerne hätten wir aber auch einen Ansprechpartner in Stuttgart, den wir auch wählen dürfen. Wie ist Ihre Meinung hierzu?

Guido Wolf:
Von wem auch immer dieses Wurmfortsatz-Zitat stammen mag: Es muss entweder als (schlechter) Witz gemeint gewesen sein oder zeugt von maximaler Ahnungslosigkeit. Hüfingen ist als Gemeinde fester und bedeutender Teil dieses Wahlkreises. Hüfingens Bedeutung steht der anderer Gemeinden in diesem Wahlkreis in nichts nach, warum sollte sie das auch?! Für meinen Teil – und das galt auch für meine Vorgänger – kann ich sagen, dass mir Hüfingen in den vergangenen Jahren in keiner Weise weniger wichtig war als andere Städte und Gemeinden in diesem Wahlkreis. Das lässt sich auch anhand meiner Präsenz in Hüfingen in den vergangenen Jahren belegen. Hüfingen wird auch künftig in Stuttgart vertreten und nicht, wie es in der Frage formuliert ist, lediglich mitbetreut.

Ein großes Thema hier in Hüfingen ist die Transparenz. Wie stehen Sie zur Veröffentlichung von Protokollen und zur Kommunikation von Ergebnissen von Sitzungen?

Guido Wolf:
Transparenz halte ich für wichtig. In den vergangenen Jahren wurden auf Landes- und auf Bundesebene zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die staatliche Stellen zu mehr Transparenz verpflichten. Ich halte das für richtig. Wo es keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften gibt, zum Beispiel zum Schutz der Privatsphäre, die dem entgegenstehen, spricht aus meiner Sicht nichts gegen Offenheit und Öffentlichkeit.

Manche Kommunen schaffen die Unechte Teilortswahl ab, wenige führen sie wieder ein. Ein Argument für die Abschaffung führen manche an, dass diese Wahl undemokratisch sei, da Kandidaten/Innen aus kleinen Stadtteilen mit weniger Stimmen gewählt werden könnten, andere wiederum sind der Meinung, dass eben Parität auch zur Demokratie gehört. Wie sehen Sie das?

Guido Wolf:
Die Unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg und seit der Gebietsreform in den 70er Jahren ein Dauerthema für die Kommunen. Gleichzeitig ist sie der wohl komplizierteste und umstrittenste Teil der baden-württembergischen Kommunalwahlrechts. Viele Kommunen haben die Unechte Teilortswahl inzwischen wieder abgeschafft, weil sie auch einige Nachteile mit sich bringt. Über ihren Sinn und Unsinn streiten sich auch Wissenschaftler. Das schöne ist aber, über ihre Anwendung kann jede Kommune selbst entscheiden. Das ist eine originäre kommunale Angelegenheit, da steht es einem Landespolitiker nicht zu, sich einzumischen.

Die Biotopvernetzung ist auf dem Land ein großes Thema und es gibt große Spannungen zwischen Landwirtschaft, den vielen Neubaugebieten der Kommunen und dem Naturschutz. So braucht jede Ortschaft ein möglichst großes Neubaugebiet das auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen entsteht und die Landwirte werden wiederum immer mehr in die Natur gedrängt und müssen immer weniger Boden intensiver nutzen. Wie wollen Sie diesen Konflikt angehen?

Guido Wolf:
Die Nachfrage nach und der Bedarf an Flächen wächst stetig. Die Flächenknappheit wird in der Tat zunehmend zum Problem. Die Lösung kann nur ein fairer Ausgleich zwischen allen Beteiligten sein, unter besonderer Berücksichtigung der Gewissheit, dass unsere Ressourcen endlich sind.

Unsere regionale Landwirtschaft muss erhalten werden, um qualitativ hochwertige Lebensmittel in Deutschland zu produzieren. Unsere Landwirtschaft ist Garant für nachhaltiges Wirtschaften, für die räumliche Nähe von Produzenten, Verarbeitern und Verbrauchern sowie für den Erhalt unserer regionalen Kreisläufe. Aber der Naturschutz muss dahinter nicht zurückstehen.
Wir als CDU sehen außerdem großes Potential in der sogenannten Produktionsintegrierten Kompensation (PIK). Ziel ist es hierbei, auf ein- und derselben Fläche Bewirtschaftung und Ökologie gleichermaßen zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Nutzung kann erfolgen und die Flächen können gleichzeitig dem bauplanungsrechtlichen Ausgleich oder der naturschutzrechtlichen Kompensation dienen. Zudem gilt es zu prüfen, inwiefern eine ökologische Aufwertung von Freiflächen im Innenbereich von Städten und Gemeinden gefördert werden kann, um die landwirtschaftliche Flächen, insbesondere vor dem Hintergrund der regionalen Versorgung, zu schützen.